06.01.2021 / Der Hauptausschuss hört am Freitag, 8. Januar 2021, Sachverständige zu einer geplanten Änderung des Landeswahlgesetzes. Im Mittelpunkt steht ein Gesetzentwurf der Landesregierung.
► Gesetzentwurf: „Viertes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ (17/11681; Gesetzentwurf der Landesregierung)
► Fachausschuss: Hauptausschuss
► Zeit: Freitag, 8. Januar 2021, 10 Uhr
► Raum: E3-A02
► Tagesordnung
„Vor jeder Landtagswahl ist das Landtagswahlrecht zu überprüfen und unter Berücksichtigung der Entwicklung insbesondere des Bundeswahlrechts und der Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis fortzuschreiben“, heißt es im Gesetzentwurf der Landesregierung. Eine der vorgesehenen Änderungen betrifft den Zuschnitt der Wahlkreise. Erforderlich sei eine Neueinteilung von 34 Wahlkreisen, in denen die Zahl der Wahlberechtigten von der durchschnittlichen Zahl um 14,5 bis mehr als 20 Prozent abweiche.