Parlamentarischer Untersuchungsausschuss V (PUA V) der 16. Wahlperiode

In seiner Sitzung am 15. Februar 2017 hat der Landtag auf Antrag und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der Piraten (Drs. 16/14168 Neudruck) sowie der Stimmen von zwei fraktionslosen Abgeordneten bei Enthaltung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri beschlossen.

Der Untersuchungsausschuss erhielt den Auftrag zur Untersuchung

  • möglicher Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaigen Fehlverhaltens der Landesregierung, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums und der Staatskanzlei, und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen beim Umgang mit dem tunesischen Islamisten Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Unterstützern vor dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 sowie
  • der Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördlicher und inner- und interministerieller Informationsflüsse und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Anschlag.

In der Sitzung am 15. Februar 2017 hat der Landtag zudem den Entschließungsantrag „Untersuchungsausschuss Fall Amri muss sich ein Gesamtbild verschaffen“ der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/14246) mit den Stimmen der genannten Fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der PIRATEN sowie zwei fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum 6. Juli 2015, dem Tag der Erstfeststellung des Aufenthalts von Amri in Deutschland durch die Polizei in Freiburg, bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.

Die Mitglieder, der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende wurden mit Drucksache 16/14187 am 15. Februar 2017 gewählt.

In seiner Sitzung am 15. März 2017 hat der Landtag auf Eilantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/14478) mit den Stimmen der genannten Fraktionen sowie der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und PIRATEN bei Enthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten den Untersuchungsausschuss aufgefordert, im letzten Plenum im April (5. bis 7. April) sowie nach Abschluss der Beweisaufnahme in dieser Wahlperiode jeweils einen Zwischenbericht gemäß § 24 Absatz 5 UAG NRW vorzulegen.

Der 1. Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V (Fall Amri) wurde am 7. April 2017 im Plenum beraten (Drs. 16/14550).

Der 2. Zwischenbericht wurde am 18. Mai 2017 in der 19. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V (Fall Amri) einstimmig beschlossen und am 22. Mai 2017 ausgegeben (Drs. 16/15040).

Die Fraktionen im Landtag NRW