LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 16/164 |
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03.01.2013 |
Haushalts- und Finanzausschuss
Christian Möbius MdL
Einladung
14. Sitzung (öffentlich)
des Haushalts- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 17. Januar 2013,
nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E 3 – A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Gesetzentwurf der Landesregierung
- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
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gez. Christian Möbius |
F. d. R.
Frank Schlichting
Ausschussassistent
Haushalts- und Finanzausschuss
Öffentliche Anhörung am 17. Januar 2013
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
- Verteilerliste - |
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Städte- und Gemeindebund NRW Düsseldorf
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Städtetag Nordrhein-Westfalen Köln
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen Düsseldorf |
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Köln
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Herrn Professor Dr. Christoph M. Schmidt Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Essen |
Herrn Dr. Rainer Kambeck Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Essen |
Herrn Heinz Wirtz Bund der Steuerzahler NRW Düsseldorf
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Frau Professorin Dr. Gisela Färber Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
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Herrn Professor Dr. Michael Hüther Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Köln |
Herrn Dr. Michael Thöne Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln Köln
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Herrn Walter Schneeloch LandesSportbund NRW e.V. Duisburg
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Herrn Dr. Ralf Mittelstädt IHK NRW Düsseldorf
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Unternehmer.NRW Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. Düsseldorf
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Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag e. V. Düsseldorf
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Westdeutscher Handwerkskammertag Düsseldorf |
DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU DIE JUNGEN UNTERNEHMER - BJU Düsseldorf
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BKU - Bund Katholischer Unternehmer e.V Köln
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Herrn Dr. Hans Rossels Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) Düsseldorf
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Frau Professorin Dr. Ursula Gather Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW c/o Technische Universität Dortmund Dortmund
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Herrn Professor Dr. Martin Sternberg Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen c/o Hochschule Bochum Bochum
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Herrn Dr. Johann Peter Schäfer Sprecher der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten NRW Universität Siegen Siegen
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Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen NRW Sprecher: Heinz-Joachim Henkemeier c/o Fachhochschule Dortmund Koordinierungsstelle Dortmund Dortmund
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Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen NRW Sprecher: Rolf Pohlhausen c/o Fachhochschule Dortmund Koordinierungsstelle Dortmund Dortmund
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Deutscher Hochschulverband NRW Landesverbandsvorsitzender Nordrhein-Westfalen Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Löwer Universität Bonn Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Institut für öffentliches Recht Bonn
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Herrn Andreas Meyer-Lauber Vorsitzender DGB NRW Düsseldorf
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Herrn Dr. Gustav Horn Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung Düsseldorf
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Herrn Manfred Lehmann Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
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Herrn Klaus Böhme Geschäftsführer Landespersonalrätekonferenz der Hochschulen in NRW c/o FernUniversität Hagen Hagen
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Herrn Professor Dr. Karl Ulrich Mayer Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Berlin
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Arbeitskreis
G5 NRW
e.V.
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Frau Alexandra Horster Landesjugendring NRW e.V. Neuss
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Frau Anke Bohlander Landeselternrat
Kita NRW e.V.
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Herrn Martin Wonik LandesSportbund NRW e.V. Duisburg
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Herrn Hermann Zaum Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband Wuppertal
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Herrn Professor Dr. Dierk Borstel Fachhochschule Dortmund Dortmund
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Herrn Josef Tumbrinck NABU NRW Düsseldorf
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen Essen
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Herrn Bernward Brink Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Bottrop |
Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
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Herrn Achim Vanselow DGB NRW Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik Düsseldorf
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Herrn Josef Zipfel, Hauptgeschäftsführer des NRW-Handwerkstages Westdeutscher
Handwerkskammertag |
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
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Frau Sylvia Bühler Ver.di NRW Düsseldorf
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Herrn Dirk Meyer AIDS-Hilfe Nordrhein-Westfalen e.V. Köln
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Frau Carmen Tietjen DGB NRW Abt. Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik Düsseldorf
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Frau Christel
Steylaers Frauenbüros / Gleichstellungsstellen Remscheid |
Frau Antje
Buck Frauenbüros / Gleichstellungsstellen Mülheim
an der Ruhr |
Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit in NRW e.V. Wuppertal
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Herrn Benjamin
Kinkel |
Dachverband
der autonomen Frauenberatungsstellen (FBST) e.V. |
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Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss
am 17. Januar 2013
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans
des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)
- Fragenkatalog –
I. Haushaltsgesetz
Allg. Finanzen
2. In welchem Umfang werden Investitionen vom Land unterlassen (beispielsweise bei der Instandhaltung von Verkehrsinfrastruktur), was später zu höheren Kosten führt?
