Aufgaben des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume

In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Fragen des Boden- und Gewässerschutzes, die Wasser- und Abfallwirtschaft, der Immissionsschutz, aber auch Fragen der Gentechnik und der Umweltmedizin gehören dazu. 

Insbesondere die Themen Landwirtschaft und Gartenbau sowie Forsten, Naturschutz und Agrarordnung, darüber hinaus der Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen sind weitere Zuständigkeiten.

Zum Bereich Boden- und Gewässerschutz zählen der Gewässer-, der Hochwasser- und der Bodenschutz sowie die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände.

Zum Bereich Wasser- und Abfallwirtschaft gehören die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Altlasten.

Zum Bereich Landwirtschaft, Gartenbau und Ländlicher Raum zählen unter anderem Angelegenheiten zur Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt-, Sozialstruktur und ökologischer Landbau, Agrarumwelt- und integrierte ländliche Entwicklungsförderung, ländliche Planungen, ländliche Siedlung, Dorferneuerung.

Zum Bereich Forsten, Naturschutz und Agrarordnung gehören insbesondere die Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie, Bodennutzungsschutz, Landschaftspflege und Naturschutz, Jagd, Fischerei, Agrarordnung, insbesondere die Verbesserung der Agrarstruktur und Flurbereinigung.

Im Bereich Verbraucherschutz ist auch die Lebensmittelüberwachung angesiedelt.

Zum Bereich Veterinärwesen gehören die Tierseuchenbekämpfung und der Tierschutz.

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