08.10.2025

Gesetzentwurf: Landtagswahl ab 16 Jahren

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung eingebracht. Das Ziel: Künftig sollen Jugendliche ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Bisher müssen Wählerinnen und Wähler mindestens 18 Jahre alt sein.

Das Bild zeigt eine Hand über einer Wahlurne. In der Hand ist ein Wahlzettel zu sehen.

„Junge Menschen haben großes Interesse an Politik und wollen sich an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen“, heißt es im Gesetzentwurf (18/15905). Zudem gebe die niedrige Wahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen Anlass, „für mehr Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen zu werben“. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass das Mindestalter bei Europawahlen bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden sei und in sieben Bundesländern bei Landtagswahlen ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bestehe.

Es sei in herausfordernden Zeiten wichtig, junge Menschen frühzeitig an demokratische Prozesse heranzuführen, sagte Klaus Voussem (CDU). Das Wahlrecht sei „nicht nur ein Recht, sondern eine Schule der Demokratie“. Studien zeigten, wer früh in politische Prozesse einbezogen werde, entwickle eine stärkere Bindung zur Demokratie. Das Land trage Verantwortung, dies zu unterstützen. Das Wahlrecht ab 16 Jahren sei ein „Vertrauensvotum“ für die junge Generation. 

Die großen Fragen der Gegenwart beträfen gerade auch junge Menschen, sagte Thomas Kutschaty (SPD). Zwar werde manchmal behauptet, 16-Jährigen fehle die Reife, um wählen zu gehen. Aber: Demokratie sei „kein Eliteclub für Hochgebildete, kein Exklusivrecht für Erwachsene“, sagte Kutschaty. „Demokratie ist ein Recht. Und zwar ein Recht für alle.“ Das Wahlrecht ab 16 Jahren sei „längst überfällig“ und „ein starkes Signal an die Jugend unseres Landes“. 

Der vorgelegte Gesetzentwurf stehe dafür, dass die Stimmen junger Menschen wichtig seien, sagte Dagmar Hanses (Grüne): „Nicht irgendwann, sondern jetzt.“ Die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren habe sich bei Europa- und Kommunalwahlen bewährt und sei für Nordrhein-Westfalen ein „konsequenter und überfälliger Schritt“. Die Ausweitung des Wahlrechts sei „nichts anderes als ein Zeichen für konkrete Generationengerechtigkeit“.

Es gehe in der Debatte nicht nur um eine formale Änderung der Landesverfassung, sondern um eine „entscheidende Weichenstellung für die politische Teilhabe junger Menschen in Nordrhein-Westfalen“, sagte Dirk Wedel (FDP). Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sei ein konsequenter Schritt. Bereits heute dürften junge Menschen bei Europa- und Kommunalwahlen mitstimmen. „Es ist kaum erklärbar, warum sie bei Landtagswahlen hiervon ausgeschlossen bleiben sollen“, sagte Wedel. 

„Die Jugend rückt nach rechts, und das ist gut so“, sagte Andreas Keith (AfD). Bei der Bundestagswahl habe seine Partei bei jungen Wählerinnen und Wählern ein Plus von 14 Prozent verzeichnet. Dennoch werde seine Fraktion die geplante Gesetzesänderung nicht unterstützen. Das Wahlrecht sei an die Volljährigkeit gekoppelt, so Keith. Wer im Strafrecht als Minderjähriger gelte, „kann nicht gleichzeitig in einem der höchsten Akte staatlicher Verantwortung mitbestimmen“. 

Innenminister Herbert Reul (CDU) bezeichnete die geplante Absenkung des Wahlalters als „gute Entscheidung“. Die letzten Wahlen hätten gezeigt, „dass Jugendliche sehr klug mit dem Wahlrecht umgehen“. Dies sei auch bei der jüngsten Kommunalwahl deutlich geworden. Es sei eben nicht die AfD gewesen, die in der Altersgruppe besonders gut abgeschnitten habe. „Das war anders und zeigt, dass junge Leute zunehmend nachdenklich werden und die billigen Sprüche auf Dauer eben doch nicht zünden“, so Reul.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Text: tob, zab 
 

Die Fraktionen im Landtag NRW