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Landtag

Plenarprotokoll

Nordrhein-Westfalen

16/43

16. Wahlperiode

27.11.2013

43. Sitzung

Düsseldorf, Mittwoch, 27. November 2013

Mitteilungen der Präsidentin. 4009

1   Nachwahl eines Schriftführers des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD
Drucksache 16/4356. 4009

Ergebnis. 4009

2   Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaus-haltsgesetz 2013)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4000

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP,
des Abgeordneten Dietmar Schulz (PIRATEN),
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4495

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP,
des Abgeordneten Dietmar Schulz (PIRATEN),
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4496

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP,
des Abgeordneten Dietmar Schulz (PIRATEN),
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4497

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4399

zweite Lesung

dritte Lesung. 4009

Dr. Marcus Optendrenk (CDU) 4009

Stefan Zimkeit (SPD) 4010

Ralf Witzel (FDP) 4011

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 4012

Dietmar Schulz (PIRATEN) 4014

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 4015

Ergebnis. 4016

3   Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nord-rhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3800

Ergänzung
der Landesregierung
Drucksache 16/4300

Beschlussempfehlungen und Berichte
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksachen 16/4400 – Neudruck – bis 16/4407, 16/4409, 16/4470, 16/4411 bis 16/4415 und 16/4420

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2013 bis 2017 mit Finanzbericht 2014 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/3801

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4421

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisun-gen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindever-bände im Haushaltsjahr 2014 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 – GFG 2014)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3802

Ergänzung
der Landesregierung
Drucksache 16/4300

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4417

zweite Lesung

Und:

Gesetz zur Änderung des Einheit-lastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3966

Beschlussempfehlung
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/4357 – Neudruck

zweite Lesung. 4017

Gemeindefinanzierungsgesetz. 4017

André Kuper (CDU) 4017

Hans-Willi Körfges (SPD) 4018

Kai Abruszat (FDP) 4019

Mario Krüger (GRÜNE) 4020

Torsten Sommer (PIRATEN) 4021

Minister Ralf Jäger 4022

Abstimmung erfolgt in der 44. Sitzung.

Einzelplan 12
Finanzministerium
Einzelplan 20
Allgemeine Finanzverwaltung

Änderungsantrag
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4484. 4023

Teilbereich
Haushaltsgesetz. 4023

In Verbindung mit:

Teilbereich
Allgemeine Finanzverwaltung. 4023

Dr. Marcus Optendrenk (CDU) 4023

Uli Hahnen (SPD) 4025

Ralf Witzel (FDP) 4027

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 4028

Dietmar Schulz (PIRATEN) 4030

Robert Stein (fraktionslos) 4032

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 4033

Ergebnis. 4035

Einzelplan 02
Ministerpräsidentin. 4035

Teilbereich
Ministerpräsidentin und Staatskanzlei 4035

Werner Jostmeier (CDU) 4035

Markus Töns (SPD) 4036

Angela Freimuth (FDP) 4037

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 4038

Michele Marsching (PIRATEN) 4040

Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren. 4040

Teilbereich
Landesplanung. 4041

Dr. Günther Bergmann (CDU) 4041

Rainer Christian Thiel (SPD) 4043

Holger Ellerbrock (FDP) 4044

Herbert Franz Goldmann (GRÜNE) 4044

Oliver Bayer (PIRATEN) 4045

Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren. 4046

Teilbereich
Europa und Eine Welt 4047

Ilka von Boeselager (CDU) 4047

Dirk Schlömer (SPD) 4048

Dr. Ingo Wolf (FDP) 4049

Stefan Engstfeld (GRÜNE) 4050

Nicolaus Kern (PIRATEN) 4051

Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren. 4051

Teilbereich
Medien. 4052

Thorsten Schick (CDU) 4052

Alexander Vogt (SPD) 4053

Thomas Nückel (FDP) 4055

Oliver Keymis (GRÜNE) 4056

Daniel Schwerd (PIRATEN) 4057

Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren. 4058

Ergebnis. 4059

Einzelplan 05
Ministerium für Schule und Weiterbildung

Änderungsantrag
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4483

In Verbindung mit:

Bildungsinnovation 2020 – Chancen der Digitalisierung für die Bildung nutzen

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4435

In Verbindung mit:

Erste Konsequenz aus den schlechten Ergebnissen Nord-rhein-Westfalens in der IQB-Vergleichsstudie zu mathemati-schen und naturwissenschaft-lichen Kenntnissen ziehen – zusätzliches Fortbildungspro-gramm zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer auflegen

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/4440. 4059

Petra Vogt (CDU) 4059

Renate Hendricks (SPD) 4060

Yvonne Gebauer (FDP) 4063

Gudrun Elisabeth Zentis (GRÜNE) 4064

Monika Pieper (PIRATEN) 4066

Ministerin Sylvia Löhrmann. 4067

Sigrid Beer (GRÜNE) 4069

Ergebnis. 4070

Einzelplan 06
Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung. 4070

Dr. Stefan Berger (CDU) 4070

Karl Schultheis (SPD) 4072

Angela Freimuth (FDP) 4074

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE) 4076

Dr. Joachim Paul (PIRATEN) 4078

Ministerin Svenja Schulze. 4079

Ergebnis. 4081

Einzelplan 11
Ministerium für Arbeit,      
Integration und Soziales

In Verbindung mit:

Schulsozialarbeit in NRW sicher-stellen

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4384. 4081

Teilbereich
Arbeit und berufliche Weiterbildung. 4081

Matthias Kerkhoff (CDU) 4081

Rainer Bischoff (SPD) 4082

Ulrich Alda (FDP) 4084

Martina Maaßen (GRÜNE) 4085

Olaf Wegner (PIRATEN) 4086

Minister Guntram Schneider 4087

Teilbereich
Integration. 4089

Serap Güler (CDU) 4089

Bernhard von Grünberg (SPD) 4090

Dr. Joachim Stamp (FDP) 4091

Jutta Velte (GRÜNE) 4092

Simone Brand (PIRATEN) 4093

Minister Guntram Schneider 4093

Dr. Joachim Stamp (FDP) 4094

Teilbereich
Soziales. 4095

Walter Kern (CDU) 4095

Michael Scheffler (SPD) 4096

Ulrich Alda (FDP) 4097

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE) 4098

Olaf Wegner (PIRATEN) 4099

Minister Guntram Schneider 4101

Ergebnis. 4101

Einzelplan 04
Justizministerium.. 4102

Jens Kamieth (CDU) 4102

Sven Wolf (SPD) 4103

Dirk Wedel (FDP) 4104

Dagmar Hanses (GRÜNE) 4105

Dietmar Schulz (PIRATEN) 4106

Minister Thomas Kutschaty. 4107

Ergebnis. 4108

Einzelplan 03
Ministerium für Inneres und Kommu-nales

In Verbindung mit:

Open Data endlich in NRW einführen – Landesregierung muss einheitliche Open (Government) Data-Plattform fördern, Strukturen schaffen und Kommunen unterstützen

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksachen 16/4438. 4108

Theo Kruse (CDU) 4108

Thomas Stotko (SPD) 4109

Dr. Robert Orth (FDP) 4111

Verena Schäffer (GRÜNE) 4112

Frank Herrmann (PIRATEN) 4113

Minister Ralf Jäger 4114

Ergebnis. 4116

Einzelplan 13
Landesrechnungshof 4116

Ergebnis. 4116

Einzelplan 01
Landtag. 4116

Michele Marsching (PIRATEN)
(Erklärung nach § 47 GeschO) 4117

Ergebnis. 4117

4   Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3968

Beschlussempfehlung
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/4358

Entschließungsantrag
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4485

Entschließungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4492

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Landesregierung muss vollständig auf Kommunal-Soli verzichten – „Zwangs-Soli“ gefährdet die kommu-nale Selbstverwaltung

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/4430. 4117

Hans-Willi Körfges (SPD) 4117

André Kuper (CDU) 4119

Mario Krüger (GRÜNE) 4120

Kai Abruszat (FDP) 4122

Dietmar Schulz (PIRATEN) 4124

Robert Stein (fraktionslos) 4125

Minister Ralf Jäger 4126

Kai Abruszat (FDP) 4128

Günter Garbrecht (SPD) 4129

Ergebnis
namentliche Abstimmung,
s. Anlage 1. 4129

5   Keine Benachteiligung Nordrhein-Westfalens bei der Bundesver-kehrswegeplanung – Seeverkehrs-prognose 2030 der Bundesregierung muss dringend überprüft werden

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/4442. 4130

Verschoben auf den 28.11.2013

6   Vorratsdatenspeicherung stoppen!

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4436 – Neudruck. 4130

Daniel Schwerd (PIRATEN) 4130

Hans-Willi Körfges (SPD) 4131

Daniel Sieveke (CDU) 4132

Verena Schäffer (GRÜNE) 4133

Dr. Robert Orth (FDP) 4135

Minister Ralf Jäger 4136

Ergebnis
namentliche Abstimmung,
s. Anlage 2. 4140

7   Gesetz zur Aufhebung der gesetzli-chen Befristung des Landespresse-gesetzes NRW

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3526

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kultur und Medien
Drucksache 16/4450

Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4493

zweite Lesung. 4140

Alexander Vogt (SPD) 4140

Prof. Dr. Thomas Sternberg (CDU) 4140

Matthi Bolte (GRÜNE) 4141

Thomas Nückel (FDP) 4141

Daniel Schwerd (PIRATEN) 4141

Ministerin Svenja Schulze. 4143

Ergebnis. 4143

8   Gesetz zur Änderung des Flüchtlings-aufnahmegesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4139

Änderungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4508

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/4509

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses
Drucksache 16/4451

zweite Lesung. 4143

Hartmut Ganzke (SPD) 4143

Daniel Sieveke (CDU) 4144

Monika Düker (GRÜNE) 4145

Dr. Joachim Stamp (FDP) 4146

Frank Herrmann (PIRATEN) 4147

Minister Ralf Jäger 4148

Ergebnis. 4148

9   Gesetz zur Änderung des Landesrei-sekostengesetzes und des Landes-umzugskostengesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3965

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4452

zweite Lesung. 4148

Heike Gebhard (SPD)
zu Protokoll (Siehe Anlage 3)

Daniel Sieveke (CDU)
zu Protokoll (Siehe Anlage 3)

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE)
zu Protokoll (Siehe Anlage 3)

Ralf Witzel (FDP)
zu Protokoll (Siehe Anlage 3)

Michele Marsching (PIRATEN)
zu Protokoll (Siehe Anlage 3)

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans
zu Protokoll (Siehe Anlage 3)

Ergebnis. 4148

10 Gesetz zur Einführung einer Alters-grenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hoch-schullehrern

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4138

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/4500

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Drucksache 16/4454

zweite Lesung. 4148

Karl Schultheis (SPD)
zu Protokoll (Siehe Anlage 4)

Ralf Nettelstroth (CDU)
zu Protokoll (Siehe Anlage 4)

Martin-Sebastian Abel (GRÜNE)
zu Protokoll (Siehe Anlage 4)

Angela Freimuth (FDP)
zu Protokoll (Siehe Anlage 4)

Dr. Joachim Paul (PIRATEN)
zu Protokoll (Siehe Anlage 4)

Ministerin Svenja Schulze
zu Protokoll (Siehe Anlage 4)

Ergebnis. 4148

Anlage 1. 4151

Namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3968 – (TOP 4 – Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes)

Anlage 2. 4159

Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PIRATEN – Drucksache 16/4436 – Neudruck (TOP 6 – Vorratsdatenspeicherung stoppen!)

Anlage 3. 4167

Zu TOP 9 – „Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes und des Landesumzugskostengesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden

Heike Gebhard (SPD) 4167

Daniel Sieveke (CDU) 4167

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 4167

Ralf Witzel (FDP) 4168

Michele Marsching (PIRATEN) 4168

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 4168

 

Anlage 4. 4171

Zu TOP 10 – „Gesetz zur Einführung einer Altersgrenze für die Ver-beamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern“ – zu Protokoll gegebene Reden

Karl Schultheis (SPD) 4171

Ralf Nettelstroth (CDU) 4171

Martin-Sebastian Abel (GRÜNE) 4172

Angela Freimuth (FDP) 4172

Dr. Joachim Paul (PIRATEN) 4173

Ministerin Svenja Schulze. 4173

Entschuldigt waren:

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft

Minister Michael Groschek

Ministerin Sylvia Löhrmann       
(ab 15:30 Uhr)

Minister Johannes Remmel

Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren   
(ab 13:30 Uhr)

Ministerin Barbara Steffens

Bernhard von Grünberg (SPD)  
(bis 14 Uhr)

Daniela Jansen (SPD)  
(von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr)

Peter Weckmann (SPD)

Sven Wolf (SPD)         
(ab 18:30 Uhr)

Ibrahim Yetim (SPD)    
(ab 14 Uhr)

Peter Biesenbach (CDU)          
(ab 16 Uhr)

Ilka von Boeselager (CDU)       
(ab 21:45 Uhr)

Regina van Dinther (CDU)

Dr. Wilhelm Droste (CDU)        
(ab 21:15 Uhr)

Theo Kruse (CDU)        
(ab 21:15 Uhr)

Armin Laschet (CDU)

Karl-Josef Laumann (CDU)       
(ab 16 Uhr)

Verena Schäffer (GRÜNE)        
(bis 11 Uhr)

Christian Lindner (FDP)
(ab 19:30 Uhr)

Dirk Wedel (FDP)        
(ab 21:15 Uhr)

Dr. Ingo Wolf (FDP)     
(ab 19:30 Uhr)

Kai Schmalenbach (PIRATEN)


Beginn: 10:03 Uhr

Präsidentin Carina Gödecke: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 43. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich fünf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

(Unruhe)

– Obwohl wir im Plenarsaal noch nicht vollständig versammelt sind, steigt schon der Geräuschpegel. Ich hoffe, dass das kein Vorzeichen für den heutigen Tag ist.

Wir treten in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1   Nachwahl eines Schriftführers des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD
Drucksache 16/4356

Eine Aussprache zu diesem Thema ist – wie üblich – nicht vorgesehen.

Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer dem Wahlvorschlag der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag in Drucksache 16/4356 einstimmig angenommen. Herr Kollege Hans-Peter Müller von der SPD-Fraktion ist damit von uns zum neuen Schriftführer gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch und auf gute Zusammenarbeit für das Parlament!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe auf:

2   Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4000

 

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP,
des Abgeordneten Dietmar Schulz (PIRATEN),
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4495

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP,
des Abgeordneten Dietmar Schulz (PIRATEN),
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4496

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP,
des Abgeordneten Dietmar Schulz (PIRATEN),
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4497

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4399

zweite Lesung

dritte Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Dr. Optendrenk von der CDU-Fraktion das Wort.

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Beratungsthema unter dem aktuellen Tagesordnungspunkt ist das Gesetz über die Feststellung eines Nachtragshaushalts 2013. Kern unserer Kritik an Ihrem Nachtrag ist: Es ist schon bemerkenswert, wie Sie in diesem Jahr mit den Beamtinnen und Beamten des Landes vorgegangen bzw. – besser gesagt – umgegangen sind.

Mit diesem Nachtragshaushalt haben Sie nunmehr das nächste amtliche Dokument vorgelegt, in dem das Sonderopfer für die Beamtenschaft offen ausgewiesen wird. Sie reduzieren die Personalausgaben des laufenden Jahres 2013 um 180 Millionen € ausdrücklich mit der Begründung, dass Ihr eigenes rot-grünes Besoldungsgesetz eine Absenkung des Personalausgabentitels um 180 Millionen € ermöglicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, es ist wirklich wichtig, dass Sie alle wissen, was Sie gleich beschließen wollen. Ich hoffe, Ihnen ist bewusst, dass – anders, als es Ihre Landesregierung früher behauptet hat – im Haushalt 2013 180 Millionen € Luft für eine bessere Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes enthalten sind.

Wer soll Ihnen denn dann noch glauben, dass Sie leider keinen Spielraum hatten, alle Beamtinnen und Beamten in gleicher Weise an der wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Besoldung und Einkommen im Bund und den Ländern teilhaben zu lassen? – In Ihrem eigenen Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 nehmen Sie nämlich eine Absenkung bei dieser Position vor, nachdem Sie doch vorher selbst das Sonderopfer mit Ihrer eigenen rot-grünen Mehrheit hier im Landtag beschlossen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, wir geben Ihnen heute die Gelegenheit, die Arbeit der Beamtinnen und Beamten des Landes anzuerkennen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Wir beantragen, auf die Kürzung des Personalverstärkungsansatzes zu verzichten.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Stattdessen schlagen wir vor, mit den Betroffenen darüber zu sprechen, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, den angerichteten Schaden wiedergutmachen können. Den Vertrauensschaden werden Sie nicht ohne Weiteres wiedergutmachen können.

Beispielsweise wäre eine Einmalzahlung im Jahr 2013 durchaus eine Idee, falls Ihnen die Fantasie zur Umsetzung dieses Vorschlags fehlt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Beamtinnen und Beamten über eine Anerkennung zu Weihnachten durchaus erfreut wären. Als Gegenfinanzierung schlagen wir Ihnen die zu erwartenden Steuermehreinnahmen und auch weitere Zinsminderausgaben im Haushaltsvollzug 2013 vor.

Sie haben – genau wie wir – vom Finanzminister den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. September bekommen. Aus dem – auch aus den weiteren Informationen des Ministers sowie übrigens aus der November-Steuerschätzung – können wir deutlich ablesen, dass dieses seriöse Gegenfinanzierungsvorschläge sind.

Wir als CDU haben bereits beim Stammhaushalt 2013 80 Einzeländerungsanträge zur Sanierung des Landeshaushalts vorgelegt. Damit hätten wir die Neuverschuldung des Landes um rund 900 Mil-lionen € senken können. Sie haben all unsere Vorschläge im Fachausschuss und hier im Plenum abgelehnt. Es wäre schön gewesen, wenn wir zu einer Verständigung darüber gekommen wären, wie besser mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger hätte umgegangen werden können.

(Beifall von der CDU)

Doch das ist nicht der Fall. Stattdessen halten Sie an Ihrer Neuverschuldungspolitik fest. 3,4 Mil-lionen € werden es auch nach diesem Nachtragshaushalt sein. Weder mit Ihrem Nachtragshaushalt noch mit dem später zu behandelnden Haushalt 2014 noch mit Ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 machen Sie auch nur ansatzweise den Versuch, ein halbwegs schlüssiges Konsolidierungskonzept für den Haushalt vorzulegen.

Es bleibt dabei: Ihre Kürzungen beim Personal sind weder sozial noch gerecht. Sie sind leistungsfeindlich, unsozial und verfassungswidrig. Deshalb werden wir diesen Nachtragshaushalt ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Optendrenk. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Zimkeit.

Stefan Zimkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mich gefragt, welche Seite der Kritik, die die CDU und auch die FDP an der Haushaltspolitik dieser Landesregierung vorbringen, wir denn heute hören werden. Sie schwanken in den haushaltspolitischen Debatten immer: Auf der einen Seite gibt es den Vorwurf, es werde zu wenig gespart. Auf der anderen Seite wird der Vorwurf erhoben, es werde zu wenig Geld ausgegeben. In der heutigen Debatte und in Ihren Pressemitteilungen haben Sie es in unnachahmlicher Weise geschafft, beide Vorwürfe gleichzeitig zu erheben. Sie werfen vor, dass zu viel und dass zu wenig ausgegeben wird. Das macht deutlich, welche Haushaltspolitik Sie betreiben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt wird deutlich, wie man Haushaltspolitik anders macht, wie man solide Haushaltspolitik macht. Zum einen wird die Neuverschuldung durch diesen Nachtragshaushalt um 37 Millionen € gesenkt. Gleichzeitig wird eine wichtige Vorsorge für die Zukunft geschaffen, indem über 500 Millionen € in den Versorgungsfonds eingezahlt werden. Als Letztes und Wichtigstes erhalten die Kommunen 151 Millionen € zusätzlich zur Abwicklung des Urteils um das Einheitslastenausgleichsgesetz. Hierzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte ich, sehr geehrter Kollege Optendrenk, heute von Ihnen einmal ein paar selbstkritische Worte erwartet.

Gerade bei der Frage der Beamtenbesoldung haben Sie sich schon selbst zum Verfassungsrichter erklärt und gesagt, wie Urteile ausgehen. Sie sind, was das ELAG angeht, verurteilt worden. Danach hat Ihre Landesregierung den Kommunen verfassungswidrig das Geld weggenommen. Das reparieren wir jetzt hier. Dazu hätte ich zumindest ein paar Worte von Ihnen erwartet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Dr. Marcus Optendrenk [CDU]: Nicht wirklich, oder?)

– Doch, wirklich. – Ein bisschen Selbstkritik wäre ab und zu einmal angebracht, um deutlich zu machen, dass Sie es waren, die häufig die Verfassung gebrochen haben. Zum Beispiel gilt das auch für das KiFöG. Das hätte das Land erhebliche Mittel gekostet. – Es wäre ein Akt der politischen Vernunft gewesen.

(Zuruf von der FDP)

– 2013! – Sie haben dieses zu verantworten. Sie haben Ihre Haushalte auf Kosten der Kommunen saniert. Damit haben wir Schluss gemacht. Das wird zukünftig nicht mehr der Fall sein.

Es werden bei den von Ihnen vorliegenden Änderungsanträgen doch zwei Dinge deutlich. Sie haben sich nur auf den einen Punkt bezogen. Diese Änderungsanträge machen zum einen deutlich: Sie wollen zusätzliche Schulden machen. Sie beantragen zusätzliche Ausgaben, die zu mehr Schulden führen werden. Das zeigt doch, dass Ihr ständiges Gerede vom Sparen und vom Schuldenabbau nicht ernst gemeint ist.

Zweitens haben Sie sich endgültig von dem verabschiedet, was Sie unter anderem noch in der „Rheinischen Post“ im März behauptet haben. Da hat die CDU noch deutlich gefordert, dass die Tariferhöhung eins zu eins auf die Beamten umgesetzt werden soll. Davon haben Sie sich jetzt endgültig verabschiedet. Sie sprechen hier von Einmalzahlungen, und für 2014 haben Sie die notwendigen Mittel für eine Umsetzung nicht beantragt. Sie haben sich doch schon längst von der Eins-zu-eins-Umsetzung verabschiedet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sagen Sie das doch endlich und tun Sie nicht so, als wenn Sie dafür die notwendigen Spielräume sehen würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Nachtragshaushalt ist kommunalfreundlich. Er gibt den Kommunen die Mittel, die ihnen zustehen und die Sie ihnen verfassungsrechtlich weggenommen haben. Er trifft Vorsorge für die Zukunft bei den Beamtenpensionen, und er senkt die Neuverschuldung.

Herr Optendrenk, wir waren uns immer einig, dass wir zusätzliche Steuereinnahmen, wenn sie denn kommen, zur Senkung der Neuverschuldung nutzen. Das waren auch immer Ihre Forderung und die Forderung der FDP im Haushalts- und Finanzausschuss. Mit Ihren vorliegenden Änderungsanträgen verabschieden Sie sich davon. Damit setzen Sie sich für eine höhere Neuverschuldung ein.

Deshalb wird die Koalition diesem Nachtragshaushalt selbstverständlich zustimmen. Er liegt in der erfolgreichen Linie der Haushaltspolitik dieses Landes, die Schulden abbaut, die Vorsorge trifft für die Zukunft und die kommunalfreundlich ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Witzel das Wort.

Ralf Witzel (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Nachtragshaushalt 2013 dokumentiert eindrucksvoll die Fehlsteuerungen in der rot-grünen Haushaltspolitik.

(Beifall von der FDP)

Sie haben sich nicht durch Ihre Veranlassung, sondern durch externe Effekte über Mehreinnahmen zu freuen – Bundesergänzungszuweisungen, Länderfinanzausgleich und Strafzahlungen des Zementkartells von 565 Millionen €. Trotzdem sehen Sie sich veranlasst, die bereits mit dem eigentlichen Haushalt 2013 längst beschlossenen Personalausgaben noch um 180 Millionen € durch sinkende Reallöhne für große Teile der nordrhein-westfälischen Beamtenschaft abzusenken.

Mit immer mehr vermeintlich sozialen Wohltaten wie Gratisstudium und kostenfreier Kita haben Sie sich nämlich längst jeden Spielraum für eine faire Alimentation des öffentlichen Dienstes genommen. Das schafft „sicher“ eine besondere Motivation bei den Beschäftigten in Zeiten des Fachkräftemangels. Daher stellen wir heute den Haushaltsänderungsantrag, dass die Absenkung der bereits vom Parlament bewilligten Personalmittel unterbleibt.

Wir könnten es uns als Opposition einfach machen und

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Pauschal Eins-zu-eins-Umsetzungen von Tarifabschlüssen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte fordern, aber das wäre unseriös. Deshalb machen wir es auch nicht.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Sagen Sie das Herrn Optendrenk!)

Es hätte aber, so wie Sie es gemacht haben, niemand komplett leer ausgehen müssen, wenn Sie wenigstens die Personalmittel im Haushalt belassen hätten, die Sie selbst vor einigen Monaten noch hier beschlossen haben.

(Beifall von der FDP)

Diese Sockelkomponente fehlt nämlich den Beschäftigten ihr Leben lang.

Ihre Absenkung des Personalbudgets um 180 Millionen € zeigt, dass die Behauptung unwahr ist, für mehr als Ihr Tarifdiktat gebe der aktuelle Haushalt keine Grundlage her. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Besoldungsklage vor dem Verfassungsgerichtshof gewinnen; sonst hätten wir diese natürlich nicht angestrengt. Sie müssen daher endlich den Haushalt strukturell konsolidieren, um Ihren zukünftigen Verpflichtungen nachkommen zu können.

(Beifall von der FDP)

Herr Finanzminister, Ihr Haushalt ist voller Risikopositionen. Anstatt hier fast 200.000 Beamte von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln, sollte vonseiten der Landesregierung an die Strukturen des Personals herangegangen werden. Wir sagen es ganz offen: lieber einen schlanken Apparat, der dann aber angemessen bezahlt werden kann, als massenhaft frustrierte Staatsdiener!

(Beifall von der FDP)

Doch anstatt das erfolgreiche Personaleinsatzmanagement der schwarz-gelben Vorgängerlandesregierung fortzuführen, stampfen Sie es ein. Ohne Mut zu den notwendigen strukturellen Reformen werden Sie die Herausforderungen nicht meistern.

Lediglich die unerwartet hohen zusätzlichen Einnahmen von 565 Millionen € verhindern eine höhere Kreditaufnahme. Bei Mehreinnahmen von über einer halben Milliarde Euro es als Erfolg zu feiern, dass die Schuldenaufnahme nicht noch weiter steigt, zeigt, wie anspruchslos Sie bei Ihren Zielsetzungen geworden sind. In Zeiten von ökonomischen und haushalterischen Bestbedingungen sind 3,4 Milliarden € neue Schulden wahrlich nichts, worauf die Regierung auch nur ansatzweise stolz sein könnte.

(Beifall von der FDP)

Die Kombination von hohen zusätzlichen Einnahmen bei gleichzeitiger Unterlassung der notwendigen Sparanstrengungen und einer daraus resultierenden, weiterhin viel zu hohen Kreditaufnahme dokumentiert in erschreckender Weise die Handlungsunfähigkeit dieser Landesregierung.

Herr Finanzminister, wo würden Sie heute mit Ihrer Finanzpolitik stehen, wenn Sie es nicht in Zeiten von Bestbedingungen so einfach gemacht bekämen? Dennoch verfehlen Sie das Klassenziel. Nordrhein-Westfalen verdient eine Landesregierung, die die Belange der zukünftigen Generationen nicht aus dem Blick verliert. Der Schuldenberg in Nordrhein-Westfalen wächst von Jahr zu Jahr, hat schon astronomische Ausmaße erreicht.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Das alles liegt daran, dass Sie in dem zugrunde liegenden Haushalt 2013 die Weichen nicht richtig gestellt haben. Herr Kollege Zimkeit, natürlich wollen wir keine höhere Haushaltsverschuldung. Deshalb haben wir Ihnen zu dem Basishaushalt des Jahres 2013 eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht, die in erheblicher Weise die Verschuldung abgesenkt hätte.

(Beifall von der FDP)

Beides gehört zusammen, wenn wir hier über den Nachtrag reden.

Es ist notwendig, endlich die öffentlichen Haushalte auszugleichen, um zukünftigen Generationen nicht noch weitere Lasten aufzubürden. Wir lehnen diesen Nachtragshaushalt ab und wollen damit auch ein Zeichen setzen gegen das Sonderopfer der Beamten. Dieser Nachtragshaushalt schreibt die falsche Philosophie Ihrer vermeintlich guten Schulden des letzten Haushalts 2013 fort und wird daher von uns beherzt abgelehnt.

(Beifall von der FDP)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Mostofizadeh das Wort.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer ein Vergnügen, nach Herrn Witzel zu reden, weil man dann im Prinzip keine Rede vorbereiten,

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Das hat immer Substanz!)

sondern nur auf die Rede eingehen muss.

Herr Kollege, wie Sie sich am Ende gewunden haben, um das, was Sie zwischen Donnerstag und heute auf den Tisch gelegt haben, zu begründen, nämlich „Wir haben bei den Haushaltsberatungen zum Stammhaushalt noch ganz viele Vorschläge gemacht“, ist doch der Beleg dafür, dass es Ihnen selbst peinlich ist, welche Änderungsanträge Sie heute auf den Tisch gelegt haben. Deswegen gehe ich auch darauf ein.

Seit Donnerstag ist Ihnen aufgefallen, dass die Steuereinnahmen in diesem Jahr noch um 150 Millionen € ansteigen sollen und die Zinsbelastung um 30 Millionen € zurückgehen soll. Damit finanzieren Sie die 180 Millionen € zur Verstärkung der Personalkosten. Sie haben es in der Zeit nicht einmal geschafft, einen Vorschlag zu machen, wofür Sie das Geld ausgeben. Sie sagen nur pauschal: Es geht in den Einzelplan 20. Und der Finanzminister und die Landesregierung haben dann genügend Zeit, diese Mittel dann wieder auf die Einzelpläne zu verteilen. – Das nenne ich nicht nur nicht die Hausaufgaben gemacht, sondern das ist auch der Beleg dafür, wie Sie Ihre eigenen Argumente innerhalb einer Rede komplett auf den Kopf stellen.

Ich will auch daran erinnern, was in diesem Nachtragshaushalt gemacht wird. Der Kollege Zimkeit war bisher der Einzige, der darauf eingegangen ist. Zunächst einmal werden 151 Millionen € zusätzlich zu den 125 Millionen € für das Einheitslastenabrechnungsgesetz bereitgestellt. Kollege Zimkeit hatte auch schon darauf hingewiesen, dass es dazu eine krachende Niederlage der schwarz-gelben Koalition vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben hat. Erst durch dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs sind die Kommunen in die Lage versetzt worden sind, nicht mehr von Linssen und Wolf über den Tisch gezogen zu werden.

Ein zweiter Punkt, der eminent wichtig und mit dem Personalhaushalt verknüpft ist, ist die Frage des Versorgungsfonds. Wir sind jetzt in der Lage, 525 Millionen € zusätzlich zu den bereits bereitgestellten 340 Millionen € dem Versorgungsfonds zuzuführen. Das ist notwendig geworden – deshalb lohnt auch oftmals ein Blick in die Vorlagen des Finanzministers und in die der Regierung insgesamt ?, weil die Basisdaten für den Versorgungsfonds zu niedrig angesetzt worden waren.

Sie plädierten im Haushaltsausschuss in der Konsequenz letztendlich noch dafür, dass diese Verschleierung eines Quasikredites auf den Versorgungsfonds fortgeführt werden soll. Erst heute waren Sie in der Lage, mit Ihrer Operation „Wenn wir mehr Wünsche haben, setzen wir einfach die Steuereinnahmen nach oben“ deutlich zu machen, wie Sie es gegenfinanzieren wollen. Bis jetzt haben Sie im Prinzip dafür plädiert, entweder die Kommunen weiter über den Tisch zu ziehen, den Versorgungsfonds nicht vernünftig auszustatten oder die Neuverschuldung nach oben zu treiben. Und das ist Teil Ihrer Schizophrenie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP.

Sie können nicht auf der einen Seite Wunschzettel schreiben und auf der anderen Seite bemängeln, dass die Neuverschuldung zu hoch ist. Und wo man, Herr Kollege Lohn, nach Ihrer Pressemitteilung vom gestrigen Tage bei einer Nettoneuverschuldung von 3,4 Milliarden €, die immer noch in diesem Haushalt vorhanden ist, davon reden kann, dass Spielräume in diesem Landeshaushalt vorhanden seien, müssen Sie mir angesichts Ihrer bisherigen Argumentationslinie noch einmal erklären.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Möchten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Optendrenk zulassen?

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Bitte schön.

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Herr Kollege, Sie kritisieren CDU und FDP dafür, dass wir einen Änderungsantrag zu dem von Ihrem Minister vorgelegten Nachtragshaushalt vorgelegt haben, der die Steuermehreinnahmen im Haushaltsvollzug entsprechend nachvollzieht. Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass wir einen konkreten, seriösen Deckungsvorschlag gemacht haben und keineswegs einfach nur hier und da davon sprechen, weniger auszugeben? Auch Sie sind an Recht und Gesetz und an die Verfassung gebunden, was die Kürzungen bei bestimmten Personalausgaben angeht. Sehen Sie das anders? Wir achten im Parlament doch Recht und Gesetz, oder nicht?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Das waren zwei Fragen; insofern kann ich mir die Frage, die ich beantworte, aussuchen und sage Ihnen sehr klar: Natürlich sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Ich habe jetzt auch nicht verstanden, woraus Sie ableiten, dass wir etwas vorschlagen würden, was nicht Recht und Gesetz entspräche.

Wenn wir 150 Millionen € Steuermehreinnahmen am Ende des Jahres haben sollten – das hat der Finanzminister auch unmissverständlich erklärt –, bin ich sehr klar dafür, diese in eine Senkung der 3,4 Milliarden € Neuverschuldung zu investieren, weil wir nicht in der Lage sind, diese strukturelle – und keine einmalige – Mehrbelastung in der mittelfristigen Finanzplanung gegenzufinanzieren. Sie haben – darauf hat Kollege Zimkeit eben auch schon hingewiesen – für den Haushalt 2014, über den wir gleich reden werden, keine strukturellen Konsolidierungsvorschläge gemacht. Sie ergehen sich ausschließlich darin, die Regierung zu kritisieren und keine nachhaltigen gegenfinanzierten und nachvollziehbaren Konzepte auf den Tisch zu legen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mit dieser Bemerkung schließen: Dieser Nachtragshaushalt greift vernünftige Positionen auf. Er führt dazu, dass die Politik von Rot-Grün konsequent fortgesetzt wird.

Er trägt zu mehr Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit bei, weil die Versorgungslasten entsprechend abgebildet worden sind. Und der kommunalen Familie wurden erneut – und angesichts der Demonstrationen draußen will ich das noch einmal betonen – 151 Millionen plus 125 Millionen zusätzliche Mittel im Bereich des Einheitslastenabrechnungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Gerade die Kommune Düsseldorf profitiert von diesen Zahlungen in ganz besonderer Art und Weise.

Diesen Gruß möchte ich auch an die kommunalen Spitzenverbände senden. Diese rot-grüne Koalition hat bei der Trendumkehr in der Kommunalfinanzierung Maßstäbe gesetzt. Wir werden das auch im Haushalt 2014 noch diskutieren.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Ich stehe zu dem Solidarpakt und dazu, dass auch die Solidarumlage finanziert werden muss. Aber ohne die Maßnahmen der rot-grünen Landesregierung wären Städte wie meine Heimatstadt und viele andere Kommunen in diesem Lande nicht in der Lage, strukturell ausgeglichene Haushaltskonzepte auf den Tisch zu legen. Wir haben mittlerweile Maßstäbe in Milliardenhöhe zur Besserausstattung der Kommunen gesetzt. Insofern stehe ich auch dazu, dass sich einige wenige Kommunen, die steuerlich etwas besser gestellt sind, auch an diesem Generationenkonzept beteiligen müssen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und am Stream! Zu dem Nachtragshaushalt ist vor allen Dingen im Hinblick auf den Verstärkungsansatz für Personalausgaben im Bereich der Beamtenbesoldung von den Kollegen Optendrenk und Witzel schon das einzig Richtige gesagt worden. Den Änderungsanträgen, die hierzu heute vorliegen, schließe ich mich persönlich an bzw. stelle diese mit.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ein Noch-Pirat und ein Ex-Pirat!)

– Nun, Herr Mostofizadeh, das ist so.

Ich darf einmal auf den Kollegen Zimkeit eingehen, der kritisierte, dass wir uns als Antragsteller und in der zurückliegenden kritisierenden Zeit in den Haushaltsberatungen als Verfassungsrichter aufgespielt hätten.

Ich gehe mal auf die andere Seite des Tisches. Dann muss ich Ihnen sagen: Sie haben sich bezüglich des von Ihnen hier verabschiedeten Gesetzes ebenfalls als Verfassungsrichter aufgespielt, indem Sie nämlich gesagt haben, es sei verfassungsgemäß. Dann sollten wir die Sache einfach einmal sportlich nehmen. Schauen wir mal, was der Verfassungsgerichtshof zum Normenkontrollantrag in materieller Hinsicht sagt!

Was den Nachtragshaushalt angeht, wird hier gerühmt, dass 525 Millionen € Mehrausgaben gemacht werden können, und insbesondere auch, dass rund 37 Millionen € Neuverschuldung nicht stattfindet.

Wenn ich mir den Katalog des Nachtragshaushaltes anschaue, ist es natürlich in der Tat Ergebnis einer Gegenrechnung von Mehrausgaben und Minderausgaben, die letztendlich glücklicherweise dann zu dem Ergebnis führen, dass 37 Millionen € Neuverschuldung nicht entstehen müssen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass in der Zukunft erhebliche Mindereinnahmen entstehen werden. Ich denke nur an die Sache mit dem Zementkartell. Das ist zumindest mit 210 Millionen € Mehreinnahmen ein Punkt, der in Bezug auf solche Kartellverfahren in der Zukunft wegfallen wird.

Ganz besonders möchte ich aber betonen, dass eine Änderung im Haushaltsgesetz im Rahmen des Nachtragshaushaltes hier noch nicht angesprochen worden ist, die letztendlich elementar dazu führt, dass die Piratenfraktion diesen Nachtragshaushalt ablehnen wird.

Und zwar: Wir schreiben heute den 27. November 2013. Das Jahr ist fast vorbei. Drei Tage vor Beginn des Monats Dezember fällt der Landesregierung plötzlich ein, dass man noch einmal das bekannte Dezemberfieber auslösen könnte, und zwar durch eine Änderung von § 9 des Haushaltsgesetzes. Diese Änderung schafft jeglichen Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten durch die Bildung von Ausgaberesten schlechterdings ab.

Die Bildung von Ausgaberesten hatte bis 2011 die Funktion, das sogenannte Dezemberfieber zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Es sollte verhindert werden, dass kurz vor Ende des Haushaltsjahres noch so viel Geld ausgegeben wird, dass der Haushaltsansatz möglichst vollständig ausgenutzt wird, und zwar weitgehend unabhängig von der jeweiligen Wirtschaftlichkeit der dort getroffenen Ausgaben. Die Bildung von Ausgaberesten bedeutet, dass erlaubt wird, die Differenz zwischen tatsächlichen Ausgaben und Ausgabenansatz oder zumindest einen Teil davon ins nächste Jahr zu übertragen.

Die Landesregierung bzw. die beschließende Mehrheit im Landtag hat im ursprünglichen Haushaltsgesetzestext für das Haushaltsjahr 2013 zwar diese Möglichkeit theoretisch belassen; allerdings gab es eine absolute Obergrenze für den Gesamthaushalt, die auf null abgesenkt wurde. Sie ist nachzusehen im Einzelplan 20.

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz wird nun eine Änderung im Gesetzestext vorgeschlagen, die die Obergrenze für solche Übertragungen gänzlich aufhebt. Ich kann nur vermuten, dass es ein Versehen im ursprünglichen Haushaltsplan 2013 war, den entsprechenden Titel komplett auf Null zu setzen, was offenbar aus hilfloser Sparwut oder gar Not resultierte.

Nun könnte man meinen: Alles ist gut; durch die Änderung des Gesetzestextes im Nachtragshaushaltsgesetz ist die Bildung von Ausgaberesten ohne absolute Obergrenze möglich, und so sind Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten weiterhin vorhanden. Das ist jedoch nicht der Fall. Deshalb lehnen wir den Nachtragshaushalt ab. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans.

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Witzel, Sie haben mir vorgeworfen, dass dieser Nachtragshaushalt wieder eindrucksvoll dokumentiere, wie die Fehlsteuerung in der Haushaltsplanung läuft. Das, was Sie heute vorlegen, und auch das, was dieser Haushalt repariert, dokumentiert eindrucksvoll, warum Sie 2010 auf die Oppositionsbänke verbannt worden sind.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Wir korrigieren unter anderem bis heute, bis in diesen Nachtrag hinein, Fehler und Fehlsteuerungen der schwarz-gelben Landesregierung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Denn von gut 500 Millionen, um die der Versorgungsfonds aufgestockt wird, ist nur ein Teil aufgrund einer jetzt durch ein Gutachten festgestellten höheren Zuführungsnotwendigkeit erforderlich geworden. Der andere Teil liegt darin, dass schon in Ihrer Regierungszeit die Zahlen der Versorgungsempfänger nicht richtig berechnet worden sind.

Auch der Einheitslastenausgleich in Höhe von 151 Millionen ist Folge eines Spruchs des Verfassungsgerichts gegen Ihre Entscheidung. Das muss heute noch repariert werden.

Aber was ich, ehrlich gesagt, viel schlimmer finde, ist, dass Sie noch nicht herunter sind von einer Einschätzung, die schon früher Ihre Haushaltspolitik dokumentiert hat: nämlich, dass Sie dann, wenn eine Belastung etwas geringer ausfällt oder eine Einnahme höher ausfällt als erwartet, sofort von Überschüssen reden. – Wir haben ein Defizit im Haushalt. Wenn wir höhere Steuereinnahmen haben, dann ist das erst einmal eine Chance, das Defizit zu senken, und nicht darüber nachzudenken, wie ich denn jetzt auf Konsolidierung verzichten kann.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die 180 Millionen, die Sie jetzt wieder verteilen wollen aus reinem Populismus, weil Sie wissen, dass sich natürlich die Menschen darauf einstellen und dass sie sich das angucken, sind keine 180 Millionen, die wir übrig hätten. Natürlich kann man mit mehr Krediten mehr bezahlen. Aber wir haben immer gesagt: Zur Konsolidierung gehört, dass sowohl der Sachhaushalt als auch der Personalhaushalt dazu beitragen müssen.

Im Übrigen befinde ich mich da in absoluter Eintracht mit einer Darstellung, die noch 2006 mein Vorgänger hier vorgetragen hat, als er gesagt hat, er habe 1,265 Millionen zur Konsolidierung beigetragen. Hiervon machten 628 Millionen, also den Löwenanteil, das Sonderzahlungsgesetz Nordrhein-Westfalen aus, nämlich die Weihnachtsgeldkürzung bei den Beamten und Versorgungsempfängern. Jetzt stellen Sie sich hier als die neuen Anwälte der Beamtenschaft dar.

Interessant finde ich auch, zu welchen Urteilen Sie kommen in Bezug auf das, was wir jetzt tun. Wir reparieren auf der einen Seite die zusätzlichen Lasten der Vergangenheit. Wir setzen dafür ein: eine Verbesserung auf der Einnahmenseite aus dem Länderfinanzausgleich bzw., aus der Gesamtsicht der Finanzströme betrachtet – darauf lege ich immer wieder Wert –, einen kleineren Betrag, den wir künftig zahlen müssen.

Wir zahlen nämlich nach wie vor im horizontalen Länderfinanzausgleich zwei Milliarden an die anderen Länder. Auch nach dieser Korrektur um einen erhöhten engeren Länderfinanzausgleich werden zusammen mit der Umsatzsteuer, die das Land Nordrhein-Westfalen an die anderen Länder abgibt, zwei Milliarden abgegeben.

Meine Damen und Herren, auch auf der Tribüne, Sie können sich sicher vorstellen, dass eine Opposition immer so vorgeht: Sie meint, dass das, was die Landesregierung tut, falsch ist, und sagt: So dürft ihr das nicht machen. – Aber wie heiß die Nadel ist, mit der da populistische Anträge gestrickt worden sind, will ich nur an einem Beispiel zeigen.

Man erklärt jetzt, 180 Millionen würde man an die Beamten geben. Herr Witzel ergänzt noch, dass man das tun wolle, um damit aufzuheben, dass sie sonst ein Leben lang schlechtergestellt wären. Auch die Opposition weiß, dass sie die 180 Millionen nicht jedes Jahr geben kann. Sie schlägt ja selbst vor, das nur für ein Jahr zu machen. Was ändert diese Einmalzahlung in diesem einen Jahr, die sich gut anhört, denn an der Lebensbezahlung?

Finanziert werden soll sie mit einer Absenkung der Zinslasten, obwohl Herr Lindner noch vor wenigen Wochen eine Kleine Anfrage gestellt hat, mit welchen Zinsen wir denn rechnen, und deutlich gemacht hat, dass man an dieser Stelle bloß nicht zu gering rechnen sollte, weil dort eine Zeitbombe tickt. Da gebe ich ihm recht. Er war auch sehr überrascht darüber, dass wir sehr realistische Zinserwartungen angesetzt haben.

Aber wenn man etwas ausgeben möchte und auf der anderen Seite auch noch schnell sagen will, woher das Geld kommt, dann strickt man mit heißer Nadel einen Antrag wie diesen. Man fordert, im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen“ die Zinsen für Kreditmarktmittel von 3,926 Milliarden um 30 Millionen zu reduzieren. Interessanterweise kommt man aber bei 3,886 Milliarden, also 40 Millionen weniger, aus. Das zeigt, wie diese Opposition rechnet.

Sie sollten sich vielleicht erst einmal Ihre eigenen Anträge angucken. Man macht aus einer Absenkung um 30 Millionen keine 40 Millionen. Vielleicht sollte man einfach einmal einen Taschenrechner benutzen. Dann kann man auch bessere Anträge stellen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst haben wir über drei Änderungsanträge und danach über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzustimmen. Wie es dann weitergeht, werde ich Ihnen anschließend mitteilen.

Ich komme erstens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4495. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere vier Kollegen der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4496. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere fünf Mitglieder der Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4497. Wer gibt diesem Antrag seine Zustimmung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere fünf Kollegen der Piratenfraktion. Gegenstimmen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Auch in diesem Fall die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist auch der dritte Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4000 entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4399, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer kann dem seine Zustimmung erteilen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – CDU, FDP und alle anwesenden Piraten.

(Heiterkeit von den PIRATEN)

– Man muss ja genau gucken.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das schärft den Blick!)

Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Nachtragshaushaltsgesetzentwurf 2013 Drucksache 16/4000 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis unverändert verabschiedet.

Die Fraktionen haben sich, wie Ihnen bekannt und aus der Tagesordnung ersichtlich ist, darauf verständigt, die dritte Lesung in der heutigen Plenarsitzung unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung durchzuführen. – Dagegen erhebt sich auch jetzt kein Widerspruch.

Dann rufe ich die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zum Nachtragshaushaltsgesetz 2013 Drucksache 16/4000 auf. Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Da eine Rücküberweisung zur dritten Lesung nicht stattgefunden hat, ist Grundlage der Entscheidung die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Drucksache 16/4399. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – CDU, FDP und die Piratenfraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4000 in dritter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis verabschiedet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

3   Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3800

Ergänzung
der Landesregierung
Drucksache 16/4300

Beschlussempfehlungen und Berichte
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksachen 16/4400 – Neudruck – bis 16/4407, 16/4409, 16/4470, 16/4411 bis 16/4415 und 16/4420

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2013 bis 2017 mit Finanzbericht 2014 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/3801

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4421

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2014 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 – GFG 2014)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3802

Ergänzung
der Landesregierung
Drucksache 16/4300

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4417

zweite Lesung

Und:

Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3966

Beschlussempfehlung
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/4357 – Neudruck

zweite Lesung

Die Veränderungen durch die im Haushalts- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse sind auch in den Veränderungsnachweisen dargestellt.

Zum weiteren Verlauf der heutigen Beratung unter dem Tagesordnungspunkt 3 möchte ich noch einmal daran erinnern, dass im Ältestenrat vereinbart wurde, das Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten der Ihnen ergänzend vorliegenden Tagesordnung zu entnehmen.

Nach Beendigung der Aussprache über jeden Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Über den Einzelplan 20 stimmen wir allerdings erst morgen, vor der Rücküberweisung an den Haushalts? und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung, ab. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen und erst im Anschluss über den Einzelplan abgestimmt.

Über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2014 und über das Haushaltsgesetz selbst stimmen wir morgen ab, ebenso über das Gemeindefinanzierungsgesetz.

Zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr finden an beiden Tagen, also heute und auch morgen, keine Abstimmungen statt. Die Haushaltsplanberatungen werden heute nach der Aussprache über den Einzelplan 01 lediglich unterbrochen und morgen fortgesetzt.

Mit all diesen vielen Erläuterungen und Vorbemerkungen inhaltlicher und strukturierender Art kommen wir jetzt zur Aussprache über das

     Gemeindefinanzierungsgesetz

und alle damit in Verbindung stehenden Gesetze. Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Kuper für die CDU-Fraktion das Wort.

André Kuper (CDU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundesweit sorgt eine positive Entwicklung des Steueraufkommens für eine positive Entwicklung der Einnahmen in den Kommunalhaushalten. Die Gemeindehaushalte 2012 haben im Bundesdurchschnitt ein Plus von 2,2 Milliarden € erzielt, während in Nordrhein-Westfalen weiterhin ein negativer Finanzierungssaldo von 400 Millionen € zu beklagen ist. Nur 10 % der Kommunen können ihren Haushalt noch ausgleichen.

Vielerorts unterbleiben notwendige Investitionen. NRW-Kommunen investieren weniger als der Durchschnitt. Die Sozialausgaben der Kommunen explodieren. Der jährliche Aufwand der kommunalen Familie kann durch die Zunahme der Schlüsselzuweisungen nicht aufgefangen werden. Die Verluste steigen. NRW erhebt bundesweit schon die höchsten kommunalen Steuersätze. Daher wird NRW, wie im FiFo-Gutachten ausgeführt, als Hochsteuerland bezeichnet.

Wir haben eine Rekordhöhe bei den Kassenkrediten mit 25 Milliarden €, mehr als die Hälfte aus NRW. Damit ist es noch nicht genug. Trotz Einführung des Stärkungspaktes im Jahre 2011 steigen die Kassenkredite weiter. Die Gesamtverschuldung unserer Kommunen beträgt mehr als 50 Milliarden €.

Wenn Sie nach den Ursachen dieses Dilemmas fragen, gibt es mehrere. Begonnen hat es bereits in den 80er-Jahren durch Entscheidungen der damaligen SPD-Landesregierung; das wurde durch unsere Berichtsanfrage im Kommunalausschuss jetzt noch einmal offensichtlich. Dieser Bericht ist aus unserer Sicht der regierungsamtliche Offenbarungseid, dass es keine Kompensation für die Verbundsatzsenkungen seit 1982 gab. Hierbei hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, den erstaunlichen Entzug bei den Kommunen für die Erfüllung der Aufgaben unter der absoluten Regierung der SPD in den 80er-Jahren zu verbrämen. Letztlich steht mit dem Bericht fest, dass die Landesregierungen der 80er-Jahre mit den Verbundsatzentscheidungen die Grundlage dafür gelegt haben, dass der kommunalen Familie bis heute 51 Milliarden € entzogen werden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Was man Schwarz-Gelb so gerne vorwirft, hat man selber getan, allerdings in größerem Stil, nämlich im Umfang von 51 Milliarden €.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Hört, hört!)

Diese Summe entspricht dem, was die Kommunen heute an Schulden haben.

Beim GFG 2014 profitiert die Landesregierung ausschließlich von der guten Konjunktur und den Rekordsteuereinnahmen, die an die Kommunen weitergeleitet werden. Eigene überzeugende oder zukunftsgerichtete Ansätze sind nicht zu erkennen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Klagen aus der kommunalen Familie; die Gemeindefinanzierungsgesetze 2011, 2012 und 2013 werden beklagt. Belegt das Kommunalfreundlichkeit?

Gleichzeitig sorgen Sie für Belastungen aller Kommunen. Denn bis heute verweigern Sie die Anerkennung der Konnexität bei der Inklusion, Sie lassen die Kommunen trotz steigender Flüchtlingszahlen bei explodierenden Krankheitskosten im Regen stehen, kürzen Förderprogramme und überlegen sich ständig neue Aufgaben, die Sie den Kommunen übertragen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Nicht zuletzt werden mehr als 780 Millionen € bei den Kommunen über den Kommunalsoli abgeschöpft und mehr als 1 Milliarde € noch bei den Schlüsselzuweisungen im GFG. Das wird dazu führen, dass bereits arme Städte, die Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten, zusätzlich Kredite zur Unterstützung der noch ärmeren aufbringen müssen. Damit wird Ihr Stärkungspakt eher zur Mogelpackung.

(Beifall von der CDU)

Nur Umverteilung kommt Ihnen von SPD und Grünen in den Sinn. Das lehnen wir ab. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Bevor ich Herrn Kollegen Körfges für die SPD-Fraktion das Wort gebe, muss ich noch drei Dinge sagen.

Erstens. Herr Mostofizadeh, wir haben Ihre Wortmeldung zur Zwischenfrage gesehen. Herr Kuper hatte uns aber vorher informiert, dass er keine zulassen möchte. Da habe ich leider keine andere Möglichkeit, als Sie um Verständnis zu bitten, dass ich Sie leider ignorieren musste.

Zweitens. Herr Kollege Stein, fraktionslos, hat wahrscheinlich völlig recht, dass ich eben zweimal nicht deutlich gemacht habe, wie sein Abstimmungsverhalten war. Ich wollte Sie keinesfalls wieder in die Fraktion der Piraten integrieren, und hatte das vorher auch deutlich gemacht. Ich werde künftig stärker darauf achten und entschuldige mich sowohl bei den Piraten als auch bei Herrn Kollegen Stein.

Drittens. Es werden alle Kolleginnen und Kollegen gemerkt haben, dass Herr Kuper zum GFG gesprochen hat. Ich hatte versehentlich „Haushaltsgesetz“ gesagt und bitte das zu korrigieren. Es war aber aufgrund der Einzelpläne, so wie sie ausgedruckt sind, und der Reihenfolge klar. Wir befinden uns also mitten in der Debatte zum Gemeindefinanzierungsgesetz.

Herr Kollege Körfges, vielen Dank, dass Sie gewartet haben. Sie haben jetzt das Wort.

Hans-Willi Körfges (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerne gewartet, insbesondere weil es den Worten, die Herr Kollege Kuper an uns gerichtet hat, nicht so ohne Weiteres zu entnehmen war, dass wir hier über das GFG reden. Sie haben daher zu Recht darauf hingewiesen.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Körfges, ….

Hans-Willi Körfges (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon eine ganz dreiste Nummer. Schon in der Heiligen Schrift steht: „An ihren Taten sollte ihr sie erkennen.“ Herr Kollege Kuper – und wahrscheinlich werden auch andere gleich dieses stimmungsvolle Bild des Absenkens von 28 Prozentpunkten beim Verbundsatz noch einmal bemühen –, ich darf Sie nur ganz vorsichtig daran erinnern, dass Sie über fünf Jahre die Möglichkeit gehabt hätten, hier für eine Änderung zu sorgen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Nicht nur, dass das nicht passiert ist – das war die erste Stufe heißer Luft –, nein, Sie haben seinerzeit mit mehr als 3 Milliarden € unsere Kommunen entreichert. Herr Kollege Kuper, das ist nicht Robin Hood, das ist Räuber Hotzenplotz, was Sie hier geben!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Der Herr Finanzminister hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir heute auch andere alte Fehler beheben, nämlich zum Beispiel die skandalöse Tatsache, dass Sie versucht haben, seinerzeit mit Schwarz-Gelb die Kommunen bei den Einheitslasten über den Tisch zu ziehen. Das ist vor dem Verfassungsgerichtshof krachend gescheitert. Im Gegensatz zu anderen Spekulationen gibt es an der Stelle nämlich ein Urteil. Das kann man nachlesen. Darin steht, dass das, was Sie seinerzeit verbrochen haben, nichtig ist.

Wir haben – und auch das unterscheidet uns – im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden – hier gilt mein Dank der Landesregierung – dafür gesorgt, dass es jetzt zu einer einvernehmlichen Lösung hinsichtlich der Einheitslasten gekommen ist. Das lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. Das bedeutet nämlich für das Jahr 2013 275 Millionen € und für alle folgenden Jahre 151 Millionen € mehr Geld in den kommunalen Kassen. An ihren Taten und nicht an ihren Worten wird man sie erkennen. – Ich denke, da sprechen die Taten der Landesregierung und der rot-grünen Koalitionsfraktionen für sich, während Schwarz-Gelb auch beim GFG nichts gemacht hat.

Wo waren denn Ihre Änderungsvorschläge, wo waren Ihre Anträge? Wo haben Sie sich denn im Haushalts- und Finanzausschuss zu der hier permanent betonten Kommunalfreundlichkeit durch Taten bekannt? – An keiner einzigen Stelle! Insoweit treffen die Vorhaltungen, die Sie uns hier machen, in keiner Weise, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Fakt ist, und lassen Sie mich das an der Stelle sehr deutlich sagen, dass wir ungekürzt 9,4 Milliarden € im GFG zur Verfügung stellen. Früher haben solche Ergebnisse regelmäßig zu einer Befrachtung mit irgendwelchen Landeskonsolidierungsaktionen geführt. Damit hat Rot-Grün nach der Wahl im Jahr 2010 sofort Schluss gemacht. Auch das möchte ich an der Stelle einmal erwähnen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Fakt ist auch, dass die geltende Systematik des GFG aufgrund des ifo-Gutachtens bestätigt worden ist. Der Kommunalminister, der seinerzeit in der ifo-Phase Verantwortung getragen hat, gehörte der FDP-Fraktion in der schwarz-gelben Koalition an. Da ist seinerzeit festgestellt worden, dass die Systematik, die dem GFG zugrunde liegt, prinzipiell absolut in Ordnung ist. Und was hat FiFo festgestellt? Das wird ja immer wieder gerne durch Leute, die sich entweder nicht gut auskennen oder, noch schlimmer, sich nicht gut auskennen wollen, bemüht. Das FiFo hat im Prinzip nichts anderes gemacht, als in wesentlichen Punkten bestätigt, dass unser GFG sowohl inhaltlich als auch juristisch absolut in Ordnung ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Rüsten Sie daher verbal ein bisschen ab! Ich kann Sie dazu einladen, mit uns gemeinsam, aber nicht nur mit uns, sondern auch mit den kommunalen Spitzenverbänden als Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, mit der Wissenschaft und mit allen Fraktionen zu überlegen, was wir denn mit dem Rest des FiFo machen, mit den Vorschlägen, die uns die Sachverständigen an die Hand gegeben haben.

Ich will an der Stelle ganz offen sagen, dass ich mich mit einer Diskussion über unterschiedliche fiktive Hebesätze und einer Diskussion über die Frage, wie wir mit den Soziallasten umgehen, an der Stelle etwas schwer tue. Aber eins ist ganz klar: Wir werden darüber diskutieren, und wir wollen nichts übers Knie brechen. Das ist nämlich ein Markenzeichen der ehemaligen, abgewählten schwarz-gelben Landesregierung gewesen. Sie haben nicht richtig zugehört, Sie sind nicht in den Dialog gegangen und haben anschließend Fehler gemacht.

Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden den Fehler nicht machen, dass wir Ihre Irrwege fortsetzen. Ich bin froh und stolz darüber, dass wir ein vernünftiges GFG, beruhend auf einer vernünftigen Systematik, hier vorlegen. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Körfges, wenn Sie hier an dieser Stelle mit Zahlen hantieren – 3 Milliarden €, 50 Milliarden € –, dann werde ich immer sehr vorsichtig. Spätestens seit Sommer des letzten Jahres bin ich immer sehr vorsichtig, wenn SPD und Grüne in Sachen kommunale Finanzen mit Zahlen hantieren. Warum eigentlich?

(Minister Ralf Jäger: Das frage ich mich auch!)

– Gut, Herr Minister, dass Sie das fragen. Es geht nämlich genau um Sie. Sie haben im Juni, Herr Minister, einen 23-seitigen Bericht zur Lage der Kommunalfinanzen vorgelegt. In diesem Bericht hieß es,

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

im Jahr 2012 hätten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen seit der Finanz- und Wirtschaftskrise erstmals einen Überschuss von 99 Millionen € zu verzeichnen gehabt. Diese Lagebezeichnung war schlichtweg falsch, sie war unzutreffend. Das Statistische Landesamt musste es dann wieder korrigieren, hat einen negativen Saldo von 400 Millionen € festgestellt. Ich habe also an dieser Stelle ganz klar zu kritisieren, Herr Minister: Sie legen Gesetze zur Gemeindefinanzierung vor, sie legen Gesetze zum Stärkungspakt vor, aber im Hinblick auf tatsächliche Finanzsituationen unserer Kommunen tappen Sie statistisch immer wieder im Dunkeln.

(Beifall von der FDP)

Sie haben keine aussagefähige kommunale Finanzstatistik.

Mit derartigen Fehlinformationen kann ein Landtag als Landesgesetzgeber seinen Aufgaben, die Finanzen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu bewerten und Entscheidungen zu treffen, nur schwer gerecht werden.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ich hoffe sehr, dass Sie in Zukunft als Landesregierung höchste Qualitätsmaßstäbe bei der Erstellung kommunaler Finanzstatistiken anlegen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Hoch lebe die Statistik!)

Lassen Sie mich, Herr Kollege Körfges, noch ein paar Ausführungen zu Ihren Bemerkungen zur GFG-Struktur machen. Vorweg will ich sagen: Wir haben ein beachtliches Volumen mit 9,4 Milliarden € Finanzmasse. Das zeigt, die Konjunktur in Deutschland ist robust, die wirtschaftliche Entwicklung ist erfreulich und der Arbeitsmarkt zeigt gute Werte. Es ist deshalb das Verdienst vieler fleißiger Bürgerinnen und Bürger und erfolgreicher Unternehmer in Nordrhein-Westfalen, dass auch die Kommunen einen solch großen Anteil am Steuerkuchen zur Verfügung haben.

(Marc Herter [SPD]: Bleiben Sie doch in Nordrhein-Westfalen!)

Die Systematik, die Sie vorhin so gerühmt haben, Herr Kollege Körfges, des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, und sie ist auch keine Bibel. Die von Ihnen vorgenommene Berechnung theoretischer Einnahmepotenziale und fiktiver Bedarfe ist mehr und mehr realitätsfremd. Schauen Sie sich einmal an, was der Städtetag sagt; auch der geht mehr und mehr dazu über, nach Bedarfen Kommunalfinanzen zu analysieren.

Anstatt das Gemeindefinanzierungsgesetz fair und sachgerecht auszugestalten,

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

verlieren Sie sich weiter in alten Systemen. Spätestens – das ist der Unterschied, Herr Kollege Körfges – seit Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements gibt es dafür keine Rechtfertigung mehr.

Sie haben zum Thema „FiFo-Gutachten“ etwas vorgetragen. Seit Anfang dieses Jahres liegt Ihnen dieses Gutachten vor. Sie haben heute am Plenarpult schon wieder Rosinenpickerei betrieben, indem Sie gesagt haben: Die Systematik ist im Wesentlichen bestätigt worden. Ja, im Wesentlichen. Aber da, wo es nicht bestätigt worden ist, wie zum Beispiel bei der Hebesatzspirale, sagen Sie: Da haben wir Denkverbote; das ist eine Angelegenheit, die so bleiben muss.

(Beifall von der FDP – Hans-Willi Körfges [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)

So bleibt Nordrhein-Westfalen ein Hochsteuerland mit einer integrierten Hebesatzspirale. Am meisten freuen sich darüber die Bundesländer um uns herum. Fragen Sie einmal bei Kommunen im niedersächsischen Umfeld. Die freuen sich sehr, wenn Nordrhein-Westfalen bei den fiktiven Hebesätzen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, so weitermacht.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu dem sagen, was uns in diesem Hause trotz aller Unterschiede eint. Zum Stärkungspaktgesetz kommen wir noch im Lauf des Tages.

Wir waren immer der Auffassung, der Bund muss sich stärker an den verursachten Soziallasten beteiligen. Die noch amtierende Bundesregierung hat begonnen, diese Fehlentscheidungen zu revidieren. Die Grundsicherungskosten werden vollständig übernommen.

Ich habe mit Interesse gelesen, dass der Koalitionsvertrag auch Regelungen zur Eingliederungshilfe für Behinderte vorsieht. Ich habe mit Interesse gelesen, dass von einer Summe in Höhe von 5 Milliarden € die Rede ist. Das ist immerhin ein Einstieg in diese Thematik.

Aber wenn Sie sich die Steigerungsraten, die wir bei der Eingliederungshilfe für Behinderte haben, von Jahr zu Jahr anschauen, dann werden wir mit 5 Milliarden € bundesweit definitiv nicht auskommen. Das ist am Ende angesichts der enormen Kostensteigerungen bei den Landschaftsverbänden eher ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ich bin dennoch gespannt auf die weiteren Entwicklungen, doch das GFG 2014 werden wir ablehnen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Abgeordneter Krüger.

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Vorsitzender! Meine Damen, meine Herren! Guten Morgen! Herr Abruszat, ich würde gern als Einstieg Einigkeit betonen in der Frage, inwieweit die Finanzsituation der Kommunen auskömmlich oder nicht auskömmlich ist. Da kommen wir schnell zu einer gemeinsamen Einschätzung.

Nur hätte ich mich gefreut, Herr Abruszat, wenn ihre Partei in der Vergangenheit, als sie in Regierungsverantwortung gewesen ist, sich diesen Sachverhalt auch zu Eigen gemacht hätte. Denn ein Großteil der Probleme ist unter anderem dadurch ausgelöst worden – Willi Körfges hat es vorhin zum Ausdruck gebracht –, dass in starkem Maße die Konsolidierung des Haushalts über die damalige CDU/FDP-Landesregierung zulasten der Gebietskörperschaften erfolgt ist.

Ich stehe heute gern hier, denn wir haben heute eine gute Vorlage zu beraten. Sie hatten in dem Zusammenhang die Summe genannt: 9,4 Milliarden € Finanzausgleichsmasse. Das ist die höchste Finanzausgleichsmasse, über die jemals dieser Landtag von Nordrhein-Westfalen zu entscheiden gehabt hat, was den Gemeinden Nordrhein-Westfalens zugutekommt.

Das hat – das will ich Ihnen durchaus zugestehen – eine Menge mit der wirtschaftlichen Situation, mit dem Zuwachs bei der Einkommensteuer, mit dem Zuwachs anderer Steuern zu tun.

Aber – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen; ich sage es ausdrücklich auch in Richtung Piraten – wenn über das Thema zu sprechen ist, dass die Verbundquote von 23 % anzuheben ist: Ein Anteil von rund 400 Millionen € macht im GFG 2014 der Bereich der herausgenommenen Befrachtungen aus bzw. das, was im Rahmen der Grunderwerbsteuer den Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt wird, einen Hebesatzpunkt.

Einen zweiten Hebesatzpunkt kostet uns etwa – wir reden von 440 Millionen € – das, was wir darüber hinaus auf den Weg gebracht haben – dazu kommen wir heute Nachmittag –, nämlich das Thema „Stärkungspakt“.

Insofern unterscheiden wir uns in sehr wohlwollender Weise von der Herangehensweise der Vorvorgängerregierung in Bezug auf die Frage, wie wir mit den kommunalen Finanzen umgehen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Auf das Thema FiFo, auf das Thema ifo etc. sind Sie noch einmal eingegangen. Ich kann nur bestätigen, dass die Systematik, nach welchen Parametern die Gelder verteilt werden, im Grundsatz von allen Gutachten bestätigt worden ist. Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein neues Pferd nach dem Motto ins Rennen schicken wollen, „wir müssen der Hebesatzspirale Einhalt gebieten“, dann schauen Sie sich an, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben und warum es unter anderem zu diesen hohen Hebesätzen gekommen ist.

Sie haben früher das Argument vorgetragen, wir müssten unterschiedliche fiktive Hebesätze in Abhängigkeit der Ergiebigkeit der jeweiligen Stadt zugrunde legen. Das ist von Ihnen offensichtlich ad acta gelegt worden. Das ist auch gut so; denn alle Spitzenverbände stimmen mit der Einschätzung des Gutachters überein, wonach wir weiterhin an einheitlichen fiktiven Hebesätzen festhalten sollten.

Herr Abruszat, erklären Sie mir bitte einmal, warum wir gut beraten wären, Hebesätze aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Brandenburg, aus Sachsen oder aus Bayern als Maßstab heranzuziehen. Meiner Meinung nach sind wir gut beraten, wenn wir die Hebesatzentwicklung in NRW betrachten und zum Ausgangspunkt machen.

Seit Frühjahr dieses Jahres liegen die entsprechenden Gutachten vor. Wir wissen, wir haben eine sehr kontroverse Haltung innerhalb der kommunalen Familie darüber, inwieweit den Vorschlägen des Gutachters eins zu eins gefolgt wird. Was macht man dann? Es ist kennzeichnend für die tragenden Regierungsfraktionen und für die Landesregierung, dass man miteinander redet und versucht, die gegenteiligen Positionen auszuräumen. Das werden wir tun. Entsprechende Termine sind mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Insofern gibt es die klare Ansage, dass wir die Frage der Umsetzung des FiFo-Gutachtens gemeinsam mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 angehen werden. Das bedeutet, die Diskussionsprozesse in diesem Zusammenhang werden spätestens bis Sommer nächsten Jahres abgeschlossen.

Wir greifen auch nicht den gegebenenfalls vorzunehmenden Veränderungen vor. Wir sind aber den Empfehlungen der Landesregierung gefolgt und haben eine Aktualisierung der Grunddaten auf Basis der Ergebnisse aus dem Jahr 2009 vorgenommen. Das haben Sie über lange Jahre hinweg versäumt. Ich nenne das Beispiel des Soziallastenansatzes. Das hat zu einer Benachteiligung einer Teilmenge von kommunalen Mitgliedern innerhalb der Familie geführt. Diesen Vorwurf, den Sie sich anlasten lassen müssen, möchten wir uns nicht anstecken. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Abgeordneter Sommer.

Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und am Livestream! Die Städte und Gemeinden in NRW sollen rund 9 Milliar-den € an Zuweisungen vom Land erhalten. Dies bedeutet eine Steigerung um etwa 3,5 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Steigerung ist allein darauf begründet, dass die zugrunde liegenden Steuereinnahmen weiter gestiegen sind. Das ist natürlich erfreulich, aber leider nicht auf eine politische Einwirkung des Landesgesetzgebers zurückzuführen.

Führen diese zusätzlichen Mittel zu einer Entlastung der Kommunen und zu einer Verbesserung der Kassenlage? Das ist eher zu bezweifeln. Betrachtet man beispielsweise das Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln vom März 2013, an dieser Stelle gerne als FiFo-Gutachten benannt, wird schnell deutlich, dass es noch viel Verbesserungspotenzial gibt.

(Ein Telefon klingelt.)

– Irgendjemand müsste einmal an sein Telefon gehen.

Die Einführung des sogenannten Flächenansatzes – um nur ein Beispiel zu nennen –, der politisch begründet, aber finanzwissenschaftlich nicht geboten ist, führt zu einer Verschiebung in der Finanzausgleichsystematik. Nicht alle Flächengemeinden verfügen aber über kostenintensive Infrastruktur. Hier müssen die regionalen Strukturen viel stärker berücksichtigt werden. Zudem findet der Flächenaspekt im kommunalen Finanzausgleich bereits an anderer Stelle Berücksichtigung. So wird unter anderem die allgemeine Investitionspauschale zu drei Zehnteln nach Gebietsgröße verteilt.

(Minister Ralf Jäger: Ich bin da!)

– Ja, danke.

Insgesamt betrachtet kann man das Gemeindefinanzierungsgesetz als ersten, aber leider viel zu kleinen Schritt in Richtung mehr Verteilungsgerechtigkeit sehen. Ein Beispiel ist die Neugewichtung des Schüleransatzes, dem wir an dieser Stelle sehr positiv gegenüberstehen. Weitere Änderungen wie die Berechnung von Bedarfsgemeinschaften oder die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewerbesteuern sollten allerdings zeitnah eingearbeitet und berücksichtigt werden.

Dem Trend der Anhebung der Hebesätze, sich auf eine Spirale nach oben zu begeben, stehen wir als Fraktion sehr kritisch gegenüber. Im Gegensatz zu dem, was Kollege Krüger eben sagte, muss man durchaus betrachten, wie sich die umgebenen Bundesländer und wie sich die Steuersätze bei den europäischen Nachbarn entwickeln. Das ist durchaus mit zu betrachten. Wir können nicht das einzige Land sein, in dem Steuern oder Hebesätze immer weiter steigen. Vor allen Dingen angesichts schrumpfender Bevölkerungszahlen müssen wir dieses Finanzausgleichssystem eh auf zeitgemäßere Berechnungssysteme umstellen, die demografiefest sind.

Was die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene angeht, so sind wir sehr gespannt, ob wir noch weitere Impulse zu erwarten haben. Der Koalitionsvertrag liegt jetzt anscheinend vor. Wir werden sehr genau prüfen, ob aus dem Koalitionsvertrag noch Impulse für die Kommunen zu erwarten sind. Zurzeit empfinden wir das als sehr übersichtlich.

Des Weiteren sind wir darüber informiert worden, dass es zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine neu zu errichtende Arbeitsgruppe beim Ministerium für Inneres und Kommunales geben soll. Wir würden uns sehr freuen, daran beteiligt zu werden. Es wäre sinnvoll, bei diesem Prozess von vornherein als gesetzgebende Kraft dabei zu sein. Daher können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen und werden uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte zum GFG spiegelt eigentlich dasselbe Bild wider wie zur ersten Debatte im September. Das ist einerseits erfreulich, andererseits auch enttäuschend.

Erfreulich finde ich, dass diese Debatte in gleichem Maße erfolgt, weil das GFG 2014 ein gutes und faires Gesetz ist und es auch nach den heutigen Beratungen bleiben wird.

Erfreulich ist es auch deshalb, meine Damen und Herren, weil unsere Kommunen weiterhin das bekommen, was ihnen zusteht, und nicht wie in der Vergangenheit dafür herhalten müssen, den Landeshaushalt zu sanieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von der CDU, ich habe es eingangs gesagt: Es ist erfreulich, aber auch enttäuschend. Enttäuschend ist wieder einmal Ihr Beitrag zu dieser Debatte. Ich habe das Gefühl, für Sie heißt Opposition kritisieren, und zwar um jeden Preis, kritisieren sozusagen als Selbstzweck. Das kann man so machen, das ist keine Frage. Aber man muss sich doch fragen: Was haben eigentlich unsere Kommunen davon, wenn Kritik zum Selbstzweck verkommt?

Ich will das an Ihrem Beitrag festmachen, Herr Abruszat, in dem Sie in einer Art Legendenbildung darlegen, was die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung für die Kommunen getan hat, insbesondere bei der Grundsicherung. Herr Abruszat, um das mal deutlich zu sagen: Diese Leistung des Bundes haben die Länder dem Bund abgetrotzt,

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

unter aktiver Beteiligung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, an der Spitze unser Finanzminister. Sonst hätte das niemals stattgefunden.

(Kai Abruszat [FDP]: Sie haben das eingeführt, ohne das zu bezahlen!)

Ich kann mich auch noch sehr gut an die Diskussion zum Fiskalpakt erinnern, Herr Abruszat. Es war die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung, die es abgelehnt hat, einen aktiven Beitrag zur Entlastung der Kommunen in Deutschland bei der Eingliederungshilfe zu leisten. Jetzt sagen Sie, Herr Abruszat: 5 Milliarden, das ist aber zu wenig! – Ich bin froh, dass diese 5 Milliarden fließen werden,

(Kai Abruszat [FDP]: Warten Sie mal ab!)

davon übrigens etwa 1 Milliarde an nordrhein-west-fälische Kommunen: zur Entlastung der Kosten der Eingliederungshilfe im Verbund mit den Landschaftsverbänden. Das ist ein deutlicher Beitrag zur Entlastung der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich über dieses Ergebnis im Rahmen der Verhandlungen zur Großen Koalition.

Des Weiteren kritisieren Sie die Verbundquote von 23 %. Das hat in der letzten Debatte im September schon Frau Scharrenbach getan; das haben Sie, Herr Abruszat, heute mal wieder getan, im Verbund mit Herrn Kuper. Was allerdings bis heute fehlt, ist ein einziger vernünftiger Vorschlag aus Ihren Reihen, wie diese höhere Quote gegenzufinanzieren wäre. Und weil Sie keine Idee dazu haben, ist eine solche Debatte auch nicht fair; denn es ist nicht umsetzbar.

Allerdings hat mich auch gewundert – diese Frage hätte ich als nächste gestellt, Herr Körfges hat sie mir vorweggenommen –: Wenn es Ihnen so wichtig ist, die Verbundquote zu erhöhen, warum haben Sie das in fünf Jahren Regierungsverantwortung eigentlich nicht getan?

(Beifall von der SPD)

Diese Frage stellt sich hier.

Ihr zweiter Kritikpunkt ist die Nichtumsetzung des FiFo-Gutachtens. Ja – ich sage ganz deutlich –, wir hätten dieses FiFo-Gutachten und seine Vorschläge in das GFG 2014 einarbeiten können, wir hätten es durchsetzen können. Das allerdings hätte das klare Signal an die Kommunen bedeutet: Wir kündigen unsere gleichberechtigte Partnerschaft auf! Schluss ist mit Politik auf Augenhöhe! – Meine Damen und Herren, lieber Herr Abruszat, das ist nicht der Stil dieser Landesregierung. Dieser Stil gehört in Nordrhein-Westfalen Gott sei Dank der Vergangenheit an.

(Zuruf von Kai Abruszat [FDP])

Wir werden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Lösungen suchen; das werden wir im Dialog tun. Das ist uns übrigens, wie ich finde, in außerordentlich guter Art und Weise bei den Einheitslasten gelungen. Das wird, glaube ich, auch bei der Umsetzung des FiFo-Gutachtens gelingen.

Meine Damen und Herren, jetzt ein ernsthafter Hinweis: Ich finde, wir sollten in diesem Haus an einem konstruktiven und sachlichen Dialog darüber interessiert sein, wie wir den Kommunen in schwierigen Situationen helfen können. Dieser Dialog gelingt im Kommunalausschuss mal mehr, mal weniger, Herr Abruszat, Herr Kuper.

Ich wiederhole das, was wir schon oft gesagt haben: Wenn es gute Ideen gibt, wenn es machbare Vorschläge gibt, dann haben wir ein offenes Ohr, egal von welcher Seite diese kommen.

Sie haben hier heute die Erhöhung der Verbundquote eingefordert. Ich freue mich, Herr Kuper und Herr Abruszat, auf Ihren Gesetzentwurf mit den entsprechenden Gegenfinanzierungsvorschlägen. Also machen Sie sich an die Arbeit! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und Reiner Priggen [GRÜNE] – Widerspruch von der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz Drucksache 16/3802 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 16/4417 morgen nach den Beratungen des Haushaltsgesetzes abgestimmt wird. Auch über die Rücküberweisung des GFG zur Vorbereitung der dritten Lesung werden wir morgen zusammen mit dem Haushaltsgesetz entscheiden.

Ich rufe nun auf:

     Einzelplan 12
Finanzministerium
Einzelplan 20
Allgemeine Finanzverwaltung

Änderungsantrag
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4484

Ich gebe Ihnen den Hinweis auf die Beschlussempfehlung und die Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/4400 – Neudruck –, 16/4420 und 16/4412 sowie auf den Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stein Drucksache 16/4484.

Ich eröffne die Aussprache zu

     Teilbereich
Haushaltsgesetz

In Verbindung mit:

     Teilbereich
Allgemeine Finanzverwaltung

Als erstem Redner erteile ich für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Optendrenk das Wort.

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die rot-grüne Landesregierung verweigert sich jetzt seit drei Jahren strukturellen Reformen. Solide Finanzpolitik findet nicht statt. Das sehen wir auch an den Anträgen, die wir in diesem Haushaltsverfahren zu beraten haben, nämlich zum Beispiel an dem Hin und Her, das sie veranstalten beim Kommunal-Soli, beim Denkmalschutz, der eigentlich ein verkappter Kahlschlag ist, bei der Inklusionsdebatte und der verfassungswidrigen Beamtenbesoldung. Es fehlt ihnen schlicht und ergreifend ein Gesamtkonzept.

Die rot-grüne Landesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage, verfassungsfeste und für die Bürgerinnen und Bürger tragfähige Veränderungen auf der Ausgabenseite des Landeshaushaltes zu Wege zu bringen.

(Dietmar Bell [SPD]: Tosender Beifall!)

Diese Verweigerung ist unverantwortlich, sie ist ungerecht, sie ist unsozial.

(Beifall von der CDU)

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses in der vergangenen Woche haben wir erneut 67 Einzeländerungsanträge vorgelegt, aus denen hervorgeht, wie die Sanierung der Finanzen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft gelingen kann.

Unsere Haushaltsänderungsanträge begleiten wir durch inhaltliche Fachanträge. Schulverwaltungsassistenten, Polizeiverwaltungsassistenten und eine Reform des Arbeitsschutzes sind schon in der aktuellen parlamentarischen Beratung. Weitere Fachanträge zu neuen Strukturen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes, für ein aktives Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst, um die explodierenden Betreuungskosten in der Justiz in den Griff zu bekommen und um die Wirtschaftskraft in Nordrhein-Westfalen zu stärken, kann ich Ihnen heute ankündigen. Sie widerlegen den ständig wiederholten und falschen Vorwurf, wir hätten kein Konzept vorgelegt. Lesen Sie es erst einmal.

(Beifall von der CDU – Zurufe von Martin Börschel [SPD] und Minister Guntram Schneider)

Wie sieht denn das Konzept der rot-grünen Landesregierung nach dreieinhalb Jahren aus? Die Wahrheit ist: Es gibt keins, auch nicht nach dreieinhalb Jahren Regierung Kraft.

(Beifall von der CDU und Robert Stein [fraktionslos] – Widerspruch von Marc Herter [SPD])

Stattdessen haben Sie die Kulissen aufgebaut, die so aussehen sollen, als gäbe es einen soliden Haushalt und eine Konsolidierungslinie. Im alten Russland nannte man diese Kulissenschieberei das Aufbauen von Potemkinschen Dörfern. Hinter diesen Kulissen sieht es allerdings ärmlich und leer aus. Sie setzen ausschließlich auf in Zahlen gegossene Hoffnungswerte.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ich nenne globale Minderausgaben von fast 900 Millionen € und globale Mehreinnahmen von 300 Millionen €.

(Martin Börschel [SPD]: Sie erhöhen sie doch!)

Das heißt: Von 1,2 Milliarden € wissen Sie heute noch nicht, woher sie kommen sollen bzw. wie Sie sie einsparen wollen. Das erinnert mich an den legendären Baron von Münchhausen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)

Als er schon mit seinem Pferd ganz tief im Sumpf steckte, kam er auf die glorreiche Idee, sich einfach am eigenen Schopfe aus dem Sumpf herauszuziehen – und das Pferd gleich mit. So machen Sie Haushaltspolitik.

Wir haben im Fachausschuss nachgefragt, wie denn die globalen Mehreinnahmen erzielt werden sollen. Auf Bundesebene kommen sie wohl nicht, aber vielleicht auf Landesebene.

Unlängst gab es eine interessante Berichterstattung über Überlegungen zur Grunderwerbsteuererhöhung. Das haben Sie dann mal vorläufig dementiert, aber nicht so richtig. Damit wären wir mit Schleswig-Holstein nämlich Spitzenreiter. Unsere jungen Familien hätten bei den aktuellen Grundstückspreisen noch mehr das Nachsehen.

(Christian Lindner [FDP]: So ist das! – Heike Gebhard [SPD]: Wäre, hätte, könnte, müsste!)

Wir haben nachgefragt, woher die globale Minderausgabe kommen soll. Dann läuft es wohl so, wie es bei der letzten Haushaltsberatung schon absehbar war – aber wahrscheinlich nur für die Ministerin –: Im Schulhaushalt konnte wegen der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe der Vertretungsunterricht nicht bezahlt werden.

Damit entziehen Sie – das ist das generelle Beispiel, warum man globale Minderausgaben über einen Bodensatz hinaus nicht machen soll – dem Parlament die Ausgabeentscheidung und beschädigen damit das Königsrecht des Gesetzgebers, nämlich das Budgetrecht.

(Beifall von der CDU und Robert Stein [fraktionslos])

Wer die Steuerungsfunktion eines Haushalts ernst nimmt, muss ein solches Vorgehen ablehnen, oder er muss sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, den Vorwurf machen lassen, dass er eigentlich nur ein Abnicker ist. Das wäre allerdings ein trauriges Bild für eine Parlamentsmehrheit.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Wir haben Ihnen im Ausschuss den Vorschlag gemacht, die globale Minderausgabe in 2014 wenigstens zu einem Teil abzusenken. Auch das haben Sie kommentarlos abgelehnt. Ohne Ihre Globalpositionen würde Ihre Neuverschuldung nicht bei 2,4 Milliarden €, sondern bei 3,6 Milliarden € liegen. Das setzt sich in der Finanzplanung so fort.

Sie haben jedes Jahr Globalpositionen in Höhe von 1,2 Milliarden € und verweigern die Diskussion über notwendige und grundlegende Strukturveränderungen im Landeshaushalt sowie – das ist viel schlimmer – über die Art und Weise, wie das Land seine Aufgaben wahrnimmt.

Wo Sie die Ideen schon kennen, scheuen Sie sich, diese Ideen umzusetzen, weil es Mühe macht, weil Überzeugungsarbeit notwendig wäre oder weil es Ärger bringen würde.

Ich stelle fest: Sie verwenden ganz viel Geld auf die Kulissenbauerei für Ihre Potemkinschen Dörfer. Es wäre viel sinnvoller, wenn Sie die Energie dafür nutzen würden, um unser Land fit für die Zukunft zu machen.

Ein Thema, das im Haushalt 2014 nicht sauber dargestellt ist, hat uns in den letzten Tagen mehrfach im Haushalts- und Finanzausschuss beschäftigt, nämlich das Thema „CIO“. Heute Abend hätten wir uns eigentlich – versteckt in einem Befristungsgesetz in Artikel 5 – mit diesem Thema beschäftigen sollen.

Aber die Koalition hat das wegen Beratungsbedarfs von der Tagesordnung genommen. Es ist sehr klar, warum das der Fall war. Da passte einiges nicht zusammen. Die Ministerien sind bisher nicht bereit, mit eigenen Stellen für den Stab eines solchen Chief Information Officers beizutragen. Das Konzept ist nicht etatreif, unausgegoren und ein Schnellschuss.

Ich sage nichts gegen einen CIO im Grundsatz; das ist schon sinnvoll. Aber wir haben uns dann gefragt, warum er nach B8 und damit höher als ein Abteilungsleiter bezahlt werden, aber andererseits kein politischer Beamter sein soll. Darauf kamen im Ausschuss zwar viele Worte, aber keine plausiblen Erklärungen. Jetzt ist klar, warum es so unausgegoren war und so flott gehen musste: Im Innenministerium sollte schnell eine Abteilungsleiterstelle frei werden. Der bisherige, allseits sehr geschätzte und kompetente Abteilungsleiter musste eine neue Aufgabe haben.

So gibt es seit dem 1. November zwar einen CIO, aber noch keine Stelle, kein ihm im Haushalt 2014 zugeordnetes Personal, kein fertiges Konzept, keine Beschlüsse, keine Änderungsanträge, die Sie zum Nachtrag 2013 vorgelegt hätten. Aber es gibt schon einen installierten Nachfolger für diesen Abteilungsleiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn derjenige, der eben an diesem Rednerpult gestanden hat und von Ihnen früher immer liebevoll „Jäger 90“ genannte Abgeordnete, der heutige Innenminister, erfahren hätte, dass sein Vorgänger von der FDP eine solche Operation veranstaltet hätte, könnte ich mir Ihre Stimmungslage, die Stimmungslage seiner Empörung, die Lautstärke Ihrer Zwischenrufe und die Heftigkeit Ihres Beifalls für Ihren „Jäger 90“ lebhaft ausmalen. Da wäre von Skandal, von Vetternwirtschaft, von Versorgung verdienter Parteigänger, von Selbstbedienungsladen und von vielem mehr die Rede.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Mit hochrotem Kopf hätte Ihr „Jäger 90“ hier am Pult gestanden und die Regierung beschimpft.

Heute liest sich das natürlich ganz anders: Abteilungsleiterstellen werden im Innenministerium selbstverständlich nach Beurteilungsergebnissen und Qualifikation vergeben.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Man mag sich fragen: Nach was denn sonst? Aber wer schreibt denn die Beurteilung? Wer beurteilt die Qualifikation für die Leitung einer großen Personal- und Organisationsabteilung des Verfassungsressorts?

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich will das hier nicht weiter hinterfragen, denn wir sind ja seit dieser Nacht alle Freunde – jedenfalls in Berlin.

(Heiterkeit)

Aber Sie werden es uns als Opposition in diesem Hohen Hause bitte auch in Zukunft nicht verübeln, dass wir kritisch nachfragen, wenn uns solche Aktionen spanisch vorkommen.

(Beifall von der CDU)

Es wäre gut, wenn Sie zumindest zur dritten Lesung des Haushalts 2014 alle Umsetzungsschritte für die ordnungsgemäße Einrichtung des CIO und die stellenmäßige Zuordnung seines Personals vornehmen. Dafür haben Sie immerhin noch drei Wochen Zeit. Ich bin gespannt, wie Sie diese Zeit nutzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Für die SPD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Hahnen.

Uli Hahnen (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Machen Sie sich mal nichts vor, Herr Dr. Optendrenk:

(Zuruf von der SPD: Doktor ist er auch noch?)

Sie müssen sich noch sehr verändern, damit wir hier auch Freunde werden.

(Beifall von der SPD)

An uns liegt das nicht. Das liegt bisher an Ihnen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, ich habe in der letzten Nacht geträumt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das haben mehrere! – Weitere Zurufe)

Was ich geträumt habe, war ein Albtraum. Ich hatte diesen Albtraum, weil ich gedacht habe: Im Vorfeld des Beginns der Plenarberatungen zum Haushalt musst du dir die Haushaltsanträge der CDU noch einmal anschauen. Vielleicht hast du ja in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses etwas übersehen. – Ich habe festgestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist geradezu eine Horrorliste. Danach wusste ich auch, warum ich einen Albtraum hatte.

