In seiner Sitzung am 30. Juni 2022 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten der Fraktion der FDP (Drs. 18/56 Neudruck) einstimmig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 41 der Landesverfassung NRW zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 und dem Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Behörden („PUA Hochwasserkatastrophe“) beschlossen.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II („Hochwasserkatastrophe“) erhielt den Auftrag zur Untersuchung
- möglicher Versäumnisse, Fehleinschätzungen und möglichen Fehlverhaltens der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe, die sich Mitte Juli 2021 ereignete;
- insbesondere der gesetzlich übertragenen Verantwortung und ihrer tatsächlichen Erfüllung durch die Beteiligten zur Vermeidung, Vorbereitung und Bewältigung der Hochwasserkatastrophe sowie ihrer zur Erledigung ihrer diesbezüglichen Aufgaben erfolgten Kommunikation und der diesbezüglich verwendeten technischen und materiellen Ausstattung.
Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum vom 9. Juli 2021 bis zum 9. September 2021.
Der Ausschuss kam seinem Auftrag in insgesamt 29 Sitzungen nach. Er hat in öffentlichen Sitzungen im Landtag NRW 19 Personen als Zeuginnen bzw. Zeugen, 6 Personen als Sachverständige und 5 Personen als Zeugen und Sachverständige vernommen. Einer der Zeugen wurde auch im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung angehört.
Seven Wolf wurde als Vorsitzender gewählt.
Die Mitglieder, der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende wurden mit Drs. 18/82, Drs. 18/83, Drs. 18/84, Drs. 18/85 und Drs. 18/95 am 30. Juni 2022 gewählt.
Der Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II (Drs. 18/14500) wurde am 9. Juli 2025 im Plenum zur Kenntnis genommen.