Aufgaben des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (AFKJ / A 04) ist zuständig für Beratungsgegenstände (Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen, überwiesene Anträge und aktuelle Themen) aus den Themenkreisen "Familie", "Kinder", und "Jugend". Der Ausschuss ist darüber hinaus auch zuständig für Lebensformenpolitik und gleichgeschlechtliche Lebensweisen.

Auf Seiten der Landesregierung sind die Fachthemen im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt.

 

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