3. Plant die Landesregierung haushaltsausgleichende Maßnahmen sowohl über Kürzungen auf der Ausgabeseite als auch über verbesserte Einnahmen? Welche konkreten Vorhaben sind geplant, um die Einnahmeseite zu verbessern (z.B. Bundesratsinitiativen; Energiesteuer; Straßennutzungsgebühren; Parkraumgebühren für großflächigen Einzelhandel außerhalb der Innenstädte)?
4. Inwiefern wird das Land bei der Verteilung der Mittel vom Bund angemessen berücksichtigt (Königsberger Schlüssel)? Wäre eine Änderung der Verteilungsregeln sinnvoll und würde das Land NRW dadurch mehr Mittel erhalten?
5. Sehen Sie ein wirtschaftliches Auseinanderdriften von Rheinschiene und Ruhrgebiet? Falls ja: Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Sollte das Land über den Haushalt Maßnahmen ergreifen?
8. Halten Sie die Zuführungen an den Versorgungsfonds für angemessen? Wie beurteilen Sie, dass sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten aus 2010 (Drucksache 15/3) ergebende Erhöhung des Zuführungsbetrags bislang nicht umgesetzt wurde?
II. Einzelpläne
Schule
11. Wie beurteilen Sie eine Entlastung von Lehrerinnen und Lehrer von nichtunterrichtlichen Tätigkeiten z.B. das Projekt Schulverwaltungs-assistenten?
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
12. Welche Auswirkungen hat das in 2012 verabschiedete Tariftreue- und Vergabegesetz auf die Wirtschaft und den Landeshaushalt?
13. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Landeshaushalt durch die Überwachung des TVgG?
14. Ist die Co-Finanzierung der Bundesmittel für die Wirtschaftsförderung trotz Reduzierung der Landesmittel auch zukünftig gesichert?
15. Die Landesregierung will in ihrem Entwurf des neuen ÖPNVG die pauschalierte Investitionsförderung (§12 Abs. 1) von bisher 150 Mio. auf nur noch 120 Mio. kürzen. Führt diese Einsparung angesichts des bereits heute beklagten schlechten Zustands der Verkehrsinfrastruktur mittel- und langfristig zu eher noch höheren Ausgaben, die den Landeshaushalt belasten?
16. Inwieweit sind die großen Verkehrsinfrastrukturen (z.B. Betuwe, Eiserner Rhein, RRX) in der Haushaltsplanung des Landes bereits abgebildet? Angesichts massiv gestiegener Kosten von Bahn-Großprojekten (z.B. „Stuttgart 21“) werden Projekte in NRW (z.B. RRX) offenbar zur Disposition gestellt. Sehen Sie die Gefahr, dass die geplanten Vorhaben zeitlich gestreckt oder sogar ganz aufgegeben werden? Welche Konsequenzen ergeben sich für den Haushalt 2013?
Finanzverwaltung
17. Sind die Zusammenlegung der beiden OFDen zum 30.06.2013 und der angekündigte Abbau von 100 Stellen beginnend mit dem Haushalt 2013 im Haushaltsentwurf umgesetzt? Wie beurteilen Sie die Maßnahme der Landesregierung?
Hochschule
18. Halten Sie grundsätzlich eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Hochschulausbildung für angemessen? Wie bewerten Sie eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Hochschulausbildung zur Verbesserung von Studium und Lehre? Leisten Studienbeiträge, wenn sie nicht durch Kürzungen an anderer Stelle konterkariert werden, einen Beitrag zur Verbesserung der Hochschulbildungsmöglichkeiten? Haben die vergangenen Jahre zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Spielräumen an den Hochschulen beigetragen?
