Detailansicht des Abgeordneten Christian Obrok

Foto von Christian Obrok (MdL)
Fraktionszugehörigkeit
SPD
Beruf
Diplom-Pädagoge
Geburtstag
11.08.1977
Telefon (dienstlich)
(05221)991155
(0211)884-2160
Fax (dienstlich)
(05221)991140
E-Mail (dienstlich)
christian.obrok@landtag.nrw.de
Internet
www.christian-obrok.de
Postanschrift
Wahlkreisbüro
Mindener Str. 5

32049 Herford
Wahlkreis/Landesliste
Herford II - Minden-Lübbecke III

Abgeordnetenprofil

Geboren am 11. August 1977 in Herford; verheiratet, zwei Kinder.
Abitur. Studium der Erziehungswissenschaft an der Universität Bielefeld, Abschluss Diplom-Pädagoge.
Mitglied der SPD seit 2000.
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1. Juni 2022.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

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2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

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3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

JVA Herford, Herford; Vorsitzender des Beirates (ab 17.10.2022)

 

4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

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5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

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Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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