13.01.2021 / Maskenpflicht, Trennwände, Sondersitzungen, Liveübertragungen und hunderte Debatten zur Corona-Pandemie: Der Landtag Nordrhein-Westfalen befasst sich regelmäßig mit aktuellen Fragen der Pandemie-Bekämpfung und hat viele Maßnahmen getroffen, um, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Der Landtag ist in der gesamten Zeit der Pandemie arbeitsfähig und hat in vielen Sitzungen und Sondersitzungen wichtige Beschlüsse zur Bekämpfung der Krise und ihrer Folgen gefasst. Hier ein Überblick, wie das Parlament mit der Pandemie umgeht.
Die Corona-Pandemie und ihre Bekämpfung prägen die Arbeit im Landtag Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2020 kam das Parlament zu fünf Sondersitzungen zusammen – so oft wie noch nie in der Geschichte des Landes. In zehn Unterrichtungen der Landesregierung ging es um die Corona-Pandemie und in fast 170 Tagesordnungspunkten der Plenarsitzungen debattierten die Abgeordneten über den richtigen Umgang mit der Krise. Sie richteten zudem rund 280 Kleine Anfragen an die Landesregierung. Auch die Bürgerinnen und Bürger brachten ihre Anliegen an den Landtag: In mehr 1.500 Petitionsverfahren des Petitionsausschusses ging es im Jahr 2020 um Aspekte der Corona-Pandemie und ihrer Bekämpfung.
Der Landtag kommt regelmäßig zu Plenarsitzungen zusammen. Das Parlament erlässt Gesetze und übt seine Kontrollfunktion aus. Im März 2020 beschlossen die Abgeordneten einen Nachtragshaushalt zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie. Mehrfach fasste der Landtag Beschlüsse zur „Feststellung der pandemischen Lage“. Im Sommer wurden die Plätze im Plenarsaal mit Trennwänden aus Acrylglas ausgestattet, um den Infektionsschutz zu verstärken.
In allen Gebäuden des Landtags gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Maskenpflicht hat der Präsident des Landtags, André Kuper, auf Grundlage eines Beschlusses des Ältestenrats vom 4. November 2020 erlassen. Sie gilt unter anderem für alle Gemeinschaftsflächen wie die Bürger- und die Wandelhalle sowie die Flure, den Plenarsaal, die Sitzungssäle und Besprechungsräume sowie für alle Verkehrsflächen, Tiefgaragen, Technikzentralen und Aufzugsanlagen der Gebäude.
In den Sitzungssälen, einschließlich des Plenarsaals, und Besprechungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,50 Metern eingehalten oder das Infektionsrisiko durch Acrylglas-Trennscheiben minimiert wird. Dies gilt auch für den Sitzungsvorstand. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung zudem am Redepult ablegen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind darüber hinaus Terrassen und Innenhöfe. Im Landtagsrestaurant, an der Kaffeebar und im Multifunktionsraum "Kaffeeklappe" sowie in Pausen- und Sozialräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Tisch abgenommen werden, soweit dort Sitzplätze zum Verzehr von Speisen und/oder Getränken bereitgestellt werden. In den Büroräumen und am Arbeitsplatz können die Masken ebenfalls abgelegt werden, sofern der Raum alleine genutzt oder der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist.
Werden die Anordnungen der Allgemeinverfügung nicht beachtet, kann ein Zwangsbuße verhängt werden. Auf Grundlage des Hausrechts des Präsidenten können zudem gegen Personen, die gegen diese Anordnung verstoßen, hausrechtliche Maßnahmen bis hin zum Hausverbot ergriffen werden.
Zu Beginn der Pandemie tagten die Ausschüsse und Kommissionen mit weniger Abgeordneten und unter Einhaltung der Abstandsregeln. Im Sommer 2020 wurden einige Ausschusssäle mit Acrylglas-Trennwänden ausgestattet, sodass seitdem die Ausschüsse wieder regulär tagen können. Das Öffentlichkeitsgebot von Ausschusssitzungen ist durch die Möglichkeit zur Präsenz-Teilnahme gewährleistet. Zeitlich befristet bietet der Landtag Vertreterinnen und Vertretern der Medien die Möglichkeit, Ausschusssitzungen digital zu verfolgen. Interessierte Journalistinnen und Journalisten wenden sich diesbezüglich bitte per E-Mail an die Pressestelle des Landtags.
Plenar- und Ausschusssitzungen stehen weiterhin Einzelbesucherinnen und -besuchern offen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld des Plenarbesuches anmelden. Die Öffnung des Landtagsgebäudes mit Führungen für Besucherinnen und Besucher an Wochenenden sowie für Besuchergruppen bleibt ausgesetzt. Dies gilt auch für die Angebote für Schülerinnen und Schüler.
Die Öffentlichkeit der Beratungen bleibt gewährleistet: Neben Medienvertreterinnen und -vertretern können Einzelbesucherinnen und -besucher an den Plenarsitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen teilnehmen. Zudem werden Plenarsitzungen sowie die meisten der Sachverständigenanhörungen der Ausschüsse im Livestream übertragen.
Im Landtag finden bis auf Weiteres keine Veranstaltungen mit externer Publikumsbeteiligung statt. Auch die Schulprogramme des Landtags sind ausgesetzt. Ziel ist es, Kontakte zu reduzieren.
Bibliothek, Infothek und Archiv sind weiterhin für die Nutzung vor Ort geschlossen. Die Infothek steht internen Nutzerinnen und Nutzern mit digitalen Informationsangeboten zur Verfügung. Buchausleihen sind kontaktlos möglich.
In regemäßigen Abständen werden Berührungspunkte wie Treppengeländer, Handläufe oder Türgriffe desinfiziert. An allen Eingängen und Sitzungsräumen wurden Stationen zur Händedesinfektion aufgestellt, zusätzlich zu den Desinfektionsmittelspendern in den Waschräumen. Im Landtag und den zugehörigen Bürogebäuden informieren Hinweisschilder über den einzuhaltenden Mindestabstand und die Maskenpflicht. Durch die Anmeldung und namentliche Erfassung von Gästen ist die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.