Die nordrhein-westfälischen Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und des Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind Träger der Volksinitiative Artenvielfalt. Sie fordert Maßnahmen, um Tieren und Pflanzen mehr Lebensraum zu geben. Kernpunkte der Volksinitiative sind die Themen Insektensterben, Flächennutzung, Baupolitik und der Einsatz von Pestiziden.
Gemäß dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid wird nun über den weiteren Umgang mit dem Antrag entschieden. Eine Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent (ca. 66.000 Personen) der deutschen Stimmberechtigten unterzeichnet sein, die 18 Jahre oder älter sind und in Nordrhein-Westfalen wohnen. Der Landtag entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die beantragte Volksinitiative erfüllt sind. Er hat die Volksinitiative innerhalb von drei Monaten nach ihrem Zustandekommen abschließend zu behandeln.