Die CDU legt eine Horrorliste vor. Wir haben festzustellen, dass Sie Kindergarten- und Studiengebühren wieder einführen wollen. 400 Millionen € wollen Sie bei den jungen Menschen abkassieren – wissend, dass gerade wir in Nordrhein-Westfalen den Nachwuchs brauchen und dabei niemanden zurücklassen können und niemanden zurücklassen werden.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, in der Horrorliste der CDU geht es weiter mit der Streichung von Lehrerstellen. 2014 sollen 61 Millionen € und mittelfristig 6.000 Lehrerstellen eingespart werden. Aber es werden Schulverwaltungsassistenten eingestellt.

(Zuruf von der SPD: Hilfslehrer!)

Was ist die Folge? – Bei einer CDU-Regierung würden wir in Zukunft Schulverwaltungsassistenten bekommen, die alle Unterrichtsausfälle, alle Klassenfrequenzen, alle Klassen mit 40 Kindern dokumentieren. Toll! Das ist Ihr Bildungsangebot für Nordrhein-Westfalen! Vergessen Sie’s!

(Beifall von der SPD)

Sie wollen – so ein weiterer Vorschlag aus Ihrer Horrorliste – die Polizei beschränken: 16 Millionen € und mindestens 1.500 Stellen sollen gestrichen werden. – Mir wird bange um die Sicherheit von Nordrhein-Westfalen!

(Martin Börschel [SPD]: Richtig!)

Was die CDU bietet, ist Horror pur.

(Beifall von der SPD)

Sie wollen weg vom Arbeitsschutz. Sie wollen weg von der Umweltüberwachung. Sie wollen 149 Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen schließen und sicherheitshalber das Sozialticket gleich mit abschaffen. – Meine Damen und Herren, ich weiß ja, warum ich einen Horroralbtraum hatte.

Wir haben zu lesen, dass Sie das Tariftreuegesetz wieder abschaffen wollen. Das heißt, für Sie ist es überhaupt kein Problem, dass Dumpinglöhne gezahlt werden und die Menschen von ihrer Arbeit nicht ausreichend leben können.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Christian Möbius [CDU])

Werter Herr Dr. Optendrenk, wenn Sie massive Kürzungen in den Förderprogrammen, nämlich mindestens 20 %, fordern, zum Beispiel beim Landesjugendplan, bei der Jugendarbeit, bei Kulturprogrammen, bei der Sportförderung und bei der Inklusion, sage ich Ihnen: Eigentlich hatte ich Sie immer für einen vernünftigen Menschen gehalten

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

und nicht für denjenigen, der Drehbücher für Horrorfilme schreibt.

(Beifall von der SPD)

Dann bin ich – Gott sei Dank – aus meinem Albtraum aufgewacht und habe gesehen, was Realität ist. Realität ist, meine Damen und Herren, dass wir eine gute Landesregierung haben, dass wir mit SPD und Grünen gute Parteien haben, die hier in Nordrhein-Westfalen diese Regierung tragen. Wir haben gegenüber der von Herrn Linssen noch für 2014 vorgesehenen Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden € nur noch eine Neuverschuldung von 2,4 Milliarden €.

Zu all dem, was Sie beklagen, nämlich dass globale Minderausgaben und globale Mehreinnahmen nicht realistisch wären, sage ich Ihnen: Schauen Sie sich die letzten Haushalte im Haushaltsvollzug an, und Sie werden sehen, dass es realistisch war. Die Absenkung der Nettoneuverschuldung gegenüber den Plänen von Herrn Linssen von 6,6 Milliarden € auf 2,4 Milliarden € ist unser Weg der Konsolidierungslinie für Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Christian Möbius [CDU])

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Herr Dr. Optendrenk: „Hätte“, „wäre“, „wenn“ waren Ihre Schlagworte quer durch die ganze Rede. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Mit Leuten, die von „hätte“, „wäre“ und „wenn“ reden, kann man Häuser neben psychiatrischen Kliniken füllen. Damit meine ich nicht Sie persönlich.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: „Hätte, hätte, Fahrradkette“!)

Statt eines Horrortrips haben wir eine solide Finanzierung in Nordrhein-Westfalen. Das soll so bleiben. Ersparen Sie bitte uns allen Horrornachrichten. Ersparen Sie uns allen Albträume und damit auch einen solchen, wie ich ihn in der letzten Nacht angesichts Ihrer Anträge leider einen hatte. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Hahnen. – Für die FDP-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Witzel.

Ralf Witzel (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Träumereien meines Vorredners – man könnte auch „Traumtänzereien“ sagen – kommen wir nun zu den harten Fakten der Haushaltspolitik in Nordrhein-Westfalen zurück.

(Beifall von der FDP)

Die, Frau Kollegin Löhrmann, sind nun wirklich bitter genug, wie man feststellt, wenn man sich die Fakten anschaut.

(Ibrahim Yetim [SPD]: Sie haben sich doch noch nie um Fakten gekümmert!)

Sie führen bei uns, der Opposition, natürlich zu der Bewertung, dass der Finanzminister ein haushaltspolitischer Geisterfahrer ohne Navigationssystem ist, der volle Fahrt voraus fröhlich weiter in den Schuldensumpf fährt.

(Beifall von der FDP)

Meine Herren, warum wir zu dieser Einschätzung gelangen, geht aus den nackten Zahlen und Fakten hervor. Herr Finanzminister, bei Regierungsübernahme durch Sie vor drei Jahren hatten Sie im Haushalt 2010 Gesamteinnahmen von 48,3 Milliarden €. Sie haben heute, Ende 2013, 57,1 Milliarden € Gesamteinnahmen. In drei Jahren sind das Mehreinnahmen von 8,8 Milliarden €.

Wenn man sich auf der anderen Seite die von Ihnen getätigte Nettokreditaufnahme anschaut, stellt man fest: Sie haben 2010 einen Haushalt mit einer NKA von 4,8 Milliarden € übernommen und legen für 2014 einen mit einer NKA von 2,4 Milliarden € vor. Das heißt, 8,8 Milliarden € Mehreinnahmen führen dazu, dass Sie um 2,4 Milliarden € absenken wollen.

Damit sehen Sie auch schon das Problem Ihrer Haushaltspolitik: Die bereinigten Gesamtausgaben haben sich nämlich zwischen 2010 und Ihren Planungen für 2014 von 53,7 Milliarden € auf 62 Milliarden € erhöht. Wenn also in drei Jahren Einnahmeverbesserungen von 18 % vorhanden sind und trotzdem eine so hohe Neuverschuldung bleibt, heißt das: Wir haben in diesem Land kein Einnahmeproblem, weshalb man immer wieder mehr Abgaben und immer mehr Steuern fordern müsste, sondern ein Ausgabenproblem, weil diese Landesregierung den Landeshaushalt nicht in den Griff bekommt.

(Beifall von der FDP)

Hätten Sie, Herr Finanzminister, den schwarz-gelben Konsolidierungspfad fortgesetzt,

(Lachen von der SPD)

hätten Sie dem Land in diesen drei Jahren 7 Milliarden € Neuverschuldung ersparen können. Dann hätte es aber nicht so viele Wahlgeschenke auf Pump gegeben, wie Sie das hier praktiziert haben.

(Zuruf von der SPD: Das wäre eine Geisterfahrt gewesen!)

Die Investitionsquote und die absolute Höhe der eigenfinanzierten Investitionen sinken trotz aller steigenden Einnahmen kontinuierlich.

Zur Zinssteuerquote inklusive aller Nebenhaushalte ist festzuhalten, dass in einer historischen Niedrigzinsphase jeder siebte Euro für den Kapitaldienst ausgegeben wird. Schlechter steht sich – auch nach gutachterlichen Befunden – kein einziges anderes Flächenland in Deutschland.

So werden Sie die Schuldenbremse selbst zum spätestmöglichen Termin 2020 nicht einhalten können. Genau das wird auch in Ihrem sogenannten Nachhaltigkeitsbericht der Landesfinanzen auf Seite 82 ff. angedeutet. Dort geht aus den Unterlagen hervor, im Basisszenario – also wenn der Status quo fortgeschrieben wird, ohne dass es zu neuen strukturellen Korrekturen in der Haushaltspolitik kommt – ist ein ausgeglichener Haushalt, den uns das Grundgesetz glücklicherweise vorschreibt, im Jahr 2020, also selbst zu diesem späten Termin, nicht erreichbar.

Selbst wenn Sie dort Ihre Better- und Best-Case-Szenarien entwerfen: Mehr Wachstum und eine höhere Demografierendite allein reichen für ein Ende des Schuldenstaates nicht aus.

Deshalb sagen wir: Es fehlt ein von dieser Landesregierung entworfener konkreter Abbaupfad, unterlegt mit Etappenzielen und Maßnahmen, wie unser Land aus eigener Kraft das Neuverschuldungsverbot spätestens 2020 zuverlässig einhalten kann.

Die von Ihnen erhofften Steuererhöhungen im Bund wird es so schnell nicht geben; daran ändert auch die große Enttäuschung auf Ihrer Seite nichts. Stark steigende Zuwendungen aus Bundesergänzungszuweisungen und dem Länderfinanzausgleich sind nur vordergründig erfreulich; in Wahrheit sind sie ein Indikator für die strukturelle Schwäche des Bundeslandes NRW im Bundesländervergleich.

Da haben Sie für den Haushalt des Jahres 2013 einen Mittelzufluss von 250 Millionen € einkalkuliert. Für das nächste Jahr gehen Sie von 760 Millionen € und für 2015 ff. von 800 Millionen € aus.

Ihr bundesweiter Sonderweg der vermeintlich guten Staatsverschuldung ist deshalb nicht rühmlich. Sie setzen auf Elemente spekulativer Finanzpolitik. Insbesondere sieht man das bei dem Thema „globale Mehreinnahmen in dreistelliger Größenordnung“. Diese kann das Land nämlich nicht steuern. Könnten Sie die Entwicklung präzise beeinflussen, müssten Sie das aus Gründen der Klarheit und Wahrheit in der Haushaltspolitik auch im Haushalt titelscharf nachweisen.

Haushaltskosmetik existiert insbesondere auch beim Umgang mit den Lasten der WestLB. Im Frühjahr 2013 lassen Sie von diesem Parlament eine mittelfristige Finanzplanung beschließen, die für die drei Jahre 2014 bis 2016 WestLB-Lasten von stolzen 2,5 Milliarden € vorsieht. Heute, fünf Monate später, streichen Sie diese komplett auf null. Das sind 2,5 Milliarden €, die einfach so verdunstet sind, obwohl Sie selbst bei jeder Gelegenheit sagen, auch Sie gingen davon aus, dass das Land für diese Garantien noch wird aufkommen müssen.

(Zurufe von der SPD)

Selbst wenn sich die Leistungszeitpunkte abhängig von Marktentwicklungen etwas verschieben mögen und vielleicht sogar auch einzelne Risiken abnehmen, ist dieser fundamentale Bruch, dieses Wegradieren von 2,5 Milliarden € absolut nicht plausibel.

(Beifall von der FDP)

Die Idee dieser Landesregierung ist ganz offenbar: Wenn wir die Risiken ignorieren, können wir mit umso besserem Gewissen weiter kräftig das Füllhorn vermeintlich sozialer Wohltaten unbeschwert über das Land ausschütten.

Jeden Monat werden neue skandalöse Vorgänge bei der Aufarbeitung der WestLB bekannt, zuletzt der Verlust mehrerer Hundert Konten, dubiose Offshore-Praktiken oder die Falschberatung zahlreicher argloser Kommunen, denen windige Swap-Geschäfte empfohlen wurden. Wir sind hoffentlich bald, auch durch die Erkenntnisse und Expertisen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses WestLB, an dieser Stelle weiter.

Die Rechtsnachfolgerin Portigon AG macht in diesem Jahr wieder einen Milliardenverlust. Es gibt außerdem noch enorme Lasten durch Pensionen und den Personalabbau, und auch die Portfolien bei der Bad Bank EAA sind noch zu schultern.

Herr Finanzminister, wann präsentieren Sie diesem Haus mal messbare und nachprüfbare Erfolge bei der Vermittlung von Portigon-Personal in andere Landesaufgaben? Wann präsentieren Sie diesem Parlament mal messbare Erfolge für erstrittene Schadenssummen im Zusammenhang mit der Subprime-Krise, so, wie andere Institute das vorweisen können?

Herr Finanzminister, wo ist Ihre Strategie eines sinnvollen Personalkonzepts für die Ressorts dieser Landesregierung insgesamt als Konsequenz aus Bürokratieabbau und Aufgabenkritik?

(Beifall von der FDP)

Stellenabbau findet bei Ihnen beispielsweise an Berufskollegs zulasten der schwächeren Schüler mit Verweis auf eine vermeintliche Präventionsrendite, die die Landesregierung auf unsere Nachfrage hin dann aber selber nicht belegen kann, statt. Hingegen gibt es einen massiven Stellenaufbau im Umfang von mehreren hundert Stellen in der Umweltbürokratie oder neue Planstellen für das bürokratische Monster „Kontrollstelle für das Tariftreue- und Vergabegesetz“.

Andere Bundesländer wie zum Beispiel das Saarland weisen den Weg. Dort gibt es im Zusammenhang mit der Aufgabenkritik einen 11%igen Stellenabbau. Dafür erhalten alle Bediensteten eine Tarifanpassung. DGB wie auch Deutscher Beamtenbund loben den diesbezüglich geschlossenen Pakt.

Davon sind Sie, Herr Finanzminister, nach den Massenprotesten der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen weit entfernt. Eine Absenkung der Personalausgabenquote in NRW auf die saarländische Relation würde unseren Landeshaushalt um 1,1 Milliarden € entlasten.

Bei strukturellen Einsparungen agiert Rot-Grün in NRW fantasielos. Ihr sogenanntes Effizienzteam ist in Wahrheit ein Ineffizienzteam, das nämlich seit 2012 zwar dabei ist, Strukturen zu überprüfen, aber für den Haushalt 2014 keine substanziellen Ideen zugeliefert hat. Oder Sie verschweigen uns die hier. Offenbar ist die viele heiße Luft raus. Kein Wunder also, dass die Landesregierung um diese Einrichtung eine solche Geheimniskrämerei betreibt.

Es wird Zeit, meine Damen und Herren, dass dieses Parlament die Landesregierung endlich dazu verpflichtet, für Nordrhein-Westfalen einen verbindlichen Konsolidierungspfad mit überprüfbaren Wegmarken vorzulegen, wie der grundgesetzlich vorgeschriebene Schuldenstopp spätestens im Jahre 2020 zuverlässig und aus eigener Kraft erreicht werden kann.

Die Zielerreichung muss anschließend regelmäßig evaluiert und bei Fehlentwicklungen muss umgesteuert werden. Herr Finanzminister, solange Sie diese Minimalanforderungen nicht erfüllen und keine belastbaren Konzepte zur Bewältigung dieser Herausforderungen vorlegen, bleiben Sie ein haushaltspolitischer Geisterfahrer, dem wir als Opposition nicht zur Unfallflucht verhelfen werden. – Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall von der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Witzel hat es sich ganz leicht gemacht und seitens der FDP-Fraktion keinerlei Vorschläge unterbreitet, ansonsten aber Aufgaben an die Landesregierung verteilt, ohne Maßnahmen zu nennen, wie man in der Haushaltspolitik vorankommen kann.

Ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte zunächst einmal der Landesregierung für den sehr guten Haushaltsentwurf danken,

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

den sie im Kabinett beschlossen und auf den Weg gebracht hat.

Wir haben in den Ausschussberatungen noch einige Änderungen vorgenommen, um den ohnehin schon sehr guten Haushaltsentwurf noch ein kleines bisschen besser zu machen. Zugegebenermaßen sind die wesentlichen Weichen schon gestellt worden.

Konsequent wird die rot-grüne Politik für bessere Bildung – Stichwort: 1 Milliarde € mehr für die Hochschulen –, die Politik für deutlich mehr Geld für den Ausbau der Kindertagesstätten – Stichwort „U3-Ausbau“ – sowie für die Trendumkehr bei der Kommunalfinanzierung – Stichwort: höhere Ausstattung beim Einheitslastenausgleichsgesetz –, aber auch für verschiedene kleinere Maßnahmen in den Fachressorts fortgesetzt.

Der Kollege Witzel hat gesagt, wir hätten die schwarz-gelbe Konsolidierungslinie verlassen. – Was war denn diese schwarz-gelbe Konsolidierungslinie, Herr Kollege Witzel? – Die hieß: 1 Milliarde € weniger pro Jahr für die Kommunen! Das wäre Ihre Politik gewesen. Die Kommunen wären sehenden Auges in die Überschuldung gelaufen. Das wäre FDP-Politik à la carte bis 2010 gewesen.

Außerdem – ich komme zu den Änderungsanträgen – haben wir den Stärkungspakt noch einmal um 90 Millionen € aufgestockt. Jetzt sind es gerade mal noch 90 Millionen €, die von den sogenannten nachhaltig abundanten Kommunen zur Finanzierung mit beigetragen werden sollen. Ich wiederhole es an dieser Stelle: Das Land finanziert 420 Millionen € originär aus dem Landeshaushalt. Gleichzeitig ist die Basis für die Finanzierung der kommunalen Anteile im GFG durch eine höhere Grunderwerbsteuer und eine verbesserte Ausstattung im Rahmen der Bundesergänzungszuweisung gelegt worden.

Die 90 Millionen €, die jetzt im Rahmen der Solidarumlage zu tragen sind, sind vertretbar. Auch das System ist vertretbar. Denn man stelle sich nur einmal vor, wir würden im bundesweiten Länderfinanzausgleich die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und auch lange Jahre Nordrhein-Westfalen – wir sind immer noch Nettozahler – aus der Solidarität herauslassen. Das wäre nämlich die Logik, beteiligten wir die Kommunen, die nachhaltig abundant sind, nicht.

Meine Person und meine Fraktion stehen hinter dem Konzept. Wir haben es für richtig gehalten, zunächst für eine Entlastung zu sorgen, um einen Übergang zu schaffen. Aber angesichts der Größenordnung, die zu bewältigen ist, ist es richtig, Kommunen, die etwas mehr beitragen können, mit einem aus meiner Sicht ganz bescheidenen Anteil an diesem Projekt zu beteiligen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Optendrenk, ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss letzte Woche eine Menge gelernt. Ich habe zum Beispiel gelernt, dass die CDU – das haben Sie betont – keinen einzigen Euro mehr für die Kommunen bereitstellen will. Sie haben gesagt und sich dabei auf den Fraktionsvorsitzenden Laumann bezogen: Solange der Landeshaushalt nicht in Ordnung gebracht ist – „in Ordnung“ heißt bei mir „Nettoneuverschuldung Null“, wie Sie es bisher vorgetragen haben –, gibt es für die Ausstattung der Kommunen keinen Euro mehr.

Also, Herr Kuper: Keinen Euro mehr für die Solidarumlage! Keinen Euro mehr für das GFG! Auch keinen Euro mehr für die Stärkung sonstiger Kommunen! – Alle Ihre Versprechungen, die Sie und der Kollege Biesenbach in Pressemitteilungen in die Luft pusten, sind null und nichtig, sie lösen sich durch die von der CDU vorgeschlagene Haushaltspolitik in Luft auf.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Laumann – er ist jetzt nicht im Raum –, Sie haben die Gemeinde Wilnsdorf zum Maßstab der nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzierungspolitik erhoben. Auch für diese Gemeinde gibt es nach den Maßstäben der CDU keinen einzigen aus dem Landeshaushalt zu finanzierenden Euro mehr. Das ist die Wahrheit, die heute auf den Tisch kommen muss.

Ich will noch etwas hinzufügen:

Herr Kollege Laumann, Sie haben in Ihrer Rede gesagt – ich zitiere an dieser Stelle wörtlich – dass es die wichtigste Aufgabe der politischen Generation, die jetzt hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen sitzt, ist, diesen inzwischen 40-jährigen Kreislauf, mehr Geld auszugeben, als man einnimmt, zu durchbrechen. – Wenn das so ist, weist Ihre bisherige Argumentation eine massive Schieflage auf.

Die Nettoneuverschuldung beträgt 2,4 Milliarden €, deutlich fallend gegenüber den letzten Jahren. Weil wir aber immer noch eine Neuverschuldung haben, müssen wir noch mehr konsolidieren.

Was macht die CDU? – Sie stellt neue Wunschlisten auf: Sie wollen 730 Millionen € mehr für Personalanpassung ausgeben. 450 Millionen € ist Ihnen die Rücknahme der Erhöhung der Grunderwerbsteuer wert. 150 Millionen € würde es kosten, die von uns letztes Jahr vorgenommenen und von Ihnen kritisierten Kürzungen bei den Förderprogrammen zurückzunehmen. 90 Millionen € würde es kosten, die Solidarumlage, die Sie scharf kritisieren, zurückzunehmen. Ich habe den Betrag nur geschätzt: Bei der Inklusion wollen Sie so aufbauen, dass es massive Kosten im Hinblick auf die Konnexität geben kann. Sie haben auch noch einen Mehrbedarf bei den Lehrerinnen- und Lehrerstellen angenommen. Wenn ich den VBE richtig deute – ich bin noch ganz vorsichtig mit meiner Schätzung ?, sind 250 Millionen €, die ich in die Liste geschrieben habe, eher bescheiden, was die postulierten Wünsche der CDU anbetrifft. Weiter wollten Sie auf Bundesebene zur Reduzierung der kalten Progression vonseiten Nordrhein-Westfalens 400 Millionen € an zusätzlichen Mitteln aufbringen. Das allein wären schon über 2 Milliarden € Mehrbelastung für den Landeshaushalt von Nordrhein-Westfalen.

Sie können doch nicht auf der einen Seite Wunschzettel ausstellen und auf der anderen Seite der Landesregierung vorwerfen, sie würde zu viel Geld ausgeben. Das ist entweder Schizophrenie oder Betrug an Wählerinnen und Wählern.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Weil es so frisch ist – wir deuten noch die Aussagen des Koalitionsvertrages auf Bundesebene, der, glaube ich, gleich zur Unterschrift bereitliegen soll oder gerade unterschrieben worden ist –: Ich hoffe, dass bei 23 Milliarden € nicht die üblichen 10 % Finanzierungskosten – da bekomme ich ähnliche Albträume wie der Kollege Hahn – auf Nordrhein-Westfalen zukommen werden, denn dann würde die Wunschliste nicht 2 Milliarden €, sondern 4 Milliarden € kosten.

Ich komme zum sogenannten, von der CDU hier vorgelegten Sanierungskonzept. 116 Millionen € wollen Sie aus den Förderprogrammen herausholen. Herr Kollege Müller, bei der Sportförderung sollen es 20 % sein. Ich bin gespannt, ob Sie bei der Beratung zum Einzelplan 07 die Linie vorgeben werden, wo diese 20 Millionen € konkret gespart werden sollen. Der Kollege Optendrenk hat gefordert, die Aufwüchse, die es seit 2010 in den Förderprogrammen gegeben hat, wieder einzusammeln. Herr Kollege Dr. Dr. Sternberg, im Kulturbereich hat es in der Tat Aufwüchse gegeben. Wollen Sie die wieder einsammeln? Ich möchte gleich Ihre vehemente Rede hören, in der Sie benennen, wo Sie denn die Kürzungen vornehmen wollen. Bei der Orchesterförderung? Bei der Kulturförderung vor Ort? Ich möchte konkret wissen, welche Einsparungen Sie hier auf den Tisch legen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Kaiser, wir geben im Moment gut 380 Millionen € für die Förderung des offenen Ganztags an Schulen aus. 20 % machen immerhin fast 77 Millionen € aus. Wenn wir um die kürzen würden, würden ganze Strukturen an den Ganztagsschulen zusammenbrechen. Werden Sie gleich vortragen, wo die Kürzungen vorgenommen werden sollen?

Ich kann nur sagen: Das, was Sie hier im Landtag vortragen, ist nach wie vor Schizophrenie oder Betrug an Wählerinnen und Wählern.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir haben weder in den Plenarberatungen noch im Haushalts- und Finanzausschuss konkrete Alternativen gehört, die durchgerechnet oder nachvollziehbar sind.

Weil der Kollege Optendrenk uns ins Stammbuch geschrieben hat, wir würden globale Mehreinnahmen im Haushalt platzieren: Was haben Sie denn heute an Anträgen vorgelegt? – Bei den 150 Millionen € Steuermehreinnahmen für den Nachtragshaushalt haben der Herr Kollege Witzel und die gesamte FDP-Fraktion nicht nur mitgeschimpft, sondern den Antrag sogar unterstützt. In derselben Sitzung haben Sie dem Finanzminister allerdings vorgeworfen, wir würden Luftbuchungen bei den Steuereinnahmen vornehmen. Also: Wie durcheinander muss man denn sein, um solch einen Antrag auf den Tisch zu legen?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie haben Zinsausgaben abgesenkt und meinen, damit strukturelle Veränderungen im Haushalt vornehmen zu können. – Das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. Der Entwurf der Landesregierung war bereits sehr gut. Die wenigen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen haben ihn ein Stück besser gemacht. Deswegen kann ich guten Gewissens sagen: Wir – das gilt für die gesamte Koalition – stimmen diesem Haushaltsentwurf in der jetzigen Fassung zu. Ich kann eigentlich nur appellieren, dass alle anderen Kolleginnen und Kollegen es uns gleichtun.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Abgeordnete Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Hohen Hause und am Stream! Haushalt 2014, Einzelpläne 12 und 20: Wenn man die Liste der Mängel durchforstet, die dieser Haushalt aufweist, könnte man – darauf komme ich gleich – auch sagen – es wurden schon Horrorszenarien beschrieben und Filme zitiert –, dass dieser Haushalt möglicherweise ein Pendant zu dem Film „Zurück in die Zukunft“ bildet. Das wird sich nämlich dann zeigen, wenn wir zu der Frage kommen, ob und inwieweit die Landesregierung – getragen von den hier vertretenen Fraktionen der SPD und der Grünen – bereit ist, dem im Koalitionsvertrag Festgeschriebenen tatsächlich Taten folgen zu lassen.

In Bezug auf den Einzelplan 20 möchte ich – wie auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss – noch einmal Herrn Dr. Optendrenk für seine Beharrlichkeit danken, sodass er dann die Möglichkeit hatte, die Antworten des Finanzministeriums an die Fraktionen weiterzuleiten, welche eben nicht die Regierung tragen. Das gilt für die Zahlen, die dort vorliegen und für den Haushalts- und Finanzausschuss, obwohl dort nachgefragt, nicht in die Antwort gegossen worden sind.

So stellen wir uns jedenfalls keine Politik der Einladung und auch keine Politik der Kooperation auf dem Weg zu einer Konsolidierung der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Entweder man macht etwas gemeinsam und hat ein gemeinsames Ziel, oder man hat dieses nicht. Die Wege dorthin können selbstverständlich unterschiedlich sein.

Man muss einfach sagen: Die Struktur des Haushaltes 2014, wie er uns hier im Entwurf vorliegt, weist ganz klar in die Richtung, dass offensichtlich vor allem strukturelle Veränderungen weder im laufenden Haushaltsjahr noch in der Zukunft beabsichtigt werden.

Das Effizienzteam, das schon zu Beginn der Legislaturperiode als Speerspitze für den Landeshaushalt bzw. als Beratungsteam apostrophiert war, sollte einzig und allein dem Zweck dienen, die Landesregierung dabei zu unterstützen, Möglichkeiten struktureller Veränderungen im Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen aufzudecken und Maßnahmen zu empfehlen. Bis heute aber ist nichts passiert, außer dass für teures Geld – nämlich für mittlerweile über 1 Million € – Demografiegewinne identifiziert worden sind, die nunmehr ganz maßgeblich mit dazu beitragen sollen, dass eine Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen heute wie in der Zukunft kleingerechnet werden soll.

Man nimmt also Dinge an, die letztendlich noch von zukünftigen Ereignissen abhängen, von deren Entwicklungen wir heute nur ahnen können, dass sie eintreten oder nicht. Auch da gilt schon heute: zurück in die Zukunft. Denn was im Jahre 2017, am Ende der Legislaturperiode, oder gar 2020, also dann, wenn die Schuldenbremse greift, vorliegen wird, das müssen wir schauen. In dem Kontext kommt dann auch wieder das zum Tragen, was Kollege Witzel in Bezug auf die WestLB gesagt hat.

Ich habe noch gut im Ohr, dass es heißt, dass die erteilten Garantien des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 5 Milliarden € voll in Anspruch genommen werden. Davon ist bisher 1 Milliarde € bezahlt.

Wenn wir hören, dass 2,4 Milliarden € zwar in der Planung angesetzt waren, diese aber plötzlich verschwinden, weil man noch nicht weiß, wann sie zu zahlen sind, dann stellt sich für uns heute hier die Frage: Wann werden sie denn wohl fällig?

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] und Dirk Wedel [FDP])

Möglicherweise am 1. Januar 2018 bzw. am ersten Tag nach Ende der laufenden Legislaturperiode? Herr Finanzminister, diese Frage müssen Sie beantworten, denn Sie sind bezüglich dieser Garantien einer der Vertragsgestalter.

Dann kommen wir zur Streichung von Förderungen des Atomkraftwerksbetreibers HKG. Da erkennen wir Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von über 30 Millionen €. Da erkennen wir im Einzelplan 20 Zahlungen, Baransätze von 1,5 Millionen €.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen wurde Folgendes vereinbart – ich zitiere –:

„Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“

Das steht so im Koalitionsvertrag. Ich stelle fest: Im Haushalt 2014 ist weiterhin die Förderung des Atomkraftwerksbetreibers in Hamm-Uentrop vorgesehen. Lange wurde behauptet, das Land sei rechtlich zu dieser Zahlung verpflichtet. Wir wissen in der Zwischenzeit, dass seit 2009 jede vertragliche Grundlage für eine derartige Verpflichtung fehlt. Tatsächlich leistet das Land so lange keine Zahlungen, bis die 3. Ergänzungsvereinbarung, über die derzeit noch Prüfungen stattfinden, mit dem Atomkraftwerksbetreiber unterschrieben ist.

Daher frage ich Sie, Herr Finanzminister – Sie hatten letzte Woche im Ausschuss noch gesagt, das sei noch nicht so weit, es werde noch geprüft –: Haben Sie inzwischen die 3. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Atomkraftwerksbetreiber unterschrieben? Ist sie bereits unterschrieben? Liegt sie vor? –Ich sehe Schweigen von Herrn Finanzminister. Das lässt im Prinzip darauf schließen, dass sich gegenüber letzter Woche Donnerstag nicht viel verändert hat.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wenn sich aber nicht viel verändert hat, dann – das muss ich sagen – ist der Haushalt allein wegen eines Fehlers im Einzelplan 20 wahrheitswidrig. Dort steht nämlich – ich zitiere –:

„Die zuletzt im Jahre 2013 vereinbarten Finanzierungsregelungen haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2022.“

Das Entscheidende an dieser Erläuterung im Einzelplan 20 ist, dass die Regelungen als bereits vereinbart dargestellt werden. Tatsächlich sind für 2013 und 2014 keine konkreten Zahlungen rechtsverbindlich vereinbart. Jeder, der dem Haushalt hier zustimmt, stimmt damit genau an diesem Punkt einem wahrheitswidrigen Haushalt zu. Und ist er in einem Teil falsch, dann ist er auch insgesamt abzulehnen.

Ich stelle zudem fest: Die Landesregierung setzt den Koalitionsvertrag nicht um. An welchen Stellen das noch der Fall ist, müsste man im Detail prüfen. Ich belasse es bei diesem einen Punkt.

Kommen wir zu einem weiteren Punkt innerhalb des Haushalts 2014. Wir haben bereits in Bezug auf den Nachtragshaushalt bezüglich der Personalverstärkungsmittel angemerkt, dass auch hier jede Umsetzung Ihrer Inaussichtstellung der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte fehlt.

Im Gegenteil: Sie haben auch nicht die aus der Anhörung zum Haushalt in diesem Jahr resultierenden Folgen eingearbeitet, bei der die Sachverständigen, zumindest einige davon, übereinstimmend sagten, dass im Haushalt 2014 Rückstellungen für diesen Bereich fehlen. Das sind Rückstellungen, zu denen gesagt wird: Das können wir nicht machen. Wir wissen ja nicht, ob wir zahlen müssen. – Gleichwohl wissen wir, dass an anderer Stelle, nämlich im Bereich Justiz, wo auch noch Prozesse laufen, sehr wohl Rückstellungen im Einzelplan 4 stehen. Warum geschieht das hier nicht? Die dicke Keule wird nämlich 2014 oder 2015 kommen, wenn wir uns hier im Landtag wieder damit befassen müssen, nachdem möglicherweise der Verfassungsgerichtshof das entsprechende Gesetz kassiert hat.

Kommen wir zu einem weiteren Punkt, nämlich den Einnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen. Signifikante Verbesserungen sind nicht zu erwarten, jedenfalls nicht nach dem, was wir im Koalitionsvertrag sehen. Eines muss ich dem Herrn Finanzminister – ich hoffe, dass ich ihm dieses Lob richtigerweise ausspreche – wirklich sagen: gute Vorgaben, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Steuervermeidung einzudämmen. Das steht so im Koalitionsvertrag. Im Koalitionsvertrag steht auch, dass Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen entgegengetreten werden soll.

Natürlich steht auch drin, dass das Arbeiten zur OECD-BEPS-Initiative -Base Erosion and Profit Shifting – im Jahre 2015 endet und dass bis dahin noch einiges passieren muss.

Wir haben letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss über Anträge abgestimmt. Einmal war es der Antrag auf Schließung von Steuerschlupflöchern, der von Ihnen bzw. den regierungstragenden Fraktionen auswies, dass alleine dadurch pro Jahr im Bund 160 Milliarden € Mehreinnahmen generiert werden könnten. Brechen wir das auf das Land Nordrhein-Westfalen herunter, dann können Sie sich ungefähr ausrechnen, was dabei herauskommt.

Was wir allerdings nicht nachvollziehen können, ist, dass Sie in einem Atemzug unseren Antrag, den Piraten-Antrag, zur knallharten Bekämpfung der Lizenz-Box-Geschäfte abgelehnt haben. Da wundere ich mich, dass im Koalitionsvertrag gleichwohl steht:

„Auch wollen wir sicherstellen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert. Im Vorgriff auf diese internationale Regelung werden wir in Deutschland erforderlichenfalls gesetzgeberisch voranschreiten.“

Jetzt frage ich mich: Ist das das Resultat der SPD-Einflussnahme auf den Koalitionsvertrag oder handelt es sich hierbei um das Ergebnis eines Vorstoßes des Finanzministers Schäuble aus dem Juli dieses Jahres? Das spielt unter dem Strich keine Rolle. Fakt jedenfalls ist: Konkrete Maßnahmen werden im Land Nordrhein-Westfalen nicht in Aussicht gestellt und auch nicht vorgenommen. Von daher müssen wir sagen: Wer sich hier hinstellt und fordert, auch die Einnahmeseite des Landes Nordrhein-Westfalen zu verbessern, muss auch entsprechend Taten folgen lassen. Hier im Land passiert das nicht. Ob das im Bund passiert, müssen wir schauen.

An dieser Stelle möchte ich schließen und in Aussicht stellen, dass wir, die Piratenfraktion, Einzelplan 20 und Einzelplan 12 ablehnen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schulz. – Nun spricht für sich selbst der fraktionslose Abgeordnete Kollege Stein.

Robert Stein (fraktionslos): – Für das Plenum. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Globale Minderausgaben und Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden €, Blackbox Subventionen, mangelhafte strukturelle Ersparnis, ein höchst fragwürdiger PR-Gag namens Effizienzteam, ein WestLB-Desaster, Inklusionschaos, Steueroasen in der Karibik, BLB-Fragezeichen, Abundanzumlage-Desaster, Sturheit bei der Beamtenbesoldung, ein fehlender Pfad zum Einhalten der Schuldenbremse, eine Arroganz der Macht – das ist die rot-grüne Handschrift in der Haushalts- und Finanzpolitik nach gut 18 Monaten Arbeiten mit satter Mehrheit in dieser Legislaturperiode. Gute Nacht, NRW!

(Beifall von der CDU und der FDP – Marc Herter [SPD]: Keine Bewerbungsrede, bitte!)

Der Letzte macht das Licht aus. Aber auch das geht bald nicht mehr, weil die Energiepolitik zu scheitern droht. Wer kann schon sicher sagen, dass die Energiewende dauerhaft bezahlbaren und vor allem ausreichenden Strom für alle produzieren kann? Eines muss ich Ihnen dabei in aller Deutlichkeit sagen – das erschüttert mich auch ein bisschen –: Ich bat im HFA um einen Bericht der Landesregierung zu den Auswirkungen der Energiewende auf den Haushalt und bekam – nichts, zunächst.

Ich habe aber nachgehakt und bin geduldig. Im Gespräch mit Staatssekretär Messal ergab sich Folgendes: Nachdem ich eigentlich erwartet habe, dass der Finanzminister uns etwas über die Auswirkungen auf Beschäftigung und Steuereinnahmen oder Subventionen in diesem Zusammenhang erzählen könnte, weil diese Dinge auf die eine oder andere Weise den Haushalt beeinflussen, wurde mir erläutert, dass der Finanzminister und auch das Ministerium dazu gar kein Ergebnis liefern könne. Ich sage Ihnen auch, warum: Sie sind gar nicht in der Lage, solche Analysen dort im Kabinett oder Ministerium zu tätigen. Und wer es noch nicht verstanden hat: Die Energiewende läuft einfach auf gut Glück, konzeptlos.

Sie treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien hier voran, ohne sich im Klaren darüber zu sein, welche Folgen das konkret mit sich bringt. Da muss ich sagen: Wer im Endeffekt so verantwortungslos mit den hart erarbeiteten Steuergeldern seiner Bürgerinnen und Bürger umgeht, muss sich diesen Vorwurf, den ich hier erhebe, gefallen lassen oder aber den des Dilettantismus. In schildbürgerhafter Manier erklären hier Blinde, wie Farben aussehen, meine Damen und Herren.

Noch eine Sache, und die stimmt mich wirklich sehr bedenklich: Als ich vergangenes Wochenende mit meiner Tochter im Wildpark Düsseldorf spazieren ging, stolperte ich rein zufällig über folgende Broschüre des Umweltministeriums: „Zu Besuch bei Frosch und Co.“, Stand Dezember 2012. Es geht ums Wasser. Diese Broschüre ist für Kinder und Jugendliche gedacht, auf Steuerzahlerkosten produziert und wohlgemerkt für Jugendliche und Kinder im lesefähigen Alter. Da liest man solch schlaue Sätze wie: „Du lebst zum Glück immer, bis du stirbst.“ Aber das ist nicht der Punkt. Später heißt es nämlich – ich zitiere –:

„Gehen wir in ein anderes heißes Land, zum Beispiel Israel. … In Israel werden Apfelsinen angebaut. … Es regnet aber wenig in Israel. Wenn wir die Apfelsinen aus solch heißen Ländern in Deutschland essen, nehmen wir im Grunde immer ein bisschen von dem wenigen Wasser … weg.“

Sie wählen nicht als Beispiel Tomaten aus Spanien oder Erdbeeren aus Ägypten – das hätten Sie ebenso gekonnt –, oder Sie referieren nicht allgemein bezogen auf heiße und trockene Regionen. Nein, Sie betonen einzig und allein und sehr bewusst „Israel“. Wollen Sie allen Ernstes in die Landwirtschafts- und Exportpolitik eines souveränen Staates eingreifen, indem Sie jungen Menschen subtil ein schlechtes Gewissen einreden, wenn Sie landwirtschaftliche Produkte aus Israel konsumieren? Das gehört sich nicht! Es ist schon sehr subtil, dass das in dieser Broschüre so formuliert wird.

(Beifall von der FDP)

Und dazu möchte ich Herrn Minister Remmel – ich sehe ihn heute nicht – einmal hören. Er soll sich bitte dazu erklären. Das ist, auch wenn es nicht viel gekostet haben mag, eine wirklich unfassbare Angelegenheit. Und Sie von den Grünen fallen mit solchen Vorgängen nicht zum ersten Mal auf. – Danke.

(Beifall von der FDP – Zurufe von den GRÜNEN: Unglaublich!)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Stein. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Dr. Walter-Borjans.

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Herr Stein für sich selbst gesprochen hat. Ich könnte jetzt sagen: Der Landeshaushalt spricht auch für sich selbst. Und damit ist eigentlich alles gesagt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben gerade wieder erlebt, wie all diejenigen, die von Konzeptlosigkeit und von mangelnder Struktur reden, heute ihren Hobbys nachgegangen sind: Der eine hat wieder die WestLB aufgerufen, der anderen den THTR, der Dritte hat Zeitungsschnipsel der letzten Monate und Jahre vorgetragen. Ich glaube, das ist nicht der Weg, wie wir die Konsolidierung der Landesfinanzen von Nordrhein-Westfalen wirklich betreiben können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Martin Börschel [SPD]: Das ist wohl wahr!)

Ich kann verstehen, dass die Opposition, insbesondere die CDU, sich auf der einen Seite immer wieder an den Ergebnissen eines einzelnen Jahres festhält, nämlich des Jahres 2008, das immer als der Erfolg der Konsolidierung unter Schwarz-Gelb dargestellt wird. Es wird dann aber nicht mehr erwähnt, dass es auch die Jahre 2009 und 2010 gegeben hat und dass es eine mittelfristige Finanzplanung bis in das nächste Jahr 2014 gab, die konstant 6,5 Milliarden € Neuverschuldung bei deutlich wachsenden Steuereinnahmen unterstellt hat.

Wenn Sie so wieder argumentieren, schauen Sie sich doch einfach mal die Realität an und berücksichtigen Sie auch, dass man nicht die Ist-Ergebnisse eines Jahres mit den Soll-Ergebnissen eines anderen vergleichen kann. Vielmehr muss man sagen: Im Soll des Jahres 2010, in Ihrem Haushalt, waren 6,6 Milliarden € neue Schulden geplant, und zwar konstant für die Jahre bis zum Jahr 2013 und 2014.

(Christian Möbius [CDU]: Steuermehreinnahmen!)

– Die waren auch eingeplant. Es waren erhebliche Steuermehreinnahmen von knapp 5 Milliarden € eingeplant. In Ihrer Planung wäre damit die Nettokreditaufnahme um 0,2 Milliarden abgesenkt worden. Also diese Weihnachtsgeschichte, dass mit schwarz-gelbem Finanzgebaren 7 Milliarden € hätten eingespart werden können, können Sie unter dem Christbaum erzählen. Selbst da wird sie Ihnen aber niemand glauben.

Wir haben in diesem Haushalt den Weg fortgesetzt, und zwar von 2013 aus noch einmal deutlich beschleunigt, was den Abbau der Nettokreditaufnahme angeht.

Noch einmal: Wir haben bei 6,6 Milliarden € im Jahr 2010 angefangen. Die nächsten Haushalte enthielten 4,8, 3,3, 3,4 und jetzt im Jahr 2014  2,4 Milliarden neue Kredite.

Das ist von 6,6 im Jahr 2010 nach Null im Jahr 2020 ein Weg, der sich nicht nur sehen lassen kann, sondern der vor allem in den Haushalten, von denen wir mittlerweile Ist-Daten haben, jeweils noch besser abgeschnitten hat, sich noch besser dargestellt hat und der das deutlich gemacht hat, was Sie immer bezweifeln, nämlich, dass die globalen Minderausgaben und die globalen Mehreinnahmen in den Jahren immer realisiert worden sind.

Was soll ich davon halten, wenn Sie mir jetzt sagen, das ist bei Ihnen alles ganz anders, Sie würden keine globalen Minderausgaben und keine globalen Mehreinnahmen einsetzen. Zugleich stellen Sie Anträge, die nichts anderes sind als das globale Kürzen von Förderprogrammen. Es gibt weitere globale Minderausgaben, die Sie in Ihre Anträge eingepackt haben. Sie gehen von den gleichen oder sogar einer leicht erhöhten Steuereinnahmen aus wie Sie prognostizieren.

Die Steuern sind deutlich gestiegen. Das ist überhaupt keine Frage. Die Einnahmen sind deutlich gestiegen. Sie sind deshalb deutlich gestiegen, weil ein Loch aus dem Jahr 2010 jetzt wieder aufgeholt worden ist.

Aber was ist damit passiert? – Wir haben 9 Milliarden mehr Steuern. Wir haben 5 Milliarden mehr an die Kommunen gezahlt. Wir haben 2,7 Milliarden mehr Personalausgaben. Wenn man diese großen Brocken zusammenzählt, dann stellt man erst einmal fest, welch ein Erfolg die Senkung der Kreditaufnahme auf 2,4 Milliarden ist. Auf diesem Weg werden wir weitergehen, auch bis zum Jahr 2020.

Wir werden in dieser Zeit immer wieder – das haben wir ja gezeigt – die Globalpositionen belegen. Wir werden aus den Globalpositionen auch unsere Erfahrungen ziehen und uns angucken: Was ist daran eigentlich auch strukturell umzusetzen?

Der Pflock Null bei 2020 ist eingeschlagen, und jetzt geht es darum, den Weg dahin zu belegen, und zwar auch strukturell zu belegen, das machen wir, das machen wir auch mit dem Effizienzteam. Wer das Traumtänzerei nennt, der soll erst einmal eine Alternative vorlegen und nicht so ein Kauderwelsch, wie wir das hier heute gehört haben. Das will ich nur dazu sagen.

(Beifall von der SPD)

Noch einmal: Die Vorsorge für die WestLB-Lasten, die Sie mit Ihrer Klage 2010 verhindert haben, diese Lasten sauber in ein Sondervermögen einzustellen, werden jetzt da etatisiert, wo sie zu erwarten sind, und dann, wenn feststeht, dass sie auch zu erwarten sind.

Ich will nur sagen: So ärgerlich die sind und so belastend die für den Landeshaushalt sind: eines sind sie nicht: Sie sind keine strukturelle Ausgabe, die sich über die Folgejahre immer weiterzieht.

Deswegen ist es zwar nicht egal, wann die Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Es wäre besser gewesen, wir hätten sie 2010 in ein Sondervermögen packen können. Sie werden dann etatisiert, wenn sie anstehen. Sie werden dann keine Auswirkungen auf die folgenden Haushalte haben, abgesehen von dem Kapitaldienst, der dafür anzusetzen ist.

Ich will jetzt gar nicht noch einmal lange auf die Frage der Zinslasten eingehen. Aber die Rechnung, dass jeder siebte Euro in diesem Haushalt Zinslast ist, sollten Sie sich besser einfach noch einmal angucken. Die ist auch von einem wissenschaftlichen Institut definitiv falsch dargestellt worden. Denn wenn ich die Zinslasten der Abwicklungsanstalt mit einbeziehe, dann stellen Sie bitte schön auch Ihre Schuldenuhr um. Dann muss die nämlich jeden Tag rasant rückwärtslaufen, weil nämlich dann die Schulden der Abwicklungsanstalt auch mit einbezogen werden müssen. Diese Schulden sinken von Tag zu Tag, weil die Abwicklungsanstalt eine saubere Arbeit hinlegt.

Wenn ich das dann vergleiche, dann muss Nordrhein-Westfalen gerade mit dem von Ihnen genannten Saarland, aber auch mit dem Bund keinen Vergleich scheuen. Wir sind in der Zinslastquote deutlich unter vielen anderen. Wir sind höher im Übrigen als viele aus dem Osten Deutschlands, weil die mit dem Soli eine Möglichkeit bekommen haben, keine Altschulden aufzutürmen. Das sind alles Dinge, über die in der nächsten Legislaturperiode auch auf der Bundesebene geredet werden muss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum THTR will ich Ihre Frage aber trotzdem gerne beantworten, Herr Schulz. Ich habe Ihnen im Haushalts- und Finanzausschuss deutlich gemacht, dass es auf der Basis des Rahmenvertrages schon zweimal eine Fortsetzung gegeben hat, dass eine dritte unterschriftsreif war und schon vorlag, als diese Landesregierung ins Amt gekommen ist. Wir haben die Fortschreibung dieser Rahmenvereinbarung überprüft, und wir hätten auf der gegenwärtigen rechtlichen Grundlage allen Grund, zu sagen, wir setzen das so fort. Aber der Bund hat eine Überprüfung gemacht. Die ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er sich dieser Fortsetzung so stellen will. Ich habe dann gesagt, wenn der Bund überprüft und sagt: „Ja, wir können folgen!“, dann ist das für mich ein Anlass, zu sagen: „Dann prüfe ich auch noch einmal, um zu sehen, ob sich da nicht möglicherweise eine Besserstellung des Bundes gegenüber dem, was nötig wäre, ergeben hat“. Diese Prüfung dauert an. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, dann werden wir dem Vertrag in der Weise, wie er dann richtig ist, auch gerecht werden.

Dass wir da eine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingestellt haben, ist völlig richtig. Denn wenn diese Überprüfung zu dem Ergebnis führt, dass dieser Vertrag so gelten kann, dann muss in 2014 auch bezahlt werden. Dazu ist sie da.

Uns da zu unterstellen, wir hätten keine saubere Ausweisung von Mitteln vorgenommen, ist schlicht und ergreifend das Gegenteil dessen, was Sie fordern, nämlich Transparenz in unserem Haushaltsgebaren. Wir haben einen transparenten Haushalt. Wir sind auf einem guten Weg zur Schuldenbremse. Das, was wir hier machen, kann sich angesichts der Herausforderungen dieses Landes sehr gut darstellen und sehen lassen. Ich sage Ihnen: Dazu werden auch noch eine Reihe von Diskussionen zwischen Ländern und Bund nötig sein. Dafür haben wir jetzt auch Grundlagen geschaffen. An die gehen wir auch heran. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Damit können wir noch im Rahmen unseres Zeitplans zur Abstimmung kommen. Die läuft folgendermaßen ab:

Erstens stimmen wir ab über den Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stein, Drucksache 16/4484. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Selbstverständlich der fraktionslose Abgeordnete Stein als Antragsteller, dazu einige aus der Piratenfraktion, dazu die CDU-Fraktion – soweit ich sehe und sie vorhanden ist – geschlossen, die FDP-Fraktion – soweit vorhanden – auch geschlossen. Wer stimmt dagegen? – Dagegen stimmen die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, relativ weitgehend vorhanden. Wer enthält sich der Stimme? – Es enthält sich der Stimme einer aus der Piratenfraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Einzelplan 12. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4412, den Einzelplan 12 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – Das tun SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? – Die Fraktion der Piraten, der fraktionslose Abgeordnete Stein sowie die Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen im Hohen Haus? – Das ist bei diesem Punkt nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 12 in zweiter Lesung angenommen.

Die Abstimmung über den Einzelplan 20 sowie den Text des Haushaltsgesetzes und dessen Anlagen werden wir, wie bereits mehrfach angekündigt, erst morgen nach Abschluss der Beratungen über die Einzelpläne vornehmen. – Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich habe eine freudige Zwischenaufgabe. Ich darf nämlich Herrn Robert Otepka begrüßen, der sich als neuer Konsul und Leiter der Konsularischen Vertretung der Tschechischen Republik heute hier im Landtag bei der Freundschaftsgruppe vorstellt. Herzlich willkommen, Herr Konsul!

(Allgemeiner Beifall)

Wir freuen uns sehr, dass unser Hohes Haus auch mit Ihrer Republik beste Beziehungen pflegt. Der Kollege Werner Jostmeier ist für dieses Thema hier federführend zuständig.

Damit kommen wir zum nächsten Arbeitspunkt, und zwar zum

     Einzelplan 02
Ministerpräsidentin

mit den Teilbereichen a) Ministerpräsidentin und Staatskanzlei, b) Landesplanung, c) Europa und Eine Welt und d) Medien.

Ich darf auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4402 hinweisen.

Ich eröffne die Aussprache für den

     Teilbereich
Ministerpräsidentin und Staatskanzlei

und darf das Wort zunächst dem von mir eben schon erwähnten Herrn Kollegen Jostmeier geben. Bitte schön.

Werner Jostmeier (CDU): Herzlichen Dank für diese Vorrede. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher im Landtag Nordrhein-Westfalen! Herr Konsul, sehen Sie es mir nach: Weil die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt jetzt stattfindet, müssen wir uns eine Viertelstunde später treffen. Seien Sie aber ganz herzlich willkommen! Danke, dass Sie da sind!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt den Haushalt der Ministerpräsidentin und der Staatskanzlei zu beraten. Die Ministerpräsidentin kann heute aus verständlichen Gründen nicht hier sein. Dafür darf ich Sie, Frau Löhrmann, als stellvertretende Ministerpräsidentin ansprechen.

(Ministerin Sylvia Löhrmann deutet auf Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren.)

Bevor ich auf das Zahlenwerk zu sprechen komme, muss gerade bei dem Haushalt der Regierungschefin und der Staatskanzlei Folgendes festgestellt werden: Wenn Rot-Grün seit 2010 mehrfach beim Haushalt gegen die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen verstoßen hat, wenn Haushaltssanierung und Sparsamkeit offensichtlich nicht Priorität haben und wenn Hunderte von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern aus Nordrhein-Westfalen heute Morgen parteiübergreifend vor dem Landtag mit Recht gegen den Kommunal-Soli protestieren – denn der Kommunal-Soli hat nichts mit Solidarität zu tun, meine Damen und Herren; er ist eine rot-grüne Strafaktion gegen solide wirtschaftende Kommunen –, dann trägt für alles das die Ministerpräsidentin die Hauptverantwortung.

Diese Haushaltspolitik ist nicht nur unfair und ungerecht. Sie schadet auch dem Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, sie schadet dem Land Nordrhein-Westfalen, und sie schadet insbesondere der jungen, nachwachsenden Generation der Steuerzahler.

Zum Haushalt selber: Die Personalausgaben – ohne Hochschulpersonal – steigen gegenüber 2013 um 245 Millionen € auf 23,1 Milliarden €.

Die Neuverschuldung sinkt zwar von 3,4 auf 2,4 Milliarden €. Aber Rot-Grün profitiert – das ist vorhin mehrfach zur Sprache gekommen – weiter von den sprudelnden Steuereinnahmen: 4,8 % Steigerung gegenüber dem Jahr 2013.

Der Schuldenstand beträgt Ende 2014 fast 139,6 Milliarden € und steigt bis Ende 2017 auf 144,3 Milliarden €. Nun hat der Finanzminister hier gerade die These mit jedem siebten Euro infrage gestellt. Da mag er ja recht haben. Wenn man die Grundrechenarten beherrscht und einmal von einem Zinssatz von durchschnittlich 3 % ausgeht, kommt man aber zu dem Ergebnis: Dieser Schuldenstand Endes des Jahres 2013 bedeutet, dass der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen pro Tag mindestens 11 Millionen € Zinsen für diesen Schuldenhaushalt zahlt.

Meine Damen und Herren, CDU und FDP haben in den Jahren von 2005 bis 2010 bewiesen: Investitionen in Zukunftsbereiche und gleichzeitige Haushaltssanierung sind möglich.

Die CDU-Fraktion hat in diesen Tagen und Wochen insgesamt 67 Änderungsanträge zum Landeshaushalt gestellt. In der Summe hätte sich daraus ein Einsparvolumen von knapp 900 Millionen € ergeben. Damit hätte die Neuverschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2,4 auf 1,5 Milliarden € gesenkt werden können. Rot-Grün hat alle Einsparungsvorschläge pauschal zurückgewiesen.

Zum Haushalt der Staatskanzlei selber: Der Haushalt steigt um 1,38 Millionen € auf 120,6 Millionen €.

Zwei Änderungsanträge haben wir in den Fachberatungen der Fachausschüsse eingebracht, meine Damen und Herren.

Wir fordern, dass die Mittel für Geldgeschenke bei Mehrlingsgeburten wieder bereitgestellt werden. Das haben wir auch im vergangenen Jahr getan, und zwar aus guten Gründen. Auch das ist von Rot-Grün leider abgelehnt worden.

Die Deckung für die Finanzierung von Geschenken bei Mehrlingsgeburten soll durch einen Verzicht auf die TatKraft-Tage stattfinden. Die aus dem Titel „Kongresse und Veranstaltungen“ finanzierten TatKraft-Tage der Ministerpräsidentin dürften nämlich ohnehin nicht fortgesetzt werden; denn dieses im Wahlkampf begonnene Veranstaltungsformat darf nicht aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.

(Beifall von Jens Kamieth [CDU])

Die rot-grüne Landesregierung, meine Damen und Herren, verweigert sich beharrlich strukturellen Reformen. Solide Finanzpolitik findet nicht statt. Interviews und populistische Forderungen können nicht davon ablenken, dass Rot-Grün keinen Plan hat, um den Haushalt in Ordnung zu bringen. Es fehlt ein Gesamtkonzept. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist das wirtschafts? und sozialpolitisch verantwortungslos.

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, von der CDU ein eindeutiges und klares Nein für den Haushalt. Von der CDU keine Stimme für den Haushalt der Staatskanzlei! – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Jostmeier. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Töns das Wort.

Markus Töns (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werner Jostmeier, eigentlich debattieren wir heute nicht nur insgesamt über den Landeshaushalt, sondern wir debattieren auch über die einzelnen Aspekte in den Einzelplänen. Wir sind beim Einzelplan 02, und hier bei dem Haushalt der Ministerpräsidentin und der Staatskanzlei. Dazu habe ich von dir wenig gehört. Um es deutlich zu sagen: Eigentlich hast du gar nichts dazu gesagt. Das war im Prinzip ziemlich neben der Spur. Du hast dich auf gesamthaushalterische Debatten eingelassen. Das finde ich schon spannend.

Wenn wir das schon tun, will ich nur einen Hinweis geben, ich gebe dir eine Zahl mit auf den Weg: Von 2005 bis 2010 hat die Landesregierung Rüttgers 20 Milliarden € Schulden gemacht. Dabei ist nichts für das Land herausgekommen. Dann hier solch eine Rede zu halten, ist schon sehr abenteuerlich. Das muss ich an der Stelle einmal sagen.

Wir reden also über den Einzelplan 02, Ministerpräsidentin, der uns heute vorliegt. Er fügt sich nahtlos in die Linie ein, die der Gesamthaushalt vorgibt. Angesichts der Änderungsanträge, die die CDU vorgelegt hat, können wir mit großem Selbstbewusstsein sagen: alles richtig gemacht. Wenn das alles ist, was Sie im Einzelplan 02 ändern wollen, dann könnten Sie ihm doch guten Gewissens zustimmen. Auch in der Debatte des Hauptausschusses zum Einzelplan 02 gab es keine Anmerkungen dazu.

Daraus folgt jedoch nicht, dass wir Ihre Änderungsanträge übernehmen wollen. Die Veränderungen im Entwurf sind aus gutem Grund erfolgt; das haben wir Ihnen schon letztes Jahr gesagt.

Ich will es noch einmal sagen – das ist manchmal etwas ermüdend, weil sich die Debatten jedes Jahr wiederholen und dieselben Argumente genannt werden, aber ich wiederhole es gern –: Die 140.000 € für Mehrlingsgeburten sind nie ausgeschöpft worden. Das ist ein Fakt. Wir haben vor allem das Problem, dass diese Unterstützung für Transfergeldempfänger und ihre Familien völlig ins Leere läuft, da sie komplett angerechnet wird. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass wir auf einem anderen Weg viel bessere Unterstützung leisten können.

Dann kommt der Kürzungsvorschlag, den Sie für den Aufwuchs im Bereich Kongresse und Veranstaltungen vorlegen. Das hat schon wiederkehrenden Unterhaltungswert, Werner Jostmeier. Auch da wiederhole ich gern: Angesichts dessen, was Sie sich in den Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung geleistet haben, sollten Sie überall Kürzungsvorschläge machen, aber ganz bestimmt nicht in diesem Bereich. Ich will nur noch mal an die Petersberger Convention erinnern, wo 800.000 € im Jahr für 1.000 geladene Gäste verbraten wurden.

(Werner Jostmeier [CDU]: Die Debatte ist sechs Jahre alt!)

Eben ist ein Satz gefallen, der einen nachdenklich machen kann, vielleicht auch den einen oder anderen Zuhörer: Die TatKraft-Touren der Ministerpräsidentin dürften nicht mehr stattfinden. – Ich weiß nicht, wer das festgestellt hat. Das ist so nicht der Fall. Die TatKraft-Touren der Ministerpräsidentin sind zum einen sehr beliebt. Die Menschen finden es gut, dass die Ministerpräsidentin zu ihnen kommt. Zum anderen gibt es keinen Beleg dafür, dass das nicht durchgeführt werden darf. Ich weiß gar nicht, woher Sie das nehmen. Das ist auch wieder sehr abenteuerlich.

Sie haben 800.000 € bei der Petersberger Convention verbraten. Mit dem Parlament sind Sie in der Frage sehr, sehr merkwürdig umgegangen, und jetzt wollen Sie sich als Moralapostel aufplustern. Die Ansätze im Bereich Kongresse und Veranstaltungen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern völlig moderat. Hier wird nicht geprotzt. Hier wird nicht, wie mancher CDU-Oberbürgermeister es macht, First Class geflogen.

(Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Wer macht das denn?)

Hier werden die notwendigen Ausgaben für die Repräsentation und die Öffentlichkeitsarbeit, wie sie sicherlich unumstritten für ein großes Land wie Nordrhein-Westfalen nötig sind, mit Augenmaß und der richtigen Verhältnismäßigkeit getätigt.

Lassen Sie mich einen Haushaltstitel noch ausdrücklich erwähnen, den ich für außerordentlich wichtig halte: Dass wir die institutionelle Förderung der KlimaExpo auf den Weg gebracht haben, freut mich als Gelsenkirchener Abgeordneten besonders. Die Geschäftsstelle im Wissenschaftspark Gelsenkirchen hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Mit der KlimaExpo, die vom Ruhrgebiet ausgehend zeigen wird, dass Klimaschutz und Stärkung des Industriestandortes keine Gegensätze sind, gehen wir neue Wege. Die Standortwahl zeigt auch, dass das Gerede von den verpassten Chancen im Ruhrgebiet keinerlei Substanz hat, sondern nur dazu dient, sich auf Kosten der Menschen im Revier billig woanders Beifall einzukaufen. Ich freue mich auf jeden Fall sehr auf den Prozess, den wir mit der KlimaExpo angestoßen haben.

Zum Schluss noch einmal: Die Haushaltsansätze im Einzelplan 02 der Ministerpräsidentin sind moderat. Sie fügen sich in das Gesamtbild des Haushalts ein. Sie leisten einen Beitrag zur Konsolidierung des Gesamthaushalts. Deshalb kann ich Sie alle nur um Zustimmung bitten. – Glück auf!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Kollege Töns. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Freimuth.

Angela Freimuth (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich trägt die Ministerpräsidentin die Generalverantwortung für die desaströse Haushaltspolitik, die wir heute hier mit diesem Haushaltsentwurf zur Beratung und Abstimmung vorliegen haben.

Zur TatKraft-Tour ist gerade einiges völlig zutreffend angemerkt worden. Es bleibt die Kritik an dieser Veranstaltung, dass zumindest der Anschein erweckt wird, dass hier ein Wahlkampfformat auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fortgesetzt wird. Diese Kritik mögen Sie vielleicht nicht gerne hören, aber wenn man die Namensgleichheit im Veranstaltungstitel verwendet, dann muss man sich auch mit einem solchen Vorwurf auseinandersetzen und mit ihm zu Recht konfrontiert werden.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich will – da wir ganz konkret bei dem Einzelplan sind – auf zwei Punkte im Wesentlichen eingehen: Zum einen gibt es in dem Einzelplan 02, in dem Bereich der Staatskanzlei, der Ministerpräsidentin, einige Titel, die – lassen Sie es mich einfach sagen – sehr großzügig ausgestattet sind. Ich will gerne zubilligen, dass man das Jahr 2012 wegen der besonderen Situation als Referenzwert nur bedingt heranziehen kann. Aber schauen wir uns einmal das Jahr 2011 als Referenz an! Da werden diese Titel, was die Ist-Werte angeht, deutlich unterschritten. Hier wird also durchaus eine kleine Schatulle angelegt. Das ist so nicht in Ordnung.

Ganz konkret betrifft das die Titelgruppe 60: „Wissenschaftliche Beratung zur Gewinnung von Planungs- und Entscheidungshilfen“. Da wurden in den Jahren 2011 und 2012 Ansätze in Höhe von 650.000 € bewilligt, verausgabt wurden aber in 2012 ganze 98.000 € – wobei ich ja für das Jahr 2012 gerne den Sondereffekt zubillige – und in 2011 nur 119.000 €. Das ist gerade ein Sechstel der Summe. Es gehört zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, dass man die Titel zutreffend im Haushalt veranschlagt.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kämmerling?

Angela Freimuth (FDP): Nein, ich möchte bitte im Zusammenhang vortragen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Keine Zwischenfrage. – Bitte.

Angela Freimuth (FDP): Das Gleiche findet sich auch bei dem Titel „Geschäftsbedarf und Kommunikation“. Auch da kann man deutlich sehen, dass mit 1,9 Millionen € dieser Titel im Vergleich zu den tatsächlichen Ist-Ausgaben der Jahre 2011 und 2012 deutlich überzeichnet ist.

Andersherum findet sich eine andere Besonderheit, und da passt es wieder ganz besonders gut zusammen: Die Staatskanzlei der Ministerpräsidentin beschäftigte im Jahr 2012 Aushilfen mit befristeten Arbeitsverträgen in einem Volumen von 322.000 €, im Jahr 2011 sogar für 430.000 €. Das Parlament, der Haushaltsgesetzgeber, der Vertreter des Souveräns, hatte allerdings für die beiden Jahre jeweils nur einen Mittelansatz in Höhe von 106.700 € bewilligt. Das ist auch für das Jahr 2013 so und wird auch für das Jahr 2014 von der Landesregierung wieder so beantragt.

Meine Damen und Herren, wenn man denn die titelscharfe Haushaltsberatung und Abstimmung weiter möchte, dann darf man das nicht durch solche, willkürlich gesetzten Haushaltsansätze ad absurdum führen.

(Beifall von der FDP und Werner Jostmeier [CDU])

Wenn wir gerade bei dem Thema befristete Arbeitsverträge sind: Eine Ministerpräsidentin, die den Umfang der befristeten Arbeitsverträge kritisiert hat, aber in Ihrem eigenen Haus einen dreifach höheren Geldbetrag, als im Haushalt vom Parlament bewilligt, für befristete Arbeitsverträge ausgibt – lassen Sie es mich einfach so formulieren –, untermauert nicht gerade ihre eigene Glaubwürdigkeit.

(Beifall von Werner Jostmeier [CDU])

Aber beim Thema Glaubwürdigkeit bin ich eh ernüchtert. Lassen Sie mich an dieser Stelle einen Punkt ansprechen, der symptomatisch ist. Im Stellenplan der Staatskanzlei ist die überwiegende Anzahl der ausgebrachten Planstellen mit A11 oder höher eingestuft. Das sind alles die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes, der Staatskanzlei, die bei der Besoldungsanpassung in diesem Jahr einfach leer ausgehen. Über die Frage und Rechtmäßigkeit – wir sind der Auffassung, dass ein solches Verhalten nicht in Übereinstimmung mit der Verfassung steht – wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Aber, meine Damen und Herren, was hier an „Fairness“ und „Transparenz“ betrieben wird, ist für die Öffentlichkeit nur Augenwischerei. So ist der Haushalt auf jeden Fall nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Freimuth. – Nun spricht für die grüne Fraktion Herr Mostofizadeh.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst den Kollegen Jostmeier ansprechen. Sie haben Ihre Rede mit dem Textbaustein für die allgemeine Bewertung des Haushalts begonnen. Es hätte jetzt nur noch gefehlt, dass Sie die Strecke, wie viel Steine man aneinanderlegt, was die Neuverschuldung angeht, berechnen oder auch andere Spielchen machen, die da üblich sind. – Ich möchte nur daran erinnern: Entweder haben Sie es nicht für nötig gehalten, meiner Rede zu lauschen, oder Sie haben schlichtweg ignoriert, was ich vorhin vorgetragen habe.

(Werner Jostmeier [CDU]: Nein, ich war dabei!)

Denn, Herr Kollege Jostmeier, was Sie machen, ist billig. Sie werfen uns einerseits Mehrausgaben vor, haben aber Ausgabewünsche in einer Größenordnung – ich habe es Ihnen eben vorgerechnet – von über 2 Milliarden €, die Sie nicht gegenfinanzieren. Sie haben uns mangelnden Willen zur Transparenz vorgeworfen, wollen aber gleichzeitig 730 Mil-lionen € für das Personal mehr ausgeben, sagen aber nicht, wie und wo Sie das gestalten wollen.

Frau Kollegin Freimuth, Sie haben sich ja sehr bemüht, diese Debatte, die im Ausschuss quasi nicht stattgefunden hat, hier stattfinden zu lassen. Aber, dass die FDP-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss dem CDU-Antrag nicht einmal ein Nein entgegenhalten konnte, was die Mehrausgaben für die Geschenke anlässlich von Mehrlingsgeburten betrifft, lässt mich noch mehr als bisher daran zweifeln, dass Sie ernsthaft an Haushaltskonsolidierung denken, wenn Sie Haushaltspolitik machen.

Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, Frau Kollegin, dass die FDP-Fraktion diese Mittel wieder einstellen will und glaubt, den Landeshaushalt konsolidieren zu können, wenn sie selbst bei kleinsten Beträgen, bei denen wir uns abgemüht haben, Dinge, die überkommen sind, aus dem Haushalt herauszunehmen, ihre Unterstützung nicht zeigen kann.

Sie haben das Thema „TatKraft“ angesprochen, Herr Kollege Jostmeier, den Ladenhüter – fast so cool, wie die Studienbeiträge wieder einzuführen – in Ihrer Debatte.

(Werner Jostmeier [CDU]: Genau wie das mit der Petersberger Convention!)

Ich habe nachgesehen, was in dem Einzelplan, den wir hier besprechen, überhaupt drin ist. Sie sagen in einem weiteren Haushaltsantrag, in Ihrem sogenannten Sanierungskonzept, die Beträge für Veröffentlichungen müssten zum Beispiel auch pauschal gekürzt werden. Ich habe noch die wegweisende Rede von Ihnen, Herr Kollege Jostmeier, vermisst, in der Sie die 20 % pauschalen Kürzungen bei Förderprogrammen im Einzelplan 02 rekapitulieren.

Ich werde auch gleich den Kollegen Müller – der war vorhin nicht im Raum – daran erinnern, der das im Sportbereich beziffert, an welchen Stellen Sie das machen wollen. Sie müssten eigentlich ein bisschen mehr herausholen, weil ja andere Bereiche ausgeschlossen worden sind. – Das machen Sie alles nicht. Insofern ist das nicht nachvollziehbar.

Wir haben noch eine wichtige zugegebenermaßen kleine Korrektur vorgenommen. Da ging es um den Bereich der RVR-Fraktionen. Auch dort kommt es jetzt zu einer Ausstattung in einer Größenordnung von 90.000 € zusätzlich, weil auch der RVR seit 2008 – schwarz-gelbes Gesetz im Übrigen – die Funktion eines Regionalrates wahrnimmt. Insofern ist es nur fair und gerecht, dass auch dieser Regionalrat entsprechend ausgestattet wird.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kämmerling?

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Ja.

Stefan Kämmerling (SPD): Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben wie bereits einige Ihrer Vorredner zuvor das Thema „TatKraft-Tour“ angesprochen, und die Ausführungen Ihrer beiden Vorredner widersprechen durchaus meinen persönlichen Erfahrungen mit dem Format.

Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang ein, dass vor wenigen Monaten in Aachen in einer Spedition, einem sehr großen Arbeitgeber der Region, Herr Oberbürgermeister Philipp Frau Kraft folgendermaßen ansprach? Er führte aus, dass er diese Veranstaltung für ein allerbestes Beispiel für Bürgernähe halte, und formulierte außerdem, dass er die Kritik an diesem Format ausdrücklich nicht teile. Wie schätzen Sie das im Zusammenhang mit den Redebeiträgen der Abgeordneten von FDP und CDU ein?

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Kollege, vielen Dank für die Frage. Ich will dazu drei Bemerkungen machen.

Erstens. Es ist völlig selbstverständlich, dass die erste Repräsentantin von Nordrhein-Westfalen, Frau Ministerpräsidentin Kraft, die Möglichkeit haben muss, Veranstaltungen durchzuführen, in denen sie die Politik der Landesregierung darstellen kann. Das ist nicht nur recht und billig, sondern es ist notwendig, weil sich der Staat und auch die Ministerpräsidentin präsentieren müssen.

Zweitens. Ich nehme sehr wohl zur Kenntnis, was der Kollege aus Aachen gesagt hat. Das steht natürlich in krassem Widerspruch zu dem, was die Kollegen eben vorgetragen haben.

Drittens. Das, was Frau Kraft macht, steht auch von der Funktion her in krassem Widerspruch zu dem – Sie haben selbst das Stichwort geliefert, Herr Kollege Jostmeier –, was bei der Petersberger Convention oder anderen Prozessen stattgefunden hat.

Das Format von Frau Kraft halte ich für sehr vernünftig. Auf die Leute zuzugehen, dann diese Veranstaltung auszuwerten und es am Abend mit den Bürgerinnen und Bürgern ausführlich zu diskutieren, das halte ich für ein gutes Format. Geschmacksache ist es – das will ich zugestehen –, was die Betitelung anbetrifft. Was die Werbestrategen manchmal machen, da gehen die Geschmäcker auseinander. Aber dazu will ich mich nicht äußern. Politisch ist es völlig in Ordnung, dass die Ministerpräsidentin das macht, auch die Ausfinanzierung dieses Titels.

Letzte Bemerkung – ich will mich hier nicht abmühen und Debattenbeiträge hineinformulieren, die es nicht gibt –: Die CDU hat jeden Anspruch vermissen lassen, ihre Haushaltsvorschläge darzustellen. Auch Herr Kollege Jostmeier ist über pauschale Anwürfe nicht hinausgekommen.

Unsere Fraktion wird der jetzt veränderten Fassung des Einzelplans 02 zustimmen. Ich freue mich, dass für den RVR diese Veränderung auch gekommen ist und kann – wie gesagt – nicht ganz nachvollziehen, warum die Ladenhüter „TatKraft“ und „Mehrlingsgeburten“ wieder auf den Tisch gekommen sind. Insofern bitte ich um Zustimmung.

(Vereinzelt Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Nun spricht für die Fraktion der Piraten Herr Kollege Marsching.

Michele Marsching (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren hier und zu Hause! Ich möchte zunächst zwei Sätze zu Frau Kollegin Freimuth verlieren. Wenn Sie sich den Einzelplan 02 so genau angesehen und viele Punkte gefunden haben, bei denen man etwas verbessern kann, dann freuen wir uns zur dritten Lesung auf hoffentlich viele Änderungsanträge, die Sie in dem Bereich stellen. Bis jetzt habe ich dazu leider noch nichts gehört.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Heute ist also wieder Murmeltiertag. Wir sehen die gleichen Anträge der CDU wie im letzten Jahr zu den Themen „Mehrlingsgeburten“ und „TatKraft-Tage“ – es geht auch noch um Rettungsmedaillen bei den Mehrlingsgeburten; aber gut –, bei dem einen Thema sogar mit der wortgleichen Begründung. Herr Töns hat dazu schon vieles gesagt.

Ich möchte noch eines ergänzen: Wo kommen die Mehrlingsgeburten in erhöhtem Maße vor? Das ist da, wo künstliche Befruchtung vorgenommen wird. Wer kann sich das leisten? Die Leute, die eh schon Geld haben, und denen schmeißen wir noch Geld hinterher.

(Werner Jostmeier [CDU]: Unglaublich!)

Was die Bedürftigen angeht, dazu haben wir gerade schon von Herrn Töns etwas gehört.

Die Ministerpräsidenten dieses Landes haben schon immer Öffentlichkeitsarbeit und auch schon immer Touren gemacht. Ich finde, dass die Forderung nach Einstellung der TatKraft-Tage nichts anderes als ein Feigenblatt ist.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Denn – auch darauf hat Herr Töns schon hingewiesen – wenn Sie tatsächlich die TatKraft-Tage für nicht verfassungsgemäß halten und meinen, da würde Wahlkampf gemacht mit Geldern, die dem Landtag zustehen, dann gehen Sie doch bitte vor Gericht und klagen es ein!

Zum Schluss zitiere ich aus dem Hauptausschussprotokoll. Herr Torsten Sommer von den Piraten sagt, er schlägt zur Glättung der Wogen vor, dass an TatKraft-Tagen künftig ein Vertreter jeder Fraktion teilnehmen soll, damit alle politischen Kräfte davon profitieren könnten. – Das ist ein Zitat aus dem letzten Haushaltsjahr.

Es gibt dieses Jahr also nicht viel Neues. Ich hätte meine Rede vom letzten Jahr auch recyceln können. Aber die CDU recycelt schon ihre Anträge.

Wir können diesem Teilbereich im Einzelplan zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Etatentwurf des Einzelplans 02 für das kommende Haushaltsjahr steht für den Willen der Ministerpräsidentin zu kontinuierlicher und nachhaltiger politischer Schwerpunktsetzung bei gleichzeitigem Nachweis von Haushaltskonsolidierung auch im eigenen Haus. Da spielt es dann keine Rolle, dass ihr Etat mit einem Anteil von unter 0,2 % fiskalisch eher nachrangig ist.

Wo werden politische Schwerpunkte gesetzt? Wo wird weiter eingespart?

Lassen Sie mich zunächst zu den Einsparungen kommen. Gespart wird durch die dauerhafte Fortschreibung des bereits in 2013 festgeschriebenen anteiligen Einsparbetrages in Höhe von 1,9 Mil-lionen € bei den Förderansätzen des Landes. Gespart wird auch durch den Verzicht auf neue Planstellen. Im Gegenteil, im Saldo soll im Einzelplan 02 im Jahr 2014 eine Stelle abgebaut werden. Letztlich wird auch im Rahmen des Haushaltsvollzugs gespart, nämlich durch die Vorgabe, drei globale Minderausgaben mit einem Gesamtbetrag von 3,72 Millionen € zu erwirtschaften. Bei diesem kleinen Haushalt ist das eine große Herausforderung. Aber sie verschafft auch die notwendige Flexibilität im Rahmen des Regierungsalltags.

Meine Damen und Herren, in welchen Bereichen möchte Frau Ministerpräsidentin Kraft 2014 haushaltsrelevant politische Schwerpunkte setzen? Herr Töns hat das vorhin schon ausgeführt. Es geht unter anderem um den Haushaltsansatz in der Titelgruppe 60 für die „Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz“ und die Energiewende. Es wird zum einen ein Zuschuss für die institutionelle Förderung der Trägergesellschaft der „Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz“ veranschlagt. Zum anderen geht es darum, zur Begleitung der Energiewende in der Staatskanzlei befristet einen Stab von insgesamt vier Projektkräften auf Referenten- und Sachbearbeiterebene einzurichten und operativ auszustatten.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch die Bemerkung, dass der Gesamtansatz dieser Titelgruppe nicht etwa zusätzlich bereitgestellt, sondern dauerhaft durch entsprechende globale Absenkungen von Haushaltsmitteln in den Förderhaushalten des Wirtschafts-, Umwelt-, Bau- und Wissenschaftsministeriums refinanziert wird.

Auf einen Titel möchte ich besonders hinweisen, weil er der Ministerpräsidentin am Herzen liegt. Wir wollen nach vielen Jahren des Stillstands und einer in den Jahren 2005 und 2006 erfolgten Absenkung das Fördervolumen für die christlich-jüdischen Gesellschaften in NRW wieder auf das Niveau des Jahres 2005 bringen. Deswegen wird die institutionelle Förderung um 38.000 € auf insgesamt 380.000 € erhöht. Damit möchten wir auch die verdienstvolle Arbeit um die dauerhafte Aussöhnung zwischen den verschiedenen Religionen unterstützen. Es handelt sich um eine weitgehend ehrenamtliche Tätigkeit von 24 Gesellschaften im Land.

Lassen Sie mich kurz auf die Kritik von Frau Freimuth zu den Aushilfskräften eingehen. Es ist zutreffend, dass es 2011 und 2012 Haushaltsüberschreitungen gab, die durch haushaltsgesetzliche Ermächtigungen zugestanden wurden. Aber ab 2013 liegt keine Überschreitung mehr vor. Der Ansatz lag bei 106.700 €. Die Ist-Ausgabe per 31. Oktober liegt bei 51.400 €. Aushilfskräfte sind flexible Möglichkeiten, die nicht immer im Detail vorgeplant werden können.

Zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Repräsentation und Veranstaltungen sind in der Tat immer wieder die TatKraft-Tage von der Opposition angesprochen worden. Herr Jostmeier, ich möchte auf einen Ihrer Vorwürfe eingehen. Von der Bundestagsverwaltung ist der Vorwurf geprüft worden, ob es sich um eine indirekte Parteienfinanzierung handele. Das Ergebnis dieser Prüfung ist, dass es keinerlei Anhaltspunkte für einen Verstoß

(Beifall von der SPD)

gegen das Spendenannahmeverbot oder gegen Transparenzvorschriften gibt. Damit ist dieser Vorwurf nicht zu halten.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich gerne auf die Kritik von Frau Freimuth in Bezug auf wissenschaftliche Beratungen eingehen. Im Vergleich zur Höhe des Ansatzes zu Zeiten der Vorgängerregierung mit 1,45 Millionen € wurde dieser Ansatz inzwischen auf eine Höhe von 655.000 € mehr als halbiert. Wir haben Beratungsbedarf für die Politik der Vorbeugung. Es soll ein Handlungskonzept gegen Armut und soziale Ausgrenzung erarbeitet werden. Wir brauchen Wissen über die Ermittlung von Präventionsrenditen, von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen usw.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Es ist ein solider und verantwortlicher Haushalt, der die Ausgabedisziplin des Gesamthaushaltes widerspiegelt. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren. – Da zu diesem Teilbereich keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zum

     Teilbereich
Landesplanung

Ich rufe für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Bergmann auf.

Dr. Günther Bergmann (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Landesregierung hat es spannend gemacht. Über Monate hinweg kündigte sie den Entwurf für den LEP an, um ihn nach weiteren Verschiebungen endlich im Juli im Wirtschaftsausschuss vorzulegen.

Landesplanung verfolgt eigentlich das Ziel, wirtschaftliche Entwicklungen zu fördern und zu unterstützen. Durch falsche Festsetzungen kann sich das aber schnell ins Gegenteil verkehren. Bedenken Sie, wie sensibel auch außerhalb der Politik auf Planungsfehlentwicklungen reagiert wird. Das geschieht dann oft nicht unmittelbar, sondern im Rahmen der Investitionszyklen von Unternehmen, was schließlich Arbeitsplätze außerhalb unseres Landes zur Folge hat.

Laut Haushaltsentwurf sieht die Landesregierung für die Landesplanung für 2014 Ausgaben von etwa 2,5 Millionen € vor. Wir finden, dass das für den vorgelegten Entwurf definitiv zu viel Geld ist, denn Ihr LEP ist in Wahrheit kein Entwicklungsplan, sondern eher ein Verhinderungsplan und daher aus unserer Sicht nicht so viel Geld wert.

Ich will jetzt auf Nennungen von grundsätzlichen Übereinstimmungen wie etwa Vorrang für Revitalisierung von Brachflächen vor Neuausweisungen verzichten, da wir das im Ausschuss ja schon zur Genüge getan haben. Ich möchte vielmehr an zwei Beispielen deutlich machen, warum Sie aus unserer Sicht mit dem LEP nicht Perspektiven eröffnen, sondern eher Hindernisse für die Entwicklung unseres Landes errichten.

Beispiel 1: Über Ziel 4-3 integrieren Sie die Festlegungen des Klimaschutzplans in den LEP. Wenn Klimaschutz als reine Verringerung von klimaschädlichen Emissionen an einem Standort gesehen wird, ohne beispielsweise auf die Produktbilanz abzustellen, wenn Klimaschutz darüber hinaus auch noch Ziel der Landesplanung wird, dann öffnet das Klimaschutzgesetz in Verbindung mit dem LEP die Tür zur von uns schon lange befürchteten und hier im Hause oft abgelehnten Deindustrialisierung Nordrhein-Westfalens. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Verknüpfung von Klimaschutz und Raumplanung, so wie es Rot-Grün jetzt vorhat, sehr gefährlich für den Industriestandort NRW ist.

Jetzt kenne ich ja die Reflexe, die gleich kommen, und weiß schon, dass Sie mir dann wieder vorhalten werden, ich solle doch nicht so schwarz malen, der Klimaschutzplan sei ja noch nicht fertig und werde bestimmt auch nicht so schlimm, wie wir von der Opposition immer behaupteten.

Und genau hier liegt das Problem, meine Damen und Herren: Ihr Klimaschutzplan ist noch gar nicht fertig; keiner weiß, was drinstehen wird. Aber Sie integrieren ihn schon mal in den LEP. Das sorgt für Verunsicherung bei den Unternehmen und verstärkt die Investitionsrückhaltungen. So reinvestiert in Nordrhein-Westfalen die für uns so bedeutende energieintensive Industrie nur noch 85 % ihrer Abschreibungen. Da ist sie bereits, die schleichende Deindustriealisierung von Nordrhein-Westfalen.

Hier schauen Sie nicht nur einer negativen Entwicklung tatenlos zu, sondern Sie befeuern sie auch noch durch Maßnahmen, die zwar dem grünen Teil der Regierung gefallen mögen, aber eigentlich nicht im Interesse des roten Teils der Regierung sein dürften. Können oder wollen Sie das nicht merken?

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Einen klaren Hinweis auf diese für Nordrhein-Westfalen gefährliche Entwicklung zeigen auch folgende Zahlen. 2012 gingen die ausländischen Direktinvestitionen in Nordrhein-Westfalen um 26 % zurück. Und: McKinsey bescheinigt Nordrhein-Westfalen in seiner unabhängigen Studie ein Wachstumsdefizit auf Bayern von mehr als 8 %. Ursache hierfür seien nach Ansicht McKinseys unter anderem zu geringe Investitionen; denn in Bayern und auch in Baden-Württemberg werde gut 5 % mehr investiert als hier bei uns.

Unsere Forderung lautet daher: Lösen Sie endlich die meist ideologisch gezogenen Wachstumsbremsen, statt die Unternehmen immer wieder bei Investitionen auszubremsen!

Beispiel 2: die Flächenpolitik. Laut Ziel 6.1-11 soll das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2020 auf 5 ha und langfristig auf netto null reduziert werden. Wir teilen ausdrücklich die Forderung, Flächenverbräuche zu reduzieren. Aber wir wissen auch: Wirtschaftliche Entwicklung braucht Fläche.

Ihr Entwurf sieht vor, dass der Siedlungsraum künftig nur dann zulasten des Freiraums erweitert werden kann, wenn aufgrund der Bevölkerungs- und der Wirtschaftsentwicklung ein Bedarf an zusätzlichen Bauflächen nachgewiesen wird. Sie blenden dabei allerdings völlig aus, dass wirtschaftliche und demografische Entwicklungen nicht synchron verlaufen. Das Gegenteil ist laut Prognos der Fall: Dort wurde bereits 2012 in einem Gutachten für den VCI errechnet, dass gerade der Bevölkerungsrückgang eine Erhöhung der Produktivität notwendig macht, damit wir unseren Wohlstand erhalten können.

Daher noch mal: Wirtschaftliche Entwicklung braucht Fläche. Erst dann stellen sich Erfolge ein. Und das ist belegbar.

So standen im Münsterland 2011 rund 1.830 ha mehr Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung als 1994. Gleichzeitig stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse um knapp 69.000.

Auch die Entwicklung der Emscher-Lippe-Region im gleichen Zeitraum unterstreicht die Wichtigkeit dieses Zusammenhangs. Das Minus von 430 ha Gewerbe- und Industriefläche ging dort mit einem Minus von 33.500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen einher.

Leider müssen wir feststellen, dass wirtschaftliche Entwicklung nach Ihrem LEP-Entwurf zukünftig wohl die Ausnahme und nicht mehr der Regelfall sein wird. Schließlich heißt es in Ziel 6.1-11 dazu entlarvend – ich zitiere –:

„Ausnahmsweise ist im Einzelfall die bedarfsgerechte Erweiterung vorhandener Betriebe möglich ...“

Wenn das das Signal des LEP unseres einst so stolzen Industrielandes Nordrhein-Westfalen sein soll, dann gute Nacht!

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Günther Bergmann (CDU): Abschließend darf ich noch anmerken, dass Sie bei dieser Ausrichtung des LEP den Etat für Landesplanung eigentlich in einem falschen Einzelplan verbucht haben. Wer Ihren LEP-Entwurf liest, merkt, dass dieser wohl primär vom grünen Umweltminister diktiert wurde.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Tosender Applaus!)

Dann seien Sie doch auch so ehrlich und schieben Sie die Landesplanung in den Einzelplan 10!

Fazit: Wirtschaftspolitik wird in diesem Land offensichtlich weder vom Wirtschaftsminister noch von der Ministerpräsidentin gemacht, sondern vom fachfremden Herrn Remmel. Schade! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Thiel das Wort.

Rainer Christian Thiel (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Herr Dr. Bergmann, Schwarzmalen – das ist hier nun mal ein bekannter CDU-Reflex. Was anderes ist Ihnen mental wahrscheinlich nicht so richtig möglich.

(Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU])

Der LEP ist ein Ermöglichungsplan. Das ist an vielen Stellen nachweisbar. Und wenn Sie das nicht mit Schwarzmalerei verbinden, sondern die positiven Aspekte sehen, dann kommen Sie sehr schnell zu der Erkenntnis, dass die Staatskanzlei, nachdem die vorherige Landesregierung aus Schwarz-Gelb doch eher eine desaströse Bilanz in diesem Fach hingelegt hatte, hier eine beachtliche Leistung erbracht hat. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Am 25. Juni ist der Kabinettsbeschluss vorgelegt worden. Erstmals gibt es einen einheitlichen Entwurf eines Landesentwicklungsplanes, der das Landesentwicklungsprogramm, den Schutz vor Fluglärm, den großflächigen Einzelhandel und die Fortschreibung des LEP 95 zu einem landesweiten Raumordnungsplan zusammenfasst.

Dabei waren viele neue rechtliche Anforderungen, neu gefasste Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen. Da auch der neue LEP wiederum 14 Jahre unterschiedlich auftretende Anforderungen an die Raumnutzung abstimmen und Konflikte möglichst ausgleichen soll, waren auch wichtige neue Rahmenbedingungen einzuarbeiten, auf die Sie alle bei Ihrer Schwarzmalerei nicht eingegangen sind. Ich nenne nur die wichtigsten: der demografische Wandel, die Globalisierung der Wirtschaft sowie natürlich Klimawandel und Klimaanpassung. Diesem Erfordernis ist der Entwurf des neuen LEP gerecht geworden. Meine Damen und Herren, das ist keine geringe Leistung; das muss man ausdrücklich anerkennen.

Seit Ende August ist das Beteiligungsverfahren zum neuen LEP eröffnet. Es dauert bis zum 28.02.2014. Das ist deutlich mehr als die im Landesplanungsgesetz vorgesehenen zwei Monate. Das zeigt, dass die Landesregierung die Beteiligung aller Betroffenen ernst nimmt, dass ihr dies ein wichtiges Anliegen ist, dass alle Gelegenheit haben, sich zu beteiligen: 500 Verbände, Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die 396 Städte und Gemeinden, die Kreise und Regionalräte. Ein Onlineverfahren für alle Interessierten gibt es ebenfalls.

