11.11.2022

Anhörungen: Haushalt 2023 und Psychosoziale Gesundheit

In Sachverständigenanhörungen der Fachausschüsse äußern sich Expertinnen und Experten in der 46. Kalenderwoche 2022 zu unterschiedlichen Themen.

Psychosoziale Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen

► Antrag: „Wissenschaftlich belegte Folgen der Pandemie ernst nehmen: psychosoziale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien im Bildungsbereich stärken!“ (18/628; Antrag der SPD-Fraktion)

► Fachausschüsse: Ausschuss für Schule und Bildung; Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend; Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

► Zeit: Dienstag, 15. November 2022, 15 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

„Mehr als zwei Jahre Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen haben bei allen Beteiligten des Bildungssystems ihre Spuren hinterlassen“, heißt es im Antrag der SPD-Fraktion. Besonders gravierend seien die Folgen für die psychosoziale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Zu diesem Ergebnis sei die sogenannte  COPSY-Längsschnittstudie gekommen. Die Fraktion fordert u. a. den Ausbau und die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit. Zudem sollten Gesundheitsfachkräfte an den Schulen eingestellt und entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer entwickelt werden.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Haushalt und Personaletat 2023

► Gesetzvorlage: „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (18/1200, 18/1500, Vorlage 18/342,  Gesetzentwurf der Landesregierung)
  
► Fachausschuss: Haushalts- und Finanzausschuss
 
► Zeit: Donnerstag, 17. November 2022, 10 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

Der Entwurf für den Haushalt 2023 hatte zunächst ein Volumen von 93,4 Milliarden Euro vorgesehen. In einer Ergänzungsvorlage der Landesregierung wurde es um 11,3 Milliarden auf nunmehr 104,7 Milliarden Euro erhöht. Hintergrund des Anstiegs seien u. a. die Finanzierungsbeiträge im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Bundes zur Krisenbewältigung. Schwerpunkte des Etats sind nach Angaben der Landesregierung Bildung, Klimaschutz, Innere Sicherheit, die Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie Digitalisierung, Verkehr und Infrastruktur. Zur Anhörung sind rund Vertreterinnen und Vertreter von 50 Verbänden, Vereinen und anderen Organisationen eingeladen. 

Bereits zwei Tage zuvor (Dienstag, 15. November 2022) äußern sich Sachverständige im Unterausschuss Personal zum Personaletat 2023. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr in Raum E1-D05, die Tagesordnung finden Sie hier.

Die Anhörungen werden live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Gemeindefinanzierungsgesetz

► Gesetzentwurf: „Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2023“ (18/1100; Gesetzentwurf der Landesregierung)
  
► Fachausschuss: Ausschuss für Heimat und Kommunales 
 
► Zeit: Freitag, 18. November 2022, 13.30 Uhr 

► Raum: E3-A02
 
Tagesordnung

Laut Landesverfassung ist das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. Für das Gemeindefinanzierungsgesetz seien „regelmäßig die aktuelle Entwicklung, neue Erkenntnisse und geänderte (statistische) Datengrundlagen in vertretbar gebotenen Zeitabständen zu berücksichtigen, um hinreichende Gerechtigkeit bei der Verteilung der Zuweisungen zwischen den Kommunen zu gewährleisten“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

► Gesetzentwurf: „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“  (18/997; Gesetzentwurf der Landesregierung)
  
► Fachausschuss: Ausschuss für Heimat und Kommunales 
 
► Zeit: Freitag, 18. November 2022, 16 Uhr 

► Raum: E3-A02
 
Tagesordnung

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat u. a. „grundlegende Regelungen zu kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen“ zum Inhalt. Hintergrund sei eine geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Zudem werde die „Isolierung von pandemiebedingten Haushaltsbelastungen“ verlängert und solle im Jahr 2023 enden. Darüber hinaus sei die Isolierung von Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg gegen die Ukraine vorgesehen. „Auf diese Weise kann die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in schwieriger Zeit sichergestellt werden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Anhörung wird live im Internet übertragen (www.landtag.nrw.de).

Text: zab
 

Die Fraktionen im Landtag NRW