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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E 16/306

 

25.04.2013

 

 

 

Integrationsausschuss

 

Arif Ünal MdL

 

Einladung

 

11. Sitzung (öffentlich)
des Integrationsausschusses

am Mittwoch, dem 8. Mai 2013,
mittags, 13.00 Uhr – max. 15.30 Uhr, E 3 – D 01

 

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

Die Einladung ergeht nachrichtlich an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

 

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

1.

Bericht zur Anwendung des § 25a Aufenthaltsgesetz

 

Bericht der Landesregierung

Vorlage wird erwartet

 

2.

Zuwanderung aus Ost- und Südosteuropa unter Einbeziehung des Aspektes der ab 1. Januar 2014 geltenden Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien

 

- Zuziehung von Sachverständigen

bitte wenden!


 


3.

Verschiedenes

 

 

 

gez. Arif Ünal
- Vorsitzender -

 

 

F. d. R.

 

 

 

 

Sascha Symalla

Ausschussassistent

 

 

 

Anlagen:

Verteiler

Fragenkatalog


 

 

Sachverständigengespräch

des Integrationsausschusses

„Zuwanderung aus Ost- und Südosteuropa unter Einbeziehung des Aspektes der ab 1. Januar 2014 geltenden Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien“

 

8. Mai 2013, 13.00 Uhr, Raum E 3 – D 01

 

Verteiler

 

Frau

Diane Jägers

Dezernentin für Recht, Sicherheit und Ordnung

Stadt Bochum

Bochum

 

Frau

Henriette Reker

Stadt Köln, Dezernat V

Soziales, Integration und Umwelt

Stadthaus Deutz - Westgebäude

Köln

 

Stadt Duisburg

Herrn Stadtdirektor

Reinhold Spaniel

Duisburg

 

Stadt Dortmund

Frau Stadträtin

Birgit Zoerner

Dortmund

 

Frau

Prof. Dr. Dorothee Frings

Hochschule Niederrhein

Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht für die Soziale Arbeit

Mönchengladbach

 

Dr. Elizabeta Jonuz

Universität zu Köln

Humanwissenschaftliche Fakultät

Erziehungs- und Sozialwissenschaften

ESO - Institut II

Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften

Köln

 

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Herrn Kai Diekelmann

Köln

 

Herrn

Karl-August Schwarthans

AWO-Integrations gGMBH

Duisburg

 

Herrn

Claudius Voigt

GGUA Flüchtlingshilfe

Münster

 

 

Montag Stiftung Urbane gAG

Bonn

 

ROM e.V.

Köln

 

ZOF e. V.

Deniz Aksen

Duisburg

 

 

 

* * *


 

Zuziehung von Sachverständigen

des Integrationsausschusses

 

"Zuwanderung aus Ost- und Südosteuropa unter Einbeziehung des Aspektes der ab 1. Januar 2014 geltenden Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien"

 

am 8. Mai 2013

13.00 Uhr, Raum E 3 – D 01

Fragenkatalog

 

 

1.

Können Sie Aussagen zur Rechtslage bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Situation, zum Arbeitsmarktzugang und zu Sozialleistungsansprüchen machen?

 

2.

Wie stellt sich die Bildungssituation für die schulpflichtigen Kinder der bulgarischen und rumänischen Migrantinnen und Migranten dar?

 

3.

Wie stellt sich der Ausbildungsstand der bulgarischen und rumänischen Migrantinnen und Migranten dar?

 

4.

Welche Maßnahmen der Landesregierung wären geeignet, um die Bildungs- und Qualifizierungssituation für Roma und Sinti zu verbessern?

 

5.

Können Sie einschätzen, inwieweit Bildung innerhalb dieser Zuwandererinnen und Zuwanderer als Aufstiegschance angestrebt wird?

 

6.

Wie bewerten Sie den Gesundheitszustand der hier ankommenden Einwandererinnen und Einwanderer? Lässt sich die Annahme, ein Großteil sei aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig, belegen?

 

7.

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um die drängendsten Probleme zu lösen?

 

8.

Welche konkreten Maßnahmen halten Sie ad hoc für unbedingt notwendig, um der zunehmend prekären Situation entgegenzusteuern?

 

9.

Soweit es sich bei den Hilfe Suchenden um Roma handelt – gibt es Besonderheiten zu beachten, was Probleme und Problemlösungen betrifft?

 

10.

Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht mittel- und langfristig notwendig, um eine nachhaltige Integration dieser Einwandererinnen und Einwanderer zu ermöglichen?

 

11.

Gibt es vor Ort eine Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen aus dem Bereich Roma und Sinti oder anderen Gruppen?

 

12.

Welche Maßnahmen wären geeignet, um antiziganistische Ressentiments in der Bevölkerung zu bekämpfen? Was würden Sie konkret vorschlagen?

 

13.

In Duisburg gibt es den AK Neu-EU-Bürger. Was für Angebote gibt es? Werden die Angebote wahrgenommen? Wie wirkt sich dessen Arbeit aus? Wie könnte die Landesregierung die sinnvollen Maßnahmen der Initiativen unterstützen?

14.

In Dortmund gibt es das Netzwerk EU-Armutszuwanderung. Was für Angebote gibt es? Werden die Angebote wahrgenommen? Wie wirkt sich dessen Arbeit aus? Wie könnte die Landesregierung die sinnvollen Maßnahmen der Initiativen unterstützen?

 

15.

Welche Problemlösungen werden momentan durch die Landesregierung den betroffenen Städten angeboten? Wie werden diese Angebote angenommen? Gibt es Nachbesserungsbedarf bei den konkreten Angeboten?

 

16.

Wie bewerteten Sie folgende Forderungen des Städtetags (Positionspapier):

„Unterbindung der Armutszuwanderungen“,

Schaffung einer „eigenen Strategie zur EU-Armutszuwanderung in Deutschland“

Verbesserung der Datenlage, Änderung des Melde- und Gewerberechts

„Prüfung, ob auskömmliche Lohnuntergrenzen zur Unterbindung ausbeuterischer Strukturen geschaffen werden können“

 

17.

Mit welchen Kosten für die Kommunen ist Ihrer Einschätzung nach zu rechnen?

 

18.

Welche sozialen, ökonomischen und rechtlichen Probleme sind für bulgarische und rumänische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durch die Beschränkung ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit entstanden?

 

19.

Ab dem 1.1.2014 sind bulgarische und rumänische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arbeitsmarktzugang Deutschen und anderen EU-Bürgern gleichgestellt: Welche sozialen Probleme, z. B. ausbeuterische illegale Beschäftigungen oder Ausnutzung der prekären Situation durch Vermieterinnen und Vermieter, werden durch den Wegfall der Vorrangprüfung obsolet?