Das zeigt: Es war gut und richtig, dass die Staatskanzlei zuständig ist und dass dafür ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt sind, richtigerweise natürlich in diesem Einzelplan.

Am Ende der Beteiligung nach einem Aufstellungsbeschluss der Landesregierung über die Rechtsverordnung werden dann die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens ausgewertet und beachtet werden. Sie werden von der Politik zu beurteilen sein. Wir werden dann im Landtag beschließen. Der neue LEP – das sage ich ganz ausdrücklich – ist ein Ermöglichungsplan, der nachhaltige Entwicklung ermöglichen soll und wird – natürlich in Abwägung unterschiedlicher Ansprüche an die Raumnutzung.

Ich will das an einem Beispiel etwas vertiefen. Die Einarbeitung der Klimaschutzziele und Klimafolgeanpassung ist sicherlich das anspruchsvollste Vorhaben im Landesentwicklungsplan. NRW strebt an, bis 2020 mindestens 25 % und bis 2050 mindestens 80 % der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 zu verringern. Wir setzen dabei auf einen stetigen Ausbau erneuerbarer Energien. Die räumlichen Voraussetzungen dafür sind im LEP zu sichern.

Wir wissen auch, dass bei zukünftig stetig zunehmenden erneuerbaren Energien weiterhin die flexible Ergänzung durch hocheffiziente Nutzung fossiler Energieträger erforderlich sein wird. Dabei ist die heimische Braunkohle extra genannt. Sie kann die hohe Abhängigkeit von Importenergie mindern und einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung leisten.

Ein Entwicklungspfad für konventionelle Kraftwerke erfordert klare Erkenntnisse über die Ausbaupfade der erneuerbaren Energien. Um den Klimaschutz als Fortschrittsmotor zu entwickeln, bedarf es daher eines koordinierten Vorgehens des Bundes und der Länder. Einen nationalen Klimaschutzplan haben wir in NRW schon immer gefordert; wir werden ihn, wie es aussieht, auch bekommen.

Wir schaffen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau möglichst effizienter Nutzung von Windenergie. Das ist ebenfalls bei der Flächennutzung wichtig, während beispielsweise andersherum möglichst der Freiraum von Solarfeldern in NRW freigehalten werden soll.

Die Nutzung der Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung, die Sicherung von Trassen zusätzlicher Energieleitungen, kommunale Klimaschutzkonzepte mit raumbedeutsamen Aussagen sind Themen im neuen LEP, auf die Sie nicht eingegangen sind.

Der LEP besteht aus 60 Zielen und 65 Grundsätzen. Sie sind ein gutes Gerüst für eine zukunftsorientierte strategische Raumplanung in NRW. Dazu gibt der Landesentwicklungsplan gute Vorgaben. Wir empfehlen Zustimmung zum Teilbereich Landesplanung. Das ist gut angelegtes Geld. – Schönen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Thiel. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Ellerbrock.

Holger Ellerbrock (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Thiel, wenn man Ihre Aussagen nimmt, wäre mir um den LEP nicht bange. Sie haben gesagt, die sachgerechten Stellungnahmen würden beachtet werden. – Sie werden berücksichtigt, leider. Das ist Ihr Fehler, den Sie gemacht haben.

(Beifall von der FDP – Lachen von Rainer Christian Thiel [SPD])

Frau Ministerin, Sie hatten eben gesagt, fiskalisch sei der Haushalt nur eine Randnotiz,

(Zuruf von Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren)

de facto hat die Ministerpräsidentin aufgrund ihrer Richtlinienkompetenz und aufgrund der Landesplanung, die übergeordnet, zusammenfassend und übergemeindlich ist, eine erhebliche Steuerungsfunktion. Aus meiner Sicht ist eine Planung nur so gut wie ihre Umsetzung.

Der Kollege Thiel hat recht: Wenn man diesen Landesentwicklungsplan mit roter Brille liest, hat er auch Entwicklungspotenzial. Es gibt aber einen anderen Koalitionspartner mit einer völlig anderen Zielsetzung. In diesem Landesentwicklungsplan wird festgelegt: Wirtschaftliche Entwicklung erfolgt, aber unter Vorbehalt des Naturschutzes. – Das ist im Endeffekt die nicht stimmige Steuerungsfunktion.

Wie das aussieht, haben wir gerade erlebt. Bei newPark hat die Landesregierung eine an sich unproblematische Bürgschaft verweigert. Der Kreis hat sie jetzt selbst gestemmt,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

obwohl diese landesbedeutsame Fläche selbst nach diesem Landesentwicklungsplan hätte verfügbar gemacht werden sollen. Das heißt, hier ist die Landesregierung von ihrem eigenen Ziel de facto schon wieder abgewichen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, was wäre das für ein Signal in die Region gewesen, wenn man gesagt hätte: Das Land steht zur Emscher-Region; wir übernehmen diese Bürgschaft? – Nein, man hat es kommunalisiert, abgeschoben und sich selbst einen schlanken Fuß gemacht.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] und Josef Hovenjürgen [CDU])

Weiterhin mag schön klingen, dass man von „Ressourcenschonung“ und davon spricht, man wolle die Flächenausweisungen für die Gewinnung oberirdischer Bodenschätze eingrenzen. Man spricht von 20 Jahren oder bei Festgestein von 35 Jahren. Dabei vergisst man, dass es in Nordrhein-Westfalen keine privatnützige Enteignung zugunsten der Gewinnung oberirdischer Rohstoffe gibt.

Also muss man langfristig orientiert Grundstücksverhandlungen führen. Dafür sind 20 Jahre oftmals gar kein Zeitraum. Diese Fragen betreffen Generationen. Ich halte nichts davon, eine Trennung von Locker- und Festgestein unter dem Vorwand zu machen: Bei dem einen sind höhere Investitionen als bei dem anderen notwendig, zumal durch ein Gutachten bewiesen wurde, dass das ein Fehlschluss ist.

Auf die entscheidende Nummer hat der Kollege Bergmann hingewiesen. Sie haben das „verschwiemelt“, Kollege Thiel. Das ist nämlich die Frage: Wie soll ich in einem Landesentwicklungsplan jetzt Ziele aus dem Klimaschutzplan berücksichtigen, wenn ich die Ziele noch gar nicht kenne? Das ist ein Blindflug. Das ist unverantwortlich. Das kann so nicht sein.

(Beifall von der FDP und Dr. Günther Bergmann [CDU])

Deswegen müssen wir inhaltliche Kritik üben. Das ist nicht richtig. – Schönen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Goldmann das Wort.

Herbert Franz Goldmann (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter Berücksichtigung des laufenden Beteiligungsverfahrens erscheinen die im Einzelplan 02 für die Landesplanung für das Jahr 2014 veranschlagten Haushaltsansätze ausgewogen und sachlich gerechtfertigt. Somit sollten sie eigentlich parteipolitisch unstrittig sein. Aber das ist wohl nach den Aussagen von Herrn Dr. Bergmann nicht zu erwarten.

Zum breit angelegten Beteiligungsverfahren seit Ende August dieses Jahres, das vorhin schon angesprochen worden ist: Der LEP-Entwurf wurde zwischenzeitlich sowohl den Regionalplanungsbehörden, sprich: den Bezirksregierungen und dem RVR, wie auch in regionalen öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Die Diskussionen laufen also aktuell. Die ersten fachlichen Stellungnahmen sind bereits bei der Staatskanzlei eingegangen.

Dass der vorliegende LEP-Entwurf mit einer Vielzahl komplexer Themenfelder so beschlossen werden wird wie eingebracht, erwarten weder die Regierungskoalition noch die Oppositionsparteien. Der Aufschlag wurde jedenfalls mit dem Kabinettsbeschluss gemacht. Der Entwurf kann sich sehen lassen. Das ist in jedem Fall mein Eindruck nach einer Vielzahl von Gesprächen mit Verbänden und sonstigen Institutionen, die den Entwurf konstruktiv kritisch, aber im Grundsatz positiv werten.

Dass wir nach nunmehr 18 Jahren einen neuen LEP brauchen, sollte ebenso unstrittig sein. Globalisierung, technologischer Fortschritt und besonders das Thema Demografie stellen viele Teile unserer Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, auch bei der Bewertung räumlicher Nutzungskonflikte. Natürlich gibt es Stimmen, die den LEP-Entwurf als zu eng gefasst sehen. Anderen geht er in Ansätzen zum Beispiel beim Kiesabbau zu weit. Der Entwurf ist nun einmal das Ergebnis der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien und setzt politische Zeichen und Signale für die Zukunft, insbesondere für die nachgeordnete Raumordnung und die Bauleitplanung der kommunalen Ebene.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hätte Sinn, die Stellungnahmen aus der laufenden Trägerbeteiligung abzuwarten, gegebenenfalls zu sichten und zu bewerten – aber nein: Die CDU lässt durch Herrn Wüst während dieser Beteiligungsphase im Rahmen einer Kleinen Anfrage vom 26. September allen Ernstes bei der Landesregierung anfragen, ob diese die Flächen für den newPark streichen werde. Wir sind doch alle lange genug im Geschäft, um zu wissen, dass es während eines Beteiligungsverfahrens allein schon aus verfahrensrechtlichen Gründen zu keinen inhaltlichen Änderungen kommen kann. Insofern finde ich es ausgesprochen schade, dass die CDU solchen reflexartigen Versuchen, die Landesregierung zu diskreditieren, nicht widerstehen kann oder will.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das macht ihr schon alles selbst! Das brauchen wir gar nicht! – Hendrik Wüst [CDU]: Ich wollte es nur wissen!)

Sei’s drum. Es ist Ihnen von der CDU doch völlig unbenommen, sich dafür auszusprechen, dass Datteln-Waltrop als Standort für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben im LEP festgeschrieben wird. Der LEP selbst – auch da sage ich Ihnen nichts Neues – ist auf mindestens 15 Jahre ausgelegt. Er kann Rahmen vorgeben und setzen. Er kann aber keine belastbare Vorgabe auf allen Handlungsfeldern sein. Eine technologische Entwicklung für 15 bis 20 Jahre vorauszusehen, ist eben nicht möglich.

Mein Vorschlag lautet: Wir warten geduldig den Beteiligungszeitraum bis Ende Februar 2014 ab, befassen uns mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Staatskanzlei und treten in einen fachlichen Dialog. Ich glaube, politische Störfeuer während dieses Verfahrens lassen bezweifeln, dass es um die Sache einer ausgewogenen Raumordnung und Landesplanung geht. Dabei sollte doch gerade die langfristig angelegte Landesplanung nicht zum Objekt parteipolitischer Scharmützel werden. Wir werden dem Einzelplan 02 zustimmen. – Danke sehr.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Bayer das Wort.

Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dr. Bergmann nannte die Landesplanung im Februar eine der oft verkannten Königsdisziplinen der Landespolitik. Herr Ellerbrock bezeichnet sie als Steuerinstrument der Staatskanzlei. Das ist richtig. Daher ist die aktuelle Novelle des LEP auch so wichtig und dort auch richtig aufgehoben.

Jeder im Stream und hier im Saal oder beim Mittagessen – auch Sie, die Gäste auf der Tribüne – sollte sich einmal mit dem Landesentwicklungsplan, dem LEP NRW, beschäftigen. Googeln Sie danach. Es gibt gerade das Beteiligungsverfahren, wie wir gehört haben. Das heißt, Sie können sich beteiligen.

Im Landesentwicklungsplan wird grob festgelegt, wie sich NRW im Raum entwickeln soll. Es gibt also Aspekte für Geografen, für Raumplaner, zur Stadtentwicklung und zur landwirtschaftlichen Entwicklung, zur Infrastruktur, zum Umweltschutz und auch zu Standortfaktoren und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen.

Leider wird die Landesplanung in der Politik allzu häufig und vor allem auch in der Rede von Herrn Bergmann auf die Förderung der Wirtschaft durch raumplanerische Maßnahmen beschränkt. Das ist schade. Vielleicht überwiegen dabei die wirtschaftlichen Interessen bei den Mitwirkenden.

Dabei betrifft die Landesplanung das ganze Leben in NRW und nicht nur das wirtschaftliche Dasein. Das Ziel ist ein gutes NRW in der Zukunft in Raum und Infrastruktur, langfristig und verantwortungsvoll geplant, unter Beachtung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Interessen und am besten als zusammenhängendes Konzept, in dem es keine Gegensätze, sondern ein Zusammenspiel der Interessen und Aspekte gibt. Dazu gehören dann auch ein guter Wirtschaftsstandort NRW und auch eine gute Infrastruktur als dessen Basis.

Dabei ist es übrigens tatsächlich fast nebensächlich, welcher Flughafen jetzt von besonderem Landesinteresse ist. Flughäfen sind Wachstumskerne, aber große Entwicklungen finden woanders statt. Ich verweise dazu auf TOP 5 der heutigen Tagesordnung.

Bedenken Sie bei allen Zukunftsplänen bitte, dass zum Beispiel die Logistikbranche, auf der viele Hoffnungen ruhen, nicht die Antwort auf den Strukturwandel ist, sondern im Wesentlichen neue Fragen stellt: zur Infrastruktur – vor allem zur Rolle der Verkehrsträger Schiene, Wasserwege, Straße und natürlich des ÖPNV für die Mitarbeiter – sowie zum Flächenbedarf, der natürlich auf der anderen Seite ein Flächenverbrauch ist.

Innovationen brauchen übrigens erst einmal gar keine Fläche, sondern vor allem einen kreativen Nährboden. Aber wenn es die Logistik sein soll:

In NRW gibt es, auch ohne dass man die Tagebauflächen mitzählt, große Chancen bei der Revitalisierung von riesigen Flächen. Das Flächenrecycling ist also ein entscheidendes Thema der Landesplanung. An die derzeit nicht erschlossenen Flächen brauchen wir also gar nicht zu denken, wenn wir neuen Industrien Ansiedlungsmöglichkeiten bieten wollen.

Verabschieden Sie sich also vom newPark und vom Schwarzbau Datteln 4 gleich mit. Dann brauchen Sie auch keine Synergieeffekte mehr zwischen den beiden Dingern heranzuziehen. Eine langfristige Planung setzt auch nicht mehr auf Braunkohle, sondern lässt die Vergangenheit hinter sich und schafft Möglichkeiten für eine dezentrale Energieversorgung.

(Beifall von den PIRATEN)

Änderungen erwarten wir auch als Reaktion auf die aktuellen prognostizierten demografischen Entwicklungen, die unter anderem die Chance bieten, die Fehler, die mit der Zersiedlungspolitik gemacht wurden, zu korrigieren und die Innenstädte zu stärken. „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist ein zentraler Grundsatz bei der Landesplanung. Wir brauchen natürlich auch planerische Anpassungen an Bevölkerungsrückgänge und dürfen derart benachteiligte Regionen nicht zusätzlich mit planerischer Ignoranz strafen.

Apropos Ignoranz: Zur Planung zählt natürlich auch immer eine ernst gemeinte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vermeintlicher Entbürokratisierung zum Opfer fallen darf, sondern von Anfang an entscheidungsoffen ist.

Zu den Ausgaben: Die Ausgaben für diesen Teil des Einzelplans steigen 2014 um 8,3 %. In Anbetracht dessen, dass wir den LEP gerade überarbeiten, scheinen mir die Mehrausgaben verwaltungsbedingt gerechtfertigt, zumal man dem Haushalt auch schön ansieht, welche Arbeiten bereits 2013 erledigt wurden.

An Herrn Bergmann gerichtet: Die Höhe der Ausgaben dieses Einzelplans hat natürlich nichts mit dem Inhalt des LEP zu tun. Ob jetzt Windkraftanlagen gefördert werden oder nicht, ist dem Haushalt egal. Interessanterweise beziehen sich die großen Mehrausgaben 2014 auch gar nicht auf den neuen LEP: Die Ausgaben für Sachverständige dienen der gutachterlichen Klärung vom bereits verabschiedeten Teilplan Einzelhandel. Beim Bezug von GIS-Lizenzen können und müssen wir auch einmal über langfristige Open-Source- und Open-Data-Stra-tegien sprechen. Und über den Regionalverband Ruhr, dessen höhere Personal- und Sachausgaben ich hier erst mal nicht bestreiten möchte, sprechen wir sicherlich auch noch einmal, aber dann an einer anderen Stelle. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.

Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass die Bedeutung der Landesplanung als langfristig vorsorgendes Instrument der Raumentwicklung von allen anerkannt wird, freut mich. Das will ich zunächst einmal feststellen.

Wir sind intensiv im Planverfahren. Insbesondere das Verfahren zur Erarbeitung des LEP mit mehr als 1.000 Beteiligten – ca. 400 Kommunen, 550 Institutionen und allgemeine Öffentlichkeit – ist noch nicht abgeschlossen, aber dieses Verfahren wird die Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde im nächsten Jahr in hohem Maße beanspruchen. Bis Ende Februar können Anregungen und Bedenken eingebracht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, es ist Ihnen natürlich unbenommen, politische Kritik an den Inhalten zu üben. Wir können aber derzeit schon feststellen, dass die Industrie- und Handelskammern unserer Planung bereits grundsätzlich zustimmen.

Dass Sie aber die Finanzausstattung für diese Arbeit kritisieren, ist äußerst seltsam, denn wir haben eine sehr knappe Finanzausstattung, die außerdem schon zu zwei Dritteln durch langfristige Rechtsverpflichtungen festgelegt ist, beispielsweise gegenüber dem Personal des RVR, der als staatliche Regionalplanungsbehörde eingesetzt ist, Leistungen für den geologischen Dienst, Zahlungen für Planungen und Maßnahmen zur Sozialverträglichkeit im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau und vertraglich zugesicherte Beiträge an andere Organisationen der Raumordnung.

Ich will aber zu den Inhalten kommen. Als überörtlicher und fachübergreifender Plan für die räumliche Entwicklung des gesamten Landesgebiets enthält der LEP-Entwurf übergreifende Festlegungen – keine Einzelfallentscheidungen – und Ziele sowie Grundsätze zu raumrelevanten Sachbereichen.

Drei Aspekte, die teilweise von Ihnen schon angesprochen worden sind, will ich noch einmal aufgreifen. Erstens. Der Klimaschutz ist ein Belang, der bereits auf der planerischen Ebene umfassend zu berücksichtigen ist. Dabei bedeutet der Klimaschutzplan im Rahmen des LEP, dass dort wortgleich Festsetzungen und Zielsetzungen aus dem Klimaschutzgesetz übernommen werden. Eine nachhaltige Raumordnung wird zukünftig im Rahmen des rechtlich Möglichen ihren Beitrag dazu leisten, dass dabei Klimaschutzziele berücksichtigt werden.

Zweitens. Der LEP soll zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung anhalten, um in NRW den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Gewerbeflächen zulasten der Landwirtschaft und des Freiraums von derzeit 10 auf 5 ha pro Tag zurückzuführen. Alle Gutachten, die Sie in den vergangenen Jahren auf den Tisch bekommen haben, zeigen Ihnen, dass wir von dem immensen Flächenverbrauch wegkommen müssen.

Deshalb müssen die Innenentwicklung und die Wiedernutzung von Brachflächen Vorrang haben. Der LEP wird Festlegungen für eine bedarfsgerechte, allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpfte Erweiterung des Siedlungsgebiets treffen. Diese beachten selbstverständlich die kommunale Planungshoheit, und sie geben Raum für eine weitere Entwicklung Nordrhein-Westfalens.

Ziel der Landesplanung ist es nicht, wirtschaftliche Entwicklung zu erschweren, sondern sie zu ermöglichen und zu fördern. Deswegen wird es auch in Zukunft bedarfsgerechte Flächenausweisungen geben.

Schließlich ist die Stärkung unserer Innenstädte eine weitere wichtige Voraussetzung für eine sparsame Inanspruchnahme von Flächen im Freiraum. Die vor allem konsequente Steuerung des großflächigen Einzelhandels auch mit landesplanerischen Mitteln unterstützt die Stärkung der Zentren, stärkt den Mittelstand, vermeidet Verkehrsbelastungen und sorgt nicht zuletzt für einen geordneten Wettbewerb, der Unternehmen und Kunden gleichermaßen zugutekommt.

Meine Damen und Herren, mein Fazit ist: Wir werden eine abgestimmte Planung für eine nachhaltige Landesentwicklung haben, für eine Wirtschaft, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird, für eine vielfältige Landschaft, für lebenswerte Städte und Gemeinden, in denen sich die Bürger zu Hause fühlen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zum Teilbereich Landesplanung liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die diesbezügliche Beratung und rufe auf:

     Teilbereich
Europa und Eine Welt

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die CDU-Fraktion Frau Kollegin von Boeselager das Wort.

Ilka von Boeselager (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Zuschauertribüne! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, in der Ausschusssitzung am 18. Oktober haben Sie zu dem Ansatz betreffend die Kapitel, die uns in diesem Zusammenhang interessieren, mit den Worten eingeführt: Der Haushaltsentwurf liegt Ihnen nun vor. Die meisten Positionen darin haben wir eins zu eins überrollt.

Sie hätten das Gleiche auch mit einem etwas verkürzten Satz von Samuel Beckett sagen können: Die Sonne scheint, aber es gibt nichts Neues!

Was in der Literatur oft ein spannendes Motiv sein mag, ist aber, gemessen an den Herausforderungen und Wechseln, die wir hier erleben, für die Konzipierung unseres Europahaushalts aus unserer Sicht schlicht zu wenig. Das gilt genauso mit Blick auf den Ansatz für die Eine-Welt-Politik.

Wir sind allerdings bei Ihnen, wenn es um die weiterhin solide Ausstattung der gewachsenen Fundamente geht, die uns mit den europäischen Nachbarn und internationalen Partnern verbinden. Zum großen Teil sind das Grundlagen, die auch wir mitgeschaffen haben. Es ist richtig, diese Grundlagen weiterzuentwickeln. Dazu gehören aus unserer Sicht zum Beispiel die Euregios, die Europa-Woche, der Ausbau der Europa-Schulen, die Partnerschaften mit Mpumalanga und Ghana und ein lebendiger Austausch mit Israel und den palästinensischen Gebieten. Das ist sehr wichtig.

Wir teilen auch die Zielsetzung, mit vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern direkt über Europa zu diskutieren, von der europäischen Idee zu überzeugen, die Europaskeptiker zu widerlegen, die Notwendigkeit zu verdeutlichen, was es heißt, eine nachhaltige europäische Politik und Weltordnung mitzugestalten.

Wir sind aber nicht damit einverstanden – das haben wir immer wieder gesagt –, dass Haushaltstitel über Jahre hinweg statisch ausgestaltet werden. Vielmehr muss eine Analyse erfolgen, damit man in der Breite erkennt, was Nordrhein-Westfalen in Europa und in der Einen Welt bewegen möchte und kann.

Liebe Frau Ministerin Schwall-Düren, Sie selbst haben mit Blick auf den Etatansatz für Europa den Ausdruck „Promillebereich“ gewählt und damit die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet. In der Tat: Für die Maßnahmen zur Stärkung der Europafähigkeit des Landes geben Sie etwas mehr aus. Das wird ja auch begründet. Ansonsten wird vor allen Dingen mit Pauschalen gehandelt.

Der einzige Schwerpunkt, den der Haushaltsentwurf für das Jahr der Europawahl ausweist, findet sich in der Titelgruppe 60. Dabei geht es um die angekündigten Initiativen im Rahmen des regionalen Weimarer Dreiecks, die Partnerschaftsvereinbarung zu Nord-Pas-de-Calais sowie die Projektvorhaben mit Schlesien.

Die wichtigste Akzentverschiebung in diesem Haushalt liegt bei den sächlichen Verwaltungsausgaben. Das überzeugt uns, liebe Kollegin, leider nicht. Wir haben im nächsten Jahr vor allen Dingen die Europawahlen im Mai im Blick. Es wird nicht nur ganz wichtig sein, dass wir sehr viele Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen können, sich für Europa zu entscheiden. Ebenso entscheidend wird es sein, die Menschen gerade vor dem Hintergrund der jetzt stattfindenden Diskussionen über die Finanzschwierigkeiten der Banken davon zu überzeugen, dass wir Europa brauchen, um auf dem Weltmarkt bestehen zu können, dass wir Europa brauchen, um den Frieden für uns zu sichern und es für uns einen enormen Mehrwert darstellt, ein vereinigtes Europa zu haben.

Das wird uns vor allen Dingen im nächsten Jahr prägen und wird die Landesregierung vor die Herausforderung stellen, das in der Bevölkerung immer wieder deutlich zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schlömer das Wort.

Dirk Schlömer (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Betrachten wir die Situation Europas, können wir erkennen, wie notwendig es ist, kontinuierlich für die Europäische Gemeinschaft zu werben.

Ich meine eine Gemeinschaft, in der die Menschen in Frieden leben und ein soziales, grenzenloses Europa erfahren können, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht.

Einen Binnenmarkt, der darauf ausgerichtet ist, ohne jedes Hemmnis die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa gegeneinander auszuspielen, brauchen wir nicht.

Bewusst müssen wir uns sein, dass die großen Probleme in Teilen Europas – wie die wachsende Armut und die hohen Arbeitslosenzahlen in Griechenland, Spanien und Portugal – uns alle angehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass nationalistische und antieuropäische Bewegungen sich die schwierige Situation zunutze machen, um Stimmung gegen die EU zu machen.

Unsere Politik muss darauf ausgerichtet sein – und sie ist darauf ausgerichtet –, das Vertrauen in Europa zu stärken. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unser Ziel, unsere Kernaufgabe innerhalb Europas. Wir haben das in den vergangenen Ausschusssitzungen immer wieder bewertet und unsere Europapolitik darauf ausgerichtet, diese Ziele zu erreichen.

Wie gut die Politik der Landesregierung im Bereich Europa ist, hat meine Vorrednerin, Ilka von Boeselager, dargestellt. Die Politik wurde als sehr gut bezeichnet, wenn auch – ich frage mich, ob das tatsächlich notwendig ist – die Überlegung in den Raum gestellt wird, ob das denn alles ist. Man könnte selbstverständlich – das ist völlig klar – noch viel mehr machen. Wir müssen aber differenzieren, welche Aufgaben Bundesangelegenheiten sind – die müssen dann auch auf Bundesebene erledigt werden – und welche sinnvollerweise in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden sollten.

Das Budget im Kapitel „Europa“ ist mit rund 2,8 Millionen € bescheiden. Richtigerweise müsste man von 2,798 Millionen € sprechen, um erkennen zu können, dass wir den Haushalt um bescheidene 3.200 € aufstocken. Dennoch sind wir in der Lage, mit diesen Mitteln einiges zu tun.

Zunächst einmal gehört mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, die in diesem Bereich mit hohem persönlichem Engagement eine wichtige Aufgabe wahrnehmen und hervorragende Arbeit leisten.

Gleichermaßen gilt dies selbstverständlich für die Landesvertretung in Brüssel, die für uns Parlamentarier in Nordrhein-Westfalen eine sehr gute Arbeit leistet und uns fortwährend darüber informiert, welche Dinge in Brüssel beraten werden; denn mittlerweile – das wissen wir – hat fast alles, was wir hier im Landtag auf den Tisch bekommen, europapolitische Aspekte. Umgekehrt wirkt sich Politik auf europäischer Ebene sehr oft auch bis in das Land und die Kommunen hinein aus.

Wir haben mittlerweile 172 Europa-Schulen in Nordrhein-Westfalen, um die Schülerinnen und Schüler über die Europapolitik zu informieren und sie für Europa zu begeistern. Ich glaube, damit leisten wir in NRW einen wichtigen Beitrag. Am 6. Dezember findet eine große Veranstaltung hierzu im Landtag statt.

Es gibt immer mehr europaaktive Kommunen. Wir würdigen dies in Nordrhein-Westfalen, indem wir sie durch unsere Ministerin Angelica Schwall-Düren auszeichnen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Anreiz, mit dem wir diese Arbeit weiter unterstützen.

Wir haben grenzüberschreitende Aktivitäten in Bezug auf unsere Nachbarn im Beneluxraum. Hier wird Europa schon seit vielen Jahren praktisch gelebt. Viele Menschen arbeiten in den Nachbarländern und pendeln täglich. Das ist gelebtes Europa. Gleiches gilt auch für die nachbarschaftlichen und partnerschaftlichen Beziehungen zu Polen und Frankreich.

Eines ist – da gebe ich Frau von Boeselager recht – klar: Wir müssen etwas für die Europawahlen 2014 tun. Das machen wir auch. Wir haben im Titel 534 20 entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt, um zusätzlich für die Europawahl nächstes Jahr zu werben. Die katastrophale Wahlbeteiligung 2009 in Höhe von nur knapp über 40 % darf sich nicht wiederholen. Das ist eindeutig viel zu wenig. Ziel muss es sein, für die Europawahl nächstes Jahr und auch dafür zu werben, dass antieuropäische Parteien künftig nicht die Europapolitik in Brüssel bestimmen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.

Dirk Schlömer (SPD): Ich bin direkt fertig. – Noch ein paar Worte zur Eine-Welt-Politik: Es gibt rund 3.000 Gruppen und NGOs, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Auch die werden aktiv unterstützt, und zwar durch das Eine-Welt-Koordina-torenprogramm NRW sowie durch das Bund-Länder-Promotorenprogramm. Ich glaube, das ist eine sehr gute Sache, mit der wir es schaffen werden, auch hier zur Förderung beizutragen.

Des Weiteren haben wir noch ein Auslandsprogramm. Wir arbeiten also mit der Eine-Welt-Politik im Inland wie im Ausland. Ich glaube, dass es notwendig ist, dies weiter fortzuführen. Weitere Ideen können wir gerne noch im Ausschuss beraten. Vielleicht ergibt sich da die Gelegenheit. Ansonsten glaube ich: Diesem Haushalt kann man nur zustimmen. Meine Fraktion wird das ganz sicherlich tun. – Vielen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Wolf das Wort.

Dr. Ingo Wolf (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Haushaltsdebatte ist auch immer Generaldebatte. Das haben die Ausführungen meines Vorredners gezeigt. Deswegen will ich kurz darauf eingehen.

In den Grundzügen der Europapolitik sind wir uns sicherlich einig. Es gibt Gott sei Dank in Deutschland keine EU-feindlichen parlamentarischen Mehrheiten, allerdings sehr wohl Unterschiede in Fragen der Wirtschafts- und Wettbewerbsfreiheit sowie der Bürokratie-Sparsamkeit.

Wir als Liberale wollen auch hier in Nordrhein-Westfalen keine Schuldenpolitik – auch nicht unter dem Deckmantel der Prävention –, sondern uns geht es immer um Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Nur so kann man, meine Damen und Herren, Arbeitslosigkeit verringern – nicht durch Mehrausgaben, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind.

(Beifall von der FDP)

Wir wollen auch keine Vergemeinschaftung der Sozialpolitik. Einheitliche Mindestlöhne und Mindestrenten sind wegen der Unterschiedlichkeit der Lebenswirklichkeiten in den europäischen Mitgliedsstaaten untauglich und volkswirtschaftlich schädlich. Auch bei uns würde das letztendlich Arbeitsplätze kosten.

Wir als FDP möchten an dieser Stelle noch einmal Kritik an der Verringerung der Wettbewerbsverfahren in Nordrhein-Westfalen bei der EU-Förderung üben – ein Punkt, den wir immer wieder herausstreichen, weil es richtig und wichtig ist, dass diejenigen, die Zuschüsse beantragen, sich dabei auch im wettbewerblichen Miteinander auseinandersetzen müssen. Das kann keine Einzelentscheidung der Ministerialbürokratie sein.

Zum Haushalt, meine Damen und Herren: Wir haben die bekannte Schieflage zwischen den Kapiteln Europa und Internationale Angelegenheiten auf der einen und Eine Welt auf der anderen Seite, Kürzungen hier, Aufwuchs da. Das ist über die Jahre gewachsen und wird beibehalten. Das Amerika-Haus musste durch eine Reduzierung des Ansatzes von 175.000 auf 125.000 € ein Minus von 50.000 € hinnehmen. Gleichzeitig ist die kommunale Entwicklungsarbeit, die bei null stand, auf 270.000 € ab 2010 aufgewachsen.

Das Ausgabe-Ist liegt allerdings 2012 bei lediglich 118.000 €, also bei weniger als der Hälfte. Da aber eine gegenseitige Deckungsfähigkeit im Haushalt besteht, gibt es einen interessanten Aufwuchs an anderer Stelle, nämlich eine Quersubventionierung des Titels entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit. Dort ist ein Aufwuchs von einem haushaltsmäßigen Soll von 200.000 € auf 524.000 € zu betrachten. Das ist eine klare Verletzung der Haushaltsklarheit und ?wahrheit.

Wir erleben, dass an einigen Stellen deutlich weniger ausgegeben wird, beispielsweise bei den Zuschüssen für Investitionsausgaben im Ausland. Dort werden im Jahr 2012 weniger als 20 % des Ansatzes ausgegeben. Und, ganz schlimm: Im Bereich Beziehungen im Benelux-Raum wurden weniger als 50 % des Haushaltsansatzes ausgegeben. Hier müsste Wert darauf gelegt werden, dass diese Positionen auch verausgabt werden, denn hierbei handelt es sich um Gelder für unsere originäre Nachbarschafts- und Europapolitik.

(Beifall von der FDP und Ilka von Boeselager [CDU])

Wichtige Aufgaben in Europa werden also vernachlässigt, während wir stattdessen eine heftige Förderung von Organisationen und Personen auf dem Sektor „Eine Welt“ und „Entwicklungspolitik“ erleben.

Im Jahre 2012 wurden 600.000 € weniger als angesetzt im Bereich „Europa“ ausgegeben. Als Beispiel auch hier wieder „Maßnahmen zur Stärkung der Europafähigkeit des Landes“ – von 310.000 € wurde in 2012 weniger als die Hälfte ausgegeben –, „Maßnahmen zur Vernetzung von Europaschulen und Stärkung ihres Europaprofils“ – in 2012 weniger als ein Drittel ausgegeben – und, eben schon zitiert, „Maßnahmen der Benelux-Förderung“ – hier wurden weniger als 50 % ausgegeben.

Meine Damen und Herren, das ist eine Schieflage. Da muss man ansetzen. Da muss man reingehen, sodass das Geld auch abfließt. Denn dort ist unmittelbar unsere Europapolitik angesiedelt. Stattdessen liegen die Schwerpunkte dieser Landesregierung erkennbar etwa auf „Koordinatoren der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit“ und „Projektbüro nachhaltige und faire Beschaffung“.

Die belastbaren und positiven Ergebnisse in der wirtschaftlichen Entwicklung sind jedenfalls nicht ersichtlich. Mehr Europa und vor allem mehr Benelux, also mehr unsere Nachbarn, statt Alibimaßnahmen auf einem Gebiet, das originäres Aufgabenfeld der Bundespolitik ist, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Wir werden diesem Haushalt an dieser Stelle nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und Ilka von Boeselager [CDU])

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Engstfeld das Wort.

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen den Haushaltsentwurf 2014 für die Kapitel Europa, Internationale Angelegenheiten und Eine Welt sowie Landesvertretung Brüssel. Wir sehen aus unserer Fraktion heraus keinen Änderungsbedarf in den hier behandelten Kapiteln und werden heute auch unsere Zustimmung dazu geben.

Ich habe der Debatte gelauscht und möchte zwei, drei Anmerkungen zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern von CDU und FDP machen.

Frau von Boeselager, Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt: Vieles, von dem, was heute in den Kapiteln steht, kommt von uns. Es wird fortgeführt. Deswegen ist es gut und richtig. Dann haben Sie an einigen Positionen herumkritisiert.

Kollege Wolf hat eine Rede gehalten, bei der ich am Anfang dachte: Mein Gott!, der Europawahlkampf und die Rede auf dem Marktplatz kommt doch noch. Er hat von Schieflagen, von Unverhältnismäßigkeiten geredet und das eine oder andere kritisiert.

Was Sie beide nicht gemacht haben, ist, Ihren Worten Taten folgen zu lassen. Es gibt keinen einzigen Änderungsantrag von CDU und FDP zu diesen Kapiteln in diesem Haushalt 2014. Sie reden, Sie kritisieren, aber Sie erklären niemandem – weder dem Hohen Haus noch draußen der Bevölkerung –, was Sie denn anders haben möchten, wo denn die Schieflage aus Sicht der FDP korrigiert werden soll. Da kommt ja gar nichts. Das, so muss ich sagen, ist ganz schön schwach.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ilka von Boeselager [CDU])

Meine Damen und Herren, das Kapitel Europa muss mit kleinen Summen auskommen. Kollege Schlömer hat es schon dargestellt. Deswegen ist es umso wichtiger, dass man mit dem wenigen Geld, das man hat, auch die richtigen Schwerpunkte setzt.

Ich glaube, es ist absolut richtig, dass der Etat 2014 einen Aufwuchs bei der Stärkung der Europafähigkeit des Landes aufweist. Es ist eine richtige Entscheidung, weil man – das haben meine Vorredner teilweise schon erwähnt – jetzt im Umfeld der Europawahl und der Kommunalwahl die Möglichkeit nutzen muss, den Bürgerinnen und Bürgern noch einmal die europäische Idee nahezubringen, Aufklärungsarbeit zu leisten, Argumentationsarbeit zu leisten. Deswegen ist es richtig, dass man da eine Stärkung vorgenommen hat.

Uns allen ist klar – das eint uns alle trotz aller Unterschiede –: Das Haus Europa bauen wir gemeinsam. Bis heute ist es immer noch das beste und größte Friedensprojekt, das wir haben.

Meine Damen und Herren, es ist erfreulich, dass das Kapitel Eine Welt keine Kürzungen erfahren muss und dass, im Gegenteil, institutionell notwendige Steigerungen erbracht werden können. Ich habe der Rede des Kollegen Wolf entnommen, dass der Kollege Niebel und der Kollege Wolf in den letzten Jahren keine Freunde geworden sind. Da gab es anscheinend auch keinen Wissenstransfer. Ich stelle das fest.

Für uns, für die Landesregierung und für uns Grüne ist es besonders wichtig und richtig, eine Eine-Welt -Arbeit auch auf Landesebene zu machen, dass in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit alles so erhalten bleibt, dass hier keine Kürzungen vorgenommen werden. Das ist angesichts der schwierigen Haushaltslage wirklich keine Selbstverständlichkeit. Wir sind froh, dass hier nur überrollt wird.

Mit der klar auf bestimmte Themen fokussierten Eine-Welt-Strategie und der Erneuerung unserer weltweiten Partnerschaften kann sich Nordrhein-Westfalen auch 2014 seiner globalen Verantwortung stellen. Deswegen können wir diesem Haushalt auch so zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Kern das Wort.

Nicolaus Kern (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Wir Piraten halten den Haushaltsansatz für den Bereich „Europa“ insgesamt für vertretbar. Die Landesregierung ist augenscheinlich bemüht, der Rolle von NRW als einer der bedeutendsten und einflussreichsten Regionen in der EU gerecht zu werden. Das unterstützen wir.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Europawahlen im Mai 2014 will das Land hier mehr unternehmen, mehr Mittel für den Dialog mit den Bürgern zur Verfügung stellen. Das ist erst einmal sinnvoll. Ob diese Gelder dann zielgenau eingesetzt werden oder ob es wieder nur darum geht, bunte Broschüren zu drucken, steht auf einem anderen Blatt.

An der Stelle möchte ich gerne auf die Kollegin Frau von Boeselager eingehen. – Ich halte es nicht für unbedingt ausreichend, hier immer wieder die Friedenssicherung als Zweck der EU zu betonen. Ich glaube, das verfängt mittlerweile nicht mehr in dem Maße. So sehr es auch seine Berechtigung hat, ist das, glaube ich, nicht ausreichend.

Was wir brauchen, um die Bürger für Europa zu begeistern und sie mitzunehmen, ist der Wille, jetzt die sozialen Schieflagen in Europa anzugehen. Das hat Kollege Schlömer dankenswerterweise schon angeführt. Ich glaube, es ist verhängnisvoll, dass größtenteils ein neoliberaler Geist durch die EU-Kommission zieht. Das verschreckt die Menschen. Und die Menschen wollen nicht immer wieder mit neuen Bürokratiemonstern konfrontiert werden oder sich, wenn wieder eine Verordnung erlassen wird, fragen müssen, was jetzt wieder auf sie zukommt.

Herr Dr. Wolf, es nützt nichts, dass Sie immer wieder mantraartig die Wettbewerbsfähigkeit der EU betonen und die Kürzungspolitik in den Vordergrund stellen. Damit erreichen wir jedenfalls keine höhere Wahlbeteiligung bei den Europawahlen. Im Gegenteil! Wir brauchen hier ganz andere Antworten.

Im den Bereichen „Internationale Angelegenheiten“ und „Eine Welt“ hat sich im Haushalt im Vergleich zum Vorjahr wenig geändert. Wir haben schon im Ausschuss zur Sprache gebracht, dass wir mit dem leicht erhöhten Haushaltsansatz durchaus einverstanden sind.

Leider haben Sie sich unserem Anliegen einer Neuausrichtung der Eine-Welt-Politik verschlossen. Insofern ist unsere Kritik, Herr Kollege Engstfeld, doch etwas fundierter. Dazu haben wir Änderungsanträge eingebracht. Bei diesem Antrag ging es um die Initiierung einer zivilgesellschaftlichen Partnerschaft zwischen dem Land NRW und der afghanischen Provinz Herat. Hier hätte NRW seiner Verantwortung in einem Nachkriegs-Afghanistan durchaus nachkommen müssen. Das ist leider nicht geschehen.

Warum es dann aber einer neuen Eine-Welt-Strategie bedurfte, erschießt sich mir weiterhin nicht, Frau Ministerin. Insofern können wir Piraten Ihrem Haushaltsansatz so nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Der Landesregierung erteile ich nun das Wort in Person von Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrte Zuschauer! Nordrhein-Westfalen liegt in der Mitte Europas. Nordrhein-Westfalen ist ein sehr stark exportorientiertes Land. Deswegen sind die Wahlen im kommenden Frühjahr zum Europäischen Parlament ganz wichtig.

Gleichzeitig – das haben auch schon einige Kollegen angesprochen – befinden wir uns in einer Vertrauenskrise der Europäischen Union, in der sich die Bürgerinnen und Bürger fragen, ob dieses gemeinsame Europa nur dazu da ist, Banken zu retten oder ob es auch um die Belange der Menschen geht.

Ja, dieses Europa hat viel dazu beigetragen, dass es uns in unseren Mitgliedstaaten, in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen besser geht. Und dieses Europa wird auch in Zukunft diese Aufgabe meistern müssen, weil kein Nationalstaat die großen Herausforderungen der Zukunft allein bewältigen kann. Deswegen ist das, was wir mit unserer Europapolitik nach innen und außen machen, so wichtig.

Ich freue mich, dass es auch keinerlei inhaltliche Kritik vonseiten der Opposition gegeben hat, weshalb ich mich dann auch wundere, weshalb man trotzdem den Haushalt ablehnen will; denn es gab ja keine Änderungsanträge.

Was wollen wir mit den Mitteln erreichen? Nach innen ist es ganz wichtig, dass wir den Bürgern und Bürgerinnen helfen, dieses Europa und die Möglichkeiten der Mitgestaltung zu verstehen. Deswegen haben wir beispielsweise das Leitprogramm „Europaaktive Kommune“ aufgelegt, um dort, wo die Bürger und Bürgerinnen Europa erfahren, die Möglichkeit zu stärken, dass die Kommunen nicht nur die Förderprogramme nutzen, sondern auch ihre Anliegen in Europa einbringen und den Bürgern und Bürgerinnen helfen, Europa zu verstehen. Wir kümmern uns um die nachwachsenden Generationen über die Europa-Schulen. Wir unterstützen Multiplikatoren, Ehrenamtliche, und zwar auch solche in der organisierten und nicht organisierten Bürgergesellschaft.

Nach außen arbeiten wir hervorragend mit unseren Nachbarn zusammen. In der neuen Benelux-Strategie ist zusammengefasst, welche verschiedenen Möglichkeiten wir nicht nur haben, sondern auch nutzen bis hin zu den Euregios, die wir auch unterstützen, Frau von Boeselager, über die Zusammenarbeit der Regierungspräsidien und der Provinzen jenseits der Grenze, über unsere Zusammenarbeit mit Schlesien, mit Nord-Pas-de-Calais, über unser trilaterales Weimarer Dreieck, aber beispielsweise auch über unsere Zusammenarbeit mit Ungarn. Dort helfen wir mit, dass die Belange gemeinsam nach vorne gebracht werden.

Ich komme zum Bereich „Internationales“. Dort müssen wir uns in der Tat die Frage stellen, ob unser Land auch in Zukunft international handlungsfähig bleibt und Nordrhein-Westfalen auch weiterhin seinen Verpflichtungen für die internationale Zusammenarbeit und die Eine-Welt-Politik im In- und Ausland nachkommen kann, ob wir auch in der Zukunft in der Lage sind, wichtige Akzente zu setzen und Anstöße zu geben.

Wenn ich mir vor Augen führe, was Herr Wolf an Kritik gebracht hat, dann frage ich mich, ob sich das auf die Sätze reduzieren lässt: Bloß nichts für Afrika ausgeben! – Da frage ich mich, ob das mit ökonomischem Sachverstand verbunden ist.

Denn Afrika wie andere Länder des Südens sind Länder mit einem enormen Wirtschaftswachstum. Wir können immer wieder feststellen, dass unsere Unternehmen noch zu wenig die neuen Chancen in Anspruch nehmen, weshalb wir uns ja auch in diesem Bereich engagieren, beispielsweise erneut am 6. Februar 2014, wenn in Dortmund zum dritten Mal das Deutsch-Afrikanische Wirtschaftsforum stattfinden wird, und über andere Formate, mit denen wir dazu beitragen, dass es hier nicht nur um die wichtige humanitäre Hilfe geht,

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

sondern dass es auch um nachhaltige Entwicklungsperspektiven geht.

Dabei vernachlässigen wir keinesfalls die Partner, die wir in der Welt haben, ob das nun unsere klassische Verbindung zu Israel ist, wo wir uns auch um die Nachbarn von Israel kümmern, um Palästina, ob es die USA, Kanada, Brasilien, Japan oder China sind. Die Chinesen haben übrigens viel stärker als wir erkannt, wie interessant und wichtig der afrikanische Kontinent ist.

In all diesen Bereichen sind meine Kollegen und Kolleginnen aus den anderen Ressorts in Kooperationen, ob das der Wirtschaftsminister ist, ob das die Wissenschaftsministerin ist. Hier haben wir eine gemeinsame Strategie der internationalen Zusammenarbeit. Wir können mit den bescheidenen Mitteln dafür sorgen, dass auch für die Zukunft unsere Partnerschaft in der Welt vorangebracht wird, die Interessen unseres Landes gewahrt werden und wir mit unseren technologischen, finanziellen und menschlichen Ressourcen dazu beitragen können, dass wir eine nachhaltige Weiterentwicklung mit befördern. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich teile dem Hohen Hause mit, dass die Landesregierung ihre Redezeit um etwa eine Minute überzogen hat. Mir liegen allerdings keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Teilbereich vor.

Wir kommen zum:

     Teilbereich
Medien

Der Kollege Schick steht schon hier. Ich erteile ihm das Wort. Herr Kollege Schick, bitte sehr.

Thorsten Schick (CDU): Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schaut man auf den Medienhaushalt, dann springt einem dort so viel Kreativität entgegen wie aus einem Malen-nach-Zahlen-Lehrbuch. Schade, denn der Medienbereich gehört ja eigentlich zur Kreativwirtschaft. Aber das erkennt man am Haushalt überhaupt nicht.

Deshalb will ich mich auch gar nicht lange mit Zahlen aufhalten, sondern auf zwei große Themenblöcke zu sprechen kommen.

Beginnen wir mit dem Medienforum. Zumindest in puncto Schönrechnen kann man dann der Landesregierung dort einmal Kreativität attestieren, allerdings so plump, dass selbst jedes Milchmädchen sauer geworden wäre.

(Beifall von der CDU)

Pro Besuch – ist dort zu lesen – seien gerade einmal 444 € ausgegeben worden, also nicht pro Besucher, sondern nur pro Besuch. Ich weiß gar nicht, wer auf diese Schnapsidee mit dieser Schnapszahl gekommen ist. Denn zu diesen Besuchen gehören zum Beispiel der Sektempfang, der Galaabend oder auch der Besuch des Empfanges der Filmstiftung. Ich übersetze das einmal, was diese 444 € bedeuten: einmal anstoßen mit der Ministerpräsidentin 444 €, Oliver Welke beim Galaabend erleben 444 € obendrauf, Kanapees essen beim Empfang der Film- und Medienstiftung noch einmal 444 €. Die ganze Aktion für den Steuerzahler eigentlich unbezahlbar!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dass dieses Motto nun ausgerechnet der Werbebotschaft eines Kreditkartenunternehmens entstammt, passt eigentlich auch zur Haushaltsführung dieser Landesregierung.

Ich bin nicht dagegen, dass man gutes Geld für gute Veranstaltungen ausgibt. Aber dieses Medienforum war nun einmal keine gute Veranstaltung und

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

hatte nicht die notwendige Qualität. Nach allem, was man hört, wird sich das leider auch in der Zukunft nicht ändern.

Mein zweiter Punkt: Frau Ministerin, zu Beginn der Wahlperiode hatten Sie Ihre Agenda beschrieben, die gesetzgeberische Agenda. Eines der Herzstücke war die Novelle des Landesmediengesetzes, in der die Stiftung „Partizipation und Vielfalt“ zur Förderung des Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen festgeschrieben werden sollte.

Ärgerlich nur, dass von Anfang an nicht die notwendigen Haushaltsmittel dafür zur Verfügung standen. Das ist aber bei dieser Landesregierung kein Problem, denn man verfügt ja gerne über die Mittel Dritter. Ärgerlich in diesem Fall allerdings, dass das nicht so richtig geklappt hat.

(Beifall von der CDU und der FDP)

So ist nicht nur das Stiftungsverfahren ins Stocken geraten, sondern gleich das ganze Gesetzgebungsverfahren. Mal hieß es, vor den Osterferien, dann vor den Sommerferien, später vor den Herbstferien. Jetzt gibt es eigentlich gar keinen Zeitpunkt mehr. Das zeigt, dass da nicht sorgfältig gearbeitet worden ist, vor allen Dingen auch, wenn man sich das Verhalten des Medienstaatssekretärs gegenüber der Landesmedienkommission anschaut, der sich so verhalten hat wie ein Elefant im Porzellanladen.

Zunächst wird da geredet über die Stärkung der entsprechenden Gremien. Dann im zweiten Schritt wird einfach über das Geld, das die ehrenamtlich Tätigen in diesen Gremien verausgaben können, entschieden und die Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Also das passt wohl nur zu rot-grüner Logik, aber nicht zu normalem Menschenverstand.

Die Konsequenz ist klar: Die gesellschaftlichen Vertreter haben sich quergestellt. Nun mussten erst einmal mühsam die ganzen Scherben gekittet werden. Deswegen auch die Verzögerung im Verfahren.

Normalerweise sollte man dann aus einem solchen Desaster gelernt haben. Aber es geht weiter mit den Hinweisen, mit dem Umgang mit dem Geld Dritter. Per epd-Interview ließ Medienstaatssekretär Eumann die Erben des „WAZ“-Gründers Brost wissen, dass es angemessen wäre, rund 10 % des Erbes für die Förderung des Lokaljournalismus zu spenden. Soll heißen: abdrücken für seine Stiftungsidee.

Wichtig ist beim Schwingen der Moralkeule, dass die im Flug auch durchaus mal zum Bumerang mutieren und dann auf einen selbst zurückfallen kann.

Zum Schluss nur noch zwei kurze Bemerkungen, und zwar zu den Ausgaben für Gutachten, für Sachverständige und Werkverträge. Gut eine halbe Million möchten Sie im kommenden Jahr dafür ausgeben. Wir werden uns ganz genau anschauen, was aus diesen Töpfen wofür an die Universität Dortmund fließt. Da sind in der letzten Sitzung des Medienausschusses einige Fragen unbeantwortet geblieben, obwohl wir sie explizit gestellt haben.

Auch die Umstände bei der Besetzung des Grimme-Instituts werden wir uns von Ihnen in einer Vorlage bzw. in einem Bericht in der nächsten Sitzung des Medienausschusses vorstellen lassen.

Zusammenfassend kann man sagen: Viele Fragen, wenige Antworten! Der Medienstandort verliert durch Ihre Arbeit immer weiter an Bedeutung. Schade!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Als nächster Redner spricht der Kollege Vogt für die SPD-Fraktion.

Alexander Vogt (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schick, was die Kreativität angeht, die Sie beim Haushalt eingefordert haben, kann ich nur feststellen: In Ihrer Wahrnehmung gibt es sehr viel Kreativität.

Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass Sie – wie in der Vergangenheit – den Medienstandort generell heruntermachen. Jetzt haben Sie sich zwei Projekte ausgesucht, bei denen Ihre Darstellung auch sehr fragwürdig ist. Das Medienforum NRW gab es nicht nur im letzten Jahr oder in diesem Jahr, sondern auch davor. Davor war es durchaus teurer als in der jetzigen Version. Insofern haben Sie hier eine sehr selektive Wahrnehmung vorgetragen. Daher ist diese Darstellung schon etwas schwierig.

Sie haben kritisiert, der Haushalt weise in diesem Bereich zu wenig Kreativität auf. Allerdings haben Sie keinen einzigen Änderungsantrag dazu gestellt. Wenn Ihnen das alles nicht passt und wenn alles anders gemacht werden müsste, wäre es durchaus sinnvoll gewesen, den einen oder anderen Änderungsantrag zu stellen und sich die Arbeit zu machen, sich damit zu beschäftigen.

Meine Damen und Herren, Medienpolitik generell ist natürlich ein sehr breites Themenfeld, das sehr starken Entwicklungen und Veränderungen unterliegt. Hier geht es um die Chancen und die Herausforderungen, die die Wirtschaft betreffen, die das gesellschaftliche Miteinander betreffen – das sind Dinge wie neue Geschäftsmodelle im Journalismus sowie Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen –, die den Datenschutz betreffen oder die – in Zeiten von YouTube und Co – Urheberrechtsfragen betreffen. Das sind alles Fragestellungen, mit denen wir uns beschäftigen müssen und die auch auf NRW zutreffen.

NRW ist deutschlandweit der umsatzstärkste Standort. Wir sind damit Medienland Nummer eins, auch wenn von der Opposition manchmal ein anderes Bild vermittelt wird. Hier arbeiten mehr als 300.000 Menschen in den Unternehmen der Medien- und Kreativwirtschaft. Darauf können wir durchaus stolz sein. Wir müssen diese Entwicklung weiter unterstützen.

Die Film- und Medienstiftung NRW leistet hierzu ihren Beitrag, und zwar nicht nur in den Bereichen TV- und Kinoproduktion, sondern auch in dem immer wichtiger werdenden Bereich der Games-Industrie.

Neben einer Vielzahl preisgekrönter Filme aus NRW repräsentiert auch das neu ausgerichtete Medienforum NRW, das gerade von Herrn Schick kritisiert wurde, unser Medienland durchaus gut. Das Medienforum NRW wurde neu aufgestellt, ist günstiger geworden und hat eine zeitliche Straffung sowie eine internationale Ausrichtung erfahren, die wir sonst in dieser Art und Weise nicht vorgefunden haben.

Meine Damen und Herren, nicht nur aus wirtschaftlicher Perspektive, sondern auch gesellschaftlich ist eine vielfältige Medienlandschaft wichtig. Apple mit iTunes, Google mit YouTube, Facebook und Amazon sind längst in unsere Strukturen eingezogen und verlangen ihren Teil der Aufmerksamkeit.

Darum ist es wichtig – wenn wir uns auch gleichzeitig den Printmarkt ansehen –, dass sich die Landespolitik über die zukünftige Finanzierung von qualitativ hochwertigem Journalismus Gedanken macht. Die Idee einer staatsfern organisierten Stiftung für Vielfalt und Partizipation wird derzeit diskutiert. Jede Stärkung von lokalem Journalismus bedeutet gleichzeitig auch eine Stärkung lokaler Demokratie.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

In NRW haben wir mit dem WDR und mit RTL große Sender. Wenn wir uns deren Entwicklung ansehen, können wir durchaus sagen, dass das duale Rundfunksystem sich bewährt hat. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die hier im Landesparlament mit beschlossen wurde, wird derzeit evaluiert. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Sieben-Tage-Regel, nach der Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet nach sieben Tagen gelöscht werden müssen, abgeschafft wird.

Die Auswirkungen der Digitalisierung wissenschaftlich und unabhängig zu diskutieren, soll verstärkt auch in NRW stattfinden. Das vorhin schon angesprochene Grimme-Institut soll hier künftig zu einem Diskursforum für die digitale Gesellschaft weiterentwickelt werden.

Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, heißt für uns aber auch, im Sinne von Open Government mehr Beteiligung zu schaffen. Das haben wir mit dem Arbeitsentwurf zum Landesmediengesetz NRW, der einer Onlinekonsultation ausgesetzt wurde, die mehr als 500 Anregungen gebracht hat, schon mit Erfolg umgesetzt.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der uns am Herzen liegt, ist die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen leistet hier schon gute Arbeit. Wir haben den Medienpass NRW auf den Weg gebracht. Mehr als 1.100 Grundschulen nehmen an diesem Projekt teil. Dieses Projekt soll auf die Sekundarstufe ausgeweitet werden. Hiermit zeigen wir, dass uns gerade der Bereich Medienkompetenz sehr am Herzen liegt.

Ein weiterer Baustein ist der Tag der Medienkompetenz, der im letzten Jahr hier im Landtag stattgefunden hat. Nachdem Schwarz-Gelb diesen Tag abgeschafft hatte, haben wir ihn in der letzten Legislaturperiode wieder eingeführt. Dieser Tag, an dem hier sinnvolle Projekte präsentiert werden, wurde sehr positiv angenommen.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Alexander Vogt (SPD): Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, wir haben drei große Bereiche: Die wissenschaftliche Expertise wollen wir mit dem Grimme-Institut stärken. Das Standortmarketing und die Förderung wollen wir mit der Film- und Medienstiftung NRW weiter vorantreiben. Die Medienkompetenzförderung wird durch die LfM NRW mit geleistet.

Wir sind gut aufgestellt. NRW ist weiterhin Medienland Nummer eins. Wir sind auch mit diesem Haushalt dabei, dies weiter zu unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Nückel.

Thomas Nückel (FDP): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle beobachten mit viel Aufmerksamkeit den rasanten Umbruch in der Medienlandschaft. Freilich sind sie überrascht, wie wenig offen die Verantwortlichen in der Landesregierung hier in Nordrhein-Westfalen diesen Prozess zu begleiten versuchen, sondern im Gegenteil der Entwicklung immer eine bestimmte politische Flugrichtung zu geben versuchen.

(Beifall von Thorsten Schick [CDU])

Die rote Linie ist immer mehr das Verlangen nach politischem Einfluss und der Trend, die Medienentwicklung an die engen politischen Zügel der Staatskanzlei zu nehmen; die Besetzungsfragen für einige offene Positionen sind ein beredtes Beispiel dafür.

Salbungsvoll werden im Mediensektor Selbstverständlichkeiten immer als Erfolge gefeiert. Das Schaumwölkchenwerfen wird darin fortgesetzt, dass Sie vorgeben, der bedrückenden Entwicklung im Lokal? und Regionalredaktions? sowie Verlagsbereich unter anderem mit der Stiftung zu begegnen. Das sind aber vage Skizzen, auch im Landesmediengesetz, nicht in Stein gemeißelt, eher in Seife gekritzelt mit der Hoffnung auf den warmen Gebührenregen, dass es dann schäumt und endlich der Beitragszahler in die Pflicht genommen wird, die politischen Versprechen der Landesregierung umzusetzen.

Zum Haushalt: Die gesamten Haushaltsmittel für den Medienbereich belaufen sich auf 21 Millionen €, die jährliche Zinslast in Nordrhein-Westfalen auf 4 Milliarden €. Das ist allein das 190?Fache des Medienhaushalts. Und dann geht die Landesregierung auch noch lasch mit den Ausgaben um.

Ein Beispiel: Man gönnt sich für 215.000 € etwas für Veranstaltungen. Laut Erläuterung im Haushaltsplan plant man damit unter anderem eine Veranstaltung mit Messe? und Kongresscharakter zur digitalen Gesellschaft. Ein konkreter Plan, nachvollziehbare Schwerpunkte – Fehlanzeige! Was rechtfertigt also solche Mehrausgaben? Es scheint mehr, dass sich die Landesregierung wieder eine Portokasse schaffen will, mit der sie Imagepflege betreiben kann.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wenn wir über Imagepflege und PR sprechen, kommt man automatisch auf das NRW-Medienforum, wie gerade schon der Kollege Schick. Der Bedeutungsverlust, der sich wohl leider auch 2014 fortsetzen wird, lässt sich durch den Etat bereits erahnen. Besucherzahlen und Resonanz waren 2013 kläglich, es tut mir leid.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Daran trägt die Film? und Medienstiftung aber keine Schuld. Sie ist nur Opfer einer übereilten und uninspirierten Strategie der Landesregierung.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wie lieblos Sie mit dem Thema „Medienforum“ umgehen, zeigt sich am Medienterminkalender des nächsten Jahres. Die deutschen Medienveranstaltungen sind schon lange terminiert, nur für das Medienforum NRW gibt es wieder keinen Termin. Langfristige Planung sieht anders aus. Aber vielleicht gibt es ja gleich eine Wiederholung, und die Ministerin zaubert wie bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr den Termin überraschend aus dem Hut. Ich bin voller Hoffnung.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Was haben die aktuellen Medienprobleme mit dem Haushalt zu tun? – Ich glaube, nicht viel. Hohe Ansätze für Beratung, Sachverständige und Gutachten zeigen: Es reicht nicht, sich Ideen erkaufen zu wollen. Diesmal wird der Ansatz zwar nur leicht erhöht, aber die Begründung ist schon frech, nämlich die Anpassung an das Ist-Ergebnis des Vorjahres. Die Begründung, dass man im Vorjahr mehr Geld ausgegeben hat, als erlaubt war, dafür zu benutzen, dieses Mal wieder mehr zu nehmen, ist schon bemerkenswert.

Damit sind wir beim Grimme-Institut: Das erhält 110.000 € zusätzlich, institutionelle Förderung. Okay, das macht die Planung für das Institut einfacher. Aber was ist der genaue Auftrag? Forschung und Erörterung zum Thema „Digitale Gesellschaft“, wie es gerade wieder salbungsvoll genannt wurde, gibt es an vielen anderen Stellen. Ist das nicht zu viel Geld für schlichte Doppelungen? – Mein Eindruck ist: Die Landesregierung verzettelt sich und setzt auf eine 20. jetzt noch eine 21. Initiative drauf.

Dann muss sich zur Errichtung eines An-Instituts an einer Universität fragen: Wer soll da im Detail was machen? Was die Universität, was Grimme? Projekt oder Professur? Schon ein Institut kostet recht viel. Was soll da eigentlich noch für Forschung übrig bleiben? Vielleicht ist auch das nur wieder ein Versorgungstopf.

Der Eindruck erhärtet sich, dass die sprudelnden Mehreinnahmen, die bei den Rundfunkgebühren bevorstehen, nur dazu genutzt werden sollen – mit Freude durch die Landesregierung –, die Mehrausgaben, die man im Haushalt nicht unterbekommt, auf den Gebührenzahler abzuwälzen, ob bei Grimme, der Journalismusstiftung oder sonst wo, bevor den Bürgern vollends klar wird, dass die Mehreinnahmen eigentlich nicht dafür da sind, verfrühstückt zu werden, sondern dass sie die zurückbekommen müssten.

Unter dem Strich bleibt: Der Haushalt und die aktuelle Medienpolitik sind unbefriedigend. Aus diesem Grund können wir den Haushalt nur ablehnen. – Danke sehr.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herzlichen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht Herr Kollege Keymis.

Oliver Keymis (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn mir das Nahelegen erlaubt wäre, dann würde ich jetzt sagen, in Anlehnung an einen berühmten Kollegen Abgeordneten: Herr Schick, Herr Wehner hätte Sie als Herrn Unschick bezeichnet.

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Denn Ihre Rede strotzte vor Unschicklichkeiten. Das war der Versuch, all das, was in Nordrhein-Westfalen mit, wie ich finde, bescheidenen Mitteln in die Wege geleitet wird, mit einem Rundumschlag madig zu reden. Es ist bezeichnend, dass Sie sich über das Medienforum und die Kosten pro Person ausgelassen haben. Ich habe den Vergleich nicht in den Detailzahlen da, aber wenn man die Petersberger Conventions nimmt, die an diesem Pult eben schon mal in Rede standen, bei denen mehrere Hunderttausend auf die 500 Gäste gerechnet wurden für das Abendessen und das, was drum herum war, dann kommen solche Zahlen ganz schnell in ein merkwürdiges Licht. Ich weiß gar nicht, ob es uns guttut, sich das gegenseitig immer um die Ohren zu hauen, ob es den Leuten, die uns zuhören, überhaupt eine Erkenntnis bringt.

Ich glaube anders herum, dass das, was für rund 20,9 Millionen € Gesamtetat im Medienbereich in Nordrhein-Westfalen geleistet wird, ganz viel dazu beiträgt, dass wir nach wie vor das Medienland Nummer eins sind. Es ist sinnvoll, dass wir das so weiterforcieren. Dazu gehören natürlich Einrichtungen wie unsere Film? und Medienstiftung, die aus meiner Sicht mit einer Reihe von Veranstaltungen und großartigen Fördermaßnahmen, die unser Land auch durch Filme und die entsprechende Produktion in Deutschland, in Europa und in der Welt bekannt und bekannter machen, eine besondere Aufgabe in Nordrhein-Westfalen erfüllen. Immerhin ist es die größte Filmförderanstalt der Bundesrepublik Deutschland und insofern eine, die sich immer und überall sehen lassen kann.

Interessant ist, dass Sie sich da nirgends sehen lassen. Bei der Kinopreisverleihung in Köln beispielsweise habe ich jedenfalls niemanden auf Anhieb entdecken können, der aus den Oppositionsfraktionen stammte. Das ist schade, denn es war ein interessantes Ereignis. Wenn jemand da war, dann möge er mir meine Bemerkung verzeihen. Immerhin war Herr Adorf da, das war gut. Wir haben an dem Abend gelernt, was in Nordrhein-Westfalen eine breite, gut aufgestellte Kinolandschaft leistet.

Und die Tatsache, dass sie sich heute mehr und mehr digitalisiert organisieren können, also ihre Kinos auf digitale Vorstellungen umstellen können, hat etwas damit zu tun, dass wir zum Beispiel aus diesem, von uns hier mitgetragenen Förderetat über die Film- und Medienstiftung diese Kinos landauf, landab mit entsprechenden Mitteln versehen können. Das sind ganz konkrete, vor Ort spürbare Maßnahmen. Auch das ist Medienpolitik.

Das Gleiche gilt natürlich auch für unsere Einrichtungen: die internationale Filmschule, das Grimme-Institut, das auch schon erwähnt wurde. Aber auch die Dinge, die wir aus der Politik heraus organisieren und betreiben, beispielsweise das Medienforum.NRW, das ich für eine gute und nach wie vor richtige Einrichtung halte. Die insgesamt wahrnehmbaren Bedeutungsverluste bei diesen Veranstaltungen haben wir überall in Deutschland, ob Sie nach Leipzig, München oder Mainz gehen. Überall, wo diese Medientage stattfinden, hat man den Eindruck, als wiederhole es sich ein wenig. Manches dreht sich thematisch im Kreis. Insofern muss man sich da etwas einfallen lassen.

Wir arbeiten an einer Neukonzeptionierung. Das war mit dem diesjährigen Medienforum schon ein Schritt in diese Richtung. Ich erhoffe mir sehr, dass wir mit dem nächsten Medienforum noch einmal die Akzente etwas anders setzen können, um auf diese Art auf die sich verändernden Bedingungen bei einem solchen Kongress reagieren zu können.

Medienkompetenz – das ist auch erwähnt worden – ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt, um zu verdeutlichen, was in diesem Land geleistet wird. Sie übergehen dann – das muss man als Opposition auch – den erfolgreichen Medienpass, der sich weit in die Schulen hinein verzweigt. Eben wurde es gesagt: 1.100 Grundschulen beteiligen sich, 77 weiterführende Schulen sind in Pilotprojekten verankert. Also auch das ist ein gutes und breitaufgestelltes Feld und der Versuch, Schule und Medienkompetenz, Bildungs- und Medienpolitik zusammenzuführen. Ich finde, an all dem ist gar nicht so viel auszusetzen.

Wir haben die Landesmediennovelle in Arbeit. Darüber diskutieren wir intensiv. Wir haben eine Novelle des WDR-Gesetzes in Vorbereitung. Wir wollen gemeinsam, hoffentlich über alle Fraktionen hinweg, das Pressegrosso auch hier im Land absichern. Insofern gibt es viel zu tun.

Über eins müssen Sie sich in der Opposition noch einmal verständigen, wenn Sie möchten: Sie müssen sich klarmachen – das geht ein bisschen an Ihre Adresse, Herr Nückel –, ob denn nun der Bedeutungsverlust durch einen kleinen Etat ausgedrückt wird oder ob es umgekehrt so ist, dass sozusagen die Landesregierung dem enorm wichtigen Feld der Medienpolitik aufgrund zu geringer Mittel nicht beikommt. Da müssen Sie sich entscheiden. Ich habe beide Kritiken heute gehört. Einerseits würde das Geld zum Fenster herausgeschmissen, andererseits würde viel zu wenig investiert.

Ich meine, wir befinden uns angesichts der Gesamtsituation des Haushalts hier in einer ganz passablen Situation. Ich könnte mir – genauso wie die Ministerin – manches im Medienbereich noch ein bisschen besser und stärker vorstellen. Aber die Zeiten sind, wie sie sind. Deshalb werden auch wir diesem Einzelplan und der Medienpolitik an der Stelle gemeinsam zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und Marc Herter [SPD])

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die Piratenfraktion spricht jetzt der Kollege Schwerd.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kreativbürgerinnen und Kreativbürger! Herr Keymis, es tut mir sehr leid, dass ich den Schnittchentermin bei der Filmstiftung auch nicht habe wahrnehmen können.

(Beifall von den PIRATEN)

Für das Versäumnis möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.

(Oliver Keymis [GRÜNE]: Ich habe nichts verstanden!)

– Es ging um den Schnittchentermin, den Sie gerade ansprachen. Daran konnte ich leider nicht teilnehmen. Es tut mir sehr leid, dafür möchte ich mich entschuldigen.

Sie haben gesagt, dass man einerseits nicht zu wenig Geld ausgeben und andererseits das Geld nicht gleichzeitig aus dem Fenster werfen könne. Dazu kann ich nur entgegnen, dass man das sehr wohl kann. Das Risiko besteht durchaus.

Der Medienhaushalt, den wir sehen, ist ein Mikrohaushalt. Den muss man mit der Lupe im Haushaltsplan suchen. Es handelt sich um 21 Millionen € in 2014, damit glücklicherweise nur 30.000 € weniger als im Vorjahr. Und bei diesen 30.000 € handelt es sich um eine Verlagerung in einen anderen Haushaltstitel. Der Medienhaushalt konnte also im Wesentlichen stabil gehalten werden, was in Zeiten von Kürzungen an allen Ecken und Enden tatsächlich bemerkenswert und erfreulich ist.

Schon im letzten Jahr haben wir auf einen Punkt hingewiesen, der auch in diesem Jahr kritisch anzumerken ist: Ein Großteil des Medienbudgets geht an das Grimme-Institut und in die Film- und Medienstiftung. Wir unterstützen die Ausrichtung und Zielsetzung dieser beiden Institutionen ausdrücklich. Allerdings sind ihre Haushalte intransparent. Es ist für Außenstehende kaum möglich, nachzuvollziehen, was dort mit dem Steuergeld überhaupt geschieht. Immerhin wurde im Haushalt erstmals eine kurze Übersicht über den Wirtschaftsplan des Grimme-Instituts veröffentlicht. Zugleich wurde der Etat des Grimme-Instituts um 110.000 € für Forschungsprojekte im Bereich „Digitale Gesellschaft“ aufgestockt.

Die Ministerin hat also die Transparenz im Haushalt des Grimme-Instituts verbessert. Gleichzeitig wird der digitale Gesellschaftswandel stärker in den Blick genommen. Demnach haben unsere Vorschläge ja doch Früchte getragen. Piraten wirken also doch manchmal.

(Beifall von den PIRATEN)

Einige Worte noch zur Film- und Medienstiftung NRW, die in diesem Jahr wieder den größten Batzen des Medienhaushalts erhält, nämlich 13,5 Mil-lionen €. Wir wünschen uns natürlich immer noch eine stärkere Förderung digitaler, innovativer Medienformate. Insofern appellieren wir an die Film- und Medienstiftung, ihre Förderprogramme in diese Richtung fortzuführen und weiter auszubauen.

Wir Piraten sind uns der großen kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Medienbranche für NRW bewusst und sind der Überzeugung, dass in unserem Bundesland in diesem Bereich noch viele Schätze zu heben sind. Deshalb unterstützen wir auch die Förderung des AV-Gründerzentrums NRW und anderer Projekte im digitalen Bereich, für die zusätzlich eine halbe Million Euro bereitgestellt sind.

Bedenken haben wir eher bezüglich kleinerer Haushaltstitel – das hat der Kollege Nückel schon gerade angesprochen –, zum Beispiel die 215.000 €, die für eine „Veranstaltung mit Messecharakter“ des neuen Referats „Digitale Gesellschaft“ ausgegeben werden sollen, wobei es derzeit offensichtlich noch keinerlei spruchreife Planung gibt, was das denn eigentlich für eine Veranstaltung sein soll. Gibt es denn nicht schon genug Werbeveranstaltungen der Landesregierung? Könnte man dieses Geld nicht in reale Projekte statt in zweifelhafte Hochglanzveranstaltungen stecken? Grundsätzlich begrüßen wir Piraten die Einrichtung eines solchen Referats „Digitale Gesellschaft“, das sich mit Grundsatzfragen der digitalen Revolution beschäftigen soll. Wir sind sehr gespannt auf die Details zu diesem Referat und wünschen uns die Einbindung der Netzbürger zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.

Ich fasse zusammen:

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Schwerd, wenn ich einmal kurz unterbrechen darf. Herr Kollege Keymis hat das Bedürfnis, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie die zu?

Daniel Schwerd (PIRATEN): Ja, warum nicht.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Keymis, bitte sehr.

Oliver Keymis (GRÜNE): Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Kollege. – Können Sie mir erklären, dass Sie auf der einen Seite nicht wissen, was für 215.000 € von der Landesregierung geplant ist, uns andererseits jedoch frank und frei erklären können, dass es sich um eine Hochglanzveranstaltung handelt?

Daniel Schwerd (PIRATEN): Das Risiko, dass es eine Hochglanzveranstaltung wird, steht im Raum. Solche Dinge haben wir schon gesehen. Deswegen ist hinter meinem Satz auch ein Fragezeichen. Beweisen Sie mir, dass es keine Hochglanzveranstaltung wird! Im Moment haben wir diesen Haushalt abzunehmen und können überhaupt nichts darüber sagen, was dort stattfinden soll.

(Beifall von den PIRATEN))

Ich fasse zusammen: Wir verlangen mehr Transparenz für die Verwendung der Landesmittel durch das Grimme-Institut und die Film- und Medienstiftung NRW. Wir fordern noch mehr Engagement im Bereich der Kreativbranche und der Ausnutzung und Förderung von Chancen der digitalen Gesellschaft.

Von diesen Punkten machen wir unsere Zustimmung für den Medienhaushalt abhängig. Für dieses Jahr bleibt es jedoch dabei: Wir sehen Fortschritte, aber zustimmen können wir diesem Haushalt noch nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Bei manchen Beiträgen der Opposition habe ich mich gefragt: Was wollen Sie nun eigentlich? Sie verlangen Kreativität, und jede neue Entwicklung wird verteufelt, ohne dass man sie im Detail kennt.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Es wird beklagt, dass zu viel Geld ausgegeben wird für das Medienforum. Dann hört man wieder: Weil nun weniger ausgegeben wird als in der Vergangenheit und unter den Vorgängerregierungen, erleide diese Veranstaltung einen Bedeutungsverlust.

Es wird beklagt, die Landesregierung sei nicht offen genug. Dann sagt man, das, was vorgelegt werde, seien nur vage Skizzen, wozu die Bürger und Bürgerinnen, alle Akteure und selbstverständlich Sie als Gesetzgeber, eingeladen sind, Ihre Anregungen zu geben.

Ich glaube, Sie sollten noch einmal darüber nachdenken, was Sie wirklich wollen. Wir wollen die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft annehmen. Deswegen haben wir in diesem kommenden Jahr auch verschiedene Akzente gesetzt.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir ein neues Referat „Digitale Gesellschaft“ eingerichtet haben, in dem wir die Debatte begleiten wollen, um zu einer netzpolitischen Strategie der Landesregierung zu kommen, die wir aber erst noch entwickeln müssen. Auch fördertechnisch gesehen wirkt sich eine neue Schwerpunktsetzung dadurch aus, dass das renommierte Grimme-Institut in der Debatte um die digitale Gesellschaft als anerkannte Plattform eine zentrale Rolle einnehmen soll. Deshalb sichert die Landesregierung die Arbeit des Instituts künftig durch eine institutionelle Förderung.

Doch auch Themen, die uns schon in der Vergangenheit beschäftigt haben, wie die verschiedensten Fragen der Medienkompetenz, werden in Zukunft von uns gefördert und befördert, genauso wie das Thema „Open.NRW“.

Die intensiven Diskussionen der letzten Wochen und Monate zur Netzneutralität, Störerhaftung, Datensicherheit und Entwicklung von Social Media haben gezeigt: Hier gibt es Klärungs- und Diskussionsbedarf. So komplex und vielfältig wie die netzpolitischen Themen sind, so vielfältig sind auch die Akteure. Wir wollen nicht nur auf Wissensvermittlung in Veranstaltungen, die Sie als Hochglanzveranstaltungen bezeichnen, setzen, sondern uns geht es in der Tat um Interaktion, um Bürgerbeteiligung.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zur Film- und Medienstiftung und ihrer Arbeit sagen. Sie wissen, dass neben der klassischen Förderung die Film- und Medienstiftung neue und breite Aktivitäten entwickelt. Das Medienforum ist hier schon angesprochen worden.

Ich will aber auch den neu geschaffenen Geschäftsbereich „Standortmarketing“ nennen, mit dem die Film- und Medienstiftung mit Marketingmaßnahmen, Präsentationen, Veranstaltungen, Messeauftritten und Ähnlichem für den Medienstandort NRW wirbt. Das wird durch die Tochter „Mediencluster NRW GmbH“ vorangebracht.

Aber auch der Förderhaushalt der Film- und Medienstiftung zeitigt Erfolge, sowohl im Bereich der digitalen Wirtschaft als auch nach wie vor im klassischen Filmgeschäft. Dort ist es nicht nur so, dass wir zahlreiche Auszeichnungen erringen können, sondern auch für jeden Euro Förderung mindestens 1,50 € ausgegeben werden müssen, in Wahrheit also sogar ein NRW-Effekt von 225 % erzielt worden ist. Das eingesetzte Geld lohnt sich somit auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Meine Damen und Herren, gerade sind zwei Emmy Awards und eine UNESCO-Auszeichnung nach Nordrhein-Westfalen gegangen. Das ist einmal die Anerkennung für den ZDF-Film „Das Wunder von Kärnten“ und andererseits für Frau Schäferkordt, die als Chefin der Mediengruppe RTL ebenfalls einen International Emmy für ihre Verdienste um den Sender RTL und das Privatfernsehen bekommen hat.

Daraus können Sie entnehmen: Schon die Unterschiedlichkeit der Auszeichnungen zeigt die große Vielfalt des Medienlandes NRW. Preise stehen immer erst am Ende eines gewinnbringenden Prozesses, und wir in Nordrhein-Westfalen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass diese Prozesse nachhaltig gelingen können.

Herr Präsident, gestatten Sie mir zum Abschluss dieses Gesamtkomplexes Einzelplan 02 noch zwei abschließende Sätze. Ich möchte das Fazit ziehen, dass der Haushalt der Ministerpräsidentin wieder einmal aus finanzwirtschaftlicher Sicht sehr zurückhaltend ist und trotzdem wichtige inhaltliche Akzente setzt.

Ich möchte mich bei Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bedanken für die überwiegend sachliche Debatte, die wir heute hier geführt haben, die dem Ansehen dieses Hohen Hauses sicher guttut. Ich möchte mich außerdem bedanken, dass es mir durch eine Tagesordnungsumstellung ermöglicht worden ist, diese Debatte mit Ihnen zu führen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Einzelplanberatung vor. Ich schließe damit die Aussprache zu Einzelplan 02.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4402, den Einzelplan 02 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung Folge leisten? – SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. Damit ist der Einzelplan 02 in zweiter Lesung angenommen.

Ich rufe auf:

Einzelplan 05
Ministerium für Schule und Weiterbildung

Änderungsantrag
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4483

In Verbindung mit:

Bildungsinnovation 2020 – Chancen der Digitalisierung für die Bildung nutzen

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4435

In Verbindung mit:

Erste Konsequenz aus den schlechten Ergebnissen Nordrhein-Westfalens in der IQB-Vergleichsstudie zu mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnissen ziehen – zusätzliches Fortbildungsprogramm zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer auflegen

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/4440

Ich weise auch auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 05 Drucksache 16/4405 hin. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht zunächst Frau Kollegin Vogt.

Petra Vogt (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits zum dritten Mal innerhalb eines Jahres erleben wir an dieser Stelle Haushaltsberatungen. Eigentlich hätte man sich die erneuten Beratungen sparen können, da auch im vorliegenden Entwurf kein Gestaltungswille erkennbar ist.

Wieder einmal offenbaren die Zahlen der Ministerin nichts Gutes für unser Bundesland. Das Haushaltsvolumen des Einzelplans 05 steigt gegenüber 2013 um 465 Millionen € auf 15,6 Milliarden € an und macht damit ca. 25 % an den Gesamtausgaben aus. Allein diese Zahl zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, wenn man die Konsolidierung der Landesfinanzen ernst nimmt. Doch davon ist der vorliegende Entwurf weit entfernt. Es gibt allem Anschein nach nur ein „Augen zu und weiter so wie bisher“. Uns treibt die Sorge um, dass wir von Ihnen, sehr geehrte Frau Ministern, in der gesamten Legislaturperiode nichts anderes mehr zu hören bekommen.

Zudem mangelt es an Transparenz. Auch in diesem Haushalt finden sich 42 Millionen € an globaler Minderausgabe, bei der die Ministerin noch nicht weiß oder es vielleicht einfach gar nicht sagen möchte, wie diese erwirtschaftet werden soll. So wurden wir kurz nach den Haushaltsberatungen 2013 im Frühjahr von dem Beschluss der Ministerin mehr als überrascht, die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht einfach so zu halbieren. Während der Haushaltsberatungen war davon kein Wort zu hören. Wir hätten sehr gerne mit Ihnen darüber gesprochen, wie schlecht Unterrichtsausfall ist und wie wenig sich Nordrhein-Westfalen das leisten kann. Wie die neueste Vergleichsstudie zeigt, haben wir eher deutlich mehr als deutlich weniger Unterricht an unseren Schulen nötig.

Die FDP-Fraktion hat zu diesem Thema für die heutige Beratung bereits einen Antrag vorgelegt, der aus unserer Sicht allerdings zu kurz greift. Wir freuen uns aber auf die Beratungen im Fachausschuss.

Erstaunt hat uns die Kürzung der flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht aber auch vor dem Hintergrund, dass die Ministerin gar keine Ahnung hat, wie viel Unterricht an unseren Schulen überhaupt ausfällt. Sehr geehrte Frau Ministerin, auf welcher Grundlage haben Sie diese Entscheidung gefällt? Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie wären in einem Unternehmen tätig und würden so weitreichende Entscheidungen ohne Kenntnis der Sachlage treffen. Wie lange, glauben Sie, wären Sie dort noch beschäftigt?

Aber zielgerichtete Planung scheint nicht Ihr Ding zu sein. Das erkennt man am vorliegenden Haushaltsentwurf deutlich. Trotz einer Steigerung des Haushaltsvolumens fehlt Geld für zentrale Aufgaben im Schulbereich. Den inklusiven Umbau unseres Schulsystems werden Sie mit den veranschlagten Ressourcen nie bewerkstelligen können.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das haben Ihnen bereits im Juni alle Experten in der Anhörung gesagt. Das haben wir Ihnen immer wieder gesagt. Wie die Umfrage des VBE zeigt, sagt Ihnen das auch die Bevölkerung in unserem Land, liebe Frau Löhrmann,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

leider Gottes ohne Erfolg! Sie halten an einem Inklusionsgesetz fest, von dem Sie wissen, dass es zum Scheitern verurteilt ist. So titelte beispielsweise in der vergangenen Woche ein Nachrichtenmagazin: „Chaos per Gesetz an den NRW-Schulen?“ – Wie viele Hinweise benötigen Sie noch, um anzuerkennen, dass es so nicht geht?

Allerdings ist die Inklusion nicht die einzige Problematik, die an fehlender Prioritätensetzung leidet. Es fehlen auch Anreize für Führungstätigkeiten in unserem Schulwesen. An den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen gib es zurzeit 435 unbesetzte Schulleiterstellen und 662 offene Stellvertreterposten. Welche Auswirkungen das auf die einzelnen Schulen hat, kann man leicht erahnen. Was tun Sie dagegen? Offensichtlich nichts. Im Gegenteil: Durch die leistungsfeindliche Nichtübernahme des Tarifergebnisses für höhere Besoldungsgruppen verschärfen Sie die Problematik weiter und demotivieren zudem die Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich und häufig weit über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus versuchen, den Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung mit auf den Lebensweg zu geben.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sparwillen zeigen Sie dann überraschend an den Berufskollegs. Allein aufgrund einer durch nichts bewiesenen Annahme, wonach es durch ein neues Konzept gelingen könnte, junge Menschen schneller in den Beruf zu vermitteln, streichen Sie in diesem Haushalt einfach einmal 229 Stellen an den Berufskollegs. Auch das ein Beispiel für wirklich „durchdachte“ Planung! Dass sehr viele junge Menschen an unseren Berufskollegs ganz bewusst einen höherwertigen Bildungsabschluss machen, scheint Ihnen leider entgangen zu sein.

Selbst wenn Sie also versuchen zu sparen – es ist an der falschen Stelle.

Richtig wäre es – und vor dem finanziellen Hintergrund des Landes dringend geboten –, über Strukturveränderungen nachzudenken. Ohne Strukturveränderungen wird man weder den Herausforderungen unseres Schulwesens gerecht werden noch die Schuldenbremse einhalten können. Wir hatten Ihnen dazu bereits in den vorangegangenen Haushaltsberatungen ein umfangreiches Konzept vorgelegt, das wir für 2014 fortgeschrieben haben.

Es wäre schön, wenn Sie nicht immer nur unsere Vorschläge ablehnen, sondern auch endlich mal eigene Vorschläge vorlegen würden,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

um das Schulsystem in unserem Land zukunftsfähig zu gestalten. Die Menschen in unserem Lande warten darauf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin Vogt. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Hendricks.

Renate Hendricks (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in dieser Haushaltsdebatte haben wir von der Opposition sicherlich schon ein Dutzend Mal die Klage gehört, dass wir zu viel Geld ausgeben, wenn auch an jeder einzelnen Stelle zu wenig. Das ist sozusagen der Zwiespalt, in dem wir uns da bewegen.

Von Frau Vogt haben wir gerade auch noch gehört, dass wir keinen Gestaltungswillen haben und dass wir darüber hinaus keine eigenen Vorschläge vorlegen. Frau Vogt, unsere eigenen Vorschläge sind der Haushaltsplan – nur um das klarzustellen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Der ist sehr umfänglich und hat eine ganze Reihe von Schwerpunkten.

Die Interessenvertretung des VBE hat pünktlich zur heutigen Debatte eine Umfrage veröffentlichen lassen, nach der rund zwei Drittel der Bürger meinen: Die Bereitschaft der Politik, die notwendigen finanziellen Mittel für ein gemeinsames Lernen bereitzustellen, ist nicht da. – Einfacher gesagt: Die Politik gibt dafür nicht genug Geld aus. – Aber, man beachte: Es war nicht nach der Bereitschaft der Politik gefragt und auch nicht nach der des einzelnen Bürgers!

Die CDU hat das gleich flott kommentiert, der Landesregierung scheinheiliges Gerede unterstellt und gemeint, dass wir nicht ausreichend arbeiten würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihre Bewertungen sind unsachlich. Sie sollten einmal überlegen, ob das nicht eher auf Ihre eigenen Äußerungen in der Pressemitteilung zutrifft als auf das, was unsere Landesregierung tut.

Doch kehren wir nach diesem Ausflug in das Reich der Wünsche, Widersprüche und Fiktionen zur Realität zurück!

Mit einem Anteil von rund 25 % – Frau Vogt hat es schon gesagt – ist der Einzelplan 05 der größte des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Einzelplan findet sich eine Steigerung von 465 Millionen €. Die geht im Wesentlichen auf Personalkosten zurück. Dazu zählen Versorgungsausgaben, Beihilfen und Fürsorgeleistungen in Höhe von 373 Millionen €.

Dem steht keine Verbesserung der Stellensituation gegenüber, sondern es handelt sich um systemimmanente Kostensteigerungen. In der Summe sinkt die Zahl der Lehrerstellen sogar um 2.687, was in den letzten Wochen übrigens erhebliche Kritik bei den Lehrerverbänden ausgelöst hat.

Ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Diese 2.687 Stellen – wir haben das auch schon in der Presse veröffentlicht – stammen nicht aus Demografieeffekten, sondern es handelt sich dabei um systematische Korrekturen, die im Wesentlichen an Beschlüssen der Vorgängerregierung vorzunehmen sind. Auch wenn diese Kürzungen schmerzvoll sind – es gibt eine Gesamtverantwortung für den Landeshaushalt. Diese erfordert auch im MSW strukturelle Einsparungen. Ich möchte aber deutlich betonen, dass daneben die sogenannten Demografieeffekte, also Stellen, die zunächst durch rückläufige Schülerzahlen frei werden, bis 2015 wie versprochen im System gehalten werden.

Es ist ein Merkmal unserer Politik, das Bildungssystem gerechter, leistungsfähiger gestalten zu wollen. Dabei wollen wir so viel Prävention wie möglich und so wenig Reparatur wie notwendig realisieren. Das erfordert auch einen sorgsamen Umgang mit den finanziellen Spielräumen, die wir haben.

Dem Stellenabbau sind zum Beispiel Vorgriffsstunden in der Größenordnung von 1.150 oder die Realisierung von kw-Vermerken oder auch die Veränderung der Lehrerbildung mit 368 Stellen geschuldet.

