14.10.2022

Anhörung zum Nachtragshaushalt

In einer Sachverständigenanhörung äußern sich Expertinnen und Experten am Donnerstag, 20. Oktober 2022, zum Nachtragshaushalt für das aktuelle Jahr.

Nachtragshaushalt

► Gesetzentwurf: „Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022“ (18/900; Gesetzentwurf der Landesregierung)
  
► Fachausschüsse: Haushalts- und Finanzausschuss, Unterausschuss Personal
 
► Zeit: Donnerstag, 20. Oktober 2022, 10 Uhr 

► Raum: Plenarsaal
 
Tagesordnung

Schwerpunkte des Entwurfs des Nachtragshaushalts für 2022 sind nach Angaben der Landesregierung Bildung, Sicherheit und Klimaschutz. Die Ausgaben steigen von bisher geplanten 87,5 auf 88,4 Milliarden Euro. Der Entwurf sieht weiterhin keine Aufnahme neuer Schulden vor. Konkret geplant ist u. a. der Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13. Es sollen zudem 1.000 Lehrerstellen für die Ausbildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine geschaffen werden. Die Landesregierung will eine neue Zentrale Landesstelle für den Katastrophenschutz gründen und im Innenministerium die Einheit „Cyber-Sicherheit“ verstärken. 200 Millionen Euro sollen zur Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen für die Industrie in Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden. 

 

 

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