LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/204 |
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04.02.2013 |
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Georg Fortmeier MdL
Ausschuss für Kommunalpolitik
Christian Dahm MdL
Einladung
9. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
17. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Kommunalpolitik
am Montag, dem 18. Februar 2013,
mittags 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Diese Einladung ergeht nachrichtlich an die Mitglieder des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1572 (Neudruck)
- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen - |
gez. Georg Fortmeier |
gez. Christian Dahm |
F. d. R
(Hans-Georg Schröder)
Ausschussassistent
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/1572 (Neudruck)
am 18. Februar 2013, um 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02
V E R T E I L E R
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände beim Städtetag Nordrhein-Westfalen Köln |
Bürgermeister der Stadt Bad Salzuflen Herrn Dr. Wolfgang Honsdorf Bad Salzuflen |
DGB Bezirk NRW Herrn Andreas Meyer-Lauber Düsseldorf |
ver.di Landesbezirk NRW Frau Gabriele Schmidt Düsseldorf |
IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Herrn Dr. Matthias Mainz Düsseldorf |
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT) Herrn Josef Zipfel Düsseldorf |
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Landesgeschäftsführung NRW Düsseldorf
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unternehmer.nrw Herrn Luitwin Mallmann Düsseldorf |
Handelsverband NRW Herrn Dr. Peter Achten Düsseldorf |
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e. V. Herrn Jörg Hamel Köln |
Tourismus NRW e. V. Frau Dr. Heike Döll-König Düsseldorf |
IG Deutz W & L multimedia solutions GmbH Herrn Daniel Wolf Köln |
Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe/Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks Herrn Peter Karst Bochum |
Fachverband Deutscher Floristen Landesverband NRW Herrn Christoph Rönnecke Gelsenkirchen |
Gartenbau-Verbände in NRW Herrn Heiner Esser Köln |
Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte Herrn Achim Bähdorf Bad Münstereifel |
Katholisches Büro NRW Bistum Essen Herrn Dr. Burkhard Kämper Essen |
Evangelisches Büro NRW Düsseldorf |
Allianz für den freien Sonntag NRW Herrn Tim Kurzbach Düsseldorf |
Verbraucherzentrale NRW Herrn Klaus Müller Düsseldorf |
DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU Düsseldorf
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Wirtschaftsjunioren NRW e. V. c/o Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Wuppertal
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Interessengemeinschaft Köln Vor Ort e. V. c/o Michael Musto Köln
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Interessengemeinschaft Münsterstraße e. V., Dortmund Nicole Ausbüttel Dortmund
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Werbegemeinschaften der Außenbezirke Bielefelds Herrn Frank Becker Bielefeld |
Herrn Dr. Heinz Janning Beigeordneter a.D. Wettringen |
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Öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/1572 - Neudruck -
am 18. Februar 2013, um 13.00 Uhr, Raum E 3 - A 02
F R A G E N K A T A L O G
1. Wird die in der Evaluation des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes festgestellte Praxis der Sonn- und Feiertagsöffnung den sozialen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Sonn- und Feiertagtagschutz hinreichend gerecht?
2. Sehen Sie einen Widerspruch zwischen dem Gebot des Sonn- und Feiertagsschutzes und den Zielen wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung?
3. Welche Auswirkungen haben die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes ihres Erachtens nach für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel und ihre Familien?
4. Teilen Sie die Auffassung, dass die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für Familien mit berufstätigen Eltern eine größere Flexibilität und dadurch Entlastung gebracht hat? Wenn ja, sehen Sie diesen Umstand durch kürzere Öffnungszeiten gefährdet?
5. Wie bewerten Sie die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, aufgrund der speziellen Schutzbedürftigkeit des Sonntages zur vorherigen Regelung zurückzukehren, die einen Anlassbezug für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen erforderte? Halten Sie die im Gesetzentwurf vorgenommene Definition für ausreichend?
6. Welche Auswirkungen wird die Wiedereinführung des Anlassbezugs vor allem auf die kleinen und mittelständischen Händler in den kleineren Stadtteilen haben?
7. Wie bewerten Sie die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit des Sonntages eine jährliche Obergrenze für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in einer Kommune festzulegen?
8. Halten Sie eine Verpflichtung der Kommunen zur Abstimmung der für das Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage mit den auf kommunaler Ebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften (z.B. Ver.di), der Einzelhandelsverbände und der Kirchen für zielführend?
9. Wie bewerten Sie die dabei vorgesehene Zahl von maximal 13 zur Öffnung frei gegebenen Sonn- und Feiertage, davon maximal einer an einem Adventssonntag?
10. Wie bewerten Sie das in dem Gesetz vorgesehene unbürokratische Verfahren zur Durchführung von Verkaufsveranstaltungen an bis zu vier Samstagen im Jahr bis 24 Uhr?
11. Auch zukünftig dürfen maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigt werden. Allerdings soll durch den Gesetzentwurf der kommunale Handlungsspielraum bei der Terminierung dieser vier verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Orts- und Stadtteilen verengt werden. Hierdurch wird es insbesondere in kreisfreien Städten zukünftig zu parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntagen kommen. Welche Probleme erwarten Sie für den Einzelhandel insbesondere in den städtischen Randlagen durch die von der Landesregierung vorgesehene Einengung des kommunalen Handlungsspielraums bei der Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in den Orts- und Stadtteilen?
