Ausschuss | Funktion |
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Innenausschuss | stv. Mitglied |
Ausschuss für Kultur und Medien | ordentl. Mitglied |
Ausschuss für Kultur und Medien | Sprecherin |
Rechtsausschuss | stv. Mitglied |
Sportausschuss | stv. Mitglied |
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume | stv. Mitglied |
Krisen- und Notfallmanagement - durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten | stv. Mitglied |
Künstliche Intelligenz - Für einen smarten Staat in der digitalisierten Gesellschaft | stv. Mitglied |
Ältestenrat | ordentl. Mitglied |
Detailansicht der Abgeordneten Ina Blumenthal


Abgeordnetenprofil
Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1. Juni 2022.
(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)
1. Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten
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2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens
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3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften
Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf; Mitglied der Medienkommission (ab 01.09.2022)
4. Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene
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5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung
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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen
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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird
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Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.