20. Oktober 2011
Schulstruktur
Der Landtag streicht die zuvor festgeschriebene Garantie der Hauptschule. Stattdessen steht nun in der Landesverfassung, dass das Land „ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen“ gewährleistet, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen wie die Sekundar- und Gesamtschule und andere Schulformen ermöglicht. Der Begriff „Volksschule“ wird aus der Landesverfassung gestrichen. Die Änderungen betreffen die Artikel 8, 9, 10 und 12.