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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/62

 

24. September 2012

 

 

 

Enquetekommission I

 

Daniela Schneckenburger MdL

 

Einladung

 

4. Sitzung (öffentlich)
der Enquetekommission I

am Freitag, 26. Oktober 2012,
10.00 Uhr, Plenarsaal

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich die Enquetekommission  ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

 

 

- Öffentliche Anhörung –

 

zum Thema (Rechts-)instrumente

im Rahmen des inhaltlichen Auftrags der Enquetekommission

 

 


 

 

 

 

gez. Daniela Schneckenburger
- Vorsitzende -

F. d. R.

 

 

 

Sascha Symalla

Kommissionsassistent

 

 

Anlagen:

Übersicht der geladenen Sachverständigen

Fragenkatalog


 

 

Öffentliche Anhörung der Enquetekommission I „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW

am 26 Oktober 2012

 

zum Thema:

 

„(Rechts-)Instrumente“

 

 

Verteiler

(Ablaufplanung)

 

Thema

Redner/in

Weitere Teilnehmer/-innen

Stellungnahme

10.00 – 11.30 Uhr Block 1: Rechtsinstrumente Bundesebene

Steuerrecht /Finanzmarkt

Prof. Dr. Lorenz Jarass

Hochschule RheinMain

 

Steuerrecht /Finanzmarkt

Rainer Kambeck

RWI Rheinisch-westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

 

Finanzmarkt

Prof. Dr. Michael Voigtländer

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.

 

BauGB

Prof. Dr. Michael Krautzberger

Präsident der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung

 

WEG

 

Dr. Jost Bartkowiak

Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen

 

BGB

 

Prof. Dr. Markus Artz

Universität Bielefeld -  Fakultät für Rechtswissenschaft

 

 

BGB

 

Dr. Ulf P. Börstinghaus

Universität Bielefeld -  Fakultät für Rechtswissenschaft

 

 

 

11.30 – 12.30 Uhr Block 2: Rechtsinstrumente Landesebene

Landesbauordnung

Marc Stahlberg

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

 

WFNG +Landesbauordnung

Eva-Maria Niemeyer

Deutscher Städtetag

AG der kommunalen Spitzenverbände

 

WFNG

Sigrid Koeppinghoff

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Abt. XIII

 

ISG

Prof. Dr. Thomas Krüger

HafenCity Universität HH

Bitte um eine gemeinsame Stellungnahme

ISG

Wilhelm Schulte

Amt für Landes- und Landschaftsplanung Hamburg

12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 – 14.30 Uhr Block 2: Landesebene

Ausführungsverordnungen zum
II. + XII. Sozialgesetzbuch

Prof. Dr. Peter Derleder

Universität Bremen - Fachbereich Rechtswissenschaft

 

Ausführungsverordnungen zum
II. + XII. Sozialgesetzbuch

Prof. Dr. Utz Kramer

Fachhochschule Düsseldorf - Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften

 

Gemeindeordnung +
komm. Haushaltsrecht

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

 

Ersatz

Prof. Dr. Christian Brüning

Albrechts-Universität zu Kiel - Lehrstuhl für öffentliches Recht

 

Allg. Ordnungsrecht

Prof. Dr. Martin Burgi

Juristische Fakultät Ruhr-Universität Bochum - Lehrstuhl für öffentliches Recht IV

 

 

14.30 – 16.00 Uhr Block 3: Finanzinstrumente

Förderinstrumente Land

Dietmar P. Binkowska

NRW.BANK

 

Förderinstrumente Land

Michael Breuer

Rheinischer Sparkassen- und Giroverband

Bitte um eine gemeinsame Stellungnahme

Förderinstrumente Land

Dr. Rolf Gerlach

Sparkassenverband Westfalen-Lippe

Städtebauförderung

Herr Froessler

Innovationsagentur Stadtumbau NRW

 

Genossenschaften +
(Bürger-)Stiftungen

Jan Kuhnert

KUB Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH

 

Viersen Dülken + ISG

Bernhard Faller

Quastio

 

Nachhaltigkeitsfonds

Thomas Jorberg

GLS Bank

 

Flächenpool NRW

Dr. Rolf Heyer

NRW.URBAN

 

 


 

 

 

Anhörung

der Enquetekommission I

 

„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW"

Anhörung zum Thema „(Rechts-)Instrumente“

 

am 26. Oktober 2012

10.00 Uhr, Plenarsaal

 

Fragenkatalog

 

 

Block I: Rechtsinstrumente Bundesebene

 

1.

