11.12.2019 / Die Herausgeber des Kommentars zur Landesverfassung Nordrhein-Westfalen, Dr. Klaus Schönenbroicher, und Prof. Dr. Andreas Heusch, sowie Dr. Hans-Josef Thesling, haben die zweite und aktualisierte Auflage des Werks an den Landtagspräsident André Kuper übergeben. Im kommenden Jahr feiert der Landtag das NRW-Verfassungsjahr anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens der Verfassung.
Der Großkommentar ist besonders der Staatspraxis verpflichtet und befasst sich mit der Verfassungsgemäßheit des Handelns von Parlament, Verwaltung und Justiz auf der Basis von Grundgesetz und Landesverfassung. Präsident Kuper, der auch das Geleitwort geschrieben hat, sagte: „Der Kommentar zur Landesverfassung ist eine gute Handreichung für alle Praktiker im Staatsausbau von Nordrhein-Westfalen. Auch Überlegungen der Verfassungskommission des Landtags aus der vergangenen Wahlperiode werden dort aufgegriffen. Ich freue mich, dass es eine aktuelle Auflage gibt, gerade im Hinblick auf das NRW-Verfassungsjahr 2020 gibt.“
Die seit der Vorauflage aus dem Jahre 2010 erfolgten verfassungs- und einfachrechtlichen Änderungen sind wie auch die Rechtsprechung, insbesondere des Verfassungsgerichtshofs, in der Neuauflage berücksichtigt. Autoren und Herausgeber sind als Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Hochschuldozenten bzw. Beamte in Landesverwaltung und Landtag mit Fragen der Landesverfassung vertraut.