Aufgaben des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Der Schwerpunkt des Aufgabenspektrums des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie liegt in der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die in Nordrhein-Westfalen tätigen Unternehmen. Der Ausschuss befasst sich mit der Strukturentwicklung des Landes, die unter anderem durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wie zum Beispiel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" oder EU-Programmen erfolgen soll. Die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die NRW-Unternehmen schließt die Bereitstellung von Risikokapital genauso ein wie die Förderung der Außenwirtschaft, die Fortentwicklung der nordrhein-westfälischen Messeplätze oder die berufliche Weiterbildung. Augenmerk legt der Ausschuss dabei auch auf die Entwicklung der Zahl der Ausbildungsplätze im Kontext mit der Zahl der Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit ist die Beschäftigung mit energiepolitischen Fragestellungen. Dazu zählt die Energieversorgung durch heimische fossile Energiequellen genauso wie durch regenerative Energiequellen.

Der Ausschuss hat zudem die Aufgabe, sich für die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der im Bergbau des Landes Beschäftigten einzusetzen. Hierfür gab es in der Vergangenheit stets einen besonderen Ausschuss, den Ausschuss für Grubensicherheit. Der Aufgabenbereich wurde zu Beginn der 14. Wahlperiode in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie übertragen und wird von einem Unterausschuss "Bergbausicherheit" wahrgenommen. Hinzu gekommen ist die Befassung des Ausschusses mit den Auswirkungen des Bergbaus auf die oberirdische Bevölkerung.

Zudem befasst sich der Ausschuss mit allen Belangen der Landesplanung, wie zum Beispiel dem Landesplanungsgesetz oder der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans. 

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