LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/635

 

20.08.2012

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 283 vom 23. Juli 2012

der Abgeordneten Monika Pieper   PIRATEN

Drucksache 16/419

 

 

 

Der Düsseldorfer Flughafen und das Asyl-Schnellverfahren

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 283 mit Schreiben vom 17. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Der Flughafen Düsseldorf International ist ein wichtiger Flughafen für Abschiebungen.

 

Nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes werden Asylsuchende, die über einen sog. „sicheren Drittstaat“ einreisen oder die keinen gültigen Pass vorlegen können, im Transit-Bereich festgehalten und einem beschleunigten Asylverfahren unterzogen.

 

Voraussetzung für die Durchführung eines Flughafenverfahrens ist, dass die Unterbringung auf dem Flughafengelände möglich ist.

 

Der Flughafen Düsseldorf verfügt über eine solche Einrichtung und ist damit neben Frankfurt am Main, München, Hamburg und Berlin einer von fünf deutschen Flughäfen, an denen das Flughafenverfahren durchgeführt wird. Zuständig für die Unterbringung, Verpflegung und sonstigen Versorgung von Asylbewerbern, und damit auch für die Unterbringung während des Flughafenverfahrens, sind die Länder.

 

Das Flughafenverfahren ist seit seiner Einführung Gegenstand harscher Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. So warf PRO ASYL dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt vor, Anhörungen im Flughafenverfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Darüber hinaus werde der Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher Unterstützung erheblich erschwert. In einem Urteil vom 2. Februar 2012 kritisiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das „Schellverfahren“, da es das Recht auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren verletze.

 

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition zu einer Abschaffung des Flughafenverfahrens bekannt und möchte sich für eine Aussetzung dieser Praxis in Düsseldorf einsetzen.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die Durchführung des sog. Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylVfG obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

Die Länder sind in diesem Zusammenhang ausschließlich für die Unterbringung, Verpflegung und sonstige Versorgung der Asylbewerber zuständig.

 

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

 

1.         Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010 und 2011 im Transitbereich des Flughafens Düsseldorf festgehalten und durchliefen dort das sog. Flughafenverfahren nach § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)?

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales verfügt hierzu über keine eigenen Informationen.

 

Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2012, insbesondere zu Frage 8 (BT-Drs 17/8577) und vom 27.04.2012, insbesondere zu Frage 9 (BT-Drs. 17/9465) wird verwiesen.

 

 

2.         Wie viele der dort gestellten Asylanträge wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

3.         Wie vielen der am Düsseldorfer Flughafen ankommenden Personen wurde in den Jahren 2011 und 2012 nach Überprüfung durch die Gerichte auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise in die Bundesrepublik gestattet?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

4.         Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 und 2012 aus dem Transitbereich des Düsseldorfer Flughafens zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte den Grund für die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen mit angeben)?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

 

 

5.         Wann wird die Praxis des Flughafenverfahrens in Düsseldorf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ausgesetzt?

 

Eine Aussetzung des sogenannten Flughafenverfahrens in Düsseldorf durch das Land NRW ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich um ein Verfahren in der Zuständigkeit des Bundes handelt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich einer Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz anschließen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Flughafenasylverfahren nach § 18 a des Asylverfahrensgesetzes abzuschaffen.