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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/164

 

03.01.2013

 

 

 

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Christian Möbius MdL

 

 

Einladung

 

 

14. Sitzung (öffentlich)

des Haushalts- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 17. Januar 2013,
nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E 3 – A 02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

Tagesordnung

 

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)

 

            Gesetzentwurf der Landesregierung

            Drucksache 16/1400

 

- Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

 

gez. Christian Möbius
- Vorsitzender -

 

 

F. d. R.

 

 

 

Frank Schlichting

Ausschussassistent

 


 

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Öffentliche Anhörung am 17. Januar 2013

 

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen

für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)

 

- Verteilerliste -

Städte- und Gemeindebund NRW

Düsseldorf

 

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft der

kommunalen Spitzenverbände

Köln

 

Herrn Professor

Dr. Christoph M. Schmidt

Rheinisch-Westfälisches Institut

für Wirtschaftsforschung

Essen

Herrn

Dr. Rainer Kambeck

Rheinisch-Westfälisches Institut

für Wirtschaftsforschung

Essen

Herrn

Heinz Wirtz

Bund der Steuerzahler NRW

Düsseldorf

 

Frau Präsidentin

Dr. Brigitte Mandt

Landesrechnungshof NRW

Düsseldorf

 

Frau Professorin

Dr. Gisela Färber

Deutsche Hochschule für

Verwaltungswissenschaften

Speyer

 

Herrn Professor

Dr. Michael Hüther

Institut der Deutschen Wirtschaft Köln

Köln

 

Herrn

Dr. Michael Thöne

Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut

an der Universität zu Köln

Köln

 

Herrn

Walter Schneeloch

LandesSportbund NRW e.V.

Duisburg

 

Herrn

Dr. Ralf Mittelstädt

IHK NRW

Düsseldorf

 

Unternehmer.NRW

Landesvereinigung der

Unternehmensverbände

Nordrhein-Westfalen e.V.

Düsseldorf

 

Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag e. V.

Düsseldorf

 

Westdeutscher Handwerkskammertag

Düsseldorf

DIE FAMILIENUNTERNEHMER - ASU

DIE JUNGEN UNTERNEHMER - BJU

Düsseldorf

 

BKU - Bund Katholischer

Unternehmer e.V

Köln 

 

Herrn

Dr. Hans Rossels

Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW)

Düsseldorf

 

Frau Professorin

Dr. Ursula Gather

Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz

der Universitäten in NRW

          c/o Technische Universität Dortmund

          Dortmund

 

Herrn Professor

Dr. Martin Sternberg

Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz

der Fachhochschulen

          c/o Hochschule Bochum

          Bochum

 

Herrn

Dr. Johann Peter Schäfer

Sprecher der Kanzlerinnen und Kanzler

der Universitäten NRW

          Universität Siegen

          Siegen

 

Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen NRW

Sprecher: Heinz-Joachim Henkemeier

          c/o Fachhochschule Dortmund

          Koordinierungsstelle Dortmund

          Dortmund

 

Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen

und Kanzler der Fachhochschulen NRW

Sprecher: Rolf Pohlhausen

          c/o Fachhochschule Dortmund

          Koordinierungsstelle Dortmund

          Dortmund

 

Deutscher Hochschulverband NRW

          Landesverbandsvorsitzender

Nordrhein-Westfalen

          Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Löwer

          Universität Bonn

          Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

          Institut für öffentliches Recht

Bonn

 

Herrn

Andreas Meyer-Lauber

Vorsitzender DGB NRW

Düsseldorf

 

Herrn

Dr. Gustav Horn

Institut für Makroökonomie und

Konjunkturforschung

Düsseldorf

 

Herrn

Manfred Lehmann

Deutsche Steuer-Gewerkschaft

Landesverband Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Herrn

Klaus Böhme

Geschäftsführer Landespersonalrätekonferenz der Hochschulen in NRW

c/o FernUniversität Hagen

Hagen

 

Herrn Professor

Dr. Karl Ulrich Mayer

Präsident der Leibniz-Gemeinschaft

Berlin

 

Arbeitskreis G5
c/o Arbeitsgemeinschaft Offene Türen

NRW e.V.
Düsseldorf

 

Frau

Alexandra Horster

Landesjugendring NRW e.V.

