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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/329

 

15.05.2013

 

 

Neudruck

Ausschuss  für Bauen, Wohnen

Stadtentwicklung und Verkehr

Dieter Hilser MdL

 

Ausschuss für Kultur und Medien

Karl Schultheis MdL

 

Einladung

17. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Bauen, Wohnen,

Stadtentwicklung und Verkehr

12. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Kultur und Medien

am  Donnerstag, dem 6. Juni 2013,
vormittags 10.00 Uhr, Raum E 3 - A 02.

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Gemäß § 52 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen

 

            Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und

            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

            Drucksache 16/2279

 

- öffentliche Anhörung von Sachverständigen -

 

 

 

gez. Dieter Hilser
- Vorsitzender -

gez. Karl Schultheis
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

Harald Holler

Ausschussassistent

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog

Öffentliche Anhörung

des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr

 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege

der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen

 

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2279

 

Verteiler

 

Stand: 07.05.2013

 

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Dr. Stephan Articus

Köln

Städte- und Gemeindebund NRW

Dr. Bernd Jürgen Schneider

Düsseldorf

 

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Dr. Martin Klein

Düsseldorf

Kulturreferent beim Deutschen Städtetag

Raimund Bartella

Köln

 

 

Bürgermeister der Stadt Bergkamen

Roland Schäfer

Bergkamen

Dr. Kai Thomas Platz

Untere Denkmalschutzbehörde

Duisburg

 

 

Architektenkammer NRW

Präsident Hartmut Miksch

Düsseldorf

Ingenieurkammer-Bau NRW

Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp

Düsseldorf

 

 

Bund Deutscher Architekten BDA

Jochen König

Düsseldorf

IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern

in Nordrhein-Westfalen e. V.

Düsseldorf

 

 

Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. (WHKT)

RA Harald Bex

Düsseldorf

Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag

Hauptgeschäftsführer Josef Zipfel

Düsseldorf

 

 

VdW Rheinland Westfalen

Düsseldorf

Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Max Frhr. v. Elverfeldt

Düsseldorf

 

 

Rheinischer Landwirtschaftsverband

Bonn

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband

Münster

 

 

 

 

 

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland

Dr. Andrea Pufke

Landeskonservatorin

Pulheim

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Dr. Markus Harzenetter

Landeskonservator

Münster

 

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

Dr. Barbara Rüschoff-Thale

Münster

Prof. Dr. Jürgen Kunow

Landesarchäologe Rheinland

Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland

Bonn

 

 

Prof. Dr. Michael Rind

Landesarchäologe Westfalen

Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen

Münster

Dr. Dimitrij Davydov

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Praktische Denkmalpflege für den Hochsauerlandkreis

Münster

 

 

Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne in NRW

Stadt Lippstadt

Bürgermeister Christof Sommer

Lippstadt

Römisch-Germanisches Museum

Direktor Dr. Marcus Trier

Köln

 

 

 

Interessengemeinschaft Archäologie

IG Archäologie NRW

Bonn

Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V.

DGUF e. V.

Vorsitzender Rengert Elburg,

Kerpen-Loogh

 

 

Deutsche Gesellschaft für Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit e.V.

Geschäftsführer Prof. Dr. Matthias Wemhoff

Staatliche Museen zu Berlin

Museum für Vor- und Frühgeschichte

im Neuen Museum / Museumsinsel Berlin

Berlin

Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V.

Geschäftsführerin Dr. Heike Otto

Köln

 

 

 

Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V.

Geschäftsführerin Dr. Heike Otto

Köln

Westfälischer Heimatbund e.V.

Geschäftsführerin Dr. Edeltraud Klueting

Münster

 

 

Dr. Christian A. Möller

Diplom-Prähistoriker

Sachverständiger für Umweltprüfungen

Bonn

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Münster

 

 

Prof. Dr. Heinz Günter Horn

Wesseling

 

Prof. Dr. Michael Krautzberger

MD a.D.

Bonn

 

 

 

 

Ute Becker

Verband Archäologischer Fachfirmen NRW e. V.

Duisburg

 

 

Dr. Gerd Ulrich Kapteina

Geschäftsstelle für Mediationsverfahren am

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Düsseldorf

 

 

Dr. Erich Claßen

Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte

Kerpen-Loogh

Jan Nikolaus Viebrock

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Wiesbaden

 

 

Prof. Dr. Sebastian Sommer

Verband der Landesarchäologen in der BRD

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Abt. Praktische Denkmalpflege – Bodendenkmalpflege

München

Dr. Oliver Karnau

Geschäftsführer des Deutschen

Nationalkomitees für Denkmalschutz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien

Bonn

 

 

Grabung e.V.

Verein für Grabungstechnik, Archäologie, Bodendenkmalpflege und Nachbargebiete

A. Brown

Niederzier

Rücker und Becker GbR

Brühl

 

 

 

Eva Augustin

Moers

Sebastian Senczek

Herne

 

 

ABS – Gesellschaft für Archäologische Baugrundsanierung mbH

Köln

Archaeo-net

Bonn

 

 

 

Hadrians Erben e.V. i.G.

Hartmut Hartmann

Berlin

Dr. Peter Ilisch

Münster

 

 

 

 


 

Öffentliche Anhörung

des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr

 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen

 

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2279

 

Fragenkatalog

Stand: 07.06.2013

 

1.         Halten Sie die von SPD und GRÜNEN  eingebrachte Novellierung der Bodendenkmalpflege im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes für sinnvoll?

