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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/61

 

21.09.2012

 

 

 

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Christian Möbius MdL

 

 

Einladung

 

 

6. Sitzung (öffentlich)

des Haushalts- und Finanzausschusses

am Montag, dem 1. Oktober 2012,
nachmittags, 12.30 Uhr, Raum E 3 – A 02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)

 

            Gesetzentwurf der Landesregierung

            Drucksache 16/300

 

- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

 

gez. Christian Möbius
- Vorsitzender -

 

 

F. d. R.

 

 

Frank Schlichting

Ausschussassistent

 


 

 

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Öffentliche Anhörung am 1. Oktober 2012

 

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen

für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)

 

- Verteilerliste -

Städte- und Gemeindebund NRW

Düsseldorf

 

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft der

kommunalen Spitzenverbände

Köln

 

Frau

Dr. Brigitte Mandt

Präsidentin des Landesrechnungshofs NRW

Düsseldorf

Herrn Professor

Dr. Christoph M. Schmidt

Rheinisch-Westfälisches Institut

für Wirtschaftsforschung

Essen

Herrn

Dr. Rainer Kambeck

Rheinisch-Westfälisches Institut

für Wirtschaftsforschung

Essen

Herrn Professor

Dr. Michael Hüther

Institut der Deutschen Wirtschaft Köln

Köln

Herrn

Dr. Michael Thöne

Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut

an der Universität zu Köln

Köln

Frau Professor

Dr. Gisela Färber

Deutsche Hochschule für

Verwaltungswissenschaften

Speyer

Herrn

Dr. Ralf Mittelstädt

IHK NRW

Düsseldorf

Unternehmer NRW

Landesvereinigung der

Unternehmensverbände

Nordrhein-Westfalen e.V.

Düsseldorf

Frau

Alexandra Horster

Landesjugendring NRW e.V.

Neuss

Herrn

Heinz Wirtz

Bund der Steuerzahler NRW

Düsseldorf

 


 

Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss

am 1. Oktober 2012

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans

des Landes Nord­rhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012

(Haushaltsgesetz 2012)

 

- Fragenkatalog –

 

 

 

I.          Verfassungsmäßigkeit                                    

            Haushaltsgesetz

            Allg. Finanzen

 

1.         Welche Veränderungen ergeben sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf 2012?

 

2.         Wie beurteilen Sie die geplante Nettoneuverschuldung von 4,6 Milliarden Euro vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 einzuhaltenden grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse?

 

3.         Wie beurteilen Sie die Absenkung des Personalausgabenansatzes?

 

4.         Halten Sie die Zuführungen an den Versorgungsfonds für angemessen? Wie bewerten Sie, dass das versicherungsmathematische Gutachten aus dem Jahr 2010 noch nicht in den Haushalt 2012 umgesetzt worden ist?

 

5.         Wie bewerten Sie die Notwendigkeit einer entschlossenen Haushaltskonsolidierung auch zur Begrenzung der zukünftigen Zinsbelastungen? Welche Gefahren drohten andernfalls für Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche wie Bildung und Forschung?

 

 

II.         Einzelpläne

 

Schule

 

6.         Wie beurteilen Sie die Ankündigungen der Landesregierung in den kommenden Jahren im Schulbereich 1,4 Milliarden Euro aus Demographiegewinnen einzusparen? Durch welche Maßnahmen könnten solche Demographiegewinne realisiert werden?

 

 


 

Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr

 

7.        Zur Umsetzung des Ziel-2 Programms in Nordrhein-Westfalen:

Es ist derzeit nicht erkennbar, wie die Landesregierung einen ausreichenden Mittelabfluss innerhalb der Förderperiode 2007-2013 gewährleisten will. Mittelrückzahlungen an die EU sind nicht auszuschließen. Wie kann die Landesregierung sicherstellen, dass die eingeplanten Haushaltsansätze auch tatsächlich als Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben sich für Nordrhein-Westfalen, wenn die Ziel-2 Mittel nicht abgerufen werden?