Am 19. Dezember 2016 gab es in Berlin einen terroristischen Anschlag. Der islamistische Attentäter Anis Amri fuhr mit einem Lkw auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche (Breitscheidplatz) gezielt in eine Menschenmenge. Durch sein Handeln haben zwölf Menschen ihr Leben verloren; eine Vielzahl weiterer Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Bei den Opfern des Anschlags handelte es sich um arglose Personen. Damit hat in Deutschland eine neue Dimension des islamistischen Terrors Einzug gehalten.

Im Oktober 2021 ist ein Ersthelfer an den Folgen einer schweren Kopfverletzung verstorben. Er war von einem Gegenstand am Kopf getroffen worden, als er am 19. Dezember 2016 nach dem Anschlag Besuchern auf dem Breitscheidplatz geholfen hatte.

Der islamistische Attentäter Anis Amri war während seines Aufenthalts im Bundesgebiet mit seinem Wohnsitz vorwiegend in Kommunen in Nordrhein-Westfalen gemeldet. 

Am 1. Juni 2017 wurde in der ersten Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen der Parlamentarische Untersuchungsausschuss I („Fall Amri“) eingesetzt, um etwaige Versäumnisse der Landesregierung, der Staatskanzlei sowie einzelner Ministerien und Behörden im Umgang mit dem tunesischen Islamisten Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Unterstützern vor dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 zu untersuchen. Der Untersuchungsauftrag erstreckte sich von der Einreise des Anis Amri in das Bundesgebiet, dessen Flucht nach der Begehung des Anschlags am 19. Dezember 2016 in Berlin, dessen Tod am 23. Dezember 2016 in Mailand bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses. 

Der Ausschuss hat zunächst Akten angefordert. Nachdem eine Vielzahl von Dokumenten eingegangen war, wurde am 20. Oktober 2017 mit den Zeugenvernehmungen begonnen.

Die Mitglieder des Ausschusses haben gemeinschaftlich mit großem Einsatz und mit dem Ziel bestmöglicher Aufklärung an dem Untersuchungsauftrag gearbeitet. Ferner wurden Handlungsempfehlungen erstellt; dies insbesondere zum Umgang mit den Opfern von Anschlägen, zum Umgang mit Flüchtlingen und zur Verbesserung des Informationsaustausches unter den Behörden bei als Gefährder eingestuften Personen. 

Der Ausschuss fühlte sich gegenüber den Opfern und den Angehörigen des Anschlags in Berlin verpflichtet, alle Vorgänge im Fall Anis Amri aufzuklären. Es war ihm ein Anliegen, die Möglichkeit der Begehung eines erneuten Anschlags bestmöglich zu verhindern. 

Wir gedenken in stiller Trauer der Todesopfer des Anschlags am 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin und fühlen mit den vielen Verletzten. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen der Verstorbenen. Allen, die durch den Anschlag körperlich und auch seelisch betroffen wurden, wünschen wir die Zuversicht, eine Möglichkeit zu finden, mit den Folgen des schrecklichen Anschlags umzugehen. 

Am 6. April 2022 wird der Schlussbericht als Tagesordnungspunkt 13 (voraussichtlich um 17.05 Uhr) im Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen und beraten.

Im Anschluss hieran soll ein Austausch mit der Sprecherin der Hinterbliebenen und der  Betroffenen vom 19. Dezember 2016 sowie den Familien der Hinterbliebenen erfolgen.

Die Fraktionen im Landtag NRW