Aufgaben

Auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 18/56 Neudruck) hat der Landtag in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II (Hochwasserkatastrophe) eingesetzt.

 

Der Ausschuss untersucht mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, vor allem, jedoch nicht ausschließlich, der Staatskanzlei, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie ihrer nachgeordneten Behörden, der Wasserverbände und Talsperrenbetreiber bei der Abwehr von Gefahren für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld, während und nach dem hohen Niederschlag, welcher sich im Zusammenhang mit dem Tief „Bernd” im Zeitraum vom 12. bis 15. Juli 2021 ereignete. Hierzu sind innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligter Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Hinblick auf die folgenden Fragen zu untersuchen.

Die Fraktionen im Landtag NRW