03.02.2023

Anhörungen: Windenergie, Kritische Infrastruktur, Kitas

In Sachverständigenanhörungen der Fachausschüsse äußern sich Expertinnen und Experten in der 6. Kalenderwoche 2023 zu unterschiedlichen Themen.

Schwächen beim Lesen, Schreiben und Rechnen

► Thema: „Umgang mit Lese-Rechtschreibstörungen und Dyskalkulie im Schulalltag" (18/568; Vorlage der Landesregierung)
  
► Fachausschuss: Ausschuss für Schule und Bildung
 
► Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2023, 9.30 Uhr 

► Raum: E3-A02
 
Tagesordnung

Der Umgang mit Lese-Rechtschreibstörungen und Dyskalkulie (Rechenstörung) im Schulalltag ist Thema einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Schule und Bildung. Das Schulministerium vertrete gegenwärtig in Anlehnung an Empfehlungen der Kultusministerkonferenz den Grundsatz, „dass eine Rechenschwäche nicht mit einer Lese-Rechtschreibschwäche gleichgesetzt werden kann“. Folglich könnten bei der Leistungsbewertung Rechenstörungen nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden wie besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Vielmehr seien die pädagogischen Möglichkeiten in der Schule durch eine differenzierte Förderung auszuschöpfen.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Windenergie und Abstände

► Gesetzentwürfe: „Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“ (18/1870, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion; 18/2140, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen) 
  
 ► Antrag: „Für Versorgungssicherheit, niedrige Strompreise, mehr Klimaschutz und Akzeptanz – Bessere Rahmenbedingungen für Windenergie in Nordrhein-Westfalen setzen“ (18/2141; Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen)
  
► Fachausschüsse: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung; Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz, Energie
 
► Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2023, 13.30 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

Konkret geht es in den Gesetzentwürfen um die Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Die SPD-Fraktion sieht in pauschalen Mindestabständen von 1.000 Metern ein „wesentliches Hindernis“ für den Ausbau der Windkraft. Die  Landesregierung habe eine stufenweise Abschaffung der Mindestabstände bis 2025 angekündigt, „wobei unverzüglich die vorgegebenen Abstände beim Repowering von Anlagen gestrichen werden sollten“. Beim „Repowering“ werden alte Anlagenteile durch neue ersetzt. Es habe sich aber noch nichts getan. Zudem könne es sich nur um einen ersten Schritt handeln. Die Fraktion will den entsprechenden Paragrafen im Gesetz komplett streichen: „Diese Maßnahme führt zu einem Wegfall der in NRW bislang geltenden pauschalen 1.000 Meter Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung.“

Im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen heißt es: „Die Abstandsregeln für Repowering abzuschaffen, kann zu einer beschleunigten Erhöhung der Stromproduktion aus Windenergie führen und ist somit ein wichtiger Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Stromproduktion in Nordrhein-Westfalen kurzfristig zu beschleunigen.“ Das Umweltbundesamt habe ermittelt, „dass pauschale Mindestabstände von 1.000 m das Repowering-Potenzial bundesweit auf 35 Prozent der Anlagen begrenzen“. Die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes für Repowering ermögliche es, den Ausbau der Windenergie schneller voranzubringen. Die Fraktionen weisen zudem auf das im Juli 2022 vom Bundesgesetzgeber verabschiedete „Wind-an-Land-Gesetz“ hin. Die geforderte Klarstellung, „wonach landesrechtliche Mindestabstände nicht für Anlagen innerhalb von Windenergiegebieten gelten“, werde aufgenommen.

Nordrhein-Westfalen habe sich vorgenommen, die Windenergie in den nächsten Jahren stark auszubauen, heißt es im Antrag von CDU und Grünen. Ziel seien „1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in den nächsten fünf Jahren“. Die Landesregierung solle u. a. Leitfäden für eine regionale Beteiligung entwickeln, um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Gemeinsam mit der NRW.BANK solle sie einen Bürgerenergiefonds auflegen, der gezielt Windenergieprojekte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Projektentwicklung durch Risikokapital unterstütze.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Kritische Infrastruktur

► Antrag: „Die Landesregierung muss den Schutz der Kritischen Infrastruktur sicherstellen“ (18/1375; Antrag der SPD-Fraktion)
  
► Fachausschüsse: Innenausschuss; Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume; Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Ausschuss für Heimat und Kommunales
 
► Zeit: Donnerstag, 9. Februar 2023, 11 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine habe gezeigt, „dass auch unser Kontinent nach wie vor keine friedliche Insel ist“, schreibt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag. Aus diesem Grund müssten wieder verstärkt Sicherheitserfordernisse beachtet und Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und ausgebaut werden. Dies gelte in besonderem Maß für den Schutz der Kritischen Infrastrukturen. Dazu zählten Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung. Sie seien „von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens“. Die Landesregierung solle „für ihren Verantwortungsbereich ein Gesamtkonzept zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen“ vorlegen und eine „funktionierende Koordinierung“ der verantwortlichen Ressorts sowie mit den Bezirksregierungen und Kommunen sicherstellen.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Frühkindliche Bildung

► Antrag: „Betreuungs-Gipfel jetzt! Herausforderungen des Kita- und OGS-Ausbaus gemeinsam angehen, um die Bildungskatastrophe in der frühkindlichen Bildung zu verhindern“ (18/1688; Antrag der SPD-Fraktion)
  
► Fachausschüsse: Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend; Ausschuss für Schule und Bildung
 
► Zeit: Donnerstag, 9. Februar 2023, 13.30 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung in der Grundschule würden bereits im System der frühkindlichen Bildung geschaffen, heißt es im Antrag der SPD-Fraktion. In Nordrhein-Westfalen fehlten aber mehr als 100.000 Kita-Plätze. Um für jedes Grundschulkind bis 2030 einen OGS-Platz zur Verfügung stellen zu können, seien zudem weitere 260.000 Plätze erforderlich. Die Landesregierung solle eine „Bildungskonferenz in Form eines Betreuungs-Gipfels“ einberufen. Mit den Expertinnen und Experten solle eine „sozialraumscharfe Mängelliste“ über fehlende Kita- und OGS-Plätze, fehlendes Personal sowie fehlende Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt werden.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Die Fraktionen im Landtag NRW