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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/45

 

14.09.2012

 

 

 

Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

Margret Voßeler MdL

 

Einladung

 

 

3. Sitzung (öffentlich)

des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend

 

am Donnerstag, dem 27. September 2012,
vormittags, 10.00 Uhr, Raum E3 - A02.

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Die Einladung geht nachrichtlich an die Mitglieder 
des Haushalts- und Finanzausschusses
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

 

1.

Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe - BAG-JH)

 

            Gesetzentwurf der Landesregierung

            Drucksache 16/128

 

-           öffentliche Anhörung von Sachverständigen (s. Anlagen)

 

 

gez. Margret Voßeler
- Vorsitzende -

F. d. R.

 

 

Monika Pirron

Ausschussassistentin

 

Anlagen

Verteiler der Sachverständigen

Fragenkatalog

 

Verteiler der Sachverständigen (eingeladene Sachverständige/Institutionen/Stand: 28. August 2012)

 

 

 

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen

Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen

c/o Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

 

nachrichtlich:

Städte- und Gemeindebund NRW

Düsseldorf

 

Landkreistag NRW

Düsseldorf

 

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen

c/o DPWV NRW

Wuppertal

 

Bertelsmann Stiftung

Frau Dr. Kirsten Witte

Leiterin Programm Kommunen

und Regionen
Gütersloh

 

Stadt Köln

Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein

Dezernat IV Bildung, Jugend, Sport

Köln

 

Stadt Gelsenkirchen

Jugendamt

Herr Alfons Wissmann

Gelsenkirchen

 

Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut

an der Universität zu Köln

Herr Dr. Michael Thöne

Köln

 

Herrn Oberbürgermeister

Thomas Hunsteger-Petermann

Stadt Hamm

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Frau Dr. Brigitte Mandt

Düsseldorf

Herrn

Heinz-Josef Kessmann

Direktor des Caritasverbandes für die

Diözese Münster e.V.

Münster                         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fragenkatalog

(Stand: 05.09.2012)

 

 

1.    Wird der Gesetzentwurf in der Gesamtbetrachtung den Konnexitätsanforderungen aus Ihrer Sicht gerecht?
 

2.    Wie bewerten Sie die für die Festlegung der Ausgleichszahlungen herangezogenen Berechnungsgrundlagen?

3.    Ist der vorliegende Gesetzentwurf aus Ihrer Sicht das Ergebnis eines angemessenen Interessensausgleichs?

4.    An welchen (zentralen) Stellen des Gesetzentwurfs sehen Sie einen Verbesserungs- bzw. Veränderungsbedarf?

5.    Wie beurteilen Sie die mittel- bis langfristigen finanziellen Auswirkungen auf das Land?

6.    Für wie realistisch halten Sie die bis in die Jahre 2018/2019 angestellten Kostenfolgeabschätzungen (vgl. hierzu insbesondere Seite 20)?

7.    Wie hat sich die Tatsache, dass ein Belastungsausgleichsverfahren 2008 nicht stattgefunden hat, auf die bisherige Entwicklung des U3-Ausbaus in NRW ausgewirkt?

8.    Erachten Sie es als sinnvoll, dieses neue Gesetz bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten (§ 3, Absatz 1) zu überprüfen?

9.    Wie beurteilen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlung des Belastungsausgleichs zu einer quantitativen und qualitativen Stärkung der frühkindlichen Bildung führt und nicht etwa zur allgemeinen Haushaltsdeckung der Kommunen verwendet wird?

10.  Wie wird sich Ihrer Einschätzung nach die Erhöhung des Landesanteils von durchschnittlich 35 % auf nunmehr durchschnittlich 55 % auf die Finanzierungsverantwortung der Gemeindehaushalte, der Elternbeiträge und der Trägeranteile auswirken?

11.  Sehen Sie mittel- oder langfristig positive Auswirkungen des Belastungsausgleichs auf die Situation der Beschäftigten in den Berufsfeldern der frühkindlichen Bildung? Wenn ja, welche?

12.  Inwiefern wird Ihre Arbeit durch das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleiches für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (BAG-JH) erleichtert?

13.  Wo würden Sie beim Kostenausgleich Prioritäten für einen schnellen U3-Ausbau setzen: Bei den Verwaltungs-, Sach-, Investitions-, Betriebs- oder Personalkosten?

14.  Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, können Sie sich vorstellen, dass die neuen Gebäude kooperativ genutzt werden können (KiTa, KiGa, Schule, Jugendzentrum)?

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