 

 

Teilbereich Steuerrecht/Finanzmarkt:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „Steuerrecht /Finanzmarkt“ aus, der es Private-Equity-gesteuerten Wohnungsunternehmen erlaubt, ein ausschließlich renditeorientiertes und auf relativ kurzfristige Verwertungszeiträume ausgerichtetes Geschäftsmodell zu betreiben?

2.    Wie beurteilen Sie die Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „Steuerrecht/Finanzmarkt“ im Hinblick auf das Geschäftsmodell Private-Equity-gesteuerter Wohnungsunternehmen?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „Steuerrecht/Finanzmarkt“ durchgeführt werden, um das Geschäftsmodell zu unterbinden?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „Steuerrecht/Finanzmarkt“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer eines solchen Unterfangens ein?

5.    Welche Maßnahmen wären notwendig, um der weit verbreiteten Praxis der Umgehung von Grunderwerbssteuern bei der Übernahme von Wohnungsbeständen durch sogenannte „share deals“ entgegenzuwirken?

6.    Welche Gründe lagen der steuerrechtlichen Privilegierung vieler Fondskonstruktionen insbesondere im Bereich Private-Equity bei der Gesetzesgestaltung zugrunde, z.B. durch die Einstufung bestimmter Teilgesellschaften innerhalb der Investmentkonstruktion als reine Vermögensverwalter, und wie müssen diese aus heutiger Sicht bewertet werden?

7.    Stellt die AIFM ein geeignetes Instrument zur Regulierung von Finanzinvestments in die deutschen Wohnungsmärkte dar? Kann sie dazu beitragen, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände zu sichern? In welcher Weise müsste die AIFM auf nationaler Ebene umgesetzt werden, um zu einem wirksamen Instrument in dieser Hinsicht zu werden?

8.    Welche Gestaltungsspielräume bieten die verschiedenen nationalen Umsetzungen? Können dadurch wieder Hintertüren in anderen europäischen Ländern entstehen?

9.    Welche weiteren Änderungen im nationalen oder europäischen Gesellschaftsrecht zwecks Regulierung von Finanzinvestments in die Wohnungsmärkte sind zielführend und sinnvoll?

10.  Halten Sie die Einführung einer Verschuldungsobergrenze von Objektgesellschaften, die überwiegend Wohnimmobilien halten, für möglich und sinnvoll? Wenn ja, wie wäre diese effektiv in die Gesetzesgrundlage zu implementieren?

11.  Welche Maßnahmen wären nötig, um Substanzausschüttungen – sprich Gewinnausschüttungen in Verlustjahren zum Zwecke des „asset strippings“ - durch von Finanzinvestoren gehaltenen Wohnungsunternehmen zu verhindern?

12.  Könnte Ihrer Meinung nach die Ausweitung des Betätigungsfeldes von inländischen REITs auf Bestandsmietimmobilien zur Verbesserung der Refinanzierungs- und Exitaussichten der von Finanzinvestoren kontrollierten Wohnungsunternehmen (bspw. Deutsche Annington, Gagfah etc.) führen? Mit welchen zusätzlichen Auflagen wäre diese Ausweitung des Betätigungsfeldes zu versehen?

 

2.

 

 

Teilbereich BauGB:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „BauGB“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Mieter zu schützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „BauGB“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „BauGB“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „BauGB“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Wo liegen die Probleme bei der Anwendung der städtebaulichen Gebote durch die Kommunen? Gibt es eine Möglichkeit, die städtebaulichen Gebote so zu stärken, dass Sie für die kommunale Anwendung einfacher und verbindlicher werden?

6.    Wie sind die kommunalen Erfahrungen bei der Anwendung von Sanierungssatzungen bei Problemimmobilien?

7.    Welche Änderungen könnten das Instrument vereinfachen oder stärken?

8.    Inwiefern wäre es beispielsweise zweckdienlich den baulichen Erhaltungszustand einer Immobilie als Sanierungsgrund in den §136 BauGB zu implementieren?

