LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/329 |
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15.05.2013 |
Neudruck
Ausschuss für Bauen, Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehr
Dieter Hilser MdL
Ausschuss für Kultur und Medien
Karl Schultheis MdL
Einladung
17. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr
12. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Kultur und Medien
am Donnerstag, dem 6. Juni 2013,
vormittags 10.00 Uhr, Raum E 3 - A 02.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- öffentliche Anhörung von Sachverständigen - |
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gez. Dieter Hilser |
gez. Karl Schultheis |
F. d. R.
Harald Holler
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Öffentliche Anhörung
des Ausschusses
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr
„Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege
der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen“
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verteiler
Stand: 07.05.2013
Städtetag Nordrhein-Westfalen Dr. Stephan Articus Köln |
Städte- und Gemeindebund NRW Dr. Bernd Jürgen Schneider Düsseldorf |
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen Dr. Martin Klein Düsseldorf |
Kulturreferent beim Deutschen Städtetag Raimund Bartella Köln |
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Bürgermeister der Stadt Bergkamen Roland Schäfer Bergkamen |
Dr. Kai Thomas Platz Untere Denkmalschutzbehörde Duisburg |
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Architektenkammer NRW Präsident Hartmut Miksch Düsseldorf |
Ingenieurkammer-Bau NRW Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp Düsseldorf |
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Bund Deutscher Architekten BDA Jochen König Düsseldorf |
IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Düsseldorf |
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Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. (WHKT) RA Harald Bex Düsseldorf |
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag Hauptgeschäftsführer Josef Zipfel Düsseldorf |
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VdW Rheinland Westfalen Düsseldorf |
Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen e.V. Max Frhr. v. Elverfeldt Düsseldorf |
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Rheinischer Landwirtschaftsverband Bonn |
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband Münster |
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LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Dr. Andrea Pufke Landeskonservatorin Pulheim |
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen Landeskonservator Münster |
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Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen Dr. Barbara Rüschoff-Thale Münster |
Prof. Dr. Jürgen Kunow Landesarchäologe Rheinland Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland Bonn |
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Prof. Dr. Michael Rind Landesarchäologe Westfalen Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen Münster |
Dr. Dimitrij Davydov Landschaftsverband Westfalen-Lippe Praktische Denkmalpflege für den Hochsauerlandkreis Münster |
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Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne in NRW Stadt Lippstadt Bürgermeister Christof Sommer Lippstadt |
Römisch-Germanisches Museum Direktor Dr. Marcus Trier Köln
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Interessengemeinschaft Archäologie IG Archäologie NRW Bonn |
Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. DGUF e. V. Vorsitzender Rengert Elburg, Kerpen-Loogh |
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Deutsche Gesellschaft für Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit e.V. Geschäftsführer Prof. Dr. Matthias Wemhoff Staatliche Museen zu Berlin Museum für Vor- und Frühgeschichte im Neuen Museum / Museumsinsel Berlin Berlin |
Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. Geschäftsführerin Dr. Heike Otto Köln
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Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. Geschäftsführerin Dr. Heike Otto Köln |
Westfälischer Heimatbund e.V. Geschäftsführerin Dr. Edeltraud Klueting Münster
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Dr. Christian A. Möller Diplom-Prähistoriker Sachverständiger für Umweltprüfungen Bonn |
Prof. Dr. Janbernd Oebbecke Westfälische Wilhelms-Universität Münster Münster |
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Prof. Dr. Heinz Günter Horn Wesseling
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Prof. Dr. Michael Krautzberger MD a.D. Bonn |
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Ute Becker Verband Archäologischer Fachfirmen NRW e. V. Duisburg |
Dr. Gerd Ulrich Kapteina Geschäftsstelle für Mediationsverfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf Düsseldorf |
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Dr. Erich Claßen Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte Kerpen-Loogh |
Jan Nikolaus Viebrock Landesamt für Denkmalpflege Hessen Wiesbaden |
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Prof. Dr. Sebastian Sommer Verband der Landesarchäologen in der BRD Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Abt. Praktische Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege München |
Dr. Oliver Karnau Geschäftsführer des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Bonn |
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Grabung e.V. Verein für Grabungstechnik, Archäologie, Bodendenkmalpflege und Nachbargebiete A. Brown Niederzier |
Rücker und Becker GbR Brühl
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Eva Augustin Moers |
Sebastian Senczek Herne |
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ABS – Gesellschaft für Archäologische Baugrundsanierung mbH Köln |
Archaeo-net Bonn
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Hadrians Erben e.V. i.G. Hartmut Hartmann Berlin |
Dr. Peter Ilisch Münster |
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Öffentliche Anhörung
des Ausschusses
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr
„Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen“
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fragenkatalog
Stand: 07.06.2013
1. Halten Sie die von SPD und GRÜNEN eingebrachte Novellierung der Bodendenkmalpflege im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes für sinnvoll?
2. Handelt es sich bei dem Vorschlag aus Ihrer Sicht um eine kommunalfreundliche Regelung?
3. Welche Missstände und Fehlentwicklungen werden damit abgestellt?
4. Wie bewerten Sie die Position der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte, der Gesetzesentwurf schließe vorhandene Rechtslücken und erziele somit einen besserer Schutz speziell von Bodendenkmälern?
