LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/290 |
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12.04.2013 |
Unterausschuss „Bergbausicherheit“
Frank Sundermann MdL
Einladung
5. Sitzung (öffentlich)
des Unterausschusses "Bergbausicherheit"
am Freitag, dem 19. April 2013,
vormittags 10.00 Uhr, Plenarsaal
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Reform des Bundesberggesetzes: Bergbau sichern, Anwohner schützen
Antrag der Fraktion der CDU
- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen -
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gez. Frank Sundermann - Vorsitzender -
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F. d. R.
(Hans Georg Schröder)
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Öffentliche Anhörung
des Unterausschusses „Bergbausicherheit“
Reform des Bundesberggesetzes: Bergbau sichern, Anwohner schützen
Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/1618
am 19. April 2013, um 10.00 Uhr, Plenarsaal
V E R T E I L E R
Stand: 20. März 2013
RWE Power AG Herrn Vorstandsvorsitzenden Matthias Hartung Essen |
RAG Herrn Vorstandsvorsitzenden Bernd Tönjes Herne |
Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e. V. Berlin
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IG BCE Nordrhein Herrn Reiner Hoffmann Düsseldorf |
Institut f. Geotechnik und Markscheidewesen TU Clausthal Clausthal-Zellerfeld |
Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht TU Clausthal Clausthal-Zellerfeld |
Institut für Bergbau TU Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld |
Institut für Berg-, Umwelt und Europarecht RWTH Aachen Aachen |
Institut für Markscheidewesen, Bergschadenkunde und Geophysik im Bergbau RWTH Aachen Aachen |
Institut für Bergbaukunde RWTH Aachen Aachen |
Herrn Carsten Heise Bonn |
Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft Herrn Prof. Dr. Martin Beckmann Münster |
Herrn Dirk Tessmer Frankfurt |
Herrn Klaus Friedrichs Voerde |
Interessenverband bergbaugeschädigter Immobilienbesitzer e.V. (IVBI) Marl |
Landesverband Bergbau- betroffener NRW e. V. (LVBB) Rheinberg |
Interessengemeinschaft bergbaubeeinträchtigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (IBHG) Dortmund |
Bürger gegen Bergschäden e. V. (BgB) Jülich |
VBHG Herrn Johannes Schürken Herten |
Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. des rheinischen Braunkohlenreviers Düren-Arnoldsweiler |
IVP Rinteln |
Deutscher Markscheider-Verein Herne |
Ingenieur- und Vermessungsbüro Altegoer GmbH Bochum |
Bundesverband bergbauunabhängiger Fachleute e. V. Düsseldorf |
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW beim RVR Herrn Gero Debusmann Essen |
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Abteilung VI Herrn MinRat Rainer Zimmer München |
Bezirksregierung Köln Köln |
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Dortmund |
Kompetenzzentrum Bergschäden Herrn Peter Immekus Bergheim |
GTW Die Kanzlei für Bauen und Immobilien Herrn Dr. Michael Terwiesche Düsseldorf |
Herrn RA Heinrich Kunst Sozietät Himmelmann Pohlmann Kunst Dortmund |
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Öffentliche Anhörung
des Unterausschusses „Bergbausicherheit“
Reform des Bundesberggesetzes: Bergbau sichern, Anwohner schützen
Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/1618
am 19. April 2013, um 10.00 Uhr, Plenarsaal
F R A G E N K A T A L O G
Block I: Markscheidewesen
1. Wie kann sichergestellt werden, dass die Markscheider wirklich unabhängig arbeiten?
2. Gehört die Begutachtung von Bergschäden zu den den Markscheidern nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltenen Aufgaben?
3. Ist die Begutachtung von Bergschäden durch Markscheider übliche Praxis in den Unternehmen?
4. Ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Markscheider aus Ihrer Sicht hinreichend gewährleistet?
5. Sollen die Behörden zukünftig auf andere Weise als bisher sicherstellen, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Markscheider gewährleistet ist?
Block II: Bergschadensvermutung
Block III: Nulllinie
13. Welche Maßnahmen muss die Landesregierung ergreifen, um Rechtssicherheit für die Betroffenen im sogenannten erweiterten Betrachtungsbereich im Bereich der fehlerhaft ermittelten Nulllinie des Bergwerks Prosper-Haniel zu schaffen?
14. Sofern die Bergbehörde nach dem Bundesberggesetz nicht verpflichtet sein sollte, zwingend den Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk Prosper-Haniel zu ändern, um den „erweiterten Betrachtungsraum“ mit einzubeziehen, inwieweit besteht auf Grundlage des geltenden Rechts hierzu jedenfalls die Möglichkeit und was wären die bei der Entscheidung hierüber maßgeblich zu berücksichtigen Gesichtspunkte?
15. Müssen nach Ihrer Ansicht aufgrund der Vorgänge im Bereich des Bergwerks Prosper-Haniel alle Einwirkungsbereiche in den nordrhein-westfälischen Bergbauregionen überprüft werden?
Block IV: Entschädigungspraxis
Block V: Bergrecht; insb. Öffentlichkeitsbeteiligung
Block VI: Sonstige Fragen