9.    Welche Ansätze und Erfahrungen gibt es mit dem Rückbau von (verwahrlosten) Immobilien?

10.  Wie schätzen Sie die Möglichkeiten einer Implementierung des § 79 LBO Bremen („Abrissparagraph“) in den § 179 BauGB ein?

11.  Wie schätzen Sie vor dem Hintergrund der verzweigten Betriebsstrukturen von sogenannten „Neuen Finanzinvestoren“ die Verhängung und die Höhe von Zwangsgeldern z. B. zur Klärung von Sachverhalten (§ 208 BauGB) ein, und wie könnte das Werkzeug verbessert werden?

12.  Wie schätzen Sie eine Umsetzung eines kommunalen Vorkaufsrechtes bei Zwangsversteigerungen ein und wie ließe sich ein kommunales  Vorkaufsrecht im Falle einer Zwangsversteigerung sichern?

3.

 

 

Teilbereich WEG:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „WEG“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Mieter zu schützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „WEG“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „WEG“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „WEG“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Inwiefern lassen sich die Zugriffsmöglichkeiten für die kommunale Verwaltung (z.B. durch besondere Vorkaufsrechte, die Veränderung von Fristen bei Enteignung oder Sanierungssatzungen) im Fall einer handlungsunfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft verbessern?

6.    Wie sollte eine Verpflichtung zu einer Instandhaltungsrücklage (z.B. mit Treuhandkonten o.ä.) formuliert sein und wie kann man die Vermögensverwaltung absichern um Veruntreuung zu vermeiden? (verpflichtende Qualifikation der Verwalter)

7.    Wie könnten Größenbegrenzungen für WEGs sinnvoll bemessen werden und wie kann man die Übervorteilung von Einzeleigentümern verhindern bzw. deren Beschlusskompetenz stärken (Übertragung von Stimmrechten einschränken, Stärkung des (größenabhängigen) Beirats)?

8.    Wie kann sichergestellt werden, dass bei WEG-Neugründungen Kontrollschranken wie ein bausubstantielles Gutachten und ein Wirtschaftsplan vorliegen müssen. Wie könnte eine formale Prüfung durch die Kommunen operationalisiert werden? Besteht die Möglichkeit, eine immobilienökonomische Prüfung an die Abgeschlossenheitserklärung anzulehnen?

9.    Sollten Regelungen über die Übertragung von Instandhaltungsrücklagen beim Verkauf von Wohnungen vom Alteigentümer auf den Neueigentümer – insbesondere für den Fall der Einzelprivatisierung von Wohnbeständen durch Investoren - ins „WEG“ aufgenommen werden?

10.  Wie könnten solche Regelungen aussehen?

 

4.

 

 

Teilbereich BGB:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „BGB (Mietrecht, Forderungsrecht, Vorkaufsrecht)“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Mieter zu schützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „BGB (Mietrecht, Forderungsrecht, Vorkaufsrecht)“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „BGB (Mietrecht, Forderungsrecht, Vorkaufsrecht)“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „BGB (Mietrecht, Forderungsrecht, Vorkaufsrecht)“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Wie könnte eine bessere Absicherung von Forderung aus Ersatzvornahmen erfolgen?

6.    Welche Möglichkeiten bietet hier eine Sicherungshypothek im Sinne einer Bauhandwerker-Sicherungshypothek nach § 648 BGB und welche Verfahrensschritte und möglichen Probleme zöge eine solche Regelung nach sich?

Mietrecht:

7.    Wie sollte die Rechtsberatung von einkommensschwachen Mietshaushalten in den vernachlässigten Wohnungsbeständen der neuen Finanzinvestoren gestärkt werden?

8.    Wie können Mieterrechte von Leistungsempfängern nach dem SGB II oder SBG XII gestärkt werden, damit frühzeitiger auf drohende Vernachlässigung der Bestände reagiert werden kann?

9.    Wie sinnvoll ist ein Verbandsklagerecht und wie müsste dieses operationalisiert werden?

10.  Wie sinnvoll ist die Institutionalisierung von Mieterbeiräten und wie müsste eine Einführung gesetzlich implementiert  werden? Gibt es hierzu Erfahrungen z.B. auch aus dem Ausland?