Neuss

 

Frau

Anke Bohlander

Landeselternrat Kita NRW e.V.
Dortmund

 

Herrn

Martin Wonik

LandesSportbund NRW e.V.

Duisburg

 

Herrn

Hermann Zaum

Landesarbeitsgemeinschaft der

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband

Wuppertal

 

Herrn Professor

Dr. Dierk Borstel

Fachhochschule Dortmund

Dortmund

 

Herrn

Josef Tumbrinck

NABU NRW

Düsseldorf

 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband Nordrhein-Westfalen

Essen

 

Herrn

Bernward Brink

Gesellschaft für innovative

Beschäftigungsförderung mbH

Bottrop

Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Herrn

Achim Vanselow

DGB NRW

Abteilungsleiter Wirtschafts- und

Strukturpolitik

Düsseldorf

 

Herrn

Josef Zipfel,

Hauptgeschäftsführer des

NRW-Handwerkstages

Westdeutscher Handwerkskammertag
Düsseldorf

Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

 

Frau

Sylvia Bühler

Ver.di NRW

Düsseldorf

 

Herrn

Dirk Meyer

AIDS-Hilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

Köln

 

Frau

Carmen Tietjen

DGB NRW

Abt. Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik

Düsseldorf

 

Frau

Christel Steylaers
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler

Frauenbüros / Gleichstellungsstellen

Remscheid

Frau

Antje Buck
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler

Frauenbüros / Gleichstellungsstellen

Mülheim an der Ruhr

Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit

in NRW e.V.

Wuppertal

 

Herrn

Benjamin Kinkel
SchLAu NRW
c/o Schwules Netzwerk NRW e.V.
Köln

Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen (FBST) e.V.
Essen

 


 

Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss

am 17. Januar 2013

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans

des Landes Nord­rhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013

(Haushaltsgesetz 2013)

 

- Fragenkatalog –

 

 

I.          Haushaltsgesetz

            Allg. Finanzen

 

1.         Wie beurteilen Sie die geplante Nettoneuverschuldung von 3,5 Milliarden Euro vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 einzuhaltenden grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse?

 

2.            In welchem Umfang werden Investitionen vom Land unterlassen (beispielsweise bei der Instandhaltung von Verkehrsinfrastruktur), was später zu höheren Kosten führt?

 

3.            Plant die Landesregierung haushaltsausgleichende Maßnahmen sowohl über Kürzungen auf der Ausgabeseite als auch über verbesserte Einnahmen? Welche konkreten Vorhaben sind geplant, um die Einnahmeseite zu verbessern (z.B. Bundesratsinitiativen; Energiesteuer; Straßennutzungsgebühren; Parkraumgebühren für großflächigen Einzelhandel außerhalb der Innenstädte)?

 

4.            Inwiefern wird das Land bei der Verteilung der Mittel vom Bund angemessen berücksichtigt (Königsberger Schlüssel)? Wäre eine Änderung der Verteilungsregeln sinnvoll und würde das Land NRW dadurch mehr Mittel erhalten?

 

5.            Sehen Sie ein wirtschaftliches Auseinanderdriften von Rheinschiene und Ruhrgebiet? Falls ja: Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Sollte das Land über den Haushalt Maßnahmen ergreifen?

 

6.            Wie beurteilen Sie die Beendigung jeglichen Personalabbaus sowie die Streichung von 442 identifizierten und ausgebrachten kw-Vermerken  vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 einzuhaltenden grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse sowie einer derzeitigen Personalausgabenquote des Landes von rd. 40 Prozent und einer Personalsteuerquote von über 50 Prozent?

