23.04.2026

Anhörung: Sachverständige äußern sich zum KiBiz

Die geplanten Änderungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) waren Thema im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Zahlreiche Expertinnen und Experten nahmen Stellung.

Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Im Fokus steht dabei die frühkindliche Bildung. Mit einer Reform will die Landesregierung auf neue Herausforderungen reagieren. 

Dazu zählen laut Gesetzentwurf (18/17575) der Fachkräftemangel bei weiter steigendem Betreuungsbedarf, eine notwendige Stabilisierung der Finanzierung und ein Abbau von Bürokratie. Die geplante Reform sieht unter anderem eine Ausbildungsoffensive vor. Bei der frühkindlichen Bildung ist eine „Fokussierung auf die Sprachbildung“ vorgesehen.

Vor allem Kommunen, Träger und Verbände hatten Kritik am Entwurf geäußert. Sie bezog sich unter anderem auf die Betreuung in Kern- und Randzeiten sowie die Finanzierung. Eine Woche vor der Anhörung stellte die Landesregierung Änderungsvorschläge vor. So sollen neben den ursprünglich vorgesehenen zusätzlichen Mitteln weitere 106 Millionen Euro pro Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll die „Mindestwochenkernzeit“ von 25 auf 35 Stunden erhöht werden. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen haben einen entsprechenden Änderungsantrag (18/18523) gestellt.

Während der Anhörung äußerten sich fast alle Sachverständigen positiv zu den nun geplanten Änderungen am Gesetzentwurf. Einige waren allerdings der Ansicht, dass es sich nur um erste Schritte in die richtige Richtung handle. Vor allem das Finanzierungsproblem werde nicht gelöst.

Kritik an Trennung in Kern- und Randzeiten 

Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW) lehnt die geplante Trennung der Kita-Öffnungen in Kern- und Randzeiten ab. Laut Gewerkschaft könne in den Randzeiten „weniger qualifiziertes Personal“ eingesetzt werden. Eine Verlässlichkeit der Betreuungszeiten lasse sich aber nicht durch eine „Senkung der Qualitätsstandards und die Verringerung fachlicher Standards“ erreichen. 

Zur Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern äußerte sich der Landesverband der Kindertagespflege NRW. Er forderte eine Anpassung bei der Finanzierung. In einigen Kommunen decke der Landesanteil an der Finanzierung nur rund 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Die Entscheidung über Umfang und Bestand der Angebote dürfe aber nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder Prioritätensetzung der jeweiligen Kommune abhängen. 

Dass an einem Gesetzentwurf vor einer Anhörung noch einmal Änderungen vorgenommen wurden, sei ein Signal, dass mit Anregungen auch gearbeitet werde, so die Gewerkschaft Komba NRW.  Allerdings habe man sich einen Gesetzentwurf gewünscht, der die Beschäftigten stärker berücksichtige, nicht nur die Betreuungs-Verlässlichkeit. Kritisch sieht die Gewerkschaft unter anderem das Modell der Kern- und Randzeiten. Es bestehe die Gefahr, dass Träger dies als „Sparmodell“ nutzen könnten. 

Der Deutsche Kitaverband begrüßte die „Nachbesserungen“. Allerdings reichten sie nicht aus, um das von der Landesregierung genannte Ziel, Verlässlichkeit in die frühkindliche Bildung zu bringen, zu erreichen. Erster Schritt müsse es sein, die „finanzielle Stabilität der Träger und Trägergruppen sicherzustellen“. 

Für die Städte, Kreise und Gemeinden nahm die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Stellung. Da Kita-Zeit immer Bildungszeit sei, könne man „volle Qualität und Fachkraft“ nicht auf Kernzeiten beschränken. Dass sie nun von 25 auf 35 Stunden ausgedehnt werden sollen, gehe „in die richtige Richtung“. Allerdings vermisse man Regelungen zur Inklusion.

Evangelische und katholische Kirche sehen Verbesserungen in den geplanten Änderungen. Man sei auf einem „guten Weg“ und in „gutem Austausch“, so das Katholische Büro. Von einer „fachlich sinnvollen Nachsteuerung“ sprach das Evangelische Büro. Weitere Schritte müssten folgen.

Die Fraktionen im Landtag NRW