Vorkaufsrecht:

11.  Wie schätzen Sie eine Umsetzung eines kommunalen Vorkaufsrechtes bei Zwangsversteigerungen ein und wie ließe sich ein kommunales  Vorkaufsrecht im Falle einer Zwangsversteigerung sichern?

 

 

Block II: Rechtsinstrumente Landesebene

 

1.

 

 

Teilbereich Landesbauordnung NRW:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „Landesbauordnung NRW“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „Landesbauordnung NRW“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „Landesbauordnung NRW“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „Landesbauordnung NRW“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Ist das Instrument § 79 Bremische Landesbauordnung ein sinnvolles und effektives Mittel zur äquivalenten Aufnahme in den § 61 LBauO NRW?

6.    Welche rechtlichen Schärfungen der LBauO sind notwendig, um den Missstand von verwahrlosten Immobilien zu beseitigen und zugleich die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken?

7.    Wie sehen die Gestaltungsmöglichkeit und die zeitlichen Vorgaben für ein Modernisierungs- und Instandhaltungsgebot in der LBauO NRW aus?

8.    Wie bewerten Sie eine denkbare Erweiterung des Prüfverfahrens für die Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung um bautechnische und immobilienwirtschaftliche Gesichtspunkte, um als Bauaufsicht gezielt den Zustand des betreffenden Gebäudes und der Wohnungen auf Anzeichen für einen Modernisierungs- oder Instandhaltungsstau zu prüfen?

 

2.

 

 

Teilbereich WFNG NRW:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „WFNG NRW“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „WFNG NRW“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „WFNG NRW“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „WFNG NRW“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Gibt es Überlegungen zur Neufassung der wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften des „WFNG NRW“, damit diese künftig schneller, effizienter und ohne wirtschaftliches Risiko durch die Städte und Gemeinden angewendet werden können?

6.    Wie bewerten Sie das aktuelle „WFNG NRW“ in Bezug auf rechtliche Möglichkeiten gegen die Verwahrlosung von Wohnraum durch Neue Finanzinvestoren am Wohnungsmarkt sowie insgesamt?

7.    Wie bewerten Sie, dass die Wohnungsaufsicht keine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, vor allem vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Haushalte bzw. Kommunen in der Haushaltssicherung oder im Nothaushaltsrecht? Halten Sie eine entsprechende Änderung für sinnvoll, wenn ja in welcher Form (pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe oder Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung)?

8.    Wie bewerten Sie eine mögliche Verschärfung der Wohnungsaufsicht als Instrument?

9.    Wie bewerten Sie eine Einführung von Qualitätsvorschriften für Wohnungsunternehmen und die Sicherung von Instandhaltungsrückstellungen in das „WFNG NRW“?

10.  Gibt es eine landesweite Evaluation dahingehend, ob und von welchen Städten und Gemeinden bzw. Kreisen das „WFNG NRW“ angewandt wird? Wie bewerten Sie die Anwendungsmöglichkeiten kleiner Städte und Gemeinden?

11.  Welche Instrumente des „WFNG NRW“ finden in Kooperation mit der Gesundheitsaufsicht und dem Bauordnungsrecht Anwendung bei der Beseitigung von Durchfeuchtungsschäden?

12.  Wie bewerten Sie das sog. Philadelphia-Modell, bei dem Wohnungsvermietung nur auf der Grundlage einer Lizensierung erfolgt, die bei Verstößen verweigert werden kann, hinsichtlich einer Umsetzung für NRW?

 

3.

 

 

Teilbereich ISG:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „ISG“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „ISG“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „ISG“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „ISG“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Wie bewerten Sie das Instrument „ISG“ mit dem Ziel der Werterhaltung der Quartiere durch die Entwicklung von Maßnahmen- und Finanzierungsplänen durch private Anbieter?

6.    Welche Erfahrungen gibt es, passive bzw. modernisierungsunwillige Eigentümer zu aktivieren? Wie müsste ein „ISG“-Gesetz gesetzlich ausgestaltet werden, um die Mobilisierung zu optimieren?

