Parlamentarischer Untersuchungsausschuss III („Kleve“) der 17. Wahlperiode

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 29. November 2018 auf den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Drs. 17/4293) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der AfD sowie eines fraktionslosen Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Prüfung der Umstände der Verwechslung, Inhaftierung, des Todes von Amad A. nach einem Brand in dessen Haftraum in der Justizvollzugsanstalt Kleve und des Umgangs mit dessen Familie beschlossen.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III („Kleve“) erhielt den Auftrag, strukturelle Defizite sowie mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung, insbesondere der Ministerien des Innern und Justiz und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden hinsichtlich der Umstände der Verwechslung, der Inhaftierung, des Todes und des Umgangs mit der Familie des Amad A. und der Ermittlungen aufzuklären.

Dabei sollten die innerbehördlichen und inner- und interministeriellen Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation aller beteiligten Stellen gegenüber dem Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht werden.

Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum vom 4. Juli 2018, dem Tag der vorläufigen Festnahme des Amad A. durch Beamte des Polizeipräsidiums Krefeld, bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Die Mitglieder, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende wurden am 18. Dezember 2018 gewählt (Drs. 17/4352 Neudruck, Drs. 17/4353, Drs. 17/4422, Drs. 17/4460 und Drs. 17/4473).

Der Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III („Kleve“) – Drucksache 17/16940 - wurde am 7. April 2022 im Plenum beraten (Plenarprotokoll 17/170).

Die Fraktionen im Landtag NRW