Aufgaben des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen

Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen versteht sich als Querschnittsausschuss. Gleichstellungs- und frauenpolitische Belange sollen nicht einen Ausschuss „abgeschoben“ werden. Der Landtag hat diesen Fachausschuss mit der Absicht eingerichtet, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und gleichstellungs- und frauenpolitische Entscheidungen des Landtags vorzubereiten. Das Spiegelressort des Ausschusses ist auf Seiten der Landesregierung das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

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