12. Wird mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu Kern- und Randsortimenten im Bereich Blumen und Pflanzen sichergestellt, dass nur solche Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen, die die Gewähr dafür bieten, den typischen an Sonn- und Feiertagen anfallenden Bedarf befriedigen zu können?
13. Kommen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zu Kern- und Randsortimenten im Bereich der Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Produkte dem in der Evaluation des geltenden Ladenöffnungsgesetzes festgestellten Schärfungsbedarf in angemessener Weise nach?
14. Wie bewerten Sie die unveränderte Fortschreibung der geltenden Regelungen für die Öffnung von Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus?
15. Wie ist der Umstand zu bewerten, dass die Einschränkung der Öffnungszeiten zu Einschnitten bei der touristischen Wertschöpfung und zu einem Attraktivitätsverlust der Reiseziele – etwa bei Städtereisen – in NRW führen wird?
16. Wie bewerten Sie die Änderung der Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen, zukünftig an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am 1. Feiertag und nicht am 2. Feiertag öffnen zu können?
17. Samstags sollen Tankstellen laut Gesetzentwurf künftig schon ab 22 Uhr (statt bisher ab 24 Uhr) nur noch ein eingeschränktes Sortiment anbieten dürfen („Reisebedarf“), um Vorteile gegenüber normalen Geschäften zu verhindern, die Samstags schon um 22 Uhr schließen müssen. Wird diese Änderung messbare Auswirkungen auf das Geschäft der Tankstellenpächter haben?
18. Ist die Erhöhung der Höchstgrenze einer Geldbuße bei Verstößen gegen das LÖG NRW aus Ihrer Sicht angemessen?
19. Welche Probleme ergeben sich aus ihrer Sicht aus der Möglichkeit des uneingeschränkten Alkoholverkaufs in Trinkhallen und Kiosken? Welche Lösungsmöglichkeiten sehen sie hierfür?
20. Welche Nachteile erwarten Sie für den stationären Einzelhandel insbesondere in den Stadtteillagen außerhalb der Stadt- bzw. Ortsmitte aufgrund der vorgesehenen Einschränkung im Advent?
21. Sehen Sie hierbei die Gefahr der Schädigung von quartiersbezogener Veranstaltungskultur, wenn Adventsmärkte in Verbindung mit der Öffnung von Geschäften nicht mehr unabhängig von der Innenstadt durchgeführt werden können?
22. Wird das novellierte Ladenöffnungsgesetz nach Ihrer Einschätzung den Kommunen helfen, insbesondere in den sogenannten Rand- oder 1b-Lagen ein attraktives Nahversorgungsangebot aufrecht zu erhalten?
23. Ist der Status quo bei den Ladenöffnungszeiten so problematisch, dass der Aufwand einer gesetzlichen Neuregelung gerechtfertigt ist bzw. stehen Aufwand und Ertrag der gesetzlichen Neuregelung in einem angemessen Verhältnis?
24. Wie hat sich das bisher geltende Ladenöffnungsgesetz aus Ihrer Sicht bewährt und besteht aus Ihrer Sicht Änderungsbedarf?
25. Bringt die geplante Neuregelung wesentliche Verbesserungen für Arbeitnehmer bzw. wäre eine weitergehende Einschränkung der Ladenöffnungszeiten aus Arbeitnehmersicht sinnvoll?
26. Inwiefern benachteiligen nach ihrer Erkenntnis längere Öffnungszeiten die Anbieter kleiner, standortnaher Versorgung gegenüber großen Supermärkten bzw. Supermarkt-Ketten „auf der grünen Wiese“?
27. Sehen sie einen Zusammenhang zwischen Ladenöffnungszeiten und räumlicher bzw. ökonomischer Konzentration im Einzelhandel?
28. Wie bewerten Sie das Konkurrenzverhältnis zwischen kleineren Stadtteilen bzw. Bezirken und Stadtzentren, die nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zusammen verkaufsoffene Sonntage und auch Adventssonntage durchführen müssen?
29. Gibt es Erkenntnisse über die Wettbewerbsfähigkeit von Nebenzentren, wenn im Oberzentrum eher lange Ladenöffnungszeiten dominieren (z.B. über eine innerstädtische großflächige Mall)?
30. Gibt es einen (losen oder engen) Zusammenhang zwischen der Vertriebsform, den Ladenöffnungszeiten und dem Arbeitsplatz bzw. der (zeitlichen und tariflichen) Gestaltung der Arbeitsplätze (z.B. Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätze, Existenz einer Personalvertretung, befristete oder unbefristete Arbeitsverträge, Existenz und Anwendung eines Tarifvertrags, Verhältnis von Frauen- bzw. Männerarbeitsplätzen auf den verschiedenen Hierarchiestufen)?
31. Sehen sie einen Zusammenhang zwischen Vertriebsform, ökonomischer bzw. juristischer Struktur (also z.B. inhabergeführtes Geschäft geringer Größe vs. großflächiger Filialbetrieb) und den Arbeitsplätzen (Zahl in Abhängigkeit vom Umsatz, Einfluss auf Arbeitszeitgestaltung, etc.)?
32. Wie bewerten Sie den Umstand in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht, dass der Beschäftigungsbedarf im Einzelhandel durch kürzere Ladenöffnungszeiten abnehmen wird?
33. Inwieweit wird der Einzelhandel durch kürzere Ladenöffnungszeiten Marktanteile an den Internethandel und ggf. an Einzelhändler im benachbarten Ausland abgeben?