 

7.         Wie beurteilen Sie die Globalen Minderausgaben von über 800 Millionen Euro? Wird der Landeshaushalt damit nachhaltig und spürbar entlastet?

 

8.         Halten Sie die Zuführungen an den Versorgungsfonds für angemessen? Wie beurteilen Sie, dass sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten aus 2010 (Drucksache 15/3) ergebende Erhöhung des Zuführungsbetrags bislang nicht umgesetzt wurde?

 

9.         Wie bewerten Sie die Notwendigkeit einer entschlossenen Haushaltskonsolidierung auch zur Begrenzung der zukünftigen Zinsbelastungen? Welche Gefahren drohten andernfalls für Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche wie Bildung und Forschung?

 

10.      Welches weitere Einsparpotential sehen Sie in der Landesverwaltung bei den Personal- und Verwaltungskosten, z.B. durch eine Rücknahme der zusätzlichen Freistellungen aufgrund der LPVG Novelle im Jahr 2011?

 

 

II.         Einzelpläne

 

Schule

 

11.      Wie beurteilen Sie eine Entlastung von Lehrerinnen und Lehrer von nichtunterrichtlichen Tätigkeiten z.B. das Projekt Schulverwaltungs-assistenten?

 

Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr

 

12.      Welche Auswirkungen hat das in 2012 verabschiedete Tariftreue- und Vergabegesetz auf die Wirtschaft und den Landeshaushalt?

 

13.      Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Landeshaushalt durch die Überwachung des TVgG?

 

14.         Ist die Co-Finanzierung der Bundesmittel für die Wirtschaftsförderung trotz Reduzierung der Landesmittel auch zukünftig gesichert?

 

15.         Die Landesregierung will in ihrem Entwurf des neuen ÖPNVG die pauschalierte Investitionsförderung (§12 Abs. 1) von bisher 150 Mio. auf nur noch 120 Mio. kürzen. Führt diese Einsparung angesichts des bereits heute beklagten schlechten Zustands der Verkehrsinfrastruktur mittel- und langfristig zu eher noch höheren Ausgaben, die den Landeshaushalt belasten?


 

16.         Inwieweit sind die großen Verkehrsinfrastrukturen (z.B. Betuwe, Eiserner Rhein, RRX) in der Haushaltsplanung des Landes bereits abgebildet? Angesichts massiv gestiegener Kosten von Bahn-Großprojekten (z.B. „Stuttgart 21“) werden Projekte in NRW (z.B. RRX) offenbar zur Disposition gestellt. Sehen Sie die Gefahr, dass die geplanten Vorhaben zeitlich gestreckt oder sogar ganz aufgegeben werden? Welche Konsequenzen ergeben sich für den Haushalt 2013?

 

 

Finanzverwaltung

 

17.      Sind die Zusammenlegung der beiden OFDen zum 30.06.2013 und der angekündigte Abbau von 100 Stellen beginnend mit dem Haushalt 2013 im Haushaltsentwurf umgesetzt? Wie beurteilen Sie die Maßnahme der Landesregierung?

 

 

Hochschule

 

18.      Halten Sie grundsätzlich eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Hochschulausbildung für angemessen? Wie bewerten Sie eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Hochschulausbildung zur Verbesserung von Studium und Lehre? Leisten Studienbeiträge, wenn sie nicht durch Kürzungen an anderer Stelle konterkariert werden, einen Beitrag zur Verbesserung der Hochschulbildungsmöglichkeiten? Haben die vergangenen Jahre zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Spielräumen an den Hochschulen beigetragen?

 

19.      Im Haushaltsentwurf 2012 sind 249 Mio. € zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Universitäten durch den Wegfall der Studienbeiträge eingestellt. Halten Sie diese Ansätze für eine adäquate und auskömmliche Kompensation der Hochschulen und wenn nein, welche Beträge wären Ihrer Ansicht nach notwendig?

 

20.      Halten Sie angesichts des Doppeljahrgangs zum Abitur und der Aussetzung der Wehrpflicht die eingestellten Kompensationsmittel die als Ersatz für die Studienbeiträge ausgezahlt werden für ausreichend um die Studienqualität auf dem bisherigen Niveau zu halten?