160 Stellen gehen auf das Stoppen des vorgezogenen Einschulungsalters zurück und werden als Ausgleich dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zur Verfügung gestellt.

Manche Stellen ergeben sich auch durch Verschiebungen im Einzelplan. Die 33 Stellen, die für den Wiederaufbau des Landesinstituts in Soest benötigt werden, sind eine Folge davon, dass Sie in einem Akt von Wahnsinn das Landesinstitut in Soest schlicht und einfach abgeschafft haben. Wir fangen jetzt an, dort eine Qualitätsagentur neu aufzubauen. Qualitätsentwicklung an unseren Schulen braucht nämlich in der Tat kontinuierliche, systematische Unterstützung. Diesen Ansatz wollen wir weiterverfolgen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir setzen mit unserem Haushalt ganz klare Schwerpunkte. Das ist zum einen die Umsetzung des Schulkonsenses, das ist zum anderen die Umsetzung der Inklusion nach dem 9. Schulrechts-änderungsgesetz.

Allein für die Neugründung von Sekundarschulen und Gesamtschulen – das ist übrigens etwas, was wir gemeinsam verabredet haben, Frau Vogt – werden in diesem Haushaltsjahr 2.369 Stellen eingesetzt.

570 Lehrerstellen werden zur Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes in der Grundschule verwendet. Auch mit der Absenkung der Klassenfrequenz in der Sekundarstufe I werden wir im Haushaltsjahr 2014 beginnen. Dort wird die Klassenfrequenz in Gesamtschulen, Gymnasien und Realschulen von 28 auf 27 gesenkt.

Damit halten wir Wort. Damit haben wir nicht nur Gestaltungswillen, sondern auch Gestaltungskraft, Frau Vogt.

An den Gymnasien werden im Haushalt 500 Stellen erhalten, die mit dem Auslaufen des neunjährigen Abiturs zahlenmäßig nicht mehr benötigt werden. Damit Härten vermieden werden und Versetzungen nicht erforderlich sind, bleiben diese Stellen zunächst noch im Haushalt.

Auf einen weiteren Stellenanwuchs möchte ich hinweisen, nämlich auf die 109 Stellen, die zur Ausweitung der Leitungszeit in der Grundschule zur Verfügung gestellt werden.

Anders als Sie behaupten, Frau Vogt, setzen wir 1.000 zusätzliche Stellen ein, um die Umstellung der sonderpädagogischen Förderung im Rahmen des Inklusionsprozesses zu begleiten. Alle 9.406 Stellen, die bisher im Bereich „Lern- und Entwicklungsstörungen“ im Haushalt waren, bleiben erhalten, um den Inklusionsprozess umzusetzen.

Mit dem Entschließungsantrag zum 9. Schulrechts-änderungsgesetz ist zudem ein Bündel von Maßnahmen benannt worden, die in unterschiedlicher Zuständigkeit deutlich machen, dass es zukünftig mehr denn je erforderlich ist, dass alle Ebenen der gesamtstaatlichen Verantwortung für Bildung und Soziales enger zusammenarbeiten und wir Synergien schaffen.

(Beifall von Eva Voigt-Küppers [SPD] und Sigrid Beer [GRÜNE])

Es wird eine Herausforderung, aber auch eine Chance sein, zukünftig vernetzter zu denken und zu handeln.

Wir haben die berufsbegleitende Fortbildung der Sonderpädagogen eingeführt. Wir schaffen 300 Stu-dienplätze an den Hochschulen.

Meine Damen und Herren, auch der Stellenaufwuchs bei der sonderpädagogischen Förderung bis 2017 umfasst insgesamt 3.215 Stellen. Das entspricht – man höre und staune – ungefähr dem Betrag, den die CDU im letzten Haushaltsjahr 2013 für Sonderaufgaben und Inklusion zur Verfügung stellen wollte. Nun weiß ich nicht, wie Sie heute feststellen können, wir täten nicht genug, während Sie selbst nicht mehr hätten tun wollen.

In diesem Jahr tritt die CDU mit einem neuen Prinzip an, nämlich dem sogenannten Praktiker-Prinzip, das allerdings bekanntlich schon an anderer Stelle zur Pleite geführt hat: 20 % auf alles. Damit ist die Kürzung für alle Fördertöpfe gemeint. Dies dürfte nicht ohne Auswirkungen auf den Personalhaushalt bleiben. Meine Damen und Herren, das ist das Gegenteil von verantwortlicher Haushaltsführung.

Zur effizienten Nutzung der knappen Mittel ist es erforderlich, dass wir zukünftig bessere Steuerungsmöglichkeiten haben. Deshalb führen wir auch bei den Stellenbudgets unter anderem einen Sozialindex ein. Insgesamt bietet der Sozialindex die Möglichkeit, soziale Belastungen in Schulaufsichtsbezirken besser begegnen zu können. Mit ihm können Lehrerstellen bedarfsgerechter den Schulaufsichtsbezirken zugewiesen und nach ungewichteten Schülerzahlen verteilt werden.

Mit dem Einzelplan 05 diskutieren wir zugleich die Anträge von CDU, FDP und den Piraten. Lassen Sie mich zu diesen Anträgen ganz kurz in Stichworten aus unserer Sicht etwas sagen.

Wir haben deutlich gemacht, dass die Schulverwaltungsassistenten nicht unbedingt der richtige Weg sind. Zumindest ist unbestritten, dass die Schulassistenten eine Entlastungsfunktion haben. Gleichwohl werden wir zu klären haben, ob, und wenn ja, wo und unter welchen Bedingungen Schulassistenten sinnvoll eingesetzt werden können. Damit wird sich der Landtag in einer Anhörung beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, Sie haben als Antwort auf die Ergebnisse der letzten IQB-Studie den Antrag gestellt, die Lehrerfortbildung in den MINT-Fächern auszuweiten. Dabei unterstellen Sie den schlichten Gedankengang: mehr Fortbildung gleich besserer Unterricht gleich bessere Schülerleistungen. – Das ist leider so nicht der Fall. Die IQB-Studie stellt auf Seite 386 fest – ich zitiere –:

„Anhand der vorliegenden Daten lassen sich somit kaum Hinweise darauf finden, dass der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen direkt mit höheren Kompetenzständen aufseiten der Schülerinnen und Schüler einhergeht.“

Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits eine ganze Menge an Fortbildungen zu MINT-Fächern. Sie haben in Ihrer Regierungszeit dort einen Schwerpunkt gesetzt. Sie haben zum Beispiel mit der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände drei Projekte auf den Weg gebracht. Es ist also bereits eine Menge passiert, und dennoch waren die Ergebnisse in der IQB-Studie nicht so, wie wir sie uns vorgestellt hätten.

Es bleibt also zu fragen, ob angesichts der schwierigen Ausgangslage in NRW diese Maßnahmen erforderlich sind.

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Kollegin.

Renate Hendricks (SPD): Meine Redezeit ist fast zu Ende.

Ich sage ganz kurz etwas zum Antrag der Piraten. Wir haben damit Sympathie. Wir sehen es als notwendig an, dass wir auch bei den Medien mehr tun. Wir werden dies im Ausschuss weiter beraten.

Ich bin mir sicher, dass wir eine Weiterentwicklung im schulischen und im Ausbildungsbereich in den nächsten Jahren haben werden. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Gebauer.

Yvonne Gebauer (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich heute einen grünen Schal trage, hat das nicht zur Folge, dass wir dem Haushalt zustimmen werden.

(Zuruf von der SPD: Die Hoffnung stirbt zuletzt! – Ministerin Sylvia Löhrmann: Schade eigentlich! – Weitere Zurufe)

Liebe Frau Hendricks, ich gehe auf Ihren Beitrag ein. In unserem Antrag steht zum einen etwas von erster Konsequenz. Zum anderen haben wir das, was Sie gerade aus der IQB-Studie zitiert haben, tatsächlich in unserem Antrag aufgeführt.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Frau Kollegin!)

Wir wissen, dass Fortbildung nicht das Allheilmittel ist, aber dazugehört, wenn wir hier von den schlechten Ergebnissen der IQB-Vergleichsstudie sprechen.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden rot-grünen Haushaltsentwurf verspielen wir leider zu einem großen Teil die wissenschaftliche und wirtschaftliche Zukunft des Landes Nordrhein-Westfalen. Die extrem schlechten Ergebnisse beim IQB-Ländervergleich haben uns dies vor Augen geführt.

Wir müssen bei der Unterrichtsqualität im MINT-Bereich dringend nachsteuern. Welchen Stellenwert Rot-Grün dem MINT-Bereich zumisst, ergab sich unter anderem auch aus unseren schriftlichen Nachfragen zu den Programmkürzungen im vergangenen Haushalt. Da gab es die Antwort, dass die Schülerakademie für Mathematik und Informatik in Münster nicht mehr finanziell unterstützt wird. Das Projekt „Sprachbildung im mathematisch-naturwis-senschaftlichen Unterricht“ wurde ebenfalls aufgeschoben.

So sägen Sie natürlich an dem Ast, auf dem der Erfolg dieser Gesellschaft ruht. Nicht nur, aber auch darum wollen wir hier und heute mit unserem Antrag Ihr direktes Bekenntnis, dass Sie erste – das betone ich: erste – Konsequenzen aus dem IQB-Länder-vergleich ziehen.

Wir wollen die Mittel für die Fortbildung, also die Unterstützung der Pädagogen, nicht um 4,1 Millionen € kürzen. Wir brauchen mehr Unterstützung gerade auch für fachfremd unterrichtende Pädagogen. Zertifikatskurse alleine reichen hier offenkundig nicht aus.

Liebe Frau Ministerin Löhrmann, es ist richtig, dass die Mittel für einen auslaufenden Zweck eingestellt waren. Aber die Entscheidung, diese Fortbildungsmittel zu streichen oder umzuschichten, treffen Sie heute. Deshalb fordern wir: Investieren Sie in Köpfe und nicht in Strukturen.

(Beifall von der FDP)

Letztlich haben wir es bei Ihrer Schwerpunktsetzung mit einem Circulus vitiosus, also einem Teufelskreis, zu tun: Zum einen sinken die Fortbildungsmittel, aber gleichzeitig fließen Millionen in ein neues Landesinstitut, das etwas für die Fortbildung tun soll. Das, meine Damen und Herren, ist absurd.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Wir diskutieren die schlechten Ergebnisse in Mathematik und den Naturwissenschaften, die das IQB festgestellt hat. An dieser Stelle möchte ich gern Herrn Anand Pant vom IQB, der zur Qualitätsanalyse oder zum Referenzrahmen immer ein gern gesehener Gast der Landesregierung ist, zitieren, der in Bezug auf die schlechten Ergebnisse eine Aussage zu den Landesinstituten getätigt hat. Er sagte in der „Zeit“ vom 17. Oktober: „Leider sind die Landesinstitute Teil des Problems.“ Diesen Worten brauche ich nichts mehr hinzuzufügen.

Selbstverständlich soll aus Ihrer Sicht dieses Landesinstitut auch bei der Inklusion eine wichtige Rolle spielen. Leider ist bei der zentralen schulpolitischen Herausforderung dieses Jahrzehnts Ihr Fehlmanagement mit den Händen zu greifen. Sie haben – Frau Vogt hat es schon angesprochen – gegen nahezu alle Verbände und Fachleute einen Gesetzentwurf ohne Qualitätsstandards regelrecht durchgepeitscht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie unterlaufen in diesem hochsensiblen Feld vielfach die Wünsche der Eltern nach der Wahlmöglichkeit einer Förderschule. So wenig Empathie bei diesem Thema finde ich erschreckend.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Noch ist unklar, wie die Gespräche mit den Kommunen Anfang nächsten Jahres ausgehen werden. Klar ist aber: Ihre Rechtsposition haben Sie nicht geändert. Entsprechende Vorsorge haben Sie aber auch nicht getroffen. Die unverzichtbaren Leitplanken für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion fehlen weiterhin nahezu vollständig. Sie schichten Lehrerstellen um; das ist richtig. Aber, meine Damen und Herren, das reicht nicht. Die Planungen folgen dem Prinzip „von der Hand in den Mund“.

Wie das Konzept zur Verteilung der Budgetstellen für Lernen, Sprache und emotionale Entwicklung aussehen soll, können Sie nicht erklären. Wir haben schriftlich gefragt, wie sich die sonderpädagogischen Stellen auf die allgemeinen Schulformen und Schulstufen verteilen. Wir wollten wissen, wie viele Förderstunden pro Kopf auf einen Schüler an allgemeinen Schulen entfallen. Die Antwort des Ministeriums: Das wissen wir nicht. Das können wir nicht sagen. – So, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wird Inklusion an die Wand gefahren.

(Beifall von der FDP)

Wie sieht es an unseren Schulformen in Nordrhein-Westfalen aus? Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass Sie mit einer Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte an Gesamtschulen, Gymnasien und Realschulen beginnen. Aber die Ungleichbehandlung bleibt dennoch bestehen. Am Gymnasium streichen Sie weitere 500 Stellen als Folge des doppelten Abiturjahrgangs. Das ist nicht nur für Hunderte von Referendaren ein großes Problem. Es ist auch die falsche Antwort auf die schlechten Ergebnisse bei Leistungsvergleichen.

(Beifall von der FDP)

Studien zeigen ganz deutlich, dass wir mehr für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler tun müssen. Um es an dieser Stelle mit Prof. Boos zu sagen: Die Besten an unseren Schulen fordern wir nur halbherzig.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die FDP fordert weiterhin, dass gestaffelt nach Größen den Gymnasien durchschnittlich eine Stelle zur individuellen Förderung zur Verfügung gestellt wird. Auch hier gilt: Wir legen heute die Grundlagen für den zukünftigen Erfolg der gesamten Gesellschaft. Dazu gehört auch die Bestenförderung in unserem Land.

(Beifall von der FDP)

Was machen Sie bei einer weiteren unverzichtbaren Säule unseres Bildungssystems, nämlich den Berufskollegs – Frau Vogt hat es schon angesprochen? Die halbe Welt schaut in der Krise beeindruckt auf unser duales Ausbildungssystem. SPD und Grüne streichen alleine in diesem Jahr 229 Stellen und erklären das zum Erfolg ihrer vermeintlichen Präventionspolitik. Dass Sie selbst immer wieder zugeben müssen, keinen Zusammenhang zwischen Ihrem politischen Handeln und den haushaltsrelevanten Entwicklungen belegen zu können, ist bezeichnend.

Noch ein Wort zu einer weiteren Schulform in unserem Land: Auch wenn eine Vielzahl von Hauptschulen schrittweise umgewandelt wird, besuchen weit über 100.000 Schülerinnen und Schüler diese Schulen. Wir sind uns – Gott sei Dank – alle einig, dass wir eine Stärkung des Übergangssystems und eine frühzeitige Berufsorientierung wollen. Aber davon abgesehen frage ich mich: Macht Rot-Grün eigentlich irgendetwas für diese rund 150.000 Kinder und Jugendlichen im System Hauptschule? Leider nein.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Schulhaushalt wird den Herausforderungen der Gegenwart, aber insbesondere der Zukunft nicht gerecht. Er zerstört eher, als dass er aufbaut. Er weist sowohl eine finanzielle als auch eine bildungspolitische Schieflage auf. Daher wird die FDP-Fraktion diesen Haushalt ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Zentis das Wort.

Gudrun Elisabeth Zentis (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Haushalt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Einzelplan 05. Wer sich die Gesamtdaten dieses Landeshaushalts angesehen hat und bemerkt, welchen Stellenwert die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler in dieser Koalition von Rot-Grün einnimmt, braucht ihn eigentlich nicht mehr groß zu kritisieren. 25 % aller Ausgaben unseres Landes stehen im Zusammenhang mit der Bildung unserer Schülerinnen und Schüler und der Weiterbildung.

Die Bildung der Schülerinnen und Schüler, die Aus- und Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, Unterstützungsleistungen durch andere Professionen, Betreuungskräfte und Assistenzen, Kosten der Inklusion für zusätzliche Lehrkräfte, die Aus- und Weiterbildung der bereits im Schuldienst befindlichen Lehrerinnen und Lehrer, Kosten durch die Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte, die entstehen, Entlastungen für die Schulleitungen und die Schulverwaltung – all diese Leistungen machen ein Viertel der vorgesehenen Gesamtausgaben des Landeshaushalts aus. Das ist nicht wenig, und das hat eine Bedeutung.

In Zahlen ausgedrückt will Rot-Grün für das Haushaltsjahr 2014 15.591.000.000 € bereitstellen. Das sind rund 465 Millionen € mehr, als uns für das Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung standen. Ich wollte das nur wiederholen, weil es für das Handeln dieser Regierung wirklich bedeutsam ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Alle Meldungen über Kürzungen und Sparmaßnahmen im Schulbereich sind also falsch. Rot-Grün sattelt noch obendrauf, und das in Zeiten knapper Kassen und der drohenden Schuldenbremse. Das sind doch Zeichen für das, was bei uns im Land höchste Priorität hat. Das sind doch Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP, wie sage ich Ihnen jetzt, dass uns Ihre Haushaltsanträge zum Schulwesen nicht weiterbringen? – Wir sparen nämlich nicht an der Bildung unserer Kinder, und wir wollen auch nicht an ihrer Ausbildung sparen. Ihre Anträge zum Haushalt sind – bildlich gesprochen – größtenteils die alten Hüte des letzten Jahres, die in diesem Jahr nicht tragfähiger sind.

In vielen Sitzungen ist Ihnen von Frau Löhrmann, Frau Beer und Frau Hendricks – und auch heute noch – erläutert worden, warum und weshalb es Stellenveränderungen gibt. Eine Erläuterung im Detail hier und jetzt wird Ihnen nicht mehr – da bin ich mir sicher – zu einer anderen Einsicht verhelfen. Lesen Sie einfach die Ausführungen der Ministerin in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 2. Oktober dieses Jahres nach. Im Detail hat die Ministerin alle Stellenveränderungen mitgeteilt, erklärt und begründet.

Zur Erinnerung seien mir allerdings zwei Bemerkungen gestattet. Dies betrifft zum einen die Vorgriffsstunden, die 1996 angeordnet wurden, gedacht zur besseren Unterrichtsversorgung in einer Zeit des Lehrermangels, von dem Versprechen begleitet, dass die Lehrkraft diese angerechnet bekommt. Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussionen in Lehrerkreisen erinnern, wie wenig Hoffnung viele hatten, dass diese versprochene Anrechnung tatsächlich umgesetzt wird. Im Zeitablauf ist das auch noch einmal gestreckt worden: Das war 2006/2007. Warum? – Weil es immer noch nicht genügend Lehrerinnen und Lehrer gab.

Der letzte Ausgleich der Vorgriffsstunden erfolgt jetzt, und ich bin mir sicher, dass auch Sie das wissen. Es betrifft zurzeit noch 704 Stellen. Weitere 368 Stellen sind nicht mehr erforderlich, weil Sie 2009 mit dem Lehrerausbildungsgesetz die Seminarzeit von 24 Monate auf 18 Monate verkürzt haben. Sie wollen doch nicht im Ernst, dass diese Menschen, deren bisherige Aufgabe sie überflüssig gemacht haben, nun in den Seminaren Däumchen drehen, anstatt anderweitig im System Schule eingesetzt zu werden.

Allein der Rückgang der Schülerzahlen im Vergleich mit der Stellenzahl der Lehrerinnen und Lehrer zeigt, dass uns das Bildungssystem in NRW viel wert ist. Neben der Absenkung von Klassenfrequenzrichtwerten zeigt das Bemühen, Schulverwaltungsassistenten zur Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern in den Schuldienst zu integrieren, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler besser versorgen wollen, dass uns die Belastungen der Beschäftigten bekannt sind und wir diese Belastungen abbauen möchten.

Dies ist wirklich völlig konträr zu dem, was die CDU will. Sie will nämlich eine Demografiequote von 1,5 % einführen. Wenn das der Gestaltungswille der CDU ist, tut sie mir wirklich leid.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Einführung einer Demografiequote von 1,5 % im Personalbereich heißt nichts anderes als Stellenabbau im Schulbereich. Nahezu alle Demografiegewinne verbleiben unter Rot-Grün im Schulsystem und verbessern so die Qualität.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nun komme ich zum vorliegenden Antrag der FDP. „Erste Konsequenz aus dem schlechten Ergebnis Nordrhein-Westfalens in der IQB-Vergleichsstudie zu mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnissen ziehen – zusätzliches Fortbildungsprogramm zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer auflegen“. Ich habe mehrfach auf das Datum geschaut, um zu sehen, dass ich richtig lese, und kam zu dem Ergebnis, dass Sie sich lange Gedanken gemacht haben; denn die Ergebnisse Ihrer Studie lagen bei der Antragstellung schon seit mehreren Wochen vor.

Ich gebe Ihnen recht, dass die Ergebnisse unserer Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 völlig unbefriedigend sind. Daran gibt es nichts zu deuten, und da muss sich etwas tun.

Nur die Forderungen, die Sie aufstellen, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, finde ich untauglich: Verzicht auf die Absenkung der 4,1 Millionen € für die Lehrerfortbildung, um mit diesen dann umfassende zusätzliche Förderprogramme für Mathematik und Naturwissenschaften aufzulegen und diese im Einzelplan 05 gegenzufinanzieren.

Kennen Sie die Hütchenspieler auf den Jahrmärkten und den Basaren? – Man muss nur schnell genug sein, um alles hin und her zu schieben, und keiner weiß mehr, woher und wohin. Dann ist der Einsatz dahin. Ernsthaft: Über diese 4,1 Millionen € haben Sie bei einer Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes 2009 bis 2013 verfügt. Dieser Zeitraum ist jetzt abgelaufen. Genau das findet sich jetzt im Haushalt wieder.

Im Übrigen möchte ich betonen, dass der Etat für Lehrerfortbildung 13,5 Millionen € beträgt und damit im Vergleich zu 2009, als Sie die Verantwortung trugen, um 3 Millionen € erhöht wurde. Das ist eine Steigerung von nahezu 30 %. Wir finden das gut und richtig.

Sie haben in Ihrer Regierungszeit das Landesinstitut abgeschafft. Nordrhein-Westfalen hatte als einziges Bundesland damit keine Supportstelle für Schule und Weiterbildung. Der Mangel war in den letzten Jahren immer stärker spürbar. Viele Verbände, Träger und Verantwortliche haben das beklagt. Auch in der Bildungskonferenz wurde die Forderung erhoben, wieder ein Landesinstitut einzuführen. Das setzen wir im Jahr 2014 um.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über den Antrag der Piratenfraktion zur Bildungsinnovation 2020 und die Chancen der Digitalisierung für Bildung beraten wir gern dezidiert im nächsten Ausschuss und werden der Überweisung dieses Antrags zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Piraten spricht Frau Kollegin Pieper.

Monika Pieper (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Die meisten Baustellen sind in den vorherigen Redebeiträgen schon benannt worden. Trotzdem möchte ich sie noch einmal kurz erwähnen. Die wichtigsten sind: Schule und Schulleiter, Inklusion, das Burnout von Lehrern, schlechte Zeugnisse in Leistungsvergleichsstudien.

Man muss wahrlich kein Bildungspolitiker sein, um zu erkennen: Es gibt viele offene Baustellen. Von einer zufriedenstellenden Gesamtsituation sind wir im Moment noch meilenweit entfernt.

Der Prozess hin zur inklusiven Schule ist meiner Meinung nach dabei die größte Herausforderung und wird es auch in den nächsten Jahren bleiben. Deshalb möchte ich dazu von dieser Stelle aus noch einmal ein paar Worte verlieren. Ich kann Frau Gebauer nur zustimmen, dass das ganze Verfahren wirklich nicht optimal gelaufen ist. Die Verabschiedung des Gesetzes hat bei den Betroffenen kaum Klarheit gebracht. Die Verunsicherung und Besorgnis sind bei Eltern, Lehrern und in den Rathäusern vor Ort immer noch sehr groß. Auch die Bürger in NRW sind zunehmend skeptisch, wie es eine aktuelle Meinungsumfrage zeigt.

Im Gesetzgebungsprozess ist es der Landesregierung und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und Grün, leider nicht gelungen, bei den Betroffenen Vertrauen in den Prozess zu wecken. Das scheint mir bei vielen Projekten, die von der Landesregierung angestoßen werden, ein Problem zu sein.

Das konnte aber auch nicht funktionieren, denn Sie haben in den öffentlichen Debatten zum Thema sachliche Kritik weitgehend unkommentiert ignoriert. Wir haben einige Kritikpunkte, die eine große Zahl Sachverständiger in Stellungnahmen dargelegt haben, zu Änderungsanträgen gemacht. Ihre Reaktion in der Ausschusssitzung am 8. Oktober? – Praktisch keine! Da wird die liebe Sigrid Beer plötzlich überraschend wortkarg. Die liebe Frau Hendricks kommt in der Ausschusssitzung in einem Beitrag zur Debatte zu dem Angebot, mir unter vier Augen zu erklären, warum die Anträge nichts taugen. Dazu muss ich sagen: Herzlichen Dank! Aber das hätte ich dort gerne öffentlich erklärt bekommen.

(Beifall von den PIRATEN)

So geheimnisvoll kann das nicht gewesen sein.

Wenn so mit sachlichen Einwänden umgegangen wird, braucht man sich nicht darüber zu wundern, wenn sich die Menschen in diesem Land mit Grauen von der Politik abwenden. Ich befürchte mit vielen anderen Verbänden und Betroffenen, dass uns der so von Ihnen eingestielte Prozess der Inklusion in absehbarer Zeit auf die Füße fallen wird. Dabei will ich gar nicht in Abrede stellen, dass Sie im Ansatz richtige Reformprojekte auf den Weg bringen. Es ist aber typisch, dass diese guten Projekte aufgrund von Kleinmut im Desaster enden.

Im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen stimmt uns das sehr nachdenklich. Die Krise im öffentlichen Bildungssystem ist ein Dauerzustand. Die Probleme sind lange bekannt und werden durch jede Studie erneut bestätigt: zu viele Schulabgänger ohne Abschluss, zu wenig Studienanfänger, zu starke soziale Selektion, überlastete Lehrer und so weiter und so fort.

An dieser Stelle muss ich mit großem Bedauern feststellen, dass die von Rot-Grün und uns geforderte Aufhebung des Kooperationsverbots leider keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Das wird zu weiteren Problemen führen, wenn wir keine ausreichende Finanzierung des Bildungssystems in NRW haben.

Frau Zentis hat es gerade schon angedeutet: Die Situation an den Schulen entspricht immer der Wertschätzung, die man den Schulen entgegenbringt. In NRW zeigt sich allerdings ein Mangel an Wertschätzung. Der zeigt sich vor allem in der Ausstattung von Schulen und dem Unterricht. Es wird an der falschen Stelle gespart. Das MSW ist die falsche Stelle, Geld einzusparen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir haben von dieser Stelle aus schon öfter auf die beschämenden Fakten hingewiesen: NRW gehört bei den Ausgaben pro Schüler zu den Schlusslichtern. Wir haben im bundesweiten Vergleich mit die größten Klassen. Zum Unterrichtsausfall im Land gibt es seit Jahren keine Daten.

Wie äußern Sie sich, werte Kolleginnen und Kollegen, zum Beispiel in der Debatte zu den besorgniserregend schwachen Ergebnissen in der IQB-Länderstudie? – Brav wird der Ansage der Kultusministerkonferenz gefolgt und vor allem über die Verbesserung der Lehrerfortbildung gesprochen. Aber auch dort macht man aus Lehrern keine Zauberer.

Jetzt machen Sie sich als Landesregierung auf den Weg, die Versäumnisse der Vergangenheit auszugleichen. Sie wollen kein Kind zurücklassen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dazu werden umfangreiche Reformprojekte angestoßen, die wir auch vom Grundsatz her für richtig halten. Finanzieren wollen Sie das aus sogenannten Demografiegewinnen, die Sie im System belassen wollen. Das wird sicherlich nicht reichen.

Das sagt auch Professor Klemm in seinem Gutachten „Perspektiven und Chancen“ vom Sommer dieses Jahres. Wenn jetzt jemand denkt, das habe er nur für die Gewerkschaften geschrieben, möchte ich denjenigen herzlich bitten, einmal öffentlich und nachvollziehbar dazu Stellung zu nehmen. Bisher war das MSW im Haushaltsverfahren dazu nicht bereit.

Bis dahin sagen wir: Ihre Reformprojekte sind unterfinanziert!

(Widerspruch von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

In Ansätzen zeigen sich die absehbaren Schwierigkeiten bereits im vorliegenden Haushalt. Die Lehrerstellenversorgung ist nicht ausreichend. Das gilt für alle Schulformen, insbesondere aber für die Gesamtschulen. Dort wächst die Kienbaum-Lücke.

Die Landesregierung ist stets bemüht, den Eindruck zu erwecken, an der Verbesserung der Lehrerversorgung zu arbeiten. Faktisch wird die Lehrerversorgung an den Gesamtschulen im nächsten Jahr aber schlechter. Im neuen Jahr werden an den Gesamtschulen 690 Stellen fehlen, 40 mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Diese Stellen müsste es mehr geben, um das vorgesehene Unterrichtsangebot zu gewährleisten. Die Folgen sind klar: Unterrichtsausfall und Belastung der Lehrer nehmen zu. Die Qualität des Unterrichts wird leiden – und das bei einer Schulform, die bei der Inklusion schon sehr weit ist.

Auch bei den anderen Schulformen klafft eine große Lücke. Den Gymnasien fehlen weiter 1.000 Stellen, den Berufskollegs sogar 1.470. Was können wir tun? Wir brauchen kleinere Klassen, individuelle Förderung muss wirksam werden. Immer noch erlauben wir es, dass viel zu viele Schüler weit unter ihren Möglichkeiten bleiben. Schulen und Lehrer müssen durch die Gesellschaft entlastet werden, um die Inklusion und andere steigende Anforderungen an Bildung zu bewältigen. Das heißt, liebe CDU, wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Lehrer.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir wissen, dass Lehrer nicht auf Bäumen wachsen. Die Anzahl der Stellen muss Schritt für Schritt hochgefahren werden, und es müssen jetzt ambitionierte Pläne gemacht und Maßnahmen eingeleitet werden, die den Lehrerberuf wieder attraktiv machen. Die Lehrer müssen einen sicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben haben, die auch bewältigt werden können, ohne die eigene Gesundheit zu gefährden oder gar zu ruinieren.

Mit unseren Anträgen wollen wir an einigen Stellen eine Verbesserung der Lage vor Ort vorantreiben. Wir brauchen eine Soforthilfe für Schulträger beim Ausbau des gemeinsamen Lernens. Inklusion beginnt nicht erst im Sommer 2014. Der Prozess läuft, und viele Schulen – insbesondere die Grundschulen, die jetzt flächendeckend umstellen – bereiten sich jetzt vor, um sich im nächsten Sommer gut ausgerüstet auf den Weg zu machen.

Wir brauchen die finanzielle Unterstützung der Landesregierung und fordern, dass Kommunen und andere Schulträger, die einen Inklusionsplan vorlegen und sinnvolle Bedarfe ausweisen, bei diesen Investitionen so schnell wie möglich unterstützt werden. Das wäre ein erster erforderlicher Schritt. Durch die Übernahme von Mitverantwortung könnte hier ein Teil des verloren gegangenen Vertrauens zurückgewonnen werden.

Daneben fordern wir nicht zum ersten Mal den konsequenten Einstieg in Lernmittel unter freier Lizenz. Das, liebe Frau Zentis, ist keine gut gemeinte Idee, die an der Realität vorbeigeht. Vielleicht geht sie an Ihrer Realität vorbei, vielleicht auch an der Realität der Grünen, die 1987 in ihrem Wahlprogramm zum Boykott von Informations- und Kommunikationstechnologien aufgerufen haben.

(Beifall von den PIRATEN)

Nun aber haben wir das Jahr 2013, und wir sollten gemeinsam aktiv die Zukunft gestalten. Ziemlich sicher wird im Koalitionsvertrag „Schulbücher unter freien Lizenzen“ stehen. Diese Realität sollten Sie jetzt anerkennen. NRW darf hier den Anschluss an internationale Entwicklungen nicht verpassen. Die Bedeutung von Medienkompetenz und Digitalmedien für die Bildung brauche ich, glaube ich, heute nicht auszuführen. Da sind wir uns relativ einig.

Wir nehmen das Thema in unserem Antrag „Bildungsinnovation 2020“ auf. Jetzt ist der richtige Moment, um in diesem Haus die Modernisierung der Bildung mit Digitalmedien anzustoßen.

Auch die Europäische Kommission legt dafür ein Programm auf und stellt Fördermittel zur Verfügung – nicht nur für Schulen, sondern auch für die Weiterbildung und die Hochschulen. Das begrüßen wir.

Wir regen an, dass wir gemeinsam in den Ausschüssen schauen, was wir dabei in NRW auf den Weg bringen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir beim Zugang zur Bildung die Chancengleichheit verbessern können.

Sachlich und lösungsorientiert die Probleme unserer Zeit anzugehen – das ist unser Stil. Wir haben das versprochen, und so machen wir das. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren! Auch ich wiederhole es noch einmal: Der Etat des Schulministeriums bildet mit mehr als 15,5 Milliarden € den größten Einzeletat des Haushaltes. Das ist ein Gestaltungshaushalt, weil wir mit ihm erhebliche zusätzliche Ressourcen zur Umsetzung des Schulkonsenses und für die Inklusion einsetzen.

Ich lege noch einmal den Gestaltungsnachweis dieser Regierungskoalition vor, die unter anderem den Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen umsetzt. Man sieht die vielen Schulen, die entstehen. Ich wundere mich immer wieder, Frau Vogt – Sie haben es nicht mit ausgehandelt, und Sie haben es nicht mit unterschrieben –, wie wenig Sie vom Schulkonsens sprechen. Die CDU hat sich offensichtlich von ihm verabschiedet und freut sich nicht an dieser Gestaltung, die hier auf der Karte Nordrhein-Westfalens sichtbar wird.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Frau Hendricks hat die Studie des VBE zur Inklusion von gestern schon eingeordnet. Das will ich nicht wiederholen.

Frau Pieper, Sie haben recht, wir haben Nachholbedarf. Gerade deswegen investieren wir so massiv in den Schulbereich. Wir nutzen die demografischen Effekte, um Ziele, die wir vereinbart haben, umzusetzen und Standards zu verbessern. Wir in Nordrhein-Westfalen verbessern, was die Relationen angeht, Standards.

Die Inklusion, der Schulkonsens und die Empfehlungen der Bildungskonferenz bilden für diese Regierung seit 2012 die Schwerpunkte der jeweiligen Haushaltsaufstellung. 570 Stellen werden wir für den nächsten Schritt zur Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes an Grundschulen einsetzen. Das ist jetzt die dritte Stufe. Dadurch wird die Klassenbildung gerechter, und die Klassen werden kleiner. 260 Stellen werden für den ersten Schritt zur Absenkung des Richtwertes in der Sekundarstufe I der bestehenden Schulformen eingesetzt. Frau Gebauer, ich freue mich, dass auch Sie das hier ausdrücklich erwähnt haben, und ich finde, der grüne Schal steht Ihnen ganz gut.

320 Stellen werden für den Mehrbedarf der Sekundarschulen und Gesamtschulen zum Schuljahr 2014/15 zur Verfügung gestellt. Wir richten – auch das will ich noch einmal ausdrücklich sagen, weil Frau Vogt die Frage der Schulleitungen angesprochen hat – bei den Grundschulen 109 Stellen für die Leitungszeit ein. Damit haben wir in den letzten Jahren insgesamt 870 Stellen für die Leitungszeit geschaffen. Das entspricht 45 Millionen €. Wir haben das versprochen, und das haben wir gehalten. Sie hatten den Schulleitungen viel Entlastung versprochen und haben nie etwas gehalten. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Unsere Maßnahmen können auch erst nach und nach wirken. Das kann nicht auf einmal wirken.

Wir investieren in den Ausbildungskonsens. Da ist es nachvollziehbar und richtig, dass wir hinterher deutlich machen: Diese Maßnahmen wirken auch, und das Übergangssystem hat für die kurze Zeit schon ordentliche Wirkung entfaltet.

All diese Stellenmaßnahmen – das sind rund 1.400 Stellen – können sich sehen lassen.

Ja, es gibt auch Stellenabsetzungen. Das haben Frau Zentis und Frau Hendricks schon erläutert. Es handelt sich um stellenplantechnische Anpassungen von Entscheidungen der – ich sage es ausdrücklich – Vorgängerregierungen. Das reicht zurück bis in die Zeit, als Gabriele Behler Schulministerin war. Das wird hier nachvollzogen. Damit ist kein Eingriff in die Unterrichtsversorgung verbunden. Es ist auch nicht mit Standardverschlechterungen verbunden. Auch das ist mir ganz wichtig, hier festzuhalten, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mit diesem Haushaltsentwurf für 2014 werden rund 1.200 zusätzliche Stellen für Inklusion bereitgestellt. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die die allgemeine Schule besuchen, werden vom Schuljahr 2014/2015 an erstmals auch beim Stellengrundbedarf der jeweiligen Schulform mit berücksichtigt. Auch hiervon werden die Grundschulen maßgeblich profitieren, weil dort das Lernen beginnt und weil dort die Bildungsbiografie, was die Schule angeht, begründet wird. Darum setzen wir einen deutlichen Schwerpunkt zu Recht in der Grundschule.

Bis zum Schuljahr 2017/2018 werden insgesamt 3.215 zusätzliche Lehrerstellen für Inklusion zur Verfügung stehen, um damit, wenn dies dem Elternwillen entspricht, eine Integrationsquote von bis zu 50 % zu ermöglichen. Einer Verdreifachung der Inklusionsquote steht damit eine Versechsfachung der zusätzlichen Lehrerstellen gegenüber – bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen. Hier wird deutlich, wie sehr sich das Land bei dieser wichtigen Aufgabe engagiert.

Es kann also keine Rede davon sein, dass wir die Inklusion zum Nulltarif weiterentwickeln oder dass wir etwa Kosten für die Lehrerstellen irgendjemandem anderen aufdrücken würden. In unserem Zuständigkeitsbereich investieren wir massiv. Insgesamt ein enormer Ressourceneinsatz für Inklusion, den Schulkonsens und auch im Bereich der Ersatzschulfinanzierung.

Ich möchte jetzt, meine Damen und Herren, kurz auf die Einsparvorschläge der CDU eingehen, auch wenn es mir wie ein Déjà-vu von 2013 vorkommt.

Sie wollen eine globale Minderausgabe bei den Personalausgaben im Schulbereich von mittlerweile 61 Millionen € noch im Haushaltsjahr 2014 ausbringen. 61 Millionen € – das entspricht ungefähr 2.900 Lehrerstellen ab 2014.

Sie rechnen erneut bis 2017 mit einem Einsparvolumen von 470 Millionen €, von dem Sie 170 Millionen € wieder investieren wollen. Dabei beziehen Sie sich auf Berechnungen der Landesregierung.

Ich habe schon im Februar erläutert, dass im PwC-Gutachten von einem Zeitraum von 2010 bis 2020 die Rede ist. Vielleicht lesen Sie im Gutachten einfach noch einmal nach! Sie wollen also das Einsparpotenzial, das für einen Zeitraum von zehn Jahren rechnerisch ermittelt wurde, innerhalb von vier Jahren abschöpfen. Das würde in den Schulen verheerende Wirkungen auslösen, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Und dann tun Sie so, als würde das nicht den Schulkonsens infrage stellen.

Die Demografie, die Sie abschöpfen wollen, gibt es im Jahre 2014 nicht. Ich habe Ihnen gerade erläutert, für welche Maßnahmen wir die demografische Rendite einsetzen. Im Haushaltsentwurf 2014 zum Einzelplan 5 ist die Demografie, die wir für 2014 erwarten, komplett verplant.

Meine Damen und Herren, für die eiergebende Wollmilchsau hat die CDU einen Namen und ein Instrument. Das sind die Schulverwaltungsassistenten. Sie sollen nämlich alles können: Sie sollen Geld einsparen, sie sollen überall wirken,

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

und es soll wunderbare Ausweitungen geben. Das geht nicht auf. Das haben wir Ihnen schon mehrfach erläutert.

Außerdem – da muss man immer besonders aufpassen – will die CDU im Haushaltsjahr 2014 116 Millionen € bei den Förderprogrammen und landesgesetzlichen Leistungen einsparen. Das trifft die offene Ganztagsgrundschule, und das trifft die Ersatzschulen, meine Damen und Herren. Das muss man dann, bitte, ganz konkret hinzufügen.

Meine Damen und Herren, auch ich sage kurz etwas zu den beiden Anträgen, die wir gleichzeitig mit dem Haushalt heute hier besprechen.

Zum Antrag der Piraten – wir werden ihn im Schulausschuss ausführlicher debattieren –: Man kann immer von allem mehr machen. Ich möchte aber schon auf Folgendes hinweisen:

Wir haben beim Medienhaushalt besprochen, dass wir im Bereich Medienpass umfassende Maßnahmen ergreifen, und wir haben weitere Maßnahmen, Unterstützungsleistungen ergriffen. Insbesondere verweise ich hier auf „learn:line NRW“. Wir werden in Nordrhein-Westfalen bald 30.000 digitale Lernmittel im Netz haben, auf die die Lehrerinnen und Lehrer lizenzfrei zugreifen können. Das war immer schon so festgelegt. Das ist eine gute Maßnahme.

Zum Antrag der FDP: Zum IQB-Ländervergleich habe ich bereits im Plenum Stellung bezogen. Wir werden systematisch nach den Ursachen für das Abschneiden Nordrhein-Westfalens suchen und gemeinsam daraus Konsequenzen ziehen. Das wird ein Gesamtpaket werden. Schnellschüsse helfen hier nicht weiter. Wir werden erst am Freitag ausführlicher mit den Verfassern der Studie sprechen, um uns auch dort schlauzumachen und dann ein Gesamtkonzept zu entwickeln.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss betone ich noch einmal: Mit dem Haushaltsentwurf 2014 für den Einzelplan 05 werden im Wesentlichen die Verabredungen des Schulkonsenses und Anregungen aus der Bildungskonferenz umgesetzt. Der Ausbau der Inklusion wird konsequent unterstützt. Von daher sollte es Ihnen keine Probleme bereiten, dem Haushaltsentwurf für Schule und Weiterbildung zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Jetzt hat Frau Kollegin Beer noch einmal ums Wort gebeten. Das soll sie auch bekommen. Sie hat wenig Redezeit; das weiß sie.

Ich möchte nur alle darauf aufmerksam machen, dass der Geräuschpegel im Saal extrem hoch ist und dass das für alle Rednerinnen und Redner sehr anstrengend ist.

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, in der Tat, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil die bildungspolitische Amnesie, die sich in den ersten Beiträgen hier niedergeschlagen hat, zurechtgerückt werden muss.

Ich möchte daran erinnern, dass Schwarz-Gelb in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2010 10.000 Stellen im Lehrerbereich abgesetzt hatte. Sie waren gar nicht mehr vorhanden. Die Frage der Demografieeffekte spielte da gar keine Rolle mehr.

Wir haben sie im System belassen. Sie kommen der Schule zugute. Allein bis 2015 sind das 9.500 Stellen. Wir mussten 1.000 Stellen draufpacken, weil Sie zu wenig geplant haben. Wir haben 1.000 Stellen ausfinanziert, die bei Ihnen nicht solide im Haushalt abgebildet waren. Wir haben mit den permanenten Haushaltsverstößen in Sachen Fachleiterfinanzierung Schluss gemacht. All das waren die Dinge, die Sie nicht angefasst haben. Wir haben dafür gesorgt, dass die 1.000 Stellen, abgesenkt jetzt auf 500, den Gymnasien im Rahmen von G8 zusätzlich zur Verfügung stehen.

Das ist bei Ihnen nie im Oktav gewesen. Und dann geben Sie hier, Frau Vogt und Frau Gebauer, eine solche Vorstellung ab! Es hilft dann nicht zu sagen, Sie seien erst jetzt ins Parlament gekommen. Das nenne ich bildungspolitische Amnesie.

Präsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit.

Sigrid Beer (GRÜNE): Diese zusätzlichen Dinge sollten Ihnen präsent sein, nämlich das, was Schwarz-Gelb absetzen wollte und was Sie nicht investiert haben, was aber Rot-Grün zusätzlich in die Hand genommen hat.

Herr Optendrenk bietet uns an, die Förderprogramme um 20 % pauschal zu kürzen, und das betrifft zum Beispiel OGS-Plätze. Die Menschen lassen sich von Ihnen aber nicht hinter die Fichte führen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

Erstens wir stimmen ab über den Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stein Drucksache 16/4483. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Der Abgeordnete Stein und die Fraktion der Piraten sowie CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag abgelehnt.

Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 05. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Drucksache 16/4405, den Einzelplan unverändert anzunehmen. Wer möchte dem zustimmen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Somit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Einzelplan 05 angenommen.

Drittens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4435. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Schule und Weiterbildungfederführend – sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist beide Male nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Viertens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4440. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen damit über den Inhalt des Antrages ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Piraten, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion. Somit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag der FDP abgelehnt.

Wir sind am Ende des Einzelplans 05 und der damit verbundenen Antragsberatung angekommen.

Ich rufe auf:

     Einzelplan 06
Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung

Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4406, eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Dr. Berger das Wort.

Dr. Stefan Berger (CDU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beginnen möchte ich mit etwas Positivem: Der Wissenschaftshaushalt 2014 weist mit einem Volumen von fast 8 Milliarden € eine erfreuliche Steigerung auf. Absolut gesehen ist es der höchste Haushaltsansatz, der jemals in Nordrhein-Westfalen im Wissenschaftsbereich erzielt wurde.

(Demonstrativer Beifall von der SPD)

Damit sind die positiven Botschaften aber auch schon beendet.

Pro Kopf und pro Universität gesehen gibt es nämlich einige Anlässe, die befürchten lassen, dass diese einmalig hohe Zahl den anstehenden Herausforderungen nicht gerecht wird.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Zunächst einmal muss der Haushalt auch der höchste aller Zeiten sein, da wir angesichts des doppelten Abiturjahrgangs mit 129.000 Erstsemestern und mit weit über 600.000 Studierenden die historische Höchstzahl in Nordrhein-Westfalen feststellen.

Wie auch bei den vergangenen Haushalten geht die Erhöhung besonders auf Bundeszuweisungen zurück, auf rechtliche Verbindlichkeiten und auf Maßnahmen der schwarz-gelben Vorgängerregierung.

Zunächst einmal ist der Hochschulpakt II zu nennen, Frau Ministerin, der mit einer Steigerung von 209 Millionen € zu Buche schlägt. An dieser Stelle wäre es fair, wenn Sie, Frau Schulze, auch Ihre Kolleginnen und Kollegen Wissenschaftsminister der Länder und unseren Bundesministerinnen Frau Schavan und Frau Wanka für die geleistete Solidarität einmal herzlich danken würden.

(Beifall von der CDU)

Das von Schwarz-Gelb initiierte Modernisierungsprogramm wird mit 15 Millionen € gesteigert, das BAföG wächst um 10 Millionen € an, und bei den Länderprogrammen ist eine Steigerung von 44 Millionen € festzustellen. Alle diese Punkte sind nicht Ihre eigenen Leistungen, sondern lediglich Reaktionen auf eingetretene Entwicklungen.

Die Klagen der Hochschulen zeigen doch, dass die dringend notwendige Hilfe ausbleibt.

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

Die Hochschulkanzler klagen, dass die Bewirtschaftungsmittel der Hochschulen nicht ausreichen, um zum Beispiel die Energiekosten, die momentan über die Maßen steigen, zu decken, und dass diese aus anderen Töpfen kompensiert werden müssen.

(Dietmar Bell [SPD]: Das steht im Nachtragshaushalt! Das können Sie dort nachlesen!)

Die Studierenden beklagen, dass die Hörsäle zu voll sind, Seminarplätze fehlen und vor allem in Ballungszentren dringend benötigter Wohnraum fehlt – und das, Frau Schulze, obwohl Sie seit dreieinhalb Jahren Wissenschaftsministerin sind. An dieser Stelle haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Es rächt sich auch, dass Rot-Grün auf Studienbeiträge verzichtet.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Dr. Berger, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mostofizadeh zulassen?

Dr. Stefan Berger (CDU): Ja, bitte.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Kollege Berger, ich danke sehr herzlich, dass Sie die Frage zulassen. Weil Sie nun damit begonnen haben, die Mehrwünsche aufzulisten, würde mich interessieren, wo Sie oder die CDU-Fraktion die Kürzungen von pauschal 20 % in den Förderprogrammen im Einzelplan 06 erwirtschaften wollen. Die 250 Millionen € aus Studiengebühren haben Sie schon zusätzlich angesetzt. Also verbleiben noch die Studentenwerke mit 62,4 Millionen €, 46,5 Millionen € für die Fachhochschulen, 35 Millionen € für Lehre und Forschung und noch 25 Millionen für den Zukunfts- und Qualitätspakt. Könnten Sie mir darüber eine Auskunft geben?

Dr. Stefan Berger (CDU): Zunächst einmal, Herr Mostofizadeh: Ich bin hierhin gekommen, um mich mit Ihnen intellektuell zu duellieren. Aber ich sehe, Sie kommen unbewaffnet.

(Beifall von der CDU)

Denn Sie müssen erst einmal sehen, dass es im allerersten Schritt darauf ankommt, nicht die Universitäten alleine zu lassen, sondern auch, ihnen Möglichkeiten zu geben, zum Beispiel Beiträge erheben zu können.

Wir wollen – das ist der Punkt und dabei bin ich gerade und das ist auch der Vorwurf – Studienbeiträge erheben. Wenn man sie erheben würde, wären in den vergangenen vier Jahren 1,2 Milliarden € zusätzlich an die nordrhein-westfälischen Universitäten geflossen. Sie ersetzen lediglich in vier Jahren eine Milliarde. Sie enthalten den Universitäten damit über 200 Millionen in vier Jahren vor.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Außerdem hätten Sie die Gesamtverschuldung des Landes um eine Milliarde gesenkt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

An dieser Stelle begehen Sie einen Riesenfehler. Allein das zeigt schon den Webfehler in Ihrer Gedankenwelt.

Bis jetzt ist also außer der Flucht in neue Verschuldung kein eigener Schwerpunkt von Ministerin Schulze erkennbar geworden. Alle bisherigen positiven Entwicklungsstränge der nordrhein-west-fälischen Wissenschaftslandschaft gehen auf die CDU-geführte Landesregierung zurück,

(Lachen von der SPD)

wie das Hochschulmodernisierungsprogramm, das FH-Ausbauprogramm und auch – darauf komme ich gleich noch einmal kurz – das aktuelle Hochschulgesetz.

Die eigenen Ansätze von Frau Schulze sind lediglich die Betonung des Gender-Themas und des Diversity-Themas und die Einrichtung der sogenannten Initiative „Fortschritt NRW“.

Aber gerade bei „Fortschritt NRW“ tut sich eine Menge Fragen auf. Eine substanzielle Veränderung der Forschungs- und Innovationslandschaft durch „Fortschritt NRW“ lässt sich nicht erkennen. Im Gegenteil, in der Forschungslandschaft herrscht der Verdacht, dass hier lediglich eine Bühne für Ministerinnen und Minister der Landesregierung geschaffen werden soll, die mangels Geld Urkunden verteilen wollen und Reden halten wollen.

Für die Entwicklung einer innovatorischen Gesellschaft ist es aber von erheblicher Bedeutung, in welcher Verfassung sich die Träger der Innovationen befinden.

Rot-Grün und an der Spitze Sie, Frau Ministerin Schulze, planen nun einen schädlichen Umbau des Hochschulsystems mit dem sogenannten Hochschulzukunftsgesetz oder – besser gesagt – dem Hochschulentmündigungsgesetz.

Bisher waren die nordrhein-westfälischen Hochschulen frei in ihren Entscheidungen. Sie konnten frei über ihre innere Ausrichtung entscheiden. Sie konnten frei darüber entscheiden, was und worüber geforscht wird. Eine moderne und offene Gesellschaft muss auch diese Freiheit akzeptieren können. Sie muss auch ertragen können, dass Universitäten etwas frei entscheiden wollen.

Rot-Grün, Sie, wollen diese Freiheit offensichtlich nicht akzeptieren. Sie wollen wieder vorschreiben, was geforscht wird und worüber geforscht wird.

(Zuruf von der SPD: Quatsch! Grober Unsinn!)

Dazu erfinden Sie jetzt ein System der perfiden Planwirtschaft. Zunächst einmal soll jetzt hier in Düsseldorf ein politisch motivierter Landeshochschulentwicklungsplan erstellt werden. Allein schon der Ausdruck: „Landeshochschulentwicklungsplan erstellt werden“!

(Zuruf von der SPD)

Diesem Landeshochschulentwicklungsplan müssen dann unsere Hochschulen mit einem eigenen Hochschulplan folgen. Sollte sich die Hochschule weigern, ihren eigenen Hochschulplan diesem Landeshochschulentwicklungsplan anzupassen, dann soll der Plan der einzelnen Hochschule vom Ministerium festgeschrieben werden.

Die Zukunft der nordrhein-westfälischen Hochschulpolitik wird dann also wie folgt aussehen: Frau Schulze, Frau Seidl und Herr Schultheis stecken die Köpfe zusammen, und anschließend wird der Landeshochschulentwicklungsplan aufgestellt, dem dann alle Universitäten folgen müssen.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das wäre ein schönes Foto! – Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Aber dass Sie drei nicht die Mehrheit Nordrhein-Westfalens repräsentieren, das dürfte ja offensichtlich sein. Es ist doch auch völlig klar, dass ein Landeshochschulentwicklungsplan weder die gesellschaftlichen noch die wissenschaftlichen Notwendigkeiten eines solchen Landes wie Nordrhein-Westfalen auch nur annähernd erfassen kann und repräsentieren kann.

(Nadja Lüders [SPD]: Deswegen lässt man es ganz, oder wie?)

Historisch hat sich gezeigt: Pläne werden einer Gesellschaft nie gerecht. Das zeigt auch die Historie der DDR.

(Zurufe von der SPD und den PIRATEN: Oh!)

– Ja. – Von daher fordern wir Sie auf, Frau Schulze: Nehmen Sie Abstand vom Modell der planwirtschaftlichen Wissenschaftspolitik! Nehmen Sie Abstand von Professor Staat!

(Beifall von der CDU)

Die CDU steht auch nicht alleine mit ihrer Meinung da.

(Dietmar Bell [SPD]: Das hat noch nicht einmal Schülerunionsniveau!)

Ich könnte jetzt eine Fülle von offenen Briefen von Landesrektorenkonferenzen, von vielen Akteuren der Wissenschaftslandschaft zitieren, die alle gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass einmal die nordrhein-westfälischen Universitäten in ihrer Möglichkeit, sich national und international zu positionieren, eingeschränkt werden und dass es überhaupt keinen Grund gibt, ein erfolgreiches System, das wir bisher haben, zu verändern.

Letztlich, Frau Ministerin Schulze, fordern wir Sie auf: Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf, Ihren Referentenentwurf, zurück! Noch haben Sie die Wahl, ob Sie in den wissenschaftlichen Geschichtsbüchern als diejenige Person beschrieben werden wollen, die für die größte historische Degeneration der Wissenschaftselite Nordrhein-Westfalens verantwortlich ist,

(Beifall von Walter Kern [CDU] – Minister Guntram Schneider: Mein lieber Mann!)

oder ob Sie das nicht wollen.

Sie wollen am Ende bestimmen, was getan wird. Sie wollen ein ganzes System in die Knie zwingen. Sie wollen nicht mehr wissenschaftliche Leistung belohnen, sondern politische Einstellungen.

(Minister Guntram Schneider: Mein lieber Scholli!)

Das ist der falsche Weg für Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU)

Das hat auch nichts mit Geld zu tun, nichts mit dem Haushalt. Sie legen ein System in Fesseln, das viel zu schade dafür ist, das zu tun. Deswegen fordern wir Sie auf: Rücken Sie ab von Ihren Plänen!

Ansonsten freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

(Zuruf von der SPD: Aber nicht mit Ihnen!)

Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Danke, Herr Dr. Berger. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Schultheis.

Karl Schultheis (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Berger, man weiß eigentlich gar nicht, wo man anfangen soll,

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das ist sein Trick!)

wenn man Ihren intellektuell hochkarätigen Vortrag hier bewerten soll. Ich komme auch ohne Waffen. Das ist in diesem Hause so üblich. Es ist einfach … Mir fehlen die Worte.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es ist einfach unsäglich, was Sie hier vortragen. Man könnte schon fast meinen, die SPD hätte Sie bestellt, damit Sie hier auftreten, weil das zu unseren Gunsten ist. Wir kaufen aber keine fremden Kräfte ein, die dann unsere Position stärken.

Lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen, was Sie auch gesagt haben. In der Tat ist es ein Rekordhaushalt. 7,9 Milliarden € werden für Wissenschaft und Forschung bereitgestellt. Das sind 6,5 % mehr als im vergangenen Jahr. Die Hochschulen selbst werden 7,6 % mehr Haushaltsmittel erhalten. Das sind Steigerungsraten, die es nicht nur in diesem Jahr gibt, sondern die auch in den vergangenen Jahren zur Verfügung gestanden haben.

Nun komme ich zu Ihrer Leier und damit den zwei Punkten, die Sie in jeder Haushaltsberatung vortragen, Herr Dr. Berger. Zum einen sind das die Studiengebühren, diese 249 Millionen €. Eben haben Sie versucht, diese mit den 1,2 Milliarden € hochzurechnen. Sie müssen dabei berücksichtigen, dass der Wissenschaftshaushalt seit 2010 nicht um 1,2 Milliarden €, sondern um 2,1 Milliarden € angestiegen ist. Daher wären Sie mit den Haushaltsmitteln, die Sie über Studiengebühren hier einbringen wollten, nicht ausgekommen.

Ich erinnere Sie auch daran – ich habe ein gutes Gedächtnis, Herr Dr. Berger –, dass die Hochschulen zu Zeiten von Herrn Prof. Pinkwart ein Schriftstück unterschrieben haben, in dem stand, dass sie, wenn es bei den Studiengebühren bliebe, mit der sonstigen Finanzausstattung zufrieden wären. – Insofern würden Sie den Hochschulen weniger Geld zur Verfügung stellen, als das die jetzige Landesregierung bzw. schlussendlich der Landtag tun wird.

Was die Studiengebühren angeht, sollten Sie also wirklich einmal ein neues Argument auffahren. Die Studiengebühren sind weg. Sie sind bundesweit weg. Es will sie auch keiner mehr einführen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich habe auch jetzt bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin zwischen Ihrer Partei und meiner Partei nichts davon gehört, dass irgendjemand auf solche Ideen von gestern zurückkommen will.

Man muss auch dazusagen – viele hier im Raum wissen das ja nicht –, dass Sie den Antrag gestellt haben, diese 249 Millionen € zu kürzen. Da müssen Sie aber – Sie haben ja von Intellektualität gesprochen – doch zumindest in einem logischen Zusammenhang bleiben. Sie sagen, wir würden zu wenig Geld zur Verfügung stellen. Gleichzeitig wollen Sie das, was jetzt schon an Finanzmasse da ist, auch noch wegnehmen. Was Sie hier fordern und vortragen, ist also einfach nicht logisch.

Der zweite Punkt, mit dem Sie angreifen wollen, ist die Kürzung der Forschungsmittel. Hier kommt dann ein allgemeines Gebrabbel. Im Ausschuss geht es immer darum, was der Begriff „Nachhaltigkeit“ bedeuten soll. Lesen Sie einmal den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD! Darin kommt der Begriff Nachhaltigkeit insbesondere im Kontext des Wissenschaftssystems und der Hochschulen vor – auch in Verbindung mit einer gewissen Vorgabe, dass gerade die Forschung ihren Beitrag dazu leisten soll, unsere Gesellschaft nach vorne zu bewegen. Dafür werden auch Mittel bereitgestellt. Auch an diese Haushaltsmittel wollen Sie herangehen. Das ist Ihr Kürzungsantrag.

Sie kritisieren, dass hier das Programm „Fortschritt NRW“ auf den Weg gebracht wird, das zum ersten Mal wirklich deutlich macht, dass es auch einen interdisziplinären Zusammenhang zwischen der Arbeit der einzelnen Häuser, insbesondere des Wirtschaftsministeriums und des Wissenschaftsministeriums, gibt, meine Damen und Herren.

Wir bleiben dabei: Wir wollen auch in Zukunft den Hochschulen Haushaltsmittel für längere Planungszeiträume zur Verfügung stellen. Die derzeit gültige Hochschulvereinbarung läuft noch bis 2015. Danach wird auf der Basis des Hochschulzukunftsgesetzes, das wir dann beschlossen haben werden, im Rahmen eines Hochschulvertrages eine nicht nur einjährige, sondern sich auch über mehrere Jahre erstreckende Finanzierung der Hochschulen möglich sein.

Es wundert mich ein bisschen – Sie haben das hier aufgegriffen –, dass aus den Hochschulrektorenkonferenzen zum einen vermittelt wird: „Wir haben keine Zeit, den Referentenentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes zu lesen; uns wird zu wenig Zeit gegeben, um uns hier zu äußern“, aber gleichzeitig erfolgt schon die Bewertung. Das ist ein bisschen wenig.

Manche derjenigen, die hier Kritik äußern, sollten sich auch in andere Richtungen unserer Republik bewegen und einmal schauen, wie denn die Rahmenbedingungen für Hochschulpolitik und Wissenschaftspolitik beispielsweise im Freistaat Bayern aussehen. Die Hochschulen in Bayern kommen wirklich zu guten Ergebnissen, obwohl sich dort die Hochschulgesetzgebung, die Sie hier kritisieren, noch auf einem ganz anderen Pfad bewegt als in Nordrhein-Westfalen. In Bayern erfolgt eine wesentlich stärkere Einmischung des Staates in die Autonomie, die wir in NRW in besonderer Weise entwickelt haben, und zwar nicht erst seit Schwarz-Gelb, nicht erst seit Herrn Minister Pinkwart.

Was den Wohnraum angeht, ist es in der Tat so, dass der doppelte Abiturjahrgang eine Riesenherausforderung ist. Frau Ministerin, es ist den Hochschulen, aber auch Ihnen persönlich und Ihrem Hause dafür zu danken, dass diese wirklich schwierige Aufgabe so gemeistert worden ist, wie sie gemeistert worden ist. Trotz mancher Engpässe, die es in der Tat gibt, ist es doch gelungen, allen Studierenden Studienplätze zur Verfügung zu stellen.

Was den Wohnraum angeht, Herr Dr. Berger, muss man Ihre Kritik sicherlich auch in Richtung Schwarz-Gelb zurückgeben. Sie haben die Förderung der Studentenwerke in den Jahren Ihrer Regierungszeit reduziert. Sie haben die Förderung des studentischen Wohnraums zurückgefahren. Sie haben in der Wohnraumförderung insgesamt Einsparungen vorgenommen und auch strukturelle Veränderungen umgesetzt, die jetzt zu den Ergebnissen führen, mit denen nicht nur Studierende, sondern auch Zielgruppen, die mit Studierenden konkurrieren, gerade in den Städten und Ballungsräumen zu kämpfen haben: zu hohen Mieten und zu wenig Wohnraum. Ich hoffe, dass hier auch Abhilfe geschaffen wird, falls es zu einer Koalition zwischen CDU, CSU und SPD kommt. Dann müssten Sie sich mit Ihrer eigenen Partei und Fraktion auseinandersetzen.

(Minister Guntram Schneider: Dann muss der Laschet spuren!)

Ich sehe da Möglichkeiten und hoffe, dass sie im Interesse der Menschen, im Interesse der Studierenden realisiert werden.

Das große Engagement des Landes – ich habe es eingangs gesagt – ist gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die Schuldenbremse, den Schuldenabbau eine große Herausforderung. Ich muss sagen: Mit diesem Haushaltsentwurf haben wir sie gemeistert. Es sind bei Weitem nicht alles Bundesleistungen, sondern die Hochschulpakte, die Exzellenzinitiative usw. werden immer hälftig vom Bund und von den Ländern finanziert. Die verfassungsmäßige Aufgabenteilung – ich habe Ihnen das schon bei anderer Gelegenheit gesagt – ist so angelegt, dass auch die Finanzeinnahmen aus Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden, sodass das Land Nordrhein-Westfalen an der Wertschöpfung, die die Steuereinnahmen möglich macht, beteiligt ist.

Noch einmal: Kommen Sie zurück auf den Teppich und überlegen sich neue Argumente. Eigentlich sind es keine. Kommen Sie weg von den Studiengebühren und beschädigen nicht die Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Als kleine Anmerkung: „Fortschritt NRW“ ist ein guter Weg, themenbezogen, was die gesellschaftliche Relevanz angeht, gute Fortschritte für NRW zu erzielen.

Es gibt noch einen Antrag bezogen auf die Hochschule für Musik und Tanz, den wir jetzt nicht bedienen können. Ich sage Ihnen: Wir haben uns in der Vergangenheit um den Tanz gekümmert und werden das auch in der Zukunft tun und hier Lösungen und Hilfe finden.

Meine Damen und Herren, folgen Sie den Beschlussempfehlungen des Fachausschusses und des Haushalts? und Finanzausschusses. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Freimuth.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Angela Freimuth (FDP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass der Haushaltsentwurf für den Einzelplan 06, Innovation, Wissenschaft und Forschung, für das Jahr 2014 eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr erfährt. Das will niemand bestreiten. Unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die eine hervorragende Arbeit leisten und die Freiheit, die ihnen das Hochschulgesetz gibt, in einer sehr bemerkenswerten Verantwortung lobenswert nutzen, sind es auch allemal wert.

Trotzdem darf man nicht die Augen davor verschließen, dass keine richtigen Begeisterungsstürme im Land Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen sind. Das liegt ganz sicher nicht nur an den, wie ich finde, sehr umstrittenen und besser zurückzuziehenden Plänen für die Rückabwicklung der Hochschulfreiheit. Es gibt andere gute Gründe für die Unzufriedenheit und Kritik an diesem Etatentwurf.

Wenn wir die unzureichenden Kompensationsmittel für die entfallenen Studienbeiträge und die Bundeszuweisungen für den doppelten Abiturjahrgang herausrechnen, dann lässt sich feststellen, dass es trotz Rekordstudierendenzahlen fast keine nennenswerten Haushaltssteigerungen gibt.

Der Etatentwurf weist zwar eine Mittelsteigerung für die Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen aus. Der Grund dafür ist ganz einfach: Wir sind dazu verpflichtet, weil die Bundeszuschüsse zu unseren Forschungsinstituten steigen und damit auch die Komplementärfinanzierung. Der Impuls ging aber wesentlich von der Bundesregierung aus.

(Karl Schultheis [SPD]: Der Pakt für Forschung ist keine Bundesaktivität!)

Schauen wir auf die Innovationsförderung, dann müssen wir feststellen, dass sie zurückgedreht wird. Sie verabschieden sich von der Verpflichtungsermächtigung und schreiben stattdessen 20 Millionen € für die sogenannte Initiative „Fortschritt NRW“ fest. Hinzu kommt, dass nach wie vor völlig unklar ist, was genau mit den dann nur noch zusätzlichen 10 Millionen € gefördert werden soll. Konkretes – absolute Fehlanzeige!

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Deswegen bleiben wir weiterhin der Auffassung, dass diese Mittel besser und sinnvoller bei der Innovationsförderung zum Beispiel kleiner und mittlerer Unternehmen aufgehoben wären. Wir alle wissen, dass KMU-Förderimpulse für den Wissenstransfer und für die Erzeugung von Innovationen unerlässlich sind.

(Karl Schultheis [SPD]: Was sollen die konkret machen?)

Kleine und mittlere Unternehmen können aufgrund der geringen Ressourcen weniger Mittel in Forschung und Entwicklung investieren als größere. Deshalb brauchen sie einen verlässlichen und maßgeschneiderten Förderrahmen. Statt die positiven Entwicklungen, die mit dem Innovationspaket in Gang gesetzt worden sind, einfach abzuwürgen, was Sie gerade machen, wäre es für das Industrie? und Innovationsland Nordrhein-Westfalen ganz wesentlich und elementar wichtig, weil wir nach wie vor mit dem Strukturwandel zu kämpfen haben, dass weitere Allianzen zwischen Wissenschaft, Forschung und KMU entstehen; denn dann können viele wertvolle Synergieeffekte neue Arbeitsplätze mit sich bringen und bestehende erhalten. Das scheinen Sie aber nicht zu wollen. Stattdessen ziehen Sie lieber eine inhaltsleere Etikettenpolitik vor.

(Dietmar Bell [SPD]: Quatsch mit Soße!)

Der Haushaltsentwurf dokumentiert auch deutlich Ihren Wortbruch, die Abschaffung der Studienbeiträge umfassend zu kompensieren. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich die politische Entscheidung, die Studienbeiträge abzuschaffen und so den Universitäten die Möglichkeit zu nehmen, auch mit Beiträgen der Studierenden Qualitätsverbesserungen zu erreichen, für nicht richtig halte.

(Dietmar Bell [SPD]: Deswegen sind Sie abgewählt worden!)

Es war eine Lüge, als Sie damals erzählt haben, Sie würden das kompensieren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ihr Haushalt belegt klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie das nicht machen. Mit dem Vorwurf müssen Sie sich nach wie vor auseinandersetzen.

(Karl Schultheis [SPD]: Sie hätten den Hochschulen gar kein zusätzliches Geld gegeben!)

In allen Bereichen beschreiben Sie, dass die Studierendenzahlen stetig ansteigen; wir haben jetzt erst wieder die neuen Zahlen bekommen. Auch die Zahl der Studienanfänger steigt, aber die Kompensationsmittel bleiben gedeckelt. Weitere zusätzliche Mittel für die Hochschulen, auch was die Grundfinanzierung angeht, sind das nicht. – Nein, Herr Kollege, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu.

(Karl Schultheis [SPD]: Das ist aber schade!)

Liebe Kolleginnen, meine Damen und Herren, das ist doch der Kernpunkt. Im Semester 2013/2014 müssen 27 von 31 Hochschulen, die im Jahr 2009 Studienbeiträge erhoben hatten, insgesamt mit 22 Millionen € weniger Geld auskommen. Diese Antwort wird jedes Jahr erneut von der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage aktualisiert gegeben.

Diesem Einnahmeverlust von 22 Millionen € pro Jahr stehen den Hochschulen im auslaufenden Semester fast 140.000 mehr Studierende gegenüber.

(Karl Schultheis [SPD]: Die Studiengebühren waren nicht für neue Studienplätze gedacht!)

– Herr Kollege, es waren Beiträge und keine Gebühren. Und sie waren für Qualitätsverbesserungsmaßnahmen gedacht.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Das ist genau der Teil, wo es einfach fehlt. Diese Qualitätsverbesserungen unterbleiben. Das ist auch der Vorwurf, den Sie sich gefallen lassen müssen, weil für die Studierenden weniger Mittel für Qualitätsverbesserungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir können das jetzt durch die einzelnen Hochschulen durchdeklinieren, aber Sie können ja alle lesen und können das in der Antwort auf die Kleine Anfrage jedes Mal nachverfolgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bedingungen an den Hochschulen, zu denen unsere jungen Menschen studieren können, ja müssen, ihre akademische Qualifikation erlangen können, werden durch Ihre Politik erheblich verschlechtert.

(Dietmar Bell [SPD]: Selbst die Universitäten sagen, sie sind gut vorbereitet!)

Das zeigen alle Rückmeldungen aus den Hochschulen. Tutorien werden eingestellt, Bibliotheksöffnungszeiten werden reduziert, Verträge von wissenschaftlichem Personal und Studienfachberatern werden nicht verlängert, Übungsstunden werden gestrichen, und die Kurse müssen von immer mehr Studierenden gleichzeitig besucht werden. Wer so agiert und solche Rahmenbedingungen zu verantworten hat, der sollte bei der Frage der Anerkennung guter Arbeit an Hochschulen ganz sicher nicht den Anspruch erheben, verlässlicher Ansprechpartner zu sein.

Apropos Kodex gute Arbeit: Von dem Desaster der ausbleibenden Gehaltszahlungen für die wissenschaftlichen Hilfskräfte in diesem Jahr will ich lieber gar nicht sprechen. Aber, Herr Kollege, die stagnierenden Grundmittel der Hochschulen eröffnen jedenfalls den Hochschulen keine Handlungsspielräume für Qualitätsverbesserungen, auch für die Beschäftigten. Das zeigt auch der aktuelle Bericht des Gutachterdienstes zur Stellenentwicklung an den Hochschulen.

Wir verzeichnen wegen des doppelten Abiturjahrgangs 7,8 % mehr Studienanfänger. Die Stellenentwicklung an den Hochschulen ist aber rückläufig. Diese bedenkliche Entwicklung haben wir nicht, weil sich die Hochschulen weigern, neues Personal einzustellen. Nein, es gibt schlichtweg keine verlässlichen Spielräume. Denn die allermeisten Mittel, die den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden – etwa Hochschulpaktmittel –, fließen nur temporär.

In der Diskussion darüber, wie wir eine verlässliche Situation mit auskömmlichen Grundmitteln bekommen, haben Sie in der Vergangenheit immer eine Beteiligung des Bundes gefordert. An dieser Stelle will ich, auch wenn es wehtut, noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine solche Öffnung für die Bund-Länder-Kooperation längst hätten, wenn Sie, die SPD-geführten Länder, im Bundesrat diese nicht blockiert hätten. Sie haben es mit anderen Bereichen verknüpfen wollen, zum Beispiel Kooperation im Bereich Schule. – Heute können wir alle über Agentur lesen, dass der Koalitionsvertrag, den Sie als Sozialdemokraten möglicherweise auch querschreiben, eine solche Regelung nicht vorsieht.

Spätestens jetzt müssten wir uns doch ernsthaft einmal darüber unterhalten, wie der Bund und die Länder gemeinsam etwas erreichen können. Ich würde mich freuen, wenn Sie endlich Ihre ideologiebelegte Blockade-Haltung aufgäben und wir zu einer pragmatischen Lösung, zu einer verlässlichen Ausfinanzierung der Grundmittel unserer Hochschulen kämen.

Der Haushaltsentwurf für den Einzelplan 06 ist aus den vorgenannten Gründen für die FDP-Fraktion nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Dr. Seidl.

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Freimuth, Herr Berger, wenn wir die Bundesmittel aus dem Hochschuletat herausrechnen, der zurzeit 8 Milliarden € beträgt, dann steigt der Etat noch immer um rund 380 Millionen €. Das ist eine Steigerung um 5 %. Das war Ihre erste Falschaussage.

Die zweite Falschaussage ist – das sagen Sie jedes Jahr –, dass wir den Topf der Qualitätssicherungsmittel angeblich nicht groß genug machen. Das zusätzliche Geld, also diese enormen Mittel, die jetzt in die Hochschulen fließen – davon sind 60 % für die Lehre und Studium vorgesehen –, sind um das 35-Fache höher als die Mittel, die in diesem QVM-Topf sind. Von daher haben die Hochschulen mehr Geld zur Verfügung als vorher für die Qualitätssteigerung von Studium und Lehre.

Die Haushaltsanträge der CDU, Herr Berger, und Ihre Einlassung, Frau Freimuth, machen deutlich, in welchem desolaten Zustand sich die Opposition hier im Landtag befindet. Es gibt keine klugen Konzepte, es gibt keine echten Gestaltungsalternativen und erst recht keine tragfähigen Gegenfinanzierungsvorschläge. – Nichts außer Gemopper an dieser Stelle!

Ich finde es fast ein wenig enttäuschend, dass Sie uns heute auch keine Haushaltsvorschläge vorlegen, die man hier ernsthaft diskutieren könnte. Ich will das gerne erläutern, Herr Berger. Es ist doch vollkommen anachronistisch, wenn man sich die bundesweite Entwicklung und die in Nordrhein-Westfalen ansieht, die Studiengebühren wieder heraufzubeschwören. Das haben Sie im letzten Jahr auch schon getan. Wo ist denn Ihr Antrag dazu? Es nimmt Ihnen doch niemand ab, dass Sie sich damit im kommenden Landtagswahlkampf profilieren wollen. Wenn Sie diesen Vorschlag zur Gegenfinanzierung Ihrer Haushaltsforderungen erst meinen, dann bringen Sie doch bitte einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Wo bleibt er denn?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Dietmar Bell [SPD]: Trauen Sie sich!)

Ihr Kürzungsantrag über 250 Millionen € bei den Qualitätsverbesserungsmitteln bleibt ansonsten eine reine Luftbuchung, die nicht seriös ist. Und für sich genommen würde dadurch auch das Budget der Hochschulen für die Lehre enorm eingeschränkt.

(Karl Schultheis [SPD]: Das ist doch Blödsinn!)

Sie fordern weiterhin die schrittweise Kürzung – es wurde eben schon danach gefragt – von Landesförderprogrammen und landesgesetzlichen Leistungen um 20 %. Das tun Sie ganz pauschal bei diesem Haushalt.

Da kann man nur raten, wo Sie hier den Rotstift ansetzen wollen. Wollen Sie, Herr Berger, wie Sie das schon einmal gemacht haben, die Mittel für die Studentenwerke kürzen? Das hieße dann weniger Beratungspersonal und weniger Mensen. Das haben Sie ja schon einmal gefordert. Oder wollen Sie vielleicht die Budgets der Hochschulen kürzen, wie die CDU das in Hessen und Sachsen-Anhalt gemacht hat? Oder wollen Sie wie im vergangenen Jahr – da waren Ihre Vorschläge deutlicher – die Mittel für die Frauenförderung und Genderforschung kürzen?

Bitte schön, dann rücken Sie doch einmal ganz konkret mit Ihren Maßnahmen heraus.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Man fragt sich auch, was der von Ihnen vorgetragene Verzicht – das haben beide Redner angesprochen – auf die geplante Novellierung des Hochschulfreiheitsgesetzes in dieser Haushaltsdebatte zu suchen hat, Herr Berger. Der vermeintliche Abbau von Hochschulfreiheit, den Sie uns unterstellen – ich zitiere Sie –, unterminiere die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens. Hier bleibt die Antwort auf der Strecke, wie viel in diesem Landeshaushalt eingespart würde, wenn das Hochschulzukunftsgesetz nicht umgesetzt würde. Das ist doch vollkommen lächerlich, Herr Berger.

Der Gesamtetat im Wissenschaftsbereich wächst in diesem Jahr auf fast 8 Milliarden €. Davon erhalten die Hochschulen über 4,8 Milliarden €, die Innovationsförderung in Höhe von knapp 730 Millionen € noch nicht eingerechnet. Über 1 Milliarde € für die Medizin kommt noch hinzu. Wer jetzt meint, hieraus erwachse auch keine größere Herausforderung für das Land und für die Hochschulen, der nimmt seine politische Verantwortung in diesem Parlament nicht ernst. Genau das erwarte ich aber von Ihnen.

Mit der wachsenden Studierendennachfrage und auch der Unterschiedlichkeit der Studierenden wächst die Verantwortung der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft. Mit einem solch riesigen Etat wächst die Pflicht einer stärkeren Transparenz gegenüber dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber und gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowieso.

Wer, wenn nicht die Hochschulen, sollten bei der Frage nach moderner demokratischer Mitbestimmung an der Spitze der Bewegung stehen?

(Dr. Stefan Berger [CDU]: Nicht die Hochschulen!)

Es geht doch nicht um ein Zurück zur Detailsteuerung, wie Sie uns das immer vorwerfen, sondern es geht darum, strategische Ziele zu formulieren und in der Umsetzung Raum zu lassen für hochschulindividuelle Lösungen.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Darum geht es.

Wenn Sie hier von einer Einschränkung der Autonomie sprechen, dann ist dies nichts anderes als dummes und fast schon böswilliges oppositionelles Getöse.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Ich komme zu einem weiteren Haushaltsantrag, in dem Sie den Wunsch aus der Region OWL aufgegriffen haben, eine eigene medizinische Fakultät in Bielefeld zu etablieren. Das haben wir in den Ausschüssen auch schon rauf und runter diskutiert. Sie wissen genau wie wir, Herr Berger, dass das Ergebnis zweier Expertenanhörungen sehr deutlich war, sich auf ein Kooperationsmodell zwischen den Universitäten Bochum und Bielefeld sowie den Kliniken in Ostwestfalen zu einigen. Das war die überwiegende Meinung der Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter in dieser Anhörung. Dieses haben wir dann organisatorisch und finanziell auf den Weg gebracht. Damit werden kostengünstig und schon in wenigen Jahren zusätzliche Medizinerinnen und Mediziner auf qualitativ hohem Niveau für OstWestfalenLippe ausgebildet.

Die von Ihnen geforderte Einrichtung einer eigenständigen Medizinischen Fakultät würde alleine 140 Millionen € Baukosten und jährliche Mehrausgaben von 45 Millionen € verursachen.

(Zuruf von der CDU)

Mit Ihrem Gegenfinanzierungsvorschlag, die Mittel für das Forschungsprogramm – das ist der größte Witz – „Fortschritt NRW“ zu kürzen, könnten Sie nicht einmal eine halbe Medizinische Fakultät betreiben, geschweige denn bauen. Soweit die Seriosität Ihrer Haushaltsanträge.

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Die Begründung für die Streichung der Mittel für die Initiative „Fortschritt NRW“ ist ohnehin haarsträubend. Bei aller Wertschätzung, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Wer heute noch nicht weiß, vor welchen großen gesellschaftlichen Herausforderungen wir unsere politischen Konzepte entwerfen müssen, der gehört einer politischen Generation von vorgestern an. Mit den Mitteln aus „Fortschritt NRW“ werden sowohl Projekte als auch Strukturen der Forschung für Nachhaltigkeit gefördert. Es handelt sich um eine Förderplattform, die im Übrigen die Voraussetzungen schafft, an den aktuell in die gleiche Richtung weisenden Förderprogrammen des Bundes und der EU zu partizipieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Konzepten von vorgestern können eben nicht die Probleme von morgen gelöst werden. Während Herr Pinkwart zu Ihrer Regierungszeit noch die vierte Generation des Hochtemperaturreaktors erforschen wollte, stellen wir uns den Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende.

Wir wissen auch, dass ökologische, ökonomische und soziale Innovationen zusammengedacht werden müssen, wenn es um einen qualitativ ausgerichteten Fortschrittsbegriff geht. Ein besonderer Schwerpunkt von „Fortschritt NRW“ liegt deshalb auf umsetzungsorientierten, auf technische und soziale Systeminnovationen ausgerichteten Forschungsvorhaben.

Lieber Herr Berger, Ihre Anträge zum Haushalt 2013 sind weder ein seriöser Beitrag zur Einlösung der Schuldenbremse noch tragen sie auch nur ansatzweise dazu bei, die Hochschulen bei der Bewältigung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben zu unterstützen.

Der Mittelaufwuchs im Wissenschaftshaushalt beträgt 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. Das zeigt, Wissenschaft und Forschung genießen im Landeshaushalt oberste Priorität. Der weitaus überwiegende Teil dieser zusätzlichen Mittel dient der Stärkung von Studium und Lehre an den Hochschulen sowie deren Sanierung und Ausbau.

Wenn uns die Hochschulen jetzt sagen – das war die große Herausforderung in 2013 –, dass sie den doppelten Abiturjahrgang hervorragend bewältigt haben, so ist das für uns ein sehr schönes Signal und eine Bestätigung dafür, dass wir die Haushaltsmittel im Sinne der jungen Menschen, die in diesen Jahren an unseren Hochschulen einen Studienplatz gefunden haben, zielgerichtet eingesetzt haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Dr. Paul.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Berger, ich muss Ihnen wirklich danken. Sie haben uns gerade einen detaillierten Einblick in ihr intellektuelles und rhetorisches Waffenarsenal geliefert. Bei „Planwirtschaft“ wird mir angst und bange. Haben Sie eigentlich einmal ein Unternehmen gefragt, ob die nicht vielleicht einen Plan haben? So schlecht sind Pläne an der Stelle nicht.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Die Union belegt wieder einmal eindrucksvoll, dass sie offensichtlich keine eigenen Ideen außer den rekurrierenden Studiengebühren zum Einzelplan 06 entwickeln möchte. Ich möchte daher vorschlagen, zur Abwechslung einmal eine seriöse Analyse dieses Einzelplans vorzunehmen.

Wenn man die nackten Zahlen betrachtet, könnte man zu der Annahme kommen, dass die rot-grüne Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat. Eine Steigerung des Hochschuletats um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr lässt diese Vermutung zu. Aber mit Molière lässt sich auch sagen: „Wie leicht doch bildet man sich eine falsche Meinung geblendet vom Glanz der äußeren Erscheinung.“

So ist das mit Statistik. Denn in der Aufbereitung der Zahlen kann auch festgehalten werden, dass die Ausgaben bereinigt nach Durchlaufposten wie den BAföG-Geldern oder den Programmmitteln eher stagnieren, teilweise sogar zurückgehen.

Mit dieser Bewertung befinden wir Piraten uns übrigens in prominenter Gesellschaft. Prof. Sternberg von der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen stellte fest, dass die Budgets der Hochschulen bereinigt um Hochschulpakt- und Qualitätsverbesserungsmittel in den letzten Jahren stagnierten oder sogar gesunken sind, die Hochschulen auf der anderen Seite aber immer neue Aufgaben wahrnehmen sollen.

Das lässt bei uns die Alarmglocken klingeln und zeigt nur, dass sich nicht wirklich viel an der chronischen Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Hochschulen geändert hat.

Das von Ihnen vorgelegte Zahlenwerk ist jedes Jahr ein Dokument dieser Unterfinanzierung. Mit der von Jahr zu Jahr steigenden Auslastung wird es an den Hochschulen immer enger. Das hat eine klare Qualitätsverschlechterung zur Folge; denn Geld ist nicht immer gleich Geld. Wir müssen zwischen Grundfinanzierung und Programmmitteln unterscheiden. Die Probleme der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs sind noch längst nicht ausgestanden, wie die Studierendenzahlen zum neuen Semester derzeit belegen.

Globalhaushalte sind für die Hochschulsteuerung der einzelnen Hochschulen ein Segen. Sie erlauben eine kreative Verwaltung des Mangels durch Umschichtung in den Haushaltstiteln sowie zwischen den Fakultäten. Ist es das, was den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen weiter nach vorne bringt? Daran haben wir unsere berechtigten Zweifel; denn gerade das Prinzip der Globalhaushalte hat mittlerweile eine sich verstetigende Kultur der Intransparenz zur Folge. So ist es erklärlich, dass sich in der Anhörung zu unserem Antrag zur Hochschulfinanztransparenz Experten verwundert die Augen rieben, wie wenig über die Mittelverwendung im Haushalt zu finden ist. Besonders die Aussage von Herrn Dr. Nonne aus Marburg ist weit mehr als bloß ein Indiz für die fehlende Transparenz.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Dr. Paul, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schultheis zulassen?

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Ja, bitte.

Karl Schultheis (SPD): Herr Kollege Dr. Paul, Sie erwähnten Ihr Gespräch mit Herrn Prof. Sternberg. Ich habe dazu Informationsbedarf. Hat er Ihnen gegenüber die Forderung aufgestellt, die Globalhaushalte abzuschaffen?

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Nein, diese Forderung hat er nicht aufgestellt. Aber wir dürfen aus seiner Aussage ja unsere Schlüsse ziehen.

Besonders die Aussage von Herrn Dr. Nonne aus Marburg ist weit mehr. Er konstatierte, dass ihm als Außenstehendem bei einem Blick in den nordrhein-westfälischen Haushalt die Kinnlade vor Überraschung darüber herunterfällt, wie wenig Informationen über die Hochschulfinanzierung im Haushaltsplan zu finden sind. Herr Präsident, ich gebe einen O-Ton aus der Anhörung wieder:

Man liest einen blanken Betrag. Aber wie diese Beträge zustande kommen, können Sie im Haushalt überhaupt nicht erkennen.

Und über solche Haushalte sollen wir hier entscheiden? Nicht ausreichende Mittel ziehen sich wie ein roter Faden durch diesen Haushalt.

Auch bei der leistungsorientierten Mittelvergabe weht uns ein eisiger Wind entgegen. So fordern die Fachhochschulrektoren für 2014 und 2015 ein Aussetzen dieser leistungsorientierten Mittelvergabe, um eine neue adäquate Hochschulfinanzierung zu schaffen. In dieses Bild passt auch das, was das von Ihnen, Herr Berger, so geschätzte Centrum für Hochschulentwicklung in seinem aktuellen Arbeitspapier Nr. 173 die Hochschulleitungen gefragt hat, nämlich welche Mechanismen der Projektgestaltung sie für zielführend halten. Bei einer möglichen Mehrfachnennung haben nur 20 % der Befragten finanzielle Anreizsysteme und leistungsorientierte Mittelvergabe als gutes Führungselement genannt. Leistungsmessung und Leistungsvergleiche sind gar nur von 16 % genannt worden.

Aber die Landesregierung bemüht sich, die Finanzierung anzugehen, Frau Ministerin Schulze. Das muss durchaus anerkannt werden. Nach unserer Auffassung bleiben Sie aber auf halber Strecke stehen. So sind zum Beispiel auch die 20 Millionen € für gestiegene Energiekosten im Grunde genommen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sicherlich können Sie nicht alle Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aufarbeiten, Frau Ministerin. Aber ein wirkliches Bekämpfen dieser strukturellen Unterfinanzierung ist ebenfalls nicht erkennbar.

Wir erfahren aus dem gerade veröffentlichten Koalitionsvertrag, dass auch die Grundfinanzierung der Universitäten in Deutschland eine Rolle spielen soll. Bei den insgesamt entstehenden Mehrkosten in Höhe von 20 Milliarden € ist die Finanzierung noch nicht klar. Wir müssen uns wirklich fragen, wie da etwas umgesetzt werden kann.

Frau Ministerin Schulze hat in der mündlichen Vorstellung des Einzelplans 06 Folgendes gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Der Entwurf des Einzelplans für das Haushaltsjahr 2014 beweist, dass wir es mit unserem Versprechen, beste Bildung für alle zu garantieren, wirklich ernst meinen. Es fließen zusätzliche Mittel in die Verbesserung der Studienbedingungen und in ein gerechtes Bildungssystem.“

Das können wir anhand der Zahlen allerdings nicht feststellen. Wenn man die Zahlen um die vertraglichen Bund-Länder-Mittel bereinigt, dann stagniert die Hochschulfinanzierung seit Jahren. Ich hatte es schon gesagt. Durch Elemente wie die leistungsorientierte Mittelvergabe wird die Bilanz im Grunde genommen noch schlechter. Frau Schulze sagte weiter:

„Die Entwicklung des Einzelplans 06 seit 2010 zeigt, die Investitionen in Bildung, Forschung und Lehre liegen mit dem Haushaltsentwurf 2014 um 36 % über dem Niveau von 2010. Wir haben also eindeutig einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik eingeleitet.“

Für uns bleibt die Frage bestehen, ob Paradigmenwechsel tatsächlich in Prozent zu messen sind. Was das genau sein soll, konnten Sie im Ausschuss nicht wirklich beantworten. Ein bloßer Verzicht auf Studiengebühren – das war Ihr Hinweis – reicht nach unserer Auffassung nicht. Vielleicht können Sie heute mit neuen Erkenntnissen Licht in die Begrifflichkeit des Paradigmenwechsels bringen. Diese Wahrnehmung bei einer fehlenden Grundfinanzierung der Hochschulen im Umfang von ca. 800 Millionen € nur in Nordrhein-Westfalen würden wir gerne erklärt bekommen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Englischen sagt man: Money talks. – Das könnte man eigentlich auch auf den Einzelplan 06 übertragen. Dieser Einzelplan spricht eine deutliche Sprache. Bildung hat klare Priorität für diese Landesregierung. Wir haben angekündigt, in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Hier können Sie auch in nackten Zahlen sehen, was das heißt. Mehr als 7,9 Milliarden € stehen jetzt zur Verfügung.

