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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/204

 

04.02.2013

 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

Georg Fortmeier MdL

 

Ausschuss für Kommunalpolitik

Christian Dahm MdL

 

 

Einladung

 

9. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie,

Industrie, Mittelstand und Handwerk

 

17. Sitzung (öffentlich)

des Ausschusses für Kommunalpolitik

 

am Montag, dem 18. Februar 2013,

mittags 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Diese Einladung ergeht nachrichtlich an die Mitglieder des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

 

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

 

          Gesetzentwurf der Landesregierung

          Drucksache 16/1572 (Neudruck)

 

- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen -

 

gez. Georg Fortmeier
- Vorsitzender-

gez. Christian Dahm
- Vorsitzender-

F. d. R

 

 

(Hans-Georg Schröder)

Ausschussassistent

 

Anlagen

Verteiler

Fragenkatalog


 

Öffentliche Anhörung

des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

 

Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

 

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/1572 (Neudruck)

am 18. Februar 2013, um 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02

 

V E R T E I L E R

Stand: 22.01.2013

 

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände beim Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

Bürgermeister der Stadt Bad Salzuflen

Herrn Dr. Wolfgang Honsdorf

Bad Salzuflen

DGB Bezirk NRW

Herrn Andreas Meyer-Lauber

Düsseldorf

ver.di

Landesbezirk NRW

Frau Gabriele Schmidt

Düsseldorf

IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.

Herrn Dr. Matthias Mainz

Düsseldorf

Nordrhein-Westfälischer

Handwerkstag (NWHT)

Herrn Josef Zipfel

Düsseldorf

Bundesverband mittelständische Wirtschaft

Landesgeschäftsführung NRW

Düsseldorf

 

unternehmer.nrw

Herrn Luitwin Mallmann

Düsseldorf

Handelsverband NRW

Herrn Dr. Peter Achten

Düsseldorf

Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e. V.

Herrn Jörg Hamel

Köln

Tourismus NRW e. V.

Frau Dr. Heike Döll-König

Düsseldorf

IG Deutz

W & L multimedia solutions GmbH

Herrn Daniel Wolf

Köln

Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe/Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks

Herrn Peter Karst

Bochum

Fachverband Deutscher Floristen

Landesverband NRW

Herrn Christoph Rönnecke

Gelsenkirchen

Gartenbau-Verbände in NRW

Herrn Heiner Esser

Köln

Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte

Herrn Achim Bähdorf

Bad Münstereifel

Katholisches Büro NRW

Bistum Essen

Herrn Dr. Burkhard Kämper

Essen

Evangelisches Büro NRW

Düsseldorf

Allianz für den freien Sonntag NRW

Herrn Tim Kurzbach

Düsseldorf

Verbraucherzentrale NRW

Herrn Klaus Müller

Düsseldorf

DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU

Düsseldorf

 

Wirtschaftsjunioren NRW e. V.

c/o Industrie- und Handelskammer

Wuppertal-Solingen-Remscheid

Wuppertal

 

Interessengemeinschaft Köln Vor Ort e. V.

c/o Michael Musto

Köln

 

Interessengemeinschaft Münsterstraße e. V., Dortmund

Nicole Ausbüttel

Dortmund

 

Werbegemeinschaften der Außenbezirke Bielefelds

Herrn Frank Becker

Bielefeld

Herrn Dr. Heinz Janning

Beigeordneter a.D.

Wettringen

 

 

 

 

 

 

 


 

Öffentliche Anhörung

des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

 

Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

 

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/1572 - Neudruck -

am 18. Februar 2013, um 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02

 

 

F R A G E N K A T A L O G

 

1.       Wird die in der Evaluation des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes festgestellte Praxis der Sonn- und Feiertagsöffnung den sozialen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Sonn- und Feiertagtagschutz hinreichend gerecht?

 

2.       Sehen Sie einen Widerspruch zwischen dem Gebot des Sonn- und Feiertagsschutzes und den Zielen wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung?

