Parlamentarischer Untersuchungsausschuss V („Hochwasserkatastrophe“) der 17. Wahlperiode

In seiner Sitzung am 9. Septemer 2021 hat der Landtag auf den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Drs. 17/14944) einstimmig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss V („Hochwasserkatastrophe“) erhielt den Auftrag zur Untersuchung

  • Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, vor allem, jedoch nicht ausschließlich, der Staatskanzlei, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie ihrer nachgeordneten Behörden, der Wasserverbände und Talsperrenbetreiber bei der Abwehr von Gefahren für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld, während und nach dem hohen Niederschlag, welcher sich im Zusammenhang mit dem Tief „Bernd” im Zeitraum vom 12. bis 15. Juli 2021 ereignete.
  • Hierzu wurden innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligter Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Hinblick auf die folgenden Fragen untersucht.

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 9. Juli 2021, dem Tag der ersten Meldungen des EFAS zu einem bevorstehenden Unwetter, bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 9. September 2021.

Die Mitglieder, der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende wurden mit Drucksache 17/15213, Drucksache 17/15214, Drucksache 17/15267, Drucksache 17/15303 und Drucksache 17/15305 am 6. Oktober 2021 gewählt.

Der Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V („Hochwasserkatastrophe“) wurde am 7. April 2022 im Plenum beraten (Drs. 17/16930).

Die Fraktionen im Landtag NRW