Parlamentarischer Untersuchungsausschuss II (Hackerangriff/Stabsstelle) der 17. Wahlperiode

In seiner Sitzung am 13. Juni 2018 hat der Landtag auf den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU, der FPD und der AfD sowie Gegenstimmen der fraktionslosen Abgeordneten Frank Neppe und Alexander Langguth (Drs. 17/2753) die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Prüfung zum Vorgehen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem angeblichen Hackerangriff auf Staatsministerin a.D. Christina Schulze Föcking und zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität beschlossen.

Mit Datum vom 3. März 2020 reichten die Abgeordneten der Fraktion der SPD und die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zum Einsetzungsbeschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II ein (Drs. 17/8767). In der Plenarsitzung vom 12. März 2020 wurde dieser Antrag bei Zustimmung der Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der Fraktion der AfD bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP sowie des fraktionslosen Abgeordneten Frank Neppe angenommen.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II (Hackerangriff/Stabsstelle) erhielt den Auftrag zur Untersuchung

  • möglicher Vertuschungen und wahrheitswidrigen Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem angeblichen Hacker-Angriff auf Frau Staatsministerin a. D. Christina Schulze Föcking und zur Prüfung der Vorwürfe, ob durch falsche Information über die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Parlament und Öffentlichkeit über die Schlagkraft bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität getäuscht wurde.

Der Ausschuss sollte sich ein Gesamtbild des Umgangs des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei und der Ministerinnen und Minister mit dem vermeintlichen Hackerangriff verschaffen. Des Weiteren sollte der Untersuchungsausschuss prüfen, ob durch die Entscheidung der Landesregierung, die Stabsstelle Umweltkriminalität aufzulösen, die Bekämpfung der Umweltkriminalität strukturell geschwächt worden ist.

Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum vom 15. März 2018, dem Tag des angeblichen Hackangriffs, bis zur  Einsetzungsbeschlusses dieses Untersuchungsausschusses.

Die Mitglieder, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende wurden mit Drucksache 17/2806 Neudruck, Drucksache 17/2812, Drucksache 17/2821, Drucksache 17/2822 und Drucksache 17/2824 am 13. Juni 2018 gewählt.

Der Teilbericht zu Themenkomplex A, der den vermeintlichen Hackerangriff auf die ehemalige Ministerin Christina Schulze Föcking zum Gegenstand hatte, wurde am 18. Juni 2021 im Plenum beraten (Drs. 17/14148).
Der Teil- und Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II (Hackerangriff/Stabsstelle) zum Themenkomplex B (Auflösung der Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) wurde am 24. März 2022 im Plenum beraten (Drs. 17/16760).

Die Fraktionen im Landtag NRW