 

3.       Welche Auswirkungen haben die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes ihres Erachtens nach für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel und ihre Familien?

 

4.       Teilen Sie die Auffassung, dass die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für Familien mit berufstätigen Eltern eine größere Flexibilität und dadurch Entlastung gebracht hat? Wenn ja, sehen Sie diesen Umstand durch kürzere Öffnungszeiten gefährdet?

 

5.       Wie bewerten Sie die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, aufgrund der speziellen Schutzbedürftigkeit des Sonntages zur vorherigen Regelung zurückzukehren, die einen Anlassbezug für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen erforderte? Halten Sie die im Gesetzentwurf vorgenommene Definition für ausreichend?

 

6.       Welche Auswirkungen wird die Wiedereinführung des Anlassbezugs vor allem auf die kleinen und mittelständischen Händler in den kleineren Stadtteilen haben?

 

7.       Wie bewerten Sie die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit des Sonntages eine jährliche Obergrenze für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in einer Kommune festzulegen?

 

8.       Halten Sie eine Verpflichtung der Kommunen zur Abstimmung der für das Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage mit den auf kommunaler Ebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften (z.B. Ver.di), der Einzelhandelsverbände und der Kirchen für zielführend?

 

9.       Wie bewerten Sie die dabei vorgesehene Zahl von maximal 13 zur Öffnung frei gegebenen Sonn- und Feiertage, davon maximal einer an einem Adventssonntag?

 

10.     Wie bewerten Sie das in dem Gesetz vorgesehene unbürokratische Verfahren zur Durchführung von Verkaufsveranstaltungen an bis zu vier Samstagen im Jahr bis 24 Uhr?

 

11.     Auch zukünftig dürfen maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigt werden. Allerdings soll durch den Gesetzentwurf der kommunale Handlungsspielraum bei der Terminierung dieser vier verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Orts- und Stadtteilen verengt werden. Hierdurch wird es insbesondere in kreisfreien Städten zukünftig zu parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntagen kommen. Welche Probleme erwarten Sie für den Einzelhandel insbesondere in den städtischen Randlagen durch die von der Landesregierung vorgesehene Einengung des kommunalen Handlungsspielraums bei der Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in den Orts- und Stadtteilen?

 

12.     Wird mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu Kern- und Randsortimenten im Bereich Blumen und Pflanzen sichergestellt, dass nur solche Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen, die die Gewähr dafür bieten, den typischen an Sonn- und Feiertagen anfallenden Bedarf befriedigen zu können?

 

13.     Kommen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu Kern- und Randsortimenten im Bereich der Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Produkte dem in der Evaluation des geltenden Ladenöffnungsgesetzes festgestellten Schärfungsbedarf in angemessener Weise nach?

 

14.     Wie bewerten Sie die unveränderte Fortschreibung der geltenden Regelungen für die Öffnung von Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus?

15.     Wie ist der Umstand zu bewerten, dass die Einschränkung der Öffnungszeiten zu Einschnitten bei der touristischen Wertschöpfung und zu einem Attraktivitätsverlust der Reiseziele – etwa bei Städtereisen – in NRW führen wird?

 

16.     Wie bewerten Sie die Änderung der Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen, zukünftig an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am 1. Feiertag und nicht am 2. Feiertag öffnen zu können?

 

17.     Samstags sollen Tankstellen laut Gesetzentwurf künftig schon ab 22 Uhr (statt bisher ab 24 Uhr) nur noch ein eingeschränktes Sortiment anbieten dürfen („Reisebedarf“), um Vorteile gegenüber normalen Geschäften zu verhindern, die Samstags schon um 22 Uhr schließen müssen. Wird diese Änderung messbare Auswirkungen auf das Geschäft der Tankstellenpächter haben?