Sie können natürlich als Opposition sagen, wenn man alles herausrechnet, was jetzt zusätzlich in den Haushalt fließt, dann reicht es für die zusätzlichen Aufgaben nicht aus. – Ja, natürlich. Es gibt schließlich deshalb zusätzliches Geld, weil es zusätzliche Aufgaben gibt. Dieses Plus von 36 % seit dem Jahr 2010 können Sie nicht einfach herunterrechnen. Es ist nüchtern betrachtet so, dass innerhalb des Haushalts ein klares politisches Signal gesetzt wird.

Ja, wir haben im Augenblick mit den Folgen des doppelten Abiturjahrgangs umzugehen. Wir haben fast 10 % Studierende mehr. Aber eines sollten Sie hier im Parlament nicht tun – das ist meine große Bitte an alle –: Bitte reden Sie die Leistungen der Hochschulen nicht herunter.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das hat niemand getan!)

Es reicht nicht, wenn wir den Hochschulen Geld geben. Dort wird eine enorme Leistung erbracht. Darauf müssen wir hier in Nordrhein-Westfalen stolz sein und dürfen nicht sagen, das ist alles locker mal eben gemacht. Nein, das ist eine klare Leistung der Hochschulen. Die kann man hier im Parlament auch nicht kleinreden.

Ja, es gibt jetzt einen Unterschied zwischen CDU und FDP sowie SPD und Grünen. 2011 mussten wir Geld zurückzahlen, weil wir als Land Nordrhein-Westfalen die geforderten Studienanfängerzahlen in den Jahren zuvor, in den Jahren von CDU und FDP, nicht erreicht haben. 67 Millionen hat der Bund zurückgefordert. Nach der Haushaltsordnung mussten wir den Landesteil dann auch kürzen: 134 Millionen weniger! Diesen schwarz-gelben Spuk, den haben wir beendet! Und das ist der deutliche Unterschied zwischen der heutigen Regierung und der Vorregierung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, uns würde schon fast was fehlen, wenn wir in einer solchen Debatte nicht über Studiengebühren reden würden. Das ist ein wunderbares Ritual. Ich will das gerne auch heute wieder aufgreifen.

Ja, die Studiengebühren sind abgeschafft. Das ist übrigens auch gut so.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Schon unter meinem Vorgänger wurden aus Studiengebühren nicht zusätzliche Studienplätze finanziert. Wenn Sie Gebühren in dieser Größenordnung nehmen würden, dann wären Sie bei den Verhältnissen von Großbritannien, wo der Staat sich aus der Bildungspolitik inzwischen komplett verabschiedet hat. Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen. Studiengebühren waren eigentlich immer, auch in Ihrer Zeit, zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Lehre. Diese zusätzlichen Mittel gibt es auch heute. Die Hochschulen hatten noch nie so viel Geld zur Verfügung wie heute.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Eines wundert mich aber wirklich – Herr Berger, das müssen Sie mir irgendwann in einer ruhigen Stunde noch mal erklären –: Ihr Vorschlag, die Forschungsmittel zu kürzen! Wir haben 728 Millionen im Haushalt stehen. Wir sind ein Industrieland. Wir wollen auch ein Industrieland bleiben. Wir sind auch deshalb so gut, weil wir Innovationen nach vorne bringen. Wir können nicht billiger produzieren als andere. Wir können immer nur besser sein. Viele dieser Innovationen kommen doch aus der Forschung, kommen doch aus der dichtesten Bildungs- und Forschungslandschaft Europas. Dass Sie ausgerechnet in diesem Bereich kürzen wollen, das verstehe ich einfach nicht und das werde ich wahrscheinlich auch nicht mehr verstehen.

Herr Berger, Sie haben ja einen netten Exkurs zu unserem neuen Hochschulzukunftsgesetz gemacht. Vielleicht sollten Sie sich dazu einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen von der FDP zusammensetzen. Ich lese Ihnen jetzt mal vor, was im aktuellen Gesetz, dem sogenannten Hochschulfreiheitsgesetz, steht, und zwar in § 6. Den zitiere ich Ihnen sehr gerne. Dort steht:

„Zur Steuerung des Hochschulwesens entwickelt das Land strategische Ziele und kommt damit seiner Verantwortung für ein angemessenes Angebot an Hochschulleistungen nach. Auf der Grundlage dieser strategischen Ziele werden die hochschulübergreifenden Aufgabenverteilungen und Schwerpunktsetzungen und die hochschulindividuelle Profilbildung abgestimmt.“

Wenn Sie das jetzt als Planwirtschaft bezeichnen, dann sollten Sie sich vielleicht einmal mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP auseinandersetzen. Das ist geltendes Recht! Das Einzige, was wir jetzt endlich tun, ist doch, zu sagen, wie man das umsetzt. Wir machen einen Landeshochschulentwicklungsplan. Wir werden den dann mit den Hochschulen in einzelne Pläne umsetzen. Das als Planwirtschaft zu bezeichnen, nach dem, was im aktuellen Gesetz steht, ist schon sehr amüsant. Vielleicht sollten Sie da mal ein bisschen von Ihrer Vergangenheit aufbereiten.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Berger zulassen?

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung: Ja, natürlich gern, Herr Berger.

Dr. Stefan Berger (CDU): Frau Schulze, vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit zu einer Zwischenfrage geben.

Sie haben gerade aus dem aktuellen Hochschulfreiheitsgesetz zitiert. Sie haben die Möglichkeiten des Landes zur Planung korrekt dargestellt. Sie wissen aber, dass die Umsetzung der Planung des Landes durch Vereinbarungen mit den Universitäten stattfindet. Nach Ihrem neuen Entwurf ist es jedoch so, dass die Hochschulpläne des Landes von den Universitäten übernommen werden müssen. Sollte das nicht korrespondieren, darf das Land die Planung für die einzelne Hochschule vornehmen.

Meinen Sie nicht, dass ein fundamentaler Unterschied existiert zwischen dem jetzt geltenden Instrument der Vereinbarung und dem geplanten Weg der Zwangsvorschreibung? Ist da nicht ein Unterschied?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Ministerin, bitte schön.

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung: Herr Dr. Berger, ich würde einen Blick in das Gesetz empfehlen. Dort steht nichts von Vereinbarung. Dort steht: „Zur Steuerung des Hochschulwesens entwickelt das Land strategische Ziele ...“

Wir werden das anders machen. Wir wollen strategische Ziele mit dem Landtag gemeinsam abstimmen, das Parlament daran beteiligen und dann Hochschulverträge mit den einzelnen Hochschulen abschließen. Aber natürlich werden diese Verträge, wie der Name schon sagt, miteinander vereinbart. Ihr aktuelles Gesetz sieht vor, dass man den Hochschulen einfach mal eben die Mittel streicht und einen Haushaltskommissar einsetzt. Das ist nicht unser Vorgehen. Wir werden dort zu gemeinsamen Verträgen und zu einer verlässlichen Zusammenarbeit kommen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, fast 8 Milliarden € für den Einzelplan 06, das ist wirklich viel Geld. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir mit ihrem Steuergeld verantwortungsvoll umgehen. Auch und gerade deshalb wollen wir im neuen Hochschulzukunftsgesetz mehr Transparenz und mehr Abstimmung zwischen den Hochschulen und dem Land schaffen. Beides zusammen, die ambitionierten Ziele im Einzelplan 06 und das Hochschulzukunftsgesetz, sichern die Zukunft von Bildung und Forschung in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 06. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4406, den Einzelplan 06 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen?

(Zurufe)

– Damit ist der Einzelplan 06 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piratenfraktion angenommen.

Wir kommen nun zu:

     Einzelplan 11
Ministerium für Arbeit,            
Integration und Soziales

In Verbindung mit:

Schulsozialarbeit in NRW sicherstellen

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4384

Ich gebe den Hinweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 11, Drucksache 18/4411.

Wir kommen zunächst zum

     Teilbereich
Arbeit und berufliche Weiterbildung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Kerkhoff das Wort.

Matthias Kerkhoff (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geringere wirtschaftliche Dynamik von Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wieder. Die Zahl der Erwerbslosen ist höher, und die Integrationserfolge gerade bei den Langzeitarbeitslosen sind geringer als in anderen Bundesländern.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Weder diese Landesregierung noch Sie persönlich als Minister sind dafür allein verantwortlich.

(Minister Guntram Schneider: Da bin ich ja froh!)

Aber – und da sind Sie schon in der Verantwortung – Sie haben die Aufgabe, Lösungen und Perspektiven für diese unbefriedigende Situation zu finden.

(Unruhe)

Aber, meine Damen und Herren, das funktioniert nur, wenn eine Regierung einen Plan hat, mit einer Stimme spricht und die gleichen Botschaften vertritt.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Abgeordneter Kerkhoff, ich bitte einen Moment um Aufmerksamkeit. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade den einen Wechsel zu dem Einzelplan 11 vorgenommen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Gespräche führen, diese außerhalb des Plenarsaals fortzusetzen, damit der Abgeordnete Kerkhoff in Ruhe seine Rede halten kann.

(Beifall von der CDU, der FDP, den PIRATEN und Günter Garbrecht [SPD])

Matthias Kerkhoff (CDU): Wenn der Wirtschaftsminister eingesteht, dass er eigentlich nur rhetorisch wirken könne, den Wirtschaftsstandort NRW mit all seinen Facetten und Wirtschaftszweigen starkredet und das Engagement und die Innovation lobt, so sind Sie, Herr Minister Schneider, das Kontrastprogramm dazu.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Sie sind der Miesepeter dieser Landesregierung, bei dem es Entrüstung und Empörung auf Knopfdruck gibt.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh! – Lachen von Minister Thomas Kutschaty)

Bei Ihnen ist das Glas immer halb leer. Sie wittern immer überall Missbrauch: bei der Zeitarbeit und bei Werkverträgen; Sie machen Minijobs schlecht,

(Zuruf von der SPD: Sie sind schlecht!)

Und Sie machen die Ausnahmen und Auswüchse, die niemand bestreitet, zur Regel in diesem Land.

(Beifall von der CDU und Ulrich Alda [FDP])

Damit sorgen Sie für ein Klima, das schädlich ist für NRW und eben nicht dazu einlädt, am Standort Nordrhein-Westfalen zu investieren.

Zuletzt war dieser Mechanismus bei der Darstellung der Lage am Ausbildungsmarkt zu besichtigen. Ich sage es vorweg: Damit sind wir alle nicht zufrieden.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] – Zurufe von Günter Garbrecht [SPD] und Serdar Yüksel [SPD])

Die Wirklichkeit ist viel komplexer, als Sie es gern hätten. Wir stellen fest, dass es trotz der demografischen Entwicklung und einem sich in Bereichen abzeichnenden Fachkräftemangel wenig Neigung gibt, über Bedarf auszubilden. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist es wahrscheinlich auch gar nicht machbar, sich sozusagen ein Fachkräftereservoir auf Vorrat anzulegen.

Wir haben aber auch die Situation, dass in einigen Regionen mehr freie Ausbildungsplätze als Bewerber vorhanden sind oder Angebot und Nachfrage inhaltlich nicht zusammenpassen. An anderer Stelle passen Bewerber mit Blick auf ihre Eignung für eine bestimmte Ausbildung nicht mit den Anforderungen der Berufe überein.

Das Bild ist also bunt. Sie haben es in Ihrer Analyse nicht geschafft, in die Tiefe zu gehen und zu hinterfragen, woher die Diskrepanz kommt und wie man den sogenannten Mismatch verhindern kann. Stattdessen reden die ersten Abgeordneten in den Regierungsfraktionen schon wieder öffentlich über eine Ausbildungsplatzabgabe.

(Zuruf von der SPD: Jawohl!)

Ich kann davor nur warnen, dieses Gespenst aus dem Schrank zu holen. Wenn wir im Ausland dafür werben, die duale Ausbildung einzuführen, können Sie doch nicht gleichzeitig erklären, dass das System nicht tauge und wir eine Abgabe bräuchten. Das passt hinten und vorne nicht zusammen.

(Beifall von der CDU)

Lassen Sie mich aber auch etwas zum Haushalt sagen. Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt – ich zitiere –: Im Wesentlichen ist unser Haushalt dadurch gekennzeichnet, dass wir Überrollungen vorgenommen haben.

Ich sage Ihnen: Genau das ist das Problem. Ihnen fehlt jegliche Kreativität. Sie sind nicht bereit und fähig, Veränderungen herbeizuführen und Ihr Haus in die Lage zu versetzen, manches neu zu durchdenken und zu anderen Strukturen zu kommen, die dafür sorgen würden, manches kostengünstiger durchzuführen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich nenne an dieser Stelle den Arbeitsschutz. Wir beantragen, den Arbeitsschutz neu zu organisieren. Zuständig sind bislang sowohl der staatliche Arbeitsschutz wie auch die gesetzliche Unfallversicherung. Ineffizienzen und Kostensteigerungen sind die Folge der bestehenden Doppelstruktur. Stattdessen sollen Synergien genutzt werden, um Kosten und bürokratischen Aufwand zu sparen.

Die rot-grüne Landesregierung verweigert sich seit drei Jahren beharrlich jeglichen strukturellen Reformen. Solide Finanzpolitik findet nicht statt. In den Beratungen zum Haushalt haben wir bereits zukunftsweisende Vorschläge gemacht, wie die Sanierung der Finanzen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft gelingen kann. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 haben wir weitere Vorschläge erarbeitet, die unser Sanierungskonzept fortsetzen und ausbauen.

Es bleibt genug für die zu tun, die willens und in der Lage sind, dieses Land zu verändern. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Kerkhoff. – Für die SPD-Land-tagsfraktion spricht der Abgeordnete Bischoff.

Rainer Bischoff (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kerkhoff, ich muss mich schon wundern. Ich habe mir „Miesepeter der Landesregierung“ aufgeschrieben. Sie wollen also ganz offensichtlich keinen Arbeitsminister, der die Finger in die Wunde legt? Sie halten es für Miesepeterei, wenn jemand die Verwerfungen des Arbeitsmarktes anspricht? Sie haben aber vorher moniert, dass in Nordrhein-Westfalen möglicherweise Verwerfungen bestünden.

Ich habe eben darüber nachgedacht, als Sie die Unternehmen in Schutz genommen haben, die nicht oder zu wenig ausbilden, dass von 2005 bis 2010 immer auf den Fluren der CDU-Fraktion kolportiert wurde, man sei so stolz, dass der CDA-Einfluss so hoch sei. Jetzt spricht von Ihnen ein Redner zur Arbeitsmarktpolitik, und ich kann Ihnen versichern: Diesen Stolz haben Sie Ihrer Fraktion heute genommen. Wenn Sie nur die Betriebe in Schutz nehmen und überhaupt keine Arbeitnehmerpositionen vortragen, brauchen Sie diesen Stolz beim zentralen Punkt der Arbeitsmarktpolitik nicht mehr zu haben.

Als Höhepunkt tragen Sie vor, Sie hätten mit hoher Kreativität Haushaltsvorschläge gemacht. Als ich Ihre Haushaltsanträge las, musste ich an Wilhelm Busch denken, bei dem es die Witwe Bolte gibt, die dafür besonders schwärmt, wenn es wieder aufgewärmt.

(Lachen von Matthias Kerkhoff [CDU])

Das sind Ihre Anträge auch. Sie wollen bei der G.I.B. und bei der TBS kürzen. Herr Kerkhoff, Sie sind noch nicht lange im Landtag. Ich bin Abgeordneter seit dem Jahr 2000. Ich erlebe meine 14. Haushaltsberatungen. Ich wette mit Ihnen, dass das 13 Mal bei Ihnen stattgefunden hat: G.I.B. kürzen und TBS kürzen, ohne jegliche Kreativität, immer wieder neu aufgewärmt, weil man irgendetwas finden will, warum man denn den Arbeitsmarkthaushalt ablehnen will. Ich kann da überhaupt keine Originalität feststellen – wirklich ein ganz bemerkenswerter Auftritt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Richtig ist, dass sich die Struktur der Arbeitsmarktpolitik, der Haushaltspolitik im Bereich Arbeit, bewährt hat und fortgesetzt wird. Der Beweis war Ihr Vortrag: Sie sind auf die eigenen Änderungsanträge bis auf eine einzige Ausnahme gar nicht mehr eingegangen, weil Sie wahrscheinlich auch wussten, dass das alles nach dem Motto geht: „… wofür sie besonders schwärmt, wenn es wieder aufgewärmt“. Wahrscheinlich hat Ihnen ein älterer Kollege schon gesagt, dass Sie das schon 13 Mal durchgenudelt haben und Ihnen sonst nichts eingefallen ist.

Nun komme ich zum Inhalt dessen, was ich vortragen wollte: Wichtig sind die Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktpolitik. Wir haben jetzt den Bescheid, dass wir an ESF-Mitteln 620 Millionen € erreichen werden. Nach dem, was Ihre Bundesregierung unter Frau Merkel da ein Stück weit in Europa verbrochen hatte, dass man nämlich weniger einzahlen wollte, wundern Sie sich im Ausschuss, dass weniger dabei herauskommt. Das ist eine ziemliche Milchmädchenrechnung; das ist dann so. Vor dem Hintergrund können wir noch froh sein, dass wir nur 10 % weniger bekommen als in der Periode zuvor, sodass wir jetzt mit 620 Millionen rechnen und dem Ministerium dankbar sein können, dass es das, was Frau Merkel verursacht hat, halbwegs ausgeglichen hat.

Wir brauchen für die Rahmenbedingungen natürlich die Bundespolitik. Herr Alda wird mich böse anschauen, wenn ich über den Mindestlohn rede, aber wir brauchen auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen einen Mindestlohn, weil wir damit die Zahl der Aufstocker reduzieren können bzw., wenn es noch Aufstocker gibt, wenigstens die Summe der Aufstockungsbeiträge, die sie benötigen, reduzieren können.

Wir brauchen bei der Leiharbeit und den Werkverträgen natürlich einen gesunden und regulierten Arbeitsmarkt. Wir haben heute die ersten Vereinbarungen aus Berlin gelesen. Man muss sicherlich noch einmal bei der einen oder anderen Vereinbarung genauer hinschauen, wie das Ganze aussieht, wenn es konkret in Gesetzesform gegossen ist. Wir benötigen diese Rahmenbedingungen auf jeden Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, um eine erfolgreiche Politik fortsetzen zu können.

Herr Kerkhoff, ich vermute, Sie haben noch gar nichts darüber gehört, dass wir ein neues Übergangssystem „Schule – Beruf“ installiert haben, denn Sie haben festgestellt, dass diese Regierung und damit auch die Koalition gar nichts Neues machen. Ich sage Ihnen das jetzt: Dieses, wohlgemerkt, neue Übergangssystem „Schule – Beruf“ findet bundesweite Anerkennung. Darauf sind Sie aber nicht eingegangen.

Das ist eine wichtige Aufgabe. Vielleicht nehmen Sie in der nächsten Sitzung auch wahr, dass es wichtig ist, das jetzt einzurichten, damit wir an dieser Stelle vorankommen. Eine der Aufgaben wird sein, das in die Breite zu tragen, damit sich die Betriebe, die Akteure vor Ort noch einmal mit den Vorteilen des Systems auseinandersetzen können. Das ist jedenfalls mein Eindruck.

Beim zweiten Bereich nehme ich die Kontraposition zu Ihnen ein: Sie stellen fest, dass die Wirtschaft gar nicht mehr ausbilden kann, wenn ich das in Kurzform gieße; so habe ich Sie verstanden. Es ist eine wirklich skandalöse Bilanz zur Ausbildungssituation in NRW gezogen worden: im zweiten Jahr mit zurückgehenden Zahlen von Ausbildungsverträgen und Ausbildungsangeboten. Das kann weder gesellschaftspolitisch richtig sein, weil die jungen Menschen eine Perspektive brauchen, noch betriebswirtschaftlich, weil die Betriebe und die Beteiligten auf den Veranstaltungen der Wirtschaft, bei denen ich bin, permanent über Fachkräftebedarf sprechen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Fachkräfte gewinnt man im Wesentlichen durch eigene Ausbildung, indem man etwas tut. Insofern besteht eine große Diskrepanz. Wir haben noch eine Menge zu tun. Ich will an dieser Stelle an die Wirtschaft appellieren, auch im betriebswirtschaftlichen Interesse mehr auszubilden und den Fachkräftebedarf der Zukunft im eigenen Betrieb bereits jetzt ins Auge zu fassen und etwas zu tun. Ich habe häufig das Gefühl, dass die Klagen in den Sonntagsreden nicht ganz mit dem Handeln der Betriebe am darauffolgenden Montag oder Werktag übereinstimmen.

Daran werden wir arbeiten. Wir haben noch das eine oder andere zu tun – auch bei der Arbeitsmarktpolitik. Ich werbe daher um Zustimmung für unseren Haushalt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Bischoff. – Für die FDP-Landtagsfraktion spricht der Abgeordnete Alda.

Ulrich Alda (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bischoff, ich muss gleich den Anfang meiner Rede umschmeißen. Gut, Sie sind seit dem Jahr 2000 hier. Sie werfen dem Kollegen vor, dass er nichts Neues hat? Sie machen doch seit der Zeit das Gleiche: immer nur Schulden.

(Beifall von der FDP und der CDU – Rainer Bischoff [SPD]: Das stimmt ja gar nicht!)

Der ganze Haushalt ist doch ein Fall für Peter Zwegat; das will ich Ihnen einmal ganz ehrlich sagen. Wir hören auch nur immer etwas über gestaltende Haushalte; letztlich sind es Schulden.

Bei uns steht die Erreichung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 hoch im Kurs. Daher sehen wir die geplanten Ausgabensteigerungen und Umverteilungen in Höhe von 400 Millionen € im Haushalt des MAIS mit Sorge, Herr Minister.

Aber, meine Damen und Herren, kommen wir zur Arbeitsmarktpolitik. Gerade die Impulse für den Arbeitsmarkt vermisse ich in der Politik des MAIS – insbesondere bei den Auszubildenden und den Langzeitarbeitslosen. Die Lage ist in Nordrhein-Westfalen nicht positiv. Die Arbeitslosenquote ist von 7,9 % auf 8,2 % gestiegen. Damit liegen wir weit über dem Durchschnitt des Bundes von 7,4 %.

Diese Entwicklung wurde kürzlich auch vom DGB-Landesvorsitzenden kritisiert. In dessen Trendreport 2013 wird ausgeführt, dass genau gezielte Impulse kommen müssen – und zwar für die Industrie und die Dienstleistungsbranche. Aber die, Herr Minister, werden hier in Nordrhein-Westfalen ausgebremst und zwar bei den Investitionen. Ich nenne nur Datteln 4, newPark, Klimaschutzgesetz etc.

(Beifall von der CDU)

realisierte und geplante Steuererhöhungen, Grunderwerbsteuer, Vermögensabgabe und was da vielleicht noch so geplant ist und – ich bleibe bei dem Wort, das ich jetzt sage, Herr Präsident – durch solche Faxen wie das Tariftreuegesetz.

Der Arbeitsmarkt kommt nicht in Fahrt. Im Gegenteil: Insbesondere Langzeitarbeitslose haben in NRW zu geringe Chancen auf den Wiedereinstieg. Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet jedoch nicht nur einen volkswirtschaftlichen Kostenfaktor, sondern auch eine persönliche Tragödie. Bei demjenigen, der einmal ins Stolpern gekommen ist, sehe ich die Politik in der Verpflichtung, ihm wieder auf die Beine zu helfen.

(Heiterkeit von Torsten Sommer [PIRATEN])

– Ich weiß, worauf du hinauswillst: keine Sanktionen mehr. – Davon werde ich aber nicht abgehen.

Die Menschen dazu zu befähigen, wenn sie einmal gestolpert sind, ist – ich wiederhole es – meines Erachtens die Aufgabe der Politik.

Gerade im Hinblick auf die hohe Anzahl von langzeitarbeitslosen Menschen empfinde ich das Programm mit den 800 Plätzen, die die Landesregierung schaffen will, als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Langfristig bietet unseres Erachtens nur der erste Arbeitsmarkt in Industrie und Gewerbe die Chance, die Leute unterzubringen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Hier ist die Schnittstelle zum Ausbildungswesen. Meine Vorredner haben es gerade schon angeschnitten: Minister Schneider beurteilt den Rückgang der Ausbildungszahlen um 2 % in der Industrie und im Gewerbe als ausgesprochen unbefriedigend. Gut; darüber können wir diskutieren. Aber dann, Herr Minister, möchte ich gerne eine Antwort auf die Frage haben: Wenn das unbefriedigend ist, wie erklären Sie sich dann den Rückgang im öffentlichen Dienst von 4 %? Ist das dann ganz unbefriedigend?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Mein Mathelehrer hätte damals gesagt: Sieben minus. Ich weiß, dass es das nicht gibt, aber das war bei ihm die hässlichste Zensur.

Wir sehen als Adressaten für eine höhere Ausbildungsquote nicht nur die Unternehmen alleine. Es wird auch ein besserer Übergang von der Schule in den Beruf benötigt. Ich weiß, dass wir hier Anstrengungen unternehmen. Aber gerade mit Blick auf die Zahl derer, die keinen Schulabschluss erreichen, müssen wir noch mehr tun.

Die Landesregierung muss für vernünftige Rahmenbedingungen sorgen, damit die Unternehmen Sicherheit haben und notwendige Ausbildungsplätze schaffen können. Auch hier wird durch Monster wie dem Tariftreuegesetz, dem Energiestreit in NRW und der Schuldenpolitik nur Unsicherheit in die Firmen gebracht. Mal ganz offen: Wer stellt denn für einen Zeitraum von drei bis dreieinhalb Jahren einen unkündbaren Auszubildenden ein?

Dabei ist nicht zu vergessen, dass vor allem kleine Betriebe Unterstützung benötigen, um ihren Beitrag zur Ausbildung leisten zu können. Dass die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk und in der Industrie dabei ebenso unverzichtbar sind wie die Verbundausbildung, ist unstreitig. Uns treibt jedoch die Sorge um, dass bei der zukünftigen Verteilung der ESF-Mittel bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gekürzt wird. Aber es sind jetzt endlich auch Parlamentarier in den Begleitsitzungen.

Jetzt muss ich leider etwas zur CDU sagen. FDP, SPD, Grüne und Piraten waren dabei in der letzten Woche vertreten und haben die Kontrollfunktionen des Parlaments über die ESF-Mittel wahrgenommen. Wir waren Gäste im Ministerium. Ich hoffe, die Regierung sieht es auch so, dass sie Gast hier im Parlament ist.

Meine Damen und Herren, zu einer zukunftsorientierten Arbeitsmarktpolitik gehört, die Ursachen für zukünftige Krisen so früh wie möglich aufzuspüren. Das Thema Fachkräftesicherung spielt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle.

(Beifall von der FDP)

Immer mehr Arbeitgebern wird klar, dass die Innovationsfähigkeit und damit die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens mittel- bis langfristig davon abhängt, ob fachlich versierte und engagierte Fachkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2025 wird NRW nach Informationen der NRW-Regionaldirektion – die sitzt direkt um die Ecke – rund eine Million Fachkräfte verlieren. Deshalb ist es zwingend erforderlich, das ganze Arbeitspotenzial der Bevölkerung zu nutzen, insbesondere bei Jugendlichen, bei Älteren – nicht zu vergessen – und bei denjenigen mit ausländischen Bildungsabschlüssen.

Nicht gerade hilfreich dabei ist die Spezialität von Arbeitsminister Schneider, eine extrem wachsende Prekarisierung des Arbeitsmarktes sozusagen herbeizubeklagen. Es ist jedes Mal eine unüberhörbare Anspielung auf die Apokalypse und das Jüngste Gericht. Ja, ich möchte fast von „plakativer Monumentalität“ sprechen, wenn ich Sie zu diesem Punkt reden höre.

(Beifall von der FDP)

Selbstverständlich gibt es Fälle von unfairen Arbeitsbedingungen und unfairen Entlohnungen, zum Beispiel durch Werkverträge. In der Vergangenheit haben wir Minister Schneider aufgefordert, Transparenz diesbezüglich zu schaffen, inwieweit Werkverträge tatsächlich missbraucht werden. Auf die Antwort darauf warten wir noch.

Ich komme zum Schluss. In vielen Fällen möchten Sie ein bisschen den Status quo bewahren. Wir fordern Sie auf, mehr Mut zu haben. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Alda, insbesondere was den Hinweis auf die Zeit angeht. – Nun hat Frau Kollegin Maaßen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Martina Maaßen (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz schwieriger Haushaltssituation bleiben für uns Grüne wichtige Kernbereiche der Arbeitsmarktpolitik erhalten. Hervorheben möchte ich hier das Übergangsmanagement Schule – Beruf.

Hier haben wir in diesem Jahr gemeinsam mit der BA einen neuen Baustein ins Programm aufgenommen: berufsvorbereitende Maßnahmen mit einem produktionsorientierten Ansatz. Zielgruppe sind besonders förderungswürdige Jugendliche, die durch praxisorientiertes Lernen am Produkt wieder an die Schule herangeführt und zu einem Schulabschluss motiviert werden sollen. Dieses Projekt wollen wir Regierungsfraktionen intensiv weiter begleiten. Ziel ist es, zu einem eigenen Modell „Produktionsschulen NRW“ zu kommen.

Auch der soziale Arbeitsmarkt geht in eine weitere Ausschreibungsrunde. Wir Grünen halten es nach wie vor für richtig, Beschäftigung für die Menschen öffentlich zu fördern, die am Rande unseres Arbeitsmarktes stehen.

Herr Alda, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar, dass auch Sie in Ihrer Rede darauf hingewiesen haben, wie schwierig die Lebenssituation langzeitarbeitsloser Menschen ist. Ich muss Ihnen aber leider vorhalten, dass die schwarz-gelbe Regierung die Eingliederungstitel massiv gekürzt hat und wir in NRW es dadurch schwierig haben, Programme anzubieten.

Nach wie vor verschließt die CDU gerade in diesem Bereich ihre schwarzen Augen, wie man jetzt auch auf der Bundesebene wieder sehen kann. Der soziale Arbeitsmarkt kommt im Koalitionsvertrag nicht vor. Dass rund eine Million Menschen verfestigt und aussichtslos in Arbeitslosigkeit verharren, wollen Sie nicht wahrhaben, geschweige denn etwas dagegen tun. Sie setzen nach wie vor auf arbeitsmarktnahe Personen, verkaufen die Zunahme der Zahl von Minijobs und die Ausweitung von Werkverträgen als Teil eines Jobwunders.

Erschreckend, liebe CDU-Fraktion, finde ich Ihre beiden Vorschläge zum Haushalt, die ich der CDU-Gruselliste „Wir sanieren Nordrhein-Westfalen“ entnehmen konnte: Abschaffung der Arbeitslosenzentren und der Erwerbslosenberatungsstellen sowie Einstellung der Kompetenzzentren Frau und Beruf. Die Arbeitslosenzentren und die Erwerbsberatungsstellen werden sehr gut frequentiert. Gerade hat es eine Befragung der Nutzerinnen und Nutzer gegeben mit dem Ergebnis, dass der Zufriedenheitsgrad durchweg hoch ist. Insbesondere die Hilfestellung bei der Vermittlung in Arbeit wurde hier hervorgehoben. Wären Sie ebenfalls in der letzten Woche – Herr Alda sprach es schon an – im ESF-Begleitausschuss gewesen, hätten Sie das positiv vernehmen können.

Die CDU-Fraktion will hier Zielgruppen gegeneinander ausspielen: mehr für das Werkstattjahr, obwohl durchaus fragwürdig in den Ergebnissen; nichts mehr für die Beratung langzeitarbeitsloser Menschen. Sie schieben die Geldtöpfe zwischen den Benachteiligten hin und her. Konzeptionelle, zielführende Ideen für die Teilhabe bisher ausgeschlossener und ausgegrenzter Menschen weist Ihre Gruselliste nicht auf.

Dann kam der grandiose Vorschlag, die Kompetenzzentren Frau und Beruf ersatzlos zu streichen. Nein, das sind nicht die von Ihnen genannten Regionalstellen Frau und Beruf – die haben Sie in Ihrer sehr kurzen Regierungszeit bereits eingestampft. Sie kommen noch nicht einmal mit den Begrifflichkeiten klar, geschweige denn scheint Ihnen bekannt zu sein, dass die von Rot-Grün initiierten Kompetenzzentren Frau und Beruf Netzwerkstrukturen schaffen, informieren und sensibilisieren zum Einstieg, Verbleib und Aufstieg von Frauen in den Arbeitsmarkt.

Wir Grünen haben uns die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen schon immer zum Ziel gesetzt. Nun haben es aber auch die letzten Wirtschaftspatriarchen gemerkt: Wir haben Frauen in allen Wirtschaftsbereichen und Positionen bitter nötig. In dieser Situation die Förderstrukturen für Frauen wieder einstellen zu wollen und Frauen weiter unter einem gläsernen Deckel zu halten, hat mit „Zukunft für NRW“ nichts, liebe CDU-Fraktion, aber auch rein gar nichts zu tun. – Vielen Dank!

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Maaßen. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Herr Abgeordnete Wegner.

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Ich könnte an dieser Stelle über einzelne Haushaltsposten referieren und sie kritisieren. Doch würde das wenig Sinn machen, denn es sind weniger einzelne Posten, sondern es ist das Gesamtkonzept, in das der Einzelplan 11 eingebettet ist, das wir kritisieren.

Ich möchte dazu mit einem Zitat von Frank-Walter Steinmeier vom 19.11.2013 beginnen. Er sagte vor dem BDA – ich zitiere –:

„Nachdem wir das alles durchgerungen haben, uns haben beschimpfen lassen dafür, auch Wahlen verloren haben dafür, müssen Sie sich jetzt nicht vorstellen, dass wir das, was den ökonomischen Erfolg in dieser Republik begründet hat, nachträglich auf irrsinnige Weise infrage stellen.“

(Beifall von der FDPDr. Joachim Stamp [FDP]: Da hat er recht!)

Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man bei der Betrachtung der gegebenen gesellschaftlichen Verhältnisse vermuten, dass Herr Steinmeier gerade mit der Schlusspointe sein Kabarettprogramm beendet hat. Leider aber ist dies sehr ernst gemeint. Es ist der O-Ton eines SPD-Spitzenfunktionärs.

Wieder und wieder werden die Wohltaten der Agenda 2010 gelobt. Mit Blick auf die Statistiktricks der Agentur für Arbeit könnte man sogar mutmaßen, diese Politik sei erfolgreich gewesen. Doch die Bilanzen der führenden Sozialverbände und die Armutsberichte sprechen dagegen: Für viele Menschen ist der Sturz in Hartz IV die Armutsfalle, aus der sie ihr Leben lang nicht mehr herauskommen. Vollzeit arbeitende Menschen können von ihren Löhnen nicht leben und müssen Transferleistungen beziehen.

Mich kotzt dieses Schreibtischtäterachselzucken regelrecht an. Alles richtig gemacht? – Ja, vielleicht, doch es gibt nichts Richtiges im Falschen. Die Agenda 2010 hat eine automatisierte Lohndrückerpolitik hervorgerufen. Wer will diesen Zusammenhang bezweifeln?

Wo sind die neuen Ideen und Visionen unserer reichen Wohlstandsgesellschaft? Warum erlauben wir uns ein Prekariat, in dem Vollbeschäftigung keine Existenzsicherung erlaubt?

Hannelore Kraft hatte im Jahr 2007 ja schon Visionen beschrieben. Im „Deutschlandradio“ antwortete sie auf die Frage nach einer Perspektive für Langzeitarbeitslose – ich zitiere –:

„Wir nennen das sozialer Arbeitsmarkt. Ich glaube, dass eine Menge zu tun ist in unserer Gesellschaft und dass es sinnvoll ist, nicht nur über 1-Euro-Jobs befristet solche Chancen zu gewähren …. Mit dem 1-Euro-Instrument geht das nicht. Wir brauchen dafür einen geregelten sozialen Arbeitsmarkt.“

Zitatende!

(Zuruf: Da hat sie recht!)

– Stimmt, die Ministerpräsidentin hat Recht; denn eine Möglichkeit wäre es sicherlich, einen sozialen öffentlichen Beschäftigungssektor zu schaffen. Ich sehe ihn nur nicht. Allerdings würde ich darüber gerne einmal ergebnisoffen diskutieren. Es gibt so viele Fragen: Sind die sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel das vierte Bewerbungstraining wirklich erfolgreich? Oder geht es dabei nicht doch nur um das Beschönigen von Statistiken?

Die Grundfrage ist doch: Wie kann eine soziale, demokratische Gesellschaft bei unseren Möglichkeiten denn aussehen?

Unsere Vision ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Ich bin gerne bereit, Ihnen vorzurechnen, dass dies einerseits finanzierbar ist und andererseits sogar rechenbares Einsparpotenzial birgt. Bei wahrem Interesse können Sie jederzeit gerne Termine mit meinem Büro vereinbaren.

Uns Piraten geht es um ein würdevolles Leben aller Menschen. Jeder weiß, dass das ohne finanzielles Grundrauschen nicht möglich ist. Hier kann die Philosophie der Menschenrechte einmal praktisch werden.

Einem bedingungslosen Grundeinkommen sollten folgende vier Kriterien zugrunde liegen:

Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und keinen Zwang zur Arbeit beinhalten.

Ein so gestaltetes, garantiertes Grundeinkommen setzt konsequent um, was unsere Verfassung fordert. Ein Verlesen von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 6 Abs. 5 und Art. 12 Absätze 1 bis 3, die durch ein bedingungsloses Grundeinkommen fundamental gefestigt würden, erspare ich mir. Ich nehme an und hoffe, dass Ihnen diese Artikel bekannt sind. Lediglich in der konsequenten Auslegung wird es wohl Gesprächsbedarf geben.

Wie Sie sich sicherlich denken können, bin ich, was die ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes angeht, ausnahmsweise Fundamentalist. Wir sollten alle Fundamentalisten sein, was das angeht. Lassen Sie uns ein bedingungsloses Grundeinkommen bitte auch einmal ernsthaft diskutieren! Das ist keine Sozialträumerei, sondern machbar. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Abgeordneter Wegner, ich möchte Sie bitten, noch einen Moment am Rednerpult zu bleiben und möchte darauf hinweisen, dass Herr Dr. Stamp eine Kurzintervention angemeldet hat, die hiermit durchgeführt wird.

Außerdem habe ich die herzliche Bitte, Herr Kollege Wegner, dass Sie bei der Auswahl Ihrer Formulierungen vielleicht ein bisschen vorsichtiger sind. Ich möchte es nicht wiederholen, glaube aber, die entsprechende Formulierung in Ihrer Rede war nicht ganz angemessen. Das möchte ich Ihnen hiermit auch noch mitteilen.

Nun haben wir die Kurzintervention, zu der Herr Dr. Stamp das Wort hat.

Dr. Joachim Stamp (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sie haben es mir im Grunde genommen weitestgehend vorweggenommen: Herr Wegner, dass sich Ihnen möglicherweise intellektuell nicht erschließt, was bestimmte Notwendigkeiten von Reformen bei der Agenda 2010 waren, sei dahingestellt. Aber ich möchte sagen, dass ich es unglaublich finde, dass Sie Herrn Steinmeier als Schreibtischtäter bezeichnet haben, und möchte Ihnen die Gelegenheit geben, das öffentlich zurückzunehmen.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Und ich finde es unglaublich, ihm zu unterstellen, dass sich ihm das intellektuell nicht erschließt!)

Olaf Wegner (PIRATEN): Wenn Sie Herrn Steinmeier mit in diese Personengruppe – es war mehr eine Personengruppe, die ich angesprochen habe – hineinnehmen: Ja. Das hatte ich jetzt gar nicht mal so sehr bei der Rede gedacht, sondern mehr oder weniger geht es um das Tun der derzeitigen Landesregierung. Ich möchte mich dafür entschuldigen, wenn es unangemessen gewesen sein sollte. So zu tun, als wenn alles richtig ist: Es ist – das habe ich jetzt auch eingeräumt – schon möglich, dass Sie im Rahmen der Möglichkeiten das Richtige tun. Nur sind die Rahmen leider so katastrophal. Zumindest haben aber die beiden derzeit die Regierung stellenden Parteien auch die Rahmenbedingungen mit zu verantworten. Deswegen kann ich sie auch dort nicht aus der Verantwortung nehmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Schneider.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wegner, nicht alles, was gemacht worden ist, war und ist richtig. Die Landesregierung bringt ihren Einfluss ein, um notwendige Veränderungen voranzubringen. Wenn Sie den Entwurf für einen Koalitionsvertrag auf Bundesebene lesen, wissen Sie, was ich damit meine.

Im Übrigen ist eines ganz sicher: Diese Landesregierung wird keinen Vorstoß in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens machen. Geld ohne Arbeit ist für mich undenkbar.

(Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Herr Kerkhoff hat mich eben als „Miesepeter der Landesregierung“ bezeichnet. Ich denke, dass ein Oppositionsabgeordneter immer die Möglichkeit hat, solche Überzeichnungen vorzunehmen. Sie können sicher sein, dass ich mich auch zukünftig, wenn es darum geht, Probleme zu benennen, nicht zurückhalten werde.

(Beifall von der SPD)

Das hat nichts mit Miesepetrigkeit zu tun. Schönreden ist nicht meine Aufgabe, und Schönreden ohne Substanz endet in Propaganda.

(Beifall von der SPD)

Vielleicht haben Sie da mehr Erfahrungen als ich.

Wenn in diesem Industrieland Nordrhein-West-falen – und wir wollen Nordrhein-Westfalen als Industrieland erhalten – im Bereich der industriellen Kernberufe ein Rückgang der Ausbildungsplatzzahlen um 10 % festzustellen ist, dann ist es in der Tat Aufgabe des Arbeitsministers, dieses Problem zu benennen, um die Verhältnisse umzukehren.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Es wäre sehr schön, wenn wir die gute Übung fortführen könnten, wonach auch die Opposition sich bemüht, Ausbildungsplätze zu akquirieren. Wenn Herr Tönnies – das war mein Vorschlag – 20 zu-sätzliche Ausbildungsplätze für junge Leute aus Gelsenkirchen bereitstellt, dann können Sie sehen: Für mich ist das Glas immer halbvoll statt halbleer. Ich verhandele auch mit Menschen über Ausbildungsplätze, mit denen ich in anderen Fragen nicht immer übereinstimme. Das ist auch meine Aufgabe.

Meine Damen und Herren, einige Schwerpunkte der Landesarbeitsmarktpolitik sind schon benannt worden. Unsere Arbeitsmarktpolitik ist integrierter Bestandteil der Präventionspolitik der Landesregierung. Deshalb steht an erster Stelle unserer Aktivität „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Dabei handelt es sich um den neuen Übergang von der Schule in den Beruf. Dies ist keine Kleinigkeit, es ist so etwas wie eine kleine Kulturrevolution. Erste Erfolge sind sichtbar. Man muss sie nur kennzeichnen und darf nicht über sie hinweggehen.

Wir wollen eine Berufsorientierung ab Klasse 8 in allen Schulformen einführen. Die Verbundausbildung und auch die kooperative Ausbildung werden wir stärken. Auch werden wir – Frau Maaßen sprach davon – zusätzlich produktionsorientierte Maßnahmen fördern.

Dies hat natürlich etwas mit dem drohenden Fachkräftemangel zu tun. Der Rückgang der Ausbildungsplatzzahlen und das Bejammern eines möglichen Fachkräftemangels gehören im Übrigen nicht zusammen. Da muss man sich schon entscheiden, was man will.

Wir wollen eine Fachkräftesicherung betreiben. Hierzu gibt es ein Programm, das aus EFRE-Mitteln mitfinanziert wird. Dieses Programm umfasst zwischenzeitlich 50 Projekte, die in den IHK-Bezirken identifiziert und auf den Weg gebracht worden sind.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kern?

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Immer.

Vizepräsident Oliver Keymis: Das ist sehr nett von Ihnen. – Bitte schön, Herr Kollege Kern.

Walter Kern (CDU): Herr Schneider, besten Dank, dass ich die Frage stellen darf. Ich will sehr direkt darauf kommen.

Sie sagten eben, dass sich die Oppositionsparteien auch bemühen sollten, Ausbildungsplätze zu generieren. Darf ich Sie zu einer Veranstaltung des Vereins „an die Arbeit“ in Lippe – ich bin deren 1. Vorsitzender – einladen? Morgen wird dort eine Berufsorientierung durchgeführt. Nehmen Sie die Einladung an?

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Aber selbstverständlich.

Walter Kern (CDU): Danke schön.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Ich komme immer gerne in den dritten Landesteil. Morgen geht es nicht, aber wir werden schon einen Termin finden.

Wir werden natürlich die öffentlich geförderte Beschäftigung weiter vorantreiben. Natürlich steht der erste Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Nur haben wir etwa 200.000 Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen, die nicht so ohne Weiteres in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar sind. Auf die Gründe hierfür brauche ich im Einzelnen nicht einzugehen. Ich bin ganz sicher, auch eine neue Bundesregierung wird sich dem Problem der Integration von Langzeitarbeitslosen nicht verschließen.

Wir werden das Thema „Faire Arbeit“ weiter vorantreiben. Es geht nicht darum, irgendein Prekariat über die Maßen zu identifizieren; es gibt aber prekäre Arbeitsverhältnisse. Das ist doch nicht von der Hand zu weisen. Offensichtlich spricht die CDU in Berlin eine andere Sprache als die CDU in Düsseldorf. Passen Sie auf, dass Sie nicht in eine hessische Rolle hineingeraten! Übernehmen Sie bitte nicht gerade in diesen Zusammenhängen die Führung, was konservatives Denken anbelangt!

Wir haben in Berlin sehr vernünftig über prekäre Beschäftigung und unsere Alternativen dazu diskutiert. Wir werden natürlich auch den Versuch unternehmen, die Schulsozialarbeit weiter zu finanzieren. Hier gibt es zwei Punkte: Einmal ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Landesregierung schon jetzt Schulsozialarbeit finanziert. In Rede und kontrovers diskutiert wird die Frage: Was passiert denn mit den Stellen in der Schulsozialarbeit, die bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes finanziert worden sind?

Sie wissen – wir haben das hochgerechnet –: Für 2014 reicht die Finanzierung noch aus. Wir brauchen hier eine Anschlussfinanzierung, weil die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes ursächlich nur über Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in diesem schwierigen Bereich möglich ist. Insofern gibt es hier auch inhaltlich eine Verpflichtung des Bundes.

Zum Arbeitsschutz will ich gar nicht mehr viel sagen. Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig Arbeitsschutz ist und dass etwas bewegt werden kann. Ihre Kürzungsaktivitäten im Bereich Arbeitsschutz zeigen mir auf, dass Sie in den letzten vier Jahren nichts, aber auch gar nichts in diesem Bereich hinzugelernt haben. Leider ist das so. Ich will auch gar nicht von Ihren Kürzungen sprechen, die Sie bei der G.I.B., bei der TBS, bei den Arbeitslosenzentren vornehmen wollen.

Wenn Sie davon sprechen, dass Landesarbeitsmarktpolitik nicht fantasievoll genug sei, dann würde ich mir einmal die letzten Jahre vornehmen und überprüfen, welche Kürzungen Sie denn beim Haushalt vornehmen wollten. Da ist von Kreativität nichts, aber auch gar nichts zu spüren. Der Vorwurf mangelnder Kreativität fällt wirklich auf Sie zurück.

Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein: Die Arbeitsmarktpolitik ist in Nordrhein-Westfalen unter schwierigen Bedingungen – wir sind nicht in Bayern oder Baden-Württemberg, da geht auch nicht die Zahl der Ausbildungsplätze zurück – ein wichtiges Politikfeld für diese Landesregierung. Und dies wird sich auch im Haushalt zukünftig widerspiegeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Teilbereich mehr vor.

Damit kommen wir zum

     Teilbereich
Integration

Hierzu spricht zunächst für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Güler.

Serap Güler (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Einzelplan zur Integrationspolitik im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen nicht kritisiert. Wir werden diesen Einzelplan auch jetzt im Rahmen dieser Haushaltsplanberatungen nicht kritisieren, denn uns, der CDU-Fraktion, ist die Bedeutung dieses Themas Integration sehr wohl bewusst.

Wie Sie sicherlich schon festgestellt haben, haben wir deshalb auch keinerlei Vorschläge für Einsparungen beim Thema Integration gemacht. Ja, wir sind uns über die Bedeutung der Integration in unserem Lande bewusst! Aber: Das bedeutet nicht, mit der Landesregierung immer einer Meinung sein zu müssen. Gerade in letzter Zeit müssen wir als Opposition die Erfahrung machen, dass jegliche Kritik unsererseits von der Landesregierung gleich als Majestätsbeleidigung aufgenommen wird oder uns unterstellt wird, wir würden die Integrationsoffensive des Landes kündigen.

Der unvergessliche Auftritt von Herrn Minister Groschek im Rahmen der letzten Plenardebatte oder auch die Ausfälle des Integrationsministers Schneider im Ausschuss, wo er schon einmal gerne aus dem Nähkästchen plaudert und Unwahrheiten verbreitet – an dieser Stelle ganz konkret: mein Telefonat mit der ehemaligen Staatssekretärin, das niemanden, ich wiederhole: niemanden, etwas angeht oder angehen darf –, sind hierfür zwei aktuelle Beispiele.

(Minister Guntram Schneider: Da haben Sie recht!)

Sie fordern von uns, mit Ihnen an einem Strang zu ziehen, sind uns gegenüber aber nicht immer transparent. Als Beispiel möchte ich hier gerne das „dialog forum islam“ nennen. Mein Kollege Thomas Kufen hat im Ausschuss am 08.10. um die Teilnehmerliste gebeten. Am 26.11., fast anderthalb Monate später, haben wir per Mail einen Hinweis zu einem Link bekommen, wo die Teilnehmerliste aufgeführt sei.

(Christian Möbius [CDU]: So arbeiten die!)

Bezüglich der Bitte, das Protokoll der konstituierenden Sitzung des Islam-Forums, die am 12.09. stattfand, denjenigen, die nicht dabei waren, einfach zur Verfügung zu stellen, stand in derselben Mail der Hinweis – nochmal, die konstituierende Sitzung fand am 12.09. statt –, das Protokoll würde man uns erst ab dem 3. April zur Verfügung stellen können,

(Christian Möbius [CDU]: So schnell arbeiten die!)

weiter mit dem Hinweis, das müsse erst noch abgestimmt werden. Das kann ich alles verstehen. Aber im E-Mail-Zeitalter dürfte es, glaube ich, kein Problem sein, auch im Vorfeld abzustimmen, damit auch diejenigen, die nicht daran teilgenommen haben, einen Einblick bekommen können, was da beschlossen und besprochen wurde. Diesen Umgang finden wir äußerst bedauerlich.

Dennoch will ich an dieser Stelle ganz klar unterstreichen, dass ich die Hoffnung auf ein konstruktives Miteinander im Sinne der Sache nicht aufgeben möchte. Das darf aber nicht bedeuten – das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen –, dass wir, sprich die Opposition, Sie hier nicht kritisieren dürfen, wenn wir einfach anderer Meinung sind als Sie.

Den Einzelplan 11 zur Integration werden wir wie den gesamten Haushalt ablehnen. Unsere Fragen zum Haushalt 2013 bezüglich des Mittelabflusses wurden vonseiten der Landesregierung noch nicht beantwortet. Mit dieser Beantwortung können wir erst im Frühjahr rechnen, so die Landesregierung. Auf diese warten wir auch mit Neugier.

Es steht nach wie vor die Frage im Raum, ob die Landesregierung das Mehr an Geld, das sie integrationspolitisch in die Hand nimmt, auch an richtiger Stelle ausgibt. Beispielsweise wird der islamische Religionsunterricht nicht mit der erforderlichen finanziellen Vehemenz umgesetzt, die nötig wäre, um von einem flächendeckenden und den Ansprüchen gerecht werdenden Unterricht zu reden. Ganz aktuell berichtete mir ein Vertreter einer islamischen Gemeinde, dass es hier nicht daran hapere, dass es zu wenige Lehrer gebe, sondern vor allem daran, dass die Landesregierung hierfür nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung stelle. Die Landesregierung selbst wird am besten wissen, was genau damit gemeint ist. Die Problematik sei schließlich bereits an diese übermittelt worden. Vielleicht muss deshalb auch bei diesem Einzelplan eine Umschichtung erfolgen.

Ich freue mich auf die Antworten des Ministers im Ausschuss und hoffe, dass wir gemeinsam den Weg finden können, wie wir die zur Verfügung gestellten Mittel auch am besten und effektivsten einsetzen können. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Güler. – Herr von Grünberg, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion zum Teilbereich Integration.

Bernhard von Grünberg (SPD): Herr Präsident! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Liebe Frau Güler, wir sind ja voraussichtlich an anderer Stelle Partner. Ich gehe einmal davon aus, dass wir dann in bestimmten Fragen noch vernünftiger zusammenarbeiten. Wir sollten uns in der Haushaltsdebatte nicht auf irgendwelche Aussagen der Vergangenheit, in der irgendeiner missverstanden worden ist, reduzieren. Wir werden sicherlich die entstandenen Missverständnisse in vernünftigen Gesprächen ausgleichen können.

Meine Damen und Herren, wir hatten kürzlich die Integrationskonferenz in Solingen mit 700 Leuten aus Verbänden, Initiativen und Gruppierungen. Das ist meines Erachtens ein wunderbares Zeichen für die lebendige Szene in Nordrhein-Westfalen gewesen, das deutlich macht, wie viele Menschen in diesem Land sich um Integration kümmern. Wir unterstützen die Arbeit dieser Menschen ganz besonders und sind auch stolz darauf, dass sich diese vielfältige Arbeit auch an unserem Haushalt ablesen lässt.

Wir haben über das Integrationsteilhabegesetz kommunale Integrationszentren gegründet, die jetzt ans Netz gehen. Sie werden mit dem erheblichen Personal, das wir ihnen zur Verfügung gestellt haben, sicherlich eine ganze Menge von neuen Initiativen entwickeln, die zur Integration führen. Wir haben mit diesen Mitteln im Haushalt einen ganz großen Schwerpunkt gesetzt. Das wird dann hoffentlich große Wirkung in den Kommunen zeigen.

Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land, das in der Geschichte immer wieder auf Zuwanderung gesetzt hat. Dadurch haben wir wirtschaftliche Erfolge erzielt.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Unser Blick geht dabei natürlich nach Berlin. Das, was wir jetzt von den Koalitionsverhandlungen hören, dass es das Optionsrecht nicht mehr geben soll, was wirklich eine Katastrophe für die Betroffenen bedeutet, ist einerseits positiv, aber leider konnten wir andererseits die doppelte Staatsangehörigkeit nicht durchsetzen, obwohl sie eigentlich nur noch auf die Türken reduziert ist, weil für Bürger aus vielen anderen Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist und für Menschen aus Europa sowieso. Deswegen ist es nicht nachvollziehbar, warum hier immer wieder Blockaden aufgebaut und eigentliche Selbstverständlichkeiten nicht umgesetzt werden.

Auch vom kommunalen Wahlrecht ist leider keine Rede.

Wir bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, Integrationsräte zu stärken und aufzuwerten. Deswegen haben wir eine Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen.

Wir wollen die Migrantenselbsthilfeorganisationen stärken, dass sie im Bereich des öffentlichen Lebens wie selbstverständlich mit einbezogen werden und ihre Kreativität auch entwickeln können.

Wir haben eine ganze Reihe neuer Herausforderungen durch die europäische Zuwanderung im Rahmen der Freizügigkeit zu bewältigen. Diese Zuwanderung hilft uns vor allen Dingen bei der Bewältigung unserer eigenen Generationenprobleme. Sie führt dazu, dass immer mehr Menschen mit großen Hoffnungen auf ihre Zukunft nach Deutschland kommen und sich wünschen, dass diese Hoffnungen auch erfüllt werden.

Und da schaue ich nach Berlin, wo es so ist, dass die Integrationsleistungen auch für diese Menschen eröffnet werden sollen, womit wir die Hoffnung verbinden, diese möglichst schnell in Deutschland zu integrieren. Wir haben 7,5 Millionen € zur Verfügung gestellt, damit nicht nur den Menschen die Integration erleichtert, sondern damit auch den Kommunen geholfen wird. Leider sehe ich im Koalitionsvertrag in Berlin davon noch nicht sehr viel, wie den Kommunen bei dieser besonderen Bewältigung ökonomisch geholfen werden kann.

Vor dem Hintergrund der Situation syrischer Flüchtlinge haben wir im Rahmen der Pauschalen an die Kommunen auch unseren Anteil in unserem Haushalt geleistet, damit die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen ermöglicht wird und die Kommunen auch ihre Aufwendungen überwiegend erstattet bekommen.

Wir wollen verstärkt Integrationslotsen einsetzen. Auch das ist ein wesentlicher Bestandteil. Damit soll den Menschen die Eingliederung ermöglicht werden. Die Integrationslotsen sollen im Sinne der Teilhabe den Menschen aus den Ländern, aus denen die Zuwanderer kommen, helfen, um so die Integration besser zu gestalten.

Wir haben eine ganze Menge Wünsche in Richtung Berlin. Wir hoffen da auch auf einen Schub in der Integrationspolitik, die sich gut in unsere Integrationspolitik einfädelt. Wir können – ich sage es noch einmal – stolz auf das Erreichte sein. Immerhin haben wir jetzt 27 Millionen € im Integrationstopf. In der Vergangenheit hatten wir dort erheblich weniger. Ich bin sicher, dass die Integration, die wir uns vorgenommen haben, auch gelingt. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege von Grünberg. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Dr. Stamp.

Dr. Joachim Stamp (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier im Haus wird immer die gemeinsame Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen beschworen. Deswegen will ich auch mit der positiven Bemerkung beginnen, dass wir es durchaus anerkennenswert finden, dass, wenn auch nur gering, der Haushaltsansatz in diesem Bereich gestiegen ist.

Ich bringe trotzdem gleich noch einen Einsparvorschlag mit. Wir schlagen Ihnen vor, zukünftig die Staatssekretärin wieder durch einen Integrationsbeauftragten zu ersetzen. Die letzten Jahre haben nämlich gezeigt: Es kommt auf die Person und auf die Qualität der Arbeit und nicht auf die Eingruppierung an. Da haben wir, glaube ich, gesehen, dass in den Jahren 2005 bis 2010 in der Integrationspolitik erheblich mehr los war, als das in den letzten drei Jahren der Fall gewesen ist.

(Beifall von der FDP und der CDU)

An die Landesregierung gerichtet sage ich auch, dass es ein Fehler gewesen ist, den parteiübergreifenden Beirat aufzulösen. Denn genau dieser parteiübergreifende Beirat ist die Grundlage dafür gewesen, dass wir hier eine gemeinsame Integrationspolitik gemacht haben. Stattdessen haben wir jetzt rot-grüne Integrationspolitik, die wir als Opposition immer gut finden sollen.

Das, muss ich ganz ehrlich sagen, bin ich nicht bereit hinzunehmen, wenn unsere Vorschläge wie beispielsweise die Flexibilisierung bei den Kommunalen Integrationszentren, abgelehnt werden, wenn unsere Vorschläge zum Rechtsanspruch auf Beratung bei Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse abgelehnt werden, wenn sich jetzt schon wieder abzeichnet, dass unsere Kritik an den Veränderungen zu den Wahlen der Integrationsräte und Integrationsausschüsse auf taube Ohren stößt und und unser Vorschlag, die Integrationsausschüsse zu erhalten, abgelehnt werden.

Wenn Sie so mit uns umgehen – das können Sie gerne machen, denn Sie haben die Mehrheit hier im Hause –, dann hören Sie bitte auf, sonntags in den Reden zu erzählen, das sei die gemeinsame Politik dieses Hauses.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie haben das hier aufgekündigt. Dafür tragen Sie dann auch die Verantwortung.

Meine Damen und Herren, wir hätten es gerne anders. Wir stehen auch jederzeit bereit, wieder zu dem früheren Miteinander zurückzukehren.

Es gibt noch ein wichtiges Thema, das wir hier im Hause schon besprochen haben. Das ist das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft. Ich kann mich an den hier im Januar eingebrachten Antrag zur Abschaffung der Optionspflicht erinnern. Dazu ist von Rot-Grün vollmundig verkündet worden: Ne, ne, ne, nur die Optionspflicht abzuschaffen, das ist ja viel zu wenig. Wir wollen insgesamt die doppelte Staatsbürgerschaft.

Meine Damen und Herren, dafür, dass sich Sigmar Gabriel auf Ihrem Parteitag breitbeinig hinstellt und die doppelte Staatsbürgerschaft zur Bedingung für die Große Koalition macht, ist jetzt mit der Abschaffung der Optionspflicht und damit der Optionspflicht bei der Kinderstaatsbürgerschaft wirklich sehr wenig herausgekommen. Ich wundere mich, dass Sie das hier so mir nichts, dir nichts beiseiteschieben.

(Beifall von der FDP und den GRÜNEN)

Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen das ähnlich sehen.

Ich bin auch mal gespannt, was aus der Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens wird. Es konnte Ihnen ja vor der Sommerpause gar nicht schnell genug gehen, als wir gesagt haben, wir hätten noch Beratungsbedarf, wir würden gerne der Union in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit geben, sich vielleicht an der Initiative noch zu beteiligen, und gucken, dass wir vielleicht einstimmig aus dem Haus rauskommen. Da konnte es Ihnen wieder nicht schnell genug gehen, weil Sie letztendlich glauben, dass Sie die Guten sind und hier die Integrationspolitik bestimmen. Dem ist nicht so. Deswegen lehnen wir diesen Haushalt auch ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Für die grüne Fraktion hat nun Frau Kollegin Velte das Wort.

Jutta Velte (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Land ist bunt geworden, und das ist gut so. Darauf sollten wir stolz sein. Ihre Enttäuschung darüber, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nicht im Koalitionsvertrag steht, teile ich voll und ganz, Herr Dr. Stamp;

(Beifall von den GRÜNEN)

wobei mir nicht ganz klar ist, wieso Sie diesen Haushalt ablehnen. Das ist mir bei der CDU jetzt auch nicht ganz klar geworden, warum der Haushalt, der angesichts der Integrationsaufgaben, die wir eigentlich in diesem Lande zu leisten hätten, kein Riesenvolumen hat, abgelehnt wird.

Ihre Enttäuschung darüber, dass man unterschiedlicher Meinung ist, Herr Dr. Stamp, kann ich verstehen. Die teile ich aber nicht immer, denn Fortentwicklung heißt auch Auseinandersetzung. Ich finde es gut, dass wir mehr und mehr ins Gespräch kommen und auch unterschiedliche Positionen austauschen und weiterführen, und das auch im Rahmen der Integrationsräte, wobei wir da sicher noch eine Diskussion zu führen haben.

Ihren Vortrag, Frau Güler, habe ich nicht so ganz verstanden, weil ich mich gefragt habe: Worum geht es hier eigentlich? Der Religionsunterricht gehört ja nicht in den Integrationshaushalt. Meines Wissens – dazu werden wir ja in der nächsten Ausschusssitzung noch einmal einen Bericht bekommen – ist bislang noch kein Antrag abgelehnt worden. Wir werden abwarten müssen, wie sich der Bericht des Schulministeriums im Integrationsausschuss auswirken wird. Mit dem Haushalt, über den wir hier heute sprechen, hat das nichts zu tun.

Damit zu tun hat aber, dass wir jetzt überall im Land beginnend und fortführend Kommunale Integrationszentren haben, die ihre Vorstellungen jetzt äußern, die ihre Ideen in die Kommunen und in die Kreise bringen und dort für Belebung in diesen zentralen Fragen kommunaler Entwicklung sorgen, nämlich der Integration vor Ort, der Handlungsweisen vor Ort, der Teilhabe vor Ort für Migrantinnen und Migranten.

Da ist sicher noch viel zu diskutieren. Ich erlebe das ja ständig, wie in den Integrationszentren und in den Kommunen diskutiert wird. Diese Diskussion ist gut. Diese Diskussion ist vor allem mit Blick auf die Menschen gut, die jetzt erst seit kurzer Zeit erkannt haben, dass Nordrhein-Westfalen ein Einwanderungsland ist.

Bei der Frage der Integrationsräte geht es aber auch wirklich sehr stark um Demokratie und Teilhabe auf Augenhöhe. Das muss das Anliegen sein, mit dem wir uns als Integrationsausschuss und als Integrationspolitiker beschäftigen.

Frau Güler, ich finde es ziemlich bedauerlich, dass Sie auf einen Umstand nicht eingegangen sind: darauf, dass die CDU-Fraktion beantragt hat, Fördermittel auch bei landesgesetzlichen Aufgaben zu kürzen. Für den Integrationshaushalt würde das eine Kürzung der Unterstützung für die Migrantenselbsthilfeorganisationen bedeuten. Auch die Förderung für die Integrationszentren würde um 20 % reduziert. Damit würden die Kommunalen Integrationszentren unter Umständen infrage gestellt. Ich frage mich schon, wie es denn zu bewerten ist, dass Sie auf der einen Seite sagen, Sie kritisierten den Haushalt nicht, während Ihre Fraktion auf der anderen Seite Kürzungen vornehmen will.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Lassen Sie mich noch kurz auf das Thema „Einwanderung aus Südosteuropa“ zu sprechen kommen. 7,5 Millionen € werden aus dem Landeshaushalt für die Eingliederung oder die Integration der Menschen aus Südosteuropa aufgebracht. Davon kommen 1,35 Millionen € aus dem Integrationshaushalt. Das ist nicht viel Geld. Mit diesem Geld machen wir aber deutlich, dass wir die Nöte der Kommunen ernst nehmen.

Weil sich meine Redezeit dem Ende zuneigt, möchte ich in diesem Zusammenhang noch einen Appell an uns alle richten. Wir sollten nicht der Schimäre aufsitzen, dass Leute in Sozialsysteme einwandern, wie es im Koalitionsvertrag steht. Das ist nicht so. Es gibt Leute mit unterschiedlichen Bedarfen. Es gibt Fachkräfte, die aus Südosteuropa kommen. Es gibt gut qualifizierte Menschen, die aus Südosteuropa kommen. Es gibt auch hilfebedürftige Menschen, um die wir uns im Rahmen der humanitären Maßnahmen auch kümmern müssen. Solche Äußerungen wie die, dass es sich dabei um einen Einzug in Sozialsysteme handele, finde ich vor dem Hintergrund dessen, was wir hier im Integrationsausschuss diskutieren, unselig.

(Beifall von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE])

Ich möchte damit schließen, dass wir diesem Haushalt selbstverständlich zustimmen und auch die umfangreiche Arbeit der Integrationsagenturen im Sinne der Einwanderung aus Südosteuropa unterstützen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Velte. – Für die Piratenfraktion spricht nun Frau Brand.

Simone Brand (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! „Haushalt 2014, Einzelplan 11, Integration“ steht hier auf der Tagesordnung. Die Mittel dafür stagnieren, obwohl die Anforderungen an Integration bzw. an eine bunte Gesellschaft immer größer werden. Wanderungen innerhalb Europas, Flüchtlingspolitik und vor allem das Miteinander in den Kommunen, das Miteinander vor Ort, das Miteinander von Zuwanderern in Deutschland müssen gefördert werden.

Um dieses Miteinander entsprechend fördern zu können, muss man zwei verschiedene Perspektiven einnehmen: die Perspektive der Zugewanderten und die Perspektive der Bürger des Ziellandes.

Die Landesregierung nimmt die Perspektive der Förderung von Zugewanderten mit dem Haushalt 2014 teilweise ein. Zum Beispiel stellt sie für Kommunale Integrationszentren ca. 10 Millionen € bereit. Für Integrationsagenturen werden 8 Millionen € bereitgestellt. Migrantenselbsthilfeorganisationen und die von Zuwanderung aus Osteuropa betroffenen Kommunen werden mit je 1 Million € unterstützt. Das ist gut.

Dennoch sehen wir – Herr Schneider, Sie müssten das eigentlich auch erkennen –, dass die Potenziale, die ein Integrationshaushalt NRW haben könnte – ich betone bewusst: haben könnte –, an dieser Stelle nicht ausgeschöpft sind.

Meine Damen und Herren, das Integrations- und Teilhabegesetz bietet eine hervorragende Basis für eine ganzheitliche Integrationspolitik. Aus der Perspektive der Zugewanderten ist es gut, dass Sie die eben erwähnten Maßnahmen ergreifen, obwohl auch die Beratungsleistungen bis hin zu den kostenlosen Sprachkursen optimiert werden könnten.

Zu einer ganzheitlichen Integrationspolitik gehört aus unserer Sicht aber auch, dass Sie die Perspektive derjenigen einnehmen, in deren Land die Integration stattfinden soll. Mitglieder des Integrationsausschusses waren im Frühherbst in Ungarn. Hier konnte ich deutlich erkennen, welche Folgen es hat, wenn diese Perspektive des Ziellandes außer Acht gelassen wird. Für uns Piraten gehört zu einer ganzheitlichen Integrationspolitik dazu, dass man sich um die Personengruppe kümmert, in die integriert werden soll.

Welche zusätzlichen Maßnahmen sind hierfür erforderlich?

Bekämpfung von Rechtsextremismus bei Erwachsenen. Im Haushalt: Fehlanzeige. Hier meine ich nicht die Aussteigerberatungsstellen oder das Integrierte Handlungskonzept. Vielmehr geht es um die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten und die Bekämpfung von Alltagsrassismus. Im Haushalt: Fehlanzeige.

Menschlicher Umgang mit Flüchtlingen. Im Haushalt: Fehlanzeige. An dieser Stelle möchte ich nicht lange ausführen, was ich mit menschlichem Umgang meine. Aber Gemeinschaftsunterkünfte und Sammelduschen, wie sie in vielen Unterbringungseinrichtungen Standard sind, passen mit dem Begriff Menschlichkeit, wie ich ihn kenne, nicht zusammen.

(Beifall von den PIRATEN)

Diese Perspektive, von den Menschen des Ziellandes her zu denken, könnte man unter dem Begriff Willkommenskulturförderung zusammenfassen. Im Hinblick auf den Haushalt 2014 kommt man leider zu dem Ergebnis: Fehlanzeige.

Meine Damen und Herren, übrigens gehört zu einer gelungenen Willkommenskultur auch der Umgang mit den Menschen, bevor sie die Reise nach Deutschland überhaupt erst antreten.

Ich weiß nicht, ob Minister Jäger überhaupt klar ist, welche bürokratischen Hürden diese Menschen überwinden müssen. Am Beispiel der syrischen Flüchtlinge ist die ganze Absurdität der deutschen Bürokratie sichtbar. Wir als kleinste Oppositionspartei eines Landesparlaments haben an dieser Stelle natürlich nur geringe Einflussmöglichkeiten. Hingegen könnten Minister Jäger und Minister Schneider ganz andere Hebel ansetzen, um auf Bundesebene gegen dieses Bürokratiemonster anzukämpfen. Wir Piraten können nur darauf hinweisen, dass selbst das, was in der Verantwortung des Landes liegt, nur ungenügend umgesetzt wird.

Davon können wir uns am Freitag ein Bild machen, wenn wir über unseren Antrag zur Flüchtlingsaufnahme diskutieren. Für die Vorbereitung der Diskussion hatte ich eigentlich für Minister Jäger eine CD mitgebracht. Darauf befinden sich die Tonaufzeichnungen des Integrationsausschusses. Hier kann man sich ab Minute 40 selbst einen Eindruck von dem ganzen Drama verschaffen; denn dort schildert die Mitarbeiterin des Innenministeriums, welche bürokratischen Abläufe da alle nötig sind.

Ich hoffe, Sie alle erledigen bis Freitag Ihre Hausaufgaben, und sage: Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Brand. – Nun spricht zu diesem Teilbereich der zuständige Minister, Herr Schneider.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass unsere grundlegende Forderung nach Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit und nach dem kommunalen Wahlrecht mit großer Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten Jahren bundespolitisch nicht umgesetzt werden kann. Ich denke aber, dass die Abschaffung der Optionspflicht ein sehr wichtiger Schritt ist, um das, was Frau Brand eben Willkommenskultur genannt hat, gerade gegenüber jungen Migrantinnen und Migranten wirken zu lassen. Dies ist nicht der große Wurf, aber ein erster sehr wichtiger Schritt. Ich konnte mir vor einigen Monaten noch gar nicht ausmalen, dass das mit der CDU/CSU heute, im November 2013, möglich ist.

Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen betreiben wir Integrationspolitik als eigenständigen Bereich im Rahmen einer politischen Gesamtkonzeption, die auf sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe fußt. Insofern ist völlig klar: Integrationspolitik korrespondiert sehr eng mit anderen Politikfeldern. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Der Haushalt, der sich mit Integrationspolitik beschäftigt, muss deshalb zum Beispiel in sehr engem Zusammenhang mit den Haushalten meiner Kolleginnen Ute Schäfer und Sylvia Löhrmann gesehen werden.

In unserem Etatentwurf haben wir auf die Kommunalen Integrationszentren einen Schwerpunkt gesetzt. Zwischenzeitlich verfügen 47 Kreise und kreisfreie Städte über Integrationszentren. Ich bin ganz sicher, dass wir in den acht noch ausstehenden Kommunen in den nächsten Monaten auch Kommunale Integrationszentren haben werden. – Im Übrigen, Herr Stamp, bin ich für jeden Hinweis dankbar, was die Flexibilität der Arbeit in diesen Zentren anbelangt. Ich gehöre zu denjenigen, die solche Regelungen sehr flexibel handhaben möchten. Da gibt es, glaube ich, keinen Dissens zwischen uns.

Mit 8,5 Millionen € fördern wir 160 Integrationsagenturen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, was auch kein Pappenstiel ist.

Wir haben also ein umfassendes Netz der Förderung und der Beratung im Bereich der Integrationspolitik aufgebaut.

Zur Armutswanderung ist schon einiges gesagt worden. Ein erstes Programm hat ein Volumen von 7,5 Millionen €. Das ist nicht viel, aber mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Wir werden in den nächsten Monaten dafür sorgen müssen, dass sich die Bundesebene ihrer Verantwortung für die am meisten betroffenen Kommunen nicht entzieht. Das ist nicht nur eine Landesangelegenheit. Hierin stimmen wir mit dem Deutschen Städtetag und anderen Organisationen überein.

Großen Wert legen wir auf die Tätigkeit der Migrantenselbstorganisationen. Migrantinnen und Migranten sollen nicht Objekte von Integrationspolitik sein, sondern Subjekte und an der Integrationspolitik mitwirken.

Eben ist schon das Thema „Integrationspauschalen“ angesprochen worden. Wir haben einen Ansatz, der 600.000 € über dem des Vorjahres liegt, weil wir damit rechnen müssen, dass in einem erheblichen Ausmaß Flüchtlinge aus Syrien zu uns kommen und die Integrationspauschalen dann auch gezahlt werden müssen.

Wir unterstützen weiterhin den Landesintegrationsrat genauso wie das Zentrum für Türkeistudien und andere Einrichtungen. Wenn Sie sich außerhalb Nordrhein-Westfalens über Integrationspolitik unterhalten, werden Sie feststellen: Wir sind in diesem Politikfeld im Konzert der Bundesländer führend.

(Serap Güler [CDU]: Aber nicht dank Ihnen!)

– Wie bitte? – Nein, nicht dank mir, aber auch nicht allein dank meines Vorgängers. Lassen Sie doch die Platte im Schrank. Die Welt bewegt sich, auch in dem Zusammenhang.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Im Übrigen kriegen Sie das Protokoll des „dialog forums islam“ schon. Wir können nur kein Protokoll verschicken, wenn die Akteure das noch nicht beschlossen haben. Seien Sie doch

(Serdar Yüksel [SPD]: Lockerer!)

nicht so aktiv in diesem Punkt. Lenken Sie Ihre Aktivitäten auf andere Dinge. So spannend sind Protokolle überhaupt nicht.

(Beifall von der SPD)

Aber da gibt es ja noch Lernzeiten. Mit solchen Kinkerlitzchen zu kommen, ist auch nicht gerade Ausdruck von Ernsthaftigkeit in einem sehr wichtigen Politikfeld.

Meine Damen und Herren, nicht zuletzt die schon angesprochene Konferenz von Solingen hat gezeigt, wie bunt und vielfältig die integrationspolitische Szene in Nordrhein-Westfalen ist. Sie können sicher sein: Die Landesregierung wird ihren Beitrag dazu leisten, dass diese Initiativen nicht zu kurz kommen, sondern im Fokus der Landespolitik stehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Es hat sich noch einmal Herr Dr. Stamp für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Dr. Joachim Stamp (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schneider, ich möchte das schon noch mal ansprechen. Hier werden die 700 Akteure beschworen, die bei dem Integrationskongress anwesend waren. Wenn man aber mit denen spricht, erfährt man, dass sie mit der starren Vorgabe, wie das mit den Kommunalen Integrationszentren läuft, eben nicht zufrieden sind.

Und wir müssen leider feststellen: Wenn wir das im Ausschuss angesprochen haben – wir sind ja nicht jedes Mal mit einem Antrag gekommen –, auch wenn wir Dinge bilateral angesprochen haben, ist das von Ihnen immer zurückgewiesen worden, es ist immer abgelehnt worden; wenn vielleicht auch nicht von Ihnen persönlich, dann aber von Ihrem Haus. Daher bitte ich Sie: Sprechen Sie mit Ihrem Haus, damit die Integrationspolitik in den Kommunen wieder mehr Flexibilität bekommt. – Herzlichen Dank.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zum

     Teilbereich
Soziales

Hier meldet sich für die CDU-Fraktion der Kollege Walter Kern zu Wort.

Walter Kern (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemandem das Wasser bis zum Hals steht und er zu ertrinken droht, dann schlägt er Hilfe oder einen zugeworfenen Rettungsring nicht aus. Genau das tut aber die rot-grüne Landesregierung und tun die sie tragenden Fraktionen, indem sie keinem der Etatvorschläge der letzten beiden Jahre der Opposition zugestimmt haben, nur weil auf dem Briefkopf der Vorschläge nicht Ihr Logo steht!

Ich nenne das Arroganz und Inkompetenz. Sie reiten das Westfalen-Ross im Landeswappen als Ihr hohes Ross. Steigen Sie ab von diesem hohen Ross. Es ist Zeit, Ihre Last drückt.

Liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, Nordrhein-Westfalen gehört nicht Rot-Grün, sondern den Bürgerinnen und Bürgern unseres Heimatlandes,

(Beifall von der CDU)

die von Ihnen in berechtigter Weise verantwortliches Handeln erwarten. Ein wenig mehr Demut wäre angebracht. Wer sich in einer parlamentarischen Demokratie – wir sind in einer parlamentarischen Demokratie – so verhält wie Sie, hat meines Erachtens die Autorität aufgegeben, die von ihm als Abgeordneter kraft Verfassung erwartet wird.

Was machen Sie? – Sie beurteilen Ihre Regierung so: Da sein, Mund halten, Hand hochreißen. – Das hat nichts mit kritischem Hinterfragen von Regierungsleistungen zu tun, zu dem Sie verfassungsrechtlich verpflichtet sind.

Kommen wir zum Haushalt. Im Fachausschuss haben wir sehr bewusst auf eine Diskussion verzichtet, weil es für uns als CDU-Fraktion wichtig war, das in zusammenhängenden Gesamtkonzepten im Haushalts- und Finanzausschuss zu präsentieren. Warum sollten wir im Fachausschuss mit Ihnen inhaltliche Diskussionen führen, wenn Sie es weit über zweihundertmal geschafft haben, jeden Antrag abzulehnen, der kam. Als Zeiträuber sollte man sich nicht missbrauchen lassen.

Zum Einzelplan 11 – Soziales –: Ohne unsere Kirchen, ohne die gute Arbeit der freien Wohlfahrtsverbände, ohne die unzähligen mutigen privaten sozialen Initiativen und Vereine – ich nenne hier exemplarisch die Tafeln –, ohne gute aufmerksame Familien und Nachbarn wäre dieses Land arm. Diese gesellschaftliche Mitverantwortung zu stärken und zu schützen ist die Aufgabe des heutigen und hier diskutierten Einzelplans 11. Damit zukünftig nachhaltige Sozialpolitik in diesem Land erfolgen kann, sind strukturelle Veränderungen im Haushalt natürlich erforderlich.

Dass der Sozialetat keine Spielräume hat und das trotz höchster Steuereinnahmen, liegt an Ihrer Wünsch-Dir-was-Politik, die ohne Unbequemlichkeiten auskommen will. Der Beweis: Berücksichtigt man bei der Beurteilung des Sozialetats die Mittel des Bundes für die Grundsicherung und die Mittel des Europäischen Sozialfonds, bleibt außer schönen Begründungen im Etat nicht viel.

Ein Wort zur Schulsozialarbeit: Wir alle haben festgestellt, dass Schulsozialarbeit in den letzten Jahren eine erfolgreiche Ergänzung der Arbeit in den Schulen ist. Sie ist sehr sinnvoll. Auch der „Westpol“-Bericht am Sonntagabend hat dies noch einmal unterstrichen. Multiprofessionelle Teams sind heute in den Schulen erforderlich und waren auch Forderung der Enquetekommission „Chancen für Kinder“.

Deshalb sind wir als CDU-Landtagsfraktion unserer Bundesregierung sehr dankbar, dass sie Mittel für den Anschub der Schulsozialarbeit indirekt zur Verfügung gestellt hat. Jetzt ist das Land an der Reihe! Herr Schneider, Sie wissen es genau: Schulpolitik ist eindeutig Landesaufgabe und damit auch die Schulsozialarbeit. Sie können sich hier als Land nicht aus der Verantwortung schleichen. Da nutzen auch keine Erklärungen – weder schriftliche noch mündliche – in Ihren Berichten etwas. Zurzeit leitet das Land Nordrhein-Westfalen die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket pauschal über die erhöhten Kosten der Unterkunft und der Heizung an die kreisfreien Städte und Kreise weiter.

Nach den von Ihnen gestern vorgelegten Zahlen – besten Dank für den Bericht – besteht bei den BuT-Mitteln ein Restetat von über 121 Millionen €. Es sind also genügend Restmittel vorhanden. Ab 2015, Herr Schneider, brauchen die Kommunen dann Ihre Landesunterstützung. Der Ball liegt eindeutig in Ihrem Feld.

Ich komme noch einmal zum Einzelplan 11 – Soziales: Der Schwerpunkt der Umsetzung der UN-Konvention, die Rechte der Menschen mit Behinderung zu stärken, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Gerade hier werden wir auch in Zukunft nicht ohne Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auskommen.

Auch die präventive Bekämpfung von Armut und Armutsrisiken bleibt in den nächsten Jahren weiterhin gemeinsame Aufgabe. Dies wird weiterhin besonders anzuschauen sein.

Ich wünsche und erhoffe mir, dass wir die herausfordernden sozialen Aufgabenstellungen in den nächsten Jahren gemeinsam meistern. Den Sozialhaushalt werden wir heute ablehnen müssen, weil es Ihnen nicht gelungen ist, außer Ankündigungen verbaler Natur erkennbare strukturelle Veränderungen mit langfristigen Optionen zu begründen und endlich den erforderlichen Paradigmenwechsel einzuleiten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Scheffler.

Michael Scheffler (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich stimme dem Kollegen Kern zu, dass die Arbeit der freien Wohlfahrtspflege und der Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar ist. Ich denke, das haben wir als SPD-Land-tagsfraktion an dieser Stelle auch schon des Öfteren betont.

Ich stimme Ihnen aber ausdrücklich nicht zu, dass die SPD und die Grünen in Nordrhein-Westfalen von einer Last gedrückt werden und deswegen hier nicht mehr handlungsfähig sind. Ich finde, die einzige Last, die uns hier in Nordrhein-Westfalen nach wie vor drückt, ist die Last, die Sie nach fünf Jahren Schwarz-Gelb hier in Nordrhein-Westfalen hinterlassen haben.

(Widerspruch bei der CDU)

Ich nenne nur einmal das Beispiel der Kommunen.

Ich glaube, dass man mit Fug und Recht sagen kann, dass die Landesregierung auch im Sozialbereich sicherlich unter dem Gesichtspunkt, dass wir im Jahr 2020 eine Schuldenbremse einhalten müssen, einen Haushalt vorgelegt hat, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht und in dem wir Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen schaffen und auch ausweiten werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte festhalten, dass wir weder von der FDP-Fraktion Änderungsanträge zum Einzelplan 11 noch von der CDU-Fraktion den Antrag bekommen haben, Mittel bei der Arbeitslosenberatung einzusparen, wie Sie das im Haushalts- und Finanzausschuss beantragt haben. Ich kann daraus nur schließen, dass Sie nicht den Mut hatten, das zu beantragen, weil Sie wussten – ich will das etwas flapsig sagen –, dass Sie ganz kräftig die Jacke vollbekommen hätten, wenn Sie die gleiche Politik bei der Arbeitslosenberatung gemacht hätten, wie Sie das in der schwarz-gelben Regierungskoalition gemacht haben.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Was das Thema „Schulsozialarbeit“ anbelangt, Herr Kollege Kern, brauchen wir als SPD mit Sicherheit keinen Nachhilfeunterricht, weil wir bei den Diskussionen und bei den Verhandlungen um das Bildungs- und Teilhabepaket diejenigen gewesen sind, die das umgesetzt und eingefordert haben.

Ich sage nach wie vor: Das, was wir durch die Schulsozialarbeit haben, ist der effektivste Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. In Richtung CDU sage ich klar und deutlich: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie bei diesem Thema ein bisschen mehr NRW-Patriotismus gehabt und sich in Berlin dafür eingesetzt hätten, dass sich auch die Bundesregierung dazu bereiterklärt, dieses effektive Bildungs- und Teilhabepaket mit der Schulsozialarbeit weiter zu finanzieren und nicht den Schwarzen Peter hin- und herzuschieben. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist keine Frage des Schuletats, das ist eine Frage des Sozialen, des Bildungs- und Teilhabepakets, und wir sehen nach wie vor den Bund in der Pflicht und in der Verantwortung, diese Schulsozialarbeit weiter zu bezahlen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das Thema „Inklusion“ ist angesprochen worden. Die Landesregierung hat einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen aufgelegt, der 100 Maßnahmen umfasst. Inklusion ist für uns eine Querschnittsaufgabe. Wir wissen, dass das Ziel, diesen Aktionsplan bis 2020 umzusetzen, außerordentlich ehrgeizig ist. Doch ich denke, es lohnt sich, dieses Ziel auf jeden Fall anzugehen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Wir freuen uns, dass im Europäischen Sozialfonds ab 2014 die Bekämpfung von Armut und die Bekämpfung von Armut im ländlichen Raum eine wichtige Rolle spielen wird. Wir haben mit unseren Haushaltsanträgen dafür gesorgt, dass wir auch hier finanzielle Spielräume eröffnen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung auch ein Handlungskonzept gegen Armut und soziale Ausgrenzung entwickelt, das bis zum Jahr 2020 abgeschlossen und umgesetzt sein soll.

Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle eines ganz deutlich sagen: Wenn wir über Bekämpfung der Armut sprechen, dann heißt das auch, dass wir dafür sorgen müssen, dass die Menschen vernünftig verdienen. Deswegen bleiben wir als SPD auch bei der Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn und nach „Equal Pay“. Wir sagen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das bleibt für uns uneingeschränkt richtig.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Kerkhoff hat den Bereich „Arbeitsschutz“ angesprochen. Er hat gesagt: Da wollen wir organisatorische Veränderungen. Ich glaube, dass er da ein Stück weit eine Nebelkerze gezündet hat. Denn wenn er ehrlich gewesen wäre, hätte er zum Thema „Arbeitsschutz“ sagen müssen, dass die CDU in diesem Jahr 13,3 Millionen € und bis zum Jahr 2018 20 Millionen € beim Arbeitsschutz einsparen will.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz klar: Da machen wir eine völlig andere Politik, weil uns die Arbeitssicherheit und auch der Gesundheitsschutz in den Betrieben etwas wert ist. Deswegen haben wir 2010 angefangen, den Arbeitsschutz zu reorganisieren, dafür zu sorgen, dass er wieder arbeitsfähig wird. Deswegen werden wir die Dinge, die Sie hier vorschlagen und die Sie fehlgeleitet in den fünf Jahren Ihrer Regierungszeit gemacht haben, nicht mittragen. Arbeitsschutz hat für uns in Nordrhein-Westfalen als Koalition, als SPD einen hohen Stellenwert. Das werden wir auch künftig deutlich machen.

Ich habe nun leider keine Redezeit mehr. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Einzelplan 11.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Alda von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

Ulrich Alda (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch ein Wort zu dir, lieber Walter Kern. Jetzt hast du gerade die Sozialverbände gelobt und bekommst trotzdem einen rein.

Lieber Michael Scheffler, Walter Kern meinte es doch eigentlich nur gut. Aber der alte Spruch ist: Machst du es falsch, ist es auch nicht richtig. Oder wie geht das?

(Inge Howe [SPD]: Das ist alles eine Frage der Formulierung!)

Ich möchte einsteigen und etwas für die Menschen mit Behinderungen tun. Was diese Menschen angeht, so gibt es traditionell wenig Streitpunkte zwischen der Regierung und der Opposition.

Maßnahmen zur Inklusion betreffen alle gesellschaftlichen Ebenen. Sie reichen von der schulischen Inklusion, die einen Großteil der Diskussion hier in Anspruch nimmt, über den Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden und die Verbesserung der Mobilität bis hin zu bedarfsgerechten Arbeitsplätzen, nach Möglichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das habe ich schon in meinem anderen Beitrag genannt.

Inklusion ist ein langfristiger Prozess, der die gesamte Gesellschaft betreffen sollte. Es darf keine vorschnellen Lösungen geben, die nur die Oberflächen berühren. Im Zweifel ist es besser, mit kleinen Schritten vorwärtszukommen, als sich große, aber unrealistische Ziele zu setzen.

(Beifall von der FDP)

Strukturen zu verändern und passgenauer zu gestalten, ist eine Sache, aber Inklusion bedeutet auch, dass wir Menschen mit Behinderungen mehr zutrauen sollten, wir sie also nicht durch eine übertriebene Fürsorge entmündigen.

(Beifall von der FDP)

Ich weise insbesondere darauf hin, dass 60 % aller Behinderungen nachweislich im späteren Lebensalter einsetzen, also deutlich nach der Schule. Was viele vergessen, ist, dass nach der Inklusion im Schulbereich statistisch noch ungefähr 60 Lebensjahre bleiben. Welche Lösungen stellt sich die Landesregierung, Herr Minister, da vor? Wie soll Inklusion in den Arbeitsmarkt erfolgen? Wir hören dazu nichts.

