► Gesetzentwurf: „Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen“ (18/18169; Landesregierung)
► Fachausschüsse: Integrationsausschuss; Ausschuss für Gleichstellung und Frauen
► Zeit: Dienstag, 5. Mai 2026, 14.30 Uhr
► Raum: E1-D05
► Tagesordnung
Beim Antidiskriminierungsrecht gebe es noch immer Schutzlücken, so die Landesregierung. Dies betreffe insbesondere die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Zwar existierten Diskriminierungsverbote, es fehlten jedoch konkrete Regelungen zu deren Ausgestaltung – etwa zur Beteiligung von Verbänden, zur Beweislast, zum Schutz vor Viktimisierung und zur Festlegung von Sanktionen.
Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).