LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/93 |
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19.10.2012 |
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Georg Fortmeier MdL
Einladung
3. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012,
mittags 12.30 Uhr, Raum E 3 - A 02.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Diese Einladung ergeht nachrichtlich an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, des Rechtsausschusse, des Ausschusses für Kommunalpolitik sowie des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/126
(Neudruck) - Öffentliche Anhörung von Sachverständigen - |
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gez. Georg Fortmeier |
F.d.R
(Hans-Georg Schröder)
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen
(Mittelstandsförderungsgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/126 - Neudruck -
am 25. Oktober 2012, um 12.30 Uhr, Raum E 3 - A 02
V E R T E I L E R
Arbeitsgemeinschaft der Herrn Dr. Stephan Articus |
NWHT (Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag) Herrn Prof. Wolfgang Schulhoff Düsseldorf |
Westdeutscher Handwerkskammertag Herrn Reiner Nolten Düsseldorf |
IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Ralf Mittelstädt Düsseldorf |
Unternehmer NRW Herrn Dr. Luitwin Mallmann Nordrhein-Westfalen e.V. Düsseldorf |
Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmen (ASU) e. V., Landesbereich NRW c/o Heuser Apparatebau GmbH Herrn Birger Heuser Haan |
Wirtschaftsjunioren NRW e. V. c/o Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Herrn Daniel Schwarz Wuppertal |
Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. Herrn Dr. Michael Schädlich Düsseldorf |
Bundesverband Mittelständische Wirtschaft Landesgeschäftsführung NRW Herrn Herbert Schulte Düsseldorf |
Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in NRW e. V. Herrn Jürgen Schnitzmeier Mülheim a. d. Ruhr |
DGB Bezirk NRW Herrn Andreas Meyer-Lauber Düsseldorf |
Verband Freier Berufe in NRW e. V. Herrn André Busshuven Düsseldorf |
Bffk – Bundesverband für freie Kammern Herrn Kai Boeddinghaus Kassel |
Institut der deutschen Wirtschaft Herrn Prof. Dr. Michael Hüther Köln |
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) Herrn Präsident Prof. Dr. Christoph M. Schmidt Essen |
Uni Duisburg-Essen Frau Prof. Dr. Uta Klammer Prorektorat für Diversity Management Essen |
Institut für den Mittelstand in Lippe (IML), Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Herrn Prof. Dr. Volker Wittberg Bielefeld |
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Herrn Johann Eekhoff Bonn |
Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Herrn Prof. Dr. Justus Haucap Düsseldorf |
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie Herrn Dr. Philipp Schepelmann Wuppertal |
Bankenvereinigung NRW Herrn Franz-Josef Arndt Düsseldorf |
Bürgschaftsbank NRW Herrn Manfred Thivessen Neuss |
Ingenieurkammer-Bau NRW Herrn Dr. Heinrich Bökamp Düsseldorf |
Baugewerbliche Verbände Herrn Lutz Pollmann Düsseldorf |
Bauindustrieverband NRW e.V. Frau Prof. Dr. Beate Wiemann Düsseldorf |
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Öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Gesetz
zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen
(Mittelstandsförderungsgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/126 - Neudruck -
am 25. Oktober 2012, um 12.30 Uhr, Raum E 3 - A 02
F R A G E N K A T A L O G
1. Welche Verbesserungen und welche Verschlechterungen sehen Sie mit dem vorgelegten Entwurf für ein Mittelstandsförderungsgesetz gegenüber dem jetzigen Zustand ohne Mittelstandsgesetz?
2. Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf (§ 6) vorgesehene Mittelstandsverträg-lichkeitsprüfung/Clearingstelle?
3. Halten Sie es für zwingend notwendig, dass die Clearingstelle dauerhaft eingerichtet wird und ein eigenständiges Befassungs- und Klärungsrecht erhält?
4. Sollte die Prüfungskompetenz dahingehend ausgeweitet werden, dass einzelne Vorschriften von bereits bestehenden Gesetzen, die besondere Beschwernisse für den Mittelstand beinhalten können, einer erneuten Prüfung unterzogen werden?
