Die Verabschiedung der Landesverfassung war ein Meilenstein für den demokratischen Wiederaufbau des Landes nach Ende des Zweiten Weltkriegs, nach zwölf Jahren Nazi-Diktatur und Holocaust. Vier Jahre zuvor, im August 1946, hatte die britische Besatzungsmacht das Bundesland Nordrhein-Westfalen gegründet. Auf ihr Betreiben konstituierte sich im Oktober 1946 der zunächst noch ernannte erste Landtag. Im April 1947 folgte dann die erste freie Landtagswahl.
Schon zuvor hatte im Land die Debatte um eine Landesverfassung begonnen – also um die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger an Rhein, Ruhr und Lippe. Doch die Debatte wurde unterbrochen, weil im September 1948 zunächst die Beratungen über eine Verfassung für ganz Deutschland, das Grundgesetz, begannen. Die Bundesrepublik Deutschland existierte zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Sie wurde mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gegründet.
Aber warum dann noch die Landesverfassung für Nordrhein-Westfalen?
Im Grundgesetz wurde festgelegt, dass Deutschland ein Bundesstaat ist. Nordrhein-Westfalen wurde damit, wie alle anderen Bundesländer, zu einem Gliedstaat der Bundesrepublik mit eigenen Kompetenzen bei Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Bürgernahe Politik Der Föderalismus war eine Konsequenz aus der Nazi-Diktatur. Mit ihm wurde ein weiteres politisches Prinzip zur Teilung von Macht und zur Stabilisierung der Demokratie etabliert. Er garantiert zudem eine bürgernahe Politik, da viele Entscheidungen nah bei den Menschen getroffen werden.
Wie das Grundgesetz regelt auch die nordrheinwestfälische Landesverfassung das demokratische Prinzip, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, das den Landtag wählt. Die Abgeordneten beschließen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger die Regeln für das Zusammenleben – die Landesgesetze.
Die Landesverfassung stellt auch sicher, dass die Macht nicht in einer Hand liegt, sondern fair verteilt ist: Das Parlament beschließt die Gesetze, die Regierung führt sie aus und die Gerichte passen auf, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Das nennt man Gewaltenteilung. Die Verfassung kann geändert werden, aber dafür gibt es hohe Hürden. Es müssen mindestens zwei Drittel des Landtags einer Änderung zustimmen. Das war zum Beispiel 2002 der Fall. In diesem Jahr wurden die Kinderrechte in die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen aufgenommen.