 

2.         Handelt es sich bei dem Vorschlag aus Ihrer Sicht um eine kommunalfreundliche Regelung?

 

3. Welche Missstände und Fehlentwicklungen werden damit abgestellt?

 

4.         Wie bewerten Sie die Position der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte, der Gesetzesentwurf schließe vorhandene Rechtslücken und erziele somit einen besserer Schutz speziell von Bodendenkmälern?

 

5.         Wie bewerten Sie die Regelungen zum Verursacherprinzip des Gesetzentwurfes und gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?

 

6.         Wie bewerten Sie die Regelungen zur Unterschutzstellung des Gesetzentwurfes und gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?

 

7.         Wie bewerten Sie die Regelungen zum Schatzregal des Gesetzentwurfes gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?

 

8.         Wie bewerten Sie die Regelungen zum Betretungsrecht des Gesetzentwurfes und gibt es aus Ihrer Sicht Änderungsvorschläge?

 

9.         Wie beurteilen Sie den Wegfall des Richtervorbehalts sowie den Wegfall der dringenden Erforderlichkeit der Betretung zur Erhaltung des Denkmals in der geplanten Novellierung?

 

10.      Ist die Auflösung des ursprünglich restriktiven Rahmens beim Betretungsrecht als Eingriff in das Eigentum mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren?

11.      Wie bewerten Sie das Gesetzgebungsvorhaben, das infolge eines Gerichtsurteils nicht mehr zulässige Verursacherprinzip erneut im Denkmalschutzgesetz NRW zu verankern?

 

12.      Wie bewerten Sie die zur Wiedereinführung des Verursacherprinzips in § 29 des Gesetzentwurfs vorgesehene Formulierung hinsichtlich ihrer Rechtssicherheit?

13.      Halten Sie die Formulierung im § 29 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs, nach der die Kostentragung für wissenschaftliche Untersuchungen den Verursacher „im Rahmen des Zumutbaren“ trifft, für ausreichend präzise?

a.               Wie interpretieren Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „zumutbar“?

b.               Halten sie hinsichtlich der „Zumutbarkeit“ eine Gleichbehandlung von Privatpersonen und Gewerbetreibenden für gerechtfertigt?

c.    Welche Alternativregelung können Sie sich vorstellen?

 

14.    Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass durch die unpräzise Formulierung des neuen §29 DSchG vermeidbare juristische Auseinandersetzungen provoziert werden (z.B. durch die „Zumutbarkeitsklausel“)?

 

15.    Wäre es aus fachlicher Sicht wünschenswert, Grundlagen (die in der Begründung als „konkrete Anhaltspunkte“ benannt werden) für vermutete, aber (noch) nicht eingetragene Bodendenkmäler im Gesetz tatsächlich konkret zu benennen bzw. zu spezifizieren?

 

16.    Welche Vor- und Nachteile bietet das in § 984 BGB festgelegte Prinzip der „hadrianischen Teilung“ gegenüber der in NRW geplanten „Schatzregal-Reglung“?

 

17.    Inwieweit ist durch die entschädigungslose bzw. finderlohnarme Verstaatlichung von beweglichen Bodendenkmälern im Rahmen der geplanten „Schatzregal-Norm“ mit einer zunehmenden Unterschlagung wertvoller Kulturgüter zu rechnen?

 

18.    Halten Sie die im Gesetzentwurf vorgesehene und unverbindliche „Kann-Regelung“ zur Vergütung von Schatzfindern durch die öffentliche Hand für hinreichend, um der Gefahr von Unterschlagungen entgegenzuwirken? Sehen Sie andere Möglichkeiten einer drohenden Unterschlagung zu begegnen?

19.    Wie bewerten Sie die Zulässigkeit der für NRW geplanten „Schatzregal-Regelung“ hinsichtlich einer möglichen Verletzung des Eigentumsrechts?

20.    Wie bewerten Sie die in § 17 des Gesetzentwurfs vorgesehene Ungleichbehandlung beim – ohnehin fakultativen – Finderlohn für Schatzfinder hinsichtlich der Maßgabe, dass der Finder auch gleichzeitig der Flächeneigentümer sein muss?

 

21.    Wie bewerten Sie den Gesetzesentwurf insgesamt? Welche konkreten Anregungen und Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf haben sie aus der Praxis? Sehen Sie notwendige oder wünschenswerte Änderungen und / oder Ergänzungen und wie begründen Sie diese?

 

22.    Welche finanziellen Auswirkungen erwarten Sie durch die Änderungen des vorliegenden Gesetzesentwurfes?

 

23.      Gibt es Ihrer Auffassung nach konkurrierende Regelungen / Interessen / Erfordernisse, die in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden sollten? Welche sind das ggf.?

 

Weitere Fragen

 

24.    Wie bewerten Sie die generelle Entwicklung des Denkmalschutzes in den Jahren seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vor über 20 Jahren?

a.               Haben sich die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes grundsätzlich bewährt?

b.         Welche wesentlichen Probleme in der Verwaltungspraxis sind festzustellen?

c.         Wo sehen Sie die zentralen Herausforderungen für den Denkmalschutz und welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus?

 

25.    Werden die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen den Herausforderungen gerecht?

26.    Wie wird sich die geplante Kürzung der Landesregierung bei der Denkmalförderung auswirken?

27.    Welche Auswirkungen werden sich für den Denkmalschutz durch eine Umstellung der Förderung auf Darlehensbasis ergeben, insbesondere mit Blick auf den ländlichen Raum?