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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/93

 

19.10.2012

 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

 

Georg Fortmeier MdL

 

 

Einladung

 

3. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie,

Industrie, Mittelstand und Handwerk

am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012,

mittags 12.30 Uhr, Raum E 3 - A 02.

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Diese Einladung ergeht nachrichtlich an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, des Rechtsausschusse, des Ausschusses für Kommunalpolitik sowie des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)

 

         Gesetzentwurf der Landesregierung

         Drucksache 16/126 (Neudruck)

- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen -

 

 

gez. Georg Fortmeier
- Vorsitzender-

F.d.R

 

 

(Hans-Georg Schröder)

Ausschussassistent

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog


Öffentliche Anhörung

des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

 

Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen

(Mittelstandsförderungsgesetz)

 

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/126 - Neudruck -

am 25. Oktober 2012, um 12.30 Uhr, Raum E 3 - A 02

 

V E R T E I L E R

Stand: 25.09.2012

 

Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen
c/o Städtetag Nordrhein-Westfalen

Herrn Dr. Stephan Articus
Köln

NWHT (Nordrhein-Westfälischer

Handwerkstag)

Herrn Prof. Wolfgang Schulhoff

Düsseldorf

Westdeutscher Handwerkskammertag

Herrn Reiner Nolten

Düsseldorf

IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen

Herrn Dr. Ralf Mittelstädt

Düsseldorf

Unternehmer NRW

Herrn Dr. Luitwin Mallmann

Nordrhein-Westfalen e.V.

Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmen (ASU) e. V., Landesbereich NRW

c/o Heuser Apparatebau GmbH

Herrn Birger Heuser

Haan

Wirtschaftsjunioren NRW e. V.

c/o Industrie- und Handelskammer

Wuppertal-Solingen-Remscheid

Herrn Daniel Schwarz

Wuppertal

Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V.

Herrn Dr. Michael Schädlich

Düsseldorf

Bundesverband Mittelständische Wirtschaft

Landesgeschäftsführung NRW

Herrn Herbert Schulte

Düsseldorf

Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in NRW e. V.

Herrn Jürgen Schnitzmeier

Mülheim a. d. Ruhr

DGB Bezirk NRW

Herrn Andreas Meyer-Lauber

Düsseldorf

Verband Freier Berufe in NRW e. V.

Herrn André Busshuven

Düsseldorf

Bffk – Bundesverband für freie Kammern

Herrn Kai Boeddinghaus

Kassel

Institut der deutschen Wirtschaft

Herrn Prof. Dr. Michael Hüther

Köln

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)

Herrn Präsident

Prof. Dr. Christoph M. Schmidt

Essen

Uni Duisburg-Essen

Frau Prof. Dr. Uta Klammer

Prorektorat für Diversity Management

Essen

Institut für den Mittelstand in Lippe (IML), Fachhochschule des Mittelstands (FHM)

Herrn Prof. Dr. Volker Wittberg

Bielefeld

Institut für Mittelstandsforschung (IfM)

Herrn Johann Eekhoff

Bonn

Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE)

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Herrn Prof. Dr. Justus Haucap

Düsseldorf

Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie

Herrn Dr. Philipp Schepelmann

Wuppertal

Bankenvereinigung NRW

Herrn Franz-Josef Arndt

Düsseldorf

Bürgschaftsbank NRW

Herrn Manfred Thivessen

Neuss

Ingenieurkammer-Bau NRW

Herrn Dr. Heinrich Bökamp

Düsseldorf

Baugewerbliche Verbände

Herrn Lutz Pollmann

Düsseldorf

Bauindustrieverband NRW e.V.

Frau Prof. Dr. Beate Wiemann

Düsseldorf

 

 


 

Öffentliche Anhörung

des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

 

Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen
(Mittelstandsförderungsgesetz)

 

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/126 - Neudruck -

am 25. Oktober 2012, um 12.30 Uhr, Raum E 3 - A 02

 

 

F R A G E N K A T A L O G

 

 

1.      Welche Verbesserungen und welche Verschlechterungen sehen Sie mit dem vorgelegten Entwurf für ein Mittelstandsförderungsgesetz gegenüber dem jetzigen Zustand ohne Mittelstandsgesetz?

 

2.      Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf (§ 6) vorgesehene Mittelstandsverträg-lichkeitsprüfung/Clearingstelle?