(Minister Guntram Schneider: Na! Also!)

Es würde mich und wahrscheinlich auch einen Großteil des Parlaments einmal interessieren, welche Fortschritte das Land in dieser Inklusion gemacht hat und inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Punkt „Schulsozialarbeit“. Rot-Grün liefert in der Frage der Schulsozialarbeit keine konstruktiven Lösungsansätze. Sie haben uns vorhin etwas gesagt, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Bisher habe ich das in der Zusammenarbeit noch nicht erkannt.

Die Schulsozialarbeit spielt eine wichtige Rolle. Da sind sich alle Fraktionen einig. Die Schulsozialarbeit hat sich bewährt. Dies zeigen auch die vielen Reaktionen aus Eltern- und Lehrerschaft, die sehr positiv über das Instrumentarium berichten. Schulsozialarbeiter nehmen an Schulen aber nicht nur Aufgaben der Krisenintervention wahr, sondern Schulsozialarbeiter leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Lebenshilfe und sind Ansprechpartner für alle Beteiligten in den Schulen.

Streitpunkt ist jedoch die Finanzierung. Wer soll die Schulsozialarbeit bezahlen? Während Rot-Grün unentwegt auf den Bund verweist, stellt sich die Frage, welchen Beitrag eigentlich die Landesregierung leistet. Verwundert musste ich in der letzten Woche eine Pressemitteilung von Ministerin Löhrmann zur Vereinsgründung der „Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW“ lesen. Weiß da etwa die linke Hand nicht, was die rechte Hand tut, oder geht es nur um die Schulsozialarbeiter, die als Ersatz für eine Lehrerkraft eingestellt wurden?

Auf keinen Fall kann ich mich der im Ausschuss von einzelnen Mitgliedern der Grünen geäußerten Meinung anschließen, die lautete, die Kommunen seien wieder einmal die Schuldigen, weil sie das Geld für Tilgungstöpfe verwendet hätten. Bei uns in Hagen sind zum Beispiel 26 Schulsozialarbeiter an 32 Schulen tätig. Da diese nicht für ein „Vergelt’s Gott“ und auch nicht für einen prekären Lohn gearbeitet haben, sind die Mittel zielgerichtet verwendet worden.

Die aktuellen kommunalscharfen Daten zur Mittelzuweisung für die Schulsozialarbeit prognostizieren für die Jahre 2013 und – Herr Minister, Sie haben es gerade schon gesagt – 2014 rund 103 Mil-lionen € für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Wir bedanken uns für die Ausarbeitung des Ministeriums, wünschen im Ausschuss allerdings Erläuterungen und Interpretationen dazu, da in unseren Kommunen andere Sichtweisen herrschen als in Ihrer Darstellung.

Ich komme zum Schluss. Mehr Ursachenanalyse bei der Problembewältigung und mehr Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern auch und gerade in den Bereichen der Sozialpolitik vonseiten der Landesregierung wären wünschenswert. Da wir das nicht erkennen können, lehnen wir den Haushalt des Einzelplans 11 ab. – Danke sehr, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding das Wort. Bitte schön.

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hilf dir selbst, denn sonst hilft dir keiner. Das ist offenbar das Motto, unter dem das diesjährige Streichkonzert der CDU-Fraktion läuft. Meine Damen und Herren von der CDU, wie sonst wollen Sie erklären, dass Sie all die Maßnahmen zusammenstreichen wollen, die den Armen und Benachteiligten in unserer Gesellschaft unter die Arme greifen sollen?

Sie wollen sparen bei Projekten wie dem Härtefallfonds für Kinder, bei der Opferentschädigung – das würde auch traumatisierte Soldaten betreffen, die aus Kriegsgebieten zurückkommen –, dem Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern“, der Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen und bei Projekten zur Unterstützung von Menschen mit Hörschädigung.

Mit dem Versuch, die Förderung von Projekten für wohnungslose Menschen zu streichen, sind Sie doch schon seinerzeit grandios gescheitert und zum Gespött in Rosenmontagsumzügen geworden, als Sie gemeinsam mit der FDP regiert haben. Erinnern Sie sich einmal daran.

Auf Druck der Öffentlichkeit und der damaligen rot-grünen Opposition mussten Sie diesen Beschluss wieder zurücknehmen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, bei der Aufstellung dieser Haushaltsgiftliste haben Sie die Grundsätze der christlichen Soziallehre endgültig über Bord geworfen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjürgen [CDU]: Och Gott!)

All diese Projekte meinen Sie ja wohl, wenn Sie schrittweise die Kürzung von Landesförderprogrammen und landesgesetzlichen Leistungen fordern.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Meine Damen und Herren, solange in diesem Land Menschen diskriminiert und an der Teilhabe von Bildung und Arbeit behindert oder gehindert werden, solange Unternehmen und Politiker auf Bundesebene Niedriglohn als eine Art Geschäftsmodell ansehen, weil sich damit trefflich sparen und die Gewinnmarge erhöhen lässt, solange Aufstockungen durch staatliche Transferleistungen als Wirtschaftsförderung begriffen werden, solange werden öffentliche Haushalte mit hohen Sozialleistungen zur Dämpfung der Armut belastet bleiben.

Das gilt im Übrigen auch für die Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe. und zwar solange, wie alles, was mit Barrierefreiheit zu tun hat, als etwas Besonderes begriffen wird. Barrierefreiheit muss in einem gewissen Maß zur Norm werden. Dadurch werden sich dann Kosten erübrigen, wie sie heute beispielsweise noch entstehen, wenn man von den üblichen Baunormen abweicht. Ähnlich wird es sich bei den Kommunikationshilfen verhalten.

Aber die gesellschaftliche Inklusion muss sich langsam weiterentwickeln. Unser Antrag zum Kapitel Inklusion hat die Unterstützung dieses Prozesses zum Ziel. Wir werden diesen Haushaltstitel um 500.000 € erhöhen. Damit sollen die Beratung der Betroffenen verbessert und ein Projekt entwickelt werden, welches die Kommunikation von Menschen mit Hörschädigung auch außerhalb von Arbeit und den sogenannten Verwaltungsverfahren unterstützt. Damit werden wichtige Forderungen aus der Studie zu Lebenslagen von Menschen mit Hörschädigung aufgegriffen. Wir werden die Maßnahmen gegen Armut ausbauen und hierzu auch ESF-Mittel nutzen.

Mit unseren Anträgen setzen wir von SPD und Grünen ein Zeichen. Wir wollen nämlich die gesellschaftliche Inklusion voranbringen und zusätzliche Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung auf den Weg bringen. Wir fühlen uns den betroffenen Menschen nicht nur verpflichtet, wir handeln auch danach.

Zu guter Letzt möchte ich noch ein paar Worte zum Antrag der Piratenfraktion sagen. Sie möchten in den Landeshaushalt 2014 Mittel zum Erhalt der Schulsozialarbeit eingestellt haben. Das halten wir für nicht nötig. Wir haben schon lange und trefflich im Ausschuss darüber diskutiert. Die Kommunen können die nicht verausgabten Mittel aus den Jahren 2011 und 2012 übertragen. Das sind insgesamt immerhin gut 121 Millionen €. Damit ist die Leistung für 2014 gesichert. Herr Alda, der Stadt Hagen stünden dann noch 1,4 Millionen € zur Verfügung, die sie in den Jahren 2011 und 2012 nicht verwendet hat.

Die Piratenfraktion fordert darüber hinaus, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die angemessene Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Schulsozialarbeit einsetzen soll.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass dieses Plenum bereits am 24. April dieses Jahres genau das beschlossen hat, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion. Auch der Bundesrat hat aufgrund dieser Initiative von NRW eine entsprechende Gesetzesinitiative an den Bundestag gerichtet. Das ist also schon längst gelaufen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Entschuldigung, Frau Kollegin. – Würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Ich möchte das jetzt eben zu Ende führen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Also nicht.

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Last, but not least wird eine Verstetigung der Mittel für die Schulsozialarbeit gewährleistet sein, wenn die neue Bundesregierung – auch als Reaktion auf diese Bundesratsinitiative – die Finanzierung der im Rahmen des BuT geförderten Schulsozialarbeit entfristet.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Kommen Sie bitte zum Ende. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Herr Präsident, zwei Sätze noch. – Der Wille hierzu lässt sich durchaus zwischen den Zeilen des schwarz-roten Koalitionsvertrags lesen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Bund sich hier auch nicht aus der Verantwortung herausziehen darf.

Liebe Kolleginnen von der Piratenfraktion, Ihr Antrag hinkt leider der Zeit hinterher. Sie sollten ihn einfach zurückziehen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Kollegin, bitte.

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Wir werden dem Einzelplan 11 zustimmen. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Ich danke Ihnen, Frau Kollegin, und erteile als nächstem Redner für die Piratenfraktion Herrn Abgeordneten Wegner das Wort.

(Zurufe)

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Es läuft mir kalt den Rücken herunter, wenn ich sehe, was Sie den Schulsozialarbeitern, Kommunen, Eltern und in erster Linie den Kindern zumuten wollen.

In meiner vorherigen Rede habe ich mich hier als Verfassungs­fundamentalist geoutet. Nun denke ich, dass diese Regierung mich in echte Paranoia treiben will.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

Ich werde hier noch zum professionellen Neinsager, obwohl ich viel lieber konstruktiv an Lösungen beteiligt wäre. Doch wie soll ich die Position der Regierung zur Schulsozialarbeit anders wahrnehmen, denn als sozialpolitische Bankrotterklärung?

Alle Fraktionen sind sich doch in der Sache einig: dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einen immanent wichtigen Job erledigen und dass dieses Programm ein geradezu überraschendes Erfolgsmodell ist – einer der wenigen Erfolge, die im Zuge des Bildungs- und Teilhabepakets erzielt werden konnten.

Sind wir da noch immer im selben Boot, Herr Minister Schneider?

Sie hatten offensichtlich kein glückliches Händchen im Ringen um die Finanzierung des Bundes bei den Koalitionsverhandlungen. Verdienen Sie dafür unser Mitgefühl? Haben Sie denn gerungen, oder haben Sie dieses Budget auf dem Altar der Machterhaltung Ihrer Parteikollegen in Berlin geopfert?

(Minister Guntram Schneider: Ach du lieber Gott! Mir kommen die Tränen!)

Haben wir immer noch Konsens darüber, dass dieses Modell als eines unserer Erfolgsmodelle weiterhin Priorität genießt? Ich zweifle daran.

Im Ausschuss habe ich mir gewünscht, gemeinsam darüber nachzudenken, wie die sinnvolle und nützliche Schulsozialarbeit trotz der allfälligen Budgetbeschränkung am Leben bleiben kann. Doch leider musste ich mir von Ihnen anhören, dass Sie sich von den Piraten nicht die Bedeutung der Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erklären lassen müssen. Ein bisschen kam ich mir da vor wie ein Deppenschüler zur vorvorherigen Jahrhundertwende, der kurz davor steht, von seinem Oberschullehrer die Eselsmaske aufgesetzt zu bekommen. Das kam bei mir nicht besonders wertschätzend an, Herr Minister Schneider.

Ich wünsche mir konstruktives, gemeinsames Pläneschmieden über alle Fraktionsgrenzen hinweg – gerade dann, wenn man ein Erfolgsmodell hat, das alle gut und richtig finden. Aber jetzt stehe ich da und muss meine Energie wieder einmal in den parlamentarischen Ritus des gegenseitigen Schuldzuweisens stecken. Wann kommt endlich der Moment, in dem wir uns darauf verlassen können, dass eine gemeinsame positive Bewertung von Projekten auch zu konsequentem, gemeinsamem Handeln führt? Ich wäre der glücklichste kleine Olaf weit und breit, wenn Sie mir diese politische Verlässlichkeit unter den Weihnachtsbaum legen könnten.

(Heiterkeit und Beifall von den PIRATEN)

Denn im Grunde genommen sehne ich mich nach Kooperation und Konsistenz.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Doch nun zurück zum parlamentarischen Ritus! Wenn man zwischen den verbalen Luftnummern und dem konkreten Handeln in dieser Frage unterscheidet und wenn man lediglich die Fakten analysiert, gibt es nur eine Erklärung: Die Budgetierungsprioritäten wurden klammheimlich geändert. Und Sie wünschen sich nun nichts sehnlicher, als dass alle nicken und erwachsen traurig sind über die schlimmen Sachzwänge und nun ganz pragmatisch zur Tagesordnung übergehen.

Das geht mit uns Piraten nicht. Unsere Prioritäten basieren auf unseren Werten, auf unveräußerlichen Werten.

Sie werden einwenden, dass das auch für Sie gilt, Herr Minister Schneider. Doch ich in meiner Fundamentalismusparanoia finde keine andere Erklärung für Ihr Verhalten als: Wertebasierte Entscheidungen halten nur bis zum nächsten Budgetengpass.

Die Betrachtung der 226 Seiten des Koalitionsvertrags, in denen nichts über Schulsozialarbeit steht, erhärtet diese Annahme. Sie wollen die Kommunen, Schulsozialarbeiter und Kinder im Regen stehen lassen. Bereits jetzt können wir die Folgen Ihrer Budgetpolitik sehen: Viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verlassen schon jetzt blutenden Herzens die Schule – weil sie ja ihren Lebensunterhalt planen müssen. Denn von Ihrem Mantra des Einsatzes für gute Arbeit können auch gute Fachkräfte keine Mieten zahlen oder Currywürste kaufen. So einfach ist das.

Hier stirbt gerade eine über Jahre aufgebaute Infrastruktur. Und warum? – Weil keine nachhaltigen Werte geschaffen werden, weil die Arbeitsplätze dieser so beklatschten Fachleute abgeschafft werden, weil die Finanzierung dieser so ehren- und sinnvollen Arbeit nicht verstetigt wird. Wer soll dann noch glauben, dass es Ihnen tatsächlich ernst war mit der Konzeption der Schulsozialarbeit?

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Achten Sie bitte auf die Redezeit, Herr Kollege.

Olaf Wegner (PIRATEN): Okay. – Darum kann es für uns keinen anderen Weg geben, als die Forderung aufrechtzuerhalten, die wegfallenden Subventionen für die Schulsozialarbeit eins zu eins zweckgebunden zu kompensieren. Sie wollen kein Kind zurücklassen, sagen Sie. Dann stellen Sie bitte auch die Mittel dafür zur Verfügung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Schneider das Wort.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

– Herr Abgeordneter Garbrecht, Sie hatten sich eingedrückt und sofort wieder Ihre Wortmeldung zurückgezogen.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

– Die Beisitzer und Schriftführer werden das bestätigen können. Hier lag keine Wortmeldung vor.

(Günter Garbrecht [SPD] winkt ab.)

Ich darf Sie und auch die anderen Kollegen sehr herzlich bitten: Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, drücken Sie sich ein und achten Sie darauf, dass der Knopf leuchtet. Wenn man noch einmal an den Knopf kommt …

(Günter Garbrecht [SPD]: Das zweite Mal, Herr Präsident!)

– Ich stelle noch einmal fest, Herr Kollege Garbrecht: Ihre Wortmeldung lag hier vorne nicht vor, sonst hätte ich Sie aufgerufen.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

Jetzt erteile ich Herrn Minister Schneider das Wort. Ich glaube, der Sachverhalt ist klargestellt. Ich bitte, das, Herr Kollege, zur Kenntnis zu nehmen. – Herr Minister Schneider, Sie haben das Wort.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte nochmals einige Bemerkungen zur Schulsozialarbeit machen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen finanziert seit Jahren Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.

Es handelt sich hierbei um einen anderen Vorgang. Im Rahmen der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bei der Bundesarbeitsministerin beantragt, Schulsozialarbeiterstellen zu finanzieren als eine Voraussetzung dafür, dass das Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt von besonders benachteiligten Familien angenommen wird.

Diese Schulsozialarbeiter sind nicht nur an den Schulen tätig, sondern gehen auch in die Familien der betroffenen Kinder, sorgen dafür, dass Anträge hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets gestellt werden und leisten vieles mehr. Deshalb handelt es sich nicht um eine originäre bildungspolitische Maßnahme und Einrichtung, sondern um Sozialpolitik. Von daher sind wir nach wie vor der Meinung, dass die Bundesregierung in der Verpflichtung steht, die zustande gekommenen Stellen auf Dauer vorzufinanzieren.

(Beifall von der SPD)

Das hat nichts damit zu tun, dass es zu wenig Wertschätzung gegenüber der Tätigkeit der Schulsozialarbeiter gibt; das Gegenteil ist der Fall. Wir werden aber nicht den Bund – unter welcher Regierung auch immer – aus seiner Verantwortung entlassen. Genau um diesen Punkt geht es.

Wir haben im Haushalt „Soziales“ natürlich wiederum den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ aufgenommen. Unser Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wird weiterhin gefahren – im Übrigen mit einer Ausstattung wie in keinem anderen Bundesland.

Wir kämpfen dafür, dass es endlich eine bundesweite Obdachlosenstatistik gibt. Viele Länder wehren sich gegen eine solche Statistik. Ich will auf die Geschichte dieses Programms gar nicht näher eingehen. Es hat in Nordrhein-Westfalen unter einer anderen Landesregierung Wellen geschlagen.

Meine Damen und Herren, wir geben die vom Bund übernommenen Kosten bei der Grundsicherung im Alter zu 100 % an die Kommunen weiter, obwohl wir die Bundesauftragsverwaltung sicherstellen müssen. Es handelt sich hierbei um 1,35 Milliarden €, eine wirkliche Leistung an den Bund.

Wir finanzieren mit fast 110 Millionen € die Fahrgeldausfälle der Verkehrsunternehmen wegen der unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV durch gehbehinderte, blinde oder gehörlose Menschen.

Herr Alda, es ist schon bemerkenswert, dass Sie beim Thema „Inklusion“ bisher nichts über unsere Bemühungen gehört haben, Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen. Wir haben mehrmals im Ausschuss darüber informiert. Wir können dies weiterhin tun. Zwischenzeitlich befinden sich 64.000 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – mit weiterhin steigender Tendenz.

Wir wissen: Wir werden diese Werkstätten, die eigentlich als Durchlaufstadium gedacht waren, um auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Platz zu finden, nicht gänzlich abschaffen. Wir brauchen diese Werkstätten immer. Wir fördern aber jetzt vor allem Integrationsunternehmen, die sich wirtschaftlich behaupten müssen, die profitabel sein müssen und in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam arbeiten. Zwischenzeitlich sind es etwa 2.700 Menschen mit Behinderung.

Die Freie Wohlfahrtspflege ist in Nordrhein-West-falen finanziell so wie in keinem anderen Bundesland ausgestattet. Ich will die Zahlen nicht im Einzelnen nennen. Wir haben die Zahlungen verstetigt, die aus dem Spiel 77 hervorgehen. Niemand braucht sich hierüber zu beklagen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Minister, beachten Sie bitte Ihre Redezeit.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Bitte?

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Die vereinbarte Redezeit.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir haben einen realistischen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, dem nur zugestimmt werden kann. Die Mittel für die Sozialpolitik sind nicht üppig, aber sie sind ausreichend, um die positiven Ansätze in diesem Land weiter voranzutreiben. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zu Einzelplan 11.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 11. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4411, den Einzelplan 11 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Die Fraktionen von CDU, FDP sowie die Piratenfraktion. – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der fraktionslose Abgeordnete Kollege Stein hat ebenfalls gegen die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gestimmt. Damit stelle ich fest, dass der Einzelplan 11 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen worden ist.

Ich lasse zweitens über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4384 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesfederführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Herzlichen Dank.

Ich rufe nunmehr auf:

     Einzelplan 04
Justizministerium

Ich verweise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4404. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Kamieth das Wort.

Jens Kamieth (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Im Rahmen der Beratungen des Justizhaushalts stellen wir in diesem Jahr erneut fest, dass die Landesregierung in ihrer Finanzplanung weiterhin plan- und konzeptlos ist. Allein im Einzelplan 04 stehen Mehreinnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich Mehrausgaben in Höhe von über 100 Millionen € gegenüber.

Der Justizhaushalt ist damit ein Paradebeispiel dafür, dass der rot-grünen Landesregierung bis heute der politische Wille zum Sparen fehlt. Das ist angesichts der desolaten Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen wirtschafts- und sozialpolitisch verantwortungslos.

(Beifall von der CDU)

Dazu einige Beispiele. Bereits beschlossene Stelleneinsparungen bei den Verwaltungsrichtern sollen nach dem Willen von Rot-Grün um fünf Jahre verschoben werden, weil es dort zuletzt mehr Fälle gab als im Vorjahr. Dabei übersehen SPD und Grüne leider vollständig, dass nicht in allen Gerichtsbarkeiten ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen ist. In Zivilsachen, vor allem in Familiensachen, und in Strafsachen waren die Eingänge im Jahr 2012 ebenso rückläufig wie bei der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit. In der Arbeitsgerichtsbarkeit waren im Jahr 2012 sogar über 10.000 Eingänge weniger zu verzeichnen als drei Jahre zuvor.

Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion richtig gewesen, Mehrbedarfe bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch eine Umschichtung von Personal aus den weniger belasteten Gerichtsbarkeiten vorzunehmen, anstatt die Realisierung von kw-Vermerken bis in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Einzelplan 04 haben SPD und Grüne zudem vorgeschlagen, die Eingangssicherung in den Gerichtsgebäuden künftig nicht mehr durch private Sicherheitsdienstleister, sondern durch justizeigenes Personal sicherzustellen.

(Nadja Lüders [SPD]: Jawohl!)

Damit soll nach dem Willen der Landesregierung die Sicherheit in den Gerichten erhöht werden.

(Marc Herter [SPD]: Genau!)

Dass sich durch diese Maßnahme tatsächlich ein Zuwachs an Sicherheit erzeugen lässt, darf dann doch bezweifelt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an letzte Woche, als einem 61-jährigen mutmaßlichen Raubmörder die Flucht aus dem Landgericht in Kleve gelang – und zwar trotz Bewachung durch justizeigenes Personal.

(Zuruf von Sven Wolf [SPD] – Weiterer Zuruf)

Zudem tun Sie gerade so, als ob die bestehenden Verträge mit privaten Sicherheitsunternehmen von heute auf morgen beendet werden könnten. Haben Sie den Aspekt der Vertragslaufzeiten vergessen? Was ist mit den Arbeitnehmerinteressen? Komplett vergessen? Dass ausgerechnet die SPD-geführte Landesregierung dies nicht bedacht hat, ist aus meiner Sicht mehr als verwunderlich.

(Beifall von der CDU)

Auch die Ergänzungen, die die Landesregierung mit Drucksache 16/4300 selbst an ihrem Haushaltsentwurf vorgenommen hat, vermögen nicht zu überzeugen. So wurde uns im Rechtsausschuss erläutert, dass wegen Schadensersatzansprüchen ehemaliger Sicherungsverwahrter insgesamt 0,71 Millionen € mehr in den Justizhaushalt eingestellt worden seien. Dieses Prozessrisiko müsse, so das Ministerium im Ausschuss wörtlich, von einem seriösen Haushälter eingepreist werden.

Dann darf ich aber doch die Frage stellen, wo Sie das Prozessrisiko für die bereits anhängige Normenkontrollklage von CDU und FDP eingepreist haben. Da scheint mir der seriöse Haushälter der Landesregierung doch ein ganz erhebliches Prozessrisiko mit immensen Kostenfolgen schlichtweg ausgeblendet zu haben.

Erfreulich ist aus meiner Sicht, dass die rot-grüne Landesregierung zur Senkung der Betreuungskosten gleich zwei Vorschläge aus dem Sanierungskonzept der CDU-Fraktion abgeschrieben hat. Damit meine ich die Ausweitung des Projekts „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ sowie die Überlegung, teildienstfähige Landesbeamte bis zum Erreichen der Pensionsgrenze als Betreuer einsetzen zu wollen. Beides ist nachzulesen im Sanierungskonzept, das der Öffentlichkeit bereits am 15. November 2013 vorgestellt wurde.

Für mehr hat der rot-grünen Landesregierung leider auch in diesem Haushaltsentwurf die Fantasie gefehlt. In der vorliegenden Fassung können wir dem rot-grünen Entwurf daher nicht zustimmen. Die CDU-Fraktion wird den Einzelplan 04 ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vilen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Wolf.

Sven Wolf (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Handschrift des Koalitionsvertrages wird nach drei Jahren immer klarer erkennbar. Unsere Schwerpunkte, Herr Kollege Kamieth, sind Ihnen vielleicht nicht so deutlich geworden.

Wir setzen auf eine leistungsstarke und moderne Justiz, einen sicheren und humanen Strafvollzug und auf den Grundsatz „Besser früher helfen als später strafen“.

(Beifall von der SPD)

Aber ich möchte einige Schwerpunkte unterstreichen, die meiner Fraktion besonders am Herzen liegen. Die Belastungszahlen der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in unserem Land stachen in den letzten PEBB§Y-Erhebungen immer wieder hervor. Wir haben in den letzten Jahren sehr vorausschauend neue Amtsanwältinnen und Amtsanwälte ausgebildet. Nun folgt der logische Schritt: Nächstes Jahr schaffen wir die dafür erforderlichen Planstellen.

Die Justiz steht mit der geplanten Einführung der elektronischen Akte vor vermutlich historischen Veränderungen. Ein so deutlicher Umbau der Arbeitsweise in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften kann in der Übergangsphase nur gelingen, wenn sich die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin auf die Justiz verlassen können. Dazu, Herr Kollege Kamieth, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig, die diesen Übergang meistern – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits jetzt in ihrer täglichen, sehr engagierten und verlässlichen Arbeit für die Rechtsuchenden in unserem Land da sind.

Unser Ziel war es immer, diese gute Arbeit zu unterstützen. Unser Signal mit diesem Haushaltsentwurf ist klar: Die Personalkapazität bleibt in der Justiz stabil. Den Wegfall von Stellen, den Sie, Herr Kollege Kamieth, gerade als Lösung der schwarz-gelben Landesregierung nach dem Prinzip Rasenmäher propagiert haben – ohne gezieltes Nachfragen pauschal überall Stellen einzusparen –, werden wir bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, bei der Sozialgerichtsbarkeit und aufgrund der steigenden Zahlen auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit aussetzen.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Kamieth, ich bin etwas erschüttert – lassen Sie mich das einmal sagen –, dass Sie hier einen Vorschlag zur Umschichtung von Richterinnen und Richtern unterbreiten. Nach meinem Verständnis ist das schwer mit der Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land zu vereinbaren.

(Beifall von der SPD)

Dabei setzt man nämlich immer darauf, dass die Richterinnen und Richter diese Umsetzung – wenn der Justizminister sie denn vorhätte – freiwillig mitmachen. Herr Kollege, so einfach, wie Sie sich das hier vorstellen, nämlich nach dem Motto: „Da haben wir einen Richter am Amtsgericht; der wird dann halt nächste Woche Richter am Verwaltungsgericht“, so einfach ist die Welt nun einmal nicht.

Aber wir wollen den Blick nicht nur auf die Richterbänke lenken, sondern wir vergessen als Sozialdemokraten auch nicht, wer das Gerüst einer funktionierenden Justiz ist. Die Kettenverträge in den Geschäftsstellen haben wir abgeschafft. Wir blicken nun auf die Eingangsbereiche. Hier wollen wir ebenfalls keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, deren Verträge nach zwei Jahren auslaufen und deren Motivation zum Ende eines Jahres von der Sorge um die persönliche Zukunft verdrängt wird. Die Alternative kann aus unserer Sicht auch nicht der stärkere Einsatz privater Sicherheitsdienste sein.

Wir messen – ich glaube, da sind wir sogar einer Meinung – der Sicherheit und der Eingangskontrolle an den Gerichten einen hohen Stellenwert bei. Wir begrüßen, dass die Landesregierung vorgeschlagen hat, mehr eigene Stellen einzurichten und einen Pool zwischen den ordentlichen und den Fachgerichten zu bilden, damit an jeder Pforte eigene Wachtmeister die Eingangskontrollen durchführen können.

Lassen Sie mich noch ganz kurz zum Strafvollzug kommen: Wir haben mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz und auch mit den Leitlinien, über die bereits diskutiert wurde, wichtige Zeichen gesetzt. Zwei Projekte liegen mir besonders am Herzen, nämlich eines zur Haftverkürzung und eines zur Verbesserung des Übergangs. Wir reden eben nicht nur über Resozialisierung, sondern wir finanzieren sie auch.

Ein weiteres wichtiges Projekt betrifft die Förderung gemeinnütziger Arbeit. Sie kennen die Beispiele, bei denen Ersatzfreiheitsstrafen durchgesetzt werden, obwohl der Richter in seinem Urteil eine Haft eigentlich gar nicht angeordnet hatte.

Aber, Herr Kamieth, was sind jetzt Ihre Vorschläge? Ich habe da wenig gehört. Haben Sie sich geniert, Ihren Änderungsantrag hier vorzutragen? 20 % auf alles außer auf Kommunen – das ist Ihr Änderungsantrag zum Haushalt. Das erinnert mich so ein bisschen an den einstigen Werbeslogan eines großen Baumarkts; da hat das auch schon nicht funktioniert.

In der Justiz würde das bedeuten: Die 4,7 Millionen € Fördermittel, die wir ausgeben, werden um 940.000 € gekürzt. Dann müssen Sie aber auch die Frage beantworten: Wo wollen Sie da kürzen? Wollen Sie bei der Behandlung von Sexualstraftätern kürzen? Wollen Sie in den Jugendarrestanstalten beim Übergangsmanagement kürzen? Oder wollen Sie sogar das schwarz-gelbe Projekt „Vollzug in freien Formen“ einstellen? Die Frage müssen Sie beantworten. Darauf habe ich noch keine Antwort gehört.

Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Haushaltsentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Wedel das Wort.

Dirk Wedel (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was muss eine gute Justiz in und für NRW leisten? Was sind die berechtigten Erwartungen seitens der Bürger, der Unternehmen, der in der Justiz Beschäftigten sowie der anderen Organe der Rechtspflege, beispielsweise der Anwälte und Notare? Was dürfen die, die NRW ausmachen, vom Recht zu Recht erwarten?

Ich sage für die FDP: Um eine qualitativ hochwertig funktionierende Justiz im Interesse der Menschen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes zu gewährleisten, braucht es mehr als das, was Rot-Grün hier als Schwerpunkte vorlegt. Aus Zeitgründen nenne ich hier nur wenige Beispiele.

Erstens. Wir erwarten die Vorlage eines detaillierten Masterplans mit zeitlich konkreten Meilensteinen, wann und wie der elektronische Rechtsverkehr in NRW konkret umgesetzt werden soll. Insbesondere die professionellen Einreicher brauchen hier Verlässlichkeit.

Zweitens. Gefangene und Verteidiger erwarten zu Recht, dass mehr als sieben Jahre nach Inkrafttreten der Föderalismusreform die Landesregierung endlich ihren Entwurf des Strafvollzugsgesetzes NRW vorlegt. Ihnen, Herr Minister, ist es indes wichtiger, populistisch im Bundestagswahlkampf einen Gesetzentwurf für ein Unternehmensstrafrecht zu präsentieren, das dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zufolge in der Schublade verschwinden wird.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!)

Drittens. Richter, Staatsanwälte und auch alle anderen Beschäftigten ab A11 erwarten zu Recht, anständig bezahlt zu werden. – Herr Minister, Sie haben als Justizminister versagt, weil Sie nicht nur die Interessen Ihrer Justizbeschäftigten am Kabinettstisch schlecht vertreten haben, sondern als Justizminister ein voraussichtlich verfassungswidriges Gesetz nicht mit aller Kraft verhindert haben.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Engagierte Richter und Staatsanwälte werden von Rot-Grün als angebliche Besserverdiener von Besoldungserhöhungen ausgegrenzt, erleben reale Gehaltskürzungen und eine Demotivation erster Güte durch ihren Dienstherrn.

Meine Damen und Herren! Bürger, Unternehmer, Handwerker, Selbstständige – sie alle wollen und müssen ihr Recht notfalls nicht nur schnell gerichtlich durchsetzen können. Nicht selten sind ansonsten damit Existenzfragen verbunden. Sie alle erwarten zu Recht, dass ihr Eigentum und ihre persönliche Unversehrtheit bestmöglich geschützt werden. Sprich: dass Straftaten schnell und konsequent aufgeklärt und geahndet werden.

In Ihren Schwerpunkten für 2014 kommt eine effektive Strafverfolgung aber zu kurz. Als Herrin des Ermittlungsverfahrens kommt den Staatsanwaltschaften neben der Polizei im Kampf gegen die Kriminalität eine wichtige Aufgabe zu. Die Realität in Nordrhein-Westfalen sind hingegen überlastete und unterbesetzte Staatsanwaltschaften. Einstellungen von Verfahren oder Deals im Strafverfahren werden als Notausgang gegen ansonsten überbordende Verfahrenszahlen und Ermittlungsaufwand genutzt.

Ein gerade pensionierter Kölner Oberstaatsanwalt für organisierte Kriminalität formulierte es jüngst drastisch: Es stehe 1:0 für das Verbrechen. Justiz und Polizei kapitulierten oft wegen mangelnder Ressourcen. – Das geht zulasten der Bürger, die etwa als Opfer von Einbrüchen vergeblich auf eine Ermittlung und Verurteilung eines Täters warten.

Wichtige und erfolgreiche Projekte gegen Kriminalität werden von der rot-grünen Landesregierung nicht oder nur schleppend weitergeführt. Nehmen wir etwa die Häuser des Jugendrechts.

Beim Jugendarrest ist die Dauer bis zum Arrestantritt immer noch viel zu lange. Die Sanktion folgt viel zu spät auf die Tat. Weder will der Justizminister Optimierungsmaßnahmen ergreifen noch selbst einen Überblick darüber haben, wie lange die Wartezeiten sind. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist dagegen vereinbart – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Wird ein junger Mensch straffällig, soll die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen.“

Daran müssen Sie sich messen lassen, Herr Minister. – Auch eine ausreichende pädagogische und personelle Betreuung wurde von Rot-Grün verweigert.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das Gegenteil ist der Fall!)

In den Arresträumen bei den Amtsgerichten herrschen abenteuerliche Zustände, wie Bedienstete berichten. Dort sollen Mitarbeiter alleine von freitags abends bis sonntags für die Arrestanten zuständig sein, und zwar für Bewachung, Beschäftigung und Verpflegung. Das ist Verwahrvollzug der banalsten Art! – Diesem Thema müssen Sie sich nun widmen, Herr Minister, nachdem Sie die von Ihnen angestrebte Abschaffung von Kurz- und Freizeitarresten nicht haben durchsetzen können.

Meine Damen und Herren, die Justiz in NRW steht vor großen Herausforderungen. Auf viele wichtige Probleme gibt Rot-Grün keine zufriedenstellenden Antworten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Hanses das Wort.

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer ein besonderes Vergnügen, nach Herrn Wedel zu sprechen. Es ist immer wieder eine Herausforderung. Herr Wedel, wir sind besonders auf Ihre Änderungsanträge gespannt, die im Fachausschuss bisher ausgeblieben sind.

(Zuruf)

– Wir schauen es uns an und sind gespannt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute die Einzelpläne des Haushalts 2014. Mit dem Einzelplan 04, der ein Volumen von 3,77 Milliarden € hat, sichern wir die Funktionsfähigkeit einer effektiven und bürgernahen Justiz und eines humanen und sicheren Strafvollzugs mit dem Ziel der Resozialisierung.

In diesem Einzelplan, der wie kein anderer Prävention und Intervention verbindet, stehen große Aufgaben bevor. Eine wirklich große Aufgabe der Justiz möchte ich nennen: die schrittweise Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte. Durch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die wir auch mit diesem Haushalt schaffen, werden sich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Aufgabe widmen. Anders als die Opposition im Ausschuss vermutete, wird dieser Prozess noch bis 2021 andauern und dann abgeschlossen sein. Dann werden sich Synergien ergeben.

Zu den qualifizierten und motivierten Beschäftigten gehören auch die Justizwachtmeisterinnen und ?wachtmeister in Nordrhein-Westfalen. Bereits im Entwurf der Landesregierung waren weitere Stellen vorgesehen. Mit unserem rot-grünen Änderungsantrag für weitere Justizwachtmeister an den Fachgerichten setzen wir diesen Weg fort. Denn gerade Wachtmeisterinnen und Wachtmeister haben unsere Wertschätzung und faire Arbeitsbedingungen verdient. Wir werden private Sicherheitsdienste reduzieren, wo es geht. Kollege Wolf hatte die Poolbildung, die wir sehr begrüßen, schon angesprochen.

Wir beraten den Haushalt 2014 im Jahr 2013. Darüber bin ich deshalb besonders froh, weil es den freien Trägern, der Wohlfahrtspflege und der freien Straffälligenhilfe hilft, wenn Haushaltsmittel rechtzeitig zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen.

Jetzt möchte ich zum Kern meiner Ausführungen kommen. Unsere rot-grüne Haushaltspolitik ist fachlich getragen. Die Fachpolitik ist mit haushalterischem Augenmaß gesetzt. Das ist der große Unterschied zur CDU. Bei der CDU ist das in mehreren Bereichen völlig anders. Denn die 20%ige schrittweise Kürzung im Haushaltsantrag der CDU hat sehr wohl Auswirkungen auf die Justiz. Ich bin – ich weiß gar nicht, wie ich es nennen soll – verblüfft, schockiert und frage mich, ob Sie entweder glaubten, dass wir das nicht merken, oder ob Sie sich dessen selber nicht bewusst waren.

(Sven Wolf [SPD]: Selber nicht gemerkt!)

Sie nehmen im Haushaltsantrag zwar die Planstellen der Justiz aus. Aber es ist ein Schlag ins Gesicht der freien Straffälligenhilfe.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das ist ja noch viel perfider, als es Ihre Haushaltsanträge zum letzten Haushalt schon waren. „20 % auf alles“ – das hat schon bei Praktiker nicht funktioniert. Die Frage ist, was das alles im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs und der gemeinnützigen Arbeit bedeutet. Es wären im Justizhaushalt knapp 1 Million €, von denen wir jeden Cents sinnvoll ausgeben und auch brauchen.

Bei der Diskussion über den Haushalt des MAIS wurde das eben nicht angesprochen. Dort hätte es Auswirkungen auf die Betreuungsvereine, welche die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer fachlich begleiten. Was nützt es uns – das gibt im Jugendbereich genauso; die Kollegen sind jetzt nicht da –, dass es Lippenbekenntnisse der Fachpolitiker gibt, die sagen: Eigentlich müsste da viel mehr passieren, wenn die CDU als Gesamtfraktion hier solche Haushaltsanträge vorstellt? Das ist unerträglich.

Herr Laumann ist gerade nicht da. Er ließ im Herbst über die „Rheinische Post“ verkünden, dass ihn die „Obermoral“ der Grünen anwidere. Mich widert die Doppelmoral der CDU an. Das ist für uns unerträglich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir möchten dem Ministerium ganz herzlich für seine Arbeit und die konstruktive Zusammenarbeit danken. Das macht wirklich Spaß. In dem Sinne möchten wir weiterarbeiten. Wir empfehlen natürlich, der Beschlussempfehlung der Ausschüsse zuzustimmen, und nehmen den so geänderten Einzelplan 04 gerne an. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schulz das Wort.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind wenige Zuhörer im Saal, vielleicht mehr zu Hause am Stream. – Der Einzelplan 04 ist 3,77 Milliarden € schwer. Frau Kollegin Hanses sprach an, damit werde die Funktionsfähigkeit der Justiz sichergestellt.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass seitens des Justizministeriums im Rahmen des Haushalts durchaus Anstrengungen ersichtlich sind, im Einzelplan 04 bestimmte Dinge – ich will einige exemplarisch hervorheben – umzusetzen, sie möglicherweise auch gut umzusetzen. Das ist zumindest die Hoffnung, die dabei immer mitschwingt. Einmal geht es dabei vor allem ganz besonders um den Jugendstrafvollzug in freien Formen. Das kostet Geld. Weiter geht es durchaus auch um die Anerkennung der Umsetzung des Jugendarrestvollzugsgesetzes mit allem, was dazugehört.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass die Sicherung unserer Gerichtsgebäude wichtig ist. Ich persönlich halte es auch für richtig, hier Justizpersonal einzusetzen und von privater Dienstleistung wegzugehen, um die hoheitlichen Aufgaben auch ausreichend hoheitlich zu erfüllen.

So ganz aber kann ich das Justizministerium bzw. den Herrn Justizminister nicht mit Lob entlassen. Das wird nicht funktionieren; denn etwas fehlt meines Erachtens doch, wenngleich hier auch von Täter-Opfer-Arbeit die Rede ist und diese gestärkt werden soll. Trotzdem reicht dies möglicherweise – zumindest nach unserer Auffassung – nicht aus.

Eines muss man weitergehend selbstverständlich noch betonen: Auch der Justizminister sitzt mit am Kabinettstisch der Landesregierung, um darüber zu beraten und letztendlich auch zu beschließen, was mit den über 11.000 Beamtinnen und Beamten passieren soll, die von der Abkoppelung von der Lohn- bzw. Preisentwicklung betroffen sind. Wohlgemerkt, wir reden von über 11.000 Beamtinnen und Beamte. Das betrifft Richterinnen, Richter, Verwaltungsbeamte, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, geht also quer durch alle Tätigkeitsbereiche.

Ein Großteil von denen – nämlich round about 9.000 – fällt unter die Besoldungsgruppe A13 oder die entsprechende R-Besoldung. Diese Personen fallen letztendlich gemäß der Gesetzeslage aus der Besoldungsanhebung heraus. Es zieht sich durch alle Fachbereiche. Das Ministerium selbst ist betroffen. Weiter sind betroffen die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit usw. Das geht bis hinunter in die Vollzugseinrichtungen. Allein dort sind 1.300 Menschen betroffen.

Die Personalpolitik ist selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der Alimentierung dieser Beamtinnen und Beamten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund zieht sich das, was im Einzelplan 20 bei der Beamtenbesoldung geschieht, durch alle Einzelpläne. Allein schon unter Berücksichtigung dieses Umstandes werden wir den Einzelplan 04 leider nicht annehmen können, sondern ablehnen müssen.

Auch der Personalbedarf ist ein ganz wesentlicher Punkt. Man kann natürlich sagen: Wir können Personal kürzen. – Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so ist, sondern wir sind in unserer Beratung zu der Auffassung gelangt, dass möglicherweise dort sogar noch zusätzliche Stellen – über das Maß hinaus, was beispielsweise im Bereich der Amtsanwälte bisher vorgesehen ist – geschaffen werden müssen; denn die Gutachten, die es dazu gibt, haben ergeben, dass wir einen Personalbedarf von 19.297 Stellen über alles haben. Wir haben eine kontingentierte Stellenbelegung von 18.456, was 841 Fehl-stellen ausmacht.

Hierdurch treten selbstverständlich quer durch alle Dienstzweige Belastungen auf. Insbesondere im Bereich der Amtsanwälte reden wir von einer Belastung von 136 %. Das ist ja nicht ganz wegzudiskutieren. Das heißt also, wir werden nicht mit dem auskommen, was im Haushalt vorgesehen ist. Möglicherweise spielt schon jetzt im Plan eine Rolle, dass hier Einsparungen vorgenommen werden müssen, die sich nach unserer Einschätzung im Bereich der Justiz eher negativ auswirken werden, wobei letztendlich auch daran zu denken ist, dass nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz dauerhaft gewahrt werden muss.

Man wird sicherlich noch Anstrengungen unternehmen müssen, die wir hier im Haushaltsplan bzw. im Einzelplan 04 nicht abgebildet sehen. Von daher werden wir den Einzelplan 04 ablehnen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Kutschaty das Wort.

Thomas Kutschaty, Justizminister: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den zurückliegenden drei Jahren haben wir für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und den Justizvollzug in unserem Lande zahlreiche Verbesserungen erreicht.

Mit dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf werden wir die Justiz Nordrhein-Westfalens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter stärken und unsere soziale, vorsorgende und nachhaltige Justizpolitik konsequent weiter fortsetzen.

Mit dem Haushaltsentwurf 2014 werden wir insgesamt 103 Stellen neu schaffen oder langfristig sichern. Wir werden im Jahr 2014 die organisatorische und technische Basis für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in enger Kooperation mit anderen Bundesländern weiter ausbauen. Sehr geehrter Herr Kollege Wedel, da mache ich mir keine Sorgen, dass wir das schaffen. Sie müssten es eigentlich wissen: Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter und in vielen Feldern bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs federführend in Deutschland.

Wir werden unsere Projekte zur Haftvermeidung und Haftverkürzung fortführen und erweitern. Wir werden unsere Projekte zur gerichtsnahen Betreuung von Kindern unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausweiten und so die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Und wir werden die Einnahmen der Justiz und die Kostendeckungsquote deutlich verbessern, ohne dabei die Rechtsgewährung für die Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen.

Meine Damen und Herren, ich in bin sehr dankbar, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unseren Bemühungen, auch die Eingangssicherung bei den Arbeits- und Sozialgerichten künftig ausschließlich durch eigene unbefristet angestellte Kräfte durchzuführen, nachdrücklich unterstützen und hierzu im Rechtsausschuss Änderungsanträge eingebracht haben.

Bislang können an den Pforten der Arbeits- und Sozialgerichte mangels der erforderlichen Stellen überwiegend nur befristetet beschäftigte Kräfte oder solche privater Sicherheitsdienste eingesetzt werden. Dies ist nicht nur in hohem Maße unsozial, sondern auch hinderlich für die Geschäftsabläufe, insbesondere aber eine vermeidbare Schwachstelle für die Sicherheit der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, der Anwaltschaft, aber auch unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Einsatz befristet beschäftigter Kräfte und solcher privater Sicherheitsunternehmen führt zwangsläufig zu einer erhöhten Personalrotation. Das bringt hohe Einarbeitungs- und Schulungsaufwände mit sich. Eine vielfach nur mangelnde Identifikation mit dem Gericht und eine eingeschränkte Motivation im Bereich der Pforte sind die Folgen.

Wer dies wie CDU und FDP anlässlich der Beratung im Rechtsausschuss verneint oder ignoriert, der kennt entweder die Probleme nicht oder er schließt sie aus ideologischen Gründen aus. Wahrscheinlich kennen Sie sich aber mit der Situation vor Ort offensichtlich nicht aus.

Wir werden uns von so viel Ignoranz und Verantwortungslosigkeit allerdings nicht anstecken lassen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir werden mithilfe der nunmehr weiter vorgesehenen 29 Stellen, deren Einrichtung allesamt haushaltswirtschaftlich neutral erfolgt, die Sicherheit in den nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialgerichten nachhaltig verbessern.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass bei Gericht über Anträge und Klagen weiterhin möglichst zeitnah entschieden wird. Es ist für die Rechtsuchenden oftmals von existenzieller Bedeutung und sichert den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Angesichts hoher und teilweise ansteigender Eingangszahlen in den Fachgerichtsbarkeiten sowie in Teilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit verbietet sich allerdings hier ein Stellenabbau, so wie heute noch einmal von der CDU hier gefordert.

Der Haushaltsentwurf sieht deshalb neben der Schaffung der zur Übernahme der Anwärter für den bereits seit Längerem über Gebühr belasteten Amtsanwaltsdienst die Verlängerung von kw-Vermerken bei Richterstellen sowie von Stellen des Assistenzbereiches vor.

Ich freue mich auch hier, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss, übrigens wiederum gegen den erklärten, auch in diesem Punkt nicht nachvollziehbaren Widerstand der CDU-Fraktion, sich dafür ausgesprochen haben, auch die auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit entfallenden kw-Vermerke zu verlängern. So, meine Damen und Herren, werden wir der aktuell steigenden Belastung bei den Verwaltungsgerichten in unserem Lande gerecht werden können.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Meine Damen und Herren, die Ausgabenseite ist die eine Seite der Finanzdiskussion, die Einnahmeseite die zweite Seite. Aus der Mitte der Landtagsfraktionen von CDU und FDP ist immer vollmundig auf die Finanzsituation des Landes und die Finanzsituation der Justiz aufmerksam gemacht worden. Wir haben es nicht bei diesen vollmundigen Forderungen bewenden lassen, sondern uns im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit großem Erfolg für eine angemessene Erhöhung der Gerichtsgebühren eingesetzt.

Nach zähem Ringen konnte im Sommer dieses Jahres unter maßgeblicher Beteiligung der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht werden, das die Einnahmen der Justiz deutlich verbessert, ohne insbesondere für die bedürftigen Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu den Gerichten einzuschränken.

Das Anfang Juli 2013 vom Deutschen Bundestag und vom Deutschen Bundesrat verabschiedete 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hilft uns, auch in Zukunft qualitativ hochwertige Justiz-Dienstleistungen anzubieten, und führt im Haushaltsjahr 2014 per Saldo zu Mehreinnahmen in Höhe von netto rund 57 Millionen € – ein beträchtlicher Betrag für eine auskömmliche Ausstattung der Justiz auch in Zukunft.

Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2014 stellt sicher, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erhalten bleibt. Er schafft die notwendigen Voraussetzungen für eine effektive Erfüllung aller Aufgaben in der Justiz. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Entwurf.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Ich darf Sie darüber informieren, dass die Landesregierung die Redezeit um gut eine Minute überzogen hat. Nichtsdestotrotz liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache zum Einzelplan 04.

Wir stimmen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4404, den Einzelplan 04 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung Folge leisten? – Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Damit ist der Einzelplan 04 in zweiter Lesung angenommen.

Ich rufe auf

     Einzelplan 03
Ministerium für Inneres und Kommunales

In Verbindung mit:

Open Data endlich in NRW einführen – Landesregierung muss einheitliche Open (Government) Data-Plattform fördern, Strukturen schaffen und Kommunen unterstützen

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksachen 16/4438

Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 03 Drucksache 16/4403.

Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Kruse das Wort. – Wir lassen uns noch ein paar Sekunden Zeit, weil momentan ein hoher Lärmpegel im Hause festzustellen ist.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Aufbruchstimmung!)

Theo Kruse (CDU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit gut dreieinhalb Jahren trägt diese rot-grüne Landesregierung mit Herrn Jäger als Minister für Inneres und Kommunales die Verantwortung für die kommunale Ebene, für die Strukturen der inneren Verwaltung, für die Behördenlandschaft, aber eben auch und nicht zuletzt für den inneren Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, für die innere Ordnung und die innere Sicherheit.

Parallel zu Ihrem hoffentlich zügigen Heilungsprozess, Herr Minister Jäger, den ich Ihnen von ganzem Herzen natürlich gönne, wünsche ich Ihnen allerdings auch eine verbesserte Einsicht in die Notwendigkeiten, vor denen wir in Nordrhein-Westfalen stehen. Denn in der Vergangenheit sind Sie Ihrer Verantwortung aus Sicht der CDU-Fraktion nicht gerecht geworden.

(Beifall von der CDU – Josef Hovenjürgen [CDU]: So ist es!)

Nordrhein-Westfalen hat Schulden bis zur Halskrause. Ja, wir müssen von einer Überschuldungskrise sprechen; denn mit einem Höchststand an Beschäftigten von ca. 445.000 im Dienst des Landes und einer Personalkostenquote von ca. 43 % steht Nordrhein-Westfalen vor erheblichen finanzpolitischen Veränderungsnotwendigkeiten, und dies bei stetig steigenden Pensionslasten. Sie neigen, Herr Minister Jäger, nach wie vor zu Aktionismus, zu Großrazzien und Blitzmarathons mit Pressebegleitung und zahlreichen überflüssigen PR-Gags, die ganz ohne Frage Ihren Bekanntheitsgrad erhöhen, aber in der Substanz wenig bringen.

(Beifall von der CDU – Minister Ralf Jäger: Jetzt haben Sie mir es aber gegeben!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der CDU-Fraktion ist die öffentliche Hand nicht unterfinanziert. Rot-Grün muss sich nur fragen, wo Prioritäten gesetzt werden sollen. Mein von mir geschätzter Kollege Optendrenk hat heute Morgen in der gebotenen Sachlichkeit gefragt, wie das Land eigentlich seine Aufgaben wahrnimmt. Hier hat die rot-grüne Landesregierung kein Gesamtkonzept, keinen strukturellen Optimierungsvorschlag, wie man die Landesverwaltung bei aufgabenkritischer Betrachtung zukunftsfest auf die Herausforderungen der Demografie anpassen muss.

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört unbestritten zu den originären hoheitlichen Kernaufgaben des Landes, für deren Finanzierung der Staat, sprich das Land NRW, ebenso vorbehaltslos eintreten muss; denn der Rechtsstaat schuldet dem Bürger ein Höchstmaß an öffentlicher Sicherheit ohne Rücksicht darauf, was dies im Einzelnen für die Haushalte bedeutet.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Aber wir sollen sparen!)

Diese Verantwortung darf nicht aufgegeben werden. Der Staat hat vielmehr für eine funktionstüchtige Gefahrenabwehr, also namentlich für eine Polizei zu sorgen, die ihren Aufgaben, nämlich einer effektiven Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit gewachsen ist.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen in NRW, in unserem Land ist eine Entwicklung festzustellen, dass sich nämlich die rot-grüne Landesregierung von dieser Verantwortung zunehmend verabschiedet. In Nordrhein-Westfalen boomt das private Sicherheitsgewerbe. Die Anzahl der Beschäftigten bei privaten Sicherheitsdiensten hat mit inzwischen mehr als 37.000 einen Höchststand erreicht, und zunehmend führt der bezahlte Einsatz der sogenannten schwarzen Sherifs in zahlreichen Wohngebieten unseres Landes zum Rückzug des Staates – eine aus unserer Sicht außerordentlich besorgniserregende Entwicklung, die unverantwortlich ist. Sie führt nämlich zu einer Sicherheit erster und zweiter Klasse.

Die allgemeine Kriminalitätsbelastung ist in Nordrhein-Westfalen von 1980 bis 2012 um über 40 % gestiegen. In einzelnen Feldern sieht die Bilanz noch schlimmer aus. Bei den Wohnungseinbrüchen haben sich die Fallzahlen im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt, bei der Rauschgiftkriminalität nahezu verdreifacht und bei den Betrugsdelikten sogar verfünffacht.

Die explosionsartigen Zuwächse mit strukturellen Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen zu rechtfertigen, gleicht einer Selbstaufgabe von Politik. Wenn hierzulande, so betonen Sie es immer, Herr Jäger, besondere Umstände die Kriminalität begünstigen, ist es Aufgabe der Landesregierung, mit besonderen Maßnahmen gegenzusteuern.

(Beifall von der CDU)

Aktionswochen und Flyer an Haushalte zu verteilen mit der Aufforderung an die Bürger, ihre Wohnungen sicherer zu machen, sind kein Konzept, sondern in Wirklichkeit eine Bankrotterklärung. Einbruchskriminalität lässt sich nicht allein durch Prävention zurückdrängen. Mehr qualifiziertes Personal ist erforderlich.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Kruse.

Theo Kruse (CDU): Sie tragen hierfür, Herr Minister, die Verantwortung. Sie lehnen bis heute auch jeden noch so bescheidenen Vorschlag seitens der CDU-Fraktion ab. Stichwort: Polizeiverwaltungsassistenten. Diese lehnen Sie rigoros ab.

Vizepräsident Daniel Düngel: Kollege Kruse, Ihre Redezeit.

Theo Kruse (CDU): Wir brauchen eine intensive Aufgabenbewertung und auch eine Aufgabenkritik, der Sie sich bis heute verweigern.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Haushalt vollzieht keine notwendige Konzentration auf die Kernaufgaben unseres Landes. Er leistet keinen Beitrag zur Verringerung der Staatsschulden. Er ist kein struktureller Gestaltungsvorschlag, …

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Kruse, die Redezeit ist abgelaufen.

Theo Kruse (CDU): … und deswegen lehnt die CDU-Fraktion den vorliegenden Einzelplan 03 ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Stotko.

Thomas Stotko (SPD): Besten Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kruse, es hätten auch noch 20 Minuten werden können, es wäre nicht besser geworden. Ich will Ihnen das ganz deutlich sagen.

(Zurufe von der CDU: Oh, oh, oh!)

Ich kann das den wenigen verbliebenen Kolleginnen und Kollegen der CDU auch erklären.

Ich will vorweg als Parlamentarier etwas erklären, weil mir das wichtig ist. Ich freue mich ernsthaft, dass wir es zum ersten Male zumindest in meiner Zeit der Regierungsverantwortung schaffen, einen Haushalt zu verabschieden, der noch im alten Jahr verabschiedet wird und damit den Betroffenen auch Sicherheit für ein kommendes Jahr gibt. Als jemand, der zum ersten Mal in der Regierungsverantwortung steht, wollte ich das noch einmal betonen.

Zweitens finde ich den Punkt wichtig, der, wenn wir uns den Einzelplan 03 anschauen, klarmacht, unter welchen Sachzwängen Regierungen – ich gehe davon aus, gemeinsam mit der Opposition – stehen.

Denn wir benötigen allein fast 70 Millionen € mehr für das Thema „Asyl und Zuwanderung“ in unserem Land. Das ist ja ein Betrag, den wir uns nicht ausgesucht haben oder den wir als politischen Schwerpunkt produzieren, sondern wir werden dem gerecht, dass Menschen in anderen Ländern auf der Welt entweder unter Krieg, unter Armut oder unter Bedrohung ihres Lebens leben. Das ist eine Steigerung von 47 % in diesem Kapitel. Ich betone ausdrücklich, dass ich es enorm wichtig finde, dass wir dieses Geld als Nordrhein-Westfalen in die Hand nehmen für diese Menschen, die unter dieser Not, dieser Folter und diesen Kriegen leiden.

Das sind aber auch 70 Millionen, die in einem solchen Einzelplan erst einmal erwirtschaftet werden müssen. Ich finde wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern auch klarmachen, dass wir als Landesregierung nicht nur dieses Geld in die Hand nehmen, sondern zum Beispiel auch die Mittel für die Flüchtlingsberatung aufgrund eines rot-grünen Antrags erweitert haben.

Der nächste Punkt, der mir wichtig ist, ist auch ein Lieblingsthema von Ihnen, Kollege Kruse: Verwaltungsstruktur. Ich sage es einmal so: Da hatten Sie ja Zeit genug, was zu tun. Da haben Sie ja wie immer nichts getan.

Aber Sie haben in Ihrer Regierungsverantwortung die Bezirksregierungen auf unter 80 % Personalquote ausbluten lassen, sodass die ihre Arbeit nicht machen konnten.

Dankenswerterweise macht diese Regierung seit drei Jahren genau das Richtige. Sie sorgt dafür, dass überhaupt erst einmal wieder Menschen dort arbeiten, wo auch Arbeit anfällt. Ihren großen Versprechungen in diesem Bereich ist nichts gefolgt.

Der vierte Punkt, der mir auch wichtig ist: Wir modernisieren die Polizei dieses Landes. Wir nehmen Geld in die Hand – immerhin 16 Millionen € – für Polizeihubschrauber. Eine moderne Hubschrauberstaffel braucht man auch als Land Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel auch nicht nur bei der Suche nach Straftätern, sondern auch nach Vermissten oder bei anderen Einsätzen. Das ist auch keine Selbstverständlichkeit.

Wir haben den kompletten Fuhrpark der Polizei erneuert. Im Gegensatz zu Ihnen bauen wir den Digitalfunk auf, wofür wir im letzten und in diesem Jahr insgesamt 140 Millionen € aufgewendet haben werden.

Wir sorgen übrigens auch dafür, dass die DNA-Analysen, die in Ihrer Verantwortung liegengeblieben sind, endlich ausgewertet werden, um zum Beispiel bei der Einbruchskriminalität Spuren besser auswerten zu können.

Wenn ich mir dann anschaue, Kollege Kruse – ich wollte es ja kurz machen, weil es auch ein bisschen spät ist, aber das schadet Ihnen ja nicht –, Ihr Lamentieren über mehr qualifiziertes Personal: Da können Sie gerne laut klatschen und sagen, das fänden Sie gut. Der Punkt ist doch nur: Genau das Gegenteil haben Sie für diesen Haushalt beantragt. Sie haben für diesen Haushalt beantragt, 16 Millionen € im Einzelplan 03 beim Personal der Polizei einzusparen. 16 Millionen € sind 320 Polizistinnen und Polizisten pro Jahr. Sie wollen das über fünf Jahre bis 2018 einsparen.

Sie stellen sich hierhin, predigen den Leuten Wasser. Und was passiert? Sie schenken sich den Wein ein und hauen die Polizisten raus aus unserem System.

Im Gegensatz zu Ihnen, 1.600 Polizisten einzusparen, stellen wir mit unserer Regierung bis zum Jahr 2018  2.000 mehr ein, nämlich statt 1.100 1.500 pro Jahr. Das haben Sie weder geschafft noch gewollt. Der Unterschied macht über 3.500 Polizisten mehr in Nordrhein-Westfalen dank dieser Landesregierung aus. Ich bin sehr stolz darauf, dass die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen so gesichert ist. Deshalb ist das kein bescheidener, sondern ein ziemlich schlechter Vorschlag, wie er von Ihnen, von der CDU, kommt.

Letztlich kann ich Ihnen nur sagen: Von Ihnen kommen keine klugen Hinweise über unseren Haushalt. Wir sind uns hingegen unserer Verantwortung bewusst und nehmen Geld für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in die Hand.

Als Letztes zum Antrag der Piraten, damit er nicht zu kurz kommt, zum Thema „Open Government“: Ich denke, wir sollten keinen Zwang ausüben. Wir haben kommunale Selbstverwaltung. Ich meine schon, dass gemeinsam mit den Kommunen eine Lösung gefunden werden kann, Informationen breit zur Verfügung zu stellen. Der Prozess Open NRW befindet sich dank unseres Koalitionsvertrages auf einem guten Weg. Wir sollten keine Empfehlungen vorschreiben, sondern allen Betroffenen die Gelegenheit bieten, sich einzubringen.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege.

Thomas Stotko (SPD): Ich habe meine Redezeit nicht ausgeschöpft. Wir werden dem Haushalt zustimmen. – Danke.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Stotko, wenn Sie bitte noch kurz am Mikrofon bleiben. – Ich wollte Sie gerade in Ihrem Satz nicht unterbrechen. Nichtsdestotrotz liegt noch eine Wortmeldung vom Kollegen Lohn vor. Wollen Sie die abschließend noch zulassen?

Thomas Stotko (SPD): Ja, ich habe Zeit.

Vizepräsident Daniel Düngel: Dann bekommen wir einen kleinen Nachschlag. Herr Kollege Lohn, bitte schön.

Werner Lohn (CDU): Vielen Dank für die Gelegenheit, nachfragen zu dürfen. – Herr Stotko, ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam gelauscht. Sie haben sich selbst in den höchsten Tönen gelobt.

(Thomas Stotko [SPD]: Mich? Die Regierung!)

– Ja, Ihre Regierungsarbeit. Wie kommt es denn dann, dass die Aufklärungsquote kontinuierlich sinkt und dass keine Verbesserung in der Kriminalitätsbekämpfung festzustellen ist, wenn Sie doch so glorreiche Taten vollbringen?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Thomas Stotko (SPD): Herr Kollege Lohn, ich glaube nicht ernsthaft, dass ich behauptet habe, die Aufklärungsquote zum Beispiel in der Einbruchskriminalität sei gut oder ausreichend. Darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, dass Sie mit 1.600 Polizisten weniger dafür sorgen, dass die Quote noch schlechter wird. Wir werden sie verbessern durch mehr Polizeibeamte. Das ist der Unterschied.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herzlichen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die FDP-Fraktion hören wir jetzt den Kollegen Dr. Orth.

Dr. Robert Orth (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Stotko, ich empfehle Ihnen, sich doch einmal mit der Realität in Nordrhein-Westfalen auseinanderzusetzen. Fahren Sie zum Beispiel einfach einmal in die Heimatstadt unseres Innenministers Jäger. Da werden Sie die Nachwirkungen der Loveparade feststellen mit einem verunglückten Polizeieinsatz. Da werden Sie feststellen, dass da Salafisten nicht nur bei der Polizei beschäftigt wurden. Da werden Sie feststellen, dass da Rocker durch die Stadt ziehen und der Minister sich mit denen auch noch ablichten lässt. Sie werden auch feststellen, dass die Einbruchsquoten dort ganz mies sind und die Aufklärungsquoten gegen Null tendieren wie das Zinsniveau in der Eurozone. Leben Sie eigentlich in dieser Realität, Herr Kollege Stotko? Oder wollen Sie uns allen Ernstes hier weiter diese Märchen erzählen?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Der Haushalt des Innenministers ist in Relation zu anderen Haushalten riesengroß. Aber das Ergebnis ist mehr als mager und mau.

Nehmen wir den Digitalfunk. Den loben Sie hier. Gehen Sie mal bitte ins Gericht. Da ist Ende im Gelände mit dem Digitalfunk.

Oder seien Sie von einem Einbruch betroffen und rufen den Notruf, in Köln, in Düsseldorf, wo auch immer. Leider besetzt. Da geht keiner dran. Das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen, lieber Kollege Stotko.

(Thomas Stotko [SPD]: Das ist doch Quatsch! Hanebüchener Unsinn!)

Ich hatte mir gewünscht, dass Sie uns Hoffnungen machen, dass sich dieser unerträgliche Zustand hier bald mal ändert. Aber da kam gar nichts.

(Beifall von der FDP)

Dann sagen Sie, beim Einbruch werde jetzt die DNA festgestellt. Das ist ja super. Aber was ist denn dann mit den Aufklärungsquoten, die alle Redner hier beklagen, die auch Sie beklagen? Da haben Sie immer noch nichts zuwege gebracht.

Und was ist mit der Bezirksregierung und dem Ausbau der Verwaltungsstellen? Warum haben wir die ganzen Verwaltungsstellen denn abgeschafft? Wir haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Dann gibt es auch weniger Arbeit. Entweder führen Sie das Widerspruchsverfahren wieder ein – dann brauchen Sie auch die Leute –, oder Sie lassen es, was vernünftiger ist. Dann müssen Sie aber auch niemanden mehr einstellen, meine Damen und Herren. Wir müssen endlich aufhören, uns selbst zu verwalten.

(Beifall von der FDP)

Außerdem erzählen Sie die schöne Mär von mehr Polizisten. Wir haben ausgebildet, was man ausbildet. Aber niemand – auch Sie nicht – würde Polizisten ausbilden, die man erst zehn Jahre später braucht, Herr Kollege Stotko.

(Minister Ralf Jäger: Wieso das denn nicht?)

Sie haben bei sich in der Kanzlei auch keine Angestellten ausgebildet, die Sie erst in zehn Jahren brauchen, sondern die bilden sie so aus, wie es notwendig ist.

Wenn Sie denn wenigstens genug ausbilden würden, dann müssten Sie jetzt richtig Geld in die Hand nehmen. Das tun Sie aber nicht, weil Ihr eigener Koalitionspartner, die Grünen, das gar nicht will. Die Grünen wollen ja weniger Polizisten. Das sagen sie auch. Der Kollege Priggen hat das schon bei den Koalitionsverhandlungen gesagt. Wir kriegen auch im Ausschuss zu hören: Wir müssen ja auch an die Demografie denken.

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

Lieber Kollege Stotko, liebe Grüne, die Demografie macht Nordrhein-Westfalen nicht kleiner. Die Streifenfahrten werden nicht kürzer, weil weniger Menschen in Nordrhein-Westfalen leben. Wir brauchen Polizisten in der Fläche.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Schauen Sie sich doch einmal den Bericht zur Zukunft der Motorradpolizisten an, den wir bei der nächsten Sitzung des Innenausschusses besprechen werden. Wir haben einmal nachgefragt, wie es denn da aussieht. Mies sieht es aus. Immer weniger Kradfahrer sind in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Mir sind zwei Kradfahrer lieber als ein Streifenwagen mit zwei Polizisten, meine Damen und Herren. Das bringt objektiv und subjektiv mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.

So könnte man die Liste weiter fortsetzen. Ja, wir setzen viel Geld für die Anwerbung neuer Polizistinnen und Polizisten ein. Das finde ich gut. Dann darf man das aber, bitte schön, nicht mit diesem unterirdischen Video machen, für das man sich schämen muss, weil der Polizeiberuf in den Schmutz gezogen wird und der Respekt vor den Beamtinnen und Beamten verloren geht. Das ist jedenfalls keine Politik, die ich mir wünsche. Ich wünsche mir eine bessere Arbeit für Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.

In diesem Sinne kann ich nur sagen: Falsche Prioritäten! „PP“ steht für mich nicht mehr für Polizeipräsident, sondern für puren Populismus – unterzeichnet von Herrn Jäger.

(Lachen von den GRÜNEN)

Ich wünsche mir, dass das bald anders wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem etwas ernsteren Thema beginnen; denn mir ist es wichtig, dass wir hier auch noch einmal über das Thema „Flüchtlinge“ sprechen, das ebenfalls zum Bereich der Innenpolitik gehört.

Weltweit sind 45 Millionen Menschen auf der Flucht. Bis zum Jahresende werden in Deutschland rund 100.000 Menschen erwartet, die einen Erstantrag auf Asyl stellen, davon ca. 20.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Man kann also wahrlich nicht davon sprechen, dass das eine Überforderung der Gesellschaft sei. Vielmehr liegt es schlichtweg in unserer Verantwortung – da sind wir uns hoffentlich auch einig –, dass auf der Flucht befindliche Menschen in Deutschland Schutz bekommen und dass wir uns dieser Verantwortung auch hier in Nordrhein-Westfalen stellen.

NRW gibt für Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2014 insgesamt knapp 209 Millionen € aus. Das bedeutet – das hat der Kollege Stotko auch schon gesagt – ein Plus von knapp 70 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr.

Aufgrund der steigenden Zahlen von Asylsuchenden steigen die Landeszuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, das wir hier gleich auch noch diskutieren werden, um rund 27 Millionen € auf insgesamt 91 Mil-lionen €. Als Land lassen wir die Kommunen da nicht alleine, was die Mehrkosten angeht. Das werden wir im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschließen.

Wir werden aber – auch das hat Kollege Stotko schon gesagt – im Rahmen eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen 400.000 € zusätzlich für die soziale Beratung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit stehen insgesamt 3 Millionen € für freie Träger zur Unterstützung Asylsuchender zur Verfügung. Ich finde das richtig und denke, dass wir damit auch unserer Verantwortung gerecht werden.

Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass es immer wieder rechtspopulistische Kräfte gibt, die die Themen „Asyl“, „Flüchtlinge“ und „Flüchtlingsschutz“ für sich ausnutzen. Deshalb möchte ich hier noch einige Sätze zum Thema „Rechtsextremismus“ verlieren, obwohl das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus in einem anderen Einzelplan angesiedelt ist, nämlich im Einzelplan 07 des MFKJKS.

Wir setzen auf den Dreiklang von Prävention, Opferschutz und Repression. Wir stellen Geld für Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, für mobile Beratungsteams und für dieses Landesprogramm, das wir mit der Zivilgesellschaft gemeinsam ausarbeiten, zur Verfügung.

Zum Thema „Zivilgesellschaft und Ehrenamt“ möchte ich auch noch etwas sagen, und zwar im Zusammenhang mit den Haushaltsmitteln für die Feuerwehr. Wir haben im Einzelplan 03 eine neue Titelgruppe für das Ehrenamt in der Feuerwehr geschaffen. Damit stellen wir Gelder für eine Ehrenamtskampagne zur Verfügung. Schließlich muss man sich vor Augen führen, dass 73 % der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen auf rein ehrenamtlicher Basis arbeiten. Diese müssen wir stärken. Das ist auch notwendig, um die Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum weiterhin aufrechtzuerhalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Gerne will ich aber auch auf die Polizei eingehen. Hier sind gerade schon sehr kruse Sachen gesagt worden

(Lachen von der CDU)

– sehr krude Sachen gesagt worden; Entschuldigung; es war wirklich ein Versprecher –, was die Polizei angeht. Festzustellen ist eine totale Realitätsverweigerung bei der FDP, wenn die FDP hier sagt, die Grünen wollten Stellen abbauen. In Wahrheit will die CDU die Stellen abbauen.

(Lachen von der CDU)

Sie hat den Änderungsantrag gestellt, 16 Millionen € im Personaletat der Polizei einzusparen. Das halte ich für unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber auch die FDP muss erkennen, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine Alterung bei der Polizei haben und dass wir nicht sagen, es gebe wegen des demografischen Wandels der Gesellschaft weniger Straftaten.

Nein, es gibt eine Alterung bei der Polizei. Es wird in den nächsten Jahren mehr Pensionierungen als Neueinstellungen geben. Wir stellen zwar eine hohe Zahl von neuen Polizistinnen und Polizisten ein. Sie kommen im Haushaltsjahr 2014 das erste Mal auf den 1.400 Stellen, die wir neu geschaffen haben, an. Das sind die Polizeibeamtinnen und ?beamten, die 2011 in die Ausbildung gegangen sind. Sie kommen jetzt im nächsten Haushaltsjahr an. Wir haben gesagt, dass wir noch mehr ausbilden wollen, um die Abbrecherquote zu kompensieren. Trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass es mehr Abgänge geben wird als Neueinstellungen. Das kann man ganz klar ausrechnen, wenn man sich die Altersstruktur anschaut.

Auch dem muss sich die FDP stellen. Wir haben die Verantwortung, dass die innere Sicherheit nicht darunter leidet. Wir müssen Aufgabenkritik betreiben und Strukturen optimieren, damit wir weiterhin Polizistinnen und Polizisten auf der Straße haben.

Noch ein paar Sätze zum Thema „Open Government“, weil wir die Haushaltsberatungen, die für den großen Einzelplan 03 eigentlich viel zu kurz angesetzt sind, in Verbindung mit dem Antrag der Piraten zu Open Data führen.

Die Koalition hat vereinbart, dass wir eine Open-Government-Strategie mit den Zielen Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit brauchen. Diese Strategie soll im Januar 2014 verabschiedet werden. Wir haben das auch finanziell noch einmal untermauert. SPD und Grüne haben entsprechende Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht. Wir stellen ein bisschen mehr als 1 Million € – das finde ich sehr viel, wenn man sich insgesamt anguckt, unter welchen Sparzwängen wir stehen – für die Open-Government-Strategie zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen mit den anderen Fraktionen dazu und haben auch noch das Informationsfreiheitsgesetz vor uns, das wir weiterentwickeln wollen zu einem Transparenzgesetz. Wir freuen uns auf die Diskussion dazu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christof Rasche [FDP]: Zehn Minuten!)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die Piratenfraktion spricht jetzt der Kollege Herrmann.

Frank Herrmann (PIRATEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schäffer, die Zeit ist wirklich zu kurz, um alle Punkte zusammen zu beraten. Ich mache einen kleinen Zeitsprung zum Juni dieses Jahres. Da sagte Innenminister Jäger anlässlich der Freischaltung des Internetportals für die Onlinebewerbungen bei der Polizei NRW: Wir wollen die besten und motiviertesten Absolventen eines jeden Jahrgangs.

Ein frommer Wunsch, denn um im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte bestehen zu können, ist es unerlässlich, im Einzelplan 03 auch den passenden Rahmen für die Mitarbeiter zu schaffen. Genau diesen Mitarbeitern haben wir in den letzten Jahren mit Kürzungen und Personalabbau eine Menge zugemutet. Im Haushaltsplan sucht man vergebens nach Verbesserungen. Dass Polizei und Feuerwehr dennoch Großartiges leisten und für ein hohes Sicherheitsniveau in diesem Land sorgen, ist ihnen hoch anzurechnen. – Dafür ein aufrichtiger Dank.

Die Probleme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich dabei nicht verringert, sondern sind größer und vielschichtiger geworden. Die zusätzlichen Polizisten, gerade einmal 1.400, sollen für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen eingesetzt werden, gegen die organisierte Kriminalität, für mehr Prävention, für mehr Blitzmarathons und auch für die Bekämpfung der Einbruchsdiebstähle, die zunehmen.

Gleichzeitig aber bleibt das Dienstrecht auf der Strecke. Die Beamtinnen und Beamten in diesem Land haben es verdient, dass sieben Jahre nach der Föderalismusreform endlich ein neues, auf das Land NRW angepasstes Dienstrecht auf den Weg gebracht wird. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein sind uns hier schon weit voraus.

Auch warten wir darauf, dass endlich die hohen Krankenstände in Angriff genommen werden. Das hätte im Haushalt entsprechend abgebildet werden müssen. Bislang sehe ich hier aber nichts, obwohl Ihnen die erschreckenden Zahlen mit unserer Großen Anfrage schwarz auf weiß präsentiert wurden.

Sicherheit sollte auch kein Privileg für Menschen werden, die das nötige Kleingeld in der Tasche haben, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen gelten. Der Trend geht jedoch derzeit hin zur Rekrutierung von privaten Sicherheitsleuten, wobei das Motto „Privat vor Staat“ der Vorgängerregierung offensichtlich wieder aufgegriffen wird. Genau das wollten Sie, liebe Landesregierung, doch endlich stoppen. Oder irre ich mich da? Wie dem auch sei, durch diesen Trend wird bei einigen Bürgerinnen und Bürgern ein rein subjektives Sicherheitsgefühl geschaffen, während sich die Kriminalität vielleicht einfach nur in Wohnbereiche verlagert, in denen man sich keine privaten Sicherheitsdienste leisten kann. Ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren – damit bin ich auch bei Herrn Kruse –: Sind wir auf dem Weg in eine Zweiklassensicherheitsgesellschaft?

Wir begrüßen die Erhöhung der Mittel für Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Das ist gut, und es ist angesichts der Anzahl der Menschen, die Schutz suchen, auch selbstverständlich, dass das Land mehr Geld zur Verfügung stellt. Es reicht aber vorne und hinten nicht. Im Moment stellt die Flüchtlingsversorgung die Kommunen vor große Herausforderungen. Innenminister Jäger hat es schon einmal angemerkt: Zug um Zug müssen die Kommunen hier mehr entlastet werden. Darüber werden wir noch an anderer Stelle zu beraten haben.

Zuletzt komme ich zu unserem politischen Antrag, der hier mitberaten wird, der mit unserem Haushaltsänderungsantrag einhergeht: Open Data braucht klare Regeln und Strukturen, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Dafür brauchen wir einen Leitfaden, der es allen Kommunen ermöglicht, einheitlich mit dem Thema „Open Data“ umzugehen, insbesondere im Bereich der Lizenzierung und der Formatierung. Wie in unserem Entwurf zum Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen beschrieben, wäre es erstrebenswert, dies zusammen mit den Kommunen zu entwickeln, um die positiven Erfahrungen der Pioniere auf diesem Gebiet einfließen zu lassen.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass auch technisch gesehen Standards etabliert werden und Kommunen bei der Veröffentlichung von Daten nicht alleingelassen werden. Die von uns geforderte Open-Data-Plattform soll den Kommunen daher kostenneutral zur Verfügung gestellt werden. Damit ist sichergestellt, dass diese Plattform auch einheitliche Schnittstellen hat. Aus unserer Sicht sind das die Grundvoraussetzungen, um überhaupt weiter über Open Data in NRW sprechen zu können. Es hilft nicht, wie bereits durchgesickert, mehrere Hundert Seiten Papier aufzusetzen. Wir müssen handeln, und zwar jetzt.

Was den Haushaltsplan angeht, empfehle ich meiner Fraktion, diesen in der jetzigen Form abzulehnen, und freue mich auf die Beratungen zu unserem Antrag „Open Data“ in den Ausschüssen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Danke sehr, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren hat der Einzelplan 03 eine große Aufmerksamkeit erzielt. Er ist damals von den Oppositionsparteien abgelehnt worden, was bekanntermaßen Neuwahlen in diesem Bundesland ausgelöst hat.

(Zuruf von den GRÜNEN: Aha!)

Heute, bei dem Niveau der Debatte über den Einzelplan 03 – das gilt zumindest in Teilen –, kann man froh sein, dass sie um 19:36 Uhr stattfindet und viele Bürgerinnen und Bürger sie nicht mehr mitbekommen; denn das, was hier zum Teil vorgetragen worden ist,

(Dr. Stefan Berger [CDU]: Das ist doch lächerlich!)

trägt dem Stellenwert, den die Sicherheit in der nordrhein-westfälischen Landespolitik haben sollte und wie man mit Polizeibeamtinnen und ?beamten in diesem Land umgehen sollte, überhaupt nicht mehr Rechnung.

(Beifall von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben all dem, was uns trennt: Versuchen wir uns doch einmal auf das zu konzentrieren, was uns möglicherweise einen könnte. Einen könnte uns vielleicht der Grundsatz, dass trotz aller Haushaltsschwierigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit in diesem Land möglichst nicht gespart werden sollte, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, mit den vorhandenen Mitteln dafür zu sorgen, dass in diesem Bundesland die Bürgerinnen und Bürger sicher leben können.

Was uns auch noch einen sollte, ist die Tatsache, dass wir, wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, dass die Menschen möglichst sicher leben, eine leistungsstarke Polizei in Nordrhein-Westfalen brauchen.

Wenn wir uns einig sind, wenn es um die Sicherheit der Menschen in diesem Land geht, geht es auch darum, dass wir einen leistungsstarken Brandschutz und eine gut aufgestellte Feuerwehr in diesem Land haben müssen. So weit, so gut. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass uns das noch eint.

Jetzt geht es aber um die Frage: Wie wollen wir diese beiden Ziele, wenn es um die Sicherheit der Menschen in diesem Land geht, erreichen? – Da beginnt meines Erachtens das Trennende, da beginnt das, was uns von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unterscheidet. Ich werfe Ihnen jetzt ein Stichwort zu, Herr Kruse, auf das ich gleich zurückkommen werde. Ich gebe Ihnen ein, zwei Minuten Zeit, darüber nachzudenken:

(Zurufe von der CDU)

Bootcamps für Jugendliche. – Unser Stichwort lautet: Prävention. Oder anders gesagt: Wir handeln jetzt für die Zukunft Nordrhein-Westfalens.

Ich will Ihnen dafür gerne Beispiele an die Hand geben.

Wir stellen seit 2011 deutlich mehr Polizeibeamtinnen und ?beamte ein: zuerst 1.400, in diesem Jahr 1.477, und der Haushaltsplanentwurf sieht 1.500 Einstellungen für das kommende Jahr vor. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass in Ihrer Regierungsverantwortung im Jahr 2006 ein Altersbericht der Polizei vorgelegt wurde, in dem zu lesen stand, dass, würden die Einstellungszahlen nicht sofort und drastisch erhöht, eine demografische Lücke auf uns zurollen würde.

Herr Dr. Orth, es mag ja sein, dass Sie entscheiden, in Ihrer Kanzlei nicht jetzt jemanden einzustellen, den Sie möglicherweise erst in zehn Jahren brauchen. Aber eine Organisation mit 45.000 Frauen und Männern, bei der wir heute einstellen müssen, um in zehn, 20 und 30 Jahren die notwendige Sicherheit in diesem Land gewährleistet zu wissen, mit der Einstellungspolitik Ihrer Kanzlei zu vergleichen, zeigt, dass Sie offensichtlich die Tragweite Ihres Handelns nicht ganz begriffen haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie haben eine personelle Lücke bei der Polizei von 2.500 Beamtinnen und Beamten durch zu wenige Einstellungen in Ihrer Regierungszeit zu verantworten.

(Christof Rasche [FDP]: Was war denn davor?)

2.500 ist die schwarz-gelbe Lücke, die wir vor uns hertragen müssen.

Jetzt ergänze ich noch: Sie fordern, wie Kollege Stotko zu Recht herausgearbeitet hat, in den nächsten Jahren die Zahl der Polizeibeamtinnen und ?beamten in diesem Land um weitere 1.600 abzubauen, wohl wissend, welche demografische Lücke auf uns zukommt.

Ich hätte nicht geglaubt, das sagen zu müssen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, aber Sie sind ein sicherheitspolitisches Risiko für dieses Land geworden!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Thomas Stotko [SPD]: Bravo!)

Herr Dr. Orth, ich will nicht auf das eingehen und nicht bewerten, was Sie alles, auch in meine Richtung, vorgetragen haben.

Sie haben gerade dazwischen gerufen: Das ist Fakt! – Sei es drum.

Aber eine nahezu dümmliche Aussage darf hier nicht stehenbleiben. Sie haben gerade behauptet: Wenn man in Köln den Notruf wählt, ist da stets besetzt. – Herr Dr. Orth, zurzeit sitzt da Polizeihauptkommissar Markus Stinner als Dienstgruppenleiter mit zehn weiteren Beamtinnen und Beamten und nimmt Notrufe in der Stadt Köln entgegen.

(Beifall von der SPD)

Herr Dr. Orth, Sie können sich gerne davon überzeugen, dass jeder Anruf durchgestellt wird. Ich will Sie aber warnen: Wenn das aber geschieht, um dümmlichen Schabernack mit der Polizei zu treiben, ist das – das wissen Sie als Jurist hoffentlich – strafbewehrt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Minister Jäger, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich möchte gar nicht auf der Redezeit herumreiten. Sie dürfen ja so lange reden, wie Sie mögen, aber der Kollege Dr. Orth möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Wollen Sie diese zulassen?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Gerne.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Dr. Orth.

Dr. Robert Orth (FDP): Herr Minister, Sie haben gerade wunderbar ausgeführt, wie viele Beamtinnen und Beamte gerade in Köln sitzen, und haben sie namentlich benannt. Aber sind Sie auch bereit zu erklären, warum auf meine Abfragen hin landauf, landab in den einzelnen Kreispolizeibehörden die Aussage kam, dass Abertausende von Notrufen eben nicht angenommen wurden? Wie erklären Sie das den Menschen, die davon betroffen sind?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Das erkläre ich den Menschen so, wie ich es in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage versucht habe zu erklären. Ich glaube aber, dass die Menschen bereitwilliger sind als Sie, Tatsachen entgegenzunehmen. Die Anrufe gehen nicht verloren, Herr Dr. Orth, sie werden weitergeschaltet. Diesen Unterschied müssen Sie einmal wahrnehmen. Wenn eine Leitstelle ausgelastet ist, erfolgt automatisch die Weiterleitung zur weiteren Leitstelle, bis dieser Anruf angenommen werden kann.

Herr Dr. Orth, das haben wir Ihnen weitreichend in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage erläutert, allerdings nicht bebildert, worunter wahrscheinlich die Verständlichkeit gelitten hat.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben dem Gebiet „Polizei“, bei dem wir gesagt haben, dass wir da die Gemeinsamkeit brauchen, brauchen wir diese Gemeinsamkeit auch im Bereich des Feuerschutzes. Wir legen beispielsweise ein Projekt von über 10 Millionen € auf, um Warnsysteme vor Ort zu installieren. Wir kümmern uns aktiv darum, dass das wichtige Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr erhalten werden kann. Denn wir wissen, dass diese hoheitliche Aufgabe des Brandschutzes nur gewährleistet werden kann, wenn Menschen in ihrer Freizeit dies erledigen. Das ist nicht hoch genug wertzuschätzen. Deshalb haben wir dieses Projekt aufgelegt.

Ich bin übrigens dem Landesgesetzgeber auch dankbar, wenn er hoffentlich gleich mit großer Mehrheit beschließen wird, dass wir eine ordentliche Ausstattung bei der Polizei haben werden.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Minister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Nein, jetzt komme ich wirklich zum Ende, Herr Präsident. Jetzt keine Zwischenfrage mehr.

Ich danke ausdrücklich dem Landesgesetzgeber dafür, dass er ausreichend Mittel für die Umsetzung des Digitalfunks in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt hat, dafür, dass unsere Polizei modern ausgestattet ist, ohne überbordend ausgestattet zu sein. Ich glaube, es ist für die Sicherheit in diesem Land wichtig, dass wir nicht nur genügend Polizeibeamtinnen und ?beamte auf der Straße haben, sondern dass die ihren Job mit ausreichend gutem Material wahrnehmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Ich teile dem Hohen Haus mit, dass die Landesregierung die Redezeit um gut zwei Minuten überzogen hat. Ich gucke ins Rund, ob noch jemand einen „Nachschlag“ haben möchte. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit sind wir am Schluss der Aussprache zu diesem Einzelplan.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Einzelplan 03. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4403, den Einzelplan 03 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung Folge leisten? – SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Piratenfraktion, der fraktionslose Abgeordnete Stein. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 03 in zweiter Lesung angenommen.

Wir stimmen über den Antrag der Piratenfraktion Drucksache 16/4438 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4438 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung entsprechend angenommen.

Ich rufe nunmehr auf:

     Einzelplan 13
Landesrechnungshof

Ich weise Sie hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4413.

Meine Damen und Herren, eine Aussprache zu diesem Einzelplan ist nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 13 kommen können. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4413, den Einzelplan unverändert anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung Folge leisten? – Das sind alle fünf Fraktionen des Landtags und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Enthält sich jemand oder stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 13 in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

     Einzelplan 01
Landtag

Ich weise Sie hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4401.

Meine Damen und Herren, auch hier ist eine Debatte heute nicht vorgesehen. Gleichwohl gibt es eine angemeldete Erklärung zum Abstimmungsverhalten durch den Abgeordneten Marsching. Gemäß § 47 unserer Geschäftsordnung erteile ich hiermit dem Kollegen Marsching dazu das Wort. Bitte sehr.

Michele Marsching (PIRATEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Wir werden jetzt über den Einzelplan 01 des Haushalts Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014 abstimmen. Titel ist: Geschäftsbereich des Landtags.

Die Piratenfraktion hat zum Thema „Streaming“, also Übertragung von Landtagssitzungen im Internet, mehrere abgestufte Anträge im Hauptausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss zur Abstimmung gestellt. Diese wurden rundheraus abgelehnt und in beiden Ausschüssen nicht thematisch behandelt.

Die letzte und öffentliche Möglichkeit, diese Anträge zu beraten, wäre jetzt hier im Plenum gewesen. Hier jedoch muss ich von meiner Parlamentarischen Geschäftsführerin hören, dass trotz vorliegender Anträge keine Debatte zu diesem Einzelplan stattfinden soll, weil man das „noch nie so gemacht habe“.

Mir reicht es nicht, dass jetzt aus anderer Ecke eine Lösung in Aussicht gestellt wird. Diese Lösung zu erklären, wäre in den Ausschüssen möglich gewesen, das wäre auch hier möglich gewesen. Das ist jedoch nicht geschehen. Ich persönlich kann es mit meiner Auffassung von demokratischen Prozessen nicht vereinbaren, auch nur einem einzigen Haushaltstitel zuzustimmen, über den nicht beraten wird, wenngleich Änderungsanträge dazu vorliegen.

Entgegen der wahrscheinlichen Mehrheit dieses Hauses und entgegen der Beschlussempfehlung meiner eigenen Fraktion werde ich daher diesem Einzelplan nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN – Martin Börschel [SPD]: Hätten wir doch im Ausschuss diskutieren können!)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Marsching.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 01. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4401, den Einzelplan in der Fassung seiner Beschlüsse entsprechend anzunehmen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? – SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, CDU- und FDP-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Das ist ein Teil der Piratenfraktion. Wer möchte sich enthalten? – Das ist ein weiterer Teil der Piratenfraktion. Damit ist der Einzelplan 01 in zweiter Lesung angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende unserer heutigen Haushaltsberatung, die wir an dieser Stelle unterbrechen und morgen mit den Beratungen zu Einzelplan 14 fortführen.

