09.12.2022

Anhörungen: Zweiter Nachtragshaushalt und Wohneigentum

In Sachverständigenanhörungen der Fachausschüsse äußern sich Expertinnen und Experten in der 50. Kalenderwoche 2022 zu unterschiedlichen Themen.

Zweiter Nachtragshaushalt 2022

► Gesetzentwurf: „Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022“  (18/1950; Gesetzentwurf der Landesregierung); in Verbindung mit: „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Krisenbewältigung“ (18/1951; Gesetzentwurf der Landesregierung)
  
► Fachausschüsse: Haushalts- und Finanzausschuss; Ausschuss für Heimat und Kommunales
 
► Zeit: Dienstag, 13. Dezember 2022, 14 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine habe zu einer „Krisensituation geführt, die für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, öffentliche Stellen, Unternehmen und die staatliche Finanzlage gravierende Folgen hat“, heißt es im zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2022. Die wirtschaftliche Situation in Nordrhein-Westfalen habe sich in den vergangenen Wochen deutlich verschlechtert. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2022 sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um Maßnahmen zur Krisenbewältigung finanzieren zu können. Näheres regelt der Entwurf für das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Es gelte u. a., 
die Auswirkungen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte abzufedern. Über das Sondervermögen würden daher bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).


Wohneigentum

► Antrag: „Traum vieler Familien vom Eigenheim erfüllbar machen: Landtagsbeschluss zur Förderrichtlinie Wohneigentum NRW richtig umsetzen, Grunderwerbsteuer absenken“ (18/620; Antrag der AfD-Fraktion)
  
► Fachausschuss: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung
 
► Zeit: Donnerstag, 15. Dezember 2022, 15.30 Uhr 

► Raum: E3-D01
 
Tagesordnung

In Nordrhein-Westfalen könnten sich zu wenig Familien Wohneigentum leisten, heißt es im Antrag der AfD-Fraktion. Die Fraktion kritisiert die Umsetzung der „Förderrichtlinie Wohneigentum“ in NRW. Zudem solle sich die Landesregierung beim Bund dafür einsetzen, „dass möglichst schon zum 01.01.2023 der Erwerb angemessenen Wohneigentums oder eines angemessenen Baugrundstücks zum Zwecke der Wohneigentumsbildung gänzlich von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird“.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de)

Text: zab

Die Fraktionen im Landtag NRW