19. Im Haushaltsentwurf 2012 sind 249 Mio. € zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Universitäten durch den Wegfall der Studienbeiträge eingestellt. Halten Sie diese Ansätze für eine adäquate und auskömmliche Kompensation der Hochschulen und wenn nein, welche Beträge wären Ihrer Ansicht nach notwendig?
20. Halten Sie angesichts des Doppeljahrgangs zum Abitur und der Aussetzung der Wehrpflicht die eingestellten Kompensationsmittel die als Ersatz für die Studienbeiträge ausgezahlt werden für ausreichend um die Studienqualität auf dem bisherigen Niveau zu halten?
21. Wie bewerten sie die Hochschulautonomie und die damit einhergehenden Globalhaushalte der Hochschulen?
22. Fürchten Sie angesichts der Äußerungen von Ministerin Schulze um die Einschränkung dieser Autonomie und damit die Rückkehr zur Gremienhochschule der Zeit vor 2005, in der – überspitzt formuliert – für 3,50 Euro das „OK“ des Ministeriums eingeholt werden musste?
23. Wie beurteilen Sie die Äußerungen von Frau Ministerin Schulze vom 21.11.12 als sie anlässlich der Vorstellung ihrer Eckpunkte für die Novellierung des Hochschulgesetzes sagte, „dass der Verselbstständigungsprozess der Hochschulen nicht zu einem Blindflug bei der Mittelverwendung wird“?
24. Welche Folgen haben aus ihrer Sicht die von der Landesregierung angestellten Überlegungen einer strategischen Budgetierung für die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen?
25. Halten sie die Maßnahmen der Landesregierung bei der W-Besoldung für ausreichend mit Blick auf das Thema Leistungsgerechtigkeit für ausreichend?
26. Mit welchen Personal- und Sachkosten ist zu rechnen, wenn das Vorhaben von Ministerin Schulze, dass sie in der Vorstellung ihrer Eckpunkte zur Novellierung des Hochschulgesetzes am 21.11.12 mit den Worten „Wir schulden unseren Studierenden ein in der Regelstudienzeit studierbares Studium“ umsetzen will?
27. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn die Landesregierung, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, über eine erfolgreiche Bundesratsinitiative das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz [ändern würde] um die Anzahl der Kurzbefristungen zu reduzieren“?
Themenkomplex: Hochschulpakt Titelgruppe 70:
28. Halten sie das Vorziehen der Landesmittel für den Hochschulpakt-II die eigentlich bis 2015 verplant sind, auf das Jahr 2013 vor dem Hintergrund der Planbarkeit von Entscheidungen und mit Aussicht auf die Jahre bis 2015 für sinnvoll?
und:
Wie beurteilen Sie das Vorziehen der Landesmittel, so dass den Hochschulen im Zuge des Hochschulpaktes insgesamt rund 830 Millionen Euro – wovon 432 Millionen Euro vom Bund stammen – zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs zur Verfügung gestellt werden sollen?
29. Für wie realistisch halten Sie es, dass die Hochschulen diese Mittel in einem Jahr verausgaben?
30. Ist Ihnen bekannt nach welchen Kriterien diese Mittel auf die einzelnen Hochschulen verteilt werden sollen?
31. Wie bewerten Sie es, dass das Land eine weitere Bereitstellung von Mitteln von der Zusage weiterer Bundesmittel abhängig macht?
32. Inwieweit halten Sie eine längerfristig angelegte finanzielle Unterstützung seitens des Landes für erforderlich? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des Kooperationsverbotes im Bereich Hochschule kurz vor dem Scheitern steht?
33. Wann rechnen Sie mit einem spürbaren Abfallen der Studienanfängerzahlen?
Einzelplan 07 Familie, Kinder und Jugend – U3-Ausbau
Themenkomplex: U3-Ausbau – Titelgruppe 90:
34. Ist der U3-Ausbau mit den im investiven Bereich bereitgestellten Mitteln ausfinanziert bzw. reichen die mit dem Haushalt 2013 zur Verfügung gestellten Mittel aus, um die für den Rechtsanspruch erforderlichen Betreuungsplätze zu schaffen?
35. Ist es Ihres Erachtens realistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige ab dem 1. August 2013 in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf den derzeitigen Ausbaustand flächendeckend erfüllt werden kann?