 

21.      Wie bewerten sie die Hochschulautonomie und die damit einhergehenden Globalhaushalte der Hochschulen?

 

22.      Fürchten Sie angesichts der Äußerungen von Ministerin Schulze um die Einschränkung dieser Autonomie und damit die Rückkehr zur Gremienhochschule der Zeit vor 2005, in der – überspitzt formuliert – für 3,50 Euro das „OK“ des Ministeriums eingeholt werden musste?

 


 

23.      Wie beurteilen Sie die Äußerungen von Frau Ministerin Schulze vom 21.11.12 als sie anlässlich der Vorstellung ihrer Eckpunkte für die Novellierung des Hochschulgesetzes sagte, „dass der Verselbstständigungsprozess der Hochschulen nicht zu einem Blindflug bei der Mittelverwendung wird“?

 

24.      Welche Folgen haben aus ihrer Sicht die von der Landesregierung angestellten Überlegungen einer strategischen Budgetierung für die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen?

 

25.      Halten sie die Maßnahmen der Landesregierung bei der W-Besoldung für ausreichend mit Blick auf das Thema Leistungsgerechtigkeit für ausreichend?

 

26.      Mit welchen Personal- und Sachkosten ist zu rechnen, wenn das Vorhaben von Ministerin Schulze, dass sie in der Vorstellung ihrer Eckpunkte zur Novellierung des Hochschulgesetzes am 21.11.12 mit den Worten „Wir schulden unseren Studierenden ein in der Regelstudienzeit studierbares Studium“ umsetzen will?

 

27.      Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn die Landesregierung, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, über eine erfolgreiche Bundesratsinitiative das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz [ändern würde] um die Anzahl der Kurzbefristungen zu reduzieren“?

 

 

Themenkomplex: Hochschulpakt Titelgruppe 70:

 

28.      Halten sie das Vorziehen der Landesmittel für den Hochschulpakt-II die eigentlich bis 2015 verplant sind, auf das Jahr 2013 vor dem Hintergrund der Planbarkeit von Entscheidungen und mit Aussicht auf die Jahre bis 2015 für sinnvoll?

 

            und:

 

            Wie beurteilen Sie das Vorziehen der Landesmittel, so dass den Hochschulen im Zuge des Hochschulpaktes insgesamt rund 830 Millionen Euro – wovon 432 Millionen Euro vom Bund stammen – zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs zur Verfügung gestellt werden sollen?

 

29.       Für wie realistisch halten Sie es, dass die Hochschulen diese Mittel in einem Jahr verausgaben?

 

30.       Ist Ihnen bekannt nach welchen Kriterien diese Mittel auf die einzelnen Hochschulen verteilt werden sollen?

 

31.       Wie bewerten Sie es, dass das Land eine weitere Bereitstellung von Mitteln von der Zusage weiterer Bundesmittel abhängig macht?

 

32.       Inwieweit halten Sie eine längerfristig angelegte finanzielle Unterstützung seitens des Landes für erforderlich? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des Kooperationsverbotes im Bereich Hochschule kurz vor dem Scheitern steht?

 

33.      Wann rechnen Sie mit einem spürbaren Abfallen der Studienanfängerzahlen?

 

Einzelplan 07 Familie, Kinder und Jugend – U3-Ausbau

 

Themenkomplex: U3-Ausbau – Titelgruppe 90:

 

34.       Ist der U3-Ausbau mit den im investiven Bereich bereitgestellten Mitteln ausfinanziert bzw. reichen die mit dem Haushalt 2013 zur Verfügung gestellten Mittel aus, um die für den Rechtsanspruch erforderlichen Betreuungsplätze zu schaffen?

 

35.       Ist es Ihres Erachtens realistisch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige ab dem 1. August 2013 in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf den derzeitigen Ausbaustand flächendeckend erfüllt werden kann?