Aufgaben des Innenausschusses

Zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses gehören insbesondere Fragen der Inneren Sicherheit und der allgemeinen öffentlichen Verwaltung. Hierzu zählen:

  • Polizei- und Ordnungsrecht, Polizeibehörden und -einrichtungen,
  • Kriminalstatistik,
  • Verfassungsschutz,
  • Feuerschutz und Abwehr von Großschadensereignissen,
  • Ziviler Bevölkerungsschutz und Kampfmittelbeseitigung,
  • Vermessungs- und Katasterwesen,
  • Melde-, Pass- und Ausweiswesen,
  • Vereins-, Versammlungsrecht und Waffenwesen,
  • Struktur der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungsverfahren,
  • Ministerium des Innern und nachgeordnete Behörden,
  • Beamten- und Dienstrecht,
  • Besoldung und Versorgung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Datenschutz und Informationsfreiheit sowie
  • Einzelplan des Ministeriums des Innern im Rahmen des jährlichen Haushalts.

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