18.06.2026

Aktuelle Stunde zu Fehlfahrten im Rettungsdienst

Das Ringen um die Finanzierung der Rettungseinsätze in den Kommunen hat den Landtag beschäftigt. In einer Aktuellen Stunde berieten die Abgeordneten auf Antrag der SPD über eine Übergangslösung, nach der die Gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Fehlfahrten in diesem Jahr weiter anteilig mitfinanzieren.

„Fehlfahrten“ werden Rettungsdiensteinsätze genannt, bei denen die Patientin oder der Patient nicht in ein Krankenhaus transportiert wird. Die Krankenkassen hatten zunächst angekündigt, die anfallenden Kosten für Fehlfahrten gar nicht mehr zu übernehmen. Einspringen müssten die Kommunen. Der Streit hatte auch die Frage aufgeworfen, ob die Kosten über Gebühren für Patientinnen und Patienten gegenfinanziert werden müssten.  

Im Antrag der SPD (18/19887) heißt es, der vorgelegte Kompromiss sei unzureichend. Eine „nachhaltige und strukturelle Klärung der Finanzierungsfrage“ fehle weiterhin. Zudem verbleibe ein „erheblicher Anteil der finanziellen Belastungen“ in den Haushalten der Kommunen.

Justus Moor (SPD) sagte, niemand im Land dürfe aus Sorge vor einem Gebührenbescheid Angst haben, den Notruf 112 zu wählen. Das sähen auch die Kommunen so. Moor kritisierte aber, dass es rechtlich unklar sei, ob sie die anteiligen Kosten für Fehlfahrten im Rettungsdienst über den allgemeinen Haushalt finanzieren dürften oder dies über Gebühren geschehen müsse. Er erwarte daher „klare und rechtssichere“ Antworten der Landesregierung. Die Kommunen und die Menschen vor Ort verdienten diese. 

Marco Schmitz (CDU) erwiderte, die Landesregierung habe Verantwortung übernommen und Kommunen und Kassen zusammengebracht. Herausgekommen sei der Vorschlag für eine Übergangslösung, die besser sei als die Alternative, dass die Kassen gar nicht für sogenannte Fehlfahrten zahlten. Die Entscheidung verbleibe bei den Kommunen. Schmitz verwies zugleich auf eine Bundesregelung, wonach die Kassen nicht zu einer vollständigen Finanzierung verpflichtet werden könnten. Hier sei aber eine Reform in Arbeit. 

Beinahe ein halbes Jahr hätten kommunale Spitzenverbände und Krankenkassen unter Moderation der Landesregierung verhandelt, sagte Susanne Schneider (FDP). Herausgekommen sei ein „Minimalkompromiss“. Dieser decke nicht alle Fehlfahrten ab. Bei den Kommunen blieben hohe Kosten. Um zu dauerhaften Lösungen zu kommen, müssten Reformen in der Notfallversorgung umgesetzt werden. Über eines seien sich alle einig, „dass es keine Rolle spielen darf, ob jemand Geld hat oder nicht, wenn er die 112 ruft“. 

Meral Thoms (Grüne) betonte die Rolle des Bundes. Nach Wochen „intensiver Verhandlungen“ habe man einen Kompromiss gefunden, mit dessen Hilfe man die Zeit bis zur Bundesreform überbrücken könne. Die SPD kritisiere, dass das Problem weiterhin nicht gelöst sei. Das sei richtig. Allerdings liege das Kernproblem im Bundesrecht. Kritik an offenen Fragen sei legitim. Wer aber den Kompromiss skandalisiere und Ängste schüre, müsse sagen, was die Alternative sei. 

AfD-Fraktionschef Dr. Martin Vincentz sprach von einem „ausgesprochenen Skandal“. Er zeige, wie sehr das Gesundheitswesen „auf Kante genäht“ sei. Der Grundsatz, dass Menschen im Zweifel die 112 wählen, müsse weiter gelten. Oft könnten die Betroffenen gar nicht wissen, ob es sich um einen echten Notfall oder nur eine Lappalie handle. Der vorgelegte Kompromiss sei lediglich eine „Behelfslösung“. Spätestens für 2027 müsse eine endgültige Lösung vorliegen. 

Die Landesregierung habe ein gutes Ergebnis erzielt, entgegnete Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Sie wies auf die unterschiedlich hohe Zahl der jährlichen Fehlfahrten in den Kommunen hin. Die Quote reiche von 15 bis 40 Prozent. Es sei zu prüfen, ob die Leitstellen der jeweiligen Rettungsstellen richtig aufgestellt sind. Viele Kommunen hätten zudem bereits Vereinbarungen mit den Krankenkassen getroffen. Sie fielen nicht unter die Lösung für 2026. 

Text: wib, rüc, zab 
 

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