Wir kommen zu:

4   Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3968

Beschlussempfehlung
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/4358

Entschließungsantrag
des Abgeordneten Robert Stein (fraktionslos)
Drucksache 16/4485

Entschließungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4492

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Landesregierung muss vollständig auf Kommunal-Soli verzichten – „Zwangs-Soli“ gefährdet die kommunale Selbstverwaltung

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/4430

Ich eröffne damit die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht zunächst Herr Kollege Körfges.

Hans-Willi Körfges (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde für die SPD-Landtagsfraktion empfehlen, der Beschlussempfehlung aus dem Kommunalausschuss zuzustimmen und die anderen Anträge, die uns zur Beratung vorliegen, abzulehnen.

Ich will das hier in der gehörigen Art und Weise begründen und zunächst einmal Bezug auf eine Presseerklärung nehmen, die ich gestern, und zwar vom Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden“ habe lesen dürfen. Darin wir mit einer Hoffnung eine Forderung an uns verbunden: „Arme Städte hoffen auf ‚faire und gerechte‘ Landtagsentscheidung.“

In dieser Presseerklärung wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, wo die Ursachen für die Überschuldung unserer Kommunen, für die Nothaushaltssituation unserer Kommunen gelegen haben. Es wird darauf hingewiesen – das halte ich für absolut wichtig –, dass wir hier alles tun dürfen, nur eins nicht, nämlich die kommunale Familie durch falsche und unrichtige Schuldzuweisungen gegeneinander aufzustellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir sind für den Stärkungspakt, weil wir glauben, dass es auch ein Akt der interkommunalen Solidarität ist. Ja, wir stehen zu unserer gemeinsamen Verantwortung für die Kommunen. Ja, wir bekennen uns dazu, dass ein Teil der Lasten über einen Solidarbeitrag der etwas besser dastehenden Kommunen getragen werden muss.

Ich will im Einzelnen auf Folgendes hinweisen: Der Stärkungspakt hat insgesamt ein Volumen von 5,76 Milliarden €. Davon wird nach unseren Änderungsanträgen im HFA und im Ausschuss für Kommunalpolitik das Land insgesamt ca. 4 Milliarden € beitragen. Das ist vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der haushaltsmäßig zu berücksichtigenden Begrenzungen eine Leistung, auf die dieses Land im Interesse seiner Kommunen stolz sein darf.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Körfges, ich darf kurz unterbrechen. – Der fraktionslose Abgeordnete Kollege Stein möchte eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie diese zulassen?

Hans-Willi Körfges (SPD): Ja, selbstverständlich.

Vizepräsident Daniel Düngel: Dann machen wir das doch. – Herr Kollege Stein, bitte sehr.

Robert Stein (fraktionslos): Herr Körfges, ich danke Ihnen dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Der Kollege Mostofizadeh hat heute Morgen in seiner Rede zum GFG gesagt, dass die Abundanzumlage oder der Kommunal-Soli aufseiten der Geberkommunen nur von nachhaltig abundanten Kommunen getragen wird. Sehen Sie es ebenso, dass die Geberkommunen alle nachhaltig abundant sind?

Hans-Willi Körfges (SPD): Ja, natürlich. Sie sind noch nicht lange dabei, Herr Kollege Stein. Deshalb sehe ich Ihnen eine gewisse Unkenntnis in Bezug auf die Termini technici nach. Abundanz bedeutet, dass eine überschießende Steuerkraft vorliegt. Wir sprechen von nachhaltiger Abundanz, weil dieser Sachverhalt in drei von fünf Jahren gegeben sein muss, damit die betreffenden Kommunen überhaupt zur Solidarität herangezogen werden können. Ich lege großen Wert darauf, dass man Abundanz nicht im Wortsinne mit reich zu übersetzen hat. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass es richtig reiche Kommunen – mit ganz geringen Ausnahmen – in Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf eine vielfältige Kritik eingehen. Eine Sache unterscheidet diese Regierungskoalition wohltuend von Vorgängerkonstellationen. In der Anhörung wurden wir darauf hingewiesen, dass es für manche Kommunen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden gewesen wäre, die ursprünglich in Ansatz gebrachte Summe zu stemmen. Wir haben unsere Konsequenzen daraus gezogen und werden den Kommunen nur noch die Hälfte der ursprünglich in Ansatz gebrachten Summe tatsächlich aufbürden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle gilt Folgendes: Wenn sich alle Kommunen an der Konsolidierung der Haushalte unserer „Kommunen in schwierigen Umständen“ beteiligen, kann man aus Gründen der Gerechtigkeit nicht eine Gruppe von Kommunen auslassen. Lassen Sie mich das kurz ausführen.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Körfges, ich habe eigentlich auf das Ende des Satzes gewartet. Das dauert aber wohl noch einen kleinen Augenblick. Deshalb erlauben Sie mir, zwischendurch zu fragen. Herr Kollege Höne möchte Ihnen nämlich auch eine Zwischenfrage stellen. Darf ich diese auch zulassen?

Hans-Willi Körfges (SPD): Ja, gerne.

Vizepräsident Daniel Düngel: Dann machen wir das doch. – Herr Kollege Höne, bitte schön.

Henning Höne (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Körfges, danke für die Zulassung der Zwischenfrage. – Sie haben den Terminus der nachhaltigen Abundanz aus Ihrer Sicht vorgestellt. Wie genau erklären Sie sich die Nachhaltigkeit dieser Abundanz, wenn betroffene Zahlerkommunen jetzt Kredite aufnehmen müssen, um diese Summen aufzubringen?

Zweite Frage: Sind Sie mit mir im Hinblick auf die Halbierung der Summe der Meinung, dass auch ein halber Schritt in die falsche Richtung immer noch in die falsche Richtung geht?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Hans-Willi Körfges (SPD): Der zweite Teil stellt eine rhetorische Frage dar. Dazu kann ich Ihnen sagen, im Laufe meiner weiteren Ausführungen wird sich ergeben, dass es Solidarität geben muss, weil sich alle anderen Kommunen auch solidarisch beteiligen bzw. durch eigene Sparanstrengungen ihren Beitrag tragen.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Die Kommunen im Stärkungspakt müssen 70 % ihrer strukturellen Lücke selbst decken. Alle Kommunen im GFG-System sind mittelbar an der Sanierung der kommunalen Finanzen und der notleidenden Kommunen beteiligt. Von daher würde es auch unter Gerechtigkeitsaspekten überhaupt keinen Sinn machen, aus der interkommunalen Solidarität gerade die Kommunen herauszunehmen, die weder im GFG noch im Stärkungspakt verhaftet sind. Darüber lassen wir mit uns prinzipiell nicht diskutieren.

(Beifall von der SPD)

Zur Frage, ob man die Darlehensaufnahme in Kauf nehmen muss, sage ich Ihnen: Rein technisch und fachlich hat das mit dem Kriterium der Abundanz leider nicht viel zu tun. Es gibt kaum eine Kommune in Nordrhein-Westfalen, die nicht regelmäßig für verschiedene Zwecke Darlehen aufnehmen muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss kommen.

(Zuruf von der CDU)

Ich möchte an der Stelle auf ein paar Dinge aufmerksam machen, die mich intensiv stören.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Wir bemühen uns unter Aufbietung aller Möglichkeiten des Landeshaushalts, den Kommunen zu helfen. Sie verweigern sich der Mitwirkung, wenn es darum geht, finanziell darzustellen, dass diese Hilfe tatsächlich möglich ist. Wer sagt, wir wollen die Kommunen unterstützen, danach aber weder unserer Konstruktion zustimmt noch eigene Anträge in der Sache vorlegt, der redet mit doppelter Zunge, kocht parteipolitische Süppchen und ist an der Gesundung unserer Kommunen nicht interessiert.

(Beifall von der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle auf den phänomenalen Antrag der Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion eingehen. Ich nenne zehn Punkte, warum das nicht geht.

Man kann dieser Meinung sein. Lieber Herr Kollege Kuper, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dann sagen Sie bitte auch, wie den Kommunen nach Ihrer Meinung zu helfen ist. Es gab einmal eine spaßige Erfindung, den Kommunalkompass. Er war nach dem Motto konzipiert, die Kommunen ziehen sich à la Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Sumpf. Das ist von der Fachöffentlichkeit so krachend in die Tonne gekloppt worden, dass Sie sich offensichtlich seitdem nicht mehr trauen, eigene Finanzierungsvorschläge vorzulegen.

Den Kommunen kann man nur dann nachhaltig und wirksam helfen, wenn man dazu bereit ist, selbst Geld in die Hand zu nehmen und die Finanzierung des Stärkungspaktes sicherzustellen. An der Stelle sind Sie von der Opposition insgesamt eine Antwort schuldig geblieben. Wir stehen dazu. Wir nehmen Kritik an und diskutieren mit denjenigen, die uns kritisieren. Wir stehen auch zu dem Instrument der Solidarabgabe und glauben, dass wir eine faire und gerechte Lösung für alle Beteiligten gefunden haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kuper das Wort.

André Kuper (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU lehnt den Gesetzentwurf zum Stärkungspakt bzw. jetzt zur Einführung des Kommunal-Soli als ungerecht und unsozial ab.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Seit der Auflage des Stärkungspaktes im Jahre 2011 sorgte der Kommunal-Soli für massive Aufregung und vernichtende Kritiken. Von Anfang an war klar, dass SPD und Grüne diese kommunale Kofinanzierung des Stärkungspaktes wollten. Aber immer wieder wurde Konkretes zur Ausgestaltung vertagt. Selbst die ersten Zahlen kamen nicht aus dem Kommunalministerium, sondern aus der kommunalen Familie.

Der Sprengstoff Ihrer Entscheidung ist Ihnen sehr wohl bewusst. Aber Sie ziehen es durch.

Und heute geht es nicht nur ums Zündeln, nein, mit dem heutigen Beschluss verursachen Sie einen mehrfach verheerenden Flächenbrand in der kommunalen Familie.

(Beifall von der CDU)

Dabei hilft diese Last-Minute-Belastungsreduzierung nur marginal. Im bildlichen Vergleich haben Sie mit dem Kommunal-Soli das gesamte Anwesen in Brand gesetzt. Jetzt löschen Sie die Garage oder die Scheune, lassen das Hauptgebäude aber weiter in Flammen stehen. Die Wirkung wird vernichtend sein. Das werden Sie in den nächsten Jahren deutlich merken.

Sie sollten sich deshalb die Frage stellen: Woher sollen die Solizahler-Kommunen das Geld nehmen? Denn während in fast allen anderen Bundesländern schwarze Zahlen geschrieben werden, ist die Situation der Kommunen in NRW desolat. Wir sprachen schon heute Morgen von 400 Millionen Defizit und 25 Milliarden Kassenkrediten.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Dazu haben Sie beigetragen!)

Und in dieser Situation wollen Sie von den 59 Gemeinden 780 Millionen zusätzlich abkassieren – ungeachtet der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Solizahler; denn Ihr Zahlerkriterium der Abundanz ist keine faktische Tatsachenentscheidung, sondern eine politische Entscheidung per Definition im kommunalen Finanzausgleich.

(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Das ist keine politische Entscheidung! Das hat doch mit dem Kriterium der Abundanz überhaupt nichts zu tun, Herr Kuper!)

Und das bei folgenden Fakten: Nur sieben Kommunen haben einen ausgeglichenen Haushalt, 35 haben Defizite in Millionenhöhe, 17 Städte sind im Nothaushaltsrecht oder in der Haushaltssicherung. Aber gleichwohl sollen sie Soli zahlen?

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Kuper, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche.

André Kuper (CDU): Nein. – Sie lassen die Vorbelastungen der Solizahler, zum Beispiel deren Schulden in Höhe von rund 2,5 Milliarden €, außer Acht. Sie machen die Solizahler quasi per Gesetz zu Unterhaltspflichtigen für andere Kommunen und wenden bei der Unterhaltspflicht mit der Abundanz die gleichen harten Kriterien wie für die Hilfeempfänger nach dem GFG an. So etwas wäre im sozialen Unterhaltsrecht ein Skandal. Nicht zuletzt deshalb glaube ich auch, dass dieser Entwurf verfassungswidrig ist.

(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Das hat nichts mit Abundanz zu tun, Herr Kuper!)

Die Pro-Kopf-Belastung ist trotz Ihrer Last-Minute-Änderung immens. Nehmen wir mal einige Beispiele.

In Monheim belasten Sie jede Bürgerin und jeden Bürger mit 584 € pro Jahr, in Straelen mit 259 €, in Borbach mit 214 €.

(Michael Hübner [SPD]: Was ist das denn für eine Rechnung, Herr Kuper?)

Sie nehmen jeden Anreiz für sparsame Haushaltsführung.

Und Sie müssen sich dabei fragen: Wie oft wollen Sie Solidarität einfordern? Beim GFG lassen Sie die Steuerstarken heraus und verteilen die Milliarden auf die anderen. Die müssen das zweite Mal Solidarität leisten bei den Umlageverbandszahlungen. Und jetzt das dritte Mal beim Kommunal-Soli! All das belegt: Dieses System ist paradox.

Fakt ist: Mit diesem Gesetzentwurf verlängern Sie den Stärkungspakt um zwei Jahre, noch bevor er im Landtag überhaupt beschlossen worden ist.

(Michael Hübner [SPD]: Er ist beschlossen, Herr Kuper!)

Wir wollen mal abwarten, ob er demnächst nicht noch einmal verlängert wird.

Fakt ist auch: Die 780 Millionen € müssen letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Gewerbetreibenden aufgebracht werden.

Fakt ist ebenso: Keine Kommune weiß über 2014 hinaus, wie viel zu zahlen ist. Bei Ihrem System kann es sogar passieren, dass selbst heutige Empfänger wie Oberhausen oder Nideggen theoretisch in 2021 und 2022 selber zahlen müssen,

(Minister Ralf Jäger: Das ist aber sehr theoretisch!)

weil der Stärkungspakt dann ausgelaufen ist.

Also: Der Soli bleibt falsch. Für die betroffenen Kommunen ist Ihre Entscheidung heute ein harter Einschnitt in die Selbstverwaltung. Sie legen einen Flächenbrand, Sie provozieren, dass weitere Kommunen in die Haushaltsmisere geraten.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

Für Kommunalpolitiker ist heute ein rabenschwarzer Tag oder Abend. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Kollegen, meine lieben Kolleginnen! Lassen Sie mich eingangs sagen: Nachdem ich Ihre Ausführungen, Herr Kuper, gehört habe, kann ich nur ein Resümee ziehen: Das ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich habe mir erzählen lassen: 2011, als diskutiert worden ist über die Frage, wie wir mit der Situation der hoch verschuldeten, der überschuldeten Gemeinden umgehen, wurde von Ihrer Seite – „ihrer“ klein geschrieben – gesagt: Das, was da an Landesgeldern bereitgestellt worden ist, ist überhaupt nicht auskömmlich. Wir brauchen zusätzliches Geld – Sprich: Oben sollten noch 300 Millionen € drauf.

Sie haben schon seinerzeit keine Antwort gegeben, wie das denn finanziert werden soll.

(Michael Hübner [SPD] und Hans-Willi Körfges [SPD]: Aus dem GFG!)

– Danke für den Hinweis! Den brauchte ich nämlich. Den brauchte ich deshalb, weil das die Herangehensweise der CDU in ihrer Regierungszeit war. Die haben nämlich Folgendes gemacht: Befrachtungen vorgenommen, bestimmte Bestandteile wie die Grunderwerbsteuer herausgenommen. Mit dem Ergebnis: Es gab eine Verteilmasse, die in Abzug gebracht werden konnte. Das hat uns als Landeshaushaltsgesetzgeber gutgetan. Möglicherweise wäre Ihre Herangehensweise Folgende gewesen: Auf diese Art und Weise finanzieren wir auch den Solidarpakt.

Das machen wir nicht. Das haben wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Diskussion zur Verabschiedung des GFG 2014 deutlich gemacht. Ich will Ihnen die Zahlen vor Augen führen: Als Landesgesetzgeber geben wir rund 420 Millionen € für den Stärkungspakt. Rund 400 Millionen € beträgt der Wert, der durch die Herausnahme der Befrachtung und die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer herausgekommen ist.

Dann schüren Sie so richtig schön den Konflikt zwischen den angeblich gut arbeitenden, sparsamen Westfalen, Rheinländern usw. Man kann das beliebig ausweiten.

(Zuruf von der CDU: Eben nicht! – Gegenruf von Dietmar Bell [SPD]: Keine Ahnung! Frechheit! Schämen Sie sich! Fragen Sie Ihren Oberbürgermeister Peter Jung! – Weitere Zurufe)

– “Angeblich“. – Folgt man Ihnen, können die Politiker aus den Ruhrgebietsstädten gar nicht anders, als mit dem Geld nur prassend umzugehen.

(Zurufe von der CDU)

Das ist doch völlig daneben. Selbstverständlich nehme ich wahr, dass alle in diesem Zusammenhang versuchen, mit den Haushaltsmitteln sparsam umzugehen. Das ist im Übrigen Ihre Verpflichtung.

Selbstverständlich wissen wir – das trifft nicht nur für rot-grün, sondern auch für schwarz-gelb geführte Gemeinden –

(Kai Abruszat [FDP]: Das gilt auch für Schwarz-Grün!)

aus der Vergangenheit, dass es eine ganze Reihe von Fehlentscheidungen mit Blick auf die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen gegeben hat, die ohne Zweifel heute sicherlich haushaltsbelastend sind.

Aber Sie sollten auch einmal anerkennen, wie sich die Situation in den überschuldeten Gemeinden tatsächlich darstellt. Herr Kuper, Sie haben vorhin das Beispiel Monheim gebracht. Ich fand das nett. Wenn man sich die Situation der Stadt Monheim im Detail ansieht, stellt man fest, dass Monheim, eine Gemeinde mit 40.000 Einwohnern, Gewerbesteuereinnahmen erzielt, die etwa mit denen der Stadt Duisburg vergleichbar sind.

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Bezogen auf die Planungen, die für 2014 angesetzt worden sind, haben wir Vergleiche, die etwa auch mit Dortmund greifen. Wir haben in den Stärkungspaktgemeinden Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf zwischen 400 € und 500 €.

Eine Stadt wie Düsseldorf jammert über ihre Defizite, die sie in den letzten zwei Jahren gehabt hat, und hat ein Pro-Kopf-Einnahmen von etwa 1.400 €. Das heißt, es gibt eine Differenz von 1.000 € Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf. Das multipliziert mit 600.000 Einwohnern bedeutet einen Mehrertrag von 600 Millionen €, die der Stadt Düsseldorf zur Verfügung stehen und die die Stadt Duisburg nicht hat.

(Zurufe von der CDU)

Das kann man natürlich in der Richtung missdeuten, dass die Duisburger offensichtlich nicht sparsam mit ihren Geldern umgehen können. Das ist die Realität; mit der sollten Sie sich auseinandersetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD– Zurufe von der CDU)

– Ich finde es schön, dass Sie sich ereifern.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Krüger, es gibt den Wunsch …

(Fortgesetzt Zurufe von der CDU und der FDP)

Mario Krüger (GRÜNE): Man muss Ihnen auch mal die Wahrheit ins Gesicht sagen können.

Wenn Sie dann …

(Unruhe)

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Krüger, es ist relativ laut. Deshalb kann man sich schlecht verständigen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abruszat.

(Kai Abruszat [FDP]: Nein, nein! – Mario Krüger [GRÜNE]: Trau dich doch! – Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

– Das war mein Fehler. Der Kollege Orth hat sich gemeldet. Würden Sie seine Zwischenfrage auch zulassen?

Mario Krüger (GRÜNE): Ja, gerne. Im Gegensatz zu meinem Vorredner, Herrn Kuper.

(André Kuper [CDU]: Genau!)

Präsidentin Carina Gödecke: Bitte schön.

Dr. Robert Orth (FDP): Wir haben einiges über die Gewerbesteuereinnahmen der einen oder anderen Kommune in Nordrhein-Westfalen gelernt.

Ich selbst bin Düsseldorfer Bürger. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und hier nie weggekommen – das mag man mir vorwerfen –, weshalb ich die Verhältnisse hier aber gut kenne. Ich hätte gern von Ihnen bewusst, wie Sie bewerten, dass sowohl die Verteilung des Gewerbesteueraufkommens als auch der Einkommensteuer durch bundesgesetzliche Regelungen erfolgt und deswegen die Stadt Düsseldorf einen Anspruch darauf hat und sich dafür nicht entschuldigen muss, dass sie diese Einnahmen hat. Haben Sie sich mal gefragt, ob es auch an guter Politik liegen kann, dass man hier bessere Einnahmen als in anderen Städten erzielt?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Orth, ich weiß nicht, ob Sie mir zugehört haben.

(Zuruf von der SPD: Nein! – Weitere Zurufe)

Wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie: Ich habe weder der Stadt Düsseldorf vorgehalten, dass sie zu hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielt, noch der Stadt Duisburg, dass sie zu niedrige Gewerbesteuereinnahmen erzielt.

Ich habe an diesem kleinen Beispiel nur deutlich machen wollen, wie hoch die Unterschiede innerhalb der kommunalen Familie sind, und dass das nicht nur etwas mit Fehlentscheidungen bei Investitionsmaßnahmen zu tun hat, die vor Ort getroffen wurden – ich will gar nicht in Abrede stellen, dass es sie auch gegeben hat –, sondern dass das in großem Umfang mit den strukturellen Schwächen in den einzelnen Gebietskörperschaften zu tun hat.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD] – Zurufe von der FDP)

Ich möchte gern überleiten – damit bin ich beim Schluss meiner Antwort auf Ihre Frage – zu der Herangehensweise, die ich beispielsweise in der letzten Sitzung des Finanzausschusses erlebt habe, als über das GFG und den Stärkungspakt diskutiert wurde. Ihr finanzpolitischer Sprecher, Herr Opten-drenk, sagte dann: Die Grundlinie ist durch unseren Fraktionsvorsitzenden vorgegeben.

(Kai Abruszat [FDP]: Herr Optendrenk ist finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion! Wir sind immer noch eine eigenständige Partei!)

– Entschuldigung, dass ich das wegen der Schnelligkeit durcheinandergeworfen habe. Manchmal ist das alles für mich nur so ein schwarz-gelber Brei. Das mag man mir zugestehen.

Präsidentin Carina Gödecke: Sie müssen bitte auf die Redezeit achten.

Mario Krüger (GRÜNE): In diesem Zusammenhang ist ausgeführt worden: Zuerst einmal kümmern wir uns um den Landeshaushalt. Wir haben genug damit zu tun. Finanzielle Ressourcen für den Stärkungspakt sehen wir nicht. – Ich greife die Worte Ihres Fraktionsvorsitzenden Laumann vom Januar dieses Jahres auf, denn er hat ganz klar gesagt: Normalerweise würden wir das von der CDU nicht machen.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Krüger, Ihre Redezeit.

Mario Krüger (GRÜNE): So sieht die Toleranz und die Herangehensweise der CDU zur Kommunalfreundlichkeit aus. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Minister Guntram Schneider: Sehr gut!)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs etwas sagen, was ich bei den Stärkungspaktdebatten immer wieder gerne und aus Überzeugung sage: Mit dem Stärkungspaktgesetz haben FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2011 gemeinsam ein wichtiges Selbsthilfeprogramm für die kommunale Familie ins Leben gerufen. Daran gibt es nichts zu deuteln. Ich freue mich, dass das auch heute noch so gesehen wird.

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Aber, Herr Kollege Körfges,

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Zu früh gefreut!)

jetzt komme ich zu Ihrem Wortbeitrag. Als es um die Frage der Solidarität der Kommunen untereinander ging, haben Sie eben vorgetragen: Da lassen wir mit uns nicht diskutieren. – Das waren Ihre Worte. Herr Kollege Körfges, Ihre eigene Partei, die stolze Sozialdemokratische Partei in Nordrhein-Westfalen,

(Beifall von der SPD)

die SPD, sagt etwa ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl in den Parteigliederungen, die betroffen sind – ich zitiere aus der „Westfälischen Rundschau“; es geht um den Kreis Siegen-Wittgenstein ?: „SPD-Unterbezirk lehnt Kommunal-Soli ab“. Das ist eigentlich eine wunderbare Überschrift für die heutige Debatte, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich will damit nur sagen: Herr Kollege Körfges, Sie müssen sich mit den Argumenten aus der kommunalen Familie auseinandersetzen.

Das gilt auch für Ihren Wortbeitrag, Herr Kollege Krüger. Mein geschätzter Kollege Dr. Orth hat Ihnen eine Frage gestellt. Ich will das noch einmal in eine Bemerkung kleiden: Herr Kollege Krüger, Sie können doch nicht allen Ernstes einer Stadt wie Monheim vorwerfen, dass sie in der Frage ihrer Einnahmeentwicklung klüger gehandelt hat als die Stadt Duisburg. Wollen Sie etwa Städte gegeneinander ausspielen?

(Beifall von der FDP und der CDU – Widerspruch von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, für uns als Freie Demokraten bleibt klar:

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Rot-Grün hat im Beratungsverfahren zum heutigen Gesetzentwurf, den wir abschließend beraten und beschließen sollen, nichts gelernt. Egal ob Verfassungsrechtler, Finanzwissenschaftler, kommunale Spitzenverbände: Sie alle haben der Landesregierung bescheinigt, mit dem Kommunal-Soli einen Irrweg beschritten zu haben.

Ich sage Ihnen: Auch mit Ihrem Änderungsversuch, geprägt von hektischer Nervosität, ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl Beruhigungspillen zu verteilen, dass man nur einen halben Kommunal-Soli bezahlen muss, wird dieser Irrweg nicht besser, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Abruszat, es wird Sie nicht wundern, dass es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt.

Kai Abruszat (FDP): Aber die Uhr tickt schon die ganze Zeit.

Präsidentin Carina Gödecke: Das ist so. Wenn Sie so freundlich wären, mir eine Antwort zu geben?

Kai Abruszat (FDP): Selbstverständlich.

Präsidentin Carina Gödecke: Es ist Herr Kollege Körfges. Auch das wird Sie nicht wundern.

Hans-Willi Körfges (SPD): Lieber Herr Kollege Abruszat, ich will in aller Ruhe und Gelassenheit

(Kai Abruszat [FDP]: So wie ich auch!)

Sie jetzt fragen, weil Sie das Beispiel Monheim angeführt haben, ob Sie denn davon ausgehen, dass die Vorgehensweise von Monheim insbesondere im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer ein Vorbild für alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen sein könnte.

Kai Abruszat (FDP): Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Körfges, für diese Zwischenfrage, weil sie mir wirklich Gelegenheit gibt, meine Redezeit, die durch tosenden Beifall von CDU und FDP unterbrochen worden ist, noch etwas auszuweiten.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Herr Kollege Körfges, wir haben heute Vormittag,

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

schätzungsweise gegen Viertel vor elf, über das Gemeindefinanzierungsgesetz gesprochen. Wir haben über ifo und FiFo gesprochen. Wir haben auch über die Hebesatzspirale gesprochen. Damit komme ich zur Beantwortung Ihrer Frage: Wenn Sie sich in der Regierungskoalition mit den Grünen dafür einsetzen würden, Herr Kollege Körfges, das zu tun, was der Gutachter gesagt hat, sich nämlich an bundeseinheitlichen Gewerbesteuersätzen zu orientieren, dann würde auch die Stadt Monheim in ihrer Differenz zur Stadt Duisburg nicht annähernd die Vorteile erzielen, die sie derzeit hat. Tun Sie einfach, was die Experten sagen. Das ist eine gute Idee.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch zur Gegenfinanzierung von Rot-Grün etwas sagen. Sie haben jetzt aufgrund des großen Proteststurms den Kommunal-Soli halbiert. Ich war sehr gespannt, wie Sie das finanzieren wollen, und habe mir gedacht: Die SPD-Fraktion schaut im Einzelplan 10 bei Umweltminister Remmel nach, wo sie 90 Millionen € wegschneiden kann, denn da ist richtig Potenzial.

(Beifall von der FDP und der CDU – Lachen von der SPD)

Nein, was macht die Landesregierung, bzw. was machen die sie tragenden Fraktionen? Hören Sie genau zu, verehrte Kolleginnen und Kollegen, denn das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus.

(Michael Hübner [SPD]: Jetzt kommt das Geld aus Bayern!)

– Genau, lieber Kollege Hübner, wie schon im Kommunalausschuss gesagt.

Als Gegenfinanzierungsvorschläge haben Sie allen Ernstes gebracht: Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen € beim Länderfinanzausgleich. Donner-wetter. Das ist kreativ! Super!

(Michael Hübner [SPD]: Richtig! Das sind allgemeine Haushaltsmittel!)

Dann haben Sie weitere Gegenvorschläge gebracht: 30 Millionen € weitere Einnahmen aus den sogenannten Bundesergänzungszuweisungen. Donnerwetter! Sehr kreativ!

(Gordan Dudas [SPD]: Solide!)

Dann haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, gesagt: Wir haben auch noch weniger Zinsen, die wir bezahlen müssen. Also haben wir noch ein bisschen mehr Geld über. Das können wir auch noch hineinstecken. Im Klartext heißt das: Bayern, der Bund und der private Sparer zahlen diese Veranstaltung. Das ist wenig kreativ.

(Beifall von der FDP und der CDU – Lachen von der SPD)

Lassen Sie mich abschließend noch auf Minister Jäger eingehen,

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

der heute gegenüber den Medien geäußert hat, der Kommunal-Soli sei richtig – Zitat: „Wir überfordern niemanden!“-.

Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

Kai Abruszat (FDP): Ich kann Ihnen sagen: Das ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen, die jetzt mit eigenen Krediten diesen Kommunal-Soli bezahlen sollen. Das ist ein Irrweg. Leider werden Sie ihn heute beschreiten, aber Sie werden es bitter bereuen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf: Jetzt muss man sich schon selber feiern!)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal – es sind einige wenige – und vor dem Stream zu Hause!

(Zurufe von der CDU)

Was hier gerade geboten worden ist, ist natürlich fast schon nicht zu überbieten. Ein Applausometer wäre vielleicht an dieser Stelle gar nicht schlecht. Aber es geht ja um den Stärkungspakt bzw. das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes und einen Änderungsantrag dazu.

Allein der Änderungsantrag macht dieses Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes nach unserer Auffassung zu einer Mogelpackung. Hier wird viel Ideologie verbreitet, insbesondere von den die Regierung tragenden Fraktionen. Es wird nicht ausgeführt, dass durch diese Änderung in Wahrheit nur der Kreditgeber für solche Gemeinden ausgewechselt wird, die sich selbst diese Umlage, auch in der verkürzten Version, nicht leisten können. Anstelle von Banken und Sparkassen kreditiert im Prinzip das Land. Das geht explizit aus der Begründung des Änderungsantrags hervor.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes wird aus gutem Grund von den meisten beteiligten bzw. – so muss man sagen – betroffenen Kommunen bereits bei der Einbringung für verfassungswidrig gehalten. Auch der jetzt vorliegende Änderungsantrag verbessert das Bild nur scheinbar. Er erweckt den Eindruck, dass durch eine Halbierung der Lasten der sogenannten abundanten Kommunen diesen ein Gefallen getan werden soll. Das Gegenteil ist und bleibt der Fall.

Wenn man zum Beispiel die Stadt Haan betrachtet – es wurden viele Beispiele angeführt; ich nehme jetzt einmal die Stadt Haan, die zu den abundanten Gemeinden zählt –, stellt man fest, dass diese die Abundanzumlage, wie kürzlich ausgeführt worden ist, nur über Kassenkredite zu finanzieren in der Lage ist. Das muss man sich einmal vorstellen.

Es werden durch die Vorhaben der Landesregierung Kommunen mit prekären Haushalten, die sich teilweise bereits im Haushaltssicherungskonzept befinden, in die weitere Verschuldung getrieben. Das ist ganz klar. Das Gegenteil ist bis heute nicht belegt.

Wenn wir, die Opposition – in diesem Fall die Piraten –, die nach dem Stärkungspaktgesetz verpflichtenden Berichte anfordern, erleben wir beim Kommunalminister Jäger Abwehrbemühungen, die nicht anders als mit dem berühmt-berüchtigten Begriff „mauern“ zu bezeichnen sind, so wie es letzte Woche im Ausschuss geschehen ist oder aber durch die Nichtbeantwortung unserer diesbezüglichen Anfrage mit dem Verweis darauf, es handele sich um laufende Verwaltungsvorgänge. Man fragt sich – und wir fragen den Minister –, warum er sich beharrlich weigert, diese Prüfberichte der in Rede stehenden Kommunen herbeizuschaffen und uns vorzulegen.

(Beifall von den PIRATEN)

Diese sind nämlich erforderlich – das haben Sie im Ausschuss letzte Woche deutlich gesagt –, um eine Einzelfallbetrachtung der betroffenen Kommunen durchzuführen und festzustellen, ob und inwieweit die Wirkweise hier gegeben ist und wie stark die betroffenen Kommunen tatsächlich in den Wirkungsbereich einbezogen sind. Wenn Sie die Berichte haben, dann legen Sie sie vor. Sie haben aber gesagt, Sie haben sie nicht. Wenn Sie sie nicht haben, fragt man sich, warum nicht. Wollen Sie den betroffenen Kommunen nicht die Daumenschrauben anlegen oder was auch immer? – Wir wissen es nicht.

Eines steht jedenfalls nicht zuletzt aufgrund der letztwöchigen Sitzung des Kommunalausschusses fest: Ausschließlich die Einzelfallbetrachtung ist relevant und führt zu einer klaren Sicht auf die Verhältnisse, nämlich auf die Wirkweise des Stärkungspakts Stufe zwei und die möglichen Auswirkungen der Abundanzumlage.

Geschieht dies nicht, legen Sie die Berichte also nicht vor, sehr verehrter Herr Minister, müssen wir davon ausgehen, dass Sie die Kommunen und die Opposition weiterhin nicht ernst nehmen und dass Sie weiter mauern wollen. Deshalb sehen wir es als unerlässlich an, unseren Entschließungsantrag anzunehmen und ihm zu folgen. Wir empfehlen dies im Übrigen auch in diesem Hohen Haus.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit und vor allem für die Verfassungsmäßigkeit der Abundanzumlage ist nämlich Vertrauen. So, wie das hier vorgeführt wird, wird ein solches Vertrauen aber nicht geschaffen. Das hat auch heute zahlreiche Demonstranten vor die Türen und Tore des Hohen Hauses gerufen.

Die Zwischenrufe aus der SPD-Fraktion freuen mich ganz besonders. Ich habe sie hier die ganze Zeit verfolgt. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich noch eines sagen: Wenn es so weit geht, dass sogar Vertreter von Spitzenverbänden der Kommunen angegangen und – man muss es wohl so sagen – persönlich massiv kritisiert und regelrecht eingeschüchtert werden, weil sie

(Lachen von der SPD)

– ja, ja – bestritten haben, dass die Stärkungspaktziele erreicht werden, was überhaupt eine weitere Voraussetzung ist, dann muss ich mich doch ernsthaft wundern.

Insgesamt wird man abschließend sagen können: Das Änderungsgesetz ist abzulehnen. Es ändert nichts an dem bestehenden Desaster der betroffenen prekär wirtschaftenden Kommunen, sondern verstärkt den Ansatz zur Verschlechterung der Haushaltslage weiterer Kommunen, die als abundant gelten und als Geberkommunen quasi in Geiselhaft genommen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Als nächster Redner hat der fraktionslose Abgeordnete Stein das Wort.

Robert Stein (fraktionslos): Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Herr Körfges, ich habe gerade gelernt, und ich stelle fest, die Verwendung des Begriffs „Abundanz“ ist hier wirklich zynisch.

Am 13. März stellte sich der Innenminister und Minister für Kommunales, Herr Jäger, auf das Podium der jährlichen Hauptausschusssitzung des Städte- und Gemeindebundes NRW in Soest. Dort erzählte er in aller Selbstverständlichkeit, in NRW könne es keine Abundanzumlage geben, denn es gebe auch keine abundanten Kommunen. Da kann man ja auch nur zustimmen. Das muss für die vielen Geberkommunen letztendlich wie Hohn klingen. Sie wissen genau, dass sich überhaupt nur die wenigsten Kommunen in NRW einen ausgeglichenen Haushalt leisten können. An Unglaubwürdigkeit ist das für mich nicht zu überbieten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich frage Sie: Wissen Sie eigentlich genau, was Sie mit dieser Änderung des Stärkungspakts bewirken? – Ich habe nicht das Gefühl, um ehrlich zu sein. Deswegen will ich das einmal, wie Sie es sich gerade schon bei einer anderen Person gewünscht haben, bebildern, also bebildert verdeutlichen.

Sie stellen sich als Robin Hood der Kommunen hierhin und beklauen die extrem prekär beschäftigten Niedriglöhner unter den Kommunen, um es dann den Arbeitslosen unter den Kommunen zu geben. Das ist kommunale Haushaltsprekarisierung: den Geberkommunen so viel vorenthalten, dass es für sie nicht mehr zum Haushalten reicht, und den Empfängerkommunen so wenig geben, dass es auch nicht hilft.

Diese Logik ist für mich nicht nur beeindruckend schlecht, sondern sie ist auch falsch. Sie sorgt auch dafür, dass strukturelle Sparbemühungen solide wirtschaftender Kommunen ad absurdum geführt werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben es hier schon gehört: Eine nicht unerhebliche Zahl der Geberkommunen – 17 – befindet sich gar im Haushaltssicherungskonzept bzw. im Nothaushalt. Diesen Kommunen wollen Sie jetzt ernsthaft finanzielle Mittel vorenthalten, was sie weiter schwächt, um sie den noch Schwächeren zu geben? – Herr Jäger, das können Sie nicht ernsthaft wollen. Dass Sie einen Fehler gemacht haben, müssten Sie im Grunde schon erkannt haben. Immerhin halbieren Sie das Volumen dieser Redundanzumlage. Besser macht es das nicht.

Das wird Herrn Abruszat freuen: Ich habe hier auch etwas vom Kreisverband Siegen-Wittgenstein, aber von Bündnis 90/Die Grünen. Die haben nämlich auch eine Pressemitteilung herausgegeben, datiert vom 18. November 2013. Ich zitiere einmal daraus:

„Fazit der Grünen-Resolution: Wir sagen Ja zur Solidarität! Aber Solidarität sieht anders aus! Darum sagen wir Nein zur in der vorliegenden Form geplanten Abundanzumlage. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2012 ‚Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten‘ ist zum Thema Solidaritätsumlage festgehalten, ‚dass sie für die betroffenen Kommunen tragbar ist und keine neuen Haushaltsnotlagen entstehen‘. An diesem richtigen Maßstab werden wir die Landesregierung und das Landesparlament messen.“

Der Kreisverband Siegen-Wittgenstein von Bündnis 90/Die Grünen lehnt diese Umlage ab.

Herr Jäger, ich fordere Sie auf, diesen Gesetzentwurf augenblicklich in die Tonne – wohin er auch gehört – zu werfen, statt die kommunale Familie zu entzweien und Keile zwischen sie zu treiben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sorgen Sie ab heute besser dafür, dass der Bund unseren Kommunen in NRW hilft, anstatt diese zynische Abundanzumlage zu realisieren. Gestehen Sie den Fehler ein, den Sie begehen wollen.

Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

Robert Stein (fraktionslos): Ich komme zum Schluss.

Handeln Sie im Sinne des Friedens und Wohls der kommunalen Familie! – Danke sehr.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, dass es diese Debatte wert ist, darüber zu reden, warum diese Solidaritätsumlage erforderlich ist, und auf die Ursprünge unserer gemeinsamen Diskussion hier im Landtag zurückzukommen. Ich erinnere mich sehr gut an das Jahr 2010, als wir – mit Ausnahme der damaligen FDP – gemeinsam über alle Fraktionsgrenzen hinweg festgestellt haben, wie unterfinanziert unsere Kommunen sind und wie dringend erforderlich eine Hilfe insbesondere durch den Bund ist. Das hat uns damals noch geeint.

Ich finde, heute muss man diese Diskussion von damals um das ergänzen, warum diese Diskussion eigentlich so eingetreten ist. Hintergrund ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU: In den Jahren 2005 bis 2010 haben Sie die Kommunen in einer unglaublichen Weise zur eigenen Haushaltssanierung herangezogen und 3 Milliar-den € aus ihren Kassen entnommen.

(Widerspruch von Bernhard Schemmer [CDU])

– Herr Schemmer, Sie als Statistikspezialist können das gerne nachlesen. Die Kassenkredite haben sich während Ihrer Regierungszeit in den Jahren 2005 bis 2010 von 10 auf über 20 Milliarden € mehr als verdoppelt. Wenn man nach fünf Jahren Regierungszeit eine solche Bilanz kommunaler Finanzen vorlegt, wäre in dieser Diskussion heute ein wenig mehr Demut wirklich nützlich,

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

dass diese Landesregierung das Problem einer kommunalen Minderfinanzausstattung wirklich angeht. Wir haben seinerzeit gesagt, aus diesem Landeshaushalt das zu leisten, was wir leisten können. Bei begrenzten eigenen Mitteln und dem eigenen Willen, die Schuldenbremse 2020 zu erreichen, tun wir, was wir im Rahmen unserer Fähigkeiten und des Stärkungspaktes leisten können. Den Löwenanteil des Stärkungspakts zahlt das Land. Ein kleiner Teil soll als Solidaritätsumlage aus der kommunalen Familie kommen.

Herr Abruszat, ich lobe immer die FDP – das sage ich jetzt wirklich ernsthaft –, insbesondere bei den Stärkungspaktkommunen, dass Rot-Grün und die FDP es waren, die das auf den Weg gebracht haben. Ich lobe Sie ausdrücklich, weil Sie damals ein Stück weit Mut bewiesen haben, bei einer Minderheitsregierung zu sagen: Wir wollen kein politisches Kapital daraus schlagen, sondern den Kommunen wirklich helfen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Kai Abruszat [FDP])

– Aber, Herr Abruszat, jetzt muss ich Sie leider enttäuschen: Bei meiner Tour durch die abundanten Kommunen sage ich auch immer: In dem Gesetz steht ebenfalls, dass die zweite Stufe des Stärkungspaktes von den finanzstarken Kommunen zu finanzieren ist. Herr Abruszat, ich weise immer darauf hin: Das haben Sie auch mit beschlossen. – Ich vermisse heute von Ihnen, dass Sie keine Angst vor der eigenen Courage haben, den Schritt mitgehen und selbst zu dem stehen, was Sie damals mit beschlossen haben, dass nämlich dieser kleine Teil von den finanzstarken Kommunen erbracht werden soll.

Wenn Sie möchten, dass es nicht die abundanten Kommunen sein sollen, machen Sie uns einen anderen Vorschlag! Dann reden wir darüber. Aber zu fordern, das Land solle das jetzt komplett finanzieren, wohl wissend, dass unsere Möglichkeiten begrenzt sind, ist nicht fair und hilft im Übrigen auch nicht unseren Kommunen.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Minister Jäger, würden Sie jetzt eine Zwischenfrage zulassen?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Nein, zu dem Thema bitte nicht.

Noch etwas: Ich habe mehrere Zurufe zu der Frage wahrgenommen, wer das Geld bekommt und was damit gemacht wird: Das seien diese Hungerleider aus dem Ruhrgebiet und dem Bergischen Dreieck, und die seien doch selber schuld.

(Zurufe)

Das widerspricht auch dem, was wir 2010 gemeinsam festgestellt haben. Der Zustand des jeweiligen kommunalen Haushalts ist in einer Weise fremdbestimmt, dass der Bürgermeister, der Oberbürgermeister oder der Rat der Stadt über die Höhe des Defizits kaum noch selbst bestimmen können. Äußere Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Grundsicherung, Kosten der Jugendhilfe sind entscheidend dafür, wie hoch die Ausgabenseite ist. Und für die Einnahmenseite ist nicht entscheidend, wie man an der Gewerbesteuerschraube dreht, sondern ob man das Glück oder Pech hat, dass internationale Konzerne die Gewerbesteuer gerade in diesem Ort abführen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Aber wenn Sie das – wie ich das gerade Zurufen entnommen habe – für Städte wie Oberhausen infrage stellen, tun Sie doch nur Folgendes: Sie untergraben den Beschluss dieses Landtags, dass die Kommunen insgesamt unterfinanziert sind, weil Sie suggerieren, die Kommunen hätten es selbst in der Hand, darüber zu entscheiden, ob sie überschuldet sind oder nicht. Sie unterlaufen damit Ihre eigenen Beschlüsse. Das ist nicht gut, weil es das konterkariert, was wir eigentlich gemeinsam erreichen wollen.

Da ich selber für diesen Teil an den Koalitionsverhandlungen teilgenommen habe, sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Bundestagsfraktion sind viel weiter als Sie und haben verstanden, dass wir für die Kommunen etwas tun müssen, dass es nicht die Ausgabenpolitik der einzelnen Kommune ist, die über ihren Haushalt bestimmt, und dass mehr Geld fließen muss. Deshalb haben wir in diesem Koalitionsvertrag dazu auch gute Beschlüsse zugrunde gelegt.

(Dr. Wilhelm Droste [CDU]: Sozialismus!)

– Ich habe den Zuruf „Sozialismus“ von Herrn Droste wahrgenommen.

(Lachen von der SPD)

Darüber kann man streiten – gibt es doch innerhalb der Bundesrepublik Landesteile, die Erfahrungen mit 40 Jahren Sozialismus haben und wissen, was das wirklich bedeutet, Herr Droste.

Nehmen Sie aber bitte zur Kenntnis, Herr Droste, dass eine solche Abundanzumlage in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein existiert. Ich bleibe bei der Begrifflichkeit „Sozialismus“, Herr Droste: In Sachsen ist die Abundanzumlage vier Mal so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Wenn das, was wir machen, Sozialismus ist, muss bei Herrn Tillich die Räterepublik herrschen, Herr Droste. Das ist die Tatsache!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben ein schwieriges Projekt gut hinter uns gebracht. Die Stärkungspaktkommunen sind auf einem guten Weg, ihre Haushalte wieder ausgeglichen zu bekommen. Das geschieht mit einer großen Landeshilfe und mit noch einmal zusätzlichen Konsolidierungsanstrengungen der Gemeinden, die diese Hilfe bekommen. Hilfe kann aber nicht nur immer eine Einbahnstraße sein. Dieses Problem der überschuldeten Kommunen müssen wir gemeinsam lösen – auch durch einen Anteil der kommunalen Familie selbst. Deshalb ist das, was wir hier machen, gerecht, fair und wichtig.

Ich hoffe, Sie können trotzdem noch zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank. – Herr Minister Jäger, bleiben Sie bitte einen Moment. Sie müssen bitte wieder zurückkommen, weil eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Schemmer angemeldet wurde.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!)

Ich will alle Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam machen, dass Herr Minister Jäger die Redezeit überzogen hat. Selbst wenn ich die bereits erfolgten Überziehungen der Fraktionen gegenrechne, hätte jede Fraktion noch gut zwei Minuten Zeit zu reden. – Herr Kollege Schemmer.

Bernhard Schemmer (CDU): Herr Minister Jäger, Sie hatten vorhin darauf hingewiesen – Sie hätten es auch etwas konkreter machen können –, dass die Kosten der Grundsicherung durch die bis dato amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung übernommen worden sind und es vorher – auch bereits vor der Bundestagswahl – klare Aussagen zum Thema Eingliederungshilfe gab. Ich habe aber Grund, ein bisschen zu Ihren Rechenschemen zu sagen.

Ich sehe mir an: Eine Gemeinde wie Heek beschäftigt fünf Mitarbeiter pro 1.000 Einwohner, eine Stadt wie Oberhausen hat drei Mal so viel – nicht 3 % mehr, sondern drei Mal so viel! Heek hat an eigener Steuerkraft plus Schlüsselzuweisungen – sie sind null – unter 1.000 € pro Einwohner zur Verfügung. Oberhausen hat mehr als 1.500 € pro Einwohner zur Verfügung. Können Sie mir einmal sagen, warum eine Gemeinde wie Heek, in der für jeden Bürger weniger als 1.000 € zur Verfügung stehen, jetzt eine Viertelmillion € – es war eine halbe Million – nach Oberhausen transferieren soll?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Ich habe gerade gehört: „… Oberhausen sanktionieren soll“. Das ist wirklich nicht der Kern dieser Solidaritätsumlage.

Ich will aber auf Ihre eingangs gestellten Punkte eingehen, auf die Frage der Grundsicherung und die Frage der Beteiligung des Bundes an den Eingliederungshilfen. Heute Morgen habe ich schon einmal gesagt – vermutlich konnten Sie da nicht im Saal sein –, dass die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung für die Kommunen kein Geschenk der alten Bundesregierung ist. Dies ist durch die Länder massiv dem Bund abverhandelt worden. Das geschah durch aktive Teilnahme des Landes Nordrhein-Westfalen. Übrigens stand dabei unser Finanzminister an der Spitze.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der CDU und der FDP)

Außerdem ist die Beteiligung des Bundes an den Eingliederungshilfen, Herr Schemmer, …

(Zuruf von Bernhard Schemmer [CDU])

– Sie können sich weiter aufregen. Tatsache ist Tatsache – und der getretene Hund bellt!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Lebhafte Zurufe von der CDU und der FDP)

– Herr Schemmer, zur Frage der Eingliederungshilfe: Obwohl wir – übrigens hier in diesem Raum – 2010 anerkennend gesagt haben, dass der Bund da einsteigen muss, hat sich die alte, abgewählte Bundesregierung geweigert und im Rahmen des Fiskalpaktes lediglich eine Protokollnotiz dazu aufgenommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Gegenrufe von der CDU und der FDP)

Dazu sage ich Ihnen: Es ist gut, dass wir darüber in Berlin mitverhandelt haben und dass das jetzt im Koalitionsvertrag steht. 5 Milliarden € vom Bund heißt 1 Milliarde € für Nordrhein-Westfalen. Das ist gut so.

(Zurufe von der CDU und der FDP – Unruhe)

Herr Schemmer, ich hoffe, ich habe Ihre Frage ausreichend beantwortet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Pfiff von der FDP – Anhaltender Widerspruch von der CDU und der FDP)

Präsidentin Carina Gödecke: Ich würde gerne noch einmal darauf hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn die Emotionen hochgehen und es sehr laut wird. Aber pfeifen wie auf dem Fußballplatz ist wirklich ein absolut unwürdiges Verhalten. Ich habe leider nicht gesehen, …

(Lebhafte Zurufe von der CDU und der FDP)

– Ich habe das Wort. Ich würde gerne wiederholen: Ich habe überhaupt nichts gegen die Lautstärke, auch nichts gegen Zwischenrufe; aber ein Pfeifen wie auf dem Fußballplatz ist in dieser Debatte nicht zulässig und dieses Hauses nicht würdig.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Kai Abruszat [FDP] meldet sich zu Wort.)

– Ich vermute, dass sich Herr Kollege Abruszat aus Versehen gemeldet hat, denn ich wüsste nicht, warum Sie …

(Zuruf von Kai Abruszat [FDP])

– Nein, da haben wir ganz eindeutige Spielregeln. Die Kurzintervention muss während des Redebeitrags angemeldet werden, und der Redebeitrag von Herrn …

(Unruhe – Lebhafte Zurufe von der FDP – Zurufe von der CDU)

– Ich würde empfehlen, dass alle diejenigen, die die Geschäftsordnung zur Hand haben, sie jetzt zur Hand nehmen und sich schlau machen, und dass die anderen sich bei ihren Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern erkundigen.

(Zuruf von der FDP)

– Er möchte reden und die Redezeit ausnutzen. Das ist etwas völlig anderes. Bitte schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Kai Abruszat (FDP): Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Jäger, die Debatte eignet sich, glaube ich, in der Tat nicht für Schuldzuweisungen und Klamauk. Eines ist, glaube ich, eindeutig festzustellen, und genau deshalb, Herr Minister, habe ich mich gemeldet.

Sie haben – jetzt sage ich es wie Kollege Krüger von den Grünen, „sie“ klein geschrieben – 2003 in Berlin mit rot-grüner Mehrheit ein Grundsicherungsgesetz auf den Weg gebracht, ohne einen einzigen Cent, welches die kommunale Familie belastet hat! Das ist die Wahrheit.

(Lebhafter Beifall von der FDP und der CDU – Serdar Yüksel [SPD]: Das stimmt nicht!)

Sich jetzt hier hinzustellen, Herr Minister, und zu sagen, Sie seien es gewesen, die kraft eigenen Antriebs diese Fehlentwicklung korrigiert hätten, das ist, gelinde gesagt, nur die halbe Wahrheit. Fakt ist: Die bisherige, noch amtierende Bundesregierung hat in den Gesprächen mit dem Bundesrat die entsprechenden Fehlentwicklungen korrigiert. Das gehört zur Wahrheit dazu. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

(Lang anhaltender lebhafter Beifall von der FDP und der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Die SPD-Fraktion hat angezeigt, dass sie noch Redezeit nutzen möchte. – Herr Dahm?

(Marc Herter [SPD]: Herr Garbrecht!)

– Ach, Herr Garbrecht, Entschuldigung.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oooh! – Unruhe)

Günter Garbrecht (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin nur dafür, dass wir immer versuchen, bei der Wahrheit zu bleiben.

(Erregte Zurufe von der CDU und der FDP)

Von daher muss ich die Behauptung des Kollegen Abruszat zurückweisen, dass 2003 die Grundsicherung ohne eine Entlastung der Kommunen eingeführt worden sei. Vielmehr war eine Entlastung in Stufen für die Kommunen vereinbart. Das können Sie nachlesen. Auch in einer parlamentarischen Debatte, in der es sehr hitzig zugeht, gehört es sich, dass man das, was seinerzeit eingeführt worden ist, auch so darstellt, wie es der historischen Wahrheit entspricht.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nur darauf hinweisen. Sie können den Fakten-Check heute Abend bei Google durchführen. Dann können wir uns morgen noch einmal in Ruhe über diesen Sachverhalt austauschen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank. – Gibt es weitere Fraktionen, die noch Redezeit haben und diese nutzen möchten? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Debatte zum Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3968. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/4358, den Gesetzentwurf mit den von ihm beschlossenen Änderungen anzunehmen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung dazu beantragt.

Nach Absatz 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte Herrn Kollegen Bialas, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt [Abstimmungsliste siehe Anlage 1].)

 

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben alle Ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Damit schließe ich den Wahlgang.

(Die Auszählung erfolgt.)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun um Ihre Aufmerksamkeit. Wir können die Sitzung fortsetzen.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 224 Abgeordnete. Mit Ja haben 124 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 100 Abgeordnete. Es hat keine Enthaltung gegeben. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/3968 angenommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stein Drucksache 16/4485. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich?

(Beratung im Präsidium)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Antrag Drucksache 16/4485 abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung des Kollegen Stein und bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – und der Piraten.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Und die Piraten haben gar nicht abgestimmt?)

– Doch. Das habe ich gerade gesagt.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Wir haben dagegen gestimmt!)

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4492. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der Piraten und bei Enthaltung der CDU, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4430. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Und der Abgeordnete Stein?

(Robert Stein [fraktionslos]: Ich habe zugestimmt!)

Damit ist der Antrag Drucksache 16/4430 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten und bei Zustimmung der CDU-Fraktion.

(Zuruf von Robert Stein [fraktionslos])

– Entschuldigung; ich habe das, was Sie gerade gesagt haben, akustisch nicht verstanden. Können Sie es bitte wiederholen?

(Robert Stein [fraktionslos]: Ich habe zugestimmt!)

– Der Kollege Stein hat auch zugestimmt. – Vielen Dank.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

5   Keine Benachteiligung Nordrhein-Westfalens bei der Bundesverkehrswegeplanung – Seeverkehrsprognose 2030 der Bundesregierung muss dringend überprüft werden

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/4442

Die Fraktionen haben inzwischen vereinbart, diesen Antrag heute nicht zu beraten, sondern die Debatte mit der Aussprache über den Einzelplan 09 morgen im Rahmen der Haushaltsberatungen zu verbinden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Also können wir so verfahren.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

6   Vorratsdatenspeicherung stoppen!

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4436 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Piraten dem Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte gläserne Bürgerinnen und Bürger!

(Zurufe von der CDU: Oh!)

– Ich fand den gut.

(Beifall von den PIRATEN)

Derzeit sehen deutsche Sicherheitspolitiker mal wieder ihre schönsten feuchten Träume in Griffweite: die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Machen wir dazu ein Gedankenexperiment. Wir bekommen doch alle diese schönen neuen maschinenlesbaren Personalausweise. Die können aus einer gewissen Entfernung kontaktlos ausgelesen werden. Was wäre denn, wenn wir an jedem Hauseingang einen solchen Scanner installieren, der automatisch erfasst, wer wann das Haus betritt oder verlässt, und diese Information für drei Monate aufbewahren? Die Vorteile liegen doch auf der Hand. Passiert in diesem Haus ein Verbrechen, könnte man ganz einfach nachvollziehen, wer sich zu der Zeit dort aufgehalten hat.

Kommt Ihnen diese Idee auch ziemlich dämlich vor? Natürlich würde jeder Kriminelle mit einem IQ oberhalb eines durchschnittlichen Sicherheitspolitikers seinen Ausweis zu Hause lassen oder gleich durchs Fenster einsteigen. Die Vorstellung, man könne so Verbrecher aufhalten, ist absurd.

Stattdessen hätte das ganz andere Effekte: Wer sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhält, gerät unter Verdacht. Man wird begründen müssen, warum man ausgerechnet in diesem Haus war. Man könnte komplette Bewegungsprofile von einzelnen Personen anfertigen. Mir wird mulmig bei so einem Gedanken. Ihnen auch?

(Beifall von den PIRATEN)

Aber genau das und noch Schlimmeres planen paranoide Innenpolitiker dieser Republik, wenn sie die Vorratsdatenspeicherung einführen wollen. Für einen zweifelhaften Nutzen sollen Privatsphäre und Unschuldsvermutung weitgehend abgeschafft werden.

Die Vorratsdatenspeicherung betrifft zum einen den digitalen Raum, zum anderen aber auch das echte Leben. Bewege ich mich im Internet, wird lückenlos erfasst und gespeichert werden, wann und wo ich gewesen bin. In der Realwelt wird durch das Speichern der Verbindungsdaten von Mobiltelefonen eine lückenlose Überwachung erreicht. So kann der Staat erfahren, wer wann wo war, und das ohne jeden Anlass und ohne jeden Verdacht. Denn man kann ja nie wissen, ob Sie nicht vielleicht doch finstere Pläne schmieden.

Was für den Haustürscanner gilt, das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung: Zur falschen Zeit am falschen Ort bin ich verdächtig und muss meine Unschuld beweisen. Wird man sich stets trauen, im Internet seine Meinung zu äußern? Können Journalisten ungestört recherchieren? Wie ist es mit der ärztlichen Schweigepflicht, dem Beichtgeheimnis? Kann man mit dem Mobiltelefon in der Tasche noch an einer Demonstration vorbeigehen, oder lässt man das besser?

Was ist, wenn diese Daten in falsche Hände geraten? Was ist mit dem Risiko von Erpressungen, zum Beispiel auch bei Politikern? Was ist mit Wirtschaftsspionage? Das Missbrauchspotenzial ist enorm. Nirgendwo sind Daten vollkommen sicher, auch nicht bei staatlichen Stellen.

(Beifall von den PIRATEN)

Der Witz ist: Während sich jeder harmlose Normalo stets fragen muss, ob er sich gerade verdächtig macht, werden echte Kriminelle entsprechende Technik einsetzen, um ihre Identität zu verschleiern. Fangen kann man mit der Vorratsdatenspeicherung höchstens ein paar Dumme. Der Preis: Totalüberwachung der digitalen und realen Bewegungen der Bevölkerung.

Alle Untersuchungen zeigen, dass mit Vorratsdatenspeicherung nicht mehr Kriminalfälle aufgeklärt werden als ohne. Gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und dokumentierten Kindesmissbrauch war sie nachweislich wirkungslos.

(Minister Ralf Jäger: Wer sagt das denn?)

Auch ohne Vorratsdatenspeicherung wurden in Deutschland über 70 % aller bekannt gewordenen Delikte im Internet erfolgreich aufgeklärt. Außerhalb des Internets lag die Quote nur bei 55 %. Als 2009 schon mal eine Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, hat sich die Aufklärungsquote überhaupt nicht erhöht.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Argument, wir müssten aufgrund einer EU-Richtlinie handeln, ist nicht stichhaltig. Erstens kann Deutschland in Europa seinen politischen Einfluss geltend machen. Zweitens erlaubt Art. 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, begründet von einer Verordnung abzuweichen. Zudem ist die Sache gerade vor dem Europäischen Gerichtshof. Vielleicht – ich hoffe es sehr – fliegt Ihnen das alles sowieso um die Ohren.

Nicht zuletzt die Totalüberwachung, die wir bei der NSA so anprangern, würden wir mit der Vorratsdatenspeicherung auf eigenem Boden selbst einführen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir sind dabei unseren Kindern einen schlüsselfertigen Überwachungsstaat zu hinterlassen. Im Gegensatz zu diesen Plänen wäre selbst ein Haustürscanner harmlos.

Freiheitsrechte sind nicht verhandelbar. Sprechen Sie sich bitte mit uns gegen jeden Plan zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung aus. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Körfges.

Hans-Willi Körfges (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorangegangenen Wortbeitrag war häufiger von Paranoia die Rede. Ich kann nur sagen: Bezogen auf Ängste kann man das Ganze auch aus der anderen Richtung sehen. Man muss allerdings – ich gebe durchaus zu, dass man darüber streiten kann – nicht paranoid sein, um tatsächlich verfolgt zu werden.

Meine Damen und Herren, an der Stelle rate ich dazu, gerade weil es in allen Fraktionen hier, glaube ich, aus ganz unterschiedlichen Gründen durchaus kritische Diskussionen zu dem Thema gibt, diese mit aller Sachlichkeit zu betreiben und nicht in eine Wortwahl zu verfallen, die Andersmeinende in der Frage womöglich ganz deutlich in eine ganz falsche Ecke stellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gerade zugeordneten Begrifflichkeiten passen normalerweise nicht zu einem solch ernsten Thema. Wenn Sie sich selber vergewissern wollen, können Sie das ja untereinander machen, aber hier im Parlament sollte man so miteinander umgehen, dass man denjenigen, die eine andere Meinung haben, nicht von vornherein unterstellt, sie würden das aus irgendwelchen zu beanstandenden Beweggründen machen. – Das will ich vorweg sagen.

Darüber hinaus zur Sache selbst: Es gibt diese EU-Richtlinie, ob man sie gut findet oder nicht. Es gibt allerdings auch bei der EU Zweifel, was die Richtlinie betrifft; Sie haben das Verfahren angesprochen.

Ich persönlich denke, wir sollten uns vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – in Deutschland bewegen wir uns auf rechtlich durchaus bereitetem Terrain – und der Probleme, die derzeit auf der EU-Ebene in Bezug auf die Richtlinie erörtert und juristisch behandelt werden, etwas entspannen und uns nicht gegenseitig Dinge vorwerfen, die absolut falsch sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Denn es gibt das Recht auf informationelle Selbstverwaltung. Das achten wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hoch. Es gibt das Recht, dass man seine eigenen Daten beschützt.

Es gibt allerdings auch Menschen, da bin ich in der Tendenz einer etwas anderen Meinung als der Vorredner, die die Räume, die Sie für rechtsfrei halten, obwohl sie es nicht sind, dazu ausnutzen, Handlungen vorzubereiten, die sich die Gesellschaft so nicht bieten lassen kann. Da stellt sich die Frage, an welcher Stelle wir mit welchen Mitteln reagieren.

Ich darf Ihnen eins sagen: Nach unserer Meinung bedarf es überhaupt eines Anlasses, um sich über die Frage von Mindest- oder Höchstspeicherdauern zu unterhalten. Darüber hinaus muss die Frage des möglichen Zugriffs – ich will mich da noch gar nicht festlegen – immer unter dem Vorbehalt eines richterlichen Beschlusses gesehen werden, und es muss auch einen begründeten Anlass geben. Das sind die Grundsätze, zu denen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Frage immer bekannt haben.

Wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gibt es so ein Instrument wie die Vorratsdatenspeicherung mit uns nicht. Nur, wir wollen uns an der Stelle die Diskussion nicht durch das Herunterbeten von irgendwelchen Selbstbeschäftigungsthesen verbieten lassen. Denn immerhin halten wir es für möglich, dass es da rechtlich durchaus eine handhabbare Regelung gibt. Die gibt es ja beim G-10-Gesetz, die gibt es auch bei Telekommunikationsdaten.

Insoweit darf ich Ihnen sagen: Rüsten Sie ein bisschen ab! Diskutieren Sie mit uns weiter, aber erteilen Sie an der Stelle keine Denkverbote. Denn Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung gibt es. Es gibt aber auch Menschen, die aus ganz ehrenwerten Gründen mit dem Thema sehr positiv und sehr verantwortungsvoll umgehen. Denen würde ich nicht generell das Verantwortungsbewusstsein absprechen wollen.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lamla zulassen?

Hans-Willi Körfges (SPD): Ja, klar.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Lamla.

Lukas Lamla (PIRATEN): Herr Körfges, vielen Dank für die Mär vom rechtsfreien Raum, die Sie gerade angebracht haben. Ist Ihnen bekannt, dass die gleichen Gesetze, die für uns auf der Straße oder auch hier im Plenum gelten, auch für die Menschen im Internet gelten? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Hans-Willi Körfges (SPD): Richtig. Wenn das falsch herübergekommen ist, dann hat es entweder etwas mit dem Absender- oder mit dem Empfängerhorizont zu tun. Es gibt keine rechtsfreien Räume, und die lassen wir auch nicht zu.

Es gibt allerdings auch keine unrechtsfreien Räume. Es gibt eben nicht die Möglichkeit, von vornherein zu sagen: In diesen Zusammenhängen passiert nichts. – Insoweit bitten wir einfach darum, die Diskussion mit Augenmaß zu führen, wenn sie geführt werden muss, und jetzt hier aus Ihrer Sicht keine Redeverbote zu erteilen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Körfges, es gibt eine zweite Zwischenfrage, und zwar von Herrn Abgeordneten Düngel.

Hans-Willi Körfges (SPD): Ja, Herr Düngel.

Daniel Düngel (PIRATEN): Ja, lieber Herr Kollege Körfges, vielen Dank, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Ich habe aufmerksam Ihrem Redebeitrag zugehört und habe durchaus kritische Worte zur Vorratsdatenspeicherung vernommen und speziell dann auch zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Verstehe ich Sie richtig, dass die SPD-Fraktion hier im Landtag Nordrhein-Westfalen genau wie ihre Kollegen in Schleswig-Holstein diesem Antrag dann auch zustimmen wird?

Hans-Willi Körfges (SPD): Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstehen Sie mich falsch. Ich habe wörtlich und sehr ausdrücklich gesagt, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden, weil wir der weiteren Diskussion in der Frage keine abschließende Absage erteilen wollen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass genug Anlass und Raum hier gegeben sein muss, um diese Frage zu diskutieren. Deshalb keine Zustimmung zu einem Antrag, der Denkverbote erteilt. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Sieveke.

Daniel Sieveke (CDU): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwerd, Sie haben eben davon gesprochen, dass ein Verbrecher mit einem IQ oberhalb eines Sicherheitspolitikers so etwas nicht machen würde. Sie haben von paranoid gesprochen, wenn man hier für die Vorratsdatenspeicherung ist. Ich finde es in der Sache schon vollkommen daneben. Aber es entspricht der Linie. Denn eigentlich ist Ihr Antrag daneben, da er gerade einmal aus zwei Sätzen besteht. Mit anderen Worten: Er enthält gar keinen Inhalt.

Dass die Antragsteller diesem Hohen Haus ein derartiges Fragment zur Beratung vorlegen, stellt aus meiner Sicht eine Missachtung des verfassungsrechtlichen Ranges dieses Parlaments als Gesetzgebungsorgan für 17,5 Millionen Einwohner dar.

Darüber hinaus wird der dürftige Zweizeiler der Piratenfraktion der Bedeutung des Instruments der Vorratsdatenspeicherung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht einmal ansatzweise gerecht.

(Beifall von der CDU – Zurufe von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwerd zulassen?

Daniel Sieveke (CDU): Immer wieder gerne.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte sehr.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass ein nahezu wortgleicher Antrag im schleswig-holsteinischen Parlament gemeinsam von SPD, FDP, Grünen und Piraten eingebracht und positiv abgestimmt worden ist? Würden Sie das dann auch für eine Missachtung des schleswig-holsteinischen Parlaments halten?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Sieveke.

Daniel Sieveke (CDU): Erstens macht es das nicht besser, wenn es in einem anderen Parlament genauso eingebracht wird.

(Beifall von der CDU)

Und zweitens haben Sie bei der Aufzählung die CDU nicht erwähnt. Deswegen bleibe ich bei meiner Aussage.

Eine ernsthafte parlamentarische Auseinandersetzung wollen Sie eigentlich gar nicht, sondern Sie wollen uns Ihre Meinung – das hat mein Vorredner in meinen Augen schon deutlich gemacht – aufzwängen.

Ich möchte die Gelegenheit gleichwohl nutzen, um in aller Kürze die Position der CDU-Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung zu verdeutlichen: In unseren Augen brauchen wir dieses Instrument, um eine Fülle schwerer und schwerster Straftaten aufklären oder verhindern zu können. Sie haben eben Experten, Beurteilungen und Belege genannt, die Sie aber nie untermauert, sondern nur in den Raum gestellt haben. Die Experten, die dazu gehört wurden, sind sich darüber einig, dass dieses Instrument tragfähig und wichtig ist.

Zudem ist Deutschland – das ist auch schon erwähnt worden – mittlerweile das einzige von 28 EU-Ländern, das die diesbezügliche EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier mit dem künftigen Bundesjustizminister bzw. der künftigen Bundesjustizministerin, wer auch immer das sein mag, schnell zu einer guten Lösung kommen werden, um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland zu verbessern. Dementsprechend steht das auch im Vertrag der möglichen Großen Koalition im Bund.

Ausdrücklich hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf zwei Aspekte, die bei der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung häufig falsch dargestellt werden:

Erstens. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur Verbindungsdaten erfasst, nicht aber die Inhalte der Kommunikation.

Zweitens. Die Daten werden dort gespeichert, wo sie anfallen, nämlich bei den Telekommunikationsunternehmen und nicht etwa bei Sicherheitsbehörden.

(Zuruf von Daniel Schwerd [PIRATEN])

Jetzt nehme ich noch einen dritten Punkt hinzu. Die Daten werden nur für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Monaten erfasst und anschließend vollständig gelöscht.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Oh!)

Was daran ein hochproblematischer Grundrechtseingriff sein soll, wie im vorliegenden Antrag von Ihnen unterstellt, erschließt sich mir persönlich nicht.

Im Übrigen habe ich nichts dagegen, dass wir auf europäischer Ebene für höhere, europaweit verbindliche Datenschutzstandards eintreten und meinetwegen auch über eine Reduzierung der derzeit vorgesehenen Mindestspeicherdauer von sechs Monaten diskutieren; der Koalitionsvertrag im Bund zielt hier auf drei Monate ab. Aber bitte schön, das erst in einem zweiten Schritt nach Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, zu der wir rechtlich verpflichtet sind.

(Zuruf von den PIRATEN: Das sind andere auch!)

Denn es lässt sich in Brüssel besser als rechtstreuer Mitgliedstaat, denn als Rechtsbrecher verhandeln.

Die CDU-Fraktion wird den vorliegen Mini-Antrag der Piraten deshalb ablehnen und freut sich auf die weitere Diskussion mit einem besseren Fundament. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede gern mit einem Zitat beginnen:

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN – Zuruf von den PIRATEN: Bravo!)

Wer jetzt meint, dieses Zitat wäre im Zusammenhang mit der anlasslosen und massenhaften Überwachung durch die NSA und den britischen Geheimdienst gefallen, der irrt sich. Denn dieses Zitat stammt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung.

Gegen das Gesetz hat es eine breite Bürgerrechtsbewegung gegeben. Über 34.000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde genau gegen dieses Gesetz eingelegt und letztendlich auch Recht bekommen haben.

(Zuruf von den PIRATEN)

Denn die anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung stellt einen tiefen Eingriff in unsere Privatsphäre dar.

(Daniel Düngel [PIRATEN]: Eben!)

Mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie zu dem Zeitpunkt der Datenerhebung und Datenspeicherung keine Straftaten begangen haben. Das heißt, unsere Daten werden letztendlich präventiv erhoben, präventiv gespeichert, weil es sein könnte, dass wir alle Kriminelle oder Terroristinnen und Terroristen sind. Das heißt, die Unschuldsvermutung wird damit praktisch ausgehebelt, und das halten wir als Grüne – das haben wir immer deutlich gemacht – nicht für verhältnismäßig. Deshalb sprechen wir uns auch gegen eine anlasslose Bevorratung von Daten aus.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was durchaus stimmt – das gestehen wir auch zu ?, ist, dass keine Daten über den Inhalt der Kommunikation gespeichert werden, sondern „nur“ die Verkehrsdaten. Aber allein mit den Verkehrsdaten kann schon rekonstruiert werden, wer wie lange mit wem und wann von wo aus kommuniziert hat. Damit lassen sich Bewegungsprofile darstellen, weil wir alle – auch alle, die wir hier sitzen – ständig kommunizieren und Daten produzieren.

Den Satz „Ich habe nichts zu verbergen“ finde ich so fatal. Denn schon mit der Speicherung der Verkehrsdaten und der potenziellen Möglichkeit, Bewegungsprofile erstellen zu können, können wir in der Ausübung unserer Freiheitsrechte beeinträchtigt werden.

Oder um mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen – Zitat –:

„ (…) ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Diesem Satz des Bundesverfassungsgerichts möchte ich nichts mehr hinzufügen, weil er stimmt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Wir wissen, dass die schrecklichen Anschläge vom 11. September 2001 eine ganze Reihe von Verschärfungen in der Sicherheitsgesetzgebung ausgelöst haben. Dazu gehört auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die eine konkrete Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid im März 2004 war.

Allerdings – auch das gehört zur Wahrheit – kann eine Vorratsdatenspeicherung, eine Bevorratung von Daten, keine Terroranschläge verhindern genauso wie eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums – das haben wir hier häufig diskutiert – keine Straftaten verhindern kann, sondern allenfalls Informationen für Ermittlungsverfahren liefern kann.

Deshalb finde ich, dass man den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorgaukeln darf, dass es eine Sicherheit gäbe, die es letztendlich nicht gibt, um mit dieser Begründung die Bürgerrechte einzuschränken.

Derzeit sind – das ist gerade schon angesprochen worden – noch zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in denen die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten der Europäischen Union überprüft wird. Wir sind sehr gespannt auf die Entscheidung des Gerichtshofs, die sehr wahrscheinlich schon bald anstehen wird.

Ich meine, dass man, bevor dieses Urteil da ist, vor dieser Entscheidung des Gerichtshofs keine neuen Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland machen sollte.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Sowohl Vorratsdatenspeicherung als auch Videoüberwachung haben wir hier im Parlament schon mehrfach diskutiert und werden es wahrscheinlich noch häufig diskutieren. Der Standpunkt der Grünen ist klar. Ich denke, ich habe auch gerade noch einmal verdeutlicht, dass wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Freiheitsrechte ablehnen.

Klar ist aber auch – ich denke, das wissen auch alle –, dass wir damit einen Dissens mit unserem Koalitionspartner haben.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Aha!)

Bekannt ist auch, wie man in entsprechenden Fällen, wenn man in der Koalition zu keinem Konsens kommt, abstimmt. Entsprechend werden wir uns verhalten.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, Ihre Redezeit.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ich komme zum Ende. – Ich möchte auch noch etwas in Richtung Piraten sagen, weil mir das wichtig ist. Sie haben hier einen sehr verkürzten Antrag – zwei Sätze – gestellt. Sie wollten hier offensichtlich nicht wirklich eine qualitativ gute inhaltliche Debatte über dieses Thema führen. Das finde ich sehr schade, denn das wäre angemessen.

Offensichtlich haben Sie diesen Antrag gestellt, um uns über ein Bundesthema als Koalition zu spalten. Auch das finde ich ehrlich gesagt der Debatte und des Themas nicht angemessen und auch für ein Stück weit populistisch.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von den PIRATEN: Oh!)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Schäffer. Es gab noch eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schwerd, aber Ihre Redezeit ist abgelaufen. Wollen Sie die Zwischenfrage noch zulassen?

Verena Schäffer (GRÜNE): Klar. Bitte.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herzlichen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. – Die Frage lautet: Wie wollen Sie diskutieren, was eine Vorratsdatenspeicherung ist und was nicht? Was hindert Sie daran, sich jetzt darauf festzulegen oder zu entscheiden, was eine Vorratsdatenspeicherung ist?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin.

Verena Schäffer (GRÜNE): Wir haben momentan keinen Anlass.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Doch, einen Antrag!)

Uns liegt kein Gesetzesvorschlag darüber vor, wie eine Vorratsdatenspeicherung ausgestaltet werden soll. Beim Europäischen Gerichtshof sind zwei Verfahren anhängig. Ich halte es für sinnvoll und notwendig, abzuwarten, wie der Gerichtshof entscheidet. Zum Abstimmungsverhalten hier im Parlament habe ich mich gerade sehr deutlich ausgedrückt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Orth.

Dr. Robert Orth (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es riecht förmlich nach großer Koalition bei der Debatte um diesen Antrag. Er ist wirklich etwas knapp geraten. Das hat Kollegin Schäffer schon gesagt. Obwohl wir in der Sache voll und ganz hinter Ihnen stehen, haben wir uns als Liberale zunächst etwas schwer getan mit der Frage, wie wir mit diesem Antrag umgehen sollen. In dem Neudruck des Antrags ist durch eine Änderung klargestellt, dass es sich um die Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung handelt. Deshalb werden wir mitstimmen und Sie in Ihrem Anliegen unterstützen,

(Beifall von den PIRATEN)

weil das auch unsere ureigene Position ist.

Frau Kollegin Schäffer, Sie müssen sich fragen lassen, wie Sie den Menschen draußen Ihr Abstimmungsverhalten erklären wollen. Sie reden erst sehr löblich und richtig gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Am Ende aber haben Sie nicht den Mut, Ihrem eigenen Koalitionspartner zu sagen, was Sie wollen, und dazu zu stehen.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Es hat der Politik noch nie gutgetan, wenn man sich am Ende wegduckt.

(Zuruf von der SPD: Das ist richtig! Dann wird man aus dem Parlament gewählt!)

Politik bedeutet, Überzeugungen zu vertreten, auch gegen Widerstände, auch wenn der Koalitionspartner der Widerstand ist.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Sie können sich ein Beispiel an der guten Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger nehmen.

(Beifall von der FDP – Zahlreiche Zurufe)

Vier Jahre lang haben wir zusammen mit der CDU regiert. Vier Jahre lang wollte die CDU das, was ihr die SPD innerhalb von wenigen Tagen gibt. Vier Jahre ist das nicht gekommen, während Sie nicht einmal den Mut haben, zu sagen, dass Sie zu anderen Werten stehen als Ihr Koalitionspartner.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege Herr Dr. Orth, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Priggen. Würden Sie diese zulassen?

Dr. Robert Orth (FDP): Nein, die lasse ich nicht zu. – Sie sollten alle zuerst einmal nach Hause gehen und sich fragen, was es eigentlich bedeutet, wenn Sie bei Ihrer Haltung bleiben.

Lieber Kollege Körfges, das war ein Eiertanz ohne Ende. Sie reden davon, dass Sie eine sachliche Debatte möchten. Wollen Sie sachlich jetzt eine Vorratsdatenspeicherung oder wollen Sie sie nicht?

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Ihr Innenminister sagt immer, er sei dafür. Andere waren dagegen. Was zählt denn jetzt? Wer hat es denn eingeführt? Am 9. November 2007 gab es im Deutschen Bundestag eine namentliche Abstimmung dazu mit 366 Ja-Stimmen. Siehe da, es waren nur Mitglieder von CDU/CSU und SPD. Sie wollten das doch schon immer. Karlsruhe ist Ihnen nur dazwischen gekommen. Dann sagen Sie das doch auch und tun nicht so, als ob Sie eigentlich noch der Anwalt derer sind, die für Datenschutz sind.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Bekennen Sie sich wie die CDU/CSU dazu. Es merkt sowieso jeder, dass sich in Deutschland in puncto Datenschutz und in der Frage der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit nun leider etwas ändert.

Wir als Liberale treten immer dafür ein, dass der Mensch nicht zunächst als potenzieller Straftäter gilt. Wir wollen auch Menschen nicht so überwachen lassen, dass sie ihr Verhalten verändern.

Frau Kollegin Schäffer, es war eine wunderbare Rede gegen die Videoüberwachung. Wer hat denn die Videoüberwachung erst jüngst wieder im Polizeigesetz bestätigt? Das waren Rote und Grüne, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

Es ist immer schön, wenn Sie Sonntagsreden halten. Ich würde mich freuen, wenn Sie zu Ihren Werten stehen würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN – Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das ist meine FDP!)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Aus Shakespeares Hamlet stammt der Satz:

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Boah!)

– Sie freuen sich und sind schnell zu begeistern.

(Zuruf von der FDP: Die Erwartungen sind so niedrig!)

„Weil Kürze des Witzes Seele ist, fasse ich mich kurz.“ – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, ich stelle zu diesem Antrag fest: Er ist kurz, er ist übersichtlich witzig, eine tiefere Seele hat er allerdings nicht.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Was ist daran witzig?)

Ganz im Gegenteil.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Finden Sie Bürgerrechte witzig?)

Er ist dieses wichtigen und sehr vielschichtigen Themas völlig unangemessen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Ich habe in den letzten drei Jahren an vielen Veranstaltungen teilgenommen, bei denen wir über die Mindestspeicherdauer oder Vorratsspeicherung diskutiert haben. Ich bin dabei immer Menschen begegnet, die ebenso wie ich zu Recht in der Abwägung zwischen dem Recht auf Sicherheit einerseits und dem Recht auf Freiheit andererseits eine durchaus differenzierte Position eingenommen haben.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Immer anders als das Verfassungsgericht!)

– Beruhigen Sie sich doch einmal. Wenn Sie eine intelligente Zwischenfrage stellen wollen, tun Sie das doch einfach.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Lohnt nicht!)

Man darf in diesem Punkt auch eine sehr differenzierte Position haben. Über das Bundesgesetz haben wir überhaupt nicht zu entscheiden. Ich schlage aber vor, sich dazu doch einmal einer inhaltlichen Diskussion zu stellen.

(Zuruf von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Nein, im Moment nicht.

Haben Sie den Mut, diesen Antrag nicht zur direkten Abstimmung zu stellen, sondern in den Innenausschuss einzubringen und sich einer inhaltlichen Diskussion zu stellen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Höne zulassen?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Nein, im Moment nicht, danke.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Eben haben Sie zu Zwischenfragen aufgerufen! Jetzt lassen Sie keine zu! Das ist doch Heuchelei!)

Bei allem Recht auf eine differenzierte Betrachtungsweise begehen Sie den Fehler,

(Zuruf von Nicolaus Kern [PIRATEN])

die Sichtweise von Menschen zu banalisieren, die sagen, es gibt auch ein Recht auf Sicherheit.

Das banalisieren Sie vor dem Hintergrund, dass das nordrhein-westfälische LKA in diesem Jahr 1.571 Anfragen auf Verbindungsdaten bei den Providern gestellt hat. 85 % dieser Anfragen sind aufgrund der Rechtslage zurzeit nicht beantwortet. Von diesen 85 % ging es bei 76 % um Kinderpornografie und Jugendpornografie. Und 56 % dieser Fälle konnten nicht aufgeklärt werden.

Man kann zwar sagen: Ich bin durchaus bereit, selbst diese Nichtaufklärungsquote im Verhältnis zum Recht auf Freiheit zu akzeptieren. – Ich hätte mit einer solchen Haltung Probleme. – Aber bitte lassen Sie es einfach sein, Menschen zu banalisieren oder auf eine Art und Weise zu kritisieren, die in dieser Frage eine andere Haltung als Sie einnehmen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich glaube nämlich, dass ein Staat, der den Menschen Sicherheit verweigert, kein Rechtsstaat mehr ist. Zugleich muss aber abgewogen werden, wie weit Freiheit gilt, wo sie ihre Grenzen findet.

Ich sage es jetzt noch einmal: Haben Sie doch den Mut, diese Abwägungsdiskussion mit uns zu führen,

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Das haben wir getan! – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Es gibt Urteile dazu! Von Ihren Kollegen aus Schleswig-Holstein!)

statt diesem Parlament einen Zweizeiler vorzulegen, der direkt abgestimmt werden soll.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schulz von den Piraten. Würden Sie die zulassen?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Nein, ich lasse keine zu.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Sie haben gerade gesagt, wir sollten Zwischenfragen stellen! Lächerlich!)

– Noch mal: Mein Angebot ist, den Antrag in den Innenausschuss einzubringen. Wir können dort sehr vertiefend darüber diskutieren. Deshalb beantworte ich auch keine Zwischenfragen: weil Sie sich dieser inhaltlichen Diskussion nicht stellen wollen. Übrigens tue ich das sonst sehr gerne.

Wo stehen wir eigentlich? Wir stehen an dem Punkt, dass gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren läuft –

(Zuruf von den PIRATEN: Wie 300 andere auch!)

weil Deutschland als einziges Land in der Europäischen Union diese Richtlinie bisher nicht umgesetzt hat.

(Marc Olejak [PIRATEN]: 1,26 € pro Kopf, Herr Jäger!)

– Nicht 1,26 €! Das beantragte Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland beträgt 315.036,54 € – pro Tag. Übrigens sind die Schweden zu dem gleichen Zwangsgeld verurteilt worden, obwohl sie – allerdings verspätet – diese Richtlinie eingeführt haben.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Die hat richtig was gebracht!)

Herr Dr. Orth, wenn Sie sich jetzt rühmen, das vier Jahre lang verhindert zu haben, dann nehmen Sie doch einfach vier mal 365 mal 315.000 €, dann wissen Sie ungefähr, wie hoch das Zwangsgeld für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt sein wird. – Das ist das eine Verfahren.

(Dr. Robert Orth [FDP]: Freiheitsrechte des Bürgers lasse ich mir nicht abkaufen! – Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Im zweiten Verfahren wollen sowohl Österreich als auch Irland feststellen lassen: Ist diese Richtlinie eigentlich mit europäischem Recht zu vereinbaren? – Ich bin der Auffassung: Bevor da irgendetwas passiert, ist diese Entscheidung abzuwarten.

Aber ich muss noch mal in Ihre Richtung sagen, Herr Dr. Orth: Wieso klagen da eigentlich nur Irland und Österreich und Deutschland nicht?

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Armutszeugnis!)

Warum haben Sie vier Jahre lang nicht die Chance ergriffen, gegen diese Richtlinie zu klagen?

Sie wissen alle, das heute Morgen ein Koalitionsvertrag vorgelegt worden ist, der, wie ich finde, mit diesem Thema verantwortungsvoll umgeht, nämlich unter Beachtung der europäischen Rechtsprechung, also der Zulässigkeit der Richtlinie, und zugleich unter größtmöglicher Wahrung von Freiheit eine Lösung zu suchen.

Übrigens, weil wir hier ja nicht inhaltlich diskutieren wollen, sei von mir nur angemerkt: Richterlicher Vorbehalt nur bei schweren Straftaten. Nicht der Staat speichert, sondern die Provider. Und die müssen das in Deutschland tun, wie sie es in Deutschland übrigens 90 Jahre lang – von der Erfindung des Telefons bis zum Jahre 2009 – getan haben.

Erstens. Der Landtag soll hier gleich namentlich über einen Zweizeilenantrag abstimmen, der ein Bundesgesetz betrifft. Ich finde das gegenüber einem Parlament respektlos.

(Beifall von der SPD – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Manchmal ist die Wahrheit sehr kurz!)

Zweitens, an die Kolleginnen und Kollegen der Piraten: Haben Sie den Mut, diesen Antrag in den Innenausschuss einzubringen. Ich werde das gerne mit Ihnen diskutieren.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister Jäger, ich möchte Sie bitten, noch am Platz zu bleiben. Es gibt zwei Kurzinterventionen, eine von Herrn Abgeordneten Höne von der FDP-Fraktion und eine von dem Kollegen Herrmann von der Fraktion der Piraten. – Herr Kollege Höne, Sie haben das Wort.

Henning Höne (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, ich habe mich gerade ein bisschen gewundert, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Schließlich haben Sie hier ja vorher ganz gönnerhaft das Plenum aufgefordert, Zwischenfragen zu stellen.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Ich finde, dann sollte man auch den Mut haben, die zuzulassen.

Dann haben Sie gesagt, das Land sei nicht zuständig. – Seit ich diesem Hohen Hause angehören darf, kann ich mich erinnern, dass Sie zu Zeiten der schwarz-gelben Bundesregierung im Prinzip fast stündlich Bundesratsinitiativen gefordert haben, um über die Landespolitik in die Bundespolitik einzugreifen. Insofern haben Sie dieses Argument schon selber entkräftet.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Sie haben eben die Aufklärungsrate angesprochen. Das ist schon in der Antragsbegründung dargelegt worden. Was ist denn eigentlich – und das sollten Sie zur Kenntnis nehmen – mit den Aufklärungsraten passiert, als wir die Vorratsdatenspeicherung schon mal hatten? – Da hat sich nichts grundlegend verändert. Insofern zieht auch dieses Argument nicht.

Dann haben Sie das Recht auf Freiheit und das Recht auf Sicherheit angesprochen. Vielleicht können Sie da mal etwas Nachhilfe geben. Nun bin ich kein Jurist, aber ich weiß, dass das Recht auf Freiheit im Grundgesetz relativ weit vorne zu finden ist.

(Michele Marsching [PIRATEN]: So ist es!)

Das Recht auf Sicherheit und erst recht das Supergrundrecht habe ich da noch nicht gefunden!

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Als allerletzten Punkt: Politik macht es sich auch, glaube ich, oft künstlich viel zu schwer. Warum denn nicht einfach, wenn es einfach geht? Als hätten Sie irgendwie anders argumentiert, wenn dieser Antrag im Ausschuss gewesen wäre. Dazu hätten wir 100 Anhörungen machen können – Sie hätten nichts an Ihrer Haltung geändert. Darum ist auch das nicht richtig, was Sie hier gesagt haben.

Sie sollten mal zu einer vernünftigen Lösung kommen und die Freiheitsrechte der Bürger auch wirklich achten!

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Sie hatten mich eben selbst aufgefordert, Nachhilfe zu geben. Das waren, glaube ich, Ihre Worte. Ich fände das als Landesminister gegenüber einem Abgeordnetenkollegen allerdings ein bisschen überheblich.

(Lachen von der FDP)

Sehen Sie es mir nach, dass ich das jetzt als Abgeordneter tue.

Art. 1 des Grundgesetzes:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ich sagen Ihnen eines: Die 876 Opfer von Kinderpornografie haben eine Würde in diesem Land, die es zu verteidigen gilt. Das herabzusetzen und das Freiheitsrecht darüber zu stellen, ist falsch. Das sage ich Ihnen ganz offen.