 

18.     Ist die Erhöhung der Höchstgrenze einer Geldbuße bei Verstößen gegen das LÖG NRW aus Ihrer Sicht angemessen?

 

19.     Welche Probleme ergeben sich aus ihrer Sicht aus der Möglichkeit des uneingeschränkten Alkoholverkaufs in Trinkhallen und Kiosken? Welche Lösungsmöglichkeiten sehen sie hierfür?

 

20.     Welche Nachteile erwarten Sie für den stationären Einzelhandel insbesondere in den Stadtteillagen außerhalb der Stadt- bzw. Ortsmitte aufgrund der vorgesehenen Einschränkung im Advent?

 

21.     Sehen Sie hierbei die Gefahr der Schädigung von quartiersbezogener Veranstaltungskultur, wenn Adventsmärkte in Verbindung mit der Öffnung von Geschäften nicht mehr unabhängig von der Innenstadt durchgeführt werden können?

 

22.     Wird das novellierte Ladenöffnungsgesetz nach Ihrer Einschätzung den Kommunen helfen, insbesondere in den sogenannten Rand- oder 1b-Lagen ein attraktives Nahversorgungsangebot aufrecht zu erhalten?

 

23.     Ist der Status quo bei den Ladenöffnungszeiten so problematisch, dass der Aufwand einer gesetzlichen Neuregelung gerechtfertigt ist bzw. stehen Aufwand und Ertrag der gesetzlichen Neuregelung in einem angemessen Verhältnis?

 

24.     Wie hat sich das bisher geltende Ladenöffnungsgesetz aus Ihrer Sicht bewährt und besteht aus Ihrer Sicht Änderungsbedarf?

 

25.     Bringt die geplante Neuregelung wesentliche Verbesserungen für Arbeitnehmer bzw. wäre eine weitergehende Einschränkung der Ladenöffnungszeiten aus Arbeitnehmersicht sinnvoll?

 

26.     Inwiefern benachteiligen nach ihrer Erkenntnis längere Öffnungszeiten die Anbieter kleiner, standortnaher Versorgung gegenüber großen Supermärkten bzw. Supermarkt-Ketten „auf der grünen Wiese“?

 

27.     Sehen sie einen Zusammenhang zwischen Ladenöffnungszeiten und räumlicher bzw. ökonomischer Konzentration im Einzelhandel?

 

28.     Wie bewerten Sie das Konkurrenzverhältnis zwischen kleineren Stadtteilen bzw. Bezirken und Stadtzentren, die nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zusammen verkaufsoffene Sonntage und auch Adventssonntage durchführen müssen?

 

29.     Gibt es Erkenntnisse über die Wettbewerbsfähigkeit von Nebenzentren, wenn im Oberzentrum eher lange Ladenöffnungszeiten dominieren (z.B. über eine innerstädtische großflächige Mall)?

 

30.     Gibt es einen (losen oder engen) Zusammenhang zwischen der Vertriebsform, den Ladenöffnungszeiten und dem Arbeitsplatz bzw. der (zeitlichen und tariflichen) Gestaltung der Arbeitsplätze (z.B. Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätze, Existenz einer Personalvertretung, befristete oder unbefristete Arbeitsverträge, Existenz und Anwendung eines Tarifvertrags, Verhältnis von Frauen- bzw. Männerarbeitsplätzen auf den verschiedenen Hierarchiestufen)?

 

31.     Sehen sie einen Zusammenhang zwischen Vertriebsform, ökonomischer bzw. juristischer Struktur (also z.B. inhabergeführtes Geschäft geringer Größe vs. großflächiger Filialbetrieb) und den Arbeitsplätzen (Zahl in Abhängigkeit vom Umsatz, Einfluss auf Arbeitszeitgestaltung, etc.)?

 

32.     Wie bewerten Sie den Umstand in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht, dass der Beschäftigungsbedarf im Einzelhandel durch kürzere Ladenöffnungszeiten abnehmen wird?

 

33.     Inwieweit wird der Einzelhandel durch kürzere Ladenöffnungszeiten Marktanteile an den Internethandel und ggf. an Einzelhändler im benachbarten Ausland abgeben?