7.    Welche Chancen hat das Instrument in Bezug auf rechtliche Möglichkeiten gegen die Verwahrlosung von Wohnraum durch neue Finanzinvestoren sowie die Leerstandsproblematik am Wohnungsmarkt? Kann dies ein Instrument für vernachlässigte Wohngebiete sein?

8.    Welchen Beitrag können wohnungsbezogene „ISG“ im Enquetekontext für die Attraktivitätssteigerung, Stärkung und Revitalisierung von problematischen Stadtquartieren leisten? Wie konkret lassen sich Eigentümer an den Kosten für Quartiermaßnahmen beteiligen?

 

4.

 

 

Teilbereich Ausführungsverordnungen zum II. und XII. Sozialgesetzbuch:

1.    Wie sieht der gegenwärtige Sachstand im Bereich „Ausführungsverordnungen zum II. und XII. Sozialgesetzbuch“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der Grundlagen im Bereich „Ausführungsverordnungen zum II. und XII. Sozialgesetzbuch“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „Ausführungsverordnungen zum II. und XII. Sozialgesetzbuch“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „Ausführungsverordnungen zum II. und XII. Sozialgesetzbuch“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Welche Möglichkeiten haben Land und Kommunen, Miet- und Mietnebenkostenübernahmen so zu gestalten, dass für Leistungsempfänger nach dem SGB II oder SGB XII ein größeres Angebot im Mietwohnungsmarkt zur Verfügung steht? Welche Ansätze bieten dabei „Klimabonus“ bzw. „Ausstattungsmalus“?

6.    Wie stellen Land und Kommunen sicher, dass nur die tatsächlich entstandenen Mietnebenkosten erstattet werden (Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen)?

7.    Wie können Mieterrechte von Leistungsempfängern nach dem SGB II oder SBG XII gestärkt werden, damit frühzeitiger auf drohende Vernachlässigung der Bestände reagiert werden kann?

8.    Wie bewerten Sie die Möglichkeiten und Grenzen eines gemeinsamen Runderlasses von MAIS und MBWSV, um die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu regeln?

9.    Wie wurde bisher sichergestellt, dass die Wohnungsgrößen und Mieten der sozialen Wohnraumförderung sowie die Mietnebenkosten bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für den Personenkreis nach dem SGB II und SGB XII übernommen werden?

10.  Sind Verdrängungsprozesse bei den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bekannt, die durch unangemessene Mietobergrenzen der kommunalen Gebietskörperschaften festgesetzt wurden?

11. In welcher Größenordnung bewegen sich die damit verbundenen Kosten für Umzüge dieses Personenkreises in andere Wohngebiete und Stadtteile mit einem Substandard?

 

5.

 

 

Teilbereich Gemeindeordnung:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „Kommunalverfassungsrecht“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „Kommunalverfassungsrecht“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „Kommunalverfassungsrecht“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „Kommunalverfassungsrecht“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Welche Änderungen im „Kommunalverfassungsrecht“ sind erforderlich und angebracht, um die Städte und Gemeinden beim Vorgehen gegen Problemimmobilien hinsichtlich ihrer selbstverwaltenden Tätigkeit zu stärken?

6.    Das kommunale Vorgehen gegen Problemimmobilien vor Ort mangelt insbesondere in kleineren Kommunen an fehlenden Personalressourcen. Kreisfreie Städte mit eigenen Wohnungsämtern können gezielter agieren als kreisangehörige Kommunen, deren wohnungswirtschaftliche Belange primär auf Kreisebene behandelt werden. Kann durch Änderungen des „Kommunalverfassungsrechtes“ bzw. des „Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit“ Abhilfe geschaffen werden und wie bewerten Sie diese? Kann durch eine Änderung des Kommunalverfassungsrechtes ein ämterübergreifendes Arbeiten erleichtert werden?

7.    Beim Vorgehen gegen Problemimmobilien bzw. beim Stabilisieren von Problemquartieren ist der Rückhalt durch die politische Ebene und der Verwaltungsspitze unabdingbar. Auf welche Weise kann hierzu das „Kommunalverfassungsrecht“ eine Unterstützung geben?

 

6.

