LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/5341

 

21.03.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 2053 vom 17. Februar 2014

des Abgeordneten Frank Herrmann   PIRATEN

Drucksache 16/5119

 

 

 

Umfang von Sammlungen personenbezogener Daten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2053 mit Schreiben vom 20. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Neben der nordrhein-westfälischen Landespolizei führt auch der Verfassungsschutz NRW diverse Dateien, Datenbanken, Projektdateien etc. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1983 im Volkszählungsurteil fest, dass der Datenschutz Grundrechtscharakter habe. Im Urteil heißt es u.a.: "Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf 'informationelle Selbstbestimmung' sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

 

 

1.         Auf welche nordrhein-westfälischen, bundesweiten, europäischen oder internationalen Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw. hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz Zugriff?

 

Der Verfassungsschutz NRW verfügt über eine eigene Amtsdatei. Gleichzeitig beteiligt sich der Verfassungsschutz NRW am „Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz“ (NADIS WN), einer gemeinsamen Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.

Des Weiteren ist der Verfassungsschutz NRW an der Antiterrordatei sowie an der Rechtsextremismusdatei beteiligt, die die Erkenntnisse der Polizeien und der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder vernetzt. Darüber hinaus verfügt der Verfassungsschutz NRW über die Möglichkeit, im Rahmen entsprechender fachgesetzlicher Regelungen im Einzelfall auf verschiedene Datenbanken zuzugreifen, z. B. die Melderegister, beim Kraftfahrtbundesamt geführte Dateien etc. Ebenfalls kann der Verfassungsschutz – wie jeder Private auch – gebührenpflichtige gewerbliche Auskunftsregister in Anspruch nehmen.

 

 

2.         Zu welchen Zwecken dienen die in Frage 1 abgefragten Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw.? (Bitte einzeln und übersichtlich aufzählen)

 

Die Nutzung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Dateien bzw. Datenbanken dient der Erfüllung der dem Verfassungsschutz NRW durch das Verfassungsschutzgesetz NRW  übertragenen Aufgaben.

 

Soweit der Verfassungsschutz NRW personenbezogene Daten in der eigenen Amtsdatei speichert, erfolgt dies zum einen in Erfüllung der ihm nach § 3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz NRW (VSG NRW) übertragenen Aufgaben wie etwa die Beobachtung von gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen. Zum anderen erfolgen die Speicherungen in den weit überwiegenden Fällen in Wahrnehmung seiner Aufgaben in Mitwirkungsangelegenheiten gemäß § 3 Abs. 4 VSG NRW. Hierbei handelt es sich um die Mitwirkung bei spezialgesetzlich vorgesehenen Sicherheitsüberprüfungen, etwa nach § 7 Luftsicherheitsgesetz. Die Speicherungen betreffen nicht nur in Nordrhein-Westfalen wohnhafte Bürger. Alleine durch den Umstand, dass beispielsweise die Lufthansa ihren Sitz in Köln hat, ergibt sich eine über die Landesgrenzen hinausgehende Zuständigkeit, da für die Mitwirkung der Unternehmenssitz maßgeblich ist.

Das NADIS WN ist das zentrale Hinweis- und Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder für Personen und Objekte. Rechtsgrundlage ist § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz.

Die Beteiligung an den Fachdateien wird durch die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen vorgegeben (z. B. durch das Antiterrordateigesetz und das Rechtsextremismusdateigesetz). 

 

 

3.         Wie viele Personen wurden vom NRW-Verfassungsschutz in den in Frage 1 abgefragten Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw. eingetragen?

 

Eigene Speicherungen nimmt der Verfassungsschutz NRW nur in der eigenen Amtsdatei, in der Verbunddatei NADIS WN sowie in der Antiterrordatei und in der Rechtsextremismusdatei vor.

In der Amtsdatei des Verfassungsschutzes NRW sind 532.685 Personen eingetragen. Hiervon beziehen sich Speicherungen zu 498.598 Personen auf die oben beschriebenen Mitwirkungsangelegenheiten des Verfassungsschutzes NRW nach § 3 Abs. 4 VSG NRW (spezialgesetzlich vorgesehene Sicherheitsüberprüfungen).

In die Verbunddatei NADIS WN hat der Verfassungsschutz NRW 268.778 Personen eingetragen, wovon sich wiederum 255.269 Speicherungen auf Personen beziehen, die im Rahmen von Mitwirkungsangelegenheiten gespeichert werden. Soweit die sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Terrorismusverdacht bei der Antiterrordatei bzw. Gewaltbereitschaft bei der Rechtsextremismusdatei) vorliegen, werden Personen, die in die Verbunddatei NADIS WN eingetragen sind, zusätzlich in der Antiterrordatei bzw. in der Rechtsextremismusdatei gespeichert, um die Informationen auch den beteiligten Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

4.         Wie viele Personen sind derzeit in denjenigen Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw., die der Verfassungsschutz NRW führt, gespeichert? (Bitte für jede Datei, Datenbank, Projektdatei usw. einzeln aufführen und die gespeicherten Datensätze zu den Personen mitzählen)

 

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

 

5.         Werden zurzeit Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags vom Verfassungsschutz NRW beobachtet?

 

Nein.