Aufgaben des Unterausschusses Landesbetriebe und Sondervermögen

Der Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen bereitet die Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen, der haushaltsgesetzlichen Mitwirkungsrechte und der umfassenden Mitwirkungs- und Kontrollrechte nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW" vor. Dazu gehört es, die Leitlinien und die Geschäftsführung der Landesbetriebe und Sondervermögen, insbesondere auf der Grundlage der Entwürfe der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse zu prüfen.

Bei der Erledigung seiner Arbeit wird der Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen vom Referat Finanzen/Budgetbüro unterstützt. 

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