 

 

Teilbereich kommunales Haushaltsrecht:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „kommunales Haushaltsrecht“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „kommunales Haushaltsrecht“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „kommunales Haushaltsrecht“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „kommunales Haushaltsrecht“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Viele nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden befinden sich in der Haushaltssicherung oder sogar im Nothaushaltsrecht. Dadurch stehen vielfach keine Finanz- und Personalmittel zur Verfügung, um gegen Problemimmobilien vorzugehen (z. B. Kauf von oder Ersatzvornahmen bei Problemimmobilien) oder um ein aktives Handeln zur Stabilisierung von Problemquartieren zu ermöglichen. Wie kann es aus ihrer Sicht zu einer Situationsverbesserung kommen? Welche Änderungen schlagen sie im „Kommunalverfassungsrecht“, im „NKFWG (Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen)“, im „Leitfaden für Haushaltssicherungskommunen“, in der „Gemeindehaushaltsverordnung“ oder in anderen haushaltsrechtlichen Bestimmungen vor? 

6.    Wie beurteilen Sie eine Änderung der kommunalaufsichtlichen Vorschriften zur Aufstellung und Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten für finanzschwache Städte und Gemeinden, damit diese Ihre Beteiligungen an kommunalen Wohnungsunternehmen und örtlichen Wohnungsgenossenschaften nicht mehr veräußern müssen?

7.    Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund, dass sich viele Kommunen in der Haushaltssicherung befinden und daher wegen fehlender Personalressourcen die ZweckentfremdungsverordnungsVO nicht einführen, eine Entwicklung eines Landeszuschussprogramms?

8.    Auf welche Art und Weise kann es Kommunen in der Haushaltssicherung und im Nothaushaltsrecht ermöglicht werden, Ersatzvornahmen zu tätigen?

9.    Ist ein Verzicht des finanziellen Eigenanteils bei Inanspruchnahme von Fördermitteln eine Möglichkeit, die auch mit dem kommunalen Haushaltsrecht vereinbar ist?

 

7.

Teilbereich Allgemeines Ordnungsrecht:

1.    Wie sieht der gegenwärtige gesetzliche Sachstand im Bereich „Allgemeines Ordnungsrecht“ aus, um Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite von vernachlässigten Wohnungsbeständen zu beseitigen, Problemimmobilien zu mobilisieren und Kommunen bei der Ausführung zu unterstützen?

2.    Wie beurteilen Sie die aktuelle Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen im Bereich „Allgemeines Ordnungsrecht“ im Hinblick hierauf?

3.    Welche gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen müssten im Bereich „Allgemeines Ordnungsrecht“ durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im Bereich „Allgemeines Ordnungsrecht“ aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?

5.    Welche Änderungen oder Präzisierungen sollten aus ihrer Sicht im „Allgemeinen Ordnungsrecht“ erfolgen, um unverzüglich und nach Möglichkeit ohne Kostenübernahme durch die Kommune gegen Problemimmobilien vorgehen zu können?

6.    Welche Instrumente können im „Allgemeinen Ordnungsrecht“ verankert werden, um Verbesserungen der Kommunen im Vollzug zu ermöglichen?

 

 

Block III: Förderinstrumente

 

1.

 

 

Teilbereich Förderinstrumente des Landes NRW, Städtebauförderung, Gründungsdarlehen Genossenschaften, Fonds und Stiftungen (Kommunale Bürgerfonds, Nachhaltigkeitsfonds, Flächenpool NRW, (Bürger-)Stiftungen):

1.    Wie sieht der gegenwärtige Sachstand im jeweiligen Themenfeld aus und wo bieten sich Ansatzpunkte, um Akteure der Stadtentwicklung bei der Beseitigung von Instandhaltungs- und Modernisierungsdefiziten von vernachlässigten bzw. verwahrlosten Wohnungsbeständen und bei der Mobilisierung von Problemimmobilien zu unterstützen?

2.    Welche Erfahrungen gibt es im jeweiligen Themenfeld im Hinblick hierauf?

3.    Welche Änderungen und Ergänzungen müssten im jeweiligen Themenfeld durchgeführt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen?

4.    Wie müsste man Ihrer Meinung nach angestrebte Änderungen im jeweiligen Themenfeld aus Landessicht operationalisieren? Wie schätzen Sie den Erfolg und die Zeitdauer einer solchen Vorgehensweise ein?