(Beifall von der SPD und der CDU)

Wir müssen einen Abwägungsprozess darüber führen, was wir auf der einen Seite an Einschnitten in die Freiheit der Bürger tolerieren und was wir auf der anderen Seite an Sicherheit dazugewinnen.

Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, warum ich glaube, dass diese Diskussion völlig überhöht ist.

(Zuruf von den PIRATEN: Och!)

Ich habe eine Handyrechnung aus dem Jahre 2009 zu Hause liegen. Damals hatte ich noch den normalen Vertrag, demgemäß minutenweise abgerechnet wurde. Da ist jede einzelne Verbindung mit jeder einzelnen Nummer wie selbstverständlich aufgeführt.

(Zurufe von den PIRATEN)

Die Älteren unter uns werden sich wahrscheinlich noch erinnern, dass selbst Erik Ode seinen Assistenten im Mordfall angewiesen hat zu ermitteln, mit wem das Opfer in den letzten Tagen telefoniert hat. Bis 2009 war es selbstverständlich, dass Verbindungsdaten gespeichert wurden.

(Zuruf von den PIRATEN: Aber nicht auf dem Handy!)

Erst als diese Flatrates kamen und die Provider die Daten nicht mehr gespeichert haben, gab es die Notwendigkeit eines Gesetzes, das dann aber – das gebe ich gern zu – schlecht gemacht worden ist.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Die bösen Flatrates! Au Mann!)

Aber so zu tun, als sei es etwas völlig Neues, das hier erfunden worden wäre, ist falsch. Die Abspeicherung der Verbindungsdaten hat es immer gegeben. Und ich glaube, die Einschränkung „nur bei schweren Straftaten und nur mit Richtervorbehalt“ ist vernünftig. Vor diesem Hintergrund ist es die Sache wert, beides gegeneinander abzuwägen, und es nicht, wie Sie es tun, von vornherein kategorisch abzulehnen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister, vielen Dank. – Es gibt nun die zweite Kurzintervention. Das Wort hat Herr Kollege Herrmann von den Piraten.

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Minister, ganz kurz zur Erläuterung der Kürze dieses Antrags: Vielleicht ist es nicht ganz deutlich geworden, aber dieser Zweizeiler ist der Inhalt der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW in Schleswig-Holstein.

Zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Sie haben mit der Kinderpornografie argumentiert. Ich finde das wirklich ein schlechtes und schäbiges Argument. Zum einen muss man ganz klar sagen: 99 % der Fälle, in denen Kinder missbraucht werden, finden im Umfeld der Familie statt. Das Internet hat damit überhaupt nichts zu tun. Laut Fachleuten ist das Thema im Internet überhaupt nicht mehr relevant, weil der Verfolgungsdruck immens ist – auch ohne Vorratsdatenspeicherung.

Aber ich habe noch einen ganz anderen Punkt: Dieses Argument wird oft herangezogen bzw. es war mit ein Grund, die Vorratsdatenspeicherung in Europa einzuführen und beizubehalten. Das machen viele EU-Länder, unter anderem Polen und Ungarn, die diese Daten aber für ganz andere Zwecke nutzen, zum Beispiel, um Bürgerrechtler und kritische Journalisten zu ermitteln. Das sind die gleichen Daten, die auch hier gespeichert würden. Jetzt frage ich mich: Wie stehen Sie zu dieser Verwendung der Vorratsdaten?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister, bitte schön.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Herrmann, wir brauchen gar nicht lange darüber zu streiten, dass es verwerflich wäre, wäre eine solche Verwendung von Daten in Polen und Ungarn tatsächlich gegeben. Aber darüber reden wir doch gar nicht.

(Zuruf von den PIRATEN: Doch! Das ist die EU-Richtlinie!)

Wir reden über etwas anderes, nämlich darüber, dass Verbindungdaten des Internets und der Telefonie drei Monate lang – so sieht es der Vertrag vor – vom Provider vorzuhalten sind. Nur wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt, nur auf Beantragung der Staatsanwaltschaft und nur nach Genehmigung des Richters können Strafverfolgungsbehörden Einblick nehmen – und zwar nur auf diesen konkreten Fall und auf diesen konkreten Anschluss bezogen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Herr Herrmann, ich will nicht auf dem Thema „Kinderpornografie“ herumreiten, denn ich finde es eklig genug. Aber wenn Sie sagen, Kinderpornografie würde keine Rolle mehr spielen ...

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das hat er nicht gesagt! – Christof Rasche [FDP]: Das hat er gar nicht gesagt! – Zuruf von den PIRATEN: Das ist eine miese Unterstellung! – Weitere Zurufe)

 – Wollen Sie mich jetzt bewusst missverstehen? Hören Sie doch einfach einmal auf zu schreien.

(Fortgesetzt Zurufe)

– Versuchen Sie doch einfach einmal zuzuhören. – Ich finde, das Thema ist wirklich ernst.

(Zuruf von den PIRATEN: Richtig! Dann verhalten Sie sich auch so! – Weitere Zurufe)

Es ist geboten, darüber vernünftig zu reden. – Herr Herrmann hat gesagt, Kinderpornografie spiele im Internet keine Rolle mehr,

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Das hat Kollege Herrmann nicht gesagt! – Gegenruf von Thomas Stotko [SPD]: Genau das hat er gesagt! – Weitere Zurufe)

weil der Verfolgungsdruck so hoch sei. – Ich sage Ihnen: Seit drei Jahren gibt es einen permanenten Missbrauch eines Kindes aus Nordrhein-Westfalen, der in Chats mit einem anderen, amerikanischen Pädophilen beschrieben wird. Wir haben von den amerikanischen Providern die IP-Adresse geliefert bekommen und können den Täter seit drei Jahren nicht ermitteln, sodass dieser Missbrauch permanent nicht verfolgbar ist.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister, Ihre Redezeit.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Ich finde es wert, zumindest einmal abzuwägen, ob die Sicherheit dieses Kindes unter Umständen gleichwertig mit der Frage des Rechtes auf Sicherheit auf der anderen Seite zu sehen ist.

Deshalb noch einmal meine Aufforderung: Stellen Sie sich der Diskussion im Innenausschuss und lassen Sie diese Abstimmung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/4436 – Neudruck.

Die Fraktion der Piraten hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zum Antrag Drucksache 16/4436 – Neudruck – beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte nun Herrn Abgeordneten Marquardt, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 2])

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Vizepräsident Oliver Keymis: Meine Damen und Herren, haben alle ihre Stimme abgegeben? Gibt es eine Nachmeldung? – Herr Rüße. – Weitere Nachmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann schließen wir die Abstimmung, und ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Ihre Stimme abgegeben haben 217 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 38 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 179 Kolleginnen und Kollegen. Null Kolleginnen und Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag Drucksache 16/4436Neudruck – ist damit abgelehnt.

Wir kommen zu:

7   Gesetz zur Aufhebung der gesetzlichen Befristung des Landespressegesetzes NRW

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3526

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kultur und Medien
Drucksache 16/4450

Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4493

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Vogt das Wort.

Alexander Vogt (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde können wir es relativ kurz machen: Das Landespressegesetz wurde im Jahr 2004 bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. Es regelt unter anderem die Anforderungen an die Beschäftigten der Presse oder unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel Gegendarstellungen erscheinen müssen.

Grundsätzlich sind diese Regelungen weiterhin erforderlich. Es ist nicht absehbar, dass NRW als einziges Bundesland ohne ein Landespressegesetz auskommen soll. Aus unserer Sicht kann die Befristung aufgehoben werden. Das Landespressegesetz wird dauerhaft gebraucht.

In Ihrem Entschließungsantrag fordern Sie eine Befristung auf weitere fünf Jahre. Meine Damen und Herren, wir erwarten auch, dass es zukünftig Änderungsbedarf am Gesetzestext geben wird. Jedoch kann dies auch bei einem unbefristeten Gesetz jederzeit geschehen.

Wir streben eine umfassende Novellierung des Landespressegesetzes an, nachdem das Landesmediengesetz überarbeitet ist. Sollte Regelungsbedarf für das auch aus unserer Sicht wichtige Thema „Presse-Grosso-Vertriebssystem“ entstehen, können wir jederzeit mehrheitlich Änderungen auch an einem bestehenden und entfristeten Gesetz beschließen. Wir werden daher der Entfristung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Kollege Vogt. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Prof. Dr. Thomas Sternberg (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist ja das, was wir hier behandeln, eine Kleinigkeit. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, in dem es ganz lapidar heißt: Die Befristung des Landespressegesetzes wird aufgehoben. Eine weitere Befristung ist entbehrlich, da das Landespressegesetz NRW auch in Zukunft unverzichtbar ist.

Ich möchte gar nicht einmal widersprechen, dass es unverzichtbar ist. Nur: Das ganze mutet ein bisschen nach dem Motto an: Was kümmert mich mein saudummes Geschwätz von gestern?

2003 – damals war ich noch nicht im Parlament – hat das Kabinett – damals unter sozialdemokratischer Leitung – am 11. März und 15. Juni beschlossen, dass künftig alle Gesetze einer Befristung unterliegen sollen. Eine solche Befristung ist anschließend bis 2008 in fünf Gesetzen festgeschrieben worden. Es hat also fünf Gesetze zur Befristung von Landesgesetzen gegeben.

Das sollte eine grundlegende Kulturänderung sein, nach der nämlich Gesetze nicht mehr Ewigkeitsgeltung haben, sondern regelmäßig überprüft werden sollten. Das war ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Nun legt man ganz lapidar einen Gesetzentwurf vor und sagt: Lass uns doch einfach die Befristung, die bis 2013 geht, abschaffen und das weitergelten lassen. – Dabei handelt es sich gerade im vorliegenden Fall um ein Gesetz, bei dem man schon 2008 nicht einfach gesagt hat, man wolle es nicht alle fünf Jahre weiter gelten lassen, sondern bis zum 31. Dezember 2013 müsse es überprüft werden.

Genau dieses Gesetz wird uns wahrscheinlich in den nächsten Jahren beschäftigen. Es gibt also gar keinen Grund, den Befristungsgrundsatz aufzugeben und davon abzuweichen.

Ich halte das für einen großen Fehler. Wir finden, dass der Antrag, den die Piraten ausgearbeitet haben, sehr vernünftig ist. Dem sind wir beigetreten und empfinden ihn als vernünftige Vorlage. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zu überlegen, ob sie der Selbstentmachtung des Parlamentes zustimmen wollen.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Kollege. – Nun spricht für die grüne Fraktion Kollege Bolte.

(Zuruf von den PIRATEN: Immer schön die Wahrheit sagen!)

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man gute Ideen hat und sich eine Mehrheit organisieren kann, Kollege Sternberg, kann man in diesem Hohen Hause jederzeit ein Gesetz ändern. Wir sind sehr gespannt darauf, ob Sie inhaltliche Vorschläge zur Weiterentwicklung des Landespressegesetzes einbringen möchten. Die können Sie jederzeit gerne einbringen.

Aber im Grunde genommen hat es doch auch schon der Kollege Vogt völlig richtig gesagt:

Wir brauchen ein Landespressegesetz. Es macht Sinn, auch weiterhin ein Landespressegesetz zu haben. – Insofern werden wir dem heute hier so zustimmen, Herr Kollege. Wir sind sehr gespannt darauf, was Sie uns zu diesem Thema zu präsentieren haben. Damit möchte ich es für heute Abend gerne bewenden lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion kommt nun Herr Nückel ans Pult.

Thomas Nückel (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es heute? – Es geht darum, einem Entfristungsaktionismus von Rot-Grün entgegenzustehen. Die Landesregierung scheut sich wohl vor der regelmäßigen Überprüfung von Gesetzen. Sie glaubt, es reicht zu warten, bis der Veränderungsdruck so groß ist, dass man gezwungenermaßen Gesetze nach dem Motto „Die steigende Flut allein macht schon die Boote flott“ ändern muss. Nur ist eigentlich das Gegenteil der Fall. Die regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass das Schiff flott bleibt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung suggeriert jetzt, dass eine Befristung ausdrücken würde, dass ein Gesetz nicht mehr notwendig ist. Das ist Unsinn, denn ein TÜV-Termin ist auch nicht immer gleich eine Aufforderung zur Verschrottung.

(Beifall von der FDP)

Die Landesregierung selbst hat auf der Internetseite des Innenministeriums ausgeführt – ich hatte das schon im Kulturausschuss zitiert –, dass die grundsätzliche Befristung von Gesetzen dem Ziel einer bürgerorientierten und eines partnerschaftlichen Staates dient. Die Wirkung könne nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich finde, diesen Worten kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.

Klar, es muss einiges geändert werden. Das haben wir auch in den Entschließungsantrag miteingebracht. Die Gedanken kreisen natürlich um das Presse-Grosso und eine entsprechende Verankerung; aber die Befristung spricht überhaupt nicht dagegen. So kann sich Rot-Grün eigentlich entspannen: Dann verlängern wir doch jetzt einfach die Befristung, und im Anschluss sprechen wir über die Überarbeitung des Landespressegesetzes. Das wäre eigentlich der richtige Weg. Sie haben sich aber, glaube ich, doch jetzt sehr diesem – ich sage es mal so – Entfristungsaktionismus verschrieben. – Danke.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Schwerd.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrtes Publikum! Die Landesregierung möchte, dass wir heute ihrem Gesetzentwurf zur Entfristung des Landespressegesetzes NRW zustimmen. Dem kann ich – das habe ich schon im Ausschuss für Kultur und Medien gesagt – nicht folgen.

Natürlich sind auch wir Piraten der Meinung, dass das Landespressegesetz über den 31. Dezember hinaus weiter gelten muss. Entsprechende Regelungen sind unverzichtbar und werden es auch in Zukunft bleiben. Darüber besteht allenthalben Einigkeit. Das gilt aber nicht notwendigerweise für das bestehende Gesetz in genau dieser Form und für alle Ewigkeit.

Wir sollten uns hier doch einmal kurz über die Formalia unterhalten. Wir Piraten finden Entfristungen von Gesetzen generell nicht gut. Befristungen werden aus gutem Grunde gemacht. Dabei geht es darum, Gesetze regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Gerade der Medienbereich ist doch schnellen Änderungen unterworfen. Gesetze in diesem Bereich – wie natürlich auch in vielen anderen Bereichen – müssen diesen Veränderungen laufend angepasst werden. Eine Entfristung birgt das Risiko, dass Gesetze veralten, weil sie aus dem Fokus geraten, und es ist bequem.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Priggen?

Daniel Schwerd (PIRATEN): Von Herrn Priggen? – Ja, gerne.

Vizepräsident Oliver Keymis: Das ist nett von Ihnen. – Bitte schön, Herr Priggen.

Reiner Priggen (GRÜNE): Schönen Dank, Herr Kollege. Ich habe Ihnen jetzt sehr aufmerksam zugehört und verstanden, dass Sie gegen die Entfristung sind. Deshalb frage ich mich die ganze Zeit: Wo ist Ihr alternativer Gesetzentwurf oder Ihre Änderung zum Gesetz? Ich verstehe es einfach nicht: Wo ist Ihre Alternative dazu, wenn Sie auf der einen Seite sagen, es soll ein Pressegesetz geben, während sie auch die Entfristung, die das verlängern würde, ablehnen? Was wollen Sie denn dann?

(Beifall von den GRÜNEN)

Daniel Schwerd (PIRATEN): Es geht in dem Falle darum, dass wir wollen, dass das Gesetz regelmäßig überprüft wird. Das ist das, was wir damit erreichen wollen. Wenn wir das Gesetz jetzt entfristen, wird genau dieses nicht geschehen. Das Gesetz wird nur dann überprüft, wenn es gerade einmal zufälligerweise in den Fokus gerät. Lassen Sie mich aber in meiner Rede weiter fortfahren, dann kommen noch ein paar Punkte dazu.

Früher galt der Grundsatz: Alle Gesetze werden befristet. – Warum soll ausgerechnet hier in diesem Fall davon abgewichen werden? Die von Rot-Grün getragene Landesregierung spielt ein Spielchen, dem sie in der Opposition selbst widersprochen hätte. Sie beschneidet wieder einmal Rechte des Parlaments. Jeden Tag gibt es ein kleines Stückchen weniger Mitsprache für uns Parlamentarier.

Zurück zum vorliegenden Antrag: Das Landespressegesetz, das wir jetzt entfristen sollen, muss wegen bestimmter Entwicklungen beim Presse-Grosso demnächst vermutlich sowieso wieder geändert werden. Entsprechende Vereinbarungen finden sich jetzt schon im Koalitionsvertrag. Es ist also widersinnig, ein Gesetz zu entfristen – also quasi zu sagen, dass es genauso bleiben kann –, wenn wir schon jetzt wissen, dass es in kurzer Zeit ohnehin wieder auf unserem Schreibtisch liegen muss. Wir Piraten machen deshalb einen Vorschlag: Lassen Sie uns das Gesetz zunächst bis Ende 2015 weiter befristen, um bis dahin die notwendigen Änderungen …

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Wo ist denn Ihr Änderungsantrag dazu?)

– Wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingereicht. Ich habe die Drucksachennummer jetzt gerade nicht zur Hand, aber das kann man sicherlich im Landtagssystem nachsehen.

Lassen Sie uns das Gesetz zunächst bis Ende 2015 befristen. Das sollte reichen, um die Presse-Grosso-Änderungen dort einzuarbeiten. Danach sollte das Gesetz aus unserer Sicht jeweils immer um fünf Jahre weiter verlängert werden. So stellen wir sicher, dass der Landtag regelmäßig dieses Gesetz zu Gesicht bekommt und wir Parlamentarier uns einbringen können.

Wir freuen uns sehr, dass sich CDU und FDP bereits diesem Vorschlag angeschlossen haben. Wir glauben, dass wir nämlich auf diese Weise eine sachdienliche Lösung erzielen können, ohne dass wir uns im üblichen Parteienzank verlieren müssen. Das hoffe ich. Vor allen Dingen ist auf diese Weise sichergestellt, dass das Pressegesetz immer auf einem aktuellen Stand bleibt. Dieses Vorgehen wäre der Sache viel angemessener als der Plan der Landesregierung, zu entfristen und dann irgendwann einmal darauf zu gucken, wenn uns nichts anderes dazwischenkommt.

Deshalb bitten wir heute, die Entfristung des Pressegesetzes abzulehnen und unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Auf diese Weise haben wir – wenn auch die Änderungen bezüglich Presse-Grosso vorliegen – Gelegenheit, einen neuen Gesetzentwurf mit den von Ihnen angeforderten Änderungen auf den Weg zu bringen, damit das Gesetz dann auf der Höhe der Zeit ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd. – Nun spricht für die Landesregierung in Vertretung der Ministerin Dr. Schwall-Düren Frau Ministerin Schulze.

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute Abend um die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung werben. Sie werden mir alle sicherlich zustimmen, dass unser Land am 1. Januar 2014 nicht ohne Pressegesetz dastehen soll.

(Beifall von der SPD)

Schließlich sind diese Normen zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit sowie aufgrund der Anforderungen an die Presse und ihre Beschäftigten unentbehrlich. Der Gesetzentwurf sieht ausschließlich die Entfristung dieses bewährten Gesetzes vor.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Landesregierung auf die inhaltliche Überprüfung und Überarbeitung dieses wichtigen Gesetzes nicht verzichten wird. Ganz im Gegenteil: Wie Sie wissen, hat die Landesregierung gerade das in dem Antrag angesprochene Thema Presse-Grosso fest im Blick. Wir werden den Landtag dazu auf dem Laufenden halten und im Länderkreis Ideen entwickeln, gegebenenfalls auch für die gesetzlichen Regelungen zum Schutz eines neutralen Pressevertriebs. Das hat die Regierung bereits am 17. Oktober hier zugesagt.

Spätestens nach Abschluss der laufenden Novellierung des Landesmediengesetzes und der anschließenden Novellierung des WDR-Gesetzes werden wir diese und auch andere notwendige Änderungen am Landespressegesetz angehen. Zum Beispiel werden wir die Vorgabe des Koalitionsvertrages zu mehr Transparenz umsetzen.

Zudem würde auch eine neuerliche Befristung dieses wichtigen Gesetzes nicht garantieren, dass eine Novelle schneller gelingt. Das belegt der Umstand, dass das Gesetz nach knapp 40 Jahren seiner Geltung im Jahre 2004 erstmals befristet wurde und die einzige Novellierung seitdem die Fortschreibung der Befristung im Jahre 2008 war.

Daher bitte ich Sie heute: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu und vertrauen Sie darauf, dass wir die Novelle des Landespressegesetzes noch in dieser Legislaturperiode in Angriff nehmen werden! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung, erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3526. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 16/4450, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU-, FDP- und die Piratenfraktion sowie der Herr Stein. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Empfehlung mit großer Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3526 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und Piraten Drucksache 16/4493. Wer stimmt der Entschließung zu? – Die Fraktion der Piraten, der Kollege Stein, die CDU und die FDP. Wer stimmt gegen diese Entschließung? – Die SPD-Fraktion und die grüne Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Entschließung mit Mehrheit des Hauses abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

8   Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4139

Änderungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4508

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/4509

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses
Drucksache 16/4451

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Ganzke für die SPD-Fraktion das Wort.

Hartmut Ganzke (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Die SPD-Fraktion wird ebenso wie jüngst im Innenausschuss am 21.11.2013 diesem Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zustimmen. Denn wir sind der Ansicht, dass dieses Gesetz ein weiterer Baustein hin zu mehr Entlastung für diejenigen Kommunen ist, auf deren Gemeindegebiet eine Aufnahmeeinrichtung für ausländische Flüchtlinge für mindestens sechs Monate betrieben wird.

Wir sehen weiterhin, dass durch dieses Gesetz gerade auch diesen Kommunen seitens des Landes gezeigt wird, dass sie eine Aufgabe übernehmen, die nicht nur im Landesinteresse ist, sondern gerade auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordneter des Wahlkreises Unna und als Einwohner des Unnaer Stadtteils Massen weiß ich auch, was es heißt, mit Menschen aus anderen Nationen zusammenzuleben, denn gerade durch die ehemalige Landesstelle Unna-Massen und auch die derzeitige Nutzung dieser Räumlichkeiten für ausländische Flüchtlinge zeigen die Anwohnerinnen und Anwohner, wie sie tagtäglich mit diesen Menschen umgehen, die aus anderen Kulturkreisen oftmals traumatisiert zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, um hier vielleicht wieder ein Sicherheitsgefühl zu erleben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Nordrhein-Westfalen nimmt, wie auch schon in den Jahren 2012 und 2013 Geld in die Hand, im Jahre 2014 voraussichtlich bis ca. 20 Millionen €. Hiermit werden Kommunen auch direkt entlastet. Diese Entlastung wird fortgeführt, bis der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum im Asylbewerberleistungsrecht umgesetzt hat.

Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Geld allein nicht zu machen. Die gesellschaftliche Aufgabe, flüchtende Menschen menschenwürdig aufzunehmen und willkommen zu heißen, kann mit Geld nicht gelöst werden. Wir glauben jedoch, dass durch das vorliegende Gesetz in den 396 Kommunen des Landes offen und fair darüber diskutiert wird, wie das Land seine Aufgaben gemeinsam mit den Kommunen lösen kann.

Daher werden wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Sieveke das Wort.

Daniel Sieveke (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir einfach machen und dem Vorredner einfach zustimmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Denn er hat in der Sache absolut recht, gerade auch mit Blick auf den humanitären Ansatz, den Sie gerade erwähnt haben, und die Tatsache, dass man das mit Geld nicht immer aufwiegen kann.

Leider kommen wir zu einer anderen Bewertung. Es ist aber absolut der richtige Ansatz. Bei der Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen wird bislang nicht berücksichtigt, ob auf dem Gemeindegebiet möglicherweise eine Aufnahmeeinrichtung des Landes, also eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine zentrale Unterbringungseinrichtung, betrieben wird. Daraus resultierende Belastungen einer Kommune bleiben bislang unberücksichtigt.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht deshalb eine Änderung des § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor. Diese Vorschrift soll um zwei neue Absätze ergänzt werden, die eine Anrechnung entsprechender Landeseinrichtungen auf die kommunalen Aufnahmekontingente der Gemeinde ermöglichen.

Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass in dem Gesetzentwurf darauf reagiert wird, finanzielle Mehraufwendungen der Kommunen bei der Leistungsgewährung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes mit aufzunehmen. Insoweit ergeben sich Mehrkosten aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012.

Um die Gemeinden in Bezug auf die Mehraufwendungen finanziell zu entlasten, hat das Land ihnen bereits im Jahre 2012 eine gesonderte Pauschale der Landeszuweisungen in Höhe von 7,15 Millionen € sowie im Jahre 2013 eine Zuweisung in Höhe von 14,4 Millionen € gewährt. Für das Jahr 2014 ist nunmehr eine Zuweisung in Höhe von 20,4 Millionen € vorgesehen.

Deswegen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die von der rot-grünen Landesregierung vorgeschlagene Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes absolut richtig, aber leider nicht weitgehend genug.

Zu begrüßen ist zunächst, dass der Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer zentralen Unterbringungseinrichtung den betreffenden Gemeinden in Zukunft bei der Zuweisung von Flüchtlingen angerechnet werden soll. Gleiches gilt dem Grunde nach auch für die gesonderte Pauschale der Landeszuweisung in Höhe von 20,4 Millionen € im Jahre 2014 gemäß § 4b des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der neuen Fassung.

Dass die Kommunen diese Unterstützung erhalten, begrüßen wir ausdrücklich. Sie wissen aber auch, Herr Ganzke, dass im Innenausschuss bei der Sachverständigenanhörung bzw. der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ganz deutlich geworden ist, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Das konnten zumindest die kommunalen Spitzenverbände nicht nur mit Zahlen, sondern auch mit Fakten untermauern.

Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es sinnvoller gewesen, § 4b als eine flexible Ermächtigungsnorm auszugestalten, auf deren Grundlage gegebenenfalls auch in den nächsten Jahren Mehraufwendungen der Gemeinden kompensiert werden könnten. Stattdessen hat die rot-grüne Landesregierung einen § 4b geschaffen, der einzig und allein für das Jahr 2014 gilt. Wenn sich 2015 also ein geänderter Mehrbedarf ergeben sollte, muss das Gesetz erneut geändert werden. Dies hätte man sich durch Schaffung einer flexiblen Norm bereits heute sparen können.

Darüber hinaus wird eine Vielzahl praktischer Probleme der Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen durch den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung nicht gelöst. Dies betrifft zum Beispiel die uneinheitliche Praxis bei der Übernahme von Krankheitskosten. Zudem soll die Kostenerstattung nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen erfolgen, sondern nach denen des Vorjahres. Angesichts der in den letzten Monaten massiv angestiegenen Flüchtlingszahlen ist dies ein untragbarer Zustand. Hier wurde offenbar nach dem Motto „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“ verfahren.

Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf hingewiesen, dass es in Einzelfällen schon zu Krankheitskosten insbesondere bei der stationären Behandlung von Flüchtlingen von bis zu 100.000 € und mehr gekommen ist. Insgesamt kann der Gesetzentwurf daher unter der Rubrik „gut gemeint, aber schlecht gemacht“ zusammengefasst werden.

Daher wird die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf in dieser Form ablehnen. Wir verweisen auf unseren Änderungsantrag und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Sieveke. – Für die grüne Fraktion hat nun Frau Düker das Wort.

Monika Düker (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Koalitionsvertrag hier in Nordrhein-Westfalen haben wir gemeinsam festgehalten: Nordrhein-Westfalen schützt Flüchtlinge vor Verfolgung und Not.

Auch wenn es mit diesem Flüchtlingsaufnahmegesetz um die Verteilung und um die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen geht, gilt dieser Satz gerade und insbesondere als Ziel auch für dieses Gesetz. Das will ich für meine Fraktion noch einmal deutlich festhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Herr Sieveke, auch wenn solch ein Satz Ihnen nicht über die Lippen kommt bzw. ich solch einen Satz, dass man sich zum Schutz vor Verfolgung und Not bekennt, in schwarz-gelben Koalitionsverträgen noch nicht gefunden habe, begrüße ich gleichwohl die Feststellung in Ihrem Antrag – das finde ich sehr positiv, und das wird im Wortbeitrag auch noch unterstützt –, dass Sie die Bereitschaft erklären, weiteren schutzbedürftigen Flüchtlingen den Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Ich finde es erst einmal positiv, dass hier offenbar nicht auf dem Rücken von Flüchtlingen Politik betrieben werden soll.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen dafür den Kommunen auch jede Menge Geld zur Verfügung; Die Zahlen wurden dargestellt. In diesem Jahr werden über 208 Millionen € im Haushalt stehen. Davon gehen allein 91 Millionen € an die Kommunen. Man kann also nicht sagen, dass wir die Kommunen nicht unterstützten. Gleichwohl – das habe ich im Ausschuss auch gesagt – kann man mit den kommunalen Spitzenverbänden durchaus darüber reden – für meine Fraktion gilt hier Offenheit –, dass man bei hohen Krankenkosten über den Härtefallausgleich im Gemeindefinanzierungsgesetz oder wo auch immer eine Regelung trifft. Zumindest sollte man sich das einmal anschauen. Ich weiß, der Innenminister kräuselt die Stirn; das ist auch nicht abgestimmt. Aber ich finde, darüber reden kann man immer einmal.

Jetzt kommt aber mein Aber, Herr Sieveke: Ich bin nicht bereit dazu, über solche Dinge zu reden, wenn wir nicht gleichzeitig auch darüber reden, wie wir die Kommunen tatsächlich entlasten können. Tatsächlich können wir sie entlasten, wenn wir dieses unselige Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen würden.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dazu haben Sie nicht die Kraft, und dazu hat leider auch die Große Koalition nicht die Kraft gefunden. Nach wie vor ist dieser Bestand im Koalitionsvertrag so festgeschrieben.

Warum können wir die Kommunen damit entlasten? Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sondergesetz mit Anfang der 90er-Jahre ganz klar angelegten Repressionsmöglichkeiten. Dies betrifft nicht nur reduzierte Leistungen, die das Bundesverfassungsgericht Gott sei Dank korrigiert hat, sondern auch den eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen, die Kürzungsmöglichkeiten, die jetzt auch viele Kommunen nutzen, keinen Zugang zum Beispiel für Arbeitsmarktintegration, keine Integrationskurse usw., und Sachleistungen anstatt Geldleistungen, also: Repressionen!

Mit der Aufrechterhaltung dieses Sondergesetzes, Herr Sieveke – leider ist seine Abschaffung im Koalitionsvertrag nicht zu finden –, müssen Sie den Kommunen auch erklären, warum Sie sich hier weigern, ihnen, wenn wir es abschaffen würden, diese Entlastung um mehr als die Hälfte der Kosten für die Unterbringung zu verweigern. Wenn wir die Flüchtlinge in das SGB II bringen würden, wo auch all die Repressionen wegfallen würden – was Sie offenbar nicht wollen und ebenso die kommunalen Spitzenverbände nicht wollen –, hätten wir auch diese Entlastungsmöglichkeit, weil dann der Bund die Kosten übernimmt und die Kommunen nur noch die Kosten der Unterkunft tragen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das würde die Kommunen um mehr als 50 % entlasten und – das möchte ich ausdrücklich unterstreichen – hätte aus integrationspolitischen Gründen natürlich auch einen hohen Gewinn für die Menschen.

Sie hätten dann Zugang unter anderem zu Arbeitsmarktförderleistungen. Sie könnten hier schneller integriert werden. Denn viele von ihnen werden dauerhaft hier bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange es nicht möglich ist, hier einen Konsens zu erzielen – wir werden trotzdem reden –, finde ich es ein bisschen vermessen, hier die überbordenden Krankheitskosten zu bejammern und gleichzeitig den Kommunen diese Entlastung zu verweigern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Über den Antrag der Piraten – er ist etwas spät gekommen –, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, finde ich, kann man auch reden. Aber nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist vor dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Denn je nachdem, was für eine neue gesetzliche Regelung wir im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen, werden wir das sowieso – das steht ja auch im Gesetz – noch einmal vorlegen müssen. Das heißt: Wiedervorlage. Deswegen: Auch Ihre Anregungen, denke ich, werden wir da mit aufgreifen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Am Pult steht bereit für die FDP-Fraktion Herr Dr. Stamp. Bitte schön.

Dr. Joachim Stamp (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an das anknüpfen, was Frau Düker zuletzt gesagt hat: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz. Es wird hier weiter zu sprechen sein. Wir werden insgesamt auch weiter darüber sprechen müssen, wie wir in einem Land mit steigenden Flüchtlingszahlen umgehen, wie wir die Sorgen in den Kommunen ernst nehmen, wie wir aber auch für humanitäre Standards sorgen.

Herr Innenminister, ich möchte den Betrieb jetzt nicht lange aufhalten, aber ich möchte eine Sache schon auch zu denken geben. Wir sind eingeladen gewesen bei Ihnen im Haus zu einem umfangreichen Workshop mit verschiedenen Vertretern der Zivilgesellschaft. Wir haben uns da den Tag um die Ohren gehauen. Wir haben diskutiert über Erstaufnahme und zentrale Aufnahme und haben viele Anregungen auf den Weg gebracht. Es ist dann einfach dabei geblieben. Ich wäre schon dankbar, dass dann, wenn es so ein großes Engagement aus der Zivilgesellschaft und auch hier von Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus gibt, das auch entsprechend verarbeitet würde.

Was das konkrete Gesetz angeht, haben wir für vieles Sympathie. Es ist richtig, die Einrichtung mit einer zentralen Unterkunft bzw. auch mit einer Erstaufnahme zu entlasten. Wir halten es aber für problematisch, die Verteilung dann an die anderen Kommunen weiterzugeben, ohne dort eine entsprechende Kompensation zu schaffen.

Wir werden darüber sprechen müssen – es ist gerade angesprochen worden –, welche weiteren Konsequenzen es aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz geben muss, wie das Asylbewerberleistungsgesetz in Zukunft ausgestaltet wird. Ich glaube, dass es jetzt das Plenum überfordert, hier in einen detailreichen Diskurs zu gehen.

Ich will aber dennoch anmerken, dass wir – wir werden uns bei der Abstimmung zum Gesetz selbst enthalten – dem CDU-Antrag zustimmen werden, weil es in die richtige Richtung geht, zu sagen, wir deckeln die Gesundheitskosten für die Kommunen. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Hessen hat vorgemacht, wie das geht. Das ist ein guter und richtiger Weg. Herr Sieveke hat dazu ja auch ausgeführt. Ich bin der Meinung, dass die Landesregierung hier eigentlich gut beraten wäre, es ähnlich zu tun.

Frau Düker, wir kommen auf Sie zurück, wenn Sie sagen, wir passen das Gesetz demnächst dann weiter an.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Dann machen wir das vielleicht gemeinsam. Ich habe Ihren Zwischenruf akustisch nicht verstanden. Ich hoffe, es war ein positiver. Denn das will ich dann auch noch einmal sagen: Wir sollten uns an dieser Stelle auch vielleicht, Frau Düker, die eine oder andere Spitze, wer wann und wo was geschrieben hat, mal hin und wieder verkneifen.

Die Abschiebepolitik von Rot-Grün in diesem Land – das war schon von 2000 bis 2005 so und ist auch jetzt immer noch so – ist weiß Gott nicht humanitärer, als die Abschiebepolitik zwischen 2005 und 2010 war.

(Beifall von der CDU)

Bitte hören Sie ein bisschen auf mit diesem Duktus von wegen, Sie sind die Guten und wir sind die Bösen. Das führt uns nicht weiter.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Lassen Sie uns vernünftige Flüchtlingspolitik gemeinsam hier im Haus machen! – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Dr. Stamp. – Nun spricht für die Piratenfraktion Kollege Herrmann.

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass wir Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, menschenwürdig versorgen müssen. Aber es ist gerade einmal sechs Wochen her, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht wurde. In den damaligen Reden und auch heute ist viel von Verantwortung gesprochen worden.

Aber was passiert gerade? – Der Gesetzentwurf wird im Hauruckverfahren durch die Ausschüsse geschleust. Lediglich im Innenausschuss hatte man zumindest die Gelegenheit, die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände zu hören und zu besprechen. Die Spitzenverbände haben Probleme für die Kommunen aufgezeigt. Auch Lösungsvorschläge wurden hier gerade schon genannt, vor allem zum Beispiel im Bereich der Krankheitskosten.

Zurzeit werden die Kommunen nämlich mit ihren Problemen im Stich gelassen. Deswegen danke an die Kollegen der CDU-Fraktion, dass Sie das Thema aufgegriffen haben. Allerdings sehe ich nicht, dass Ihr Änderungsantrag hier in dem Verfahren berücksichtigt werden kann, weil gar keine Paragrafen aufgeführt sind, die geändert werden können.

Gerne beraten wir aber natürlich mit Ihnen gemeinsam über eine Lösung, um die Kommunen bei den Krankheitskosten für die Flüchtlinge entlasten zu können. Die Anhörung hat die Notwendigkeit dafür ja klar gezeigt.

In einem weiteren Punkt bei der Anhörung konnten allerdings die Spitzenverbände unsere Fragen nicht beantworten, nämlich was mit den Geldern passiert, die ausschließlich für die soziale Betreuung der Flüchtlinge vom Land zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit können wir leider nicht ausschließen, dass von dem Geld Hausmeister, Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten oder solche Dinge bezahlt werden. Das wäre aber keine soziale Betreuung. Deshalb sollen die Kommunen einmal jährlich über die Verwendung der zweckgebundenen Gelder berichten. Das stellen wir mit unserem Änderungsantrag sicher.

Das Sachverständigengespräch im Innenausschuss sollte uns allen ganz klar die Augen geöffnet haben. Ich denke, wir haben das hier eben auch schon gehört. Wir brauchen weitergehende Änderungen am Flüchtlingsaufnahmegesetz. Aber dadurch, dass Sie sich heute der Befristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes entledigen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, nehmen Sie uns die Chance, nächstes Jahr die Weichen für eine bessere Flüchtlingsaufnahme zu stellen.

Wir fordern Sie in unserem vorliegenden Änderungsantrag dazu auf, dass das Flüchtlingsaufnahmegesetz wie ursprünglich vorgesehen am 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Denn, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Ihre Begründung für die komplette Entfristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist ein schlechter Witz. Da steht ganz lapidar in Ihrem Antrag: Eine weitere Befristung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kann gemäß Kabinettsbeschluss vom 20. Dezember 2011 entfallen.

Entschuldigung, was ist das für eine Begründung? Das ist wieder einmal ein Zeichen dafür, wie Sie Gesetze hier intransparent durchdrücken.

Unserer Ansicht nach – wir haben es eben beim Landespressegesetz auch schon gesagt – sind Befristungen unentbehrlich. Nur so wird garantiert, dass Gesetze auf mögliche Änderungsbedarfe hin überprüft werden können.

Grundsätzlich begrüßen wir übrigens die neue Regel des § 3. Es scheint eine gute Lösung zu sein, die Zahl der Flüchtlinge einer Landesaufnahmeeinrichtung auf die Quote der Flüchtlingsaufnahme nach dem Flächen- und Einwohnerschlüssel anzurechnen. Aber auch hier sollte man den Tag nicht vor dem Abend loben; denn hierzu gibt es auch sehr unterschiedliche Positionen aus dem Kreis der kommunalen Familie.

Unter anderem deswegen wollen wir mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die Landesregierung

(Unruhe von der SPD)

– Sie hören doch noch zu? – bis zum 30. Juni 2014 prüft, welche Gemeinde Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des neuen Abs. 4 schafft, um uns dann bis zum 30. September 2014 über die Erkenntnisse zu unterrichten, Herr Hübner.

Meines Erachtens benötigen wir auch noch andere Anreize für die Kommunen. Sie wissen alle, dass wir schnelle Lösungen brauchen. Im Moment brennt der Baum. Die Menschen werden teilweise in Notunterkünften ohne jegliche Standards untergebracht. Wir brauchen dringend geeignete Gebäude. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass die Bevölkerung über die Situation der Flüchtlinge sensibilisiert wird. Wir brauchen Mittel zur Schaffung einer Willkommenskultur.

Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen, die sich für die Belange der Flüchtlinge einsetzen. Diese wichtige Arbeit sollten wir durch eine gemeinsam getragene Initiative unterstützen; denn wir alle waren uns doch einig, dass ein Weiter-so in der Flüchtlingspolitik nicht der richtige Weg ist.

Nächstes Jahr beraten wir den Antrag „Unser Land braucht eine Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme – hin zu einer humanen und dezentralen Unterbringung in ganz NRW“ mit einer Anhörung. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Ergebnisse dieser Anhörung in eine erneute Beratung und Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im nächsten Jahr einfließen würden. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank. Das war eine zeitliche Punktlandung, Herr Herrmann. – Nun landet auf dem Punkt der Minister für Inneres und Kommunales. Jetzt ist er am Pult. Ralf Jäger, bitte schön.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales : Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir uns über alle Fraktionen hinweg wohl auf zwei Kernpunkte einigen können. Erstens: Wir müssen den Asylbewerbern menschenwürdige Unterkünfte zur Verfügung stellen. Zweitens: Wir dürfen die Kommunen bei diesem Thema nicht alleine lassen.

Dieses Gesetz bringt wichtige Entlastungen für die Kommunen, löst aber nicht alle ihre Probleme. Als eines der größten Probleme stellt sich heraus – das darf ich sagen –, dass die Menschen diesen Einrichtungen vor Ort mit Sorgen und Ängsten begegnen.

Deshalb ist mein dringender Appell – wenn man schon einmal das letzte Wort hat – an alle Abgeordneten dieses Hauses, mit dafür zu sorgen, dass diesen Einrichtungen, aber vor allem den Menschen, die darin leben, vor Ort auch eine Chance gegeben wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4508 ab. Wer stimmt dem zu? Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD-Fraktion, grüne Fraktion und CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion und Herr Wegner von der Piratenfraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zweitens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4509 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Grüne und SPD. Wer enthält sich? – Es enthält sich die Fraktion der Piraten. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Drittens stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4139 ab. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf so zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Piratenfraktion und CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist dieser Gesetzentwurf angenommen und damit in zweiter Lesung so verabschiedet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

9   Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes und des Landesumzugskostengesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3965

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4452

zweite Lesung

Die Aussprache entfällt, weil sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 3)

Daher kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4452, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne sowie die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es enthalten sich CDU und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/3965 in zweiter Lesung mit großer Mehrheit verabschiedet.

Tagesordnungspunkt

10       Gesetz zur Einführung einer Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4138

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/4500

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Drucksache 16/4454

zweite Lesung

Auch hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anlage 4) Damit entfällt die Aussprache.

Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung.

Erstens. Wer stimmt dem Änderungsantrag von CDU und FDP Drucksache 16/4500 zu? – CDU und FDP sowie die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen? –


Das ist nicht der Fall. Damit ist er mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zweitens kommen wir zur Entscheidung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4138. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Drucksache 16/4454, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion enthält sich. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich bedanke mich insbesondere beim Sitzungsdokumentarischen Dienst dafür, dass er auch in den letzten Minuten, die noch schneller gesprochen wurden als viele andere Reden, mitgemacht hat.

(Allgemeiner Beifall)

Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Donnerstag, den 28. November 2013, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend, nachdem ich es geschafft habe, um 22:59 Uhr zu schließen.

Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 22:59 Uhr



Anlage 1

Namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3968 – (TOP 4 – Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes)

 


Lfd.
Nr.


Name des Abgeordneten


Fraktion

Abstimmung


ja


nein

Stimm-
ent-
haltung

1

 Herr Abel

GRÜNE

X

 

 

2

 Herr Abruszat

FDP

 

X

 

3

 Herr Dr. Adelmann

SPD

X

 

 

4

 Herr Alda

FDP

 

X

 

5

 Frau Altenkamp

SPD

X

 

 

6

 Frau Andres

SPD

X

 

 

7

 Frau Asch

GRÜNE

X

 

 

8

 Herr Bas

GRÜNE

X

 

 

9

 Herr Bayer

PIRATEN

 

X

 

10

 Herr Becker, Andreas

SPD

X

 

 

11

 Herr Becker, Horst

GRÜNE

X

 

 

12

 Frau Beer

GRÜNE

X

 

 

13

 Frau Dr. Beisheim

GRÜNE

X

 

 

14

 Herr Bell

SPD

X

 

 

15

 Frau Benninghaus

SPD

X

 

 

16

 Herr van den Berg

SPD

X

 

 

17

 Herr Dr. Berger

CDU

 

X

 

18

 Herr Berghahn

SPD

keine Stimmabgabe

19

 Herr Dr. Bergmann

CDU

 

X

 

20

 Herr Beu

GRÜNE

X

 

 

21

 Herr Bialas

SPD

X

 

 

22

 Herr Biesenbach

CDU

entschuldigt

23

 Frau Birkhahn

CDU

 

X

 

24

 Herr Bischoff

SPD

X

 

 

25

 Frau Blask

SPD

X

 

 

26

 Herr Börner

SPD

X

 

 

27

 Herr Börschel

SPD

X

 

 

28

 Freifrau von Boeselager

CDU

 

X

 

29

 Herr Bolte

GRÜNE

X

 

 

30

 Herr Bombis

FDP

 

X

 

31

 Herr Prof. Dr. Bovermann

SPD

X

 

 

32

 Frau Brand

PIRATEN

 

X

 

33

 Frau Brems

GRÜNE

X

 

 

34

 Herr Breuer

SPD

X

 

 

35

 Herr Brockes

FDP

 

X

 

36

 Frau Dr. Bunse

CDU

entschuldigt

37

 Herr Burkert

CDU

 

X

 

38

 Herr Busen

FDP

 

X

 

39

 Herr Dahm

SPD

X

 

 

40

 Herr Deppe

CDU

 

X

 

41

 Frau van Dinther

CDU

entschuldigt

42

 Frau Dmoch-Schweren

SPD

X

 

 

43

 Frau Doppmeier

CDU

 

X

 

44

 Herr Dr. Droste

CDU

 

X

 

45

 Herr Dudas

SPD

X

 

 

46

 Frau Düker

GRÜNE

X

 

 

47

 Herr Düngel

PIRATEN

 

X

 

48

 Herr Eiskirch

SPD

X

 

 

49

 Herr Ellerbrock

FDP

 

X

 

50

 Herr Engstfeld

GRÜNE

X

 

 

51

 Frau Fasse

CDU

 

X

 

52

 Herr Fehring

CDU

 

X

 

53

 Herr Feuß

SPD

X

 

 

54

 Herr Fortmeier

SPD

X

 

 

55

 Frau Freimuth

FDP

 

X

 

56

 Herr Fricke

PIRATEN

 

X

 

57

 Herr Ganzke

SPD

X

 

 

58

 Herr Garbrecht

SPD

X

 

 

59

 Herr Gatter

SPD

X

 

 

60

 Frau Gebauer

FDP

 

X

 

61

 Frau Gebhard

SPD

X

 

 

62

 Herr Geyer

SPD

X

 

 

63

 Frau Gödecke

SPD

X

 

 

64

 Herr Goldmann

GRÜNE

X

 

 

65

 Herr Golland

CDU

 

X

 

66

 Frau Grochowiak-Schmieding

GRÜNE

X

 

 

67

 Herr Große Brömer

SPD

X

 

 

68

 Herr von Grünberg

SPD

X

 

 

69

 Herr Grunendahl

CDU

 

X

 

70

 Frau Güler

CDU

 

X

 

71

 Herr Haardt

CDU

 

X

 

72

 Herr Dr. Hachen

CDU

 

X

 

73

 Frau Hack

SPD

X

 

 

74

 Herr Hafke

FDP

 

X

 

75

 Herr Hahnen

SPD

X

 

 

76

 Frau Hammelrath, Gabriele

SPD

X

 

 

77

 Frau Hammelrath, Helene

SPD

X

 

 

78

 Frau Hanses

GRÜNE

X

 

 

79

 Herr Hausmann

CDU

 

X

 

80

 Herr Hegemann

CDU

 

X

 

81

 Herr Heinrichs

SPD

X

 

 

82

 Frau Hendricks

SPD

X

 

 

83

 Herr Herrmann

PIRATEN

 

X

 

84

 Herr Herter

SPD

X

 

 

85

 Herr Hilser

SPD

X

 

 

86

 Herr Höne

FDP

 

X

 

87

 Herr Hovenjürgen

CDU

 

X

 

88

 Frau Howe

SPD

X

 

 

89

 Herr Hübner

SPD

X

 

 

90

 Herr Jäger

SPD

X

 

 

91

 Herr Jahl

SPD

X

 

 

92

 Frau Jansen

SPD

X

 

 

93

 Herr Jörg

SPD

X

 

 

94

 Herr Jostmeier

CDU

 

X

 

95

 Herr Jung

CDU

 

X

 

96

 Herr Kämmerling

SPD

X

 

 

97

 Herr Kaiser

CDU

 

X

 

98

 Herr Kamieth

CDU

 

X

 

99

 Herr Kerkhoff

CDU

 

X

 

100

 Herr Kern, Nicolaus

PIRATEN

 

X

 

101

 Herr Kern, Walter

CDU

 

X

 

102

 Herr Keymis

GRÜNE

X

 

 

103

 Frau Kieninger

SPD

X

 

 

104

 Herr Klocke

GRÜNE

X

 

 

105

 Frau Klöpper

CDU

 

X

 

106

 Herr Körfges

SPD

X

 

 

107

 Frau Kopp-Herr

SPD

X

 

 

108

 Frau Korte

CDU

 

X

 

109

 Herr Kossiski

SPD

X

 

 

110

 Frau Kraft

SPD

X

 

 

111

 Herr Kramer

SPD

X

 

 

112

 Herr Krick

SPD

X

 

 

113

 Herr Krückel

CDU

 

X

 

114

 Herr Krüger

GRÜNE

X

 

 

115

 Herr Kruse

CDU

 

X

 

116

 Herr Kufen

CDU

 

X

 

117

 Herr Kuper

CDU

 

X

 

118

 Herr Kutschaty

SPD

X

 

 

119

 Herr Lamla

PIRATEN

 

X

 

120

 Herr Laschet

CDU

entschuldigt

121

 Herr Laumann

CDU

entschuldigt

122

 Herr Lienenkämper

CDU

 

X

 

123

 Herr Lindner

FDP

entschuldigt

124

 Herr Löcker

SPD

X

 

 

125

 Herr Lohn

CDU

 

X

 

126

 Frau Lück

SPD

X

 

 

127

 Frau Lüders

SPD

X

 

 

128

 Herr Lürbke

FDP

 

X

 

129

 Frau Lux

SPD

X

 

 

130

 Frau Maaßen

GRÜNE

X

 

 

131

 Herr Maelzer

SPD

X

 

 

132

 Herr Markert

GRÜNE

X

 

 

133

 Herr Marquardt

SPD

X

 

 

134

 Herr Marsching

PIRATEN

 

X

 

135

 Herr Meesters

SPD

X

 

 

136

 Frau Middendorf

CDU

 

X

 

137

 Frau Milz

CDU

 

X

 

138

 Herr Möbius

CDU

 

X

 

139

 Herr Moritz

CDU

 

X

 

140

 Herr Mostofizadeh

GRÜNE

X

 

 

141

 Herr Müller, Hans-Peter

SPD

X

 

 

142

 Herr Müller, Holger

CDU

abwesend

143

 Frau Müller-Witt

SPD

X

 

 

144

 Herr Münchow

SPD

X

 

 

145

 Herr Münstermann

SPD

X

 

 

146

 Herr Nettekoven

CDU

 

X

 

147

 Herr Nettelstroth

CDU

 

X

 

148

 Herr Neumann

SPD

X

 

 

149

 Herr Nückel

FDP

 

X

 

150

 Herr Olejak

PIRATEN

 

X

 

151

 Herr Dr. Optendrenk

CDU

 

X

 

152

 Herr Ortgies

CDU

 

X

 

153

 Herr Dr. Orth

FDP

 

X

 

154

 Herr Ott

SPD

X

 

 

155

 Herr Dr. Papke

FDP

 

X

 

156

 Herr Dr. Paul, Joachim

PIRATEN

 

X

 

157

 Frau Paul, Josefine

GRÜNE

X

 

 

158

 Frau Philipp

SPD

X

 

 

159

 Frau Pieper

PIRATEN

 

X

 

160

 Herr Post

CDU

 

X

 

161

 Herr Preuß

CDU

 

X

 

162

 Frau Preuß-Buchholz

SPD

X

 

 

163

 Herr Priggen

GRÜNE

X

 

 

164

 Herr Rahe

SPD

X

 

 

165

 Herr Rasche

FDP

 

X

 

166

 Herr Rehbaum

CDU

 

X

 

167

 Herr Römer

SPD

X

 

 

168

 Herr Rohwedder

PIRATEN

 

X

 

169

 Herr Rüße

GRÜNE

X

 

 

170

 Frau Ruhkemper

SPD

X

 

 

171

 Frau Rydlewski

PIRATEN

 

X

 

172

 Frau Schäfer, Ute

SPD

X

 

 

173

 Frau Schäffer, Verena

GRÜNE

X

 

 

174

 Frau Scharrenbach

CDU

 

X

 

175

 Herr Schatz

PIRATEN

 

X

 

176

 Herr Scheffler

SPD

X

 

 

177

 Herr Schemmer

CDU

 

X

 

178

 Herr Schick

CDU

 

X

 

179

 Herr Schittges

CDU

 

X

 

180

 Herr Schlömer

SPD

X

 

 

181

 Herr Schmalenbach

PIRATEN

entschuldigt

182

 Herr Schmeltzer

SPD

X

 

 

183

 Herr Schmitz, Hendrik

CDU

 

X

 

184

 Frau Schmitz, Ingola Stefanie

FDP

 

X

 

185

 Frau Schneckenburger

GRÜNE

X

 

 

186

 Herr Schneider, Guntram

SPD

X

 

 

187

 Herr Schneider, René

SPD

X

 

 

188

 Frau Schneider, Susanne

FDP

 

X

 

189

 Herr Schultheis

SPD

X

 

 

190

 Herr Schulz

PIRATEN

 

X

 

191

 Frau Schulze

SPD

X

 

 

192

 Frau Schulze Föcking

CDU

 

X

 

193

 Herr Schwerd

PIRATEN

 

X

 

194

 Herr Seel

CDU

 

X

 

195

 Frau Dr. Seidl

GRÜNE

X

 

 

196

 Herr Sieveke

CDU

 

X

 

197

 Herr Sommer

PIRATEN

 

X

 

198

 Frau Spanier-Oppermann

SPD

X

 

 

199

 Herr Spiecker

CDU

 

X

 

200

 Herr Dr. Stamp

FDP

 

X

 

201

 Herr Stein

fraktionslos

 

X

 

202

 Frau Steininger-Bludau

SPD

X

 

 

203

 Frau Steinmann

SPD

X

 

 

204

 Herr Prof. Dr.Dr. Sternberg

CDU

 

X

 

205

 Herr Stotko

SPD

X

 

 

206

 Frau Stotz

SPD

X

 

 

207

 Herr Sundermann

SPD

X

 

 

208

 Herr Tenhumberg

CDU

 

X

 

209

 Herr Thiel

SPD

abwesend

210

 Herr Töns

SPD

X

 

 

211

 Herr Tüttenberg

SPD

X

 

 

212

 Herr Ünal

GRÜNE

X

 

 

213

 Herr Uhlenberg

CDU

 

X

 

214

 Frau Velte

GRÜNE

X

 

 

215

 Herr Vogt, Alexander

SPD

X

 

 

216

 Frau Vogt, Petra

CDU

 

X

 

217

 Frau Voigt-Küppers

SPD

X

 

 

218

 Frau Voßeler

CDU

 

X

 

219

 Herr Voussem

CDU

 

X

 

220

 Frau Wagener

SPD

X

 

 

221

 Frau Warden

SPD

X

 

 

222

 Frau Watermann-Krass

SPD

X

 

 

223

 Herr Weckmann

SPD

entschuldigt

224

 Herr Wedel

FDP

 

X

 

225

 Herr Wegner

PIRATEN

 

X

 

226

 Herr Weiß

SPD

X

 

 

227

 Herr Weske

SPD

X

 

 

228

 Herr Wirtz, Axel

CDU

 

X

 

229

 Herr Wirtz, Josef

CDU

 

X

 

230

 Herr Witzel

FDP

 

X

 

231

 Herr Dr. Wolf, Ingo

FDP

entschuldigt

232

 Herr Wolf, Sven

SPD

X

 

 

233

 Herr Wüst

CDU

 

X

 

234

 Herr Yetim

SPD

entschuldigt

235

 Herr Yüksel

SPD

X

 

 

236

 Frau Zentis

GRÜNE

X

 

 

237

 Herr Zimkeit

SPD

X

 

 

 

Ergebnis

 

124

100

0

 


Anlage 2

Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PIRATEN – Drucksache 16/4436 – Neudruck (TOP 6 – Vorratsdatenspeicherung stoppen!)

 


Lfd.
Nr.


Name des Abgeordneten


Fraktion

Abstimmung


ja


nein

Stimm-
ent-
haltung

1

 Herr Abel

GRÜNE

 

X

 

2

 Herr Abruszat

FDP

X

 

 

3

 Herr Dr. Adelmann

SPD

 

X

 

4

 Herr Alda

FDP

X

 

 

5

 Frau Altenkamp

SPD

 

X

 

6

 Frau Andres

SPD

 

X

 

7

 Frau Asch

GRÜNE

 

X

 

8

 Herr Bas

GRÜNE

 

X

 

9

 Herr Bayer

PIRATEN

X

 

 

10

 Herr Becker, Andreas

SPD

 

X

 

11

 Herr Becker, Horst

GRÜNE

 

X

 

12

 Frau Beer

GRÜNE

 

X

 

13

 Frau Dr. Beisheim

GRÜNE

 

X

 

14

 Herr Bell

SPD

 

X

 

15

 Frau Benninghaus

SPD

 

X

 

16

 Herr van den Berg

SPD

 

X

 

17

 Herr Dr. Berger

CDU

 

X

 

18

 Herr Berghahn

SPD

 

X

 

19

 Herr Dr. Bergmann

CDU

 

X

 

20

 Herr Beu

GRÜNE

 

X

 

21

 Herr Bialas

SPD

 

X

 

22

 Herr Biesenbach

CDU

entschuldigt

23

 Frau Birkhahn

CDU

 

X

 

24

 Herr Bischoff

SPD

 

X

 

25

 Frau Blask

SPD

 

X

 

26

 Herr Börner

SPD

 

X

 

27

 Herr Börschel

SPD

abwesend

28

 Freifrau von Boeselager

CDU

entschuldigt

29

 Herr Bolte

GRÜNE

 

X

 

30

 Herr Bombis

FDP

X

 

 

31

 Herr Prof. Dr. Bovermann

SPD

 

X

 

32

 Frau Brand

PIRATEN

X

 

 

33

 Frau Brems

GRÜNE

 

X

 

34

 Herr Breuer

SPD

 

X

 

35

 Herr Brockes

FDP

X

 

 

36

 Frau Dr. Bunse

CDU

 

X

 

37

 Herr Burkert

CDU

 

X

 

38

 Herr Busen

FDP

X

 

 

39

 Herr Dahm

SPD

 

X

 

40

 Herr Deppe

CDU

 

X

 

41

 Frau van Dinther

CDU

entschuldigt

42

 Frau Dmoch-Schweren

SPD

 

X

 

43

 Frau Doppmeier

CDU

 

X

 

44

 Herr Dr. Droste

CDU

entschuldigt

45

 Herr Dudas

SPD

 

X

 

46

 Frau Düker

GRÜNE

 

X

 

47

 Herr Düngel

PIRATEN

X

 

 

48

 Herr Eiskirch

SPD

 

X

 

49

 Herr Ellerbrock

FDP

X

 

 

50

 Herr Engstfeld

GRÜNE

 

X

 

51

 Frau Fasse

CDU

 

X

 

52

 Herr Fehring

CDU

 

X

 

53

 Herr Feuß

SPD

 

X

 

54

 Herr Fortmeier

SPD

 

X

 

55

 Frau Freimuth

FDP

X

 

 

56

 Herr Fricke

PIRATEN

X

 

 

57

 Herr Ganzke

SPD

 

X

 

58

 Herr Garbrecht

SPD

 

X

 

59

 Herr Gatter

SPD

 

X

 

60

 Frau Gebauer

FDP

X

 

 

61

 Frau Gebhard

SPD

 

X

 

62

 Herr Geyer

SPD

 

X

 

63

 Frau Gödecke

SPD

 

X

 

64

 Herr Goldmann

GRÜNE

 

X

 

65

 Herr Golland

CDU

 

X

 

66

 Frau Grochowiak-Schmieding

GRÜNE

 

X

 

67

 Herr Große Brömer

SPD

 

X

 

68

 Herr von Grünberg

SPD

 

X

 

69

 Herr Grunendahl

CDU

 

X

 

70

 Frau Güler

CDU

 

X

 

71

 Herr Haardt

CDU

 

X

 

72

 Herr Dr. Hachen

CDU

 

X

 

73

 Frau Hack

SPD

 

X

 

74

 Herr Hafke

FDP

X

 

 

75

 Herr Hahnen

SPD

 

X

 

76

 Frau Hammelrath, Gabriele

SPD

 

X

 

77

 Frau Hammelrath, Helene

SPD

 

X

 

78

 Frau Hanses

GRÜNE

 

X

 

79

 Herr Hausmann

CDU

 

X

 

80

 Herr Hegemann

CDU

 

X

 

81

 Herr Heinrichs

SPD

 

X

 

82

 Frau Hendricks

SPD

 

X

 

83

 Herr Herrmann

PIRATEN

X

 

 

84

 Herr Herter

SPD

 

X

 

85

 Herr Hilser

SPD

 

X

 

86

 Herr Höne

FDP

X

 

 

87

 Herr Hovenjürgen

CDU

 

X

 

88

 Frau Howe

SPD

 

X

 

89

 Herr Hübner

SPD

 

X

 

90

 Herr Jäger

SPD

 

X

 

91

 Herr Jahl

SPD

 

X

 

92

 Frau Jansen

SPD

 

X

 

93

 Herr Jörg

SPD

 

X

 

94

 Herr Jostmeier

CDU

 

X

 

95

 Herr Jung

CDU

 

X

 

96

 Herr Kämmerling

SPD

 

X

 

97

 Herr Kaiser

CDU

 

X

 

98

 Herr Kamieth

CDU

 

X

 

99

 Herr Kerkhoff

CDU

abwesend

100

 Herr Kern, Nicolaus

PIRATEN

X

 

 

101

 Herr Kern, Walter

CDU

 

X

 

102

 Herr Keymis

GRÜNE

 

X

 

103

 Frau Kieninger

SPD

 

X

 

104

 Herr Klocke

GRÜNE

 

X

 

105

 Frau Klöpper

CDU

 

X

 

106

 Herr Körfges

SPD

 

X

 

107

 Frau Kopp-Herr

SPD

 

X

 

108

 Frau Korte

CDU

 

X

 

109

 Herr Kossiski

SPD

 

X

 

110

 Frau Kraft

SPD

 

X

 

111

 Herr Kramer

SPD

 

X

 

112

 Herr Krick

SPD

 

X

 

113

 Herr Krückel

CDU

 

X

 

114

 Herr Krüger

GRÜNE

 

X

 

115

 Herr Kruse

CDU

entschuldigt

116

 Herr Kufen

CDU

 

X

 

117

 Herr Kuper

CDU

 

X

 

118

 Herr Kutschaty

SPD

 

X

 

119

 Herr Lamla

PIRATEN

X

 

 

120

 Herr Laschet

CDU

entschuldigt

121

 Herr Laumann

CDU

entschuldigt

122

 Herr Lienenkämper

CDU

 

X

 

123

 Herr Lindner

FDP

entschuldigt

124

 Herr Löcker

SPD

abwesend

125

 Herr Lohn

CDU

 

X

 

126

 Frau Lück

SPD

 

X

 

127

 Frau Lüders

SPD

 

X

 

128

 Herr Lürbke

FDP

X

 

 

129

 Frau Lux

SPD

 

X

 

130

 Frau Maaßen

GRÜNE

 

X

 

131

 Herr Maelzer

SPD

 

X

 

132

 Herr Markert

GRÜNE

 

X

 

133

 Herr Marquardt

SPD

 

X

 

134

 Herr Marsching

PIRATEN

X

 

 

135

 Herr Meesters

SPD

 

X

 

136

 Frau Middendorf

CDU

 

X

 

137

 Frau Milz

CDU

 

X

 

138

 Herr Möbius

CDU

 

X

 

139

 Herr Moritz

CDU

abwesend

140

 Herr Mostofizadeh

GRÜNE

 

X

 

141

 Herr Müller, Hans-Peter

SPD

 

X

 

142

 Herr Müller, Holger

CDU

abwesend

143

 Frau Müller-Witt

SPD

 

X

 

144

 Herr Münchow

SPD

 

X

 

145

 Herr Münstermann

SPD

 

X

 

146

 Herr Nettekoven

CDU

 

X

 

147

 Herr Nettelstroth

CDU

 

X

 

148

 Herr Neumann

SPD

 

X

 

149

 Herr Nückel

FDP

X

 

 

150

 Herr Olejak

PIRATEN

X

 

 

151

 Herr Dr. Optendrenk

CDU

 

X

 

152

 Herr Ortgies

CDU

 

X

 

153

 Herr Dr. Orth

FDP

X

 

 

154

 Herr Ott

SPD

 

X

 

155

 Herr Dr. Papke

FDP

X

 

 

156

 Herr Dr. Paul, Joachim

PIRATEN

X

 

 

157

 Frau Paul, Josefine

GRÜNE

 

X

 

158

 Frau Philipp

SPD

 

X

 

159

 Frau Pieper

PIRATEN

X

 

 

160

 Herr Post

CDU

 

X

 

161

 Herr Preuß

CDU

 

X

 

162

 Frau Preuß-Buchholz

SPD

 

X

 

163

 Herr Priggen

GRÜNE

 

X

 

164

 Herr Rahe

SPD

 

X

 

165

 Herr Rasche

FDP

X

 

 

166

 Herr Rehbaum

CDU

 

X

 

167

 Herr Römer

SPD

 

X

 

168

 Herr Rohwedder

PIRATEN

X

 

 

169

 Herr Rüße

GRÜNE

 

X

 

170

 Frau Ruhkemper

SPD

 

X

 

171

 Frau Rydlewski

PIRATEN

X

 

 

172

 Frau Schäfer, Ute

SPD

 

X

 

173

 Frau Schäffer, Verena

GRÜNE

 

X

 

174

 Frau Scharrenbach

CDU

 

X

 

175

 Herr Schatz

PIRATEN

X

 

 

176

 Herr Scheffler

SPD

 

X

 

177

 Herr Schemmer

CDU

 

X

 

178

 Herr Schick

CDU

 

X

 

179

 Herr Schittges

CDU

 

X

 

180

 Herr Schlömer

SPD

 

X

 

181

 Herr Schmalenbach

PIRATEN

entschuldigt

182

 Herr Schmeltzer

SPD

 

X

 

183

 Herr Schmitz, Hendrik

CDU

abwesend

184

 Frau Schmitz, Ingola Stefanie

FDP

X

 

 

185

 Frau Schneckenburger

GRÜNE

 

X

 

186

 Herr Schneider, Guntram

SPD

 

X

 

187

 Herr Schneider, René

SPD

 

X

 

188

 Frau Schneider, Susanne

FDP

X

 

 

189

 Herr Schultheis

SPD

 

X

 

190

 Herr Schulz

PIRATEN

X

 

 

191

 Frau Schulze

SPD

 

X

 

192

 Frau Schulze Föcking

CDU

 

X

 

193

 Herr Schwerd

PIRATEN

X

 

 

194

 Herr Seel

CDU

 

X

 

195

 Frau Dr. Seidl

GRÜNE

 

X

 

196

 Herr Sieveke

CDU

 

X

 

197

 Herr Sommer

PIRATEN

X

 

 

198

 Frau Spanier-Oppermann

SPD

 

X

 

199

 Herr Spiecker

CDU

 

X

 

200

 Herr Dr. Stamp

FDP

X

 

 

201

 Herr Stein

fraktionslos

X

 

 

202

 Frau Steininger-Bludau

SPD

 

X

 

203

 Frau Steinmann

SPD

 

X

 

204

 Herr Prof. Dr.Dr. Sternberg

CDU

 

X

 

205

 Herr Stotko

SPD

 

X

 

206

 Frau Stotz

SPD

 

X

 

207

 Herr Sundermann

SPD

 

X

 

208

 Herr Tenhumberg

CDU

 

X

 

209

 Herr Thiel

SPD

 

X

 

210

 Herr Töns

SPD

 

X

 

211

 Herr Tüttenberg

SPD

 

X

 

212

 Herr Ünal

GRÜNE

 

X

 

213

 Herr Uhlenberg

CDU

 

X

 

214

 Frau Velte

GRÜNE

 

X

 

215

 Herr Vogt, Alexander

SPD

 

X

 

216

 Frau Vogt, Petra

CDU

 

X

 

217

 Frau Voigt-Küppers

SPD

 

X

 

218

 Frau Voßeler

CDU

 

X

 

219

 Herr Voussem

CDU

 

X

 

220

 Frau Wagener

SPD

 

X

 

221

 Frau Warden

SPD

 

X

 

222

 Frau Watermann-Krass

SPD

 

X

 

223

 Herr Weckmann

SPD

entschuldigt

224

 Herr Wedel

FDP

entschuldigt

225

 Herr Wegner

PIRATEN

X

 

 

226

 Herr Weiß

SPD

 

X

 

227

 Herr Weske

SPD

 

X

 

228

 Herr Wirtz, Axel

CDU

 

X

 

229

 Herr Wirtz, Josef

CDU

 

X

 

230

 Herr Witzel

FDP

X

 

 

231

 Herr Dr. Wolf, Ingo

FDP

entschuldigt

232

 Herr Wolf, Sven

SPD

 

X

 

233

 Herr Wüst

CDU

abwesend

234

 Herr Yetim

SPD

entschuldigt

235

 Herr Yüksel

SPD

 

X

 

236

 Frau Zentis

GRÜNE

 

X

 

237

 Herr Zimkeit

SPD

 

X

 

 

Ergebnis

 

38

179

0

 


Anlage 3

Zu TOP 9 – „Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes und des Landesumzugskostengesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden

Heike Gebhard (SPD):

Wir sind uns alle einig: Ein Landesreisekostengesetz und ein Landesumzugskostengesetz sind notwendige Rechtsvorschriften, die beschreiben, wie der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten nachkommt.

Mit der Aufhebung der Befristung dieser Gesetze wollen wir den Beschäftigten signalisieren, dass dies ein generelles, das heißt unbefristetes Bekenntnis ist.

Darüber hinaus – und das wird auch von niemandem bestritten – gilt es, eine Harmonisierung von einkommensteuer- und reisekostenrechtlichen Vorschriften herbeizuführen. Dieses ist sogar zwingend notwendig, da das bisherige Landesreisekostengesetz (LRKG) insbesondere bezüglich der Höhe des Tagesgeldes für Verpflegungsaufwendungen auf das Einkommensteuergesetz (ESTG) verweist. Letzteres hat aber durch das Gesetz vom 20. Februar 2013 zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (BGBl. I S. 285) eine Änderung erfahren.

Demnach sieht das Einkommensteuergesetz nur noch zwei statt drei Stufen zur Bemessung der Verpflegungspauschale vor. Dieses ist aber bezogen auf den öffentlichen Dienst nicht angemessen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleiben die Regelungen für Zeiten von mehr als acht Stunden und mehr als 24 Stunden unverändert. Aber der Satz von 12 € wird bereits bei mehr als elf Stunden statt wie bisher erst ab 14 Stunden erreicht. Dies ist einerseits eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Status quo, aber eine ohne die Beschäftigten im Innendienst gegenüber denjenigen im Außendienst zu benachteiligen.

Mit den vom Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW beschlossenen Änderungen an dem Gesetzentwurf passen wir den Gesetzestext auch an die Diktion des ESTG an.

Außerdem sorgen wir dafür, dass die Klarstellung, wie mit Dienstreisen umzugehen ist, die zwei Kalendertage betreffen, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, wie bisher bestehen bleibt.

Aus diesem allen ergibt sich, dass es kein anderes Votum als die Zustimmung entsprechend der Vorlage des Haushalts- und Finanzausschusses geben kann.

Daniel Sieveke (CDU):

Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung wird das Landesreisekostengesetz aufgrund der Veränderungen im Einkommensteuerrecht angepasst.

Hintergrund der steuerlichen Änderungen waren Steuervereinfachungsgründe.

Die Landesregierung will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch künftig steuerliche und landesreisekostenrechtliche Vorschriften weitgehend deckungsgleich behandeln.

Allerdings soll ab 2014 das erhöhte Tagegeld von 12 € nicht bereits – wie dann steuerrechtlich vorgesehen – ab acht Stunden, sondern erst ab elf Stunden Abwesenheit gezahlt werden. Die Verdoppelung des Tagesgeldsatzes für Abwesenheiten von acht bis elf Stunden würde zu einer ungerechtfertigten Besserstellung der Beschäftigten im Außendienst gegenüber dem Innendienst führen. Denn eine Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden sei im öffentlichen Dienst die Regel und ein in den letzten Jahren gestiegener Mehrbedarf für den Außendienst nicht erkennbar. Eine vollständige Übernahme der steuerlichen Regelung würde dem reisekostenrechtlichen Grundsatz widersprechen, dass dem Bediensteten nur die aus der dienstlichen Veranlassung entstandenen notwendigen Mehrauslagen zu erstatten sind. Daher soll es bei dem bisherigen Tagegeld von 6 € verbleiben. So die Ausführungen der Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren.

Darüber hinaus werden die Befristungen im Landesreisekostengesetz und im Landesumzugskostengesetz aufgehoben.

Meine Fraktion wird sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE):

Wir haben im Fachausschuss bereits diesen Gesetzentwurf der Landesregierung beraten und dem Plenum die Zustimmung empfohlen.

Dieser Gesetzentwurf bietet sicherlich wenig Anlass für eine längere, kontroverse Debatte. Er geht letztlich auf eine Änderung des Einkommensteuergesetzes zurück. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen finden unsere Unterstützung ebenso wie die Entfristungen für das Landesreisekostengesetz und das Landesumzugskostengesetz.

Daher wird die grüne Fraktion dem Gesetzentwurf auch hier im Plenum in zweiter Lesung zustimmen.

Ralf Witzel (FDP):

Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine Anpassung des Landesreisekostengesetzes aufgrund von Veränderungen in anderen Gesetzen vorgenommen. Anlass ist also beispielsweise die Modernisierung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, was ebenso Auswirkungen auf das Einkommensteuergesetz hat.

Da diese Veränderungen zum 1. Januar 2014 greifen, ist eine Anpassung des Landereisekostengesetzes somit prinzipiell notwendig und folgerichtig. Wichtige steuerliche Neuregelungen auf Bundesebene sollten sich auch im nordrhein-westfälischen Landesreisekostenrecht adäquat widerspiegeln.

Über die nur teilweise stattfindende Anpassung dieses Gesetzes sollte man perspektivisch noch einmal gründlicher diskutieren. Ebenso lohnt eine Debatte über die Frage, ob ein Tagegeld von 6 € bei einer Abwesenheit von acht bis elf Stunden im Durchschnitt gerade angemessen, zu niedrig oder zu hoch angesetzt ist. Da bei Dienstreisen von über zwölf Stunden jedoch eine Angleichung an die steuerliche Regelung stattfindet, soll eine Neuregelung nicht an diesem Aspekt scheitern.

Die nachträglich von den Koalitionsfraktionen eingereichte und in der Beschlussfassung noch mit ganz heißer Nadel eingearbeitete Änderung ist berechtigt, da in der von der Landesregierung ursprünglich vorgelegten Fassung eine Benachteiligung stattgefunden hätte, wenn Beschäftigte über Nacht, aber ohne Übernachtung arbeiten müssen. Die Beschlussempfehlung beinhaltet jetzt in diesem Punkt richtigerweise eine Regelung zur Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten bei Dienstreisen, die sich über zwei Tage erstrecken. Die Zusammenrechnung dieser Zeiten zu einer Reise führt zu einer Gleichbehandlung aller Dienstreisen gleicher Länge. Dass dieser Umstand zunächst seitens der Landesregierung anders vorgesehen gewesen ist, spricht für eine schlampige Gesetzgebung an dieser Stelle, die die notwendige Sorgfalt und Umsicht vermissen lässt.

Kritisch hervorzuheben ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ferner, dass erneut auch mit dieser Gesetzesänderung eine Befristungsregelung aus dem Gesetz gestrichen wird. Befristungen sind aber ein sinnvolles, notwendiges und wirkungsvolles Instrument, um Gesetze regelmäßig auf den Prüfstand der parlamentarischen Befassung zu heben und gegebenenfalls korrigieren zu können, wie es heute geschehen soll. Nur regelmäßige Wiedervorlagen sorgen einerseits für Bürokratieabbau bei Regelungen, die sich faktisch überlebt haben, und andererseits für das Problembewusstsein, dem Grunde nach notwendige Regelungsbereiche zeitnah zu modernisieren und stets zyklisch ohne Zeitverzug neuen Realitäten anzupassen.

Auch aus diesem Grund haben wir uns im federführenden Ausschuss bei der Abstimmung über dieses Gesetz enthalten und bestätigen heute dieses Votum.

Michele Marsching (PIRATEN):

„Okay. Klasse. Peng!“

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister:

Die Änderung des Landereisekostengesetzes ist Folge einer Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, die am 01.01.2014 in Kraft treten wird. Bislang verweisen wir bei den reisekostenrechtlichen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwand auf das Steuerrecht. Bei einer Dienstreise zahlen wir unseren Bediensteten derzeit daher ab 8 Stunden Abwesenheit 6 €, ab 14 Stunden Abwesenheit 12 € und ab 24 Stunden Abwesenheit 24 €.

Auch künftig sollen steuerliche und landesreisekostenrechtliche Vorschriften aus Gründen der Verwaltungsökonomie und aus steuerlichen Gründen weitgehend deckungsgleich bleiben. Wir bleiben daher im System. Allerdings werden wir ab 2014 das erhöhte Tagegeld von 12 € nicht bereits – wie dann steuerrechtlich vorgesehen – ab 8 Stunden, sondern erst ab 11 Stunden Abwesenheit zahlen.

Die Verdoppelung des Tagegeldsatzes für Abwesenheiten von 8 bis 11 Stunden würde zu einer ungerechtfertigten Besserstellung der Beschäftigten im Außendienst gegenüber dem Innendienst führen. Denn eine Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden ist im öffentlichen Dienst die Regel und ein in den letzten Jahren gestiegener Mehrbedarf für den Außendienst ist nicht erkennbar. Hintergrund der steuerlichen Änderung waren Steuervereinfachungsgründe. Eine vollständige Übernahme der steuerlichen Regelung würde dem reisekostenrechtlichen Grundsatz widersprechen, dass dem Bediensteten nur die aus der dienstlichen Veranlassung entstandenen notwendigen Mehrauslagen zu erstatten sind. Zudem würde eine Harmonisierung mit dem Steuerrecht zu Mehrausgaben im Landeshaushalt von bis zu 10 Millionen € führen. Daher soll es bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 bis 11 Stunden bei dem bisherigen Tagegeld von 6 € verbleiben. Bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 11 bis 24 Stunden wollen wir 12 € und für jeden vollen Abwesenheitstag 24 € zahlen.


Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die bisherigen Befristungen für das Landesreisekostengesetz und das Landesumzugskostengesetz aufgehoben. Dies beruht auf dem Umstand, dass die Gesetze als Ausgestaltung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn notwendige Rechtsvorschriften sind.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts-und Finanzausschusses anzunehmen.



Anlage 4

Zu TOP 10 – „Gesetz zur Einführung einer Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern“ – zu Protokoll gegebene Reden

Karl Schultheis (SPD):

Der vorliegende Gesetzentwurf findet die Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion.

Der auch im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung angeregte Vorschlag, dass die erforderliche Rechtsverordnung zur Festsetzung der Altersgrenze im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss ergehen sollte, findet hingegen nicht unsere Zustimmung. Insofern lehnen wir den vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP ab.

Das Oberverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherigen Regelungen rechtlich nicht haltbar sind und es deshalb einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

Dem kommt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Wir erwarten nun den zügigen Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zur Festlegung der Altersgrenze für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, um Rechtssicherheit und Klarheit bei den finanziellen Lasten für das Land und unsere Hochschulen herzustellen.

Ralf Nettelstroth (CDU):

In der Tat fehlt es derzeit an einer rechtlichen Grundlage für eine Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern.

Weder aus der Laufbahnverordnung noch aus der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung lässt sich eine Altersgrenze für Hochschullehrer herleiten; und schon gar nicht dürfen die Hochschulen ihrerseits bei einer Ermessensentscheidung über eine Verbeamtung von Bewerbern eine Altersgrenze einziehen, wie das OVG Münster am 22. Januar 2013 festgestellt hat.

Vor diesem Hintergrund sind derzeit die Hochschulen gehalten, alle gesundheitlich geeigneten Bewerber unabhängig von ihrem Alter in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen, mit der Folge erheblicher Mehrkosten.

Die Landesregierung möchte nunmehr über eine Verordnungsermächtigung im Hochschul- und Kunsthochschulgesetz ermächtigt werden, eine Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und -lehrern zu setzen.

Würde dieses Parlament dem nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung folgen, dann wäre die Konsequenz daraus, dass das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales durch Rechtsverordnung eine Altersgrenze für die Einstellung oder Übernahme von Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern in ein Beamtenverhältnis bestimmt.

Bis heute ist mir nicht bekannt, welche Altersgrenze hier eingeführt werden soll. Sind es 45 Jahre, die für Beamte nach derzeitiger Rechtslage in NRW zur Anwendung kommen, oder gar 50 beziehungsweise 52 Jahre, wie sie in anderen Bundesländern gelten?

Die Bestimmung der Altersgrenze muss dieses Parlament aber sehr wohl interessieren, befinden sich doch die Hochschulen in NRW insbesondere mit den Hochschulen aus den anderen Bundesländern – mal ganz abgesehen von ausländischen Hochschulen – im Wettbewerb um qualifizierte Hochschullehrer. Damit geht einher, dass die Altersgrenze auch zukünftig angepasst werden muss.

Diese Frage wollen wir nicht allein der Exekutive in Form der benannten drei Ministerien überlassen. Deshalb haben wir heute beantragt, das Einvernehmen auch auf den zuständigen Fachausschuss für IWF auszudehnen. Nur so wird die Mitwirkung des demokratisch legitimierten Parlaments sichergestellt und der gesellschaftlichen Verantwortung durch mehr Transparenz Rechnung getragen.

Dabei ist uns sehr wohl bewusst, dass eine entsprechende Rechtsverordnung nur in Gänze zur Abstimmung gestellt würde und deshalb nur die Zustimmung oder Ablehnung des Ausschusses möglich wäre.

Aber gerade dieses Zustimmungserfordernis macht den wesentlichen Unterschied aus, da nur so das zuständige Ministerium gehalten wäre, seinen Altersbegrenzungsvorschlag zu erläutern und um Zustimmung zu werben. Nur durch einen solchen Prozess wird der Altersbegrenzungsvorschlag parlamentarisch reflektiert und im Falle der Ablehnung eine neue RVO mit einem neuen Altersbegrenzungsvorschlag vorgelegt.

Dieses Parlament ist gehalten, für Transparenz zu sorgen und eine demokratische Legitimation durch den zuständigen Fachausschuss sicherzustellen. Deshalb werbe ich nochmals um die Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP insbesondere bei jenen Fraktionen, die diese Landesregierung tragen.

Sollten Sie unseren Änderungsantrag ablehnen, so würden wir mangels des aus unserer Sicht erforderlichen Ausschussvorbehaltes den durch die Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf unsererseits ablehnen müssen.

Martin-Sebastian Abel (GRÜNE):

Es geht darum, eine rechtliche Festlegung einer Altersgrenze zur Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zu treffen. Das ist notwendig, wie die bisherige Praxis zeigt. Die Hochschulen orientieren sich bislang an der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung, die rechtlich keine zulässige Regelung darstellt. So haben es die Gerichte festgestellt.

Daher müssen die Hochschulen derzeit die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von ihrem Alter in ein Beamtenverhältnis übernehmen. Aufgrund der notwendigen Nachzahlungen in die Beamtenversorgung führt dies zu erheblichen Mehrkosten für die Hochschulen.

Altersgrenzen gibt es ansonsten für alle Beamtengruppen, und auch andere Bundesländer haben für ihre Hochschullehrer entsprechende Regelungen getroffen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun für Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden, eine solche Altersgrenze für die Verbeamtung einzuführen.

Die Höhe der Altersgrenze soll einer Rechtsverordnung überlassen bleiben. Die Frage der genauen Höhe dieser Grenze war Gegenstand der Diskussion im Fachausschuss.

Im AIWF haben wir uns über mögliche Regelungen ausgetauscht: Das Mindeste wäre eine Altersgrenze von 45 Jahren.

Da aber die Berufung auf einen Lehrstuhl jahrelanges, oft sogar jahrzehntelanges Wirken in der Wissenschaft voraussetzt, sollten wir einen Blick auf die Lebensläufe werfen:

exzellente Leistungen im Studium als Voraussetzung für die dann folgende lange Spezialisierung und Zusatzqualifikationen, Forschungsarbeiten, auch nach der Habilitation auf ungewisse Zeit mit geringeren Bezügen, obschon wissenschaftlich herausragende Arbeit geleistet wurde.

Aufgrund dieser langen Karrierewege in eine Professur wäre es sinnvoller, eine wissenschaftsadäquate Grenze von 50 bis 52 Jahren festzulegen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Die genaue Ausgestaltung wird in Abstimmung der zuständigen Häuser durch eine Rechtsverordnung geregelt. Das Alter ist also nicht Gegenstand dieses Gesetzes.

Natürlich werden Professuren weiterhin jenseits einer Altersgrenze möglich sein. Diese Hochschullehrer werden dann nicht verbeamtet, sondern im Angestelltenverhältnis beschäftigt.

In der Praxis haben die Hochschulen in der Vergangenheit Bewerberinnen und Bewerber, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, häufig nicht verbeamtet, da dies die Zahlung eines Versorgungsabschlages an das Land zur Folge hätte. Hier könnten wir also eine Verbesserung der bestehenden Praxis erreichen.

Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb zustimmen.

Angela Freimuth (FDP):

Die Gründe für diesen Gesetzentwurf sind schon von meinen Vorrednern erläutert worden.

Die Intention des Gesetzentwurfs – das nehme ich hier gleich vorweg – ist richtig und nachvollziehbar.

Unsere Hochschulen – und nach der angedrohten Rückabwicklung der Hochschulautonomie wieder das Land – benötigen bei der Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern Rechtssicherheit hinsichtlich der Altersgrenzen.

Es ist sicher nicht zielführend, dass die Hochschulen aktuell dazu verpflichtet sind, alle gesundheitlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerber unabhängig vom Eintrittsalter zu verbeamten.

Warum allerdings jetzt hier im Hauruck-Verfahren der Gesetzentwurf durchgepeitscht wird, ist nicht nachvollziehbar, hat sich die Landesregierung doch mit der Einbringung lange Zeit gelassen. Denn seit Januar dieses Jahres ist bekannt, dass wir eine diesbezügliche Regelung brauchen.

Wir erheben auch keine prinzipiellen Bedenken gegen eine Regelung der Altersgrenzen durch Rechtsverordnung. Allerdings vermissen wir im Gesetzentwurf die Beteiligung des Parlamentes beziehungsweise des zuständigen Ausschusses des Landtags. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt und diesen bereits in den Ausschussberatungen angekündigt.

In meinen Augen vergeben Sie sich nichts, wenn Sie bei der zu erlassenden Rechtsverordnung auch den zuständigen Ausschuss des Landtags mit ins Boot holen, werden doch Festlegungen der Altersgrenzen auch haushaltsrelevant.

Aus Ihrer Sicht sollte auch nichts gegen ein Einvernehmen sprechen, denn die Koalitionsfraktionen verfügen im Streitfall auch in den Ausschüssen über eine solide Mehrheit.

Mehr Transparenz, mehr Kontrolle, mehr Demokratie, das sind doch auch sonst Ihre Lieblingsworte, sogar mit Blick auf die anstehenden Änderungen des Hochschulgesetztes. Hier könnten Sie diese Worte mit Leben füllen. Leider gehen


Sie diesen Weg nicht mit. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen.

Dennoch und abschließend möchte ich in der Angelegenheit die Landesregierung bitten, bei der zu erstellenden Rechtsverordnung hinsichtlich der Altersgrenzen für die Verbeamtung von Hochschullehrern Folgendes angemessen zu berücksichtigen:

Die Einstellung von Hochschullehrern ist im Vergleich zu anderen Beamtengruppen aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen in der Regel erst in einem höheren Lebensalter möglich. Dies sollte auch in den festzusetzenden Altersgrenzen erkennbar werden.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN):

Wir beraten hier einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der das Ministerium dazu ermächtigen soll, die Altersgrenzen der Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern durch Rechtsverordnung regeln zu dürfen. Dies finden wir in Ordnung und sachgemäß.

Sachgemäß ist allerdings auch der Einwand von CDU und FDP, dies gemeinsam mit dem Landtag zu diskutieren und dies im Einvernehmen mit unserem Ausschuss zu tun. Deshalb werden wir für den Änderungsantrag votieren.

Grundsätzlich werden wir uns weiterhin über die konkreten Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in diesem Land unterhalten müssen. Denn eine Hochschule besteht nicht nur aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, sondern auch aus akademischem Mittelbau, wissenschaftlichen Hilfskräften sowie studentischen Hilfskräften. Eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Bundesebene ist hierbei unerlässlich.

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung:

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, eine Altersgrenze für die Verbeamtung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern festzulegen.

Dafür verankern wir im Hochschul- und Kunsthochschulgesetz die Möglichkeit, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.

Handlungsbedarf ergibt sich hier insbesondere dadurch, dass es aktuell – im Gegensatz zu allen anderen Beamtengruppen – an einer Altersgrenze für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer fehlt, und zwar zum einen, weil die Laufbahnverordnung für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht anwendbar ist. Zum andren hat das Oberverwaltungsgericht NRW am 22. Januar 2013 entschieden, dass auch die bisherige Praxis vieler Hochschulen nicht rechtmäßig ist, § 7 Abs. 3 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung in die Ermessensentscheidung über eine Verbeamtung einzubeziehen.

Nach dieser Regelung ist die Hochschule verpflichtet, dem Land einen Versorgungsabschlag zu zahlen, sofern eine Bewerberin oder ein Bewerber bei einer Verbeamtung das 45. Lebens­jahr bereits überschritten hat.

Nach Ansicht des OVG handelt es sich bei dieser Regelung um eine faktische Altersgrenze, der jedoch die erforderliche gesetzliche Grundlage fehlt.

Dadurch sind die Hochschulen derzeit grundsätzlich verpflichtet, alle gesundheitlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerber zu verbeamten.

Dies führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Beamtengruppen und zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Hochschulen.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schließt diese Lücke, indem die gesetzliche Grundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung geschaffen wird.