Bürgerrat 2026
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen landesweiten Bürgerrat zum Thema "Generationsübergreifende Daseinsvorsorge" eingesetzt.
Der Bürgerrat wird nach dem Zufallsprinzip besetzt. Alter, Geschlecht, Bildungsstand und regionale Herkunft der 80 Mitglieder sollen trotzdem möglichst ausgewogen sein. Neben dem Mindestalter von 16 Jahren ist die einzige Voraussetzung für eine Teilnahme ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Das Auswahlverfahren findet derzeit statt. Die erste Sitzung ist für April 2026 geplant.
Und so funktioniert ein Bürgerrat
Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Erfahrungen, Meinungen und Ideen in politische Diskussionen einbringen können. Gerade in Zeiten großer Veränderungen und Unsicherheiten ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gehört werden und politischen Entscheidungen vertrauen. Vertreten werden ihre Positionen durch die Abgeordneten im Landtag. Darüber hinaus gibt es weitere Wege der Beteiligung. Bürgerräte sind einer davon.
In einem Bürgerrat kommen Menschen zusammen, die zufällig ausgewählt werden. Sie sollen zusammen die Vielfalt der Gesellschaft abbilden. Das heißt zum Beispiel junge und alte Menschen, Frauen und Männer, in der Stadt und auf dem Land lebende Menschen.
Bürgerräte beschäftigen sich mit einem konkreten politischen Thema und bringen ihre Sichtweisen in einem strukturierten Dialog ein. Dabei kommen Menschen zu Wort, die sich sonst selten an politischen Prozessen beteiligen.
Ein Bürgerrat arbeitet in der Regel über mehrere Sitzungen, die online oder vor Ort stattfinden. Damit alle gut informiert sind und zusammen diskutieren können, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständliche Informationen von Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis. In moderierten Kleingruppen und gemeinsamen Runden im Plenum tauschen sie sich aus. Sie wägen Argumente sowie Meinungen ab und entwickeln daraus Empfehlungen für die Abgeordneten. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und fließen in die Beratungen der Politik ein.