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Bürgerrat 2026  

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen landesweiten Bürgerrat zum Thema "Generationsübergreifende Daseinsvorsorge" eingesetzt. 

Der Bürgerrat wird nach dem Zufallsprinzip besetzt. Alter, Geschlecht, Bildungsstand und regionale Herkunft der 80 Mitglieder sollen trotzdem möglichst ausgewogen sein. Neben dem Mindestalter von 16 Jahren ist die einzige Voraussetzung für eine Teilnahme ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Das Auswahlverfahren findet derzeit statt. Die erste Sitzung ist für April 2026 geplant.

Und so funktioniert ein Bürgerrat

Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Erfahrungen, Meinungen und Ideen in politische Diskussionen einbringen können. Gerade in Zeiten großer Veränderungen und Unsicherheiten ist es wichtig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gehört werden und politischen Entscheidungen vertrauen. Vertreten werden ihre Positionen durch die Abgeordneten im Landtag. Darüber hinaus gibt es weitere Wege der Beteiligung. Bürgerräte sind einer davon.

In einem Bürgerrat kommen Menschen zusammen, die zufällig ausgewählt werden. Sie sollen zusammen die Vielfalt der Gesellschaft abbilden. Das heißt zum Beispiel junge und alte Menschen, Frauen und Männer, in der Stadt und auf dem Land lebende Menschen. 

Bürgerräte beschäftigen sich mit einem konkreten politischen Thema und bringen ihre Sichtweisen in einem strukturierten Dialog ein. Dabei kommen Menschen zu Wort, die sich sonst selten an politischen Prozessen beteiligen.

Ein Bürgerrat arbeitet in der Regel über mehrere Sitzungen, die online oder vor Ort stattfinden. Damit alle gut informiert sind und zusammen diskutieren können, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständliche Informationen von Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis. In moderierten Kleingruppen und gemeinsamen Runden im Plenum tauschen sie sich aus. Sie wägen Argumente sowie Meinungen ab und entwickeln daraus Empfehlungen für die Abgeordneten. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und fließen in die Beratungen der Politik ein.

Wichtiger Hinweis zur Anreise 

Zwischen 30. März und 25. April 2026 wird der Rheinufertunnel in Düsseldorf gesperrt. 

Häufig gestellten Fragen zum Bürgerrat

Ein Bürgerrat ist ein Beteiligungsformat, bei dem zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam über ein gesellschaftliches oder politisches Thema beraten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bilden möglichst die Vielfalt der Gesellschaft ab und bringen ihre Erfahrungen sowie Perspektiven in einen strukturierten Austausch ein. Über mehrere Sitzungen erhalten sie verständliche Informationen von Fachleuten, diskutieren in moderierten Gruppen oder im Plenum und erarbeiten Empfehlungen für die Politik. Ziel eines Bürgerrats ist es, sachliche Diskussionen zu ermöglichen und Menschen einzubeziehen, die sich sonst wenig politisch beteiligen. 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat den Bürgerrat zum Thema „Generationenübergreifende Daseinsvorsorge“ eingesetzt. Der Beschluss wurde in der Sitzung vom 21. Januar 2025 gefasst (18/12567). 

Das Thema des Bürgerrats heißt „Generationsübergreifende Daseinsvorsorge – Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbst bestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?“ Der Landtag hat das Thema in der Sitzung vom 16.12.2025 beschlossen (18/17137). Der Bürgerrat soll insbesondere die folgenden Aspekte behandeln:

  • digitale Teilhabe und Vertrauen in digitale Tools (Hilfsmittel) für einen selbst bestimmten Alltag und in der Pflege 
  • generationenfreundliches Wohnen und Nachbarschaften im städtischen und ländlichen Raum 
  • Einsamkeit reduzieren und Teilhabe erhöhen 
  • wohnortnahe Pflege und Versorgung für alle Menschen: Die Rolle von digitalen Technologien und Künstlicher Intelligenz (KI) zur Unterstützung von Teilhabe und Selbstbestimmung 
  • Chancen und Grenzen beim Einsatz modernder Technologien in Prävention (Gesundheitsvorsorge) und Pflege 
  • Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung einer Pflegeplatzsuche, die allen Bedarfen gerecht wird

Die 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats werden in einem zweistufigen Zufallsverfahren ausgewählt. Dabei wird sichergestellt, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren eine faire Chance auf eine Einladung haben. Zugleich soll der Bürgerrat die Vielfalt des Landes abbilden. In einem ersten Schritt werden aus den Einwohnermelderegistern von 20 zufällig bestimmten Gemeinden rund 5.000 Personen ausgelost und postalisch eingeladen. Aus der Gruppe der Menschen, die sich zurückmelden, werden erneut per Zufall circa 80 Personen ausgewählt. Bei diesem zweiten Schritt werden Kriterien wie Alter, Geschlecht, regionale Herkunft und Bildungsstand berücksichtigt. So wird per Zufall ein Bürgerrat zusammengestellt, der möglichst gut die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens widerspiegelt.

Die Sitzungen des Bürgerrats finden von April bis Juni 2026 statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich im Landtag in Düsseldorf oder in Online-Veranstaltungen zu folgenden Terminen:

  • 1. Sitzung 1: Freitag, 17. April und Samstag, 18. April 2026
  • 2. Sitzung: Dienstag, 28. April 2026
  • 3. Sitzung: Dienstag, 12. Mai 2026 
  • 4. Sitzung: Samstag, 30. Mai 2026
  • 5. Sitzung: Dienstag, 9. Juni 2026
  • 6. Sitzung: Samstag, 13. Juni 2026 

Die ausgelosten Mitglieder diskutieren in den sechs Sitzungen des Bürgerrats Fragen wie: Wie akzeptiert ist technische Unterstützung in Pflege- und Unterstützungssituationen? Wie können neue Technologien den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen erleichtern? Und wie lassen sich soziale Teilhabe und Gemeinschaft bis ins hohe Alter stärken?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen ihre eigenen Alltagserfahrungen ein. Zusätzlich erhalten sie verständliche und faktenbasierte Impulse von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Diskutiert wird in moderierten Kleingruppen und im Plenum. Die Zusammensetzung der Gruppen wechselt regelmäßig, sodass alle Einblicke in die Ergebnisse der anderen erhalten. Entscheidungen gilt es, möglichst gemeinsam und in größtmöglicher Übereinkunft zu treffen. So entstehen Empfehlungen, die alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats mittragen können. 

An den Sitzungen nehmen ausschließlich die per Los ausgewählten Mitglieder des Bürgerrats teil. So entsteht ein geschützter und vertrauensvoller Raum, in dem offen diskutiert und gemeinsam gearbeitet werden kann. Deshalb sind die Diskussionen selbst nicht öffentlich und werden auch nicht aufgezeichnet.

Gleichzeitig ist Transparenz ein zentrales Element des Bürgerrats: Die Impulsvorträge der eingeladenen Expertinnen und Experten werden – sofern sie zustimmen – aufgezeichnet und online zur Verfügung gestellt. Zu jeder Sitzung gibt es kurze Berichte, die die wichtigsten Inhalte zusammenfassen. Medienvertreterinnen und Medienvertreter können die Sitzungen nach vorheriger Absprache beobachten. 

Die Ergebnisse des Bürgerrats werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am 23. Juni 2026 an den Landtag übergeben und anschließend veröffentlicht. Sie fließen in den Prozess der parlamentarischen Beratungen ein. 

Kontakt

Bürgerrat

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E-Mail
buergerrat@landtag.nrw.de

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