LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/611

 

13.08.2012

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 121 vom 16. Juli 2012

des Abgeordneten Marc Olejak   PIRATEN

Drucksache 16/238

 

 

 

Beobachtung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" durch den Verfassungsschutz

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 121 mit Schreiben vom 13. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, politisch bedeutsame Informationen zu beschaffen, zu sammeln und auszuwerten, die Bestrebungen oder Tätigkeiten betreffen,

·         die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder 

·         die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder 

·         darauf abzielen, die Amtsführung von Verfassungsorganen des Bundes oder eines Landes ungesetzlich zu beeinflussen, oder 

·         die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder

·         die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind oder 

·         die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht darstellen. 

(vgl. §3 Verfassungsschutzgesetz NRW

 

Die Kampagne "Kein Mensch ist illegal" wurde 1997 auf der documenta X in Kassel gegründet. Nach ihrem Selbstverständnis will die Kampagne individuell Menschen ohne Papiere unterstützen, zum Beispiel durch die Vermittlung von Unterkünften und medizinischer Versorgung. Des weiteren will die Kampagne die Öffentlichkeit für die Probleme der Menschen ohne Papiere sensibilisieren. 

Die Kampagne "Kein Mensch ist illegal" wird vom Verfassungsschutz des Landes NRW beobachtet. Auf der Webseite

http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/linksextremismus/themenfelder/antirassismus.html ist dazu zu lesen, dass die Kampagne von antirassistischen und kirchlichen Gruppen getragen wird. 

 

In den Verfassungsschutzberichten 2008 bis 2010 ist vermerkt, dass das Themenfeld "Antirassismus" eine abnehmende Bedeutung hat. Es werden Demonstrationen und Aktionen aufgeführt, die sich meist gegen Abschiebungen richteten. Vereinzelt kam es dabei - zumindest in 2008 und 2009 - laut den VS-Berichten zu "versammlungstypischen Rechtsverstößen" und Sachbeschädigung. An den Aktionen sollen auch einzelne Mitglieder der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" beteiligt gewesen sein.

Versammlungstypische Rechtsverstöße und Sachbeschädigungen sind aber keine Anhaltspunkte nach §3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz NRW

 

 

1.         Welche tatsächlichen Anhaltspunkte nach § 3 Abs.1 Verfassungsschutzgesetz NRW liegen vor, die eine Beobachtung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" durch den Verfassungsschutz rechtfertigen?

 

Der Verfassungsschutz beobachtet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung nach § 3 Abs.1 Verfassungsschutzgesetz NRW das linksextremistisch-autonome Spektrum, das sich u.a. auf dem Themenfeld "Antirassismus" betätigt. Hier geht es darum, sich gegen eine angeblich "rassistische Politik" des Staates durch öffentlichkeitswirksame und teilweise gewaltorientierte Aktionen zu wenden. Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kampagne "Kein Mensch ist illegal" in diesem Themenfeld auch mit Gruppierungen des linksextremistisch-autonomen Spektrums zusammen arbeitet bzw. personelle Überschneidungen mit diesem Spektrum bestehen. 

Die Berichterstattung in den jährlichen Verfassungsschutzberichten orientiert sich dabei an der Bedeutung und dem Gewicht entsprechender Aktivitäten.

 

 

2.         Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Anhaltspunkte weiterhin vorliegen, und eine weitere Beobachtung nötig ist? 

 

Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

 

 

3.         Hält die Landesregierung die Beratungstätigkeit der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" für Menschen ohne Papiere für legitim?

 

Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus bewertet die Landesregierung die Aktivitäten der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" nicht.

 

 

4.         Welche kirchlichen Gruppen, die sich in der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" engagieren, werden vom Verfassungsschutz beobachtet?

 

Die kirchlichen Gruppen, die sich in der Kampagne engagieren (vgl. Aufzählung unter http://www.kmii- koeln.de/index.php?special= %3Cb% 3EPlakatausstellung %3C%2Fb%3E+%3Ci%3E kein+mensch+ist+illegal%3C%2Fi%3E; Stand: 06.08.2012) unterliegen nicht der Beobachtung durch den Verfassungsschutz NRW.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.