Detailansicht der Abgeordneten Andrea Stullich

Foto von Andrea Stullich (MdL)
Fraktionszugehörigkeit
CDU
Beruf
Diplom-Germanistin, Moderatorin
Geburtstag
10.06.1965
Telefon (dienstlich)
(0211)884-4392
(05971)50044
Fax (dienstlich)
(0211)884-3460
(05971)12248
E-Mail (dienstlich)
andrea.stullich@landtag.nrw.de
Internet
www.stullich.nrw
www.cdu-nrw-fraktion.de
Postanschrift
Postfach 101143
Platz des Landtags 1

40002 Düsseldorf
Wahlkreis/Landesliste
Steinfurt II

Abgeordnetenprofil

Geboren am 10. Juni 1965 in Bonn; katholisch; verheiratet, eine Tochter.
Abitur 1984. Studium der Germanistik mit dem Schwerpunkt Journalistik und dem Nebenfach Politologie an der Universität Bamberg 1985 bis 1990. 1990 Examen als Diplom-Germanistin (Univ.). 1986 bis 1989 freie Mitarbeiterin bei der "Bonner Rundschau". 1989 bis 1992 freie Mitarbeiterin bei "Radio Antenne Franken" in Bamberg, 1992/1993 dort Volontariat zur Hörfunkredakteurin. Anschließend bis 1999 dort bzw. beim Nachfolgesender "Radio Bamberg" Redakteurin, später Programmleiterin und Geschäftsführerin (kommissarisch). 1999 bis 2017 Chefredakteurin bei Radio RST, Kreis Steinfurt.
Mitglied der CDU seit 2015. Mitglied der CDA.
Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1. Juni 2017.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

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2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

Film- und Medienstiftung NRW GmbH, Düsseldorf; Mitglied des Aufsichtsrates (ab 01.06.2023)

 

3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

EUREGIO, Gronau / Westfalen; beratendes Mitglied im EUREGIO-Rat (ehrenamtlich)

Landesanstalt für Medien, Düsseldorf; Stellvertretende Vorsitzende der Medienkommission (ab 21.10.2022; vorher Mitglied)
     September 2022 - 750,00 €
     November 2022 - 1.926,00 €
     Dezember 2022 - 1.065,00 €

     Januar 2023 - 1.065,00 €
     Februar 2023 - 895,00 €
     März 2023 - 1.065,00 €
     April 2023 - 665,00 €
     Mai 2023 - 1.125,00 € 
     Juni 2023 - 665,00 €
     Juli 2023 - 1.065,00 €
     August 2023 - 1.065,00 €
     September 2023 - 665,00 €
     Oktober 2023 - 1.495,00 € 
     November 2023 - 1.065,00 €
     Dezember 2023 - 1.065,00 €

    Januar 2024 - 1.065,00 € 

Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg, Düsseldorf; Mitglied der Vertreterversammlung (ehrenamtlich)

 

4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

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5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

Verein der Freunde und Förderer des Arnold-Janssen-Gymnasiums e.V., Neuenkirchen; Mitglied des Vorstandes und Schriftführerin (ehrenamtlich)

 

6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

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Zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:

Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Steinfurt e.V., Rheine; Chefredakteurin RADIO RST

 

Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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