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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

 

 

13.06.2012

 

 

 

 

 

Tagesordnung

 

der 3. Sitzung

des Landtags Nordrhein-Westfalen

am Mittwoch, 20. Juni 2012, 11.00 Uhr

 

 

 

 

 

Mittwoch, 20. Juni 2012

 

Beginn: 11.00 Uhr

 

1.

W a h l

der Ministerpräsidentin

 

Wahlvorschlag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN

 

 

 

 

 

Artikel 52 der Landesverfassung:

 

"Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache die Ministerpräsidentin / den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder…."

 

 

2.

V e r e i d i g u n g

der Ministerpräsidentin

 

Gemäß Artikel 53 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt vor dem Landtag einen Amtseid.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Carina Gödecke

- Präsidentin -