Die Fraktionen folgen mit dem Entwurf den Empfehlungen eines Expertengremiums, das durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft berufen worden war. Dem Ministerium ist die Landeszentrale derzeit angegliedert. Im Bundesvergleich falle auf, dass die Organisation der Landeszentrale in Nordrhein-Westfalen „die geringste Eigenständigkeit und die geringste Absicherung ihrer Überparteilichkeit“ aufweise, heißt es im Gesetzentwurf (18/14527).
Der Entwurf sieht vor, dass die Einrichtung für politische Bildung als „teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“ künftig beim Präsidenten des Landtags angesiedelt wird. Es soll ein Kuratorium geschaffen werden. Zudem soll die bisherige Stabsstelle „Prävention gegen Antisemitismus, politischen und religiösen Extremismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit“ als eigener Aufgabenbereich „Demokratiezentrum“ bei der Landeszentrale verankert werden.
„Eigenständigkeit stärken“
Der Gesetzentwurf sei „insgesamt gut geeignet“, um die Eigenständigkeit der Landeszentrale zu stärken, schreibt Prof. Dr. Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) in seiner Stellungnahme für den Ausschuss. Bislang sei sie aufgrund eines Organisationserlasses als Gruppe im Ministerium für Kultur und Wissenschaft verortet und müsse weisungsgebunden arbeiten. Zudem habe ein Beirat beziehungsweise ein Kuratorium gefehlt. Ein solches Gremium sichere in anderen Bundesländern die Überparteilichkeit und die fachliche Unterstützung der Arbeit ab.
Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg, hob ebenfalls eine verbesserte Absicherung der Unabhängigkeit hervor. Die Ansiedlung beim Landtag sowie die Einrichtung eines Kuratoriums schafften „notwendige Voraussetzungen für die Überparteilichkeit der Bildungsarbeit“. Auffällig sei die Betonung der Landeszentrale „als Impulsgeber, Vernetzungs- und Koordinierungs-, Beratungs- und Schnittstelle“. Dies seien, so Thelen, „wichtige Aufgaben der politischen Bildung“.
Thomas Gill, Direktor der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, hält die Ansiedlung beim Landtag ebenfalls für eine „gut gewählte organisatorische Lösung“. Gill sprach die geplante Anbindung des „Landesdemokratiezentrums“ mit Beratungsangeboten sowie Prävention gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen der Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit an. Auf diese Weise könnten Schnittstellen zwischen beiden Arbeitsbereichen „optimal aufeinander abgestimmt“ werden.
Zusammensetzung des Kuratoriums
Ähnlich äußerte sich Marat Trusov für das „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in NRW“. Die klare Trennung zwischen politischer Bildungsarbeit einerseits sowie Koordinierung und Weiterentwicklung spezialisierter Beratungsangebote andererseits sei „folgerichtig, da beide Aufgabenfelder unterschiedliche Zielrichtungen haben und dadurch deutlicher profiliert werden“. Zu bedenken sei die vorgesehene Zusammensetzung des Kuratoriums. Trusov empfiehlt eine stärkere Berücksichtigung von Fachleuten aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
Darauf weist auch Dr. Helle Becker, Geschäftsführerin des Vereins „Transfer für Bildung“, hin. Die Expertenkommission habe „mit Bedacht“ vorgeschlagen, das Kuratorium zu jeweils einem Drittel unterschiedlich zu besetzen, mit Personen aus dem Parlament, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft: „Alle drei Gruppen bringen unterschiedliche Perspektiven und Expertise ein.“ Dass es gelungen sei, „in so kurzer Zeit einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine Neuorganisation der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen vorzulegen“, sei sehr zu begrüßen. Damit unterstrichen „die demokratischen Fraktionen des Landtags ihren politischen Willen und die Verantwortung des Landes für politische Bildung in NRW“.
Ob eine stärkere Berücksichtigung Sachverständiger sinnvoll wäre, sei zu diskutieren, meint Politikwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Goll (Technische Universität Dortmund). Möglich wäre dies über die Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats oder eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Kuratoriums. Goll äußerte sich positiv zum Gesetzentwurf. Fraglich sei, ob eine Aufgabenteilung zwischen einem Kuratorium (zuständig für grundsätzliche und organisatorische Fragen) und einem Beirat (zuständig für die inhaltliche Beratung) nicht sinnvoller sei als die bislang vorgeschlagene Lösung.