 

3.      Halten Sie es für zwingend notwendig, dass die Clearingstelle dauerhaft eingerichtet wird und ein eigenständiges Befassungs- und Klärungsrecht erhält?

 

4.      Sollte die Prüfungskompetenz dahingehend ausgeweitet werden, dass einzelne Vorschriften von bereits bestehenden Gesetzen, die besondere Beschwernisse für den Mittelstand beinhalten können, einer erneuten Prüfung unterzogen werden?

 

5.      Ist eine Ansiedelung des Clearingprozesses zeitlich vor der Kabinettsbefassung mit den Grundsätzen demokratischer Prozesse zu vereinbaren? Wird die Legislative damit außer Kraft gesetzt? Stellt die Ansiedelung bei den Selbstverwaltungsstellen der Wirtschaft ausreichende Transparenz der Gesetzeserstellung und Prüfung sicher? Sehen Sie Gefahren für die parlamentarische Demokratie und Gesetzgebungsverfahren, wenn Unternehmen vor dem Parlament über Gesetzesinhalte urteilen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen sollen?

 

6.      Ist die Ermächtigung der Landesregierung, die Teilnehmer und die Modalitäten des Clearingprozesses in einer Rechtsverordnung festzulegen, eine ausreichende Würdigung der parlamentarischen Aufgabe? Wird der parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeit und -Pflicht Rechnung getragen?

 

7.      Sollten die Kosten dieser Clearingstelle von der öffentlichen Hand getragen werden?

 

8.      Welche Chancen und Risiken sehen Sie für die in dem Gesetzentwurf (§ 7) vorgesehenen mittelstandsadäquaten Verwaltungsverfahren?

 

9.      Wie bewerten Sie die im Mittelstandsgesetz enthaltene Beratungsplattform für Diversity Management?

 

10.    Berücksichtigt der Gesetzentwurf in angemessener Weise die Mitverantwortung der betrieblichen Interessenvertretungen für die gedeihliche Entwicklung von Unternehmen?

 

11.    Welchen konkreten, alltäglichen Vorteil bringt der vorliegende Gesetzesentwurf für mittelständische Unternehmer, Handwerker und Freiberufler?

 

12.    Wie verbindlich können die im Gesetzentwurf unter § 2 beschriebenen Ziele (u.a. Bürokratieabbau, Stärkung der Innenstädte, Kultur der Selbständigkeit) und geforderten Rahmenbedingungen (u.a. Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, Schutz der Lenkungsfunktion der freien Preisbildung, Subsidiarität) bei der Beratung von zukünftigen Gesetzesvorhaben durchgesetzt werden und welche konkreten Maßnahmen und Initiativen muss die Landesregierung ergreifen?

 

13.    Können die Instrumente des Mittelstandsförderungsgesetzes die wirtschaftlichen Nachteile, die mittelständischen Unternehmen, Handwerkern und Freiberuflern durch das Tariftreue- und Vergabegesetz, das geplante Klimaschutzgesetz, die geplante Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes oder die geplante Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes entstehen, ausgleichen und aufheben?

 

14.    Die §§ 10 ff. Mittelstandsförderungsgesetz formulieren Ziele, Rahmen-bedingungen und Voraussetzungen für Förderprogramme für die mittelständische Wirtschaft. Welche Förderprogramme muss die Landesregierung aus ihrer Sicht in den kommenden Jahren mit welchem Volumen auflegen, um die selbstgesteckten Ziele des Mittelstands-förderungsgesetzes effektiv zu erreichen?

 

15.    Gem. § 16 Mittelstandsförderungsgesetz sollen Förderinstrumente für die betriebliche Interessenvertretung entwickelt werden. Bestehen Ihrer Einschätzung nach solche Defizite bei der betrieblichen Interessensvertretung, dass diese durch Förderprogramme im Rahmen des Mittelstands-förderungsgesetz ausgeglichen werden müssen? Wenn ja, welche Defizite sind dies und wie sollen diese ausgeglichen werden?

 

16.    Halten Sie die im Gesetz aufgezählten und in Frage kommenden Verbände für geeignet, die Interessen speziell kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu vertreten? Sehen Sie die Gefahr, dass große Unternehmen durch diese Verbände übermäßig Einfluss erlangen? Werden die Interessen von Kleinunternehmen, Handwerksbetrieben und freien Berufen ausreichend berücksichtigt?

 

17.    Ist Wachstum ein geeignetes Ziel, um es den Betrieblichen Interessen-vertretungen aufzuerlegen?