| Ausschuss | Funktion |
|---|---|
| Ausschuss für Europa und Internationales | ordentl. Mitglied |
| Petitionsausschuss | ordentl. Mitglied |
Detailansicht der Abgeordneten Andrea Reh
Abgeordnetenprofil
Geboren am 30. August 1974 in Geilenkirchen; verheiratet, drei Kinder.
Abitur 1994. Studium der Fächer Mathematik, Deutsch und Katholische Theologie für das Lehramt Primarstufe an der Universität Münster von 1994 bis 1999. 1. Staatsexamen 1999, 2. Staatsexamen 2001. Von 1999 bis 2001 Lehramtsanwärterin am Zentrum für schulpraktische Lehrausbildung Aachen. Seit 2001 Grundschullehrerin. Seit 2007 Schulleiterin.
Mitglied der SPD seit 2000. Seit 2014 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsverbands Gangelt. Seit 2025 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Heinsberg und Vorsitzende des SPD-Kreisverbands Heinsberg. Mitglied im Kreistag Heinsberg seit 2009. Mitglied im Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss des Kreistags. Von 2015 bis 2020 Vorsitzende des Schulausschusses Kreis Heinsberg. Von 2020 bis 2025 2. stellvertretende Landrätin des Kreises Heinsberg und Mitglied des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Heinsberg. Seit 2025 Mitglied der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz, stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands des Aachener Verkehrsverbunds und stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen.
Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 5. November 2025.
Nachgerückt am 5. November 2025.
Nachfolgerin für Sven Wolf.
(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)
1. Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten
2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens
3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften
4. Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene
5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung
6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen
7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird
Zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.