28.01.2026

Ganztags-Rechtsanspruch Thema einer Aktuellen Stunde

Ab Sommer gilt der neue Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Vor dem Hintergrund einer Umfrage debattierte der Landtag in einer Aktuellen Stunde über die Umsetzung. Demnach geht fast jede dritte Grundschule in Nordrhein-Westfalen davon aus, dass der Rechtsanspruch nicht realisierbar ist.

Der Aktuellen Stunde lagen Anträge der Fraktionen von FDP und SPD zugrunde. Beide beziehen sich auf die Umfrage im Auftrag des Verbands für Bildung und Erziehung. Die Ergebnisse seien dramatisch, weil nur noch wenige Monate bis zum neuen Schuljahr blieben, um betroffene Schulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu unterstützen, heißt es im Antrag der FDP (18/17539). Die SPD mahnt in ihrem Antrag (18/17540) unter anderem, dass die Verantwortung für die Umsetzung des Ganztags nicht „weiter einseitig auf die Kommunen abgewälzt werden“ dürfe. Städte und Gemeinden stünden bereits heute „unter erheblichem finanziellem und organisatorischem Druck“. 

FDP-Fraktionschef Henning Höne kritisierte eine Tatenlosigkeit der Landesregierung, obwohl wenige Monate vor Start des Rechtsanspruchs ein Drittel der Schulen sage: „Es wird nicht gehen.“ Zugleich löse die Regierung ihr Versprechen nicht ein, den Ganztag gesetzlich zu regeln, weil sie die daraus folgenden Kosten scheue. Sie lasse damit die Familien im Stich, gefährde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und spare an den Bildungschancen junger Menschen. 

Der Rechtsanspruch sei ein „enormer Fortschritt“ für Eltern und Kinder, stellte SPD-Fraktionschef Jochen Ott fest. Dieser drohe in Nordrhein-Westfalen zu scheitern, denn ein Drittel der Grundschulleitungen halte ihn aufgrund fehlender Voraussetzungen für nicht umsetzbar. In anderen Bundesländern funktioniere die Umsetzung, in Nordrhein-Westfalen scheue die Landesregierung die Verantwortung. Die Lösung sei „ein Ganztagsgesetz mit verbindlichen Standards und verlässlicher Finanzierung“. 

Die Opposition lege keine konkreten Vorschläge vor und betreibe eine „Skandalisierung“, kritisierte Dr. Jan Heinisch (CDU). „Mit Schlechtreden gestaltet man kein Land.“ Die Gesellschaft habe großes Interesse, dass der Offene Ganztag (OGS) funktioniere und der Rechtsanspruch erfüllt werde. Die Landesregierung arbeite die Themen „Schritt für Schritt“ ab. Im Jahr 2017 habe es in NRW rund 307.000 Ganztagsplätze gegeben, 2024 seien es bereits 430.000 gewesen. 

Die „fehlende Ausgestaltung“ des Offenen Ganztags sei lange bekannt, sagte Dr. Christian Blex (AfD). Die eigene Fraktion erkenne an, dass eine „qualitative Nachmittagsbetreuung“ dringend notwendig sei. Die Notwendigkeit weise jedoch auf eine Fehlentwicklung hin: Kinderbetreuung und Angehörigenpflege kollidierten mit einer steigenden Arbeitsbelastung. Das sei nur noch für die wenigsten Familien zu schaffen. Auch Kommunen stießen bei der Kinderbetreuung an ihre Grenzen. 

„62 Prozent der Schulleitungen gehen davon aus, dass sie zum nächsten Schuljahr den OGS-Rechtsanspruch umsetzen können. Das ist eine gute Nachricht“, sagte Eileen Woestmann (Grüne). Dem auf Bundesebene beschlossenen Rechtsanspruch auf Landesebene gerecht zu werden, sei die zentrale bildungspolitische Aufgabe dieser Legislaturperiode. Das Land investiere so viel wie noch nie in den Ganztag: „Für echte Bildungschancen. Für jedes Kind.“  

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betonte, der Offene Ganztag sei kein neues Thema. Dasselbe gelte für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Man arbeite daher seit Jahren intensiv an seiner Umsetzung, habe vorgesorgt und stelle die entsprechenden finanziellen Mittel bereit. Auf diese Weise werde Verlässlichkeit vor Ort in den Kommunen geschaffen. Damit stehe fest: Jeder Platz, der von den Kommunen beantragt werde, könne auch bewilligt werden, sagte Feller. 

Text: glu, wib, tob, rüc

Die Fraktionen im Landtag NRW