5. Wie bewerten Sie die Regelungen zum Verursacherprinzip des Gesetzentwurfes und gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?
6. Wie bewerten Sie die Regelungen zur Unterschutzstellung des Gesetzentwurfes und gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?
7. Wie bewerten Sie die Regelungen zum Schatzregal des Gesetzentwurfes gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?
8. Wie bewerten Sie die Regelungen zum Betretungsrecht des Gesetzentwurfes und gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?
9. Wie beurteilen Sie den Wegfall des Richtervorbehalts sowie den Wegfall der dringenden Erforderlichkeit der Betretung zur Erhaltung des Denkmals in der geplanten Novellierung?
10. Ist die Auflösung des ursprünglich restriktiven Rahmens beim Betretungsrecht als Eingriff in das Eigentum mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren?
11. Wie bewerten Sie das Gesetzgebungsvorhaben, das infolge eines Gerichtsurteils nicht mehr zulässige Verursacherprinzip erneut im Denkmalschutzgesetz NRW zu verankern?
12. Wie bewerten Sie die zur Wiedereinführung des Verursacherprinzips in § 29 des Gesetzentwurfs vorgesehene Formulierung hinsichtlich ihrer Rechtssicherheit?
13. Halten Sie die Formulierung im § 29 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs, nach der die Kostentragung für wissenschaftliche Untersuchungen den Verursacher „im Rahmen des Zumutbaren“ trifft, für ausreichend präzise?
a. Wie interpretieren Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „zumutbar“?
b. Halten sie hinsichtlich der „Zumutbarkeit“ eine Gleichbehandlung von Privatpersonen und Gewerbetreibenden für gerechtfertigt?
c. Welche Alternativregelung können Sie sich vorstellen?
14. Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass durch die unpräzise Formulierung des neuen §29 DSchG vermeidbare juristische Auseinandersetzungen provoziert werden (z.B. durch die „Zumutbarkeitsklausel“)?
15. Wäre es aus fachlicher Sicht wünschenswert, Grundlagen (die in der Begründung als „konkrete Anhaltspunkte“ benannt werden) für vermutete, aber (noch) nicht eingetragene Bodendenkmäler im Gesetz tatsächlich konkret zu benennen bzw. zu spezifizieren?
16. Welche Vor- und Nachteile bietet das in § 984 BGB festgelegte Prinzip der „hadrianischen Teilung“ gegenüber der in NRW geplanten „Schatzregal-Reglung“?
17. Inwieweit ist durch die entschädigungslose bzw. finderlohnarme Verstaatlichung von beweglichen Bodendenkmälern im Rahmen der geplanten „Schatzregal-Norm“ mit einer zunehmenden Unterschlagung wertvoller Kulturgüter zu rechnen?
18. Halten Sie die im Gesetzentwurf vorgesehene und unverbindliche „Kann-Regelung“ zur Vergütung von Schatzfindern durch die öffentliche Hand für hinreichend, um der Gefahr von Unterschlagungen entgegenzuwirken? Sehen Sie andere Möglichkeiten einer drohenden Unterschlagung zu begegnen?
19. Wie bewerten Sie die Zulässigkeit der für NRW geplanten „Schatzregal-Regelung“ hinsichtlich einer möglichen Verletzung des Eigentumsrechts?
20. Wie bewerten Sie die in § 17 des Gesetzentwurfs vorgesehene Ungleichbehandlung beim – ohnehin fakultativen – Finderlohn für Schatzfinder hinsichtlich der Maßgabe, dass der Finder auch gleichzeitig der Flächeneigentümer sein muss?
21. Wie bewerten Sie den Gesetzesentwurf insgesamt? Welche konkreten Anregungen und Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf haben sie aus der Praxis? Sehen Sie notwendige oder wünschenswerte Änderungen und / oder Ergänzungen und wie begründen Sie diese?
22. Welche finanziellen Auswirkungen erwarten Sie durch die Änderungen des vorliegenden Gesetzesentwurfes?
23. Gibt es Ihrer Auffassung nach konkurrierende Regelungen / Interessen / Erfordernisse, die in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden sollten? Welche sind das ggf.?
Weitere Fragen
24. Wie bewerten Sie die generelle Entwicklung des Denkmalschutzes in den Jahren seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vor über 20 Jahren?
a. Haben sich die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes grundsätzlich bewährt?
b. Welche wesentlichen Probleme in der Verwaltungspraxis sind festzustellen?
c. Wo sehen Sie die zentralen Herausforderungen für den Denkmalschutz und welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus?
25. Werden die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen den Herausforderungen gerecht?
26. Wie wird sich die geplante Kürzung der Landesregierung bei der Denkmalförderung auswirken?
27. Welche Auswirkungen werden sich für den Denkmalschutz durch eine Umstellung der Förderung auf Darlehensbasis ergeben, insbesondere mit Blick auf den ländlichen Raum?