05.06.2025

Nordrhein-Westfalen feiert „75 Jahre Landesverfassung“

Vor 75 Jahren beschloss der Landtag die nordrhein-westfälische Landesverfassung. Die Entscheidung vom 6. Juni 1950 war ein Meilenstein des demokratischen Neuanfangs an Rhein, Ruhr und Lippe nach NS-Diktatur, Weltkrieg und Holocaust. Bis heute schützt die Verfassung Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Das Bild zeigt die im Landesarchiv NRW gelagerte Originalverfassung von 1950 mit den Unterschriften unter anderem des damaligen Ministerpräsidenten Karl Arnold sowie des späteren Bundespräsidenten Heinrich Lübke, der zum damaligen Zeitpunkt Landesminister war.

Vorausgegangen war im August 1946 zunächst die Gründung des Bundeslandes durch die britische Besatzungsmacht, die den demokratischen Neuanfang ermöglichte. Im Oktober folgte die erste Sitzung des von den Briten noch ernannten Landtags, 1947 die erste freie Landtagswahl. Die Debatte um eine Landesverfassung begann im selben Jahr, wurde aber angesichts der Beratungen über eine bundesdeutsche Verfassung unterbrochen. 

Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 wurde die Bundesrepublik gegründet, Nordrhein-Westfalen wurde zu einem Gliedstaat und gab sich 1950 eine Landesverfassung. 

Tag der offenen Tür am 5. Juli 2025

Landtag, Landesregierung und Verfassungsgerichtshof werden das Jubiläum am Freitag, 4. Juli 2025, mit einem Festakt im Plenarsaal begehen. Am Samstag, 5. Juli 2025, öffnet der Landtag seine Türen von 10 bis 18 Uhr für Besucherinnen und Besucher. Der Präsident des Landtags, André Kuper, lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich über die Funktionen des Parlaments und die Arbeit der Abgeordneten zu informieren. 

Die Fraktionen im Landtag NRW