LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/45 |
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14.09.2012 |
Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend
Margret Voßeler MdL
Einladung
3. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend
am Donnerstag, dem 27. September 2012,
vormittags, 10.00 Uhr, Raum E3 - A02.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1. |
Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe - BAG-JH)
Gesetzentwurf der Landesregierung
- öffentliche Anhörung von Sachverständigen (s. Anlagen) |
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gez. Margret Voßeler |
F. d. R.
Monika Pirron
Ausschussassistentin
Anlagen
Verteiler der Sachverständigen
Fragenkatalog
Verteiler der Sachverständigen
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen c/o Städtetag Nordrhein-Westfalen Köln
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nachrichtlich: Städte- und Gemeindebund NRW Düsseldorf
Landkreistag NRW Düsseldorf
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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen c/o DPWV NRW Wuppertal
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Bertelsmann Stiftung Frau Dr. Kirsten Witte Leiterin Programm Kommunen und Regionen
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Stadt Köln Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein Dezernat IV Bildung, Jugend, Sport Köln
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Stadt Gelsenkirchen Jugendamt Herr Alfons Wissmann Gelsenkirchen
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Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln Herr Dr. Michael Thöne Köln
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Herrn Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann Stadt Hamm |
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen Frau Dr. Brigitte Mandt Düsseldorf |
Herrn Heinz-Josef Kessmann Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Münster e.V. Münster |
Fragenkatalog
1. Wird der Gesetzentwurf in der Gesamtbetrachtung den
Konnexitätsanforderungen aus Ihrer Sicht gerecht?
2. Wie bewerten Sie die für die Festlegung der Ausgleichszahlungen
herangezogenen Berechnungsgrundlagen?
3. Ist der vorliegende Gesetzentwurf aus Ihrer Sicht das
Ergebnis eines angemessenen Interessensausgleichs?
4. An welchen (zentralen) Stellen des Gesetzentwurfs
sehen Sie einen Verbesserungs- bzw. Veränderungsbedarf?
5.
Wie beurteilen Sie die mittel- bis
langfristigen finanziellen Auswirkungen auf das Land?
6.
Für wie realistisch halten Sie die
bis in die Jahre 2018/2019 angestellten Kostenfolgeabschätzungen (vgl. hierzu
insbesondere Seite 20)?
7.
Wie hat sich die Tatsache, dass
ein Belastungsausgleichsverfahren 2008 nicht stattgefunden hat, auf die
bisherige Entwicklung des U3-Ausbaus in NRW ausgewirkt?
8.
Erachten Sie es als sinnvoll,
dieses neue Gesetz bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten (§ 3, Absatz 1) zu
überprüfen?
9.
Wie beurteilen Sie die
Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlung des Belastungsausgleichs zu einer
quantitativen und qualitativen Stärkung der frühkindlichen Bildung führt und
nicht etwa zur allgemeinen Haushaltsdeckung der Kommunen verwendet wird?
10. Wie wird sich Ihrer Einschätzung nach die Erhöhung des
Landesanteils von durchschnittlich 35 % auf nunmehr durchschnittlich 55 % auf
die Finanzierungsverantwortung der Gemeindehaushalte, der Elternbeiträge und
der Trägeranteile auswirken?
11. Sehen Sie mittel- oder langfristig positive Auswirkungen des Belastungsausgleichs auf die Situation der Beschäftigten in den Berufsfeldern der frühkindlichen Bildung? Wenn ja, welche?
12. Inwiefern wird Ihre Arbeit durch das Gesetz zur
Regelung des Kostenausgleiches für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
(BAG-JH) erleichtert?
13. Wo würden Sie beim Kostenausgleich Prioritäten für
einen schnellen U3-Ausbau setzen: Bei den Verwaltungs-, Sach-, Investitions-,
Betriebs- oder Personalkosten?
14. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, können Sie sich vorstellen, dass die neuen Gebäude kooperativ genutzt werden können (KiTa, KiGa, Schule, Jugendzentrum)?
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