5. Ist eine Ansiedelung des Clearingprozesses zeitlich vor der Kabinettsbefassung mit den Grundsätzen demokratischer Prozesse zu vereinbaren? Wird die Legislative damit außer Kraft gesetzt? Stellt die Ansiedelung bei den Selbstverwaltungsstellen der Wirtschaft ausreichende Transparenz der Gesetzeserstellung und Prüfung sicher? Sehen Sie Gefahren für die parlamentarische Demokratie und Gesetzgebungsverfahren, wenn Unternehmen vor dem Parlament über Gesetzesinhalte urteilen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen sollen?
6. Ist die Ermächtigung der Landesregierung, die Teilnehmer und die Modalitäten des Clearingprozesses in einer Rechtsverordnung festzulegen, eine ausreichende Würdigung der parlamentarischen Aufgabe? Wird der parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeit und -Pflicht Rechnung getragen?
7. Sollten die Kosten dieser Clearingstelle von der öffentlichen Hand getragen werden?
8. Welche Chancen und Risiken sehen Sie für die in dem Gesetzentwurf (§ 7) vorgesehenen mittelstandsadäquaten Verwaltungsverfahren?
9. Wie bewerten Sie die im Mittelstandsgesetz enthaltene Beratungsplattform für Diversity Management?
10. Berücksichtigt der Gesetzentwurf in angemessener Weise die Mitverantwortung der betrieblichen Interessenvertretungen für die gedeihliche Entwicklung von Unternehmen?
11. Welchen konkreten, alltäglichen Vorteil bringt der vorliegende Gesetzesentwurf für mittelständische Unternehmer, Handwerker und Freiberufler?
12. Wie verbindlich können die im Gesetzentwurf unter § 2 beschriebenen Ziele (u.a. Bürokratieabbau, Stärkung der Innenstädte, Kultur der Selbständigkeit) und geforderten Rahmenbedingungen (u.a. Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, Schutz der Lenkungsfunktion der freien Preisbildung, Subsidiarität) bei der Beratung von zukünftigen Gesetzesvorhaben durchgesetzt werden und welche konkreten Maßnahmen und Initiativen muss die Landesregierung ergreifen?
13. Können die Instrumente des Mittelstandsförderungsgesetzes die wirtschaftlichen Nachteile, die mittelständischen Unternehmen, Handwerkern und Freiberuflern durch das Tariftreue- und Vergabegesetz, das geplante Klimaschutzgesetz, die geplante Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes oder die geplante Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes entstehen, ausgleichen und aufheben?
14. Die §§ 10 ff. Mittelstandsförderungsgesetz formulieren Ziele, Rahmen-bedingungen und Voraussetzungen für Förderprogramme für die mittelständische Wirtschaft. Welche Förderprogramme muss die Landesregierung aus ihrer Sicht in den kommenden Jahren mit welchem Volumen auflegen, um die selbstgesteckten Ziele des Mittelstands-förderungsgesetzes effektiv zu erreichen?
15. Gem. § 16 Mittelstandsförderungsgesetz sollen Förderinstrumente für die betriebliche Interessenvertretung entwickelt werden. Bestehen Ihrer Einschätzung nach solche Defizite bei der betrieblichen Interessensvertretung, dass diese durch Förderprogramme im Rahmen des Mittelstands-förderungsgesetz ausgeglichen werden müssen? Wenn ja, welche Defizite sind dies und wie sollen diese ausgeglichen werden?
16. Halten Sie die im Gesetz aufgezählten und in Frage kommenden Verbände für geeignet, die Interessen speziell kleiner und mittelgroßer Unternehmen zu vertreten? Sehen Sie die Gefahr, dass große Unternehmen durch diese Verbände übermäßig Einfluss erlangen? Werden die Interessen von Kleinunternehmen, Handwerksbetrieben und freien Berufen ausreichend berücksichtigt?
17. Ist Wachstum ein geeignetes Ziel, um es den Betrieblichen Interessen-vertretungen aufzuerlegen?