Beihilfestelle

Schnellübersicht

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Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Wo stelle ich einen Beihilfeantrag?
Wie stelle ich einen Beihilfeantrag?
     Formularantrag (papiergebunden)
     Beihilfe-NRW-App (elektronisch)
Allgemeine Informationen

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

  • Mitglieder des Landtags, Übergangsgeld- und Versorgungsempfänger/innen, wenn sie sich hierfür entschieden haben
  • Beamtinnen und Beamte der Landtagsverwaltung
  • Tarifbeschäftigte1) der Landtagsverwaltung, sofern sie vor dem 01.01.1999 eingestellt wurden

Wo stelle ich einen Beihilfeantrag?

Die Beihilfestelle des Landtags bearbeitet die Beihilfeanträge für die oben genannten Personen. Seit dem 12.12.2017 wird die Beihilfebearbeitung im Landtag automatisiert durchgeführt. Sie können Anträge in Papierform oder mittels der Beihilfe-NRW-App stellen.

Alle Anträge und sonstigen Schreiben in Papierform müssen an die

Zentrale Scanstelle
Beihilfe
32746 Detmold

geschickt werden. Dort werden sie eingescannt und der Beihilfestelle im Landtag elektronisch zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Lediglich Anträge auf Anerkennung einer ambulanten Psychotherapie können und müssen direkt bei der Beihilfestelle des Landtags eingereicht werden.

Jeder Antrag (Kurz- oder Langantrag) und jedes gesonderte Schreiben für die Beihilfestelle muss zwingend mit der persönlichen Beihilfenummer versehen werden, damit die Zuordnung zum Landtag und zu Ihren Daten korrekt erfolgen kann. Die persönliche Beihilfenummer wurde bereits mitgeteilt. Bei Verlust der Information schicken wir Ihnen das Schreiben gern noch einmal zu. 1) Für Tarifbeschäftigte wurde noch keine Beihilfenummer vergeben. Bitte senden Sie Ihren Erstantrag an das Referat I.B.3. Wir teilen Ihnen Ihre Beihilfenummer mit und senden den Antrag an die Scanstelle.

Welche Formulare benötige ich?

Allgemeine Informationen zur Beihilfe

Wie stelle ich einen Beihilfeantrag?

Formularantrag

Erforderliche Angaben auf dem Antrag:

  • Ihr Name
  • Ihre Beihilfenummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Haben Sie unterschrieben?

Erforderliche Belege:

  • Alle Seiten des Beleges in zeitlicher Reihenfolge
  • Gut lesbare Kopien
  • Keine farbigen Markierungen vornehmen!
  • Keine Apothekenstempel über die PZN/IK-Nummern auf Rezepten!
  • NICHT mehrere Belege auf eine Seite kopieren!
  • Bei mehr als 7 Seiten einen größeren Umschlag nutzen!
  • Auch bei Schriftverkehr die Beihilfenummer angeben!
  • Nicht zwei Anträge mit unterschiedlichen Beihilfenummern in einen Umschlag packen!

Anträge und Schreiben, die im Landtag eingehen, werden zunächst zur Zentralen Scanstelle nach Detmold weitergeleitet. Dort erfolgt die Verarbeitung nach Eingangsdatum. Eine Verzögerung ist in diesem Fall – allein durch den Postlaufweg – nicht zu vermeiden.

Sendungen, die Sie über die Poststelle des Landtags versenden, werden ebenfalls gesammelt zur Scanstelle weitergeleitet.


Logo Beihilfe NRW AppBeihilfe-NRW-App

Informationen zum Download, zur Registrierung und weiteren Benutzung finden Sie auf: 
www.finanzverwaltung.nrw.de/de/beihilfe-nrw-app

Nur Kurzanträge können mit der App gestellt werden. Pflegeanträge und Langanträge können nicht mit der App gestellt werden und müssen daher in Papierform an die Zentrale Scanstelle nach Detmold geschickt werden.

Anträge auf Anerkennung einer ambulanten Psychotherapie müssen direkt bei der Beihilfestelle des Landtags eingereicht werden. Sie können weder über die Zentrale Scanstelle noch über die App gestellt werden.

 

 

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