Aufgaben des Integrationsausschusses

Der Integrationsausschuss ist zuständig für Beratungsgegenstände (Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen, überwiesene Anträge und aktuelle Themen) zur Integrationspolitik für Einwanderinnen und Einwanderer.

Auf Seiten der